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2952/2025

Anregung der Bezirksvertretung Kalk zu "Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.12.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 23.06.2026, TOP 7.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 7.1

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Anlage 4 - Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

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Anlage 3 - Vorabauszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025

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Anlage 2 - Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung

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Beschlussvorlage Rat

2108 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 2952/2025 
Freigabedatum 
 05.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zu "Neue Perspektiven für Höhenberg: 
Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, 
TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit in den Liegenschaftsausschuss 
und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
 
 
Alternative:  
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, 
TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
 
Rat 16.12.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2025

2 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 04.09.2025 unter dem TOP 7.1 zum ge-
meinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Die 
LINKE. (Vgl. Vorlagen-Nr. AN/1269/2025, SessionNet | Gemeinsamer Änderungs- bzw. Zu-
satzantrag gem. § 13 zum Antrag: Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Ge-
meinschaft auf der Fläche des Bauhofs) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
Beschluss: 
 
Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: 
 
1. Die Stadt Köln überträgt das Grundstück, auf welchem sich der städtische Bauhof 
Frankfurter Straße in Höhenberg befindet an die Wohnungsgesellschaft der Stadt-
werke Köln mbH (WSK). 
2. Im Gegenzug finanziert und organisiert die WSK die Verlagerung des städtischen 
Bauhofs an einen geeigneten Standort. 
3. Der WSK wird die Bebauung der freiwerdenden Fläche für dringend benötigten, 
bezahlbaren Wohnraum sowie gemeinschaftliche und soziokulturelle Nutzung auf-
getragen. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung 
des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
 
Anlage 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Kalk vom 04.09.2025 zu TOP 7.1

Anlage 1 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 7.1

2851 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.10.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 04.09.2025 
öffentlich 
7.1 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 
04.09.2025: "Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemein-
schaft auf der Fläche des Bauhofs" 
AN/0830/2025 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 13 der Ge-
schäftsordnung des Rates zu „Neue Perspektiven für Höhenberg: 
Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs“ - 
AN/0830/2025 
AN/1254/2025 
Gemeinsamer Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 von SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. zu: "Neue Perspektiven für 
Höhenberg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs" 
AN/1269/2025 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zuerst über den Änderungsantrag der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: 
 
Beschluss I: 
1. Der Bereich des sogenannten Bauhofs wird nach der Freiräumung komplett 
entsiegelt und als Grünfläche mit dem Konzept der Essbaren Stadt entwickelt. 
2. Sollte Punkt 1 nicht realisierbar sein, dann wird der Bereich für jugendliche Nut-
zer*innen umgestaltet. 
3. Sollten Punkt 1 und 2 nicht realisierbar sein, dann wird dieser Bereich für einen 
Schulstandort gesichert. 
 
Abstimmung: 
 
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Hooghoughi 
(FDP), Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Winkler 
(AFD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung von 
Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über den gemeinsamen Ä nde-
rungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. abstimmen: 
 
Beschluss II: 
 
Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext 
1. Die Stadt Köln überträgt das Grundstück auf welchem sich der städtische 
Bauhof Frankfurter Straße in Höhenberg befindet an die Wohnungsgesell-
schaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK). 
2. Im Gegenzug finanziert und organisiert die WSK die Verlagerung des städti-
schen Bauhofs an einen geeigneten Standort. 
3. Der WSK wird die Bebauung der freiwerdenden Fläche für dringend benö-
tigten, bezahlbaren Wohnraum sowie gemeinschaftliche und soziokulturelle 
Nutzung aufgetragen. 
Damit hat sich der Ursprungsantrag der SPD-Fraktion erledigt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Hooghoughi 
(FDP), Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Bozkurt (Bünd-
nis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) gegen die Stimmen der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.

