1931/2025
Einstellung vorbereitender (Sanierungs-)Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch für Köln Chorweiler-Mitte
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 1931/2025 Freigabedatum 08.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einstellung vorbereitender (Sanierungs-)Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch für Köln Chorweiler-Mitte Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einstellung vorbereitender (Sanierungs-)Untersuchungen ge- mäß § 141 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet Köln Chorweiler- Mitte, begrenzt durch die Straßen Athener Ring, Merianstraße, Willi-Suth-Allee und Mercatorstraße. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Einstellung der vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 29.01.2026 Rat 05.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 14.07.2011 für das Untersuchungsgebiet Chorweiler-Mitte, begrenzt durch die Straßen Athener Ring, Merianstraße, Willi-Suth-Allee und Mercatorstraße den Beginn der vor- bereitenden (Sanierungs-)Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch beschlossen (2538/2011). Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Köln am 03.08.2011 bekannt ge- macht. Die Abgrenzung des Bereiches der vorbereitenden (Sanierungs-)Untersuchungen ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt (Anlage 1). Eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 Baugesetzbuch hat zum Ziel, vor der förmli- chen Festlegung eines Sanierungsgebiets Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen, die Auf- schluss über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen geben. Die Einleitung vorbereitender (Sanierungs-)Untersuchungen war Teil von weiteren seinerzeit parallel durchgeführten Maßnahmen, die das Ziel hatten, rund 1.200 öffentlich geförderte Wohnungen, die sich in Zwangsverwaltung befanden, vor einer Zwangsversteigerung an inter- national operierende Finanzinvestoren mit ausschließlichen Renditeinteressen zu bewahren bzw. massiv Einfluss auf den Fortgang nach einem Verkauf zu nehmen. Dies betraf Gebäude an der Stockholmer Allee, der Osloer Straße, der Florenzer Straße und der Göteborgstraße in Chorweiler-Mitte. Da diese Gebäude 2015 im Rahmen eines Betrauungsaktes (Chorweiler-Paket) von der GAG Immobilen AG erworben werden konnten, entfiel die Notwendigkeit, ein Sanierungsgebiet zu beschließen. Hierdurch waren auch die vorbereitenden Untersuchungen obsolet geworden. Einige Wohnungen, die nicht im Besitz der GAG sind, haben noch immer starken Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Hier ist das Amt für Wohnungswesen in enger Begleitung der neuen Eigentümer*innen. Weiterhin ist der Einleitungsbeschluss inzwischen 14 Jahre alt. Somit sind die damaligen Be- gründungen nicht mehr aktuell und die Voraussetzungen für das Ausweisen eines Sanie- rungsgebiets auf dieser Grundlage nicht mehr gegeben. Der Beschluss des Rates über die Einleitung vorbereitender (Sanierungs-)Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 Satz 1 BauGB für Köln Chorweiler-Mitte (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Köln am 03.08.2011) ist da- her aufzuheben. Anlage Anlage 1 Übersichtsplan mit der Abgrenzung des Bereiches der vorbereitenden (Sanie- rungs-)Untersuchungen Chorweiler-Mitte
Anlage 1 Übersichtsplan mit der Abgrenzung des Bereiches der vorbereitenden (Sanierungs )Untersuchungen Chorweiler-Mitte
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1931/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.01.2026
- Erstellt
- 12.06.2025 10:12