1571/2017
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Pastor-Kastenholz-Weg einschließlich Stichstraße (Flurstück 1375) von Hildengasse bis Ausbauende in Köln-Merkenich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4 - Satzungstext
1275 Zeichen
Anlage 4 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Pastor- Kastenholz-Weg einschließlich Stichstraße (Flurstüc k 1375) von Hildengasse bis Ausbauende in Köln-Merkenich vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Pastor-Kastenholz-Weg einsc hließlich Stichstraße (Flur- stück 1375) in Köln-Merkenich von Hildengasse bis A usbauende ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köl n über die Erhebung eines Er- schließungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29.Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – oh- ne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
3105 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1571/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Pastor-Kastenholz-Weg einschließlich Stichstraße (Flurstück 1375) von Hildengasse bis Ausbauende in Köln- Merkenich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan- lage Pastor-Kastenholz-Weg einschließlich Stichstraße (Flurstück 1375) von Hildengasse bis Aus- bauende in Köln-Merkenich in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. Alternative: Der Rat lehnt den Erlass der Abweichungssatzung ab. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 Verkehrsausschuss 12.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Pastor-Kastenholz-Weg einschließlich Stichstraße (Flurstück 1375) von Hildengasse bis Ausbau- ende unterliegt noch der Erschließungsbeitragspflicht. Die Anlage ist technisch fertiggestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein- schlägigen Rechtsprechung bedingt das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra- ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen werden, müssen daher entsprechend der Nutzung geteilt und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Bei dem Pastor-Kastenholz-Weg gibt es auf der Ostseite des Einmündungsbereichs zur Hildengasse eine rd. 5 m² große Fläche, die zwar Bestandteil der Straßenlandparzelle ist, tatsächlich jedoch in die Nutzung des angrenzenden KiTa-Grundstücks einbezogen ist. Der entsprechende Bereich ist auf dem Detaillageplan in der Anlage 3 schraffiert dargestellt. Hier wäre, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, eine zeit- und kostenaufwändige Vermessung und Fortschreibung der be- troffenen Fläche erforderlich Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis sollte auf eine aufwändige Teilung und Fortführung des betroffenen Flurstücks verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschlie- ßungsanlage herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine ent- sprechende Abweichungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 4 beigefügt. Alternative: Ohne den Erlass der Satzung verbleibt es bei den zuvor beschriebenen Anforderungen zur Erfüllung des Herstellungsmerkmals „Grunderwerb“, die dann entsprechend umzusetzen sind. Anlagen Anlage 1 – Übersichtslageplan Anlage 2 – Plan Erschließungsanlage Anlage 3 – Detailplan Anlage 4 – Satzungstext
Anlage 1 - Übersichtslageplan
456 Zeichen
E 32357349 N 5655505 E 32356499 N 5654305 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:5000 Datum: 18.5.2017 KölnGIS 100 m
Anlage 2 - Plan Erschließungsanlage
1467 Zeichen
ZENNINIEN gez am yunsaz N 8 < Be ION ka) SSSS zunsa Q Yen DINN AeNsoı0y pun Bunssau NN IQ "uoyoypsusber an) uy - 52 |eıoz za 1eöun [heagwsa RIASISIN NE KANN op 'upy sönsybuy | ung Suon z/ we < N F1024007 wondebemeg Jap Bunyejsiug = syoyuneid sep punis 8 ui 2 BI sig D Bump auon opragso sumieobup nnaL] ESEL MN O0 (e)2 8 "Ps ssoyosadılon 181 ssoypsabieyns za -yod = «L] uagangassun 1 uabunz;oSj634 uayaıpugaansıysau sap Sunbonug aı WR Sn, G 20/0828 Yan wld-nogag an vold-juoıng an Bold Hua T $, arsogsaten munmpazu AI Burzımı yosın uno ee | IST Ipzı I mununuebunuypaugy unuspanpsuan un azussna ———— | INN rununusbunuypsuay aaup drum O)— aununpmog/aune | INS, huryuası eu u rang alu /banns Sunuypaıag Jap ozun OI-a/ ng zu ögpysbonpg mau DL] Bupyssonmg wa ZZZZZZ 2 söorwoune L] vayopıa spusßonnanonzyana |] aumpquasons EEE] 945013 92123896 yaınobiuoun ao | unabzoißoguacens TREE] Surboran aop sn» cal | on | OSST | 8 wurqueßıg pois sno uauppa LI] Sompon IL] SS az © n uoyonıd aynoyas 7] SL] | 8 ia) u en voyoos suwsbuen L] onen EEE] “Fr RR 1 lyM maRpnS en | SE BUN: EIS NS NE NS 005: | q4D4SJDN _ EINEN Nenn 88: An] IN, usbunom: Bunypweg| N, yauyon-ug: aboispol IS npasny Jayasıuyss}: UDIdeboT ID SEE ng gre El N En e red arg apuonogeny :sıq assosuspım won] IN, - bam-zioyusjsoy-Joso4| IN (200/2102/9) 6802-9-8 Bunuyaıgy \ 7X "pp UOp Any OyDBLd ea N 18) socı 20/0559 WeId-E NIIISY RS III ZINN INN Ion ie ü . 77T Top Plan Erschl Anlage 2 -
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1571/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27