Mandari Insight

2541/2018

Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2. Halbjahr 2018

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 24.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.11.2018, TOP 3.5

Anlage 12 Stellungnahme DGB vom 10.09.2018

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Anlage 3.7 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-57

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Anlage 3 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

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Anlage 2 Anwendungshilfe-Antragsvordruck der Stadt Köln zum Ladenöffnungsgesetz NRW

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Anlage 3.5 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

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Anlage 3.4 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Anlage 7 Stellungnahme Handelsverband vom 05.09.2018

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Unterschriebene DE

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Anlage 4 Umfrage IHK Köln 2018_Lindenthal_Tag der_Nostalgie

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Anlage 1 RVO 2018

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Anlage 11 RVO 2018 Alternativvorschlag

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Anlage 14 Bewertung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik vom 07.09.2018

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Anlage 3.2 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Anlage 9 Stellungnahme IHK Köln vom 06.09.2018

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Anlage 6 Stellungnahme Katholikenausschuss 05.09.2018

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Anlage 8 Stellungnahme Ev. Kirchenverband Köln und Region vom 05.09.2018

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Anlage 5 AW Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel Verkaufsoffene Sonntage Frage zu Prognose zu Besucherströmen

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Anlage 10 Stellungnahme ver.di vom 07.09.2018

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Anlage 3.6 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

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Anlage 13 Antrag Porz-Mitte vom 11.09.2018

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Anlage 3.3 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 15 Grenzlinie Stand beantragte Sonntagsöffnungen Restjahr 2018

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Anlage 3.1 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

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Anlage 12 Stellungnahme DGB vom 10.09.2018

3262 Zeichen

1
32-Gewerbeangelegenheiten
Von: Joerg.Maehrle@DGB.de
Gesendet: Montag, 10. September 2018 16:41
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Cc: daniel.kolle@verdi.de; britta.munkler@verdi.de;
koeln@katholikenausschuss.de; Horstmann@Melanchthon-Akademie.de;
hluelsdorf@t-online.de
Betreff:
Stellungnahme Sonntagsöffnung Köln
Anlagen: Stellungnahme DGB 2018-09-10.pdf
Ve
rteiler: 
- Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
- Kölner Allianz für den freien Sonntag (zur Kenntnis)
Sehr geehrter Herr Brandt, 
seit Jahren geben Kirchen und Gewerkschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung zum Teil sehr 
ausführliche Stellungnahmen zu den beantragten Sonntagsöffnungen ab.  Dabei mussten wir feststellen, dass Rat 
und Verwaltung unsere Anregungen und rechtlichen Bedenken kaum berücksichtigt haben. Die Folge: Ver.di musste 
erfolgreich klagen.  
Aus diesem Grund verzichten wir als DGB in den vorliegenden Fällen auf die Möglichkeit einer eigenen 
Stellungnahme, verweisen vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von ver.di sowie auf die erfolgreich 
erstrittenen Urteile und empfehlen Rat und Verwaltung, daraus geeignete Schlüsse zu ziehen.  
An unserer Position, dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Beschäftigten des Einzelhandels, hat sich nichts 
geändert. 
Mit freundlichen Grüßen 
Jörg Mährle 
Regionsgeschäftsführer 
Deutscher Gewerkschaftsbund 
Region Köln-Bonn 
Hans-Böckler-Platz 1 
50672 Köln 
Telefon  0221 – 500032-0 (Zentrale) 
Telefon  0221 – 500032-16 (Durchwahl) 
Telefax  0221 – 500032-20 
Mobil     0175 – 4328811 
Web: www.Koeln-Bonn.DGB.de 
Mail: Joerg.Maehrle@DGB.de 
Facebook: @DGBKoelnBonn 
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UC_Yv8xSxSEYloIY53fpw A7Q  
Anlage 12

Deutscher Gewerkschaftsbund 
DGB-Region Köln-Bonn 
DGB-Region Köln-Bonn | Hans-Böckler-Platz 1 | 50672 Köln 
 
 
Jörg Mährle 
Regionsgeschäftsführer 
 
Joerg.Maehrle@DGB.de 
 
Telefon: 0221-500032-16 
Telefax: 0221-500032-20 
Mobil: 0175 - 4328811 
 
Hans-Böckler-Platz 1 
50672 Köln 
 
www.Koeln-Bonn.DGB.de 
 
Name, Adresse und zur Bearbeitung notwendige Angaben 
werden vorübergehend gespeichert.  
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Material. 
 
 
 
      
 
Stadt Köln  
Herr Peter Brandt  
Amt für öffentliche Ordnung  
Gewerbeabteilung (321/1)  
Willy-Brandt-Platz 3  
50679 Köln  
 
  
 
 
  
Stellungnahme zu beantragten Sonntagsöffnungen  10. September 2018 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
seit Jahren geben Kirchen und Gewerkschaften im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen 
Anhörung zum Teil sehr ausführliche Stellungnahmen zu den beantragten Sonntagsöffnun- 
gen ab.  Dabei mussten wir feststellen, dass Rat und Verwaltung unsere Anregungen und 
rechtlichen Bedenken kaum berücksichtigt haben. Die Folge: Ver.di musste erfolgreich kla- 
gen.  
Aus diesem Grund verzichten wir als DGB in den vorliegenden Fällen auf die Möglichkeit 
einer eigenen Stellungnahme, verweisen vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von 
ver.di sowie auf die erfolgreich erstrittenen Urteile und empfehlen Rat und Verwaltung, da- 
raus geeignete Schlüsse zu ziehen.  
An unserer Position, dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags für die Beschäftigten des Ein- 
zelhandels, hat sich nichts geändert. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Jörg Mährle 
Geschäftsführer

Anlage 3.7 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-57

24365 Zeichen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 103 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. UMSETZUNGSPLANUNG 
 
 
Die bereits in der E rarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter and e-
rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der 
Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Int e-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte.  
Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende 
Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Ma ß-
nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispiel haft regelmäßige Abstimmungstermine der 
baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planung s-
phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden.  
Durch die klare Festlegung der  Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re dundanzen 
vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know -hows 
gewährleistet werden. 
 
Vernetzung und Kommunikation  
In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen 
Stadtgemeinschaft eine b edeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbü n-
dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewo h-
ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In-
nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der 
Kommunikation eine entscheidende Rolle.  
Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse. 
Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogen e Beteiligungsfor-
mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen 
Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Me n-
schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur  
gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll 
vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 104 
Zeitliche Abfolge 
Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbaup hase zu erhalten, ist eine 
zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspr e-
chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit  ihnen verbundene Aufwertung 
des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt w ird, ohne die Bevölkerung durch 
bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beei n-
trächtigen. 
Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung 
notwendig, welche durch die Stadt  Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik - 
erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch rege l-
mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzei tig im 
Haushalt der Stadt Köln ein geplant werden . Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen 
sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten 
teilhaben zu lassen. 
 
Controlling und Evaluation  
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontro lling vorzusehen. Dabei ha n-
delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemat i-
sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Ma ß-
nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werd en. Durch das Controlling und die 
dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gege n-
über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt 
werden (vgl. auch Maßnahme 4.08).  
Mit der prozess begleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket 
hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfe h-
lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und 
nimmt nicht n ur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei 
Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeso n-
dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen.  
Neben der kontinuierlichen Begleitung des  Programms und der Erfassung der Wirkungsz u-
sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfol g-
reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen frü h-
zeitig vor dem Auslaufen der Fördermitt el gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien 
und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Strukt u-
ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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7. VERZEICHNISSE

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 106 
 7.1. Abkürzungsverzeichnis 
A Autobahn 
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club 
AWO Arbeiterwohlfahrt 
B Bundesstraße 
BK Berufskolleg 
CSM Carl-Stamitz Musikschule 
DB Deutsche Bahn 
EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
EU Europäische Union 
GGS Gemeinschaftsgrundschule 
ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Kfz Kraftfahrzeug 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
LEG Landesentwicklungsgesellschaft 
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 
RB Regionalbahn 
RE Regionalexpress 
RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe 
Sek II Sekundarstufe II 
u3 unter 3-jährige 
ü3 über 3-jährige 
vgl. vergleiche 
VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg 
z.B. zum Beispiel

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 107 
 
 7.2. Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8 
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017  .......................... 9 
Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10 
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10 
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung  Innenstadt  
Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11 
Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König  ............................. 14 
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16 
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17 
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 
Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20 
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20 
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,   
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21 
Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  Stand: 10.07.2017, 
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22 
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22 
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24 
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  Quelle: Stadt Köln ......................... 25 
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln  .............. 25 
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017  .................... 26 
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27 
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30 
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31 
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32 
Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33 
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33 
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34 
Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36 
Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .................................... 38

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 108 
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39 
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40 
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49 
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle: 
NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50 
Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52 
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53 
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",   
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61 
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",   
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65 
Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .......................... 90

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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8. ANHANG

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 110

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 111 
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 
  
INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Revitalisierung der 
Innenstadt von Köln-Porz

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Begrüßung
Prof. Dr. Franz Pesch
Architekt und Stadtplaner
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –
Begrüßung
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –
Begrüßung
Henk van Benthem
Bezirksbürgermeister

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Moderation
Prof. Dr. Franz Pesch
Architekt und Stadtplaner
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Andreas Röhrig 
Geschäftsführung moderne stadt

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Bürgerworkshop 
am 26.03.2015:
Vorstellung der 
Machbarkeits-
studie
Foto: Axel König

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Neuordnung 
Variante B1
beschlossen 
im Rat der Stadt
Köln am 
10.09.2015

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Grundlagenermittlung Einzelhandel
Jörg Lehnerdt
BBE Handelsberatung

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Woher kommen die Kunden ?
(Einzugsgebiet)
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
„Welche Dinge haben Sie heute hier in Porz gekauft bzw. werden Sie 
noch kaufen ?“
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Aufteilung des derzeitigen Einzelhandelsangebotes
(Verkaufsfläche)
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
lebendiges
Zentrum
 Nahversorgungsangebot
 attraktiver Wochenmarkt
 Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität
 mehr Frequenz
 mehr Textilangebote
 bekannte Marken  
 breiterer Branchenmix
 funktionale Einbindung in 
vorhandene Strukturen
attraktives
Shoppingziel
zukunftsfähiger
Standort
Projektstand
– Grundlagenermittlung Einzelhandel -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
- Bürgerwünsche -
Es soll nur eine Randbebauung 
zur Hauptstraße entstehen
• neue Gebäudekörper reagieren auf verschiedene Wegebeziehungen
• Wiederbelebung der Ortsmitte durch flächenbezogenes Angebot
• neue und ergänzende Nutzungen (Einzelhandel, Wohnen) möglich

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ein Marktplatz soll entstehen
Projektstand
- Bürgerwünsche -
• Marktplatznutzung als fester Bestandteil der Neugestaltung 
• Vermeidung Sackgassenbildung und kein „Lauf ins Leere“
• attraktive Wegeführung und „unendliche“ Sichtbeziehungen

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
• Bezirksrathaus verbleibt an seinem heutigen Standort
• kein Rückbau, um Wohnnutzung zu realisieren
• Sicherung Bestandsgebäude durch Ratsbeschluss vom 10.09.2015 zur Umsetzung der 
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie
Das Rathaus soll an seinem heutigen Standort erhalten werden 
Projektstand
- Bürgerwünsche -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Geplanter Endzustand -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Geplanter Zwischenzustand -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand – Marktsituation -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Parken -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Blick von Süden auf den Marktplatz -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Blick von Norden auf den Marktplatz -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand - Blick vom City-Center zum Rhein -

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Nächste Schritte – Liegenschaften
– Restriktionen –

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Nächste Schritte

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Projektstand
Planungsrechtliche Umsetzung
Elke Müssigmann
Stadtplanungsamt

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Nächste Schritte - Planungsrecht

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
"Integriertes 
Handlungskonzept" 
(IHK) 
Das Planungsgebiet des 
vom Rat beschlossenen 
Entwicklungskonzeptes 
Porz-Mitte soll als 
Stadterneuerungsgebiet 
festgelegt werden. 
Nächste Schritte

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
„Bündnis Porz-Mitte – jetzt anpacken!“
Kooperation mit dem Zusammenschluss 
der Porzer Bürgerinnen und Bürger 
Abgleich des 8-Punkte-Katalogs mit
der städtebaulichen Zielsetzung
Nächste Schritte

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Weitere Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der 
Telefonnummer 0221/221-22816. 
Schriftliche Stellungsnahmen können bis einschließlich zum 
26. Februar 2016 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 
Porz, Herrn Henk van Benthem, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 
Köln-Porz, gerichtet werden.
Nächste Schritte - Planungsrecht

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
TISCH STÄDTEBAU 
Herr Thor 
(moderne stadt)
Herr Jaspert
(JSWD Architekten)
Frau Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Herr Streitberger
(moderne stadt)
Herr Mammel
(JSWD Architekten)
Herr Dr. Baier
(BSV)
Gruppenarbeitsphase
TISCH VERKEHR

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
TISCH FREIRAUM
Herr Dallmeyer
(moderne stadt)
Herr Jansen
(JSWD Architekten)
Herr Hülsebusch
(Stadtplanungsamt)
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
TISCH EINZELHANDEL
Herr Röhrig
(moderne stadt)
Herr Lehnerdt
(BBE)
Herr Dr. Höhmann
(Amt für Stadtentwicklung)
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Hr. Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
STÄDTEBAU
VERKEHR
FREIRAUM
EINZELHANDEL
Ergebnisvorstellung der
Gruppenarbeitsphase

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Frau Berg
(Dezernentin für Wirtschaft und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)
Herr Röhrig
(moderne stadt)
Herr Lehnerdt
(BBE Handelsberatung)
Diskussion im Plenum

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Ablauf
19:15 – 20:00 Uhr Projektstand und 
nächste Schritte
Hr. Röhrig (ms)
Hr. Lehnerdt (BBE)
Fr. Müssigmann
(Stadtplanungsamt)
20:00 – 20:45 Uhr Gruppenarbeitsphase
(4 Thementische)
2-3 Ansprechpartner 
pro Tisch
21:00 – 21:15 Uhr Ergebnisvorstellung 
Gruppenarbeit
Gruppensprecher
21:15 - 21:45 Uhr Diskussion im Plenum
21:45 - 21:55 Uhr Fazit und Ausblick Frau Berg
(Dez. für Wirtschaft
und Liegenschaften)
Herr Höing
(Baudezernent)

Die Oberbürgermeisterin
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – Revitalisierung Innenstadt Köln Porz –18. Februar 2016
Fazit, Ausblick und Verabschiedung
Prof. Dr. Franz Pesch

Tendenzen der EH-Entwicklung in Köln 2008 - 2016 (Erhebungen)
Zentrum Anzahl der Betriebe VKF Zentralität Mittelfristiger Bedarf
2008 2016 2008 2016 2008 2016 2008 2016
BZ Porz 107 23.000         18 32%
STZ Braunsfeld 96 18.545         65 k.A. 8% k.A.
NVZ Sürth 18 1.650           11 5%
Entwicklungstendenz
negativ
neutral
positiv

Anlage 3.4 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

16247 Zeichen

9. Eis Café AZZURRO Lindenthal
Als erstes möchten wir uns bedanken, daß wir in Lindenthal gut aufgenommen 
worden sind, GRAZIE. 
In unserem Eis Café bieten wir im Sommer über 30 Eissorten an,
im Winter auch kleine Snacks wie FOCACCIA oder Italienischen Kuchen sowie auch
heiße Waffeln. Natürlich haben wir auch für die Vegetarier kleine Snacks.
Wir freuen uns über Ihren Besuch.
Dürener Str. 146, 50931 Köln
0221-403919
Mo-Sa. 10.00-21.00 Uhr, So. 13.00-21.00 Uhr
im Winter
Mo-Sa. 10.00-19.00 Uhr, So. 13.00-19.00 Uhr
cpizzichetti@aim.com

Wartende, Aryl auf Pappe
Annette Z. Schneider
Jahrgang 1951 - Kölnerin seit 1956 - Ruhestand seit 2014. Malen und Zeichnen 
als Hobby - schon immer, jedoch mit Schaffenspausen. Seit 2012 kontinuierliches 
Arbeiten und Weiterlernen bei der Künstlerin Claudia Kremer.
Beruflicher Werdegang: Diplomingenieurin für Textil und Bekleidung,
Lehrtätigkeit an einem Berufskolleg in den Fächern Textillehre, Textilgestaltung und 
Englisch. Absolvierte Kurse im Malen und Zeichnen: Europäische Kunstakademie Trier 
(freie Malerei, Akt- und Objektzeichnen), Wochenendkurse im Museum Ludwig,
Malschule Josefine Schmitt, Malschule Claudia Kremer (seit 2012)
Ausstellungen in Köln: 1999 Sprachstudio Schmitt & Fey, 2013 Malschule Claudia 
Kremer, 2016 Cafe „Goldammer“, 2017 Ital. Eis-Cafe „Azzurro“ (Venedigmotive)
Belvederestr. 48, 50933 Köln
0227-4912774
0160-3012413
a.schneider.z@t-online.de

10. Adler Apotheke
Die  Adler-Apotheke in der Dürener Straße 166 wurde 1875 gegründet und ist  
somit die älteste Apotheke in Lindenthal. Seit jeher lautet unsere Maxime,  
Patienten und Kunden bestens zu beraten, damit sie schnell gesund werden und 
gesund bleiben. In unserer Apotheke stehen Ihnen dafür 4 Apotheker(-innen)  
mit Rat und Tat zur Seite.
Dürener Str. 166, 50931 Köln
Mo.-Fr. 8.30-18.30 Uhr, Sa. 9.00-14.00 Uhr
0221-9402294
adler-apotheke-koeln.de

Werner Preuß
Durch Reihungen, Verdichtungen, Verwerfungen, Verknüpfungen und 
Verschmelzungen einzelner Zeichen und Linien entsteht eine teils harmonische, 
teils spannungsvolle Gesamtwirkung
 
 
 
Alte Klosterstr. 10-12, 50858 Köln
0221-405407
0175-4129823

11. Gianni Schuhmode
Sie schüren Begehren und wecken Fantasien. Sie sind subtile Verheißung und 
modisches Statement in einem. Und seit nunmehr 30 Jahren unsere Leidenschaft: 
Schuhe.
Bei GIANNI Schuhmoden dreht sich alles um die zweitschönste Sache der Welt. 
Saison für Saison präsentieren wir Ihnen die neuesten und schönsten Kreationen, 
sowohl von bekannten Luxusmarken als auch von kleinen, aber ungemein feinen 
Schuhmanufakturen aus Bella Italia. Für sie und ihn. Für Tag und Nacht. Für den 
kleinen Moment -  oder den ganz großen Auftritt. Die passenden Taschen dazu 
gibt es natürlich auch. Ein Grund mehr bei uns vorbeizuschauen...
Dürener Str. 178, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00, Sa. 10.00-16.00 Uhr
0221-403141
giannischuhmode.de
giannischuhmode@t-online.de

Gila Abutalebi
Gila Abutalebi hat ihre eigene Bildsprache entwickelt, handschriftlich geschriebene 
Werke aus Buchstaben, Wörtern und ihren selbst geschriebenen Gedichten und 
Texten. Begonnen hat sie als Aktions- und Performance Künstlerin mit Transparenten 
aus Texten und Gedichten bestehend. Im Laufe der Jahre hat die deutsch-persische 
Künstlerin sich reduziert und zwei langjährige, vielseitige Serien rund um K und M 
entwickelt („In Love with K – K Visuals“ und „M in Process – M Visuals“). 
Sie arbeitet stets mehrschichtig, spielt gezielt mit Licht und Schatten. 
Sie selbst nennt ihr Schaffen „Transparente Lyrik“. Sie lebt und arbeitet in Köln, 
wird national als auch international auf Ausstellungen vertreten. 
0173-5313266
transparente-lyrik.de
look@transparente-lyrik.de

12. Sanitätshaus Salgert
Die neue großzügige Filiale ist nach dem bewährten Firmenkonzept  
hell und modern eingerichtet. Wie alle Sanitätshäuser von Salgert deckt das  
Sortiment ein breites Leistungsspektrum ab.  
Klassische Bereiche wie Kompressionstherapie, Bandagen und Homecare ergänzen  
die moderne Produktpalette an Miedern, Wäsche, Bademoden von Premium-
herstellern wie Anita, Calida, Sunflair oder Rösch sowie Schuhe für die Gesundheit 
und optimale Bequemlichkeit. Die Produktvielfalt vor Ort bietet einen lohnenden 
Einkauf für Jung und Alt bei angenehmen Ambiente mit freundlichem,  
beratungsorientiertem Personal. Der Produktstandard ist hoch ebenso der  
Kundenservice.
Dürener Str. 186, 50931 Köln
Mo.-Fr. 9.00-18.30 Uhr, Sa. 10.00-14.00 Uhr
0221-404946
sanitaetshaus-salgert.de
koeln@sanitaetshaus-salgert.de

