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V/0223/2025

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2025

Vorlagen 11.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 12.06.2025, TOP 6.1

Anlage 2 - Zuschussliste1.Hj_2025

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Ansehen

Anlage 1 - Richtlinien

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Zuschussliste1.Hj_2025

2955 Zeichen

BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2025 
 
 
Nr. 
 
Vereine Mit-
glieder 
Lfd. 
Auf-
wdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
1.  Arbeitskreis „Älter werden in Gelmer“ 25 X   300,00 
2.  Bürgerschützen Handorf e. V. 435 X   300,00 
3.  Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 155  105 
Jahre  500,00 
4.  Chorgemeinschaft Constantia Gelmer 58 X   100,00 
5.  Chorgemeinschaft St. Petronilla 26 X   100,00 
6.  DieWerseKultur 1 X .  300,00 
7.  Flüchtlingshilfe Münster Ost  X   300,00 
8.  Förderverein an der KvG Handorf 47 X   500,00 
9.  Förderverein der Margaretenschule Münster e. v.  131   X 500,00 
10.  Handorfer Kantorei e. V. 44   X 100,00 
11.  Handorfer Kaufmannsgilde e. V.   51   X 1.000,00 
12.  Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 165 X   300,00 
13.  Heimatverein Handorf e.V. 939 X   1.500,00 
14.  Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Petronilla 17   X 300,00 
15.  kfd Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 85 X  X 300,00

BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2025 
 
 
Nr. 
 
Vereine Mit-
glieder 
Lfd. 
Auf-
wdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
16.  kfd St. Josef Gelmer 62 X   300,00 
17.  kfd St. Petronilla in Münster 287 X   300,00 
18.  Kleingartenverein Am Lammerbach e.V. 79  30 
Jahre  500,00 
19.  Kuratorium Mehrzweckhalle Gelmer 0 X   2.000,00 
20.  Lichtbrücke e. V. Handorf-Bangladesch 120   X 500,00 
21.  Löschzug Handorf der Feuerwehr Münster 48  125 
Jahre  500,00 
22.  MC „Liederhort“ Sudmühle 25 X   100,00 
23.  MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 13 X  X 100,00 
24.  Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost 15 X   500,00 
25.  Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 200 X   300,00 
26.  Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 218 X   300,00 
27.  Seniorenhilfe St. Mauritz; Demenznetz Mauritz-Ost 
Lokale Allianz für Menschen mit Demenz ca. 48 X    
28.  Seniorenhilfe St. Mauritz; Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 
(60 plus Aktivitäten in Mauritz-Ost) ca. 580 X   500,00 
29.  Seniorenhilfe St. Mauritz; Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 
(Sommer-Kultur) in Mauritz-Ost ca. 580 X    
30.  SG DJK Dyckburg e.V. 294   X 300,00

BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2025 
 
 
Nr. 
 
Vereine Mit-
glieder 
Lfd. 
Auf-
wdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg./ 
Projekt 
Zuschuss € 
31.  Single Ladies der St. Petronilla-Gemeinde 25 X   100,00 
32.  Startgemeinschaft Schwimmen Münster e. V. 105   X 300,00 
33.  TC Handorf e. V.  470   X 300,00 
34.  TeaoterFrönde Gelmer e. V. 29 X   100,00 
35.  Tierfreunde Münster e. V. 
Tierschutzverein e. V.  X   300,00 
36.  TSV Handorf – Fußballferienfreizeit 2025 2706   X 500,00 
37.  TSV Handorf – Inklusionscup 2706   X 500,00 
38.  TSV Handorf – Sommerfest 08/2025 2706   X 500,00 
39.  TuS Saxonia Münster e. V. von 1883 1358   X 1.000,00 
40.  Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Münster e. V. 576 X   0 
 
 
Gesamtsumme beantragter Zuschüsse          => 16.200,00 Euro

Anlage 1 - Richtlinien

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Anlage A

1775 Zeichen

Anlage A zur V/0223/2025 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der 
Stadtgesellschaft“ 
 
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Ost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2023 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 20.390 Eur o durch die Bezirksvertretung Münster -Ost zur 
Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von 
Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und 
Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.

Beschlussvorlage

2084 Zeichen

V/0223/2025 
V/0223/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster -Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden 
Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen bzw. keinen Zuschuss. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2025   
Zeile 15 Transferaufwendungen   
16.200 
bereitgestellt 
79.350 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und 
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 
1 der Vorlage). 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
17.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492 -
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0223/2025 
 
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten 
Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung 
des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Ost am 09.04.2025 ausgesprochen. Diese 
sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. 
 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage1:  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost 
Anlage 2:  Übersicht der eingegangenen Anträge

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Lammerbach
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0223/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.04.2025
Erstellt
11.04.2025 13:59