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0504/2025

Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den Bereich der Kölner Friedhöfe

Beschlussvorlage Ausschuss 17.03.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 31.03.2025, TOP 7.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 2 Stellungnahme RPA

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1251 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0504/2025
Stand: 26.09.2025 
Sachstandsbericht  
Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den 
Bereich der Kölner Friedhöfe 
Beschluss:  
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung 
von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge fest und stimmt der Einleitung 
des Vergabeverfahrens zu. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 787.547 € im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, Teilplanzeile 9, 
Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-
1303-0-0002, Beschaffung beweglichen Anlagevermögens (KFZ) Hpl. 2025/2026. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufgrund der Auftragshöhe erfolgte die Ausschreibung EU-weit. Nach Abschluss des Verfah-
rens wurde die Bestellung im Juli 2025 durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) aufgegeben. 
Diese organisieren die Beschaffung der Fahrzeuge im Auftrag der Stadtverwaltung. 
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt voraussichtlich ab Februar 2026.

Beschlussvorlage Ausschuss

10720 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0504/2025 
Freigabedatum 20.02.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für den 
Bereich der Kölner Friedhöfe  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung 
von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge fest und stimmt der Einleitung 
des Vergabeverfahrens zu. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungser-
mächtigung in Höhe von 787.547 € im Teilfinanzplan des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Kre-
matorium, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für d. Erwerb v. beweglichem Anlage-
vermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002, Beschaffung bewegl. Anlagever-
mögens(KFZ) Hpl. 2025/2026. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
Finanzausschuss 31.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   787.547 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 313.244        
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   78.754  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   bis zu 
31.324 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 18.05.2017 das Fahrzeug- und Maschinenkonzept (II. Fortschreibung) 2017 – 
2025 Stadtgrün – Forst - Friedhof des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen be-
schlossen (Vorlagen-Nr. 0377/2017).  
 
Gemäß Kapitel 5.3 des Konzepts werden im Betriebsbereich Friedhöfe 13 Schmalspurtrans-
porter mit Elektroantrieb, Kipperfunktion und Anhängerkupplung eingesetzt. Diese 13 Fahr-
zeuge, die im Jahr 2016 in Betrieb genommen worden sind, müssen ersatzbeschafft werden.  
 
Im Betriebsbereich der 55 Kölner Friedhöfe sind die oben genannten Fahrzeuge mit Schwer-
punkt im Bestattungsbereich im Einsatz. Hier stellen sie zum einen die innerbetriebliche Mate-
riallogistik (Transport von Bestattungsutensilien, Arbeitsgeräten und Grünschnitt) und zum an-

3 
deren die Fortbewegung der Bestattungsgehilfen zur Vor- und Nachbereitung der Bestat-
tungsleistung sicher. 
 
In den letzten Jahren der Nutzungszeit fallen vermehrt hohe Reparaturkosten und lange Aus-
fallzeiten aufgrund der hohen Laufleistung und intensiven Nutzung an, sodass ein weiterer Be-
trieb über den Abschreibungszeitraum hinaus unwirtschaftlich ist. Durch die Ausfälle dieser 
Fahrzeuge kommt es zu Störungen in den Bestattungsabläufen, sodass in Folge mehr Perso-
nal gebunden wird. Der Ausfall dieser Transportfahrzeuge muss mit Bestandsfahrzeugen, die 
regulär in der Grünunterhaltung der Friedhöfe eingesetzt werden, kompensiert werden. Dar-
aus ergeben sich in der Grünunterhaltung entsprechende Einschränkungen. Fahrzeuge, die 
noch wirtschaftlich betrieben werden können, werden weiterhin betrieben oder als Reserve-
fahrzeuge vorgehalten. Die Reparaturkosten der letzten fünf Jahre sind in der nachfolgenden 
Tabelle erfasst. 
 