Ryszard Zan
“Stämme und Steine - 100 Jahre Suomi-Finnland“
Schwer liegen die einen im Wasser, auf Feldern, am Wegesrand. Sie sind mal  
rauh, mal glatt. Stolz ragen die anderen in die Höhe. Auch sie mal rauh, mal glatt.  
In ihrem Inneren wachsen Figuren, Formen, Flächen. Sie sprechen von dem  
besonderen Licht der langen nordischen Tage, von der unbändigen Stille und  
von tausend Stimmen der Natur.
Die diesjährige Ausstellung setzt die Reihe „Finnisch inspiriert“ aus 2016 fort.  
Finnland feiert 100 Jahre Unabhängigkeit und Ryszard Zan feiert mit: Am See  
und im Wald, mit Blick auf den nordischen Wolkenhimmel, sind neue Skizzen, 
Zeichnungen und Skulpturen entstanden. 
Herderstraße 2, 50931 Köln 
0221-4061773, Fax: 0221-408237 
0173-2838242
ryszardzan.de
Wasserlandschaft

13. M/Philippi
M/Philippi steht für klare Linien ohne Schnörkel...
für lässige und unkomplizierte Looks...
für Qualität zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis...
für natürliche, kompetente und ehrliche Beratung...
Wir möchten, daß Sie gut aussehen!
Dürener Str. 190, 50931 Köln
Mo.-Fr.  10-19 Uhr, Sa. 10-18 Uhr
0221-94388112
hello@m-philippi.com
m-philippi.com
FOTO:  ALICE HORBELT

Henry Flock
Werkreihe crossworX: 
intuitiv - spontan - abstrakt 
formatorientierte Werke in Acryl und mehr …… 
Die Werke ermöglichen eine Betrachtungsweise in unterschiedlichem 
Kontext  und gewähren somit eine fesselnde Interpretation und Sichtweise. 
Die Reduktion stellt ebenfalls ein wichtiges Stilelement dar.
Die Materialien und die Maltechniken sind nicht festgelegt. 
0151-16712646
crossworx-henry-flock.de
crossworx@t-online.de

14. Hosenmatz kids & babyfashion
Shopping CONCEPT für Kinder
Marianne Sieland offeriert das PERSONAL SHOPPING CONCEPT für Kinder, 
Alter 0-16, d.h. falls Hosenmatz nicht alles hat, was der Kunde wünscht, wird es 
besorgt. Hosenmatz hat American Outfitter und Sevenoneseven als neue Marken 
im Jahr 2016 mit aufgenommen, neben bekannten Marken wie Elsy, Eddie Pen, 
Da LAGO, Airforce, Napapijri, OiIily, Blue Effect und Vinginio, um nur einige 
Marken zu nennen. Auch GANT ist wieder dabei. Cashmere für die Kleinen halten 
wir auch bereit. Für die Mütter bieten wir unsere Unterstützung bei der  
Erstausstattung an.
Dürener Str. 200, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.30-18.30 Uhr, Sa. 10.00-15.00 Uhr (oder nach Wunsch)
0221-4002616
hosenmatz-kindermoden.de

Martina Weigand
 
„DIE MALEREI IST STÄRKER ALS ICH, SIE ZWINGT MICH ZU MALEN WAS SIE WILL.“
                                                               Pablo Picasso 1881-1973
Hillerstr. 39, 50931 Köln
0162-1815664
weigand-galerie.de

15. Buchhandlung Kaiser
Fachgeschäft für alles rund ums Buch
Ob Romane, Krimis, Kinderbücher oder Reisebücher - wir führen ein breites  
Sortiment an Titeln, wobei wir auch kleinere und unabhängige Verlage vertreten  
haben. Auch haben wir Hörbücher im Laden verfügbar. Und E-Books können  
bequem über unseren Onlineshop auf der Homepage bestellt werden.
Dürener Str. 202, 50931 Köln
Mo.-Fr. 9.30-18.30, Sa. 9.30-15.00 Uhr
0221-4061814
buchhandlung-kaiser.de
buchkaiserkoeln@t-online.de

Dan Hepperle
Geboren in 1956 in Köln, lebt und arbeitet seit 2003 in einen kleinen Eifeldorf  
bei Nettersheim. Ich bin seit über 30 Jahren künstlerisch tätig 
(vorwiegend Malerei) mit zahlreichen Ausstellungen im In- und Ausland. 
(genaue Auflistung entnehmen Sie bitte meiner website) 
Im letzten Jahr habe ich in Middelburg, in Hitdorf am Rhein und in München 
(Galerie 20/21) ausgestellt. Neben meiner eigentlichen künstlerischen Arbeit habe 
ich auch im künstlerisch-organisatorischen Bereich gearbeitet, so habe ich u.a. 
die Anfänge der Street-Gallery Lindenthal mitgestaltet, die Eifeler Ateliertage 
mitgegründet und den Kulturbahnhof Nettersheim (KuBa) mitorganisiert.
Atelieradresse:
Holzmülheimer Str. 7, 53947 Nettersheim-Frohngau
Privatanschrift: Am Steinacker 16, 53947 Nettersheim-Buir
02440-2393797, 0171-8990510
dan-hepperle.de

16. VOM FASS
Seit 12 Jahren überzeugen wir Feinschmecker und Genießer mit unseren Spezialitäten! 
Unsere Auswahl an hochwertigen und prämierten Essigen aus eigener Herstellung, 
feinste Öle, edle Spirituosen, hervorragende Weine sowie ein ansprechendes Feinkost-
sortiment lassen das Herz eines jeden Genießers höher schlagen. Selbstverständlich 
dürfen Sie unsere edlen Tropfen vor Ihrer Auswahl kostenlos und unverbindlich 
probieren - direkt VOM FASS versteht sich. 
Im Rahmen der STREET GALLERY stellt Andreas Ganther Drucke aus seinem Wimmel-
buch „Romantischer Rhein“ mit Geschichten rund um Wein und Rhein bei uns aus. 
Am 11.10.17 von 20 bis ca. 21.30 h bieten wir Ihnen ein besonderes Vergnügen: 
Kosten Sie geniale Weine, lauschen Sie Andrea Volks lustigen Kurzgeschichten und 
lassen Sie sich von Andreas Ganther Ihr persönliches Wimmelbuch oder einen Druck 
signieren. Karten im VVK bei uns. Ggf. Zusatz-Termin, bitte erfragen.
Dürener Str. 212, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00, Sa. 10.00-16.00 Uhr
0221-4210000, vomfass-koeln.de

Andreas Ganter
Wimmelbuchkönig Andreas Ganther arbeitet als freier Illustrator, Artdirector  
und Karikaturist. Seine phantasievollen Wimmelbücher über Köln, München, Capri, 
Mallorca und die Schweiz verzaubern Kinder und Erwachsene weltweit. 
Andrea Volk
Die Lindenthaler Kabarettistin Andrea Volk schreibt satirische Geschichten mit 
Tiefgang. Sie war u.a. zu Gast bei Bettina Böttinger und Frank Elstner und feiert 
am 18. Oktober im Kölner Ateliertheater Premiere mit ‚Feier-Abend! Büro und 
Bekloppte‘.
Lesung, Wein und Signaturstunde mit Andrea und Andreas:
Mittwoch, 11.10.17, 20 Uhr, Karten im Vom FASS
andreasganther.de, art@andreasganther.de, 0177-7921412
andreavolk.de, contact@andreavolk.de, 0176-23650958

17. Nordstern
Im NORDSTERN – auf der Dürener Straße – wohnt der Norden!
Inspiriert durch ihre Lieblingsinsel Sylt und die Kreativität der Hamburger – wie
Sabine Mehles selber sagt – ist sie immer auf der Suche nach dem Besonderen.
Wohnaccessoires, Geschenkartikel, feine Schokoladen und andere
Genussartikel, sowie Tee runden das – von vielen Stammkunden geschätze –
Sortiment ab.
Nahezu jede Woche gibt es Neuigkeiten zu entdecken!!!
Als besonderen Service gibt es immer ein Gläschen frischen Tee in der
„Wohlfühloase“. Und nicht zu vergessen: Die kunstvollen, kreativen
Geschenkverpackungen, die sich bereits größter Beliebtheit erfreuen.
Hier läuft alles unter dem Motto: „LEBEN UND GENIESSEN”.
Dürener Str. 212, 50931 Köln
0221-94387007

ART by YVE . Yvonne Voermans-Eiserfey
Die Werke von Yvonne Voermans-Eiserfey faszinieren durch Motivwahl und
deren außergewöhnlichen Farbkombinationen. Pastellige und gedeckte Farben in 
Kombination mit knalligen Farbakzenten.
Gemalt sind die Bilder mit Acryl auf Leinwand.
Der extra hohe Rahmen verleiht den Bildern dieser Serie eine spannende
Anmutung mit viel Tiefe.
Yvonne Voermans-Eiserfey, geboren 1971 in Köln, wuchs in einem kreativen
Umfeld auf. Design und Malerei prägten sie von Kindheit an.
Die Passion zur Kunst sowie ihr sensibles Gespür für Farbarrangements
zeichnen sie aus.
Ihre Darstellungen sind eine interessante Mischung aus abstrakter Malerei in
Kombination mit gegenständlichen Elementen.
„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit” (Friedrich Schiller)
voermans-eiserfey.de
0221-461285

18. Corner 212
Seit Frühjahr 2016 bietet CORNER 212 neu viele starke Marken auf der 
Dürener Straße 212 an der Ecke Wittgensteinstraße. Die Kollektionen von  
MARC CAIN, NICE CONNECTION, CAMBIO und COMMA bereichern das  
Einkaufserlebnis in Lindenthal.  
Claudia Seiler und ihr Team freuen sich in einem hellen, freundlichen Ambiente 
auf Sie und werden Ihnen mit unserem innovativen Einkaufssystem möglichst alle 
Artikel bestellen, die Sie sich wünschen.
Dürener Str. 212, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00, Sa. 10.00-16.00 Uhr
0221-94382580
corner212@gmx.net

Nike Seifert
Die Bilder von Nike Seifert wirken auf den Betrachter wie ein Farbenparadies 
und wecken unterschiedlichste Assoziationen. Manche Arbeiten sind stark 
und farbgewaltig, manche wiederum zart und meditativ.
Nike Seifert malt intuitiv und spontan und verwendet ausschließlich natürliche  
Pigmente sowie edle und außergewöhnliche Materialien wie Blattgold, Eisenoxide, 
Champagnerkreide, Geigenlacke u.a. In aufwendigen Arbeitsvorgängen 
entstehen auf der Leinwand Strukturen und ein faszinierendes Farbspektrum.
Nike Seifert, geboren 1970, ist als freischaffende Künstlerin in Köln tätig und 
hat ihre Arbeiten in zahlreichen Einzel- und Gruppenausstellungen gezeigt.
Messebeteiligungen im In-und Ausland wie ArtFair Köln, AFF Amsterdam, 
Art AFF Brüssel, Arte Padua, Art Lucca, Art Karlsruhe etc.
Atelier: Sürther Hauptstr. 198
50999 Köln
nikeseifert.de
Bear Dance

19. S.A.L.E.
Mode und Accessoires
Muckelige Lieblingsstücke angesagter Marken
Bei uns findet Ihr zauberhafte Kleidungsstücke von Euren Lieblingsmarken!  
Ihr könnt bei uns ausgewählte Mode aus den Kollektionen von Bench, Khujo,  
Naketano, Braintree, Vero Moda, Vila und Jack & Jones Vintage entdecken. 
Jetzt ist er da, der Herbst. Entdeckt unsere große Jacken- und Strickauswahl mit 
tollen Angeboten. 
Björn Bergener LIVE-KONZERT am Samstag 7.10.17
Genaue Uhrzeit auf dem Aushang am Geschäft.
Dürener Str. 224, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00 Uhr, Sa. 10.00-16.00 Uhr
sale-koeln.de

Björn Bergener
Der Singer/Songwriter aus Köln macht deutschsprachigen Pop am Puls der Zeit. 
Sein Ziel: Die perfekte Symbiose aus deutschem und amerikanischem Pop mit starken 
Hip-Hop-Einflüssen. Inspiriert durch Künstler wie Ed Sheeran, Cro und Alligatoah, trans-
portiert er seine Leidenschaft zur Musik in seinen verspielten Texten. Am Schlagzeug  
und Cajon unterstützt ihn Joshua Giller mal mit treibenden Beats und mal mit zurück-
haltend sanften Rhythmen. An der Gitarre wird Björn Bergener von Michael Demmer 
ergänzt, wodurch der Sound von sphärischen Lead-Gitarren bis hin zu funkigen 
Akkordfolgen alles zu bieten hat. Daraus ergibt sich eine Klangwelt, welche sowohl gute 
Laune verbreitet, als auch eine ernsthafte, bittersüße Note mit sich bringt. Thematisch 
beschäftigt sich Björn Bergeners Musik mit jenen Dingen, die einen jungen Menschen in 
einer Großstadt nun mal alltäglich bewegen. Lebenslust, gepaart mit der Angst zu schei-
tern. Das Ganze verpackt er oftmals mit einem Hauch von Ironie. Auch live bieten Björn 
Bergener und seine Band eine abwechslungsreiche, energiegeladene und mitreißende 
Show, die für Fans von handgemachter Popmusik nur wenig zu wünschen übrig lässt.
bjoern-bergener.de, facebook.com/bjoernbergener
Pressekontakt: Michael Demmer 0151-40121061 michael.demmer@mhmk.de

20. Koch Schuhmode
Seit 50 Jahren kompetent für Ihre Füße!
AGL, Arche, K&S, Thierry Rabotin, UGG, Brunate, Sebago, Galizio Torresi, Sioux, 
Semler und vieles mehr!
 
Modischer Schick und bequeme Qualität ist bei uns kein Widerspruch!
Überzeugen Sie sich, wir freuen uns auf Sie!
Dürener Str. 228, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00 Uhr, Sa. 10.00-16.00 Uhr
0221-407952
schuhhauskoch@netcologne.de
KOCH

Klaus D. Rösch
Jahrgang 1945, Berlin
Berufliche Tätigkeit im Ingenieurswesen bis 2013.
Malerisch tätig seit der frühesten Jugend.
Erste Arbeiten in Öl 1983 auf autodidaktischer Basis.
Erste eigene große Ausstellung in Dresden bei der Firma Linde-KCA.
Weitere Ausstellungen in Frankfurt am Main, Galerie Pfeffer, im historischen 
Rathaus Ffm-Maintal, Schlossgalerie Laubach, Gut Neuhof-Linden etc. 
sowie an weiteren ortsbezogenen Ausstellungen in Erftstadt und Köln.
Klaus D. Rösch lebt und arbeitet seid 2014 in Erftstadt-Lechenich.
kdr-ro@t-online.de

21. EP Zabel
Dürener Str. 238, 50931 Köln
Mo.-Fr. 9.30-13.00 Uhr, 14.00-18.30 Uhr
Sa. 10.00-14.00 Uhr
0221-4060051, Fax 0221-4060055
info@radio-zabel.de
ep-zabel.de

Anlage 7 Stellungnahme Handelsverband vom 05.09.2018

6319 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Jörg Hamel - EHDV Geschäftsstelle Köln <joerg.hamel@ehdv.de>
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 12:46
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile
Anlagen: Stellungnahme Sonderöffnung Köln 2. Halbjahr 2018.pdf
Sehr geehrter Herr Brand, 
H
erzlichen Dank für die Gelegenheit, zu den beantragten Sonderöffnungen Stellung zu nehmen. 
Aus unserer Sicht ist es jetzt enorm wichtig, innerhalb der Verwaltung eine klare Linie zu finden und die an der 
Vorbereitung der Verwaltungsvorlage beteiligten Ämter über die Erfordernisse des novellierten 
Ladenöffnungsgesetzes hinreichend zu informieren, damit sich diese auch fokussiert mit der Lieferung der 
notwendigen Daten beschäftigen können. 
Mit freundlichen Grüßen 
Jö
rg Hamel 
Geschäftsführer 
Handelsverband Nordrhein-Westfalen 
Aa
chen-Düren-Köln e. V. 
Geschäftsstelle Köln   
An Lyskirchen 14 
50676 Köln 
Telefon (02 21) 2 08 04-33 
Te
lefax (02 21) 2 08 04-40 
joerg.hamel@ehdv.de 
www.ehdv.de 
Eingetragen beim Amtsgericht Köln, VR 5486, Vorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren, Geschäftsführer: Jörg Hamel 
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; Jörg Hamel - EHDV Geschäftsstelle Köln <joerg.hamel@ehdv.de>; 
Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; 
koeln@katholikenausschuss.de; vorstand@kirche-koeln.de; stetefeld@hwk-koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. 
Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum 
Download bereit. 
Anlage 7

2
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
 
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
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Anmeldung

Handelsverband Aachen - Düren - Köln × An Lyskirchen 14 × 50676 Köln 
 
An die 
Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
 
Stellungnahme verkaufsoffene Sonntage zweites Halbjahr 2018 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
nach der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes in NRW sind alle Kölner 
Werbegemeinschaften vom Ordnungsamt der Stadt Köln über das neue Gesetz 
informiert worden. Die Werbegemeinschaften aus Neustadt-Süd, Severinsviertel, 
Rodenkirchen, Sürth, Braunsfeld, Lindenthal, Sülz-Klettenberg und Porz-Mitte, haben 
aufgrund der neuen Rechtslage Anträge auf Sonderöffnungen im zweiten Halbjahr 
2018 gestellt. Unterstützt von der IHK Köln und uns haben diese 
Werbegemeinschaften versucht, ihre Anträge entsprechend den neuen rechtlichen 
Gegebenheiten an die Stadt Köln zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass die 
verkaufsoffenen Sonntage für den Erhalt und die Stärkung des stationären 
Einzelhandels in den betreffenden Vierteln eine maßgebliche Rolle spielen. Von 
daher befürworten wir alle beantragten verkaufsoffenen Sonntage, die in dieser 
Verwaltungsvorlage gestellt werden uneingeschränkt. 
 
Die Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes erlaubt es, neben dem bekannten 
Anlassbezug auch vier weitere Sachgründe zur Begründung des öffentlichen 
Interesses hinzuzuziehen. Der Umgang mit diesen neuen Sachgründen muss erst 
noch von Verwaltung und Werbegemeinschaften eingeübt werden. Trotzdem hat der 
Gesetzgeber diese Gründe explizit aufgelistet und sie sollten daher auch gelebter 
Bestandteil in den Genehmigungsverfahren sein. Der Gesetzgeber hat außerdem 
den kommunalen Verwaltungen aufgetragen, die Plausibilität von Gründen zu 
überprüfen. Hierzu muss es möglich sein, alle statistischen Auswertungen der Stadt 
Köln - auch wenn sie den beantragenden Werbegemeinschaften nicht zugänglich 
sind - zur Untermauerung und Stärkung der Sachgründe durch die Verwaltung zu 
nutzen. Die Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen für die einzelnen Stadtviertel 
muss eindeutig im fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt 
Köln verankert werden. 
 
Es geht im Wesentlichen nicht um eine Ausweitung der einzelnen Umsätze, sondern 
um Marketingmaßnahmen, die es den Kölner Stadtvierteln, die nicht vom Tourismus 
profitieren, erlaubt auf sich aufmerksam zu machen und neue Besucher anzulocken 
sowie Stammbesucher an sich zu binden. 
 
Der Erhalt von Urbanität und sozialen Strukturen, die maßgeblich durch den 
stationären Einzelhandel mitgestaltet werden, ist in den betreffenden Stadtvierteln 
von elementarem öffentlichem Interesse. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
 
 
 
 
 
(Jörg Hamel, Geschäftsführer) 
Köln, 05.09.2018 
Jörg Hamel 
 (jha) 
Handelsverband  
Nordrhein 
-Westfalen 
Aachen - Düren - Köln 
 
Geschäfts 
stelle Köln  
An Lyskirchen 14  
50676 Köln  
 
Tel.: 
0221/20 80 40 
Fax: 0221/20 80 440 
 
Kölner Bank eG 
 
IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 
BIC: GENODED1CGN  
 
 
Geschäfts 
stelle Aachen  
Theaterstraße 56  
52062 Aachen  
 
Tel.: 
0241/25 141 
Fax: 0241/29 906  
 
kontakt@ehdv. 
de 
www. ehdv.de 
 
Vorsitzender 
 
Gerd -Kurt Schwieren 
 
G
eschäftsführer 
Dipl. -Vw. Jörg Hamel 
 
Vereinsregister AG 
Köln  
VR 5486 
 
Gerichtsstand 
Köln

Unterschriebene DE

1855 Zeichen

Vorlagen-Nummer
2541/2018
Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
32/321
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß & 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.
Betreff

Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2.
Halbjahr 2018 in den Quartieren Severinsviertel und Neustadt-Süd

Gremium

Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

08.11.2018

Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 27.09.2018 ist aufgrund der Sitzungsreihenfolge des
Rates und des ersten zu genehmigenden Termins am 04.11.2018 erforderlich.

