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1033/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 18.11.2024 (AN/1554/2024) betr.: "KVB-Angebot Halten auf Zuruf"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 30.06.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2975 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 14.04.2025 
 1033/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
Verkehrsausschuss 17.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 18.11.2024 
(AN/1554/2024) betr.: "KVB-Angebot Halten auf Zuruf" 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Welche Maßnahmen hat die KVB in den letzten Jahren unternommen, um das Ange-
bot „Halten auf Zuruf“ bei den Fah rgästen bekannter zu machen?  
2. Gibt es Pläne, durch gezielte Kampagnen – etwa über Social Media oder Hinweise in 
der App – stärker auf den Service aufmerksam zu machen, und wenn nicht: warum?  
3. Wird erhoben, wie häufig das Angebot genutzt wird und welche  Gruppen davon be-
sonders profitieren, und wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es?  
4. Wie informiert die KVB derzeit über die Mobilitätsgarantie bei Verspätungen, und gibt 
es Überlegungen, auch diesen Service stärker zu bewerben?“  
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Verwaltung hat die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu den aufgeführten Fragen um 
Stellungnahme gebeten. Die KVB teilt Folgendes mit: 
 
Zu 1.: Das „Halten auf Zuruf“ ist ein Komfortservice für die Fahrgäste der KVB, die nach 20 
Uhr im Buslinienverkehr unterwegs sind. Das Fahrpersonal der KVB ist gemäß seiner 
Dienstanweisung gehalten, Fahrgästen auf Wunsch und unter Berücksichtigung der 
geltenden Verkehrsregeln sowie Beachtung eines sicheren Ausstiegs diesen zu er-
möglichen. Dies ist nicht immer uneingeschränkt ausführbar und soll zwischen zwei 
Haltestellen nur einmal stattfinden. Die Entscheidung obliegt im Einzelfall dem Fahr-
personal, da dieses die Verantwortung für die Sicherheit des Fahrgastes trägt. Kon-
krete Maßnahmen, um den Service bekannter zu machen, wurden nicht unternommen. 
 
Zu 2.: Eine offensive Vermarktung für diesen Service ist seitens der KVB nicht geplant. Wie 
beschrieben liegt die Verantwortung jeweils beim Fahrpersonal und das Halten zwi-
schen den Haltestellen ist aus Sicherheitsgründen nicht in jeder Situation zulässig. Die 
KVB befürchtet bei einem offensiveren Umgang mit dem Thema eine erhebliche Zu-
nahme von Diskussionen mit unserem Fahrpersonal (auch während der Fahrt), die den 
Druck erhöhen könnten, auch an ungeeigneten Stellen den Ausstieg zu ermöglichen. 
Die KVB werden aber zumindest den Internetauftritt im Bereich Service ergänzen und

2 
 
dort künftig über das Thema informieren. 
 
Zu 3.: Es liegen keine belastbaren Daten zur Häufigkeit der Nutzung des Service vor. 
 
Zu 4.: Die KVB informiert zur Mobilitätsgarantie über die Aushänge an jeder Haltestelle und 
regelmäßig über die Fahrgastinformationsanzeiger (DFI). Im Internetauftritt der KVB 
belegt das Thema außerdem einen eigenen Reiter. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1033/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.05.2025
Erstellt
08.04.2025 08:42