1802/2022
Baubeschluss für die Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West
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05 Längsschnitt
3211 Zeichen
Block 28Block 27Block 26Block 25Block 24Block 23 Schnitt 1-1M 1:100 Verteilerebene StraßenebeneBlock 22Block 21Block 20Gleis 1 Bahnhof Köln-West FeuerlöscherNotruf AusgangVenloer Straße, Hans-Böckler-Platz (DB)Venloer Straße Zugang U-BahnVenloer StraßeTreppenanlage Nr.5 Treppenanlage Nr.1(Bemessungs-wasserstand)40.91 F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-AF90-A T90 RS-1 T30 RS-1 STZ 300; 70.7‰; L=13.15m STZ 600; 2.5‰; L=32.31m1445KD: 48.27KS: 45.191449KD: 48.49KS: 46.12 FeuerlöscheinspeisestellenNord und Süd; Feuerwehr -Informations - und Bedien -system Hilfseinspeisung Elektromit Steckdosen Mobile Längsrauchschürze, rauchdichtMobile Längsrauchschürze, rauchdicht 7.2HO8.9FS8.0FL8.3SV8.1SR 5.9PU7.9KE 2 2 Bahnsteig Bestand NL=56.41m T30 RS-2T30 RS-1 F90-A Fahrebene Block 19Block 18Block 17Block 16Block 15Block 14EisenbahnGleis 2 Straßenebene Bahnbrücke Bestand Verbau Bestandnachrichtlich dargestellt Deutsche Bahn Bahnsteig Treppenanlage Nr.2 G30 F90 F90 Gehweg Gehweg (Bemessungs-wasserstand)40.91 F90-A F90-A F90-A HINWEIS:Bahnsteiganhebungauf OK Neu +37.85 Zugang U-BahnNeu STZ 600; 17.7‰; L=50.29m1446KD: 48.15KS: 45.11 AufzugBestand AufzugBestand Mobile Längsrauchschürze, rauchdicht6.3.2HE7.63.1 33 STZ 600; 2.5‰; L=32.31m Bahnsteig Neubau NL=24.09m F90-A Schüßler-Plan Haltestelle Hans-Böckler-Platz(BwNr. 6921701) bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerPhaseTeilbauwerk ENTWURFSPLANUNG _ Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge Übersicht: Planstufe:Planverfasser/in: Bauwerk: Plan-Nr. Stadt KölnAmt 69Stadt Köln692 und692/1Stadt Köln692/11 freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenohne Einträgefreigegebenohne Einträge Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Nummer____ Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift gez.gepr. VORABZUG freigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen IndexStatusBezeichnung___Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWURBeleuchtungs- u. EnergietechnikMöhnestraße 5559755 ArnsbergIngenieurgesellschaft mbHGustav-Heinemannufer 72aTelefon 0221.92 58 12-0Telefax 0221.92 58 12-7Schüßler-Plan31.08.2022Ambros16.08.2022Ambros31.08.2022GronmayerSchnitt 1-1 1:10031.08.2022 692170104EOBSN0004-VDWG Legende:Bestand (Stahlbeton)Bestand (Mauerwerk)AbbruchNeubau NutzungsänderungBahnsteig (Bestand) Betriebsräume / - flächen rauchoffene Unterhangdeckeoder Streckmetalldecke Bahnsteiganhebung Mobile Längsrauchschürze, rauchdichtBefahrung in 2 Stufen:1.Stufe: H= 2.00m (ü.OKF)2.Stufe: H= 1.00m (ü.OKF)
07 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
3577 Zeichen
/ 2 14 .11.2022 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 1802/2022 (Stand 14.10.2022) Baubeschluss für die Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West RPA-Nr.: 2022/0453 Baukosten aus Kostenberechnung mit Stand 18.07.2022: Kostengruppe KG100 bis KG500: 17.685.930 € (brutto) Kostengruppe KG 700 (pauschal 30%): 5.305.778 € (brutto) Zuschlag Baukostensteigerungen 10% (5%p.a): 2.299.170 € (brutto) Eingereichte Gesamtkosten: 25.290.878 € (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung eines Baubeschlusses legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- bau eine Kostenberechnung für die Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdi- schen Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West vor. Zur Durchführung aller geplanten Maßnahmen wurden einschließlich der Baunebenkosten Gesamtkosten von 22.991.708 € ermittelt. Um Risiken bei Baupreisentwicklungen bis zum geplanten Beginn der Maßnahme in 2024 auffangen zu können, wurde ein Zuschlag in Höhe von 10% angesetzt. Die vorgelegte Kostenberechnung erfolgte in Anlehnung an die DIN 276. Die Kostengruppen sind erkennbar. Eine Mengenberechnung liegt den Unterlagen nicht bei. Eine separate Aufschlüsselung aller Planungskosten ist den Unterlagen nicht zu entnehmen. Diese wurden mit 30% der Baukosten pauschal beziffert. Inwiefern hier Kostenanteile von Dritten (z. B. KVB AG, Deutsche Bahn AG) zu tragen sind, kann den Unterlagen nicht entnommen werden. Für die Maßnahme wurde eine Förderung in Höhe von 90% in Aussicht gestellt. Ein Förder- antrag wurde noch nicht eingereicht. Ein förderunschädlicher Beginn der Maßnahmen sollte rechtzeitig mit den Fördergebern abgestimmt werden. Bezüglich des weiteren Projektfortschritts werden u. a. folgende Risiken gesehen: - Den vorgelegten Unterlagen sind keine Angaben oder Prüfberichte über den aktuellen Zu- stand der vorhandenen Bauwerkskonstruktion zu entnehmen. Um mögliche erforderliche Betoninstandsetzungsmaßnahmen, einhergehend mit nicht unerheblichen zeitlichen und monetären Risiken ausschließen zu können, wird die Einbeziehung des Zustandes der vorhandenen Bauwerkskonstruktion in die weitere Planung dringend empfohlen. 