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4265/2021

Klosterkirche zum Guten Hirten

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 08.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 08.03.2022, TOP 10.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2806 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer  08.12.2021 
 4265/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.01.2022 
 
Klosterkirche zum Guten Hirten 
Mündliche Anfragen im Ausschuss Kunst und Kultur vom 30.11.2021 
 
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU bitten um die Beantwortung der folgenden mündli-
chen Anfragen: Klosterkirche zum Guten Hirten 
 
 Ist es möglich, die ehem. Klosterkirche zum Guten Hirten in die Liste der Denkmäler 
aufzunehmen?  
 Falls nein, welche Voraussetzung müssen erfüllt sein, dass die ehem. Klosterkirche 
zum Guten Hirten in die Liste der Denkmäler aufgenommen werden kann? 
 Ob bereits Kontakt zwischen der Stadt Köln und dem Eigentümer des Bauwerks be-
steht, um eine Vereinbarung zu treffen, die bis zum Ende der denkmalschutzrechtli-
chen Prüfung den unbeschädigten Fortbestand des Bauwerks sichert?  
 
 
Antwort der Verwaltung, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege: 
 
 Nein. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat sich in früheren Jahren bereits ab-
schließend mit der Prüfung der Denkmaleigenschaft der Klosterkirche zum Guten Hirten, Klos-
terstr. 79, befasst. In den Jahren 2015 bis 2017 wurde im Rahmen der Sichtung aller Kölner 
Nachkriegskirchen, die noch nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, auch die nähere Prü-
fung und Besichtigung der Kirche zum Guten Hirten vorgenommen.  
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Kirche keine Denkmaleigenschaft zukommt. 
 
 Zur Begründung:  
Hauptgrund dafür ist die örtliche Situation. Die Kirche ist Bestandteil der sie umgebenden Ge-
samtanlage. Sie ist unmittelbar an den anschließenden Baukomplex angebunden. Die Kirche 
kann daher nicht ohne weiteres isoliert von dieser sehr heterogenen und nicht denkmalwerten 
Nachbarbebauung betrachtet werden, die den ursprünglichen Klosterkomplex mit seinen Ge-
bäuden stark überformt hat. 
Daher besteht auch die ursprüngliche Nutzung als Kloster- und Anstaltskirche, auf die Pla-
nung und Bau hin angelegt waren, seit Längerem nicht mehr. Die Kirche erfuhr im Inneren 
durch eine neue Nutzung außerdem maßgebliche Veränderungen. 
 
Im Hinblick auf den vergleichbaren Bautypus wurde die Kirche St. Thomas Morus, ebenfalls 
ein Werk des Architekten Fritz Schaller, für eine umfängliche Prüfung zwecks Unterschutzstel-
lung vorgesehen, die auch einschließlich ihres Ensembles eine höhere Qualitätsstufe im 
Oeuvre des Architekten markiert als die Kirche zum Guten Hirten.

2 
 
 Nein. Das negative Ergebnis der Prüfung wurde 2017 dem Eigentümer, das Erzbistum Köln, 
mitgeteilt. Da die Prüfung bereits abgeschlossen ist, erübrigt sich eine weitere Kontaktauf-
nahme mit dem Eigentümer des Bauwerks. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.03.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4265/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
08.12.2021
Erstellt
06.12.2021 15:47