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0656/2023

Beantwortung der Anfrage "Umsetzung Lärmaktionsplans" (AN/1434/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.03.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 25.04.2023, TOP 6.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anhang 1 - Untersuchungsräume

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5479 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  02.03.2023 
 0656/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 07.03.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
 
Beantwortung der Anfrage "Umsetzung Lärmaktionsplans" (AN/1434/2022) 
Die DB Netz AG hat die im Lärmaktionsplan aufgeführte Maßnahme zur Lärmsanierung durch 
Schallschutzwände des rechtsrheinischen Eisenbahnknotenpunktes verschoben. Ursprünglich 
war die voraussichtliche Umsetzung für 2021 geplant. Aktuell wird laut der DB Netz AG mit 
einer Umsetzung 2025 gerechnet. 
Aufgrund dessen hat die SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
23.08.2022 folgende Fragen zur Umsetzung der Maßnahme gestellt. 
 
1. Wie hat die Stadt auf die erneute Verschiebung reagiert und welche Maßnahmen hat 
sie unternommen, um einer entsprechenden Sanierung des Lärmschutzes durch die 
Bahn Nachdruck zu verleihen? 
 
2. Wie stark sind z.B. Stadtteile wie Poll, Gremberg, Kalk oder Vogelsang von dieser er-
neuten Verschiebung betroffen? 
 
3. Wie will die Stadt den Lärm durch die Eisenbahn reduzieren, welche eigenen Maß-
nahmen kann sie unternehmen? 
 
 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
Da kein rechtlicher Anspruch auf die Umsetzung der Lärmsanierung entlang der betroffenen 
Bahnstrecken besteht, wurden seitens der Verwaltung keine weiteren Maßnahmen unter-
nommen um der Umsetzung Nachdruck zu verleihen. 
 
Zu Frage 2: 
Damit die DB Netz AG Gelder des Bundes für die Lärmsanierung in Anspruch nehmen kann, 
ist es notwendig ein Gutachten über die Lärmimmissionssituation vor Ort anzufertigen. Die 
Grundlage für entsprechende Gutachten ist die Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen 
zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken der Eisenbahn des Bundes. Die För-
dermittel des Bundes werden durch das Eisenbahnbundesamt verwaltet. 
 
Die Richtlinie enthält Auslösewerte, ab denen eine Förderung von Lärmschutzmaßnahmen 
erfolgt. Die Beurteilungspegel werden weiter in Tag und Nacht unterschieden und sind Ab-
hängigkeit von der Gebietsnutzung.

2 
 
 
Gebietsnutzung Auslösewerte 
in dB(A) 
Tag Nacht 
Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohn-
gebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete (WA)  
67 57 
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete (MI)  69 59 
Gewerbegebiete (GE)  72 62 
 
Es sei darauf hingewiesen, dass die Beurteilungspegel im Vergleich nicht so niedrig sind wie 
beispielsweise beim Neu- und Ausbau von Straßen (16. BImSchV) oder der Überwachung 
von Gewerbebetrieben (TA Lärm). 
 
Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn die Gebäude vor dem 01.01.2015 errichtet 
wurden, bzw. in einem Bebauungsplangebiet mit Gültigkeit vor dem 01.01.2015 errichtet wur-
den. 
 
Das vom Fachbereich Umwelt der DB AG angefertigte Gutachten zum rechtsrheinischen Sa-
nierungsbereich liegt der Verwaltung vor und es beinhaltet unter anderem Zahlen zu den von 
Lärm betroffenen Wohneinheiten. Das Gutachten zeigt den Ist-Zustand sowie den Planzu-
stand mit Schallschutzwänden entlang verschiedener Streckenabschnitte auf. Für die Ab-
schätzung der Betroffenheit wurde die Anzahl der Wohnungseinheiten (folgend WE) bei einer 
Vorortbegehung durch eine Schätzung von außen ermittelt. 
 
Insgesamt liegen ca. 2422 förderfähige WE vor. Nach einer baulichen Lärmsanierung mit zwei 
bis drei Meter hohen Schallschutzwänden (aktiver Schallschutz), würden insgesamt 1096 WE 
mit einer Förderfähigkeit auf passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude verbleiben (z.B. 
Schallschutzfenster). Die DB Netz AG wird die Eigentümer*innen der betroffenen Wohneinhei-
ten im Rahmen der Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen anschreiben und über die 
Möglichkeit der Förderung passiver Maßnahmen am Gebäude informieren. Die Eigentü-
mer*innen haben dann die Möglichkeit eine Förderung für Schallschutzfenster in Anspruch zu 
nehmen. 
 
Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Methodik und der räumlichen Ge-
gebenheiten Abweichungen von der tatsächlichen Anzahl der Wohneinheiten unvermeidbar 
sind, da beispielsweise Gebäude in Gleisdreiecken mehrfach berücksichtigt werden müssen. 
Dennoch wurde anhand der Streckenabschnitte eine Abschätzung der betroffenen Wohnein-
heiten in den unterschiedlichen Stadtteilen durchgeführt (s. Anhang 1). 
 
Von den 2422 förderfähigen Wohneinheiten liegen ca. 13,5 v.H. im Grenzbereich zwischen 
Poll und Deutz, ca. 45,1 v.H. in Poll und 40 v.H. in Humboldt/Gremberg. Darüber hinaus wur-
den im Gutachten auch die Betroffenheit und Wirkung von Maßnahmen in Stammheim und in 
Höhenhaus untersucht. Hier sind allerdings vergleichsweise wenige WE betroffen. 
 
Der Stadtteil Vogelsang ist nicht von der Maßnahme betroffen. 
 
Zu Frage 3: 
 
Die Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung für Schienenwege des Bundes liegt beim Eisen-
bahnbundesamt. Die Umsetzung erfolgt durch die DB Netz AG. Eigene aktive Schallschutz-
maßnahmen werden auch aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der Stadtverwaltung nicht 
umgesetzt. Ein eigenes Programm zur Förderung von Maßnahmen zum passiven Schall-
schutz, beispielsweise durch den Einbau von Schallschutzfenstern, existiert nicht. Es sei aber 
darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln im Rahmen Ihrer Förderung zum klimafreundlichen 
Wohnen Zuschüsse für moderne energieeffiziente Fenster vergibt. Dabei ist eine Verbesse-
rung des Schallschutzes durch moderne Fenster ein positiver Nebeneffekt. 
 
Gez. Wolfgramm

Anhang 1 - Untersuchungsräume

155 Zeichen

Position der Untersuchungsräume
Mittelpunkt: 359392, 5646930
1:40000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 23.02.2023Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (2)

09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0656/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.03.2023
Erstellt
22.02.2023 11:48