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V/0459/2020

Verfahren zur Vorlage von Anträgen/Anregungen nach § 24 GO NRW zu den Haushaltsplanberatungen an den Kulturausschusss

Vorlagen 12.05.2020

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 03.06.2020, TOP 16

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1810 Zeichen

Anlage A zur V/0459/2020 
Kurzüberblick 
Die Kulturverwaltung unterbreitet für den Kulturausschuss einen Vorschlag zur Verfahrensopti-
mierung für den Beratungsprozess der Anträge/Anregungen nach § 24 GO NRW im Rahmen der 
jährlichen Haushaltsplanberatungen. Zukünftig sollen Anträge auf kommunale Förderung nach § 
24 GO NRW der Verwaltung bis spätestens Ende August eines Jahres vorliegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ausbau und Festigung des Renommees Münsters als bedeutender und wichtiger Ort für ein an-
spruchsvolles kulturelles Angebot und kulturelle Vielfalt. 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

3583 Zeichen

V/0459/2020 
V/0459/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verfahren zur Vorlage von Anträgen/Anregungen nach § 24 GO NRW zu den 
Haushaltsplanberatungen an den Kulturausschusss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2020 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Anträge auf kommunale Förderung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Kul-
turausschuss beraten werden sollen, müssen der Verwaltung bis spätestens Ende A u-
gust des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Verwal-
tung informiert die Kulturträger wie  in der Begründung dargestellt über die Frist in g e-
eigneter Weise jeweils im Januar. 
 
2. Die Verwaltung leitet den Mitgliedern des Kulturausschusses und den Geschäftsstellen 
der Fraktionen und Ratsgruppen die fristgerecht eingegangenen Anträge nebst Kom-
mentierungen der Verwaltung bis Ende September zu. Für Anträge, die nach Ablauf 
der unter Punkt 1 genannten Frist eingehen, wird eine Aufbereitung und Kommenti e-
rung durch die Verwaltung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann lediglich die ggf. u n-
kommentierte Weiterleitung des Antrages an die Mitglieder des Kulturausschusses und 
die o.g. Geschäftsstellen. 
 
3. Das Verfahren gilt erstmalig für die Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2022. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
keine 
 
 
Kulturamt 
 
14.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kröger 
Telefon: 492-4105 
KroegerA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0459/2020 
 
Begründung: 
 
Der Kulturausschuss bat in seiner Sitzung zu den Haushaltsplanberatungen am 21.11.2019 darum, 
eine Verfahrensoptimierung für den Beratungsprozess der Anträge nach § 24 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) im Rahmen der Haushaltsplanberatun gen zu entw i-
ckeln. 
Ziel sollte es sein, die Anträge nach § 24 GO NRW mit Kommentierungen der Verwaltung zukünftig 
rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsplanberatungen der Fraktionen und Ratsgruppen bereitzustellen. 
 
Um dies erreichen zu können, soll für kult urschaffende Personen, Träger und Einrichtungen, die vom 
Kulturausschuss zu beratende Anträge stellen könnten, eine Frist für die Antragstellung vorgegeben 
werden. 
Die Kulturverwaltung schlägt vor, das Fristende für eingehende Anträge auf Ende August zu setzen. 
Entsprechend werden die bis dahin eingegangenen Anträge durch die Kulturverwaltung vorgeprüft 
und aufbereitet und den Ausschussmitgliedern, Fraktionen und Ratsgruppen mit einer fachlichen 
Kommentierung bis Ende September bereitgestellt. 
 
Damit wird den Mitgliedern des Kulturausschusses und den Antragstellern Gelegenheit gegeben, sich 
über den betreffenden Antrag im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen auszutauschen. 
 
Für später eingehende Anträge wird die Kommentierung der Anträge durch die Verwaltun g mangels 
ausreichender Gelegenheit zur fachlichen Aufbereitung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann ggf. 
nur noch die Zustellung der unkommentierten Anträge. 
 
Über die vorgesehene Antragsfrist wird die Kulturverwaltung ihre regelgeförderten Einrichtun gen und 
Träger schriftlich oder per Email jeweils im Januar eines Jahres informieren. Darüber hinaus sollen 
entsprechende Informationen zur Antragsfrist in der Lokalpresse, auf der Homepage des Kulturamtes, 
sowie über den Newsletter des Kulturamtes veröffe ntlicht werden, um auf das geänderte Verfahren 
aufmerksam zu machen. 
 
 
 
 
 
i.V 
 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

03.06.2020 Kulturausschuss
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0459/2020
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37