17 - 2 - - Aufgrund noch ausstehender Akustikmessungen kann die Ausführung der neuen Decken für die spätere Sicherstellung der Sprachverständlichkeit der SAA (Sprachalarmierungs- anlage) in der jetzigen Planungsphase noch nicht abschließend beurteilt werden. Es wird empfohlen, die erforderliche Akustikmessung zeitnah durchzuführen und entsprechende Maßnahmen in den weiteren Planungsphasen zu berücksichtigen. - Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, welches Verfahren zur Genehmigung der Maßnahme durch die Genehmigungsbehörden angewendet werden kann. Hieraus könn- ten ggf. zeitliche Verzögerungen entstehen. - Die externen Planer empfehlen neben dem Risiko der Baukostensteigerung bereits zum jetzigen Zeitpunkt weitere Risiken einzubeziehen. Diese sind in den Gesamtkosten der- zeit nicht berücksichtigt. Es wird vorausgesetzt, dass die vorgelegten Unterlagen sowie das noch zu beschließende Radverkehrskonzept im Bereich der vorliegenden Maßnahme aufeinander abgestimmt sind. Mit Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit und die fachtechnisch angesprochenen Punkte ergeben sich anhand der Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortfüh- rung der Maßnahme widersprechen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
06 Querschnitte
3046 Zeichen
4Ehrenfeld4Schlebusch Pflanzinsel Fahrebene Verteilerebene StraßenebeneBestands-gebäude Bestands-gebäudeGehwegParkstreifenZugang U-BahnVenloer StraßeRadwegGehweg Radweg Schnitt 2-2M 1:100 Treppenanlage Nr.5 Treppenanlage Nr.1Treppenanlage Nr.3 (Bemessungs-wasserstand)40.91 Brandschutzverglasung (G30)zur rauchdichten Trennung derFahrebene und Verteilerebene F90-A F90-A F90-A F90-AF90-AF90-AF90-A Betriebsgang Betriebsgang EntwässerungsleitungDN 300; Steinzeug EntwässerungsleitungDN 300; Steinzeug Feuerlöscheinspeisestellen Nordund Süd; Feuerwehr - Informations -und Bediensystem 11 6.1.4LÜ 8.1SR 7.0.2FL7.5NB Erforderlicher Sicherheits- /Schutzraum 0.70/0.70 m i.L.Erforderlicher Sicherheits- /Schutzraum 0.70/0.70 m i.L. T30 RS-1 T30 RS-1 4Ehrenfeld4SchlebuschFahrebene Straßenebene Schnitt 3-3M 1:100 GehwegVenloer StraßeGehweg EisenbahnBahnbrücke Bestand Treppenanlage Nr.4Treppenanlage Nr.2 (Bemessungs-wasserstand)40.91 Zugang U-BahnNeuZugang U-BahnNeu EntwässerungsleitungDN 600; Steinzeug F90-A F90-A Betriebsgang Erforderlicher Sicherheits- /Schutzraum 0.70/0.70 m i.L. 1 1Betriebsgang Erforderlicher Sicherheits- /Schutzraum 0.70/0.70 m i.L. 6.3.2HE6.3.3HE F90-AF90-A T30 RS-1 T30 RS-1 Schüßler-Plan Haltestelle Hans-Böckler-Platz(BwNr. 6921701) bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerPhaseTeilbauwerk ENTWURFSPLANUNG _ Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge Übersicht: Planstufe:Planverfasser/in: Bauwerk: Plan-Nr. Stadt KölnAmt 69Stadt Köln692 und692/1Stadt Köln692/11 freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenohne Einträgefreigegebenohne Einträge Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Nummer____ Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift gez.gepr. VORABZUG freigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen IndexStatusBezeichnung___Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWURBeleuchtungs- u. EnergietechnikMöhnestraße 5559755 ArnsbergIngenieurgesellschaft mbHGustav-Heinemannufer 72aTelefon 0221.92 58 12-0Telefax 0221.92 58 12-7Schüßler-Plan31.08.2022Ambros16.08.2022Ambros31.08.2022GronmayerSchnitt 2-2 undSchnitt 3-31:10031.08.2022 692170104EOBSN0005-VDWG Legende:Bestand (Stahlbeton)Bestand (Mauerwerk)AbbruchNeubau NutzungsänderungBahnsteig (Bestand) Betriebsräume / - flächen rauchoffene Unterhangdeckeoder Streckmetalldecke Bahnsteiganhebung
04 Grundriss der Fahrebene