Begründung

Eine fristgerechte Vorlage war nicht möglich.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre-
tung, empfiehlt gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NW dem Rat aufgrund der von der Interessenge-
meinschaft Severinsviertel und der Aktionsgemeinschaft Neustadt-Süd beantragten verkaufsoffenen
Sonntage am 04.11.2018, 09.12.2018 und 16.12.2018 folgenden Beschluss am zu fassen:

Der Rat beschließt gem. $ 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit $ 6 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufge-
führten Tagen und Zeiten.

Alternativ:

Der Rat beschließt gem. 8 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit $ 6 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 11 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufge-

führten Tagen und Zeiten. a

Datum Abstimmungsergebnis Unter,

20.3, 04 augeshmd

Anlage 4 Umfrage IHK Köln 2018_Lindenthal_Tag der_Nostalgie

7880 Zeichen

IHK Köln 
Tag der Nostalgie 
Gesamt 
Antw. abs. Antw. gew. % abs. % gew. 
Sommer Sommer Sommer Sommer 
Antworten 2018 2018 2018 2018 
Haben bzw. hatten Sie Ihr Geschäft am Fest geöffnet? 
keine Angabe 1 1 - -
ja 42 42 87,5 87,5 
nein 6 6 12,5 12,5 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie insgesamt das Fest für das Stadtteilzentrum? 
keine Angabe 4 4 - -
sehr gut 28 28 62,2 62,2 
gut 12 12 26,7 26,7 
weder noch 2 2 4,4 4,4 
schlecht 3 3 6,7 6,7 
sehr schlecht 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie insgesamt das Fest für Ihr Geschäft? 
keine Angabe 4 4 - -
sehr gut 22 22 48,9 48,9 
gut 14 14 31,1 31,1 
weder noch 6 6 13,3 13,3 
schlecht 2 2 4,4 4,4 
sehr schlecht 1 1 2,2 2,2 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie das Fest im Hinblick auf Besucheraufkommen? 
keine Angabe 7 7 - -
1 = sehr gut 12 12 28,6 28,6 
2 15 15 35,7 35,7 
3 9 9 21,4 21,4 
4 4 4 9,5 9,5 
5 = sehr schlecht 2 2 4,8 4,8 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie das Fest im Hinblick auf Anzahl teilnehmender Geschäfte? 
keine Angabe 7 7 - -
1 = sehr gut 8 8 19,0 19,0 
2 20 20 47,6 47,6 
3 12 12 28,6 28,6 
4 2 2 4,8 4,8 
5 = sehr schlecht 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie das Fest im Hinblick auf Rahmenprogramm? 
keine Angabe 6 6 - -
1 = sehr gut 6 6 14,0 14,0 
2 19 19 44,2 44,2 
3 12 12 27,9 27,9 
4 3 3 7,0 7,0 
5 = sehr schlecht 3 3 7,0 7,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie das Fest im Hinblick auf Musikprogramm? 
keine Angabe 10 10 - -
1 = sehr gut 5 5 12,8 12,8 
2 18 18 46,2 46,2

3 8 8 20,5 20,5 
4 5 5 12,8 12,8 
5 = sehr schlecht 3 3 7,7 7,7 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie das Fest im Hinblick auf Aktionen vor / in den Geschäften? 
keine Angabe 8 8 - -
1 = sehr gut 9 9 22,0 22,0 
2 11 11 26,8 26,8 
3 10 10 24,4 24,4 
4 10 10 24,4 24,4 
5 = sehr schlecht 1 1 2,4 2,4 
 0 0 0,0 0,0 
Wie bewerten Sie das Fest im Hinblick auf Atmosphäre? 
keine Angabe 6 6 - -
1 = sehr gut 18 18 41,9 41,9 
2 10 10 23,3 23,3 
3 10 10 23,3 23,3 
4 4 4 9,3 9,3 
5 = sehr schlecht 1 1 2,3 2,3 
 0 0 0,0 0,0 
Das Fest ist für den Umsatz des örtlichen Einzelhandels bedeutsam 
keine Angabe 7 7 - -
stimme voll zu 21 21 50,0 50,0 
stimme zu 11 11 26,2 26,2 
weder noch 4 4 9,5 9,5 
stimme nicht zu 4 4 9,5 9,5 
stimme gar nicht zu 2 2 4,8 4,8 
 0 0 0,0 0,0 
Das Fest nutze ich für die Pflege meiner Stammkunden 
keine Angabe 7 7 - -
stimme voll zu 13 13 31,0 31,0 
stimme zu 15 15 35,7 35,7 
weder noch 7 7 16,7 16,7 
stimme nicht zu 4 4 9,5 9,5 
stimme gar nicht zu 3 3 7,1 7,1 
 0 0 0,0 0,0 
Am Fest gewinne ich neue Kunden 
keine Angabe 7 7 - -
stimme voll zu 18 18 42,9 42,9 
stimme zu 13 13 31,0 31,0 
weder noch 4 4 9,5 9,5 
stimme nicht zu 5 5 11,9 11,9 
stimme gar nicht zu 2 2 4,8 4,8 
 0 0 0,0 0,0 
Das Fest ist auch vom Umsatz her für mein Geschäft lohnend 
keine Angabe 7 7 - -
stimme voll zu 12 12 28,6 28,6 
stimme zu 15 15 35,7 35,7 
weder noch 9 9 21,4 21,4 
stimme nicht zu 2 2 4,8 4,8 
stimme gar nicht zu 4 4 9,5 9,5 
 0 0 0,0 0,0 
Das Fest ist eine gute Werbung für die Geschäftslage 
keine Angabe 7 7 - -
stimme voll zu 24 24 57,1 57,1 
stimme zu 11 11 26,2 26,2 
weder noch 6 6 14,3 14,3 
stimme nicht zu 0 0 0,0 0,0

stimme gar nicht zu 1 1 2,4 2,4 
 0 0 0,0 0,0 
Das Fest lockt Besucher aus anderen Stadtteilen und Besucher aus der Umgebung an 
keine Angabe 7 7 - -
stimme voll zu 23 23 54,8 54,8 
stimme zu 11 11 26,2 26,2 
weder noch 3 3 7,1 7,1 
stimme nicht zu 4 4 9,5 9,5 
stimme gar nicht zu 1 1 2,4 2,4 
 0 0 0,0 0,0 
Führen Sie Sonderaktionen o. ä. am Fest durch oder werben Sie im Vorfeld für die Veranstaltung? 
keine Angabe 8 8 - -
ja 30 30 73,2 73,2 
nein 11 11 26,8 26,8 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Erzielen Sie an einem Verkaufsoffenen Sonntag einen höheren Tagesumsatz im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochentag? 
keine Angabe 11 11 - -
ja 22 22 57,9 57,9 
nein 16 16 42,1 42,1 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Um wieviel Prozent ist der Tagesumsatz bei einem Verkaufsoffenen Sonntag höher im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochentag? 
keine Angabe 12 12 - -
geringer 6 6 16,2 16,2 
gleich 10 10 27,0 27,0 
1 % - 5 % höher 3 3 8,1 8,1 
6 % - 10 % höher 2 2 5,4 5,4 
11 % - 15 % höher 2 2 5,4 5,4 
16 % - 20 % höher 5 5 13,5 13,5 
Um wieviel Prozent ist der Tagesumsatz bei einem Verkaufsoffenen Sonntag höher im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochentag? 
keine Angabe 12 12 - -
mehr als 20 % höher 9 9 24,3 24,3 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie hoch ist der prozentuale Umsatzanteil an einem Verkaufsoffenen Sonntag am durchschnittlichen Wochenumsatz Ihres Geschäfts? 
keine Angabe 28 28 - -
Mittel 21 21 16,9 16,9 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie fällt der durchschnittliche Einkaufsbetrag („Kassenbon“) an einem Verkaufsoffenen Sonntag Ihrer Kunden im Vergleich zum Einkauf an einem durchschnittlichen Wochentag aus? 
keine Angabe 15 15 - -
deutlich höher 2 2 5,9 5,9 
höher 6 6 17,6 17,6 
weder noch 22 22 64,7 64,7 
geringer 0 0 0,0 0,0 
deutlich geringer 4 4 11,8 11,8 
 0 0 0,0 0,0

Ist die Verweildauer der Kunden an dem Verkaufsoffenen Sonntag länger als normal? 
keine Angabe 10 10 - -
ja 24 24 61,5 61,5 
nein 15 15 38,5 38,5 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Ist die Kaufbereitschaft anders? / Werden höherwertige Produkte gekauft? 
keine Angabe 13 13 - -
ja 18 18 50,0 50,0 
nein 18 18 50,0 50,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Besteht bei den Kunden eine höhere Bereitschaft zur Beratung? 
keine Angabe 11 11 - -
ja 21 21 55,3 55,3 
nein 17 17 44,7 44,7 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Wie beurteilen Sie allgemein die Bedeutung Verkaufsoffener Sonntage für den örtlichen Einzelhandel? 
keine Angabe 9 9 - -
sehr hoch 24 24 60,0 60,0 
hoch 6 6 15,0 15,0 
weder noch 5 5 12,5 12,5 
gering 2 2 5,0 5,0 
sehr gering 3 3 7,5 7,5 
 0 0 0,0 0,0 
Was zeichnet ein attraktives Stadtfest aus (Zielgruppenausrichtung)? 
keine Angabe 13 13 - -
1 = sehr wichtig 19 19 52,8 52,8 
2 8 8 22,2 22,2 
3 7 7 19,4 19,4 
4 2 2 5,6 5,6 
5 = unwichtig 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Was zeichnet ein attraktives Stadtfest aus (Bühnenprogramm)? 
keine Angabe 10 10 - -
1 = sehr wichtig 15 15 38,5 38,5 
2 10 10 25,6 25,6 
3 11 11 28,2 28,2 
4 2 2 5,1 5,1 
5 = unwichtig 1 1 2,6 2,6 
 0 0 0,0 0,0 
Was zeichnet ein attraktives Stadtfest aus (Musikprogramm)? 
keine Angabe 12 12 - -
1 = sehr wichtig 18 18 48,6 48,6 
2 14 14 37,8 37,8 
3 4 4 10,8 10,8 
4 0 0 0,0 0,0 
5 = unwichtig 1 1 2,7 2,7 
 0 0 0,0 0,0 
Was zeichnet ein attraktives Stadtfest aus (spezielle Aktionen)? 
keine Angabe 11 11 - -

1 = sehr wichtig 18 18 47,4 47,4 
2 10 10 26,3 26,3 
3 9 9 23,7 23,7 
4 1 1 2,6 2,6 
5 = unwichtig 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Was zeichnet ein attraktives Stadtfest aus (Gastronomie)? 
keine Angabe 13 13 - -
1 = sehr wichtig 23 23 63,9 63,9 
2 10 10 27,8 27,8 
3 3 3 8,3 8,3 
4 0 0 0,0 0,0 
5 = unwichtig 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0 
Was zeichnet ein attraktives Stadtfest aus (Atmosphäre)? 
keine Angabe 10 10 - -
1 = sehr wichtig 32 32 82,1 82,1 
2 7 7 17,9 17,9 
3 0 0 0,0 0,0 
4 0 0 0,0 0,0 
5 = unwichtig 0 0 0,0 0,0 
 0 0 0,0 0,0

Erzielen Sie an einem Verkaufsoffenen Sonntag einen höheren Tagesumsatz im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochentag? 
Um wieviel Prozent ist der Tagesumsatz bei einem Verkaufsoffenen Sonntag höher im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochentag? 
Um wieviel Prozent ist der Tagesumsatz bei einem Verkaufsoffenen Sonntag höher im Vergleich zu einem durchschnittlichen Wochentag? 
Wie hoch ist der prozentuale Umsatzanteil an einem Verkaufsoffenen Sonntag am durchschnittlichen Wochenumsatz Ihres Geschäfts? 
Wie fällt der durchschnittliche Einkaufsbetrag („Kassenbon“) an einem Verkaufsoffenen Sonntag Ihrer Kunden im Vergleich zum Einkauf an einem durchschnittlichen Wochentag aus?

Anlage 1 RVO 2018

4236 Zeichen

Anlage 01 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Severinsviertel, Neustadt-Süd, Rodenkirchen, 
Sürth, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Lindenthal und Porz-Mitte 
     vom ??.??.2018 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
(1) Im Stadtteil Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.11.2018 und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Neustadt-Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Sürth dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.11.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
Severinsviertel  
 
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem 
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz 
 
Neustadt-Süd 
 
Chlodwigplatz Ubierring - Mainzer Str. - Alteburger Str. - Siegfriedstr. - Bonner Wall - 
Vorgebirgstr. -  Loreleystr. - nordwestlich entlang des Martin-Luther-Platzes - Volksgartenstr. - 
Merowingerstr. - inkl. Karolingerring bis Hausnummer südlich 19 und nördlich bis 
Hausnummer 22

Anlage 01 
 2 
Rodenkirchen 
 
für den 04.11.2018 = Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - 
einschließlich Rheingalerie, Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab 
Hauptstr. bis Maternusplatz einschließlich Maternusplatz 
 
für den 09.12.2018 = 
 
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, 
Sommershof inkl. Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis 
östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Sürth 
 
Industriestraße – Wattigniesstraße – Kölnstraße – Rheinaustraße  –Rhein – 
Sonnenblumenweg 
 
Braunsfeld 
 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts; und 
stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. 
und Eupener Str. 
 
Lindenthal 
 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. - Universitätsstraße . (einschließlich des Bereichs 
250 m links und rechts der Fahrbahn) sowie der Karl-Schwering-Platz 
 
Sülz/Klettenberg 
 
Sülzgürtel – Münstereifeler Str. – Nikolausstr. – Universitätsstr. -Luxemburger Str.  
Klettenberggürtel und Gottesweg - Rhöndorfer Str. 
 
Porz-Mitte 
 
Karlstraße – Philipp-Reis-Straße – Friedrichstraße – Bahnhofstraße – Mühlenstraße – Ernst-
Mühlendyck-Straße – Hauptstraße 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2018. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 11 RVO 2018 Alternativvorschlag

4490 Zeichen

Anlage 11 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2018  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen  
in den Stadtteilen Severinsviertel, Neustadt-Süd, Rodenkirchen, 
Sürth, Sülz/Klettenberg, Braunsfeld, Lindenthal und Porz-Mitte 
     vom ??.??.2018 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am ?????? aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV. NRW. S.172), in Kraft getreten am 30. 
März 2018, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
(1) Im Stadtteil Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.11.2018 und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr 
geöffnet sein. 
 
(2) Im Stadtteil Neustadt-Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(3) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(4) Im Stadtteil Sürth dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der 
Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(5) Im Stadtteil Sülz/Klettenberg dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
04.11.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(6) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(7) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 
und am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
(8) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in 
der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
Severinsviertel  
 
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der Fahrbahn) ab dem 
südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – einschließlich des Bereiches Chlodwigplatz 
 
Neustadt-Süd 
 
Chlodwigplatz - Ubierring - Alteburger Str. - bis Kurfürstenstr. (nur westlich); weiter Bonner Str. 
- Bonner Wall / Alteburger Str. beidseitig; Merowinger Str. beidseitig; inkl. Karolingerring bis 
Hausnummer südlich 19 und nördlich bis Hausnummer 22; Rolandstr. nördlich Hausnummer 
96; südlich Hausnummer 99 - 105; Volksgartenstr. 2 - 8; Martin-Luther-Platz; Lorelystr. 1; 
Wormser Str. 51 - 55 a 
 
Rodenkirchen 
 
für den 04.11.2018

Anlage 11 
 2 
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie; 
Sommershof inkl. Barbarastr.; Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis Maternusplatz 
einschließlich Maternusplatz 
 
für den 09.12.2018 
Kirchstr. bis Karlstr. - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie; 
Sommershof inkl. Barbarastr.; Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis einschließlich 
Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie die Zuwegung zur Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. 
bis östlich Hausnummer 53 und westlich Hausnummer 62 
 
Sürth 
 
Falderstr.; Sürther Hauptstr. nördlich 41 bis Hausnummer 85; südlich Hausnummer 48 bis 
Hausnummer 90 
 
Braunsfeld 
 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. stadteinwärts und stadtauswärts 
zwischen Maarweg -und Paulistr. sowie zwischen Peter-von-Fliesteden-Str. und Eupener Str.  
 
Lindenthal 
 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. - Universitätsstraße (einschließlich des Bereichs 250 
m links und rechts der Fahrbahn) sowie der Karl-Schwering-Platz 
 
Sülz/Klettenberg 
 
Berrenrather Str. von Weyertal/Arnulfstr. bis Kyllburger Str./Manderscheider Platz und 
Sülzburgstr. von Berrenrather Str. bis Luxemburger Str. und Luxemburger Str. von 
Lotharstr./Leybergstr. bis Sülzgürtel und Gottesweg von Luxemburger Str. bis 
Aegidenbergerstr. 
 
Porz-Mitte 
 
Karlstraße – Philipp-Reis-Straße – Friedrichstraße – Bahnhofstraße – Mühlenstraße – Ernst-
Mühlendyck-Straße – Hauptstraße 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2018. 
 
