Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 18.11.2024 (AN/1554/2024) betr.: "KVB-Angebot Halten auf Zuruf"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1033/2025 vom 28.05.2025
Stand: Am 30.06.2025 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 14.04.2025 1033/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 Verkehrsausschuss 17.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 18.11.2024 (AN/1554/2024) betr.: "KVB-Angebot Halten auf Zuruf" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Maßnahmen hat die KVB in den letzten Jahren unternommen, um das Ange- bot „Halten auf Zuruf“ bei den Fah rgästen bekannter zu machen? 2. Gibt es Pläne, durch gezielte Kampagnen – etwa über Social Media oder Hinweise in der App – stärker auf den Service aufmerksam zu machen, und wenn nicht: warum? 3. Wird erhoben, wie häufig das Angebot genutzt wird und welche Gruppen davon be- sonders profitieren, und wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es? 4. Wie informiert die KVB derzeit über die Mobilitätsgarantie bei Verspätungen, und gibt es Überlegungen, auch diesen Service stärker zu bewerben?“ Antwort der Verwaltung Die Verwaltung hat die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu den aufgeführten Fragen um Stellungnahme gebeten. Die KVB teilt Folgendes mit: Zu 1.: Das „Halten auf Zuruf“ ist ein Komfortservice für die Fahrgäste der KVB, die nach 20 Uhr im Buslinienverkehr unterwegs sind. Das Fahrpersonal der KVB ist gemäß seiner Dienstanweisung gehalten, Fahrgästen auf Wunsch und unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln sowie Beachtung eines sicheren Ausstiegs diesen zu er- möglichen. Dies ist nicht immer uneingeschränkt ausführbar und soll zwischen zwei Haltestellen nur einmal stattfinden. Die Entscheidung obliegt im Einzelfall dem Fahr- personal, da dieses die Verantwortung für die Sicherheit des Fahrgastes trägt. Kon- krete Maßnahmen, um den Service bekannter zu machen, wurden nicht unternommen. Zu 2.: Eine offensive Vermarktung für diesen Service ist seitens der KVB nicht geplant. Wie beschrieben liegt die Verantwortung jeweils beim Fahrpersonal und das Halten zwi- schen den Haltestellen ist aus Sicherheitsgründen nicht in jeder Situation zulässig. Die KVB befürchtet bei einem offensiveren Umgang mit dem Thema eine erhebliche Zu- nahme von Diskussionen mit unserem Fahrpersonal (auch während der Fahrt), die den Druck erhöhen könnten, auch an ungeeigneten Stellen den Ausstieg zu ermöglichen. Die KVB werden aber zumindest den Internetauftritt im Bereich Service ergänzen und 2 dort künftig über das Thema informieren. Zu 3.: Es liegen keine belastbaren Daten zur Häufigkeit der Nutzung des Service vor. Zu 4.: Die KVB informiert zur Mobilitätsgarantie über die Aushänge an jeder Haltestelle und regelmäßig über die Fahrgastinformationsanzeiger (DFI). Im Internetauftritt der KVB belegt das Thema außerdem einen eigenen Reiter. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
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30.06.2025 zuletzt
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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