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Block 28Block 27Block 26Block 25Block 24Block 23Block 22Block 21Block 20Block 19Block 18Block 17Block 16Block 15 Richtung Friesenplatz Richtung EhrenfeldGleisachse Gleisachse Gleisachse Gleisachse Block 14 Gleisachse Gleisachse Gleisachse Gleisachse 1 1 Feuerlöscher Feuerlöscher Betriebsgang Betriebsgang Betriebsgang DN 80 Löwa NeuFeuerlöschwasserEntnahmestelle Betriebsgang Betriebsgang T90 RS-1T30 RS-1T30 RS-2 T30 RS-2T30 RS-2T30 RS-1 T30 RS-1 Notruf Notruf DN 80 Löwa NeuFeuerlöschwasserEntnahmestelle Treppenanlage Nr.2 37.77 OKR37.85 OKFBahnsteig Neubau NL=24.09m37.77 OKR37.85 OKFBahnsteig Neubau NL=21.96m Treppenanlage Nr.4 Treppenanlage Nr.1 Treppenanlage Nr.3 Betriebsgang Neubau Widerlager DB-Brücke im Bereich Strassenebene Widerlager DB-Brücke im Bereich Strassenebene Brandschutzverglasung (G30)zur rauchdichten Trennung derFahrebene und Verteilerebene Grundriss FahrebeneM 1:100 Brandschutzverglasung (G30)zur rauchdichten Trennung derFahrebene und Verteilerebene T30 RS-1 F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-AF90-A F90-AF90-AF90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-AF90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90F90G30G30 F90F90G30G30 F90 F90F90-AF90-A F90-A F90-A F90-AF90-A T30 RS-1 F90-AF90-A Hinweis:Einschränkung der Durchgangsbreite zwischen Aufzug und Rauch -schürze im Brandfall beim Herunterfahren der Rauchschürze auf1.00 m über OKFFB vor dem Aufzugbereich. Klärung mit Stellung -nahme durch SV Brandschutz ist am 17.09.2021 erfolgt. Hinweis:Einschränkung der Durchgangsbreite zwischen Aufzug und Rauch -schürze im Brandfall beim Herunterfahren der Rauchschürze auf1.00 m über OKFFB vor dem Aufzugbereich. Klärung mit Stellung -nahme durch SV Brandschutz ist am 17.09.2021 erfolgt. F90-AF90-A F90-AF90-A F90-A Betriebsgang F90-AF90-A T30 RS-1 F90-A Betriebsgang NeubauBetriebsgangStahltreppe mit Gitterroststufen;Handlauf Rundstahl d=42.2 mm;verzinkt mit Anstrich BetriebsgangMobile Längsrauchschürze, rauchdichtMobile Längsrauchschürze, rauchdicht 7.9KE 8.9FS 7.73.2UV 7.2HO8.51ST 7.1TR9.6.3KO8.2SB6.1.4LÜ 8.0FL 8.3SV8.1SR 6.3.1HE7.72USV7.4UF 7.0.1FL 7.0.2FL 7.5NB6.1.3LÜ9.6.2KO 6.3.3HE6.63.2 6.3.2HE6.63.1 Mobile Längsrauchschürze, rauchdicht Mobile Längsrauchschürze, rauchdichtMobile Längsrauchschürze, rauchdichtMobile Längsrauchschürze, rauchdicht AufzugBestand AufzugBestand Neubau feste TreppeNutzbreite: 1.84m Neubau feste TreppeNutzbreite: 1.84m 37.77 OKR37.85 OKFBahnsteig Bestand NL=56.41m37.77 OKR37.85 OKFBahnsteig Bestand NL=58.53m 2 2 3 3 Taktiles Leitsystem per Einschnittim Bestandsbelag ergänzen Taktiles Leitsystem per Einschnittim Bestandsbelag ergänzen Taktiles Leitsystem per Einschnittim Bestandsbelag ergänzen Taktiles Leitsystem per Einschnittim Bestandsbelag ergänzen Stahltreppe mit Gitterroststufen;Handlauf Rundstahl d=42.2 mm;verzinkt mit Anstrich F90-AT30 RS-1 T30 RS-1T30 RS-1 T30 RS-1T30 RS-1T30 RS-1 T30 RS-1 T30 RS-1 T30 RS-1 T30 RS-1T30 RS-1 F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A T30 RS-1 T30 RS-1T30 RS-1 T30 RS-1 7.3NHV T30 RS-1 T30 RS-1 Haltestelle Hans-Böckler-Platz(BwNr. 6921701) bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerPhaseTeilbauwerk ENTWURFSPLANUNG _ Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge Übersicht: Planstufe:Planverfasser/in: Bauwerk: Plan-Nr. Stadt KölnAmt 69Stadt Köln692 und692/1Stadt Köln692/11 freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenohne Einträgefreigegebenohne Einträge Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Nummer____ Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift gez.gepr. VORABZUG freigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen IndexStatusBezeichnung___Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWURBeleuchtungs- u. EnergietechnikMöhnestraße 5559755 ArnsbergIngenieurgesellschaft mbHGustav-Heinemannufer 72aTelefon 0221.92 58 12-0Telefax 0221.92 58 12-7Schüßler-Plan Schüßler-Plan 31.08.2022Ambros22.08.2022Ambros31.08.2022GronmayerGrundrissFahrebene1:10031.08.2022 692170104EOBGR0004-VDWG Legende:Bestand (Stahlbeton)Bestand (Mauerwerk)AbbruchNeubau NutzungsänderungBahnsteig (Bestand) Betriebsräume / - flächen rauchoffene Unterhangdeckeoder Streckmetalldecke Bahnsteiganhebung Mobile Längsrauchschürze, rauchdichtBefahrung in 2 Stufen:1.Stufe: H= 2.00m (ü.OKF)2.Stufe: H= 1.00m (ü.OKF)
01 Öffentlichkeitsbeteiligung
1427 Zeichen
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) Information Anhörung / Beratung Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung Dringlichkeitsentscheidung Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/692/11