 
 Stadt Köln 
 als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 14 Bewertung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik vom 07.09.2018

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/ 2 
15 07.09.2018 
151/1 Herr Dr. Höhmann 
24696 
Stellungnahme EH-
Be
gründung Anträge 
2018_MH (3).docx 
1.
Schreiben an: ab: 
321/1 Herr Brandt 
Stellungnahme zur Verkaufsstellenöffnung unter Angabe der Sachgründe des § 6 Abs. 
1 Nr. 1 – 5 LÖG NRW 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
mit Mail vom 29.09.2018 haben Sie um Prüfung der Anträge und um Stellungnahme zu den 
angeführten Sachgründen 2 – 5 nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW gebeten.  
Seit Mai dieses Jahres wurde das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW dahingehend novelliert, 
dass u. a. unter § 6 Abs. 1 LÖG NRW fünf verschiedene Sachgründe zur Darlegung eines 
öffentlichen Interesses für die sonntägliche Öffnung herangezogen werden können. Die 
Sachgründe 2 - 5 können kumulativ zu Sachgrund 1 geltend gemacht werden, um das öffent-
liche Interesse zu untermauern. Ein öffentliches Interesse liegt vor wenn die Öffnung 
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstal-
tungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzel-
handelsangebot dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter
Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen stei-
gert. 
Insgesamt haben acht Interessengemeinschaften in sieben Stadtteilen Anträge für jeweils 
ein oder zwei verkaufsoffene Sonntage in 2018 gestellt. In der Summe wurden 12 Anträge 
gestellt. Die Termine sind die Sonntage am 04.11.2018 und am 09.12.2018. Der ABC e.V. 
hat abweichend davon einen Antrag für den 16.12.18 eingereicht. 
Die nachfolgende Stellungnahme beschränkt sich im Kern auf eine Beurteilung, ob in den 
Anträgen Sachgrund 3 erfüllt wird. Hierzu habe ich geprüft, ob eine Übereinstimmung mit 
den räumlichen Festsetzungen (Zentrale Versorgungsbereiche) und inhaltlichen Zielen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln vorliegt. Da für die zentralen Versor-
gungsbereiche der Stadt Köln von der Hierarchiestufe des Statteilzentrums aufwärts auch 
eine Vielfalt des stationären Handelsangebotes konstituierend sind und diese gleichzeitig 
Stadt-, Stadtbezirks-, oder Ortsteil- (hier: Stadtteil-) zentren sind, können die nachfolgenden 
Ausführungen m. E. auch zur Beurteilung der Sachgründe 2. und 4. herangezogen werden. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 17.12.2013 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt 
Köln (EHZK) beschlossen. Ziel des Konzeptes ist der Schutz der gewachsenen Geschäfts-
zentren (zentrale Versorgungsbereiche, nachfolgend ZVB) und die Förderung des stationä-
ren Handels innerhalb dieser Zentren sowie in bewohnernahen, integrierten Lagen. Als be-
sonders schutzwürdig gilt das feinmaschige Netz der polyzentrischen Einzelhandelsstruktur. 
Anlage 14

- 2 - 
 
/ 3 
Das EHZK gliedert das Zentrensystem hierarchisch in City, Bezirks-, Bezirksteil-, Stadtteil- 
und Nahversorgungszentren. Die zentralen Versorgungsbereiche dienen dabei nicht nur der 
bewohnernahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sowie Gastronomie, sondern 
sind wichtige Orte der Kommunikation, Begegnung und Identifikation mit dem Viertel und 
somit Kristallisationspunkte der städtischen Entwicklung. Diese Aufgabe können sie, insbe- 
sondere vor dem Hintergrund einer wachsenden Konkurrenz durch Online-Handel und groß- 
flächigen Fachmärkten in nicht integrierter Lage, nur mit einem entsprechend attraktiven viel- 
fältigen Angebot an Waren und privaten und öffentlichen Dienstleistungen wahrnehmen, das 
bei der Bewohnerschaft bekannt ist und in Verbindung mit gutem Service Kundentreue er- 
zeugt und bewahrt.  
Das Offenhalten von Verkaufsstätten im Zusammenhang mit einem attraktiven Kulturange- 
bot, das zusätzliche Besucher und dabei auch potenziell Kaufinteressierte in die schutzwür- 
digen ZVB führt, wird daher von 15 grundsätzlich befürwortet. Es dient der Steigerung der 
Bekanntheit der stationären Angebote des Einkaufs-, Gastronomie und Dienstleistungsange- 
botes innerhalb der Zentren, auch wenn dies nur ein ergänzender Handlungsansatz aus ei- 
nem Bündel verschiedener Maßnahmen zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche 
sein kann. 
Als räumliche Steuerungsinstrument regelt das EHZK, erforderlichenfalls in Verbindung mit 
Bauleitplänen, die Zulässigkeit der Ansiedlung großflächiger  Einzelhandelsbetriebe Außer- 
halb der ZVB ist großflächiger Einzelhandel (> 799 m² Verkaufsfläche) nicht erwünscht und 
z.T. sogar planungsrechtlich ausgeschlossen s. Karten i. d. Anlage). Kleinteiliger Einzelhan- 
del wie Fachgeschäfte, die oftmals inhabergeführt sind, werden über das EHZK in Einzelfäl- 
len ebenfalls gesteuert, insbesondere dann wenn sie als Frequenzbringer (z. B. Lebensmit- 
tel- oder Drogeriemärkte) fungieren. Im überwiegenden Fall sind diese Betriebe von den 
Steuerungsregeln ausgenommen, sofern sie sich bewohnernah in städtebaulich integrierter 
Lage befinden.  
Nachfolgend wird zu den einzelnen Anträgen bezüglich Sachgrund 3 Stellung genommen:  
 
Antragsteller  Datum  Anlass  Stellungnahme  
ABC - Aktionsge- 
meinschaft rund um 
Bonner Straße / 
Chlodwigplatz e. V. 
04.11.18 Südstadt-
Kulturherbst 
Sachgrund 3 wird erfüllt. Der 
Aktionsraum schließt den süd- 
lichen Teil des ZVB „BTZ Süd- 
liche Innenstadt, Severinstra- 
ße/ Bonner Straße“ ein. Er 
geht im östlichen Bereich über 
diesen hinaus. Dieser Bereich 
ist jedoch nicht durch Einzel- 
handelsbestandsbetriebe ge- 
prägt, die den Steuerungsre- 
geln des EHZK entgegen ste- 
hen. 
 16.12.18 Veedels-Advent 
mit Südstadt-
Krippenweg 
Sachgrund 3 wird erfüllt. Der 
Aktionsraum schließt den süd- 
lichen Teil des ZVB „BTZ Süd- 
liche Innenstadt, Severinstra- 
ße/ Bonner Straße“ ein. Er 
geht im östlichen Bereich über 
diesen hinaus. Dieser Bereich 
ist jedoch nicht durch Einzel- 
handelsbestandsbetriebe ge- 
prägt, die den Steuerungsre- 
geln des EHZK entgegen ste-

- 3 - 
 
/ 4 
hen. 
IG Severinsvierte e. 
V. 
04.11.18 Geschichte erlevve 
 Sachgrund 3 wird erfüllt. Akti- 
onsraum liegt innerhalb des 
BTZ südliche Innenstadt, Se- 
verinstraße/ Bonner Straße. 
 09.12.18 Vringsadvent Sachgrund 3 wird erfüllt. Ak ti- 
onsraum liegt innerhalb des 
ZVB „BTZ südliche Innenstadt, 
Severinstraße/ Bonner Straße“.
 
Dorfgemeinschaft 
Sürth e. V. 
09.12.18 Weihnachtsmarkt Im Antrag keine Angabe des 
Aktionsraums. Sachgrund 3 
wird als erfüllt angesehen, 
wenn der Aktionsraum im We- 
sentlichen der Abgrenzung des 
ZVB „NVZ Sürth“ entspricht (s. 
Anlage 2). 
IG Braunsfeld 04.11.18 Braunsfelder Mar- 
tinsmeile 
Sachgrund 3 wird erfüllt. Akti- 
onsraum liegt innerhalb des 
ZVB „STZ Braunsfeld, Aache- 
ner Straße“. 
Ring Lindenthaler 
Geschäftsleute e. V. 
04.11.18 Street Gallery Sachgrund 3 wird erfüllt. Akti- 
onsraum entspricht im Wesent- 
lichen dem ZVB „BTZ Lindent- 
hal, Dürener Straße“. 
 09.12.18 Lindenthaler Win- 
terdorf 
Sachgrund 3 wird erfüllt. Akti- 
onsraum entspricht im Wesent- 
lichen dem ZVB „BTZ Lindent- 
hal, Dürener Straße“. 
ISK Carrée e. V. 04.11.18 Kunst im Carrée Sachgrund 3 wird nur teilweise 
erfüllt. Der beantragte Aktions- 
raum geht im Nordosten deut- 
lich den ZVB hinaus und bein- 
haltet auch EZH-Betriebe, die 
im Widerspruch zu den Steue- 
rungsregeln des EHZK stehen. 
Es wird empfohlen den Akti- 
onsraum auf den ZVB „BTZ 
Sülz/ Klettenberg“ zu be- 
schränken (s. Anlage 5). 
Aktionsgemeinschaft 
Rodenkirchen e. V. 
04.11.18 Rodenkirchener 
Martinsmarkt 
Sachgrund 3 wird erfüllt. Akti- 
onsraum liegt innerhalb des 
ZVB „BTZ Rodenkirchen, 
Hauptstraße“. 
 09.12.18 Rodenkirchener 
Winterzauber 
Sachgrund 3 wird erfüllt. Akti- 
onsraum liegt innerhalb des 
ZVB „BTZ Rodenkirchen, 
Hauptstraße“. 
ISG Porz 09.12.18 Porzer Advents- 
markt 
Im Antrag keine Angabe des 
Aktionsraums. Sachgrund 3 
wird als erfüllt angesehen,

- 4 - 
 
 
wenn der Aktionsraum im We- 
sentlichen der Abgrenzung des 
ZVB „BZ Porz“ entspricht (s. 
Anlage 7). 
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Anlagen Kartierungen der Geschäftszentren 
1. Bezirksteilzentrum Südliche Innenstadt, Severinstraße/ Bonner Straße 
2. Nahversorgungszentrum Sürth 
3. Stadtteilzentrum Braunsfeld, Aachener Straße 
4. Bezirksteilzentrum Lindenthal, Dürener Straße 
5. Bezirksteilzentrum Sülz/ Klettenberg 
6. Bezirksteilzentrum Rodenkirchen, Hauptstraße 
7. Bezirkszentrum Porz 
 
 
2. z. V.

Anlage 9 Stellungnahme IHK Köln vom 06.09.2018

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1
Brandt, Peter
Von: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de
Gesendet: Donnerstag, 6. September 2018 10:42
An: Brandt, Peter
Cc: elisabeth.slapio@koeln.ihk.de
Betreff: Stellungnahme der IHK Köln
Anlagen: Stellungnahme_IHK_Koeln.pdf
Guten Tag Herr Brandt, 
anbei erhalten Sie die Stellungnahme der IHK Köln zu den Anträgen der verkaufsoffenen Sonntage 2018. 
M
it freundlichen Grüßen 
Philip Reichardt 
In
dustrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
Philip Reichardt 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt  
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln 
Tel. +49 221 1640-1506 
Internet: http://www.ihk-koeln.de 
Un
sere Themen 2018: 
#i
chwerdewas 
Zukunft der Städte in der Region 
Digitale Infrastruktur 
Anlage 9

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
Per Mail 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Herr Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 
29.08.2018 
 
Unser Zeichen | Ansprechpartner 
rdt | Philip Reichardt 
 
E-Mail 
Philip.Reichardt@koeln.ihk.de 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 
 
Datum 
06. September 2018 
  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 29.08.2018 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 29.08.2018 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
geplanten Sonntagsöffnungen 2018 in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Der Landesgesetzgeber hat durch die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) NRW neue 
Handlungsspielräume zur Rechtfertigung von verkaufsoffenen Sonntagen eingeführt.   
 
Die wesentliche Neuerung des § 6 Abs. 1 LÖG NRW besteht darin, dass eine Sonntagsöffnung nicht 
mehr von einem Anlassbezug abhängig ist. Der Gesetzgeber lässt eine Ladenöffnung an Sonntagen 
zu, wenn hierfür ein öffentliches Interesse besteht. Die Sachgründe, 
die ein öffentliches Interesse begründen können, hat der Gesetzgeber dabei in § 6 Abs. 
1 S. 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW definiert. Wir plädieren ausdrücklich dafür, dass die Stadtverwaltung die 
neugeschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen voll 
ausschöpft und in ihren Abwägungsprozess berücksichtigt.  Eine Kumulation von Sachgründen 
intensiviert nach Auffassung des Landesgesetzgebers das Öffentliche Interesse, sodass die 
Anforderungen an die jeweiligen Veranstaltungen sinken. In der amtlichen Begründung wird zur 
Neuregelung vom Landesgesetzgeber ausgeführt: 
 
„Eine solche Kumulation von Sachgründen kann dazu führen, 
dass auch wenn ein Sachgrund im Einzelfall möglicherweise nicht für sich genommen  
ausreichend erscheint, um die Ladenöffnung zu rechtfertigen, die 
Summe des Gewichts dieser Sachgründe aber hierzu geeignet sein kann. Je  
schwerer also die weiteren, im Einzelfall einschlägigen Sachgründe wiegen,  
desto geringer muss das darzulegende Gewicht des Zusammenhangs mit einer  
örtlichen Veranstaltung sein“.

6. September 2018 | Seite  2 
 
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, die Sachgründe Nr. 2 - 4 LÖG (§ 6 Abs. 
1 S. 2 Nr. 2 bis 4 LÖG NRW) in der Ratsvorlage heranzuziehen und für jeden einzelnen Standort zu 
prüfen.  
 
In der vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) 
veröffentlichten „Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel 
im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ wird den Kommunen empfohlen, die Sachgründe 
u.a. über die Darstellung einer Gefährdungssituation der örtlichen Einzelhandelsstrukturen zu belegen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19 - 20, 29), um das Gewicht des jeweiligen Sachgrundes zu 
intensivieren. Zu Sachgrund Nr. 4 wird ausgeführt: 
 
„Der Gesetzgeber will durch den Sachgrund Nr. 4 einer drohenden Verödung der  
Innenstädte entgegenwirken. Voraussetzung für die Anwendung ist deshalb, dass  
die Gemeinde konkret belegen kann, dass eine derartige Gefahr besteht. Dies 
kann z. B. durch den Nachweis der Zunahme von Leerständen und ihrer Dauer,  
der Reduzierung des Einzelhandelsangebotes, eines Trading-Down durch Wegfall 
oder Reduzierung von Einzelhandelsgeschäften mit hochwertigem Angebot erfolgen.  
Die Gemeinden sollten hierüber vorhandene Daten erheben und auswerten. 
Dabei genügt es, wenn eine Gefährdung in den Lagen vorliegt, in denen die Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden soll“ („Anwendungshilfe“ Seite 29).  
 
Auch die Urteile vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zeigen 
auf, dass eine hinreichende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist  
(Beschl. vom  27.04.2018, 4 B 571/18 I Beschl. vom 25.05.2018, 4 B 707/18).  
Die Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften, die sich auf die Sachgründe Nr. 2 - 4 stützen, 
sind zum Teil mit konkreten und nachprüfbaren Informationen untermauert, die eine 
Gefährdungssituation vor Ort belegen. So werden Belege zu Leerständen, Einzelhandelszentralität, 
Veränderung von Passantenfrequenzen, Rückgang von Einzelhandelsflächen und Rückgang von 
Einzelhandelsbetrieben und Veränderung des Einzelhandelsangebotes an den jeweiligen Standorten 
angeführt. 
 
Nach unserer Auffassung bieten die genannten Indikatoren eine tragfähige Grundlage, eine 
Gefährdungssituation des örtlichen Einzelhandels zu belegen und ein Öffentliches Interesse zu 
begründen. Wir fordern die Stadtverwaltung dazu auf, dass sie die genannten Indikatoren im 
Genehmigungsprozess berücksichtigt und ihrerseits alle zur Verfügung stehenden Daten-und 
Informationsgrundlagen nutzt, um die Informationen zu prüfen und zu plausibilisieren. 
 
Eine weitere Möglichkeit, die neuen Sachgründe zu rechtfertigen, ist die Darlegung, dass eine 
Sonntagsöffnung den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 bis 4 LÖG genannten Zielen dient bzw. ihre 
Verwirklichung steigern kann (OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2018, 4 B 571/18). In den Anträgen der 
Interessen- und Werbegemeinschaften werden von positiven Effekten einer Sonntagsöffnung wie

6. September 2018 | Seite  3 
Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und der Umgebung, Imagesteigerung für den 
Standort, Stärkung von Kundenbindungen und Neukundengewinnung angeführt.  
 
Die von den Interessen- und Werbegemeinschaften geschilderten positiven Effekte der 
Sonntagsöffnung decken sich mit den Ergebnissen unserer Händlerumfrage, die wir am Standort 
Lindenthal im Nachgang zur Sonntagsöffnung am 10.06.2018 (Tag der Nostalgie) durchgeführt haben.  
 
Bei dieser Umfrage geben 75% der Befragten (N=48) an, dass die Bedeutung verkaufsoffener 
Sonntage für den örtlichen Einzelhandel hoch oder sehr hoch sei. 83,3% der Befragten bewerteten 
den verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung für die Geschäftslage. 73,8% der Umfrageteilnehmer 
stimmen der Aussage zu, dass sie bei der Sonntagsöffnung neue Kunden gewinnen. Besonders 
hervorzuheben ist,  dass 81% der Befragten der Aussage zustimmen, dass eine Sonntagsöffnung 
Besucher aus anderen Stadtteilen bzw. der Umgebung anlockt.  
Diese Befunde gehen über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse potenzieller 
Käufer“ hinaus und verdeutlichen, dass Sonntagsöffnungen positive Effekte auf den 
Einzelhandelsstandort haben und ihn stärken können.  
 
Wir sind der Auffassung, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der 
Einzelhandelsförderung ist und regen in diesem Zuge an, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zu 
Förderung des Einzelhandels in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln 
mitaufzunehmen.  
 
Im Ergebnis unterstützen wir die gestellten Anträge der Interessen- und Werbegemeinschaften.      
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Philip Reichardt 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 6 Stellungnahme Katholikenausschuss 05.09.2018

3136 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 08:41
An: Brandt, Peter
Betreff: WG: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile - Bitte Rückmeldung!!
Von: Katholikenausschuss [mailto:koeln@katholikenausschuss.de]  
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 08:40 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc: Horstmann@Melanchthon-Akademie.de 
Betreff: WG: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der 
Stadtteile - Bitte Rückmeldung!! 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
Ihrer Bitte um Stellungnahme zu verkaufsoffenen Sonntagen, wie bisher beantragt, komme ich wie folgt nach: 
Im Auftrag des Katholikenausschusses in der Stadt Köln lehne ich alle Anträge zu verkaufsoffenen Sonntagen ab. 
Nach wie vor sind wir der festen Überzeugung, dass Köln keine sonntäglichen Ladenöffnungen braucht.  
Sechs Tage in der Woche, theoretisch rund um die Uhr, öffnen  zu können, wie in NRW möglich, sind ausreichend. 
Online einzukaufen lässt sich durch sonntägliche Ladenöffnungen nicht stoppen. Sollte die Stadt in den nächsten 2 
oder 3 Jahren aus der Genehmigung zu sonntäglichen Ladenöffnungen aussteigen wollen, sind wir gerne bereit, mit 
Ihnen zu überlegen, wie dieses vernünftig geregelt we rden kann.  
Freundliche Grüße 
Gregor Stiels 
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; 
daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; Vorstand; stetefeld@hwk-
koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt‐Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz‐Mitte. 
Die Termine und die Begründungen de r Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link zum 
Download bereit. 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
Anlage 6

2
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
  
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
  
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de 
Internet: www.stadt-koeln.de 
  
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Anlage 8 Stellungnahme Ev. Kirchenverband Köln und Region vom 05.09.2018

3310 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: 32-Gewerbeangelegenheiten
Gesendet: Donnerstag, 6. September 2018 05:51
An: Brandt, Peter
Betreff: WG: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile
Von: Vorstand [m ailto:Vorstand@kirche-koeln.de]  
Gesendet: Mittwoch, 5. September 2018 15:53 
An: 32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc: 'Martin Horstmann (Horstmann@Melanchthon-Akademie.de)' 
Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich
 nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 29. August 2018. 
Auch wenn die gesetzlichen Anlassbegründungen gegeben zu sein erscheinen – für die Einhaltung der gesetzlichen 
Regelungen bei der Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage ist natürlich die Stadt Köln zuständig. Wir haben 
die Begründungen der sieben Anträge daraufhin nicht übergeprüft – stehen allerdings weiterhin den 
verkaufsoffenen Sonntagen ablehnend gegenüber.  
Eine Attraktivitätssteigerung der Stadtviertel durch verkaufsoffene Sonntage ist für uns nach wie vor nicht 
nachvollziehbar. Die Schwierigkeiten des lokalen Einzelhandels, die wir durchaus sehen und nachvollziehen können, 
sind nach unserer Auffassung nicht durch eine Ausweitung der Sonntagsöffnungen zu begegnen.  
Freundliche Grüße 
Rolf Domning 
Stadtsuperintendent 
Ev. Kirchenverband Köln und Region 
Kartäusergasse 9-11 
50678 Köln 
Telefon: 0221 – 3382-100 
Telefax: 0221 – 3382-103 
E-Mail: vorstand@kirche-koeln.de
www.kirche-koeln.de
Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE]  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; britta.munkler@verdi.de; 
daniel.kolle@verdi.de; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; koeln@katholikenausschuss.de; Vorstand; stetefeld@hwk-
koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Se
hr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Anlage 8

2
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. 
 
Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem 
Link  zum 
Download bereit. 
 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
 
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
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Anlage 5 AW Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel Verkaufsoffene Sonntage Frage zu Prognose zu Besucherströmen

6303 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de 
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 11:48 
An: Brandt, Peter; Manier-Richter, Rita 
Betreff: Fw: AW: Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel I Verkaufsoffene 
Sonntage I Frage zu Prognose zu Besucherströmen 
Guten Tag Frau Richter,   
guten Tag Herr Brandt,   
 
zu Ihrer Kenntnis leite ich Ihnen untenstehende E-Mail zur rechtlichen Einschätzung des Erfordernisses der 
Besucherprognose von der Rechtsanwaltskanzlei REDEKER SELLNER DAHS  zu.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
 
Philip Reichardt 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt  
 
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln 
Tel. +49 221 1640-1506 
Internet: 
http://www.ihk-koeln.de  
 
Unsere Themen 2018: 
 
#ichwerdewas  
Zukunft der Städte in der Region  
Digitale Infrastruktur  
 
----- Weitergeleitet von Philip Reichardt/IHKKOL/IHK am 29.08.2018 11:36 -----   
 
Von:        "Ley, Julian" <ley@redeker.de>   
An:        "'Philip.Reichardt@koeln.ihk.de'" <Philip.Reichardt@koeln.ihk.de>   
Kopie:        "Schink, Prof. Dr. Alexander" <Schink@redeker.de>   
Datum:        29.08.2018 11:28   
Betreff:        AW: Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel I Verkaufsoffene Sonntage I Frage zu Prognose zu Besucherströmen   
 
 
 
Sehr geehrter Herr Reichardt,   
   
Ihr Verständnis, dass der Bewertungsmaßstab "Besucherprognose" nach Maßgabe des § 6 LÖG NRW n. F. 
nicht mehr zwingendende Voraussetzung zur Rechtfertigung von Sachgrund Nr. 1 (§ 6 Abs 
. 1. S.2 Nr. 1 LÖG 
NRW n.F.) sein soll, ist zutreffend (vgl. insoweit bspw. LT-Drs. 17/1046, S. 105 sowie auch die 
Anwendungshilfe, S. 8 und 10).   
   