Instandhaltungskosten Altfahrzeuge 
 
13 Fahrzeuge aus dem Friedhofsbereich zur Ersatzbeschaffung 
 
Kenn-    
zeichen 
2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt 
K-LN 6975E 1.266,56 € 1.254,30 € 0,00 € 226,97 € 0,00 € 2.747,83 € 
K-LN 6976E 851,37 € 951,53 € 1.501,22 € 6.236,49 € 422,78 € 9.963,39 € 
K-LN 6977E 4.858,55 € 735,40 € 3.534,02 € 3.145,17 € 2.467,41 € 14.740,55 € 
K-LN 6978E 819,59 € 740,67 € 299,70 € 0,00 € 293,3 € 2.153,26 € 
K-LN 6979E 1.300,75 € 602,02 € 1.840,91€ 231,92 € 4.240,35 € 8.215,95 € 
K-LN 7001E 3.055,53 € 1.716,75 € 136,18 € 2.490,97 € 0,00 € 7.399,43 € 
K-LN 7003E 4.063,23 € 1.011,63 € 1.006,65 € 6.293,69 € 7.263,14 € 19.638,34 € 
K-LN 7004E 3.704,17 € 460,16 € 3.752,58 € 875,08 € 0,00 € 8.791,99 € 
K-LN 7005E 380,16 € 1.964,69 € 136,18 € 2.332,74 € 363,95 € 5.177,72 € 
K-LN 7006E 2.837,59 € 1.072,17 € 181,57 € 136,18 € 0,00 € 4.227,51 € 
K-LN 7008E 1.795,72 € 4.501,23 € 181,58 € 1631,88 € 0,00 € 8.110,41 € 
K-LN 7009E 1.170,71 € 672,77 € 2.822,21€ 2.986,64 € 0,00 € 7.652,33 € 
K-LN 7010E 1.074,03 € 3.714,24 € 771,9 € 6194,55 € 1.588,46 € 13.343,18 € 
 
Aus der dargestellten Tabelle zu den Instandhaltungskosten der Altfahrzeuge wird die Not-
wendigkeit der zeitnahen Ersatzbeschaffung deutlich. Die Fahrzeuge K-LN 7001, 7006, 7008 
und 7009 wurden aufgrund hohen zu erwartenden Reparaturkosten zwischenzeitlich außer 
Dienst gestellt. Weitere Reparaturen an diesen Fahrzeugen wurden von den Mitarbeitern der 
Fahrzeug- und Maschinentechnik des Amtes 67 als unwirtschaftlich bewertet. Derzeit befin-
den sich daher aktuell nur noch sieben von dreizehn Fahrzeugen im Einsatz. 
 
Das Fahrzeug K-LN 6975 wurde aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens im Jahr 2024 
verkauft. Auch das Fahrzeug K-LN 7004 befindet sich seit Ende 2024 in der Werkstatt. Bei 
diesem Fahrzeug ist laut dem zuständigen Maschinenbauingenieur von Amt 67 die Akkukapa-
zität mittlerweile so gering, dass es trotz mehrfachem Nachladen im Bestattungsalltag nicht 
mehr zielführend eingesetzt werden kann. Die gleiche Diagnose betrifft das Fahrzeuge K-LN 
6978, bei dem die Akkukapazität gleichermaßen erschöpft ist. 
 
Bei den Fahrzeugen K-LN 6976 und K-LN 7010 erfolgte eine größere Reparatur am Akkusys-
tem im Jahr 2023, da ein Ausfall nicht kompensiert werden konnte. Für eine solche Reparatur 
sind Instandhaltungskosten in Höhe von ca. 6.000€ zu erwarten und somit für die oben aufge-
zeigten Fahrzeuge nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. 
Des Weiteren liegt die Laufleistung mehrerer Fahrzeuge bereits um oder über der 30.000km 
Marke. Hierunter fallen die Fahrzeuge K-LN 6977, 7001, 7003, 7004 und 7005. Es deuten sich 
für diese Fahrzeuge größere verschleißbedingte Reparaturmaßnahmen an Teilen der Achsen, 
des Rahmens sowie der Lenkung an.

4 
 
Allgemeine Situation für die Beschaffung von leichten Elektrotransportern: 
Nach Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage wird die Vergabe über die AWB eingeleitet. 
 
Abschreibung 
Die Abschreibungsdauer der Fahrzeuge beläuft sich auf zehn Jahre.  
 
Fahrzeugbeschaffungskosten 
 
In Rahmen dieser Vorlage sind 13 Schmalspurtransporter aus dem Bereich Friedhöfe zur Er-
satzbeschaffung vorgesehen. 
Hierfür liegt ein Info-Angebot in der erforderlichen Ausstattung mit Kipppritsche, Anhänger-
kupplung und Straßenzulassung vor. Die Angebotssumme pro Fahrzeug beträgt 49.787,00 € 
netto / 59.246,53 € brutto. Die Beschaffungskosten der AWB Köln belaufen sich auf 14.573,80 
€ netto /17.342,82 € brutto. In Summe ergibt sich für die 13 Fahrzeuge eine Gesamtbeschaf-
fungssumme von 661.804,80 € netto / 787.547,71 € brutto. 
 
Finanzierung und Förderung 
 
Diese etablierte Fahrzeugklasse soll auch weiterhin mit Elektroantrieb betrieben werden. Ins-
besondere im Bereich Kölner Friedhöfe kommen die Vorteile dieses emissionslosen Antriebs 
im Hinblick auf Abgasausstoß und den fast geräuschlosen Antrieb noch stärker zum Tragen. 
Weiterhin trägt diese Antriebsform dazu bei, dass die Stadt Köln die gesetzten Klimaziele für 
das Jahr 2035 erreicht. 
 
