V/0223/2025
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2025
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Anlage 2 - Zuschussliste1.Hj_2025
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BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2025 Nr. Vereine Mit- glieder Lfd. Auf- wdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 1. Arbeitskreis „Älter werden in Gelmer“ 25 X 300,00 2. Bürgerschützen Handorf e. V. 435 X 300,00 3. Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 155 105 Jahre 500,00 4. Chorgemeinschaft Constantia Gelmer 58 X 100,00 5. Chorgemeinschaft St. Petronilla 26 X 100,00 6. DieWerseKultur 1 X . 300,00 7. Flüchtlingshilfe Münster Ost X 300,00 8. Förderverein an der KvG Handorf 47 X 500,00 9. Förderverein der Margaretenschule Münster e. v. 131 X 500,00 10. Handorfer Kantorei e. V. 44 X 100,00 11. Handorfer Kaufmannsgilde e. V. 51 X 1.000,00 12. Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 165 X 300,00 13. Heimatverein Handorf e.V. 939 X 1.500,00 14. Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Petronilla 17 X 300,00 15. kfd Kath. Frauengemeinschaft St. Konrad 85 X X 300,00 BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2025 Nr. Vereine Mit- glieder Lfd. Auf- wdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 16. kfd St. Josef Gelmer 62 X 300,00 17. kfd St. Petronilla in Münster 287 X 300,00 18. Kleingartenverein Am Lammerbach e.V. 79 30 Jahre 500,00 19. Kuratorium Mehrzweckhalle Gelmer 0 X 2.000,00 20. Lichtbrücke e. V. Handorf-Bangladesch 120 X 500,00 21. Löschzug Handorf der Feuerwehr Münster 48 125 Jahre 500,00 22. MC „Liederhort“ Sudmühle 25 X 100,00 23. MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 13 X X 100,00 24. Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost 15 X 500,00 25. Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 200 X 300,00 26. Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e. V. 218 X 300,00 27. Seniorenhilfe St. Mauritz; Demenznetz Mauritz-Ost Lokale Allianz für Menschen mit Demenz ca. 48 X 28. Seniorenhilfe St. Mauritz; Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ (60 plus Aktivitäten in Mauritz-Ost) ca. 580 X 500,00 29. Seniorenhilfe St. Mauritz; Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ (Sommer-Kultur) in Mauritz-Ost ca. 580 X 30. SG DJK Dyckburg e.V. 294 X 300,00 BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2025 Nr. Vereine Mit- glieder Lfd. Auf- wdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg./ Projekt Zuschuss € 31. Single Ladies der St. Petronilla-Gemeinde 25 X 100,00 32. Startgemeinschaft Schwimmen Münster e. V. 105 X 300,00 33. TC Handorf e. V. 470 X 300,00 34. TeaoterFrönde Gelmer e. V. 29 X 100,00 35. Tierfreunde Münster e. V. Tierschutzverein e. V. X 300,00 36. TSV Handorf – Fußballferienfreizeit 2025 2706 X 500,00 37. TSV Handorf – Inklusionscup 2706 X 500,00 38. TSV Handorf – Sommerfest 08/2025 2706 X 500,00 39. TuS Saxonia Münster e. V. von 1883 1358 X 1.000,00 40. Verein für Gesundheitssport und Sporttherapie Münster e. V. 576 X 0 Gesamtsumme beantragter Zuschüsse => 16.200,00 Euro
Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver- waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0223/2025 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2023 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 20.390 Eur o durch die Bezirksvertretung Münster -Ost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Beschlussvorlage
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V/0223/2025 V/0223/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2025 Beratungsfolge 12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen bzw. keinen Zuschuss. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2025 Zeile 15 Transferaufwendungen 16.200 bereitgestellt 79.350 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Amt für Bürger - und Ratsservice 17.04.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492 - 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0223/2025 Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Ost am 09.04.2025 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost Anlage 2: Übersicht der eingegangenen Anträge
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Lammerbach
- Pötterhoek
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0223/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.04.2025
- Erstellt
- 11.04.2025 13:59