Wie in der Anwendungshilfe auf S. 10 ausgeführt, kann es jedoch hilfreich sein, Besucherzahlen als weitere

2
Hintergrundinformation in die Ratsvorlage aufzunehmen, wenn  Besucherzahlen der gleichen 
Veranstaltung aus den Vorjahren oder aus anderen Zusammenhängen vorliegen.   
   
  Mit freundlichen Grüßen   
   
Prof. Dr. Alexander Schink                Julian Ley   
(Rechtsanwalt)                                   (Rechtsanwalt)   
   
_____________________________________________ 
Julian Ley   
Senior Associate · Fachanwalt für Verwaltungsrecht   
   
REDEKER SELLNER DAHS   
Rechtsanwälte · Partnerschaftsgesellschaft mbB 
Willy-Brandt-Allee 11 
53113 Bonn 
Tel.: +49 228 72625-158 
Fax: +49 228 72625-99 
 
ley@redeker.de 
www.redeker.de   
  
 
REDEKER SELLNER DAHS   
Partnerschaftsgesellschaft mbB Sitz Bonn · AG Essen PR 1947 
 
*** DISCLAIMER ***   
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designated recipient.   
   
   
   
   
Von:  Philip.Reichardt@koeln.ihk.de [ mailto:Philip.Reichardt@koeln.ihk.de ]

3
Gesendet:  Freitag, 24. August 2018 11:23  
An:  Ley, Julian <ley@redeker.de>; Schink, Prof. Dr. Alexander <Schink@redeker.de>  
Cc:  peter.brandt@stadt-koeln.de; Rita.Manier-Richter@STADT-KOELN.DE  
Betreff:  Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel I Verkaufsoffene Sonntage I Frage zu Prognose 
zu Besucherströmen   
   
Sehr geehrter Herr Prof. Schink, sehr geehrter Herr Ley,   
 
in Köln befinden wir uns aktuell im Antragsverfahren für verkaufsoffene Sonntage für das zweite 
Halbjahr 2018. Derzeit existiert ein intensiver Austausch zwischen Stadtverwaltung und den 
beteiligten Akteuren des Anhörungsverfahren über den Umgang und Interpretation des neuen 
LÖGs.  
 
Vor dem Hintergrund, dass Sie die "Anwendungshilfe für Kommunen und den Handel  
im Umgang 
mit dem neugefassten § 6 LÖG"  verfasst haben, haben wir eine Frage im Bezug auf das 
Erfordernis der Besucherprognose und bitte Sie um eine rechtliche Einschätzung.   
 
Aus der Anwendungshilfe ist im Abschnitt D (Seiten 8 - 15) zu entnehmen:  
 
"Einer Besucherprognose, wie sie nach der sog. Anlassrechtsprechung gefordert wurde, bedarf 
es nicht mehr " (Seite 10)  
 
"Die Ladenöffnung soll bislang bloßer Annex zur Veranstaltung sein dürfen, was regelmäßig 
mittels einer Prognose der Besucherströme festzustellen ist. Eine   
solche Nachweisführung ist nach dem Willen des Gesetzgebers wegen des Wegfalls des 
Anlassbezuges und des Abstellens auf den bloßen „Zusammenhang“ mit einer örtlichen 
Veranstaltung zukünftig nicht mehr gefordert" (Seite 14).   
 
Verstehen wir es richtig, dass der Bewertungsmaßstab "Besucherprognose" (Das liefern von 
Zahlen zu Veranstaltungsbesuchern und Ladenbesuchern) nicht mehr zwingendende 
Voraussetzung zur Rechtfertigung von Sachgrund Nr.1 (§ 6 Abs 1. S.2 Nr. 1 LÖG NRW)  ist?  
 
Wir bedanken uns für Ihre Einschätzung und Ihre Rückmeldung.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Philip Reichardt   
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Im Auftrag 
 
Philip Reichardt 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt  
 
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln 
Tel. +49 221 1640-1506

4
Internet: http://www.ihk-koeln.de  
 
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Zukunft der Städte in der Region  
Digitale Infrastruktur

Anlage 10 Stellungnahme ver.di vom 07.09.2018

53834 Zeichen

1
32-Gewerbeangelegenheiten
Von: Kolle, Daniel <daniel.kolle@verdi.de>
Gesendet: Sonntag, 9. September 2018 00:30
An: 32-Gewerbeangelegenheiten
Cc: Koeln@DGB.de; Munkler, Britta; koeln@katholikenausschuss.de;
vorstand@kirche-koeln.de
Betreff: AW: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der
Interessengemeinschaften der Stadtteile
Anlagen:
20180907 Stellungnahme_final.pdf
Sehr geehrter Herr Brandt, 
se
hr geehrte Damen und Herren, 
anbei übermittle ich ihnen die angekündigte Stellungnahme vorab. Das Original ist ab Montag auf dem Postweg an 
Sie unterwegs. 
Mit freundlichen Grüße 
Daniel Kolle 
_________________________ 
Daniel Kolle 
Bezirksgeschäftsführer 
ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen 
Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln 
Büro: 5. Etage, Raum 32 
Telefon: 0221 / 48 55 8 - 333 
Fax:  0221 / 48 55 8 - 309 
PC-Fax: 01805 / 83 73 43-2 42 60 (Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) 
Mobil: 0160 / 53 63 118 
E-Mail: daniel.kolle@verdi.de 
Internet: http://koeln-bonn-leverkusen.verdi.de
/park/park /park/park Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss! 
// 
Diese eMail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese eMail 
irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte 
Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. //
Vo
n: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE <Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE>  
Gesendet: Mittwoch, 29. August 2018 14:22 
An: Philip.Reichardt@koeln.ihk.de; joerg.hamel@ehdv.de; Koeln@DGB.de; Munkler, Britta 
<britta.munkler@verdi.de>; Kolle, Daniel <daniel.kolle@verdi.de>; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de; 
koeln@katholikenausschuss.de; vorstand@kirche-koeln.de; stetefeld@hwk-koeln.de 
Betreff: Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 / Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
einige Interessengemeinschaften der Kölner Stadtteile haben vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 
07.06.2018 noch Anträge auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2018 gestellt. 
Im Einzelnen sind das die Stadtteile Neustadt-Süd, Severinsviertel, Sürth, Rodenkirchen, Braunsfeld, Lindenthal, 
Sülz/Klettenberg und Porz-Mitte. 
Anlage 10

2
Die Termine und die Begründungen der Interessengemeinschaften der Stadtteile stehen Ihnen unter dem Link  zum 
Download bereit. 
 
Ich beabsichtige dem Rat der Stadt Köln für seine Sitzung am 27.09.2018 den Entwurf einer Rechtsverordnung zu 
seiner endgültigen Entscheidung vorzulegen. 
 
Gemäß § 6 Abs. 4 des Ladenöffnungsgesetzes NRW habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu 
beteiligen/anzuhören.  
 
Ich möchte Sie bitten, zu den Anträgen bis spätestens 05.09.2018 ggf. Stellung zu nehmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
Mailto:gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Anreiseinformationen: 
Deutsche Bahn AG: 
Bahnhof Köln West  
 
Straßenbahnlinien:  
3, 4 oder 5 (fährt über U-
Bahn-Haltestelle Haupt-
bahnhof Richtung Ossen-
dorf - Fahrzeit 4 min.) Hal-
testelle Hans-Böckler-Platz 
/ Bf West   
 
*Festnetzpreis 14 ct/min, 
Mobilfunkpreise maximal 
42 ct/min  
 
IBAN DE36500500000082001405 
BIC-Code HELADEFFXXX 
Stadt Köln 
Herr Peter Brandt 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
Stellungnahme zu den beabsichtigten Verkaufsöffnungen 
2018 auf dem Gebiet der Stadt Köln 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Herr Brandt, 
 
ich gestatte mir zunächst die Anmerkungen, das mit Blick auf den Umfang der vor-
gelegten Unterlagen, die Art der Darstellung der Informationen über aufwändige 
Downloads und die mehr als knappe Frist für ein ordentliches Anhörungsverfahren, 
gelinde gesagt, eine Zumutung sind. Den Unterlagen war zudem kein Entwurf der 
beabsichtigten Verordnung beigefügt. Bezogen auf die fehlende Vorlage leidet das 
Anhörungsverfahren nach meiner Auffassung somit bereits an einem Formmangel, 
da für uns überhaupt nicht ersichtlich ist, welche Anträge von Handelsverbänden, 
Werbe- und Standortgemeinschaften seitens der Stadt Köln konkret für die Be-
schlussfassung in einer Verordnung vorgesehen sind, welche zeitliche und räumliche 
Geltung bestehen soll, usw. De facto nehme ich zu den Anträgen der Werbe- und 
Standortgemeinschaften und des Handelsverbandes Stellung, was nicht primärer 
Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist! 
 
Dennoch danke ich Ihnen für die Information über die Termine beantragter Sonn-
tagsöffnungen für das Jahr 2018. Mit E-Mail vom 29. August 2018 teilten Sie uns 
unkonkret mit, dass Sie den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen für verschiedene Sonntage auf dem Gebiet der 
Stadt Köln beabsichtigen und baten um eine Stellungnahme. 
 
Zu der geplanten Sonntagsöffnung erhebe ich Bedenken und nehmen zunächst all-
gemein wie folgt Stellung (Ziffer 1), um dann im Folgenden zu den einzelnen Sonn-
tagsöffnungen konkret Stellung zu nehmen (Ziffern 2-9). 
 
1. Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags nach dem Grundgesetz und der 
höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung 
Der in Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV enthaltene Schutzauftrag an den 
Gesetzgeber gewährleistet ein Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschut-
zes. 
 
Datum  7. September 2018 
Ihre Zeichen    
Unsere Zeichen  0445/BGF/dk/mk 
   
 
ver.di  • Hans-Böckler-Platz 9 • 50672 Köln 
Hans-Böckler-Platz 9 
50672 Köln 
 Daniel Kolle 
Bezirksgeschäftsführer 
Telefon: 0221 / 48 55 80  
Durchwahl: 333  
Telefax: 309  
PC-Fax: 01805 / 837343 24260*  
Mobil: 0160 / 53 63 118  
daniel.kolle@verdi.de   
kbl.verdi.de

Seite 2 von 19 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Er statuiert für die Arbeit an Sonn- und Fei-
ertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis; die 
typische werktägliche Geschäftigkeit hat an 
Sonn- und Feiertagen zu ruhen. 
 
Die Zulassung von Sonntagsöffnungen kann nach der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts nur in Abwägung anderer Rechtsgüter mit gleich- 
oder höherwertigem Verfassungsrang erfolgen. 
 
BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 – 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07. 
 
Auch nach der jüngsten Änderung des LÖG NRW ist für eine Ladenöffnung 
an Sonn- und Feiertagen daher ein besonderer Sachgrund erforderlich. Dieser 
ist von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde im jeweiligen Einzelfall 
zu prüfen und in einer nachvollziehbaren – dokumentierten – Weise zu be-
gründen. Dabei muss die Behörde ermitteln, ob der von ihr angenommene 
Sachgrund hinreichend gewichtig ist, um die konkret beabsichtigte Ladenöff-
nung auch hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu rechtfertigen. Bei 
der Entscheidung muss sie dem verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Ver-
hältnis Rechnung tragen. Es reicht also nicht aus, wenn sie einen Sachgrund 
benennt, dieser muss vielmehr auch hinreichend gewichtig sein, um die Ein-
schränkung des Sonntagsschutzes zu rechtfertigen. 
 
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die sich aus § 6 Abs. 1 LÖG NRW er-
gebenden Anforderungen jüngst wie folgt konkretisiert: 
„Die in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW aufgeführten Sachgründe 
müssen in besonderer Weise betroffen sein. Weder reicht die bloße Bejahung 
eines Zusammenhangs zwischen der anlassgebenden Veranstaltung und der 
Ladenöffnung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW noch ein allgemeiner 
Verweis auf das Vorliegen der in Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 5 normierten 
Gründe. Denn diese gesetzlich definierten öffentlichen Interessen sind in ih-
rer Zielrichtung sehr weit gefasst, daher letztlich stets in allgemeiner Weise 
berührt und insoweit nicht geeignet, einen als solchen für die Öffentlichkeit 
erkennbaren Ausnahmecharakter der Ladenöffnung zu begründen. Unverän-
dert gilt, dass das bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber auch un-
ter einer anderen Bezeichnung eine sonn- oder feiertägliche Ladenöffnung 
nicht rechtfertigen kann. Eine pauschale Behauptung, die beabsichtigte La-
denöffnung stehe im Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung, 
diene den in Nummern 2 bis 5 des § 6 Abs. 1 Satz 2 LÖG NRW aufgeführten 
Zielen oder liege sonst im öffentlichen Interesse, genügt daher nicht, um eine 
Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Regel der Sonn- und Feiertagsruhe 
zu rechtfertigen.“ 
 
OVG NRW, Beschlüsse vom 27. April 2018 – 4 B 571/18 – und vom 4. Mai 2018 – 4 B 590/18. 
 
Diesen Maßstab zugrunde gelegt ist die Begründung und Rechtmäßigkeit für 
die beantragten Sonntagsöffnungen teilweise nicht tragfähig. An einer Prü-
fung der zuständigen Verordnungsbehörde mangelt es scheinbar sogar gänz-
lich.

Seite 3 von 19 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
2. Neustadt Sürth 
Im Antrag werden mehrere der in § 6 Abs. 1 
Satz 2 Nr. 1 bis 5 LÖG NRW genannten 
Sachgründe angeführt, ohne dass ausrei-
chend nachvollziehbar erläutert würde, wel-
che Umstände für die Annahme eines konkreten Sachgrundes sprechen und 
ob dieser hinreichend gewichtig ist. Schon hierin liegt ein erhebliches Be-
gründungsdefizit, denn nach unserer Auffassung erschöpfen sich die Begrün-
dungen überwiegend in Allgemeinplätzen. 
 
Die Sonntagsöffnung steht nach unserer Auffassung nicht im Zusammen-
hang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen 
(§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW). Gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG NRW wird 
das Vorliegen eines Zusammenhangs vermutet, wenn die Ladenöffnung in 
räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. 
 
Auch die Neufassung des Gesetzes macht die verfassungsrechtlich gebotene 
Abwägung zwischen den für die Ladenöffnung sprechenden Gründen und 
dem Schutzgut des Sonn- und Feiertagsschutzes nicht entbehrlich, 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 571/18.  
 
Soll eine Sonntagsöffnung unter dem Aspekt des Zusammenhangs mit Fes-
ten, Märken, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindenden, muss 
sie von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des Ta-
ges sein, 
 
vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07; BVerwG, Beschluss vom 
18.12.1989 – 1 B 153/89. 
 
Im Hinblick auf diese Anforderungen ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW 
verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die öffentliche Wirkung 
der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Feste, Messen, 
Märkte oder ähnlichen Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen 
Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss. Trotz des er-
klärten Willens des Gesetzgebers, die Kommunen von der die durch die 
Rechtsprechung geforderte Besucherstromprognose, 
 
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – BVerwG 8 CN 2.14, 
 
zu befreien, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 105, 
 
kann auf diese nicht verzichtet werden. Denn der Verordnungsgeber muss 
sicherstellen, dass das verfassungsrechtlich grundierte Regel-Ausnahme-Ver-
hältnis auch im Falle einer Sonntagsöffnung „im Zusammenhang“ mit Veran-
staltungen gewahrt bleibt. In Ermangelung einer Darstellung der Position der 
Verwaltung oder eines Verordnungsentwurfs, ist der Vorgabe des Gesetzes 
nicht einmal ansatzweise nachgekommen worden. 
 
Dem Antrag sind nur unzureichende Angaben zu Charakter, Größe und Zu-
schnitt der Veranstaltung zu entnehmen. Die Beurteilung der Besucherströme

Seite 4 von 19 
Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
erschöpft sich in nicht validen Annahmen 
und stellt gerade keine Gegenüberstellung 
der Besucherströme im Bezug zwischen An-
lass und der beabsichtigten Sonntagsöff-
nung dar. Dem Verordnungsgeber obliegt es 
allerdings, sich – nachprüfbar – Gewissheit über die tatsächlichen Begeben-
heiten im Bereich der Sonntagsöffnung zu verschaffen, weil nur auf dieser 
Grundlage die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung und ihre gerichtli-
che Überprüfung möglich sind, 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 571/18 
 
Der Antrag genügt insoweit den strengen Darlegungsanforderungen der 
Rechtsprechung nicht. Uns als Gewerkschaft ist es in Ermangelung dieser In-
formationen zudem nicht möglich zu überprüfen, ob die Veranstaltung die 
mit der Sonntagsöffnung verbundene werktägliche Prägung zurücktreten 
lässt.  
 
Auf die geplante Sonntagsöffnung findet die Vermutungsregelung des § 6 
Abs. 1 Satz 3 LÖG NRW auch deshalb keine Anwendung, weil es an der ge-
setzlich vorausgesetzten räumlichen Nähe der Sonntagsöffnung zu der an-
lassgebenden Veranstaltung fehlt. 
 
Die Besichtigung von Krippen kann nicht im Ansatz den Anforderungen an 
einen tauglichen Anlass für den beabsichtigten Umfang der Verkaufsöffnung 
darstellen. Auch das dargestellte Programm des Lichtermarktes wird inner-
halb der beabsichtigten Öffnungszeiten mit Tageslicht (Sonnenuntergang 
15:56 Uhr) keine prägende Wirkung entfalten können. Der Veedelsmarkt auf 
dem Chlodwigplatz steht alleine für sich nicht in einem engen räumlichen 
Bezug zur beabsichtigten Verkaufsöffnung. 
 
Schon weil es deshalb an einer räumlichen Nähe von Sonntagsöffnung und 
Veranstaltung fehlt, wäre eine eingehende Darlegung der räumlichen Ver-
hältnisse und der zu prognostizierenden Besucherströme erforderlich. 
 
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Veranstaltung den öffentlichen Cha-
rakter des Tages in dem von der Ladenöffnung umfassten Bereich maßgeb-
lich zu prägen und so die vorgesehene Ausnahme von der Regel der Sonn-
tagsruhe zu rechtfertigen vermag.  
 
Die geplante Sonntagsöffnung dient auch nicht dem Erhalt, der Stärkung o-
der der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots (§ 6 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW). Denn es ist nicht erkennbar, in welcher Weise 
der geplante verkaufsoffene Sonntag in der Lage sein soll, das erstrebte Ziel 
auch nur zu fördern, also der Stärkung des Einzelhandels zu „dienen“. Die 
allgemeine, für den stationären Einzelhandel einer jeden Kommune ganzjäh-
rig bestehende Konkurrenzsituation (auch gegenüber dem Onlinehandel) ist 
für sich genommen nicht geeignet, eine Ausnahme von der Regel der Sonn- 
und Feiertagsruhe zu begründen. Insoweit geht es um das bloße Umsatzinte-
resse der Verkaufsstelleninhaber. 
 
Zudem werden keine konkreten Anhaltspunkte dafür genannt, wie sich die 
Situation des Einzelhandels in dem betroffenen Gebiet überhaupt darstellt.

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gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Die Beschreibung einzelner Leerstände kann 
in keinem Fall eine umfassende Betrachtung 
und Darstellung ersetzen. Es wird nicht kon-
kret dargetan, welche Effekte durch die 
Sonntagsöffnung auf die ansässigen Händler 
erwartet werden. Inwieweit dem beschriebenen Leerstand durch die Sonn-
tagsöffnung konkret begegnet werden soll, ist völlig unklar. Die Begründung 
erschöpft sich insoweit in allgemeinen Erwägungen, die so auf beinahe jede 
Sonntagsöffnung zutreffen. 
 
