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Klosterkirche zum Guten Hirten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4265/2021 vom 08.12.2021

Stand: Am 08.03.2022 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 08.12.2021 4265/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 Klosterkirche zum Guten Hirten Mündliche Anfragen im Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.11.2021 Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU bitten um die Beantwortung der folgenden mündli- chen Anfragen: Klosterkirche zum Guten Hirten  Ist es möglich, die ehem. Klosterkirche zum Guten Hirten in die Liste der Denkmäler aufzunehmen?  Falls nein, welche Voraussetzung müssen erfüllt sein, dass die ehem. Klosterkirche zum Guten Hirten in die Liste der Denkmäler aufgenommen werden kann?  Ob bereits Kontakt zwischen der Stadt Köln und dem Eigentümer des Bauwerks be- steht, um eine Vereinbarung zu treffen, die bis zum Ende der denkmalschutzrechtli- chen Prüfung den unbeschädigten Fortbestand des Bauwerks sichert? Antwort der Verwaltung, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege:  Nein. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat sich in früheren Jahren bereits ab- schließend mit der Prüfung der Denkmaleigenschaft der Klosterkirche zum Guten Hirten, Klos- terstr. 79, befasst. In den Jahren 2015 bis 2017 wurde im Rahmen der Sichtung aller Kölner Nachkriegskirchen, die noch nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, auch die nähere Prü- fung und Besichtigung der Kirche zum Guten Hirten vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Kirche keine Denkmaleigenschaft zukommt.  Zur Begründung: Hauptgrund dafür ist die örtliche Situation. Die Kirche ist Bestandteil der sie umgebenden Ge- samtanlage. Sie ist unmittelbar an den anschließenden Baukomplex angebunden. Die Kirche kann daher nicht ohne weiteres isoliert von dieser sehr heterogenen und nicht denkmalwerten Nachbarbebauung betrachtet werden, die den ursprünglichen Klosterkomplex mit seinen Ge- bäuden stark überformt hat. Daher besteht auch die ursprüngliche Nutzung als Kloster- und Anstaltskirche, auf die Pla- nung und Bau hin angelegt waren, seit Längerem nicht mehr. Die Kirche erfuhr im Inneren durch eine neue Nutzung außerdem maßgebliche Veränderungen. Im Hinblick auf den vergleichbaren Bautypus wurde die Kirche St. Thomas Morus, ebenfalls ein Werk des Architekten Fritz Schaller, für eine umfängliche Prüfung zwecks Unterschutzstel- lung vorgesehen, die auch einschließlich ihres Ensembles eine höhere Qualitätsstufe im Oeuvre des Architekten markiert als die Kirche zum Guten Hirten. 2  Nein. Das negative Ergebnis der Prüfung wurde 2017 dem Eigentümer, das Erzbistum Köln, mitgeteilt. Da die Prüfung bereits abgeschlossen ist, erübrigt sich eine weitere Kontaktauf- nahme mit dem Eigentümer des Bauwerks. gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2022

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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