Die Anschaffung von E-Fahrzeugen bietet Fördermöglichkeiten, die es bei Verbrennern nicht 
gibt. Für die geplante Ersatzbeschaffung liegt eine konkrete Förderzusage aus dem Klima- 
und Transformationsfonds vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor. Gefördert 
werden demnach bis zu 90% des Differenzbetrages von der herkömmlichen Verbrenner- zur 
Elektrovariante. Die konkrete Höhe der Zuwendung wird nach erfolgter Prüfung des einzu-
reichenden Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt. 
Die maximale Zuwendung beträgt 375.308,10 €. Darin enthalten sind Zuwendungen für Be-
schaffungen, die nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind. Die anteilige maximale Zu-
wendung für die vorliegende Ersatzbeschaffung beträgt 313.244,10 €. 
 
Finanzierung 
Die Schmalspurtransporter werden bei zahlreichen Arbeiten in der Vor- und Nachbereitung 
von Bestattungen im laufenden Betrieb eingesetzt. Dazu zählen das Öffnen und Schließen 
von Grabstellen, die Durchführung der Bestattungsleistung, der Transport von entsprechen-
den Werkzeugen und Material sowie das Ziehen der Bahrwagen. 
 
 
Die Durchführungen der Bestattungen werden termingebunden durchgeführt. Die Erbringung 
der Leistungen ist unaufschiebbar. Infolgedessen ist die geplante Ersatzbeschaffung unab-
weisbar und steht im Einklang mit der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW. Die 
Ersatzbeschaffung stellt darüber hinaus eine Fortführungsmaßnahme dar, die bereits mit der 
Antragstellung auf Fördermittel im Jahr 2023 begründet wurde. Weiterhin ist die Ersatzbe-
schaffung hinsichtlich der bereits bewilligten Förderung unaufschiebbar, da der Bewilligungs-
zeitraum am 30.09.2025 endet. Bei einer Überschreitung des Bewilligungszeitraums droht der 
Stadt Köln durch den Wegfall der Förderzusage ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von bis 
zu 313.244 €.  
 
Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 787.547,71 € steht im 
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1303, Friedhöfe und Krematorium, 
Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanz-
stelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens(KFZ), zur Verfügung.  
 
Im gleichen Teilergebnisplan (inkl. Mittelfristplanung) steht für die Finanzierung der bilanziel-
len Abschreibungen in Höhe von 78.754 € (Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen) eine

5 
jährliche Aufwandsermächtigung in entsprechender Höhe bereit. Die planmäßige Nutzungs-
dauer beträgt zehn Jahre.  
 
Die bei der Förderung entstehenden jährlichen Folgeerträge aus der Auflösung von Sonder-
posten mindern die jährlichen Abschreibungsaufwendungen in Abhängigkeit der Höhe der 
Förderung. Bei einer maximalen Förderung in Höhe von 313.244 € ergeben sich jährliche Er-
träge in Höhe von 31.324 € über die Nutzungsdauer von zehn Jahren. 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Stellungnahme RPA

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

916 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

717 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
0504/2025 
Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für 
den Bereich der Kölner Friedhöfe 
 
Für die Ersatzbeschaffung liegt eine Förderzusage aus dem Klima- und 
Transformationsfonds vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor. Damit 
die kalkulierten und benötigten Fördermittel nicht verfallen ist ein Beschluss des 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in der Sitzung vom 20.03.2025 bzw. vom 
Finanzausschuss vom 31.03.2025 nötig. 
Die fristgerechte Einbringung war aufgrund von Unsicherheiten in der Finanzierung 
(Haushaltsverhandlungen) in Verbindung mit einem temporären personellen 
Engpass in der Fachabteilung leider nicht möglich.

Anlage 2 Stellungnahme RPA

879 Zeichen

14    .03.2025 
141/1  
 
 
VIII 
 
Beschlussvorlage 0504/2025: 
Ersatzbeschaffung von 13 Schmalspurtransportern als Elektrofahrzeuge für 
den Bereich der Kölner Friedhöfe 
Voraussichtliche Auftragssumme 661.804,80 Euro netto, 787.547,71 Euro brutto  
(inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/28/01/25) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beziehe mich auf die mir per Session am 18.02.2025 vorgelegte Beschlussvorla-
ge 0504/2025. 
Diese Beschlussvorlage wies in der Bedarfsdarstellung Unklarheiten auf und führte 
zu Rückfragen des Rechnungsprüfungsamtes, die ich am 21.02.2025 der Dienststel-
le übermittelt habe. 
Daraufhin wurde die Beschlussvorlage überarbeitet und mir am 10.03.2025 per Mail 
erneut vorgelegt. 
Der Bedarf ist in der Beschlussvorlage nunmehr nachvollziehbar dargestellt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
12

Beratungsverlauf (2)

20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2025 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0504/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.03.2025
Erstellt
13.02.2025 14:21