Es ist ferner nicht ersichtlich, dass die in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW 
genannten oder gleichwertige Zielsetzungen in dem für die Ladenöffnung 
vorgesehenen Bereich in besonderer Weise betroffen sind. Insbesondere in-
dem in dem Antrag auf eine innerstädtische Konkurrenzsituation abgestellt 
wird, was dem Charakter nach letztlich nur das Interesse an Umsatzverschie-
bungen innerhalb ein und derselben Stadt beschreibt. Demnach fehlt es auch 
an einem für die Öffentlichkeit erkennbaren Ausnahmecharakter der Laden-
öffnung. 
 
Die geplante Sonntagsöffnung dient nicht der Belebung der Innenstädte, 
Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG NRW). 
Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung einer „Verödung der Innenstädte“ 
entgegenwirken, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 108. 
 
Nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts NRW muss nach kon-
kreten Verhältnissen der von der Sonntagsöffnung betroffene Bereich in be-
sonderer Weise betroffen sein. Eine allgemeine beispielsweise durch den On-
linehandel bestehende Konkurrenzsituation ist nicht geeignet, eine Sonntags-
öffnung zu rechtfertigen. Vielmehr muss der Verordnungsgeber konkret dar-
legen, aus welchen Umständen sich eine „Verödungsgefahr“ ergibt. Insoweit 
ist alleine der Verweis auf Leerstände unzureichend. Auch auf die angespro-
chene innerstädtische Konkurrenz kann es in diesem Fall nicht ankommen. 
 
Der Sachgrund einer Belebung der Innenstädte bedingt eine räumliche Be-
grenzung der Sonntagsöffnung. Allenfalls dürften Verkaufsstellen, die in dem 
von einer drohenden „Verödung“ konkret betroffenen Bereich ansässig sind, 
öffnen. Voraussetzung ist jedoch auch dann, dass spezifisch dargelegt wird, 
warum die Sonntagsöffnung gerade für diesen Bereich im Besonderen eine 
„belebende“ Wirkung haben könnte. Eine darüberhinausgehende Sonntags-
öffnung ist von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG NRW nicht gedeckt. Dazu ver-
weise ich auf die Ausführungen vorab. 
 
Auch mit Blick auf die Zielsetzung des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LÖG NRW, die 
Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attrak-
tiver und lebenswerter Standort, ergibt sich kein die geplante Sonntagsöff-
nung rechtfertigender Sachgrund.  
 
Das Regelbeispiel eines öffentlichen Interesses nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 
LÖG NRW kann nicht allein mit der Anziehungskraft begründet werden, die 
eine Verkaufsstellenöffnung als solche stets auf Gemeindeeinwohner und 
auswärtige Besucher ausübt. Hierin kommt letztlich nichts anderes als das

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Geschäftsführung 
bloße Umsatzinteresse der Verkaufsstellenin-
haber und das alltägliche Erwerbsinteresse 
potenzieller Käufer zum Ausdruck. 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 
571/18. 
 
Schließlich folgt eine Rechtfertigung der geplanten Ladenöffnung auch nicht 
aus einer Kumulation der vorgebrachten Erwägungen. Sie sind nämlich schon 
nach ihrer qualitativen Ausprägung von derart geringer Tragfähigkeit, dass 
auch eine quantitative Gesamtbetrachtung „in der Summe“ ersichtlich nicht 
zu einer ausnahmsweisen Ladenöffnung führen kann, die dem verfassungs-
rechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht wird. 
 
Auf die Frage, die die Mail von Herr Hamel an Herrn Brandt vom Mittwoch 
29.08.2018 um 13:05 Uhr aufwirft, nämlich welche Tendenzen Herr Hamel 
vom Handelsverband von Frau Klocke noch nicht bestätigt bekommen hat, 
finden sich nirgendwo Antworten. Soweit davon ausgegangen werden muss, 
dass es sich um eine ausgebliebene Bestätigung begründender Momente 
handelt, bestätigt dies nur meine voran gestellten Argumente. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 16. Dezem-
ber 2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen 
zum Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte betroffener Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer wie auch mit den Vorgaben des Gesetzes nicht 
vereinbar. Wir behalten uns ein gerichtliches Verfahren gegen die beabsich-
tigte Verkaufsöffnung explizit vor. 
 
3. Severinsviertel 
Angesichts einer potentiellen Verkaufsfläche von 20.165 m² im betroffenen 
Bereich des Bezirksteilzentrums Südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner 
Straße sind an eine anlassbegründende Veranstaltung hohe Anforderungen 
zu richten. Das Gebiet der Verkaufsöffnung ist nirgendwo konkret beschrie-
ben. Alleine darin liegt bereits ein Begründungsmangel. Die vom Veranstalter 
benannten Flächen sind angesichts unzureichender Angaben zum Gebiet der 
Verkaufsöffnung ernsthaft in Zweifel zu ziehen. 
 
Soll eine Sonntagsöffnung unter dem Aspekt des Zusammenhangs mit Fes-
ten, Märken, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindenden, muss 
sie von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des Ta-
ges sein, 
 
vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07; BVerwG, Beschluss vom 
18.12.1989 – 1 B 153/89. 
 
Im Hinblick auf diese Anforderungen ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW 
verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die öffentliche Wirkung 
der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Feste, Messen, 
Märkte oder ähnlichen Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen 
Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss. Trotz des er-
klärten Willens des Gesetzgebers, die Kommunen von der die durch die 
Rechtsprechung geforderte Besucherstromprognose, 
 
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – BVerwG 8 CN 2.14,

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Geschäftsführung 
zu befreien, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 105, 
 
kann auf diese nicht verzichtet werden. 
Denn der Verordnungsgeber muss sicherstellen, dass das verfassungsrechtlich 
grundierte Regel-Ausnahme-Verhältnis auch im Falle einer Sonntagsöffnung 
„im Zusammenhang“ mit Veranstaltungen gewahrt bleibt. 
 
Dem Antrag sind nur unzureichende Angaben zu Charakter, Größe und Zu-
schnitt der Veranstaltung zu entnehmen. Die Beurteilung der Besucherströme 
erschöpft sich in der Übernahme der vom Veranstalter genannten Zahlen und 
stellt keine valide Gegenüberstellung der Besucherströme im Bezug zwischen 
Anlass und der beabsichtigten Sonntagsöffnung dar. Dem Verordnungsgeber 
obliegt es allerdings, sich – nachprüfbar – Gewissheit über die tatsächlichen 
Begebenheiten im Bereich der Sonntagsöffnung zu verschaffen, weil nur auf 
dieser Grundlage die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung und ihre ge-
richtliche Überprüfung möglich sind, 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 571/18 
 
Der Antrag genügt insoweit den strengen Darlegungsanforderungen der 
Rechtsprechung nicht. Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum bspw. die 
Kundenfrequenzmessungen, die andere Antragssteller herangezogen haben, 
gar nicht begutachtet und bemüht werden. Uns als Gewerkschaft ist es in Er-
mangelung dieser Abwägungen nicht möglich zu überprüfen, ob die Veran-
staltung die mit der Sonntagsöffnung verbundene werktägliche Prägung zu-
rücktreten lässt. 
 
Es wird von mir auch in Zweifel gezogen, ob die Lichtinstallationen sich über-
haupt unter den Wortlaut des Gesetzes, hier § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG 
NRW subsumieren lassen, in dem von Festen, Märken, Messen oder ähnli-
chen Veranstaltungen gesprochen wird. Worin konkret in einer Weihnachts-
beleuchtung ein Fest, ein Markt, eine Messe oder eine ähnliche Veranstal-
tung bestehen soll, erschließt sich nicht. 
 
Schließlich folgt eine Rechtfertigung der geplanten Ladenöffnung auch nicht 
aus einer Kumulation der weiterhin vorgebrachten Erwägungen. Sie sind 
nämlich schon nach ihrer qualitativen Ausprägung von derart geringer Trag-
fähigkeit, dass auch eine quantitative Gesamtbetrachtung „in der Summe“ 
ersichtlich nicht zu einer ausnahmsweisen Ladenöffnung führen kann, die 
dem verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht wird. Unge-
achtet dessen ist die Darstellung im Antrag auch bemerkenswert dürftig und 
erschöpft sich gänzlich in Allgemeinplätzen. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird entsprechend 
explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 9. Dezember 
2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum 
Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte betroffener Arbeitnehmerin-

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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
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nen und Arbeitnehmer wie auch mit den 
Vorgaben des Gesetzes nicht vereinbar. Wir 
behalten uns ein gerichtliches Verfahren ge-
gen die beabsichtigte Verkaufsöffnung ex-
plizit vor. 
 
4. Rodenkirchen 
 
a. Martinsmarkt 
Soll eine Sonntagsöffnung unter dem Aspekt des Zusammenhangs 
mit Festen, Märken, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfin-
denden, muss sie von geringer prägender Wirkung für den öffentli-
chen Charakter des Tages sein, 
 
vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07; BVerwG, Be-
schluss vom 18.12.1989 – 1 B 153/89. 
 
Im Hinblick auf diese Anforderungen ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG 
NRW verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die öffentli-
che Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfin-
denden Feste, Messen, Märkte oder ähnlichen Veranstaltungen ge-
genüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung 
im Vordergrund stehen muss. Trotz des erklärten Willens des Gesetz-
gebers, die Kommunen von der die durch die Rechtsprechung gefor-
derte Besucherstromprognose, 
 
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – BVerwG 8 CN 2.14, 
 
zu befreien, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 105, 
 
kann auf diese nicht verzichtet werden. Denn der Verordnungsgeber 
muss sicherstellen, dass das verfassungsrechtlich grundierte Regel-
Ausnahme-Verhältnis auch im Falle einer Sonntagsöffnung „im Zu-
sammenhang“ mit Veranstaltungen gewahrt bleibt. 
 
Dem Antrag sind nur unzureichende Angaben zu Charakter, Größe 
und Zuschnitt der Veranstaltung zu entnehmen. Die Beurteilung der 
Besucherströme erschöpft sich einer vagen Schätzung von Anlassbe-
suchern, lässt konkrete Zahlen zu Kundenströmen gänzlich vermissen 
und stellt keine valide Gegenüberstellung der Besucherströme im Be-
zug zwischen Anlass und der beabsichtigten Sonntagsöffnung dar. 
Dem Verordnungsgeber obliegt es allerdings, sich – nachprüfbar – 
Gewissheit über die tatsächlichen Begebenheiten im Bereich der 
Sonntagsöffnung zu verschaffen, weil nur auf dieser Grundlage die 
verfassungsrechtlich gebotene Abwägung und ihre gerichtliche Über-
prüfung möglich sind, 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 571/18.

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gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Der Antrag genügt insoweit den 
strengen Darlegungsanforderungen 
der Rechtsprechung nicht. Uns als 
Gewerkschaft ist es in Ermangelung 
dieser Informationen zudem nicht 
möglich zu überprüfen, ob die Veranstaltung die mit der Sonntags-
öffnung verbundene werktägliche Prägung zurücktreten lässt. 
 
Es wird von mir auch in Zweifel gezogen, dass sich ein Umzug von 
„Sankt Martin“ überhaupt unter den Wortlaut des Gesetzes, hier § 6 
Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW subsumieren lässt, in dem von Festen, Mär-
ken, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gesprochen wird. Worin 
konkret außer den Veranstaltungen auf dem Maternusplatz und dem 
Rheingalerie-Platz in dem beschriebenen Anlass ein Fest, ein Markt, 
eine Messe oder eine ähnliche Veranstaltung bestehen soll, erschließt 
sich nicht. Wir weisen explizit darauf hin, dass ähnliche Konzeptionen 
in den Gerichtsverfahren 2016 und 2017 vom Verwaltungsgericht 
Köln bereits als Anlassbezug abgelehnt wurden. Insbesondere auf-
grund des potentiellen Flächenumfangs von 12.685 m² an Verkaufs-
flächen ist ein ebenso umfangreicher und gewichtiger Anlass zu for-
dern. Dieser ist nicht ersichtlich. 
 
Schließlich folgt eine Rechtfertigung der geplanten Ladenöffnung 
auch nicht aus einer Kumulation der weiterhin vorgebrachten Erwä-
gungen. Sie sind nämlich schon nach ihrer qualitativen Ausprägung 
von derart geringer Tragfähigkeit, dass auch eine quantitative Ge-
samtbetrachtung „in der Summe“ ersichtlich nicht zu einer aus-
nahmsweisen Ladenöffnung führen kann, die dem verfassungsrechtli-
chen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht wird. Ungeachtet dessen ist 
die Darstellung im Antrag auch bemerkenswert dürftig und erschöpft 
sich gänzlich in Allgemeinplätzen. 
 
Bemerkenswert ist im Kontext wiederum die Begründung der An-
tragssteller. Dort heißt es: „Die Veranstaltungen und verkaufsoffenen 
Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das 
gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkir-
chen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Ver-
sorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine deutliche Alter-
native zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden im-
mer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonn-
tagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen 
Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich zur Neukonden-
gewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntagsöffnungen 
die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und för-
dern.“ 
 
Da dies Begründungslinien sind, mit denen sich die Rechtsprechung 
aktuell bereits umfassend und insbesondere ablehnend auseinander-
gesetzt hat, kann auf derartige Begründungen nicht überzeugend zu-
rückgegriffen werden. Auch hier sei darauf verwiesen, dass die Kon-
kurrenz zu anderen Stadtteilen und die Abwerbung entsprechender 
Kundenströme dem Sinn und Zweck des Gesetzes wohl gänzlich wi-

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Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
dersprechen wird und gerade kein 
öffentliches Interesse daran beste-
hen kann, dass Umsätze in einem 
Stadtteil zu Umsatzverlusten in ei-
nem anderen Stadtteil führen. Was 
daran konkret eine Förderung sein soll, erschließt sich bereits im An-
satz nicht. Auch politisch halten wir diese Begründung für äußerst 
fragwürdig, da sie gerade zu einem „Rennen“ um Sonntagsöffnun-
gen führen würde, versucht jeder Stadtteil die Vorteile des anderen 
durch Sonntagsöffnungen wieder auszugleichen. Dies wird dem 
Schutzzweck des Gesetzes nicht ansatzweise gerecht. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird ent-
sprechend explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 4. 
November 2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen An-
forderungen zum Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte be-
troffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch mit den 
Vorgaben des Gesetzes nicht vereinbar. Wir behalten uns ein gericht-
liches Verfahren gegen die beabsichtigte Verkaufsöffnung explizit 
vor. 
 
b. Winterzauber 
Soll eine Sonntagsöffnung unter dem Aspekt des Zusammenhangs 
mit Festen, Märken, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfin-
denden, muss sie von geringer prägender Wirkung für den öffentli-
chen Charakter des Tages sein, 
 
vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07; BVerwG, Be-
schluss vom 18.12.1989 – 1 B 153/89. 
 
Im Hinblick auf diese Anforderungen ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG 
NRW verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die öffentli-
che Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfin-
denden Feste, Messen, Märkte oder ähnlichen Veranstaltungen ge-
genüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung 
im Vordergrund stehen muss. Trotz des erklärten Willens des Gesetz-
gebers, die Kommunen von der die durch die Rechtsprechung gefor-
derte Besucherstromprognose, 
 
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – BVerwG 8 CN 2.14, 
 
zu befreien, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 105, 
 
kann auf diese nicht verzichtet werden. Denn der Verordnungsgeber 
muss sicherstellen, dass das verfassungsrechtlich grundierte Re-gel-
Ausnahme-Verhältnis auch im Falle einer Sonntagsöffnung „im Zu-
sammenhang“ mit Veranstaltungen gewahrt bleibt.

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Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
Dem Antrag sind nur unzureichende 
Angaben zu Charakter, Größe und 
Zuschnitt der Veranstaltung zu ent-
nehmen. Im Verhältnis zur beantrag-
ten Sonntagsöffnung am 4. Novem-
ber 2018 wird der verkaufsoffene Bereich laut Kartenmaterial ausge-
weitet, ohne dass es in der Begründung des Anlassbezuges beson-
dere Abweichungen voneinander gibt, die dies rechtfertigen. Die Be-
urteilung der Besucherströme erschöpft sich einer vagen Schätzung 
von Anlassbesuchern, lässt konkrete Zahlen zu Kundenströmen gänz-
lich vermissen und stellt keine valide Gegenüberstellung der Besu-
cherströme im Bezug zwischen Anlass und der beabsichtigten Sonn-
tags-öffnung dar. Dem Verordnungsgeber obliegt es allerdings, sich – 
nachprüfbar – Gewissheit über die tatsächlichen Begebenheiten im 
Bereich der Sonntagsöffnung zu verschaffen, weil nur auf dieser 
Grundlage die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung und ihre ge-
richtliche Überprüfung möglich sind, 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 571/18. 
 
Der Antrag genügt insoweit den strengen Darlegungsanforderungen 
der Rechtsprechung nicht. Uns als Gewerkschaft ist es in Ermange-
lung dieser Informationen zudem nicht möglich zu überprüfen, ob die 
Veranstaltung die mit der Sonntagsöffnung verbundene werktägliche 
Prägung zurücktreten lässt. 
 
Schließlich folgt eine Rechtfertigung der geplanten Ladenöffnung 
auch nicht aus einer Kumulation der weiterhin vorgebrachten Erwä-
gungen. Sie sind nämlich schon nach ihrer qualitativen Ausprägung 
von derart geringer Tragfähigkeit, dass auch eine quantitative Ge-
samtbetrachtung „in der Summe“ ersichtlich nicht zu einer aus-
nahmsweisen Ladenöffnung führen kann, die dem verfassungsrechtli-
chen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht wird. Ungeachtet dessen ist 
die Darstellung im Antrag auch bemerkenswert dürftig und erschöpft 
sich gänzlich in Allgemeinplätzen. 
 
Bemerkenswert ist im Kontext ist auch vorliegend wieder die Begrün-
dung der Antragssteller. Dort heißt es: „Die Veranstaltungen und ver-
kaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und 
Bürger in das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben 
von Rodenkirchen einzubinden und ihnen vielfältige und attraktive, 
stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und eine 
deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen. 
Hier wurden immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, 
dass die drei Sonntagsöffnungen im Jahr in der Vergangenheit Besu-
cher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies nachweislich 
zur Neukondengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonn-
tagsöffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stär-
ken und fördern.“ 
 
Da dies Begründungslinien sind, mit denen sich die Rechtsprechung 
aktuell bereits umfassend und insbesondere ablehnend auseinander-
gesetzt hat, kann auf derartige Begründungen nicht zurückgegriffen

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Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
werden. Auch hier sei darauf verwie-
sen, dass die Konkurrenz zu anderen 
Stadtteilen und die Abwerbung ent-
sprechender Kundenströme dem 
Sinn und Zweck des Gesetzes wohl 
gänzlich widersprechen wird und gerade kein öffentliches Interesse 
daran bestehen kann, dass Umsätze in einem Stadtteil zu Umsatzver-
lusten in einem anderen Stadtteil führen. Was daran konkret eine 
Förderung sein soll, erschließt sich bereits im Ansatz nicht. Auch poli-
tisch halten wir diese Begründung für äußerst fragwürdig, da sie ge-
rade zu einem „Rennen“ um Sonntagsöffnungen führen würde, ver-
sucht jeder Stadtteil die Vorteile des anderen durch Sonntagsöffnun-
gen wieder auszugleichen. Dies wird dem Schutzzweck des Gesetzes 
nicht ansatzweise gerecht. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird ent-
sprechend explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 9. 
Dezember 2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen An-
forderungen zum Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte be-
troffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch mit den 
Vorgaben des Gesetzes nicht vereinbar. Wir behalten uns ein gericht-
liches Verfahren gegen die beabsichtigte Verkaufsöffnung explizit 
vor. 
 
5. Sürth 
Bedauerlicherweise erschöpft sich auch dieser Antrag in pauschalen Behaup-
tungen und Allgemeinplätzen. Es ist explizit darauf hinzuweisen, dass einzi-
ger Programmpunkt am geplanten Verkaufsoffenen Sonntag die Öffnung ei-
nes Türchens des „lebendigen Adventskalenders ist“ Schwerpunkt der Festi-
vitäten sind ausweislich des Programms die Veranstaltungstage vor dem 
Sonntag. 
 
Auf die Ausführungen in den voranstehenden Ziffern wird explizit verwiesen 
und Bezug genommen. Die aus dem Antrag ersichtliche Planung kann nicht 
ansatzweise als rechtskonform bezeichnet werden, im Gegenteil. Als Ge-
werkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 9. Dezember 2018 
daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Schutz 
der Sonntagsruhe und der Schutzrechte betroffener Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer wie auch mit den Vorgaben des Gesetzes nicht vereinbar. Wir 
behalten uns ein gerichtliches Verfahren gegen die beabsichtigte Verkaufs-
öffnung explizit vor. 
 