Vorlagen-Nummer
1802/2022
Stand: 19.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdischen
Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts, mit der
Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Hans-Böck-
ler-Platz / Bf. West einschließlich der Verbesserung der Barrierefreiheit durch die Erneuerung
von taktilen Elementen in der Verteiler- und Fahrebene mit städtischen Gesamtkosten in Höhe
von 25.290.878 €.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Vergabeprozess der Bauleistungen wurde im 4. Quartal 2025 begonnen.
Nächste Schritte:
Die Bauleistungen sollen im 2.Quartal 2026 beauftragt werden, so dass anschließend mit der
Ausführung der Brandschutzsanierung begonnen werden kann.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2027
02 Lageplan
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Treppenanlage Nr. 5Treppe, FahrtreppeHans-Böckler-PlatzTaktiles Leitsysteman Treppenzugang Fahrrad-unterstand Aufzug Aufzug E i s e n - 19 Stg. 15/33FahrtreppeFeste Treppe 19 Stg. 15/33FahrtreppeFahrtreppeFeste Treppe AufzugBestand AufzugBestand Treppenanlage Nr.2 Treppenanlage Nr.4 Hans-Böckler-PlatzLudolf-Camphausen-Straße Venloer Wall Venloer Straße Venloer Straße BahnhofKöln - West Taktiles Leitsysteman TreppenzugangTaktiles Leitsysteman Treppenzugang Schachtdeckel zurRevision Kabelschacht Löwa - Ent -nahmestellenFeuerlöscheinspeisestellen Nordund Süd; Feuerwehr - Informations -und Bediensystem Hilfseinspeisung Elektromit Steckdosen 6.495 6.86 7.76 8.305 Radweg enfällt Radweg enfällt Radweg enfällt Radweg enfällt Radweg enfälltRadweg enfällt Radweg enfällt Radweg enfällt Radweg enfällt Radweg enfällt Straßenleuchte Straßenleuchte Straßenleuchte Straßenleuchte SpichernstraßeBrüsseler Straße Ein - und Ausfahrt Ein - und AusfahrtSupermärkte Stützmauer StützmauerStützmauer Radweg Radweg Radweg Radweg Radweg Parken Parken Parken Stützmauer Ein - und AusfahrtParkplatz Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Gehweg Böschung Neubau Treppenanlage Umwandlung Parken Umwandlung Parken Umwandlung Parken 6.92 8.935 Neubau TreppenanlagePlanungsgrenze SPI Böschung Planungsgrenze SPI Böschung 5.74 Böschung 5.57 5.036.5154.60 Der Plattenbelag desRadweges wird durchgeeignete Gehweg -platten ersetzt. Der Plattenbelag desRadweges wird durchgeeignete Gehweg -platten ersetzt. Parken Parken b a h n Stadtgarten 1.84)*1.84)* )* nutzbare Treppenbreite 2.53 2.66 Umwandlung Parken Umwandlung Parken Umwandlung Parken UmwandlungParkenUmwandlungParken Taktiles Leitsysteman TreppenzugangTreppenanlage Nr. 6Treppe, FahrtreppeHans-Böckler-Platz Umwandlung Parken z.B. Ladezonen,Fahrradparken, Sharingflächen, etc. Zuständigkeitsbereich OberflächeProjekt BrandschutzsanierungHans - Böckler - Platz Zuständigkeitsbereich OberflächeProjekt BrandschutzsanierungHans - Böckler - Platz Zuständigkeitsbereich OberflächeProjekt BrandschutzsanierungHans - Böckler - Platz Haltestelle Hans-Böckler-Platz(BwNr. 6921701) bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerPhaseTeilbauwerk VORPLANUNG _ Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge Übersicht: Planstufe:Planverfasser/in: Bauwerk: Plan-Nr. Stadt KölnAmt 69Stadt Köln692 und692/1Stadt Köln692/11 freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenohne Einträgefreigegebenohne Einträge Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Nummer____ Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift gez.gepr. VORABZUG freigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen IndexStatusBezeichnung___Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWURBeleuchtungs- u. EnergietechnikMöhnestraße 5559755 ArnsbergIngenieurgesellschaft mbHGustav-Heinemannufer 72aTelefon 0221.92 58 12-0Telefax 0221.92 58 12-7Schüßler-Plan Schüßler-Plan 08.09.2022Ambros16.08.2022Ambros08.09.2022GronmayerLageplanBeschlussvorlage1:25008.09.2022 692170104VOBLP0003-VDWG LageplanM 1:250 Legende Lageplan: Bebauung Deutsche Bahn Erschließung Bestand:Treppe, Fahrtreppe, Aufzug BestandsbebauungGehweg / befestigte FlächeRadweg (Bestand)Umwandlung Parken BöschungGrünfläche Baum / BewuchsFeuerlöschwassereinspeisungAuffindestreifenEntwässerungsrinneSchneefang / Entwässerungsrinne StraßenleuchtePlanungsgrenze SPILeistungsstand: LPH3Erschließung Planung Neubau:Treppe Fahrbahn Grenze Zuständigkeiten Eisenbahnbrücke derDeutschen Bahn AG
03 Grundriss Verteilerebene
