A-W/0012/2026
Anregung an den Rat der Stadt Münster: Schülerspezialverkehre und Badefahrten
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Antrag A-W-0012-2026
3761 Zeichen
Hammer Straße 10 • 481 53 Münster Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de • www.cdu -muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost Münster, 13.02.2026 An d ie Bezirksbürgermeister in des Stadtbezirks Münster – West Frau Elke Kraut - Kleinschmidt Pantaleonplatz 7 48161 Münster Anregung an den Rat der Stadt Münster : Schülerspezialverkehre und Badefahrten Die Bezirksvertretung Münster -West möge beschließen : Die Bezirksvertretung Münster -West fordert den Rat auf, folgende in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Sparmaßnahmen nicht umzusetzen: 1.) Sparmaßnahme Nr. 43 (Einstellung der Schülerspezialverkehre) 2.) Sparmaßnahme Nr. 51 (Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten). Begründung: Der sogenannte Schülerspezialverkehr stellt für viele Kinder – insbesondere für Kinder mit besonderen Bedarfen, mit langen Schulwegen oder bei fehlender Bus - bzw. Bahnanbindung – eine unverzichtbare Voraussetzung für einen verlässlichen und sicheren Schulw eg dar. Darüber hinaus entlastet dieses System Familien erheblich, vor allem dann, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Ein Wegfall des Schülerspezialverkehrs würde für zahlreiche Familien deutliche Mehrbelastungen nach sich ziehen. Zu erwarten wären l ängere Fahr - und Wegezeiten, zusätzlicher Betreuungsaufwand sowie erhebliche organisatorische Unsicherheiten. Für betroffene Kinder drohen unzumutbare Schulwege, Verspätungen im Unterricht und im Extremfall Antrag A-W/0012/2026 Hammer Straße 10• 48153 Münster Telefon (02 51) 4 18 42 -0 • Telefax (02 51) 4 18 42 -44 post@cdu -muenster.de • www.cdu -muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost sogar ein erzwungener Schulwechsel. Insgesamt wären negative Auswirkungen auf die Bildungs - und Chancengerechtigkeit sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befürchten. In einzelnen Fällen könnte der Wegfall des Schülerspezialverkehrs sogar die Existenz von Schulstandorten gefährden, die in hohem Maße auf diese Verkehrsform angewiesen sind. Auch die unter Maßnahme Nr. 51 vorgesehene strikte Einhaltung der Entfernungsgrenze bei Badefahrten sieht die CDU -Fraktion äußerst kritisch. Viele Schülerinnen und Schüler können nicht (sicher) schwimmen, weil viele Elternhäuser keinen ausreichenden Wert darauflegen oder die Möglichkeit fehlt. Es ist jedoch Anspruch der Schulen, dass am Ende der vierten Klasse jedes Kind sicher schwimmt, d.h. auf dem Niveau des Bronze - Abzeichens. Dies ist nur mög lich, wenn im Schwimmunterricht ausreichend Wasserzeit zur Ver fügung steht. Die Bädermi sere mit zuletzt vielen Bäderschließungen hat den Umfang des Schwimmunterrichts nicht erhöht. Die Schulen nutzen die Möglichkeiten zur Optimierung der Wasserzeit bereits. Dennoch ist die Wasserzeit ohne einen Bustransport zu gering, um einen adäquaten Schwimmunterricht durchzuführen und allen Kindern das Schwimmen zu lehren. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Schwimmunterrichts für Sicherheit, Gesundheit und motorische Entwicklung von Kindern sind Einsparungen in diesem sensiblen Bereich nicht vertretbar. Die Bezirksvertretung Münster -West fordert dahe r den Rat der Stadt Münster auf, die beiden genannten Sparmaßnahmen nicht umzusetzen und stattdessen Lösungen zu verfolgen, die die Bildungs - und Teilhabechancen von Kindern sichern sowie Familien verlässlich entlasten. gezeichnet: Nicholas Reuting Peter Hamann Christian Hinzmann Karin Park -Luikenga Nils Schappler Peter Wolfgarten Antrag A-W/0012/2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße 10
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0012/2026
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 16:51