0504/2025
Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den Bereich der Kölner Friedhöfe
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1251 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/2
Vorlagen-Nummer
0504/2025
Stand: 26.09.2025
Sachstandsbericht
Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den
Bereich der Kölner Friedhöfe
Beschluss:
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung
von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge fest und stimmt der Einleitung
des Vergabeverfahrens zu.
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 787.547 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und
Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9,
Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-
1303-0-0002, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) Hpl. 2025/2026.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufgrund der Auftragshöhe erfolgte die Ausschreibung EU-weit. Nach Abschluss des Verfah-
rens wurde die Bestellung im Juli 2025 durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) aufgegeben.
Diese organisieren die Beschaffung der Fahrzeuge im Auftrag der Stadtverwaltung.
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt voraussichtlich ab Februar 2026.
Beschlussvorlage Ausschuss
10720 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/2 Vorlagen-Nummer 0504/2025 Freigabedatum 20.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den Bereich der Kölner Friedhöfe Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser- mächtigung in Höhe von 787.547 € im Teilfinanzplan des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Kre- matorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlage- vermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002, Beschaffung bewegl. Anlagever- mögens(KFZ) Hpl. 2025/2026. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Finanzausschuss 31.03.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 787.547 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 313.244 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 78.754 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten bis zu 31.324 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be- schlossen (Vorlagen-Nr. 0377/2017). Gemäß Kapitel 5.3 des Konzepts werden im Betriebsbereich Friedhöfe 13 Schmalspurtrans- porter mit Elektroantrieb, Kipperfunktion und Anhängerkupplung eingesetzt. Diese 13 Fahr- zeuge, die im Jahr 2016 in Betrieb genommen worden sind, müssen ersatzbeschafft werden. Im Betriebsbereich der 55 Kölner Friedhöfe sind die oben genannten Fahrzeuge mit Schwer- punkt im Bestattungsbereich im Einsatz. Hier stellen sie zum einen die innerbetriebliche Mate- riallogistik (Transport von Bestattungsutensilien, Arbeitsgeräten und Grünschnitt) und zum an- 3 deren die Fortbewegung der Bestattungsgehilfen zur Vor- und Nachbereitung der Bestat- tungsleistung sicher. In den letzten Jahren der Nutzungszeit fallen vermehrt hohe Reparaturkosten und lange Aus- fallzeiten aufgrund der hohen Laufleistung und intensiven Nutzung an, sodass ein weiterer Be- trieb über den Abschreibungszeitraum hinaus unwirtschaftlich ist. Durch die Ausfälle dieser Fahrzeuge kommt es zu Störungen in den Bestattungsabläufen, sodass in Folge mehr Perso- nal gebunden wird. Der Ausfall dieser Transportfahrzeuge muss mit Bestandsfahrzeugen, die regulär in der Grünunterhaltung der Friedhöfe eingesetzt werden, kompensiert werden. Dar- aus ergeben sich in der Grünunterhaltung entsprechende Einschränkungen. Fahrzeuge, die noch wirtschaftlich betrieben werden können, werden weiterhin betrieben oder als Reserve- fahrzeuge vorgehalten. Die Reparaturkosten der letzten fünf Jahre sind in der nachfolgenden Tabelle erfasst. Instandhaltungskosten Altfahrzeuge 13 Fahrzeuge aus dem Friedhofsbereich zur Ersatzbeschaffung Kenn- zeichen 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt K-LN 6975E 1.266,56 € 1.254,30 € 0,00 € 226,97 € 0,00 € 2.747,83 € K-LN 6976E 851,37 € 951,53 € 1.501,22 € 6.236,49 € 422,78 € 9.963,39 € K-LN 6977E 4.858,55 € 735,40 € 