2952/2025
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zu "Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs"
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 2952/2025 Freigabedatum 05.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Kalk zu "Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit in den Liegenschaftsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Rat 16.12.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2025 2 Begründung: Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 04.09.2025 unter dem TOP 7.1 zum ge- meinsamen Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Die LINKE. (Vgl. Vorlagen-Nr. AN/1269/2025, SessionNet | Gemeinsamer Änderungs- bzw. Zu- satzantrag gem. § 13 zum Antrag: Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Ge- meinschaft auf der Fläche des Bauhofs) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext: 1. Die Stadt Köln überträgt das Grundstück, auf welchem sich der städtische Bauhof Frankfurter Straße in Höhenberg befindet an die Wohnungsgesellschaft der Stadt- werke Köln mbH (WSK). 2. Im Gegenzug finanziert und organisiert die WSK die Verlagerung des städtischen Bauhofs an einen geeigneten Standort. 3. Der WSK wird die Bebauung der freiwerdenden Fläche für dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum sowie gemeinschaftliche und soziokulturelle Nutzung auf- getragen. Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 1 beigefügt. Anlage Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Kalk vom 04.09.2025 zu TOP 7.1
Anlage 1 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll zu TOP 7.1
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 15.10.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 33. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 04.09.2025 öffentlich 7.1 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 04.09.2025: "Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemein- schaft auf der Fläche des Bauhofs" AN/0830/2025 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 13 der Ge- schäftsordnung des Rates zu „Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs“ - AN/0830/2025 AN/1254/2025 Gemeinsamer Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 von SPD-Frak- tion, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. zu: "Neue Perspektiven für Höhenberg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs" AN/1269/2025 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Beschluss I: 1. Der Bereich des sogenannten Bauhofs wird nach der Freiräumung komplett entsiegelt und als Grünfläche mit dem Konzept der Essbaren Stadt entwickelt. 2. Sollte Punkt 1 nicht realisierbar sein, dann wird der Bereich für jugendliche Nut- zer*innen umgestaltet. 3. Sollten Punkt 1 und 2 nicht realisierbar sein, dann wird dieser Bereich für einen Schulstandort gesichert. Abstimmung: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP), Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung von Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über den gemeinsamen Ä nde- rungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Fraktion Die LINKE. abstimmen: Beschluss II: Der vorliegende Beschlusstext wird ersetzt durch den folgenden Beschlusstext 1. Die Stadt Köln überträgt das Grundstück auf welchem sich der städtische Bauhof Frankfurter Straße in Höhenberg befindet an die Wohnungsgesell- schaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK). 2. Im Gegenzug finanziert und organisiert die WSK die Verlagerung des städti- schen Bauhofs an einen geeigneten Standort. 3. Der WSK wird die Bebauung der freiwerdenden Fläche für dringend benö- tigten, bezahlbaren Wohnraum sowie gemeinschaftliche und soziokulturelle Nutzung aufgetragen. Damit hat sich der Ursprungsantrag der SPD-Fraktion erledigt. Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenmehrheit von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP), Bezirksvertreter Fischer (Fraktion Die LINKE.), Bezirksvertreter Bozkurt (Bünd- nis 90/Die Grünen) und Bezirksvertreter Winkler (AFD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Anlage 4 - Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