6. Braunsfeld 
Erfreulicherweise bieten die vorgelegten Unterlagen einen guten Überblick 
und erlauben eine umfassende Einschätzung. Angesichts der geringen ge-
planten Verkaufsöffnungen sind an die Begründung geringere Anforderun-
gen als in den vorherigen Ziffern zu stellen. Nach unserer Einschätzung er-
scheint die geplante Verkaufsöffnung nicht offensichtlich rechtswidrig.

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7. Lindenthal 
 
a. Street Gallery 
Bemerkenswerterweise hat die Ver-
waltung selbst diese Veranstaltung 
und einen Anlassbezug zu einer Verkaufsöffnung in der Vergangen-
heit als rechtlich unzulässig erachtet. Einzelne Unterlagen lassen sich 
nicht stimmig ein- oder zuordnen. Was der unverständliche Fragebo-
gen der IHK im Kontext an Erkenntnissen für die Beurteilung der 
Rechtskonformität bringen soll, ist mir völlig unklar. 
 
Das umfangreiche Bild- und Pressematerial dokumentiert mitnichten 
eine ernsthafte Abwägung der Besucherströme an einem Sonntag, im 
Gegenteil. Die Bildaufnahmen stammen ausweislich der Bildeigen-
schaften nicht von einem Sonntag. 
 
Samstag, 14.10.2017, mittags 
(Dateiname: Street Gallery - Co-
logne Couture - 2017) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Samstag, 31.10.2015, mittags 
(Dateiname: Street Gallery - Fal-
kenburg Apotheke - 2015)

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Geschäftsführung 
Mittwoch, 2. November 2018, 
abends (Dateiname: Street Gallery 
- OB Reker - 2016) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Weder sind damit Ort und Zeit der Bilder einem Sonntag zuzuordnen, 
noch liegt darin eine valide Datenbasis für eine Prognose. Soll eine 
Sonntagsöffnung unter dem Aspekt des Zusammenhangs mit Festen, 
Märken, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen stattfindenden, 
muss sie von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Cha-
rakter des Tages sein, 
 
vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07; BVerwG, Be-
schluss vom 18.12.1989 – 1 B 153/89. 
 
Im Hinblick auf diese Anforderungen ist § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG 
NRW verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die öffentli-
che Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfin-
denden Feste, Messen, Märkte oder ähnlichen Veranstaltungen ge-
genüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung 
im Vordergrund stehen muss. Trotz des erklärten Willens des Gesetz-
gebers, die Kommunen von der die durch die Rechtsprechung gefor-
derte Besucherstromprognose, 
 
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 – BVerwG 8 CN 2.14, 
 
zu befreien, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 105, 
 
kann auf diese nicht verzichtet werden. Denn der Verordnungsgeber 
muss sicherstellen, dass das verfassungsrechtlich grundierte Re-gel-
Ausnahme-Verhältnis auch im Falle einer Sonntagsöffnung „im Zu-
sammenhang“ mit Veranstaltungen gewahrt bleibt. 
 
Woher die Zahl der Besucher der anlassgebenden Veranstaltung in 
Höhe von 7.000-9.000 stammt, ist nicht erkennbar. Weder den Pres-
seberichten, noch einer anderen Datei lässt sich diese Zahl entneh-
men bzw. findet eine Begründung. Angesichts des Bildmaterials ist sie 
im Gegenteil dazu sogar ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Nirgendwo ist

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gewerkschaft 
Geschäftsführung 
eine Menschenansammlung von 
1.500 Menschen in der Stunde sicht-
bar, die es als Basis für eine solche 
Annahme aber belegt bräuchte. Dies 
gibt der Antragssteller auch selbst so 
wieder. Im Antrag heißt es: „Eine Zählung der Veranstaltungsbesu-
cher der Street Gallery in den zurückliegenden Jahren wurde leider 
nicht durchgeführt. Auch die zahlreichen Pressemeldungen nennen 
leider keine konkreten Besucherzahlen.“ 
 
Und weiter: „Anhand der nachfolgenden Informationen soll jedoch 
der prägende Charakter der “Street Gallery“ belegt werden und die 
Zahl der Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar und plausibel ge-
schätzt werden. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Da-
ten (SIC!!!) den prägenden Charakter einer Veranstaltung zu bele-
gen, wird vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-West-
falen (OVG) anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 
21.06.2017 mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, 
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-
Westfalen erläuterten die OVG Richter Details ihrer Rechtsprechung 
(Information hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach Aus-
sagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter 
einer Veranstaltung beispielsweise anhand von Presseberichterstat-
tungen der letzten Jahre, Berichten des Ordnungsamtes über vergan-
gene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die geplante Veran-
staltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Park-
raumkonzepten als auch anhand von der Art und dem Umfang der 
Veranstaltungsbewerbung belegt werden kann. In seinem Urteil (Ent-
scheidungsdatum 07.12.2017 I Aktenzeichen 4 B 1538/17) bekräftigt 
das OVG diese Sichtweise.“ 
 
Diese Ausführungen können nicht überzeugen. Der vom OVG be-
schriebene Ansatz lässt es zu, aus Pressemeldungen, behördlichen Si-
cherheitskonzepten usw. qualitative Daten für eine Prognose zu-
grunde zu legen. Dies setzt aber voraus, dass derartige Berichte auch 
qualitative Daten enthalten. Dem ist vorliegend aber gerade nicht so, 
wie die Antragssteller ja selbst zugeben. Keiner der vom OVG exemp-
larisch benannten Datenträger wird herangezogen oder zitiert. Somit 
stellt sich die Frage, welche Sichtweise hier durch die Ausführungen 
des OVG bekräftigt sein soll. Im gesamten Antragstext wird außer ei-
ner unbelegten pauschalen Annahme zu den Besucherströmen ge-
rade nichts ausgeführt und auch keine qualitativen Daten zugrunde 
gelegt. Umgekehrt wird bei den Kundenströmen aus dem Retailbe-
richt B-Lagen Köln 2015 der Firma Larbig & Mortag Immobilien 
GmbH zitiert. Dieser stellt zweifelsfrei qualitative Daten dar und zeigt 
damit den Maßstab auf, den das OVG mit seinen Ausführungen be-
schreibt. Eine Gegenüberstellung in ähnlich gehaltvoller Weise findet 
aber nicht statt. Eine Prognose besteht schlicht nicht. Somit liegt in 
dem Fehlen einer Prognose bereits ein Begründungsmangel. 
 
Die Anlassbeschreibung beinhaltet bedauerlicherweise keinerlei Infor-
mationen, mit denen die Frage einer rechtlich zulässigen Sonntagsöff-

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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
nung gesichert beantwortet werden 
kann. Unsererseits wird bestritten, 
dass es sich bei dem genannten Pro-
gramm um einen Anlass handelt, der 
geeignet ist, dem Sonntag eine we-
sentliche Prägung zu geben. Weder Lichtinstallationen, noch das Dru-
cken von Katalogen sind dazu in irgendeiner Form geeignet. 
 
Die Schlussbemerkung 
 
„Im Ergebnis der dargestellten Fakten ist festzuhalten, dass die Street 
Gallery prägenden Charakter hat und nicht die Ladenöffnung im Vor-
dergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich Annexcharakter.“ 
 
ist schlicht nicht richtig. Weder werden Fakten dargestellt, noch hat 
die Ladenöffnung einen Annexcharakter. Die Öffnung der Verkaufs-
flächen ist das Ziel und bewusst sogar Teil des Konzeptes! 
 
Schließlich folgt eine Rechtfertigung der geplanten Ladenöffnung 
auch nicht aus einer Kumulation der weiterhin vorgebrachten Erwä-
gungen. Sie sind nämlich schon nach ihrer qualitativen Ausprägung 
von derart geringer Tragfähigkeit, dass auch eine quantitative Ge-
samtbetrachtung „in der Summe“ ersichtlich nicht zu einer aus-
nahmsweisen Ladenöffnung führen kann, die dem verfassungsrechtli-
chen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht wird. Ungeachtet dessen ist 
die Darstellung im Antrag auch bemerkenswert dürftig und erschöpft 
sich gänzlich in Allgemeinplätzen. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird ent-
sprechend explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 4. 
November 2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen An-
forderungen zum Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte be-
troffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch mit den 
Vorgaben des Gesetzes nicht vereinbar. Wir behalten uns ein gericht-
liches Verfahren gegen die beabsichtigte Verkaufsöffnung explizit 
vor. 
 
b. Winterdorf 
Bezüglich der angestellten „Prognose“ wird auf die Ausführungen 
unter Ziffer 7a entsprechend verwiesen. 
 
Dem Antrag sind nur unzureichende Angaben zu Charakter, Größe 
und Zuschnitt der Veranstaltung zu entnehmen. Die Beurteilung der 
Besucherströme erschöpft sich in nicht validen Annahmen und stellt 
gerade keine Gegenüberstellung der Besucherströme im Bezug zwi-
schen Anlass und der beabsichtigten Sonntagsöffnung dar. Dem Ver-
ordnungsgeber obliegt es allerdings, sich – nachprüfbar – Gewissheit 
über die tatsächlichen Begebenheiten im Bereich der Sonntagsöff-
nung zu verschaffen, weil nur auf dieser Grundlage die verfassungs-
rechtlich gebotene Abwägung und ihre gerichtliche Überprüfung 
möglich sind,

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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 
B 571/18 
 
Der Antrag genügt insoweit den 
strengen Darlegungsanforderungen 
der Rechtsprechung nicht. Uns als 
Gewerkschaft ist es in Ermangelung dieser Informationen zudem 
nicht möglich zu überprüfen, ob die Veranstaltung die mit der Sonn-
tagsöffnung verbundene werktägliche Prägung zurücktreten lässt.  
 
Auf die geplante Sonntagsöffnung findet die Vermutungsregelung 
des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG NRW auch deshalb keine Anwendung, 
weil es an der gesetzlich vorausgesetzten räumlichen Nähe der Sonn-
tagsöffnung zu der anlassgebenden Veranstaltung fehlt. Die Auswei-
tung der Verkaufsöffnung über das Gebiet des Karl-Schwering-Platz 
hinaus ist nicht nachvollziehbar und unverhältnismäßig in der Aus-
dehnung. Schaufensterdekorationen und ein Wettbewerb darum las-
sen sich unter den Begriff des Anlasses im Sinne des LÖG nicht subsu-
mieren. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird ent-
sprechend explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 9. 
Dezember 2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen An-
forderungen zum Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte be-
troffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch mit den 
Vorgaben des Gesetzes nicht vereinbar. Wir behalten uns ein gericht-
liches Verfahren gegen die beabsichtigte Verkaufsöffnung explizit 
vor. 
 
8. Sülz-Klettenberg 
Dem Antrag sind nur unzureichende Angaben zu Charakter, Größe und Zu-
schnitt der Veranstaltung zu entnehmen. Der Bereich der Verkaufsöffnung ist 
gänzlich unbestimmt. Die Beurteilung der Besucherströme erschöpft sich in 
nicht validen Annahmen und stellt gerade keine Gegenüberstellung der Be-
sucherströme im Bezug zwischen Anlass und der beabsichtigten Sonntagsöff-
nung dar. Dem Verordnungsgeber obliegt es allerdings, sich – nachprüfbar – 
Gewissheit über die tatsächlichen Begebenheiten im Bereich der Sonntags-
öffnung zu verschaffen, weil nur auf dieser Grundlage die verfassungsrecht-
lich gebotene Abwägung und ihre gerichtliche Überprüfung möglich sind, 
 
OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2018 – 4 B 571/18 
 
Die Begründung der Antragssteller genügt insoweit den strengen Darle-
gungsanforderungen der Rechtsprechung nicht. Uns als Gewerkschaft ist es 
in Ermangelung dieser Informationen zudem nicht möglich zu überprüfen, 
ob die Veranstaltung die mit der Sonntagsöffnung verbundene werktägliche 
Prägung zurücktreten lässt.  
 
Abzustellen ist dazu auch ausdrücklich auf die Ausführungen der Antrags-
steller. Diese schreiben: „Die Eröffnungsveranstaltung fand in der Regel an

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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
einem verkaufsoffenen Sonntag statt, um 
möglichst viel Publikum zu erreichen.“ 
Damit wird gerade belegt, dass ohne eine 
Verkaufsöffnung weit weniger Menschen 
die Veranstaltung besuchen würden. Dies 
stellt angesichts der Rechtslage die Sache aber gerade auf den Kopf und ist 
das Gegenteil davon, was unter dem Anlassbezug und weitergehenden Kri-
terien zu verstehen ist. 
 
Schließlich folgt eine Rechtfertigung der geplanten Ladenöffnung auch nicht 
aus einer Kumulation der weiterhin vorgebrachten Erwägungen. Sie sind 
nämlich schon nach ihrer qualitativen Ausprägung von derart geringer Trag-
fähigkeit, dass auch eine quantitative Gesamtbetrachtung „in der Summe“ 
ersichtlich nicht zu einer ausnahmsweisen Ladenöffnung führen kann, die 
dem verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz gerecht wird. Unge-
achtet dessen ist die Darstellung im Antrag auch bemerkenswert dürftig und 
erschöpft sich gänzlich in Allgemeinplätzen. Ein dringender Handlungsbedarf 
lässt sich den Ausführungen gerade nicht entnehmen. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird entsprechend 
explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 9. Dezember 
2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum 
Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte betroffener Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer wie auch mit den Vorgaben des Gesetzes nicht ver-
einbar. Wir behalten uns ein gerichtliches Verfahren gegen die beabsichtigte 
Verkaufsöffnung explizit vor. 
 
9. Porz-Mitte 
Die Verkaufsflächen stehen laut Angaben im Antrag zur Veranstaltungsfläche 
in einem Verhältnis von 20:1. Dies erscheint mit Blick auf die Rechtsprechung 
des OVG völlig inakzeptabel. Bezüglich der angestellten „Prognose“ ist fest-
zuhalten, dass keine valide und nachvollziehbare Datengrundlage für die ge-
nannten Zahlen ersichtlich ist. An einem Anlassbezug im Sinne des Gesetzes 
scheint es gänzlich zu fehlen. 
 
Die Zitierungen aus dem Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungs-
konzept Porz Mitte lesen sich vermeintlich passend im Kontext. Sie können 
aber argumentativ nicht überzeugen. Es wird nicht konkret dargetan, welche 
Effekte durch die Sonntagsöffnung auf die ansässigen Händler erwartet wer-
den. Inwieweit dem beschriebenen Leerstand durch die Sonntagsöffnung 
konkret begegnet werden soll, ist völlig unklar. Die Begründung erschöpft 
sich insoweit in allgemeinen Erwägungen, die so auf beinahe jede Sonntags-
öffnung zutreffen. 
 
Es ist ferner nicht ersichtlich, dass die in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LÖG NRW 
genannten oder gleichwertige Zielsetzungen in dem für die Ladenöffnung 
vorgesehenen Bereich in besonderer Weise betroffen sind. Insbesondere in-
dem in der Begründung auf eine innerstädtische Konkurrenzsituation abge-
stellt wird, was dem Charakter nach letztlich nur das Interesse an Umsatzver-
schiebungen innerhalb ein und derselben Stadt beschreibt. Demnach fehlt es

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Köln-Bonn-Leverkusen Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
Geschäftsführung 
auch an einem für die Öffentlichkeit erkenn-
baren Ausnahmecharakter der Ladenöff-
nung. 
 
Die geplante Sonntagsöffnung dient nicht 
der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren (§ 6 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG NRW). Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung ei-
ner „Verödung der Innenstädte“ entgegenwirken, 
 
LT-Drs. 17/1046, S. 108. 
 
Nach der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichts NRW muss nach kon-
kreten Verhältnissen der von der Sonntagsöffnung betroffene Bereich in be-
sonderer Weise betroffen sein. Der Verordnungsgeber muss konkret darle-
gen, aus welchen Umständen sich eine „Verödungsgefahr“ ergibt. Insoweit 
ist alleine der Verweis auf Leerstände unzureichend. Auch auf die angespro-
chene innerstädtische Konkurrenz kann es in diesem Fall nicht ankommen. 
Im Gegenteil heißt es im sogar im Retailbericht B-Lagen Köln 2015 der Firma 
Larbig & Mortag Immobilien GmbH, dass nach der Kalker Hauptstraße die 
Bahnhofstraße in Porz-Mitte im Bericht des Jahres 2016 die zweit höchste 
Passantenfrequenz hatte. Dies deutet gerade nicht auf eine Verödung oder 
die Notwendigkeit einer Belebung hin. 
 
Der Sachgrund einer Belebung der Innenstädte bedingt eine räumliche Be-
grenzung der Sonntagsöffnung. Allenfalls dürften Verkaufsstellen, die in dem 
von einer drohenden „Verödung“ konkret betroffenen Bereich ansässig sind, 
öffnen. Voraussetzung ist jedoch auch dann, dass spezifisch dargelegt wird, 
warum die Sonntagsöffnung gerade für diesen Bereich im Besonderen eine 
„belebende“ Wirkung haben könnte. Eine darüberhinausgehende Sonntags-
öffnung ist von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 LÖG NRW nicht gedeckt. Dazu ver-
weise ich auf die Ausführungen vorab. 
 
Auf die ausführlichen Ausführungen unter Ziffer 1 und 2 wird entsprechend 
explizit verwiesen. 
 
Als Gewerkschaft lehnen wir die geplante Sonntagsöffnung am 9. Dezember 
2018 daher ab. Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum 
Schutz der Sonntagsruhe und der Schutzrechte betroffener Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer wie auch mit den Vorgaben des Gesetzes nicht ver-
einbar. Wir behalten uns ein gerichtliches Verfahren gegen die beabsichtigte 
Verkaufsöffnung explizit vor. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Daniel Kolle 
Bezirksgeschäftsführer

Anlage 3.6 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-100

152071 Zeichen

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 3 
Stadt Köln 
 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
Abschlussbericht  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  
 
Im Auftrag der 
moderne stadt GmbH 
 
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH  
Brückenstraße 17 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 2 05 94-01 
info@modernestadt.de 
www.modernestadt.de 
 
 
 
Bearbeitet von 
NRW.URBAN GmbH  
 
 
Fritz-Vomfelde-Straße 10 
40547 Düsseldorf 
Tel. 0211 5 42 38- 0 
info@nrw-urban.de  
www.nrw-urban.de  
 
 
 
Stand: 04.05.2018

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 4 
Bearbeitung NRW.URBAN: 
Nina Asbach 
Jennifer Boländer 
Alexandra Fehlhaber 
Martina Havel-Willeke 
Ludger Kloidt 
Jens Kohnen  
Markus Schäfer 
Marion Trautmann

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 5 
 
 
 
 
 
INHALTSVERZEICHNIS  
 
1. EINLEITUNG .................................................................................................. 7 
1.1. ANLASS UND ZIEL ........................................................................................ 7 
1.2. ERSTELLUNGSPROZESS .......................................................................... 12 
1.3. BETEILIGUNG ............................................................................................. 13 
2. BESTANDSANALYSE ................................................................................ 15 
2.1. BEVÖLKERUNG UND WOHNEN ................................................................ 16 
2.2. EINKAUFEN UND ARBEITEN ..................................................................... 20 
2.3. SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ............................ 24 
2.4. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT ..................................................... 29 
2.5. VERKEHR .................................................................................................... 35 
3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,        
HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ......................................................... 41 
STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER 
HANDLUNGSBEDARFE .............................................................................. 42 
4. MAßNAHMEN .............................................................................................. 51 
4.1. PORZITY EINSCHLIEßLICH RHEINBOULEVARD ..................................... 53 
4.2. SCHULAREAL ............................................................................................. 61 
4.3. GLASHÜTTE ................................................................................................ 65 
4.4. FLANKIERENDE MAßNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............. 71 
5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN .............. 95 
6. UMSETZUNGSPLANUNG ........................................................................ 103 
7. VERZEICHNISSE ...................................................................................... 105 
7.1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................. 106 
7.2. ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................... 107 
8. ANHANG .................................................................................................... 109

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 6

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. EINLEITUNG 
 
 
 1.1. Anlass und Ziel 
Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt 
Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklung s-
konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den En t-
wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor.  
Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23 .03.2010 
das Entwicklungskonzept Porz Mitte  als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit 
einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs - 
und Handlungsempfehlungen. 
Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige  Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die 
Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte.  
Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich 
die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet 
zeigt besondere Handlungs bedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlich en 
Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet – mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und 
Einwohnern – umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum . 
Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraße  im 
Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug 
Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich -von-Kleist-Straße im Süden  be-
grenzt.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 8 
 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 
Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl 
an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfl i-
che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein - und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch 
Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk. 
Porz Mitte als Zentrum des  Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen, 
Wohnen und Arbeiten  gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene 
Identität.  
Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre 
1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer, 
das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen 
Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt.  
Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt  kommt dem Bezirkszentrum 
eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk 
Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung 
des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu  
beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 9 
trading-down Prozess1 eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt 
nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschied e-
nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen, 
Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume 
entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die 
Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt.  
Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale , die über die Weiterentwicklung 
des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser 
Stelle insbesondere die Lage am Rhein mit dem „Weißer Bogen“, der Uferpromenade und 
dem Naherholungsgebiet „Groov“ in Porz -Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige 
Einzugsgebiet des Bezirkszentrums.  
Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorli e-
gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölk e-
rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statisti sche Nachrichten, 1/2016). 
Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen, 
wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg.  
 
