0656/2023
Beantwortung der Anfrage "Umsetzung Lärmaktionsplans" (AN/1434/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 02.03.2023 0656/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 07.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Beantwortung der Anfrage "Umsetzung Lärmaktionsplans" (AN/1434/2022) Die DB Netz AG hat die im Lärmaktionsplan aufgeführte Maßnahme zur Lärmsanierung durch Schallschutzwände des rechtsrheinischen Eisenbahnknotenpunktes verschoben. Ursprünglich war die voraussichtliche Umsetzung für 2021 geplant. Aktuell wird laut der DB Netz AG mit einer Umsetzung 2025 gerechnet. Aufgrund dessen hat die SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.08.2022 folgende Fragen zur Umsetzung der Maßnahme gestellt. 1. Wie hat die Stadt auf die erneute Verschiebung reagiert und welche Maßnahmen hat sie unternommen, um einer entsprechenden Sanierung des Lärmschutzes durch die Bahn Nachdruck zu verleihen? 2. Wie stark sind z.B. Stadtteile wie Poll, Gremberg, Kalk oder Vogelsang von dieser er- neuten Verschiebung betroffen? 3. Wie will die Stadt den Lärm durch die Eisenbahn reduzieren, welche eigenen Maß- nahmen kann sie unternehmen? Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Zu Frage 1: Da kein rechtlicher Anspruch auf die Umsetzung der Lärmsanierung entlang der betroffenen Bahnstrecken besteht, wurden seitens der Verwaltung keine weiteren Maßnahmen unter- nommen um der Umsetzung Nachdruck zu verleihen. Zu Frage 2: Damit die DB Netz AG Gelder des Bundes für die Lärmsanierung in Anspruch nehmen kann, ist es notwendig ein Gutachten über die Lärmimmissionssituation vor Ort anzufertigen. Die Grundlage für entsprechende Gutachten ist die Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken der Eisenbahn des Bundes. Die För- dermittel des Bundes werden durch das Eisenbahnbundesamt verwaltet. Die Richtlinie enthält Auslösewerte, ab denen eine Förderung von Lärmschutzmaßnahmen erfolgt. Die Beurteilungspegel werden weiter in Tag und Nacht unterschieden und sind Ab- hängigkeit von der Gebietsnutzung. 2 Gebietsnutzung Auslösewerte in dB(A) Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, reine und allgemeine Wohn- gebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete (WA) 67 57 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete (MI) 69 59 Gewerbegebiete (GE) 72 62 Es sei darauf hingewiesen, dass die Beurteilungspegel im Vergleich nicht so niedrig sind wie beispielsweise beim Neu- und Ausbau von Straßen (16. BImSchV) oder der Überwachung von Gewerbebetrieben (TA Lärm). Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn die Gebäude vor dem 01.01.2015 errichtet wurden, bzw. in einem Bebauungsplangebiet mit Gültigkeit vor dem 01.01.2015 errichtet wur- den. Das vom Fachbereich Umwelt der DB AG angefertigte Gutachten zum rechtsrheinischen Sa- nierungsbereich liegt der Verwaltung vor und es beinhaltet unter anderem Zahlen zu den von Lärm betroffenen Wohneinheiten. Das Gutachten zeigt den Ist-Zustand sowie den Planzu- stand mit Schallschutzwänden entlang verschiedener Streckenabschnitte auf. Für die Ab- schätzung der Betroffenheit wurde die Anzahl der Wohnungseinheiten (folgend WE) bei einer Vorortbegehung durch eine Schätzung von außen ermittelt. Insgesamt liegen ca. 2422 förderfähige WE vor. Nach einer baulichen Lärmsanierung mit zwei bis drei Meter hohen Schallschutzwänden (aktiver Schallschutz), würden insgesamt 1096 WE mit einer Förderfähigkeit auf passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude verbleiben (z.B. Schallschutzfenster). Die DB Netz AG wird die Eigentümer*innen der betroffenen Wohneinhei- ten im Rahmen der Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen anschreiben und über die Möglichkeit der Förderung passiver Maßnahmen am Gebäude informieren. Die Eigentü- mer*innen haben dann die Möglichkeit eine Förderung für Schallschutzfenster in Anspruch zu nehmen. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Methodik und der räumlichen Ge- gebenheiten Abweichungen von der tatsächlichen Anzahl der Wohneinheiten unvermeidbar sind, da beispielsweise Gebäude in Gleisdreiecken mehrfach berücksichtigt werden müssen. Dennoch wurde anhand der Streckenabschnitte eine Abschätzung der betroffenen Wohnein- heiten in den unterschiedlichen Stadtteilen durchgeführt (s. Anhang 1). Von den 2422 förderfähigen Wohneinheiten liegen ca. 13,5 v.H. im Grenzbereich zwischen Poll und Deutz, ca. 45,1 v.H. in Poll und 40 v.H. in Humboldt/Gremberg. Darüber hinaus wur- den im Gutachten auch die Betroffenheit und Wirkung von Maßnahmen in Stammheim und in Höhenhaus untersucht. Hier sind allerdings vergleichsweise wenige WE betroffen. Der Stadtteil Vogelsang ist nicht von der Maßnahme betroffen. Zu Frage 3: Die Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung für Schienenwege des Bundes liegt beim Eisen- bahnbundesamt. Die Umsetzung erfolgt durch die DB Netz AG. Eigene aktive Schallschutz- maßnahmen werden auch aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der Stadtverwaltung nicht umgesetzt. Ein eigenes Programm zur Förderung von Maßnahmen zum passiven Schall- schutz, beispielsweise durch den Einbau von Schallschutzfenstern, existiert nicht. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln im Rahmen Ihrer Förderung zum klimafreundlichen Wohnen Zuschüsse für moderne energieeffiziente Fenster vergibt. Dabei ist eine Verbesse- rung des Schallschutzes durch moderne Fenster ein positiver Nebeneffekt. Gez. Wolfgramm
Anhang 1 - Untersuchungsräume
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Position der Untersuchungsräume Mittelpunkt: 359392, 5646930 1:40000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 23.02.2023Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0656/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.03.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 11:48