Anlage 4 - Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

3719 Zeichen

Anlage 4 zu 2952/2025 – Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
 
Bereits seit 2004 gibt es Bestrebungen, am jetzigen Standort des Betriebshofes an 
der Frankfurter Straße 350 eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das entsprechende 
Planungsrecht wurde hierfür geschaffen. Um eine Realisierung zu ermöglichen, 
bedarf es jedoch eines alternativen Standortes für den rechtsrheinischen Betriebshof. 
Hierfür wurden mehrere Standorte auf die entsprechende Geeignetheit geprüft. 
Insbesondere der Standort an der Wilhelm-Griesinger-Straße wurde sehr eingehend 
untersucht. Eine beauftragte Massenstudie kam zu dem finalen Ergebnis, dass 
neben der schwierigen Eigentumssituation die verkehrliche Situation und der 
Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Dies ist unter anderem darauf 
zurückzuführen, dass an einen Betriebshof komplexe Anforderungen geknüpft sind, 
die die Grundstückssuche massiv erschweren. 
Ferner wurde ein unbebautes Grundstück am Herkenrathweg in Köln-Ostheim für 
einen möglichen Standort des Betriebshofs geprüft. Hier wäre nach derzeitiger 
grober Einschätzung vorbehaltlich eingehenderer Prüfungen ein Betriebshofstandort 
denkbar, allerdings bestehen hier auch andere Nutzungsoptionen wie zum Beispiel 
eine dringend benötigte Grundschule für Köln-Ostheim. 
 
Für den Standort Frankfurter Straße 350 hat auch das Schuldezernat einen Bedarf 
für eine weiterführende Schule geltend gemacht. Das Grundstück ist entsprechend in 
der Schulbaumaßnahmenliste als Schulstandort vorgesehen.  
Erst mit Schreiben vom 30.10.2025 vom Amt für Schulentwicklung wurde bekannt, 
dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen seitens der Schulverwaltung kein 
weiterer Bedarf mehr an dem Standort Frankfurter Straße 350 besteht.  
Aktuell finden daher Abstimmungsgespräche der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
mit dem Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen über die Zukunft des Betriebshofes statt. Die präferierte Option ist dabei 
aus Kostengründen, den Betriebshof am Standort zu belassen und eine dringend 
benötigte Sanierung des Betriebshofes voranzutreiben. Zudem macht der 
Betriebshof einen weiteren Flächenbedarf an Lagerflächen geltend, der mutmaßlich 
nicht an der Frankfurter Straße 350 realisiert werden kann. 
Da davon auszugehen ist, dass die Kosten für die Planung und den Neubau eines 
Betriebshofes deutlich höher wären als deren Sanierung und vermutlich auch 
mitsamt eines zusätzlichen Lagers, wurden bislang keine Überlegungen zu 
Grundstückstransaktionen und deren potenziellen Gestaltungsform aus 
Wirtschaftlichkeitsgründen angestellt. 
Sofern nun mitgeteilt wird, dass im Zuge einer Verlagerung des rechtsrheinischen 
Betriebshofs an einen geeigneten Standort die Wohnungsgesellschaft der 
Stadtwerke Köln mbH (WSK) diesen im Gegenzug finanziert und organisiert besteht 
Klärungsbedarf, was Bestandteil dieser Kostenzusage ist. Beinhaltet diese Zusage 
die Kosten für das neue Grundstück und ergänzend auch die Planung und den Bau 
eines neuen Betriebshofes oder begrenzt sich die Zusage auf die Organisation und 
Finanzierung des Umzugs, was offenkundig nur einen marginalen Anteil an den mit

einer Verlagerung des Betriebshofes verbundenen Aufwendungen darstellen würde. 
Ob und wie die notwendigen Investitionskosten der WSK Einfluss auf den 
städtischen Haushalt haben kann von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nicht 
beurteilt werden.  
 
Aus Wirtschaftlichkeitsgründen präferiert die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln daher 
die Sanierung des Betriebshofes am Standort Frankfurter Straße 350 und die 
Nutzung des Herkenrathweges als Standort für eine Grundschule und den 
zusätzlichen Bedarf an Lagerflächen der Betriebshöfe.

Anlage 3 - Vorabauszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025

752 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates vom 
16.12.2025  
öffentlich 
5.1.1 Anregung der Bezirksvertretung Kalk zu "Neue Perspektiven für Höhen-
berg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs"  
2952/2025 
Beschluss in der Fassung des aktualisierten Beschlussvorschlags (Anlage 2): 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 
04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit in den Be-
triebsausschuss Gebäudewirtschaft und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 2 - Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung

572 Zeichen

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung zu 2952/2025 
 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 
04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit in den 
Betriebsausschuss Gebäudew irtschaft und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. 
 
 
Alternative:  
Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 
04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis.  
 
 
 
Hinweis: 
Der Betriebshof Frankfurter Str. 350 ist im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln.

Beratungsverlauf (2)

16.12.2025 Rat
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2952/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.12.2025
Erstellt
10.10.2025 10:42