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Anlage 4 zu 2952/2025 – Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bereits seit 2004 gibt es Bestrebungen, am jetzigen Standort des Betriebshofes an der Frankfurter Straße 350 eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Das entsprechende Planungsrecht wurde hierfür geschaffen. Um eine Realisierung zu ermöglichen, bedarf es jedoch eines alternativen Standortes für den rechtsrheinischen Betriebshof. Hierfür wurden mehrere Standorte auf die entsprechende Geeignetheit geprüft. Insbesondere der Standort an der Wilhelm-Griesinger-Straße wurde sehr eingehend untersucht. Eine beauftragte Massenstudie kam zu dem finalen Ergebnis, dass neben der schwierigen Eigentumssituation die verkehrliche Situation und der Brandschutz nicht gewährleistet werden kann. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass an einen Betriebshof komplexe Anforderungen geknüpft sind, die die Grundstückssuche massiv erschweren. Ferner wurde ein unbebautes Grundstück am Herkenrathweg in Köln-Ostheim für einen möglichen Standort des Betriebshofs geprüft. Hier wäre nach derzeitiger grober Einschätzung vorbehaltlich eingehenderer Prüfungen ein Betriebshofstandort denkbar, allerdings bestehen hier auch andere Nutzungsoptionen wie zum Beispiel eine dringend benötigte Grundschule für Köln-Ostheim. Für den Standort Frankfurter Straße 350 hat auch das Schuldezernat einen Bedarf für eine weiterführende Schule geltend gemacht. Das Grundstück ist entsprechend in der Schulbaumaßnahmenliste als Schulstandort vorgesehen. Erst mit Schreiben vom 30.10.2025 vom Amt für Schulentwicklung wurde bekannt, dass aufgrund geänderter Rahmenbedingungen seitens der Schulverwaltung kein weiterer Bedarf mehr an dem Standort Frankfurter Straße 350 besteht. Aktuell finden daher Abstimmungsgespräche der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit dem Amt für Verkehrsmanagement und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen über die Zukunft des Betriebshofes statt. Die präferierte Option ist dabei aus Kostengründen, den Betriebshof am Standort zu belassen und eine dringend benötigte Sanierung des Betriebshofes voranzutreiben. Zudem macht der Betriebshof einen weiteren Flächenbedarf an Lagerflächen geltend, der mutmaßlich nicht an der Frankfurter Straße 350 realisiert werden kann. Da davon auszugehen ist, dass die Kosten für die Planung und den Neubau eines Betriebshofes deutlich höher wären als deren Sanierung und vermutlich auch mitsamt eines zusätzlichen Lagers, wurden bislang keine Überlegungen zu Grundstückstransaktionen und deren potenziellen Gestaltungsform aus Wirtschaftlichkeitsgründen angestellt. Sofern nun mitgeteilt wird, dass im Zuge einer Verlagerung des rechtsrheinischen Betriebshofs an einen geeigneten Standort die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (WSK) diesen im Gegenzug finanziert und organisiert besteht Klärungsbedarf, was Bestandteil dieser Kostenzusage ist. Beinhaltet diese Zusage die Kosten für das neue Grundstück und ergänzend auch die Planung und den Bau eines neuen Betriebshofes oder begrenzt sich die Zusage auf die Organisation und Finanzierung des Umzugs, was offenkundig nur einen marginalen Anteil an den mit einer Verlagerung des Betriebshofes verbundenen Aufwendungen darstellen würde. Ob und wie die notwendigen Investitionskosten der WSK Einfluss auf den städtischen Haushalt haben kann von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nicht beurteilt werden. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen präferiert die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln daher die Sanierung des Betriebshofes am Standort Frankfurter Straße 350 und die Nutzung des Herkenrathweges als Standort für eine Grundschule und den zusätzlichen Bedarf an Lagerflächen der Betriebshöfe.
Anlage 3 - Vorabauszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates vom 16.12.2025 öffentlich 5.1.1 Anregung der Bezirksvertretung Kalk zu "Neue Perspektiven für Höhen- berg: Wohnraum und Gemeinschaft auf der Fläche des Bauhofs" 2952/2025 Beschluss in der Fassung des aktualisierten Beschlussvorschlags (Anlage 2): Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit in den Be- triebsausschuss Gebäudewirtschaft und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 - Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung
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Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung zu 2952/2025 Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit in den Betriebsausschuss Gebäudew irtschaft und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk aus ihrer Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Hinweis: Der Betriebshof Frankfurter Str. 350 ist im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2952/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.12.2025
- Erstellt
- 10.10.2025 10:42