V/0459/2020
Verfahren zur Vorlage von Anträgen/Anregungen nach § 24 GO NRW zu den Haushaltsplanberatungen an den Kulturausschusss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0459/2020 Kurzüberblick Die Kulturverwaltung unterbreitet für den Kulturausschuss einen Vorschlag zur Verfahrensopti- mierung für den Beratungsprozess der Anträge/Anregungen nach § 24 GO NRW im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen. Zukünftig sollen Anträge auf kommunale Förderung nach § 24 GO NRW der Verwaltung bis spätestens Ende August eines Jahres vorliegen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ausbau und Festigung des Renommees Münsters als bedeutender und wichtiger Ort für ein an- spruchsvolles kulturelles Angebot und kulturelle Vielfalt. Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0459/2020 V/0459/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verfahren zur Vorlage von Anträgen/Anregungen nach § 24 GO NRW zu den Haushaltsplanberatungen an den Kulturausschusss Beratungsfolge 03.06.2020 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Anträge auf kommunale Förderung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Kul- turausschuss beraten werden sollen, müssen der Verwaltung bis spätestens Ende A u- gust des Jahres vorliegen, in dem die Haushaltsplanberatungen beginnen. Die Verwal- tung informiert die Kulturträger wie in der Begründung dargestellt über die Frist in g e- eigneter Weise jeweils im Januar. 2. Die Verwaltung leitet den Mitgliedern des Kulturausschusses und den Geschäftsstellen der Fraktionen und Ratsgruppen die fristgerecht eingegangenen Anträge nebst Kom- mentierungen der Verwaltung bis Ende September zu. Für Anträge, die nach Ablauf der unter Punkt 1 genannten Frist eingehen, wird eine Aufbereitung und Kommenti e- rung durch die Verwaltung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann lediglich die ggf. u n- kommentierte Weiterleitung des Antrages an die Mitglieder des Kulturausschusses und die o.g. Geschäftsstellen. 3. Das Verfahren gilt erstmalig für die Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2022. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Kulturamt 14.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kröger Telefon: 492-4105 KroegerA@stadt- muenster.de - 2 - V/0459/2020 Begründung: Der Kulturausschuss bat in seiner Sitzung zu den Haushaltsplanberatungen am 21.11.2019 darum, eine Verfahrensoptimierung für den Beratungsprozess der Anträge nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO NRW) im Rahmen der Haushaltsplanberatun gen zu entw i- ckeln. Ziel sollte es sein, die Anträge nach § 24 GO NRW mit Kommentierungen der Verwaltung zukünftig rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsplanberatungen der Fraktionen und Ratsgruppen bereitzustellen. Um dies erreichen zu können, soll für kult urschaffende Personen, Träger und Einrichtungen, die vom Kulturausschuss zu beratende Anträge stellen könnten, eine Frist für die Antragstellung vorgegeben werden. Die Kulturverwaltung schlägt vor, das Fristende für eingehende Anträge auf Ende August zu setzen. Entsprechend werden die bis dahin eingegangenen Anträge durch die Kulturverwaltung vorgeprüft und aufbereitet und den Ausschussmitgliedern, Fraktionen und Ratsgruppen mit einer fachlichen Kommentierung bis Ende September bereitgestellt. Damit wird den Mitgliedern des Kulturausschusses und den Antragstellern Gelegenheit gegeben, sich über den betreffenden Antrag im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen auszutauschen. Für später eingehende Anträge wird die Kommentierung der Anträge durch die Verwaltun g mangels ausreichender Gelegenheit zur fachlichen Aufbereitung nicht mehr garantiert. Hier erfolgt dann ggf. nur noch die Zustellung der unkommentierten Anträge. Über die vorgesehene Antragsfrist wird die Kulturverwaltung ihre regelgeförderten Einrichtun gen und Träger schriftlich oder per Email jeweils im Januar eines Jahres informieren. Darüber hinaus sollen entsprechende Informationen zur Antragsfrist in der Lokalpresse, auf der Homepage des Kulturamtes, sowie über den Newsletter des Kulturamtes veröffe ntlicht werden, um auf das geänderte Verfahren aufmerksam zu machen. i.V gez. Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0459/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37