3.534,02 € 3.145,17 € 2.467,41 € 14.740,55 € K-LN 6978E 819,59 € 740,67 € 299,70 € 0,00 € 293,3 € 2.153,26 € K-LN 6979E 1.300,75 € 602,02 € 1.840,91€ 231,92 € 4.240,35 € 8.215,95 € K-LN 7001E 3.055,53 € 1.716,75 € 136,18 € 2.490,97 € 0,00 € 7.399,43 € K-LN 7003E 4.063,23 € 1.011,63 € 1.006,65 € 6.293,69 € 7.263,14 € 19.638,34 € K-LN 7004E 3.704,17 € 460,16 € 3.752,58 € 875,08 € 0,00 € 8.791,99 € K-LN 7005E 380,16 € 1.964,69 € 136,18 € 2.332,74 € 363,95 € 5.177,72 € K-LN 7006E 2.837,59 € 1.072,17 € 181,57 € 136,18 € 0,00 € 4.227,51 € K-LN 7008E 1.795,72 € 4.501,23 € 181,58 € 1631,88 € 0,00 € 8.110,41 € K-LN 7009E 1.170,71 € 672,77 € 2.822,21€ 2.986,64 € 0,00 € 7.652,33 € K-LN 7010E 1.074,03 € 3.714,24 € 771,9 € 6194,55 € 1.588,46 € 13.343,18 € Aus der dargestellten Tabelle zu den Instandhaltungskosten der Altfahrzeuge wird die Not- wendigkeit der zeitnahen Ersatzbeschaffung deutlich. Die Fahrzeuge K-LN 7001, 7006, 7008 und 7009 wurden aufgrund hohen zu erwartenden Reparaturkosten zwischenzeitlich außer Dienst gestellt. Weitere Reparaturen an diesen Fahrzeugen wurden von den Mitarbeitern der Fahrzeug- und Maschinentechnik des Amtes 67 als unwirtschaftlich bewertet. Derzeit befin- den sich daher aktuell nur noch sieben von dreizehn Fahrzeugen im Einsatz. Das Fahrzeug K-LN 6975 wurde aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens im Jahr 2024 verkauft. Auch das Fahrzeug K-LN 7004 befindet sich seit Ende 2024 in der Werkstatt. Bei diesem Fahrzeug ist laut dem zuständigen Maschinenbauingenieur von Amt 67 die Akkukapa- zität mittlerweile so gering, dass es trotz mehrfachem Nachladen im Bestattungsalltag nicht mehr zielführend eingesetzt werden kann. Die gleiche Diagnose betrifft das Fahrzeuge K-LN 6978, bei dem die Akkukapazität gleichermaßen erschöpft ist. Bei den Fahrzeugen K-LN 6976 und K-LN 7010 erfolgte eine größere Reparatur am Akkusys- tem im Jahr 2023, da ein Ausfall nicht kompensiert werden konnte. Für eine solche Reparatur sind Instandhaltungskosten in Höhe von ca. 6.000€ zu erwarten und somit für die oben aufge- zeigten Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Des Weiteren liegt die Laufleistung mehrerer Fahrzeuge bereits um oder über der 30.000km Marke. Hierunter fallen die Fahrzeuge K-LN 6977, 7001, 7003, 7004 und 7005. Es deuten sich für diese Fahrzeuge größere verschleißbedingte Reparaturmaßnahmen an Teilen der Achsen, des Rahmens sowie der Lenkung an. 4 Allgemeine Situation für die Beschaffung von leichten Elektrotransportern: Nach Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage wird die Vergabe über die AWB eingeleitet. Abschreibung Die Abschreibungsdauer der Fahrzeuge beläuft sich auf zehn Jahre. Fahrzeugbeschaffungskosten In Rahmen dieser Vorlage sind 13 Schmalspurtransporter aus dem Bereich Friedhöfe zur Er- satzbeschaffung vorgesehen. Hierfür liegt ein Info-Angebot in der erforderlichen Ausstattung mit Kipppritsche, Anhänger- kupplung und Straßenzulassung vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt 49.787,00 € netto / 59.246,53 € brutto. Die Beschaffungskosten der AWB Köln belaufen sich auf 14.573,80 € netto /17.342,82 € brutto. In Summe ergibt sich für die 13 Fahrzeuge eine Gesamtbeschaf- fungssumme von 661.804,80 € netto / 787.547,71 € brutto. Finanzierung und Förderung Diese etablierte Fahrzeugklasse soll auch weiterhin mit Elektroantrieb betrieben werden. Ins- besondere im Bereich Kölner Friedhöfe kommen die Vorteile dieses emissionslosen Antriebs im Hinblick auf Abgasausstoß und den fast geräuschlosen Antrieb noch stärker zum Tragen. Weiterhin trägt diese Antriebsform dazu bei, dass die Stadt Köln die gesetzten Klimaziele für das Jahr 2035 erreicht. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten, die es bei Verbrennern nicht gibt. Für die geplante Ersatzbeschaffung liegt eine konkrete Förderzusage aus dem Klima- und Transformationsfonds vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor. Gefördert werden demnach bis zu 90% des Differenzbetrages von der herkömmlichen Verbrenner- zur Elektrovariante. Die konkrete Höhe der Zuwendung wird nach erfolgter Prüfung des einzu- reichenden Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt. Die maximale Zuwendung beträgt 375.308,10 €. Darin enthalten sind Zuwendungen für Be- schaffungen, die nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind. Die anteilige maximale Zu- wendung für die vorliegende Ersatzbeschaffung beträgt 313.244,10 €. Finanzierung Die Schmalspurtransporter werden bei zahlreichen Arbeiten in der Vor- und Nachbereitung von Bestattungen im laufenden Betrieb eingesetzt. Dazu zählen das Öffnen und Schließen von Grabstellen, die Durchführung der Bestattungsleistung, der Transport von entsprechen- den Werkzeugen und Material sowie das Ziehen der Bahrwagen. Die Durchführungen der Bestattungen werden termingebunden durchgeführt. Die Erbringung der Leistungen ist unaufschiebbar. Infolgedessen ist die geplante Ersatzbeschaffung unab- weisbar und steht im Einklang mit der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW. Die Ersatzbeschaffung stellt darüber hinaus eine Fortführungsmaßnahme dar, die bereits mit der Antragstellung auf Fördermittel im Jahr 2023 begründet wurde. Weiterhin ist die Ersatzbe- schaffung hinsichtlich der bereits bewilligten Förderung unaufschiebbar, da der Bewilligungs- zeitraum am 30.09.2025 endet. Bei einer Überschreitung des Bewilligungszeitraums droht der Stadt Köln durch den Wegfall der Förderzusage ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von bis zu 313.244 €. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 787.547,71 € steht im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanz- stelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ), zur Verfügung. Im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung) steht für die Finanzierung der bilanziel- len Abschreibungen in Höhe von 78.754 € (Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen) eine 5 jährliche Aufwandsermächtigung in entsprechender Höhe bereit. Die planmäßige Nutzungs- dauer beträgt zehn Jahre. Die bei der Förderung entstehenden jährlichen Folgeerträge aus der Auflösung von Sonder- posten mindern die jährlichen Abschreibungsaufwendungen in Abhängigkeit der Höhe der Förderung. Bei einer maximalen Förderung in Höhe von 313.244 € ergeben sich jährliche Er- träge in Höhe von 31.324 € über die Nutzungsdauer von zehn Jahren. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Stellungnahme RPA
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 0504/2025 Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den Bereich der Kölner Friedhöfe Für die Ersatzbeschaffung liegt eine Förderzusage aus dem Klima- und Transformationsfonds vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor. Damit die kalkulierten und benötigten Fördermittel nicht verfallen ist ein Beschluss des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in der Sitzung vom 20.03.2025 bzw. vom Finanzausschuss vom 31.03.2025 nötig. Die fristgerechte Einbringung war aufgrund von Unsicherheiten in der Finanzierung (Haushaltsverhandlungen) in Verbindung mit einem temporären personellen Engpass in der Fachabteilung leider nicht möglich.
Anlage 2 Stellungnahme RPA
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14 .03.2025 141/1 VIII Beschlussvorlage 0504/2025: Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den Bereich der Kölner Friedhöfe Voraussichtliche Auftragssumme 661.804,80 Euro netto, 787.547,71 Euro brutto (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/01/25) Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir per Session am 18.02.2025 vorgelegte Beschlussvorla- ge 0504/2025. Diese Beschlussvorlage wies in der Bedarfsdarstellung Unklarheiten auf und führte zu Rückfragen des Rechnungsprüfungsamtes, die ich am 21.02.2025 der Dienststel- le übermittelt habe. Daraufhin wurde die Beschlussvorlage überarbeitet und mir am 10.03.2025 per Mail erneut vorgelegt. Der Bedarf ist in der Beschlussvorlage nunmehr nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 12
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0504/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 13.02.2025 14:21