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Block 28Block 27Block 24Block 23Block 25Block 26 Richtung Friesenplatz Richtung Ehrenfeld GleisachseGleisachse Block 29 11 T30 RS-1T30 RS-1 T30 RS-1 T30 RS-1 T30 RS-1km 0.6+53.300 Block 30 Treppenanlage Nr.5 Treppenanlage Nr.1 Treppenanlage Nr.32 Treppenanlage Nr.6 AusgangVenloer Straße, Hans-Böckler-Platz (DB) AusgangVenloer Straße, Ludolf-Camphausen-Straße Luftraum Brandschutzverglasung (G30)zur rauchdichten Trennung derFahrebene und Verteilerebene Brandschutzverglasung (G30)zur rauchdichten Trennung derFahrebene und Verteilerebene Brandschutzverglasung (G30)zur rauchdichten Trennung derFahrebene und Verteilerebene NotwendigerFlur F90-AF90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-A F90-AF90-A F90-A F90-A F90-AF90-A F90-AF90-A F90-AF90-A F90F90F90 F90-AF90-A F90-A F90-A F90-AT30 RS-1 Tür neuT90 RS-1101/201 F90-AF90-A F90-AF90-A F90-A 3.11KI 3.0FL3.15WCKiosk 3.16LG Kiosk 5.3HA9.10 BMZ 3.13PA Kiosk 5.0.1FL 6.8WZ 5.0.2FL 5.42WC5.41WC 6.1.1LÜ 5.9PU 7.73.1UV9.6.1KO 5.0.3FL6.1.2LÜ 7.9KE Schiebefenster(F90) Grundriss VerteilerebeneM 1:100 2 F90-A GleisachseGleisachseGleisachseVerteilerebene Taktiles Leitsystem perEinschnitt im Bestands -belag ergänzen Taktiles Leitsystem perEinschnitt im Bestands -belag ergänzen F90-A T30 RS-1 Schüßler-Plan Haltestelle Hans-Böckler-Platz(BwNr. 6921701) bearb.DatumName PlantypGewerkBauwerksnummerPhaseTeilbauwerk ENTWURFSPLANUNG _ Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge Übersicht: Planstufe:Planverfasser/in: Bauwerk: Plan-Nr. Stadt KölnAmt 69Stadt Köln692 und692/1Stadt Köln692/11 freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenohne Einträgefreigegebenohne Einträge Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Nummer____ Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift gez.gepr. VORABZUG freigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgennichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen IndexStatusBezeichnung___Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 5FNHU&RQVXOW,QJHQLHXU%URIU(OHNWURBeleuchtungs- u. EnergietechnikMöhnestraße 5559755 ArnsbergIngenieurgesellschaft mbHGustav-Heinemannufer 72aTelefon 0221.92 58 12-0Telefax 0221.92 58 12-7Schüßler-Plan31.08.2022Ambros22.08.2022Ambros31.08.2022GronmayerGrundrissVerteilerebene1:10031.08.2022 692170104EOBGR0003-VDWG Legende:Bestand (Stahlbeton)Bestand (Mauerwerk)AbbruchNeubau NutzungsänderungBahnsteig (Bestand) Betriebsräume / - flächen rauchoffene Unterhangdeckeoder Streckmetalldecke Bahnsteiganhebung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/692/11 Vorlagen-Nummer 1802/2022 Freigabedatum 03.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts, mit der Durchführung der Brandschutzsanierung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle Hans- Böckler-Platz / Bf. West einschließlich der Verbesserung der Barrierefreiheit durch die Erneu- erung von taktilen Elementen in der Verteiler- und Fahrebene mit städtischen Gesamtkosten in Höhe von 25.290.878 €. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 24.01.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.01.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 10.428.601 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 14.862.277 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Förderung % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 553.630 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 420.440 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Am 08.04.2014 hat der Rat die Planung für die Brandschutzsanierung von insgesamt sechs unterirdischen Stadtbahnhaltestellen beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt die Finanzierung sicherzustellen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und die Pla- nung bis zur Ausschreibung vorzubereiten (4192/2013). Grundsätzlich unterliegen Stadtbahnanlagen der „Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen“ (BOStrab). Die dazugehörigen Technischen Regeln für Straßenbahnen (TRStrab) gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik und konkretisieren die Grundan- forderungen der BOStrab. Die Grundlage der geplanten Brandschutzsanierung bilden hierbei insbesondere die Technischen Regeln für Brandschutz in unterirdischen Betriebsanlagen (TRStrab Brandschutz), die im Juni 2014 in Kraft getreten sind. Zum sicheren Betrieb der Haltestellen sind die oben genannten Verordnungen und Richtlinien einzuhalten. Auf deren Grundlage wurde ein Brandschutzkonzept erstellt und eine Räu- mungsberechnung (Personenstromanalyse für den Ereignisfall) durchgeführt. Im Brand- schutzkonzept sind alle Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um die Haltestellen entsprechend der gültigen Vorschriften zu ertüchtigen und sicher zu betreiben. 