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 
                                                      
1 Der Begriff trading -down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum ty pi-
schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufko m-
men und belebtem Umfeld  zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kun d-
schaft.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 10 
Neugestaltung des Areals „Friedrich-Ebert-Platz“ 
Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des 
Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie -Kaufhauses z wischen Haup t-
straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der 
Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums ung e-
nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading -down Prozess in der Porzer I n-
nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerst e-
hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwah r-
losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich -Ebert-Platz und eine Vielzahl leerst e-
hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung.  
Abbildung 3: Ansicht Hertie -Kaufhaus aus der Wilhelmstraße  und Friedrich -Ebert-Platz,  
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) 
Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie-
Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema-
ligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „moderne stadt – Gesellschaft zur Fö r-
derung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH“ mit der Erstellung einer Mach-
barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt  beauftragt, die gemeinsam mit 
JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde . Am 10.09.2015 wurde das in der 
Machbarkeitsstudie aufgez eigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich 
zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht.  
 
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 11 
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde m oderne stadt GmbH mit der Umsetzung des 
Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und d as ehemalige Warenhaus  betraut. 
Nach Abriss des leerstehenden Hertie -Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit 
neuen Einzelhandels - und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen , davon 30% öffentlich 
gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitati v hochwer-
tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt . Auf Grundlage der 
Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der 
ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich-
Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von 
Köln-Porz eingeleitet. 
Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch 
einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereic h des neu aufzustellenden Beba u-
ungsplans umfasst den Friedrich -Ebert-Platz mit dem  ehemaligen Reisebüro, das Grun d-
stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgebe n-
den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit 
dem angebauten Dechant -Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Frie d-
rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen 
– und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses – sowie der  Rheinpromenade verbindet, 
das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstr a-
ße, der Josefstraße und der Bahnhofstraße.  
 
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung  
Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln 
Ziel für Porz Mitte  ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung  
des Bezirkszentrums als Einkaufs - / Arbeits- und Wohnstandort . Dabei stehen sowohl 
die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 12 
 1.2. Erstellungsprozess  
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 s o-
wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt 
wurde das Integrierte Stadt entwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation 
zwischen Stadt Köln,  der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft 
NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt.  
In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Ve rwaltung die Ausgangs-
lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer rege l-
mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von  Stadt Köln , NRW.URBAN 
sowie moderne stadt GmbH  wurde die zentrale Steuerung und Koordinati on sichergestellt. 
Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlas s-
bezogenen Ämterrunden und Workshops.  
 Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten,  
 Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur  
 Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 13 
 1.3. Beteiligung  
Bei der Erarbeitung des Integrierten  Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer 
Wert auf eine breite und transparente Öf fentlichkeitsbeteiligung gelegt . Folge nde Beteil i-
gungsformate wurden umgesetzt:  
 Sitzungen des Beirats Porz Mitte 
 zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort  
 Online-Beteiligung 
 
Beirat Porz Mitte  
Zur kontinuierlichen Begleitung und politische n Vorberatung bei der Konzeption und 
Umsetzung von Maßnahmen aus d em Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom 
Rat der Stadt Köln am 22.09. 2016 die Einrichtung des Beirat s Porz Mitte beschlossen. Der 
Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Instituti o-
nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums 
wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich, 
was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird.  
Die konstituierende Sitzung  des Beirats Porz Mitte  fand am 20.02.2017 statt. In dieser 
Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zu r Entwicklungsplanung  Porz Mitte  vorgestellt 
und die Aufgabe des Beirats erläutert. 
In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeitet en Maßnahmen für das Integrierte Stadt-
entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku-
tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Ö f-
fentlichkeitsbeteiligungen sowie die Resul tate der Online-Beteiligung vorgestellt und das 
weitere Vorgehen erläutert. 
Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv eing e-
bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten.  
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv eing e-
bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht.  
In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017  wurde unter anderem durch die 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen 
Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund 
300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer  ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die 
konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren.

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 14 
 
  
            
Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König 
 
Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 
31.03. bis zum 18.04.2017  eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei  wurde auf einer 
hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den 
Prozess einzuspeisen.  Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den Ma ß-
nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt.  
In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017  nutzen rund 200 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit , sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei-
ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz 
Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für 
ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz, 
Grünfläche an der Glashütte ) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co. 
KG skizziert.  
Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online -Beteiligung wurden 
dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen. 
Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW ), der Bezirksregierung 
Köln, moderne stadt  GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln stat t-
gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden v orgestellt, die Anmerkungen des Landes 
aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. BESTANDSANALYSE 
 
 
 
Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort.  Sie bildet damit die 
Grundlage für die darauf folgende Stär ken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleite n-
den Handlungsbedarfe.  
Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen 
Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur En t-
wicklung von Porz Mitte widerspiegeln.  
 Bevölkerung und Wohnen 
 Einkaufen und Arbeiten 
 Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
 Grün- und Freiflächen, Umwelt 
 Verkehr

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 16 
2010 2016 2010 2016 2010 2016 2010 2016
Einwohner/-innen 1.027.504 1.081.701 107.469 113.611 3.964 4.150 1.520 1.470
Altersstruktur
00 - < 18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9%
18 - < 35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7%
35 - < 45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4%
45 - < 65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7%
65 und älter 17,8% 17,5% 19,8% 20,3% 17,0% 19,0% 13,4% 17,2%
Jugendquotient 23,2 24,2 26,6 27,9 26,0 27,6 35,2 40,7
Altenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,8 29,2
Einwohner mit Migrationshintergrund 341.122 408.860 37.719 47.251 2.256 2.553 1.236 1.239
Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3%
Ausländer/-innen 174.650 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561 569
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7%
Haushalte 537.017 560.298 51.268 53.888 1.965 2.050 610 599
davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0% 28,4%
Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4%
Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4%
ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2%
SGB II-Bezug
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557 557
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,6 44,6
SGB II-Bezug unter 15-jähriger 31.023 31.260 3.879 4.343 287 303 187 189
Anteil an den unter 15-jährigen (%) 23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,5 62,2
Grundsicherung im Alter
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 18 27
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 6,0 7,7 4,5 5,9 6,9 7,9 8,9 10,8
Untersuchungsgebiet
Porz-Mitte
Handlungsschwerpunkt 
GlashüttensiedlungMerkmal Stadt Köln Stadtbezirk 
Porz
 2.1. Bevölkerung und Wohnen2 
Bevölkerung 
 
Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte i st mit Blick auf die Haushalts - 
und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere 
Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der 
Integrationsleistung hinweist. Zudem werde n Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der 
überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich.  
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu-
chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf 
(Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015). 
Die akt uellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der 
Einwohnerinnen und Einwo hner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen 
wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein 
Bevölkerungszuwachs von 10,2  % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040).   
                                                      
2 Die statistischen Angaben beziehen sich – falls nicht anders angegeben - auf den Stan d 
31.12.2016.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 17 
Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang 
mit der Entwicklung des im Süden des Stadtbezirks gelegenen Gebietes „Zündorf-Süd“.3 
Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60  %, 
einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %. 
In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner 
mit Migrationshintergrund mit 84,3  % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu-
chungsgebietes.  
Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45 - bis unte r 65 -jährigen 28  %, 
gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese 
Altersstruktur entspricht in etwa der G esamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im J u-
gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wi eder, welche nur leicht über d e-
nen der Gesamtstadt liegen.  
Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient – also 
das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im 
erwerbsfähigen Alter – mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesam t-
stadt.  
 
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47  %) 
Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19  %, und der der S e-
niorenhaushalte 23 %. 
                                                      
3 Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die 
Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchz u-
führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserv e in Zündorf -Süd 
(Köln-Porz) zu entwickeln.  
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
0-18 18-35 35-45 45-65 >65
Altersstruktur 
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 18 
Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der 
Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt.  
 
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4  %  
im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter 
15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB -II-Bezug. In der Siedlung 
an der Glashütt enstraße liegen die A nteile bei den SGB -II-Empfängerinnen und  
-Empfängern nochmals um 15,2  Prozentpunkte und bei den unter 15 -jährigen um 
11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand: 
2016). 
 
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend Senioren
Haushaltsstruktur 
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Über 15 Jahre Unter 15 Jahre
Anteil SGB-II-Empfänger 
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 19 
Der Stadtteil Porz  ist zudem gekennzeichnet von einer  leicht überdurchschnittlich hohen 
Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 %4 gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt. 
Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter 
(SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9  % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der G e-
samtstadt.  
Wohnen 
Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd gle i-
chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der 
Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen . Der Anteil des öffentlich geförderten Woh n-
raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6  % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt 5 .  
Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums 
verbundene geringe Bau - und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner 
Bezirkszentren eine Besonderheit dar. 
Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe  gemischt. Die Gebäu-
destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäud e-
komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren  auf. Der Zustand der Ge bäude variiert, wo-
bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist. 
Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an 
der Glashüttenstraße  besonders hervorzuheben  (vgl. auch Potenzialflächen, S . 30/31) .  
Die Wohnungen gehören zum einen  der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immob i-
lien AG (LEG Immobilien AG ) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern. 
Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er  Jah-
ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem 
teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen 
befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pfleg ezustand aus, 
der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt. 
Über die Gestaltung der Flächen und Wege  könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi-
schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden. 
                                                      
4 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 
5 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 20 
 
Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 
 
 2.2. Einkaufen und Arbeiten 
Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er 
Jahren geplanten Zentrumsbereich ( „Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit 
den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haup t-
straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zen t-
rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus 
den 1970er Jahren basierende Aus - und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht 
mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität. 
 
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  
Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 21 
Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsfl ä-
chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das 
frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef-
straße, das im Jahr 2009  im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie  GmbH geschlos-
sen wurde. 
In der Folge  kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von 
Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Die se zeigt sich auch im baulichen 
Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt 
geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen.  Mitte 2017 wurden im Zentrumsb e-
reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Qu elle: Erhebung durch 
NRW.URBAN).  
Die einzige verbliebene A -Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Z u-
sammenhang mit der Schließung des Hertie -Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung 
des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße.  
Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums  Porz wird außerdem stark beein flusst 
durch den konkur rierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandel s in 
Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche. 
 
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,  
Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 22 
 
Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  
Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017 
Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von 
1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
(EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums  für 
den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern. 
 
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels - und Zentrenkonzept, 
Quelle: Stadt Köln 2010

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 23 
Im Bezirkszentrum  Porz befindet sich mit 23.000  qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche 
des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100  Betriebe, von d e-
nen derzeit allein der  Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verkle i-
nert, im CityCent er Porz eine Magnetfunktion hat . Am östlichen Rand des Untersuchungs-
gebiets angrenzend an die Trasse der DB  AG liegt ein  großflächiger Lebensmittel-
Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das 
Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel  für den kurzfrist i-
gen Bedarf am stärksten vertreten  (41 %), gefolgt von langfristigem (36  %) und mittelfristi-
gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010). 
Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 % 
der im Bezirkszentrum Einkaufenden  aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung  auf-
bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa 
hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte ( vgl. Entwick-
lungskonzept Porz -Mitte, Sachstand 2016).  Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des 
Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb  im 
Zentrum zu verankern. 
Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,7 6 deutlich unter dem 
der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit 
107,2. 
Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte s tarke Bevölkerungswachstum insbesondere 
im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk-
tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zune h-
men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende 
Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspr e-
chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern 
auch die eines Umfelds, das durch s eine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum 
belebt. 
 
 
                                                      
6 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 24 
 2.3. Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des 
Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte au ch fußläufig gut zu erre i-
chen sind. 
 
Bildungseinrichtungen 
Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl -Stamitz-Musikschule und das städt i-
sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen 
Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße.  
Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich 
um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 
2015 / 2016). Bedingt durch den Ge bäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebä u-
des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von 
Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2 -fach Turnhalle 
sowie eine mögliche Erweit erung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen 
(385 – 480 Schülerinnen und Schüler) , und damit verbunden der Flächenbedarf von rund 
10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand 
2016). 
   
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln 
Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musi k-
schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße.  
Die CSM unterhält viele Kooperatio nen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße, 
Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grun d-
schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft 
und sehr gut besucht. Im Rahmen der  Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in dire k-
ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 25 
 
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  
Quelle: Stadt Köln 
Das städtische Berufskolleg  (BK 10) für das Berufsfeld  Metalltechnik soll gemäß B e-
schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den 
Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit 
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Geb äudewirtschaft positiv geklärt. Da 
im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, 
werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der 
Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine ver bindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch 
nicht möglich. 
  
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln 
Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange-
siedelt. 
 
Kindertagesstätten 
Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren 
33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausba u-
bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In eine r perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020 
und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungspro g-
nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 26 
Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6 -gruppige Kindertagesstätte Glas -
hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würd e sich der Ausbaubedarf entspre chend 
erhöhen. 
 
Spiel- und Bolzplätze 
Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Frie d-
richstraße / Klingerstraße u nd einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der E r-
stellung des Entwicklungskonzeptes Porz ‐Mitte bestand im Bereich Porz  Mitte ein erhebli-
cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel ‐ und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche 
Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel ‐ und Aufenthaltsräu-
me einzurichten. Gemäß Spielpla tzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf 
rund 12.000 qm.  
 
 
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 
Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und  des 
Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfo r-
derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkt i-
onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplat zes vorzusehen. 
Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu 
sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren.  
Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare  weitere Wohnbebauung. 
Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung 
an der Glashüttenstraße und der KVB -Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugesta l-
tung des zentralen  Bereichs des ehemaligen Hertie -Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die 
Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentl i-
chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berüc k-
sichtigen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 27 
Offene Jugendeinrichtungen 
An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene 
Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum  `Glashütte` in der Trägerschaft der Jugen d-
zentren Köln gGmbH (JUGZ).  
Insgesamt verfügt die ‚Glashütte‘ auf einer Nutzfläche von rund 2. 400 qm über ein Raumen-
semble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen. 
Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Ange-
bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermitt agsbetreuung werden von 
etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungsko n-
zept Porz-Mitte).  
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für 
bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügun g gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse 
angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu 
nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und 
eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt.  
 
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 
Neben diesen vielfältigen Möglichkeiten finden durch Kooperationen in der ‚Glashütte‘ weit e-
re Veranstaltungen wie ein RepairCafé oder Konzerte statt. Die ‚Glashütte‘ vermietet ihre 
Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinde r-
geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum-
lichkeiten für das Büro der Koordinatorin . Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort 
regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturang ebote statt . Zu-
sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48 
oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum „Solibund“ sowie dem 
„Alevitischen Kulturverein “ ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen 
Bereich sehr gut.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 28 
Weitere Angebote 
Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemein den in Porz 
sowie der Türkisch -Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilb ib-
liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil 
Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für untersc hiedliche Zielgruppen 
und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges 
und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen 
lässt.

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 29 
 2.4. Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Grün- und Freiflächen 
Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün - und Freiflächen sowie 
mit Erholungs - und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten  innerhalb des 
Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Si e befinden sich am 
Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.  
Die bestehenden Wegeverbindungen  sind unzureichend und nicht dazu geeignet , die ein-
zelnen Grün - und Freiflächen zu vernetzen . Die besondere Lage am Rhein kann durch 
Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden. 
Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der 
Schließung des Hertie -Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und 
Brachlage einen s tädtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung 
durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu g e-
ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßs täbliche Baublö-
cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als bisheriger zentra-
ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht 
hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbi n-
dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1).  
In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes  oftmals nicht 
mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsqual i-
tät und zum anderen auf di e Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. S o-
mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Be i-
spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das  gesamte Be-
zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich -
Ebert-Platz entsteht die Chance , zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsl i-
nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden.

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 30 
 
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Potenzialflächen 
Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche 
Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn - und Gewerbenut-
zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen. 
In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt:  
 A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig) 
 B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig) 
 C= Freifläche neben der Jugendeinrichtung „Glashütte“ (mittel- bis langfristig) 
 D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig)  
 E= Schulareal (mittel- bis langfristig)

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 31 
Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und der Grün-
fläche an der „Glashütte “ ist das heutige Schulareal  zwischen Haupt- und Josefstraße  be-
sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs 
(BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in ein em zentral gelegenen 
Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur 
Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort 
der Carl -Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgew ogen werden, 
um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes 
des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln.  
 
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  
 
Rheinboulevard Porz 
Das Rheinufer in Porz Mitte sowie seiner Höhenlage am „Weißer Bogen“ zählt auf grund 
seiner Breite von etwa 35  m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten 
Rheinuferbereichen in Köln . Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahr karten-
pavillon stehen unter Denkmalschutz.  Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haup t-
straße beziehungsweise de s Bezirkszentrums  sind zwar vorhanden, aber schlecht ausg e-

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 32 
baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher-
holungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe 
dazu Kapitel 2.5). 
Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Plat z-
fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich  viele Möglichkeiten zur Nutzung für Fre i-
zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen-
gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboul e-
vards hinsichtlich stadtgestalterischer und fre iraumplanerischer Aufwertungsmöglic h-
keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen.  
   
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln  
Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn 
sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgä n-
gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im 
Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung de r Nutzungen diskutiert  und überprüft  
werden.  
Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts-
schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel . Die-
ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhalt ung und Weiterentwicklung einer weitgehend n a-
turnahen Landschaft. 
 
Grünfläche an der Glashüttenstraße 
Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es 
handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung  zur östlich gelegenen 
Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der 
Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die 
von einem ca. 4 – 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent-
licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fu ß-
wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem 
Geschäftszentrum Porz Mitte . Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderg e-
nutzt.

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 33 
   
Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln  
Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende kna pp 6.000 qm große provisori-
sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnung s-
bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp -Reis-Straße e r-
schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord -Süd-
Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des Cit y-
Centers und des Umbau s des Parkhauses provisorisch hergerichtet und w ird heute nur 
noch wenig genutzt.  Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatza n-
gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die 
Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte , Sachstand 2016, 
zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesa m-
te Bereich zwischen der Stad tbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als 
zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden. 
 
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 
Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar-
gestellt.

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Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ 
Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der 
Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20  m brei ten Rasenfläche  als Straßenbegleitgrün 
ohne Aufenthaltsqualität . Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumb e-
stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht. 
Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer 
neuen öffentlichen Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ ausgebaut und erweitert  werden. Hierbei 
gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und  in die Neugesta l-
tung mit einzubeziehen. Der neue „Po rzer Stadtgarten“ (Arbeitstitel) kann über eine klar e r-
kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden  werden. Neben 
der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines qual i-
tätsvollen neuen Wohnstando rts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhand e-
nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt 
wird.  
 
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  
Quelle: NRW.URBAN 2016

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 35 
 2.5. Verkehr 
Individualverkehr 
Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner 
Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtl i-
che Verkehrsnetz angeschlossen. 
Über die Kaiserstraße und  die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit 
der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg 
(A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die 
Kölner Innenstadt.  
Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haup t-
straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberg e-
schossen. Da die Hauptstraße die  einzige direkte Verbindungsstraße zwischen de m Porzer 
Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehr s-
aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die 
Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung  für 
den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstr a-
ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr 
ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den  Durchgangsverkehr 
(siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es 
rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen 
können nahezu alle Nutzungen und Grunds tücke innerhalb des Untersuchungsgebietes 
angefahren werden.

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Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienenn etze der Deutschen Bahn 
(DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausg e-
bautes Busnetz ergänzt. 
Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über 
den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung 
an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7 
der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs-
gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) 
in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte.  
Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un-
tersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße liegt.

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Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg). 
Der Kölner Hauptbahnhof kan n in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS-
Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht. 
Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem 
nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein)  ist die Erschließung durch den öffentl i-
chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut. 
 
Rad- und Fußwegeverbindungen 
Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenb e-
gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsigna l-
anlagen geregelt. 
Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist 
eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit, 
Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau-
fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radweg e-
verbindungen:  
- der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute 
aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt,  
- die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die  
Josefstraße,  
- die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur  
Bergerstraße, 
- die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die 
Kaiserstraße, 