3 Der Rat der Stadt Köln hat im Zusammenhang mit der Brandschutzsanierung der Stadtbahn- haltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West (3493/2019) in der Sitzung am 09.09.2020 folgenden weiteren Beschluss gefasst: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.11.2020 wurde darüber hinaus nach- folgende Ergänzung getroffen: Vorlaufend zur Realisierung der Treppenaufgänge soll ein Gesamtkonzept zur konsis- tenten Führung des Radverkehrs sowie der Neuordnung des öffentlichen Raums auf der Venloer Straße von der Brüsseler Straße bis zum Venloer Wall in Rücksprache mit den Rad- und Umweltverbänden zur Beschlussfassung vorgelegt und umgesetzt wer- den. Durch die Errichtung von 2 zusätzlichen Treppenanlagen an der Haltestelle Hans-Böckler- Platz / Bf. West werden an der Venloer Straße östlich der DB-Brücke am Bahnhof Köln-West neue Zugänge geschaffen. Die Errichtung der Treppen hat zur Folge, dass die bestehenden baulichen Radwege neben dem Gehweg nicht mehr benutzt werden können. Mit dem im Juni 2016 beschlossenen Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI, Sitzung Ver- kehrsausschuss 14.06.2016, 1171/2016) wurde der Handlungsrahmen für künftige Verkehrs- planungen in der Innenstadt geschaffen. Als Bestandteil des „grünen“ Netzes ist auf der Ven- loer Straße vorgesehen, im Abschnitt zwischen Friesenplatz und Innere Kanalstraße die Rad- fahrenden im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und das Amt für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau haben sich zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt abgestimmt und den Beschluss in der Planung berücksichtigt. Beschreibung der vorhandenen Situation Die unterirdische Haltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West wird von den Stadtbahnlinien 3, 4 und 5 bedient und ist eine Durchgangshaltestelle mit einer Verteiler- und einer Fahrebene, auf der sich Seitenbahnsteige befinden. Durch die Verteilerebene werden die Straßenebene und die Bahnsteige verbunden. Die Er- schließung erfolgt nordwestlich des Hans-Böckler-Platzes von der Venloer Straße über einen nördlichen und einen südlichen Zugang. Die Zugänge besitzen jeweils eine Fahr- und eine feste Treppe. Von der Verteilerebene gelangt man über feste Treppen, die jeweils von 2 Fahrtreppen flankiert sind, zu den Bahnsteigen. Die Bahnsteige sind barrierefrei erreichbar. Pro Bahnsteig ist ein Aufzug vorhanden, der die Fahrebene mit der Straßenebene verbindet und auch den Bahnsteig der DB anfährt. Die Bahnsteige haben historisch bedingt Bereiche mit unterschiedlichen Höhen. Der niedrige Bahnsteigbereich, der früher von den 2006 ausgemusterten Einrichtungsfahrzeugen genutzt wurde, wird nicht mehr genutzt. Planung Grundlage der Planung ist das Brandschutzkonzept, welches auf Basis der derzeitigen gülti- gen Brandschutzvorschriften und der spezifischen Merkmale der Haltestelle die umzusetzen- den Maßnahmen beschreibt. Die Maßnahmen lassen sich in bauliche und technische Aufga- ben unterteilen. Eine Vielzahl der Maßnahmen findet in den Betriebs- und Nebenräumen der Haltestelle statt und ist für die Öffentlichkeit nicht ersichtlich. In der Verteilerebene und an den Bahnsteigen 4 sind die Veränderungen jedoch offenkundig. Die offene Verbindung von der Verteilerebene zum darunterliegenden Bahnsteigbereich muss auf Grund von Rauchrückhaltemaßnahmen verändert werden. Zur Rauchrückhaltung ist es erforderlich, dass sowohl die seitlichen Trep- penläufe, wie auch die Galerie in der Zugangshalle mit Glas verkleidet werden. Bei den neu zu errichtenden festen Treppen handelt es sich um geradläufige Treppen, von denen man vom Bahnsteig unmittelbar zur Straßenoberfläche gelangt. Die neuen Treppen müssen wegen räumlicher Zwänge auf Grund der vorhandenen DB-Brücke und des vorhan- denen Grundwassers in Verlängerung der Bahnsteige nach oben geführt werden. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse ist die Anordnung von Fahrtreppen nicht möglich. Grundsätzlich sind die Neubaupläne der DB AG zur Eisenbahnüberführung Venloer Straße der Verwaltung bekannt. Der beauftragte Planer und die Projektleitung sind mit der DB AG zur gegenseitigen Abstimmung der Baumaßnahmen in Kontakt. Bauliche Maßnahmen Um die Evakuierung im Brandfall zu verbessern, werden in der Fahrebene neue, zu- sätzliche Treppenläufe östlich der DB-Brücke errichtet. In allen Ebenen werden vorhandene Türen durch neue Brandschutztüren ersetzt und nicht verschlossene Wandöffnungen brandschutztechnisch qualifiziert geschottet. Eine Vielzahl der Maßnahmen wird in den für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Betriebs- und Nebenräumen durchgeführt. Neben den beschriebenen Abschottungen sind weitere Maßnahmen zur Rückhaltung von Feuer und Rauch erforderlich. Hierfür werden gläserne Einhausungen an den vor- handenen Treppen und der Galerie von der Bahnsteigebene bis zur Verteilerebene er- richtet. Brand- und rauchschutzmäßige Abschottung des Kiosks in der Verteilerebene. Demontage der Abhangdecken in Fahr- und Verteilerebene. Anhebung der niedrigen Bahnsteigebereiche auf einheitliche Höhe von + 90 cm. Durch diese Maßnahme verfügen die Bahnsteige über eine ausreichende Länge für den spä- ter vorgesehenen Einsatz von Langzügen Nachrüstung von taktilen Elementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Bahnsteigen und in der Verteilerebene auf den aktuellen Standard. Die vorhandenen Radwege im Bereich der Haltestelle entfallen; der Radverkehr wird im Mischverkehr auf die Straße verlegt. Entlang der Venloer Straße ist deshalb beid- seitig von der Kreuzung Spichernstraße bis zum Hans-Böckler-Platz der Plattenbelag des Radwegs zurück zu bauen und durch geeignete Gehwegplatten zu ersetzten. Technische Maßnahmen Im Zuge der Brandschutzsanierung müssen zahlreiche Anlagen der Betriebstechnik er- neuert werden, da sie nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen bzw. ihre Nutzungsdauer erreicht oder bereits überschritten ist. Folgende technische Anlagen müssen nachgerüstet bzw. erneuert werden: Ersetzen oder Abschotten von brandschutztechnisch für Neubaumaßnahmen oder bei Umrüstungen nicht mehr zulässigen Kabeln und Leitungen. Erneuerung der Lüftungsanlagen und Nachrüstung von Brandschutzklappen. Nachrüstung von mobilen Rauchschürzen entlang beider Bahnsteige. Nachrüstung von Löschwasserleitungen mit Entnahmestellen an den Bahnsteigen, um die Löscharbeiten der Feuerwehr zu erleichtern. Nachrüstung einer Brandmeldeanlage und einer Alarmierungsanlage zum schnellen 5 detektieren von Bränden und schnellem Einleiten der Räumung im Brandfall. Nachrüstung von Fluchtwegpiktogrammen und Sicherheitsbeleuchtung zur besseren Orientierung. Erneuerung der Anlage zur unterbrechungsfreien Stromversorgung sowie des Wech- selrichters für den Betrieb sicherheitsrelevanter Anlagen. Erneuerung der Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung. Erneuerung von Haupt- und Unterverteilung sowie die zugehörigen Kabel- und Lei- tungsanlagen Errichten von Hebeanlagen für die Entwässerung der neuen festen Treppen. Einschränkungen während der Bauphase Grundsätzlich ist die bauliche Umsetzung unter laufendem Fahrgastbetrieb vorgesehen. Zum jetzigen Planungsstand können Unterbrechungen noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Unterbrechungen des Fahrgastbetriebs notwendig werden, werden diese mit der KVB abgestimmt und die Fahrgäste frühzeitig informiert. Für die Arbeiten in öffentlichen Bereichen sind temporäre Einschränkungen unvermeidbar. Der Kiosk muss während der un- mittelbaren Arbeiten innerhalb der Verkaufs- und Nebenräume sowie an der Fassade ge- schlossen werden. Die Herstellung der Treppenläufe kann nur erfolgen, wenn die Venloer Straße jeweils halbseitig je Fahrtrichtung für voraussichtlich ein halbes Jahr gesperrt wird. Der Verkehr wird signalgesichert durch die Engstelle geführt. Vorab ist aus technischen Erforder- nissen für den Einbau der Verbauträger eine Vollsperrung der Venloer Straße für ca. 3 bis 4 Wochen erforderlich, welche absehbar in die Ferienzeiten gelegt wird. Aufgrund des niedrigen Brückenüberbaus können die benötigten großen Baumaschinen nur in Straßenmitte einge- setzt werden, so dass der Verkehr im Baustellenbereich nicht vorbeifahren kann. Der Geh- und Radweg ist von der Vollsperrung nicht betroffen. Ferner bleiben die Aufzüge zugänglich. Genehmigungsverfahren Für die Brandschutzmaßnahme und die Errichtung der zusätzlichen Treppen wird durch die Bezirksregierung Köln ein Genehmigungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Termine und Zeitplanung Mit der Umsetzung der Maßnahme soll 2024 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraus- sichtlich 27 Monate. RPA Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme des RPA ist in der Anlage 7 angefügt. Kosten Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden städtische Gesamtkosten (Planungs- und Baukos- ten) von 25.290.878 € ermittelt. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenbe- rechnung und beinhalten einen Baukostenzuschlag bis zum Ausführungsbeginn von 5% pro Jahr. Die Baukosten betragen hiervon gemäß Kostenberechnung 19.454.522 €. Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. 6 Risiken Auf Grund der Kostenqualität „Kostenberechnung“ können sich bis zur Kostenfeststellung Ab- weichungen ergeben. Auf Grund der derzeitigen Marktentwicklung in Verbindung mit gestie- genen Materialpreisen können diese Abweichungen nicht seriös beziffert werden. Finanzierung Wie oben dargestellt, belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 25.290.878 €. Für bisher erbrachte Planungsleistungen sind bereits Mittel i.H.v. 646.664 € abgeflossen, so dass noch mit weiteren Kosten für Planung und Bau von 24.644.214 € gerechnet wird. Zu deren Finanzierung sind investive Auszahlungsermächtigungen von 10.367.709 € sowie ergebniswirksame Aufwandsermächtigungen von 14.276.505 € erforderlich. Die in 2023 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 547.000 € stehen im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-1-0120 - Brandschutz Hans-Böckler-Platz, be- reit. Die darüber hinaus in den Jahren 2024 bis 2027 erforderlichen investiven Auszahlungs- ermächtigungen i.H.v. 9.820.709 € sind im Haushaltsplan 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung bis 2027) an gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksichtigt. Für die noch in 2023 konsumtiv zu finanzierenden Leistungen mit Kosten i.H.v. 300.000 € ste- hen entsprechende Aufwandsermächtigungen im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. Weitere Aufwandsermächtigungen i.H.v. 3.150.000 € sind an gleicher Stelle für das Jahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagt. Die zur Realisierung der Maßnahme zusätzlich notwendigen Aufwandsermächtigungen von 10.826.505 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungspro- zesse 2025ff ebenfalls im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Glei- ches gilt für die mit der Maßnahme verbundenen jährlichen Abschreibungen i.H.v. 553.630 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. 420.440 €. Förderung Eine Förderung der Gesamtmaßnahme wurde beim Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) angemeldet. Das Vorhaben ist aktuell in das ÖPNV-Investitionsprogramm nach § 12 ÖPNVG NRW eingeplant. Es wird mit einer Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten gerechnet. Aktuell wird jedoch eine Integration in die Gesamtmaßnahme „Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18“ angestrebt, die seit dem Herbst 2021 in „Zeile c“ des GVFG- Bundesprogramm aufgenommen ist. Hierzu laufen zwischen der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, der Stadt Köln sowie den Zuwendungsgebern von Bund, Land und NVR derzeit Abstim- mungen, mit dem Ziel einer mehrheitlichen Förderung der Maßnahme aus Bundesmitteln und einem Fördersatz von 95 % der zuwendungsfähigen Baukosten. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, dem erforderlichen Beitrag des Verkehrssektors zum Klima- schutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Stadt- bahninfrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit eines klimafreundlichen Mobilitätsan- gebots bei. Somit trägt die Maßnahme zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaus- stoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klima- schutz bewertet werden. 7 Alternative Für die Stadtbahnhaltestelle Hans-Böckler-Platz / Bf. West wurde gemäß geltenden Vorschrif- ten ein Brandschutzkonzept aufgestellt. Die in dem Brandschutzkonzept geforderten Maß- nahmen sind zur Gewährleistung der Betriebssicherheit umzusetzen. Es besteht somit keine Alternative zur Brandschutzsanierung der Stadtbahnhaltestelle. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan 3. Grundriss Verteilerebene 4. Grundriss Fahrebene 5. Längsschnitt 6. Querschnitte 7. Stellungnahme des RPA
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1802/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.01.2023
- Erstellt
- 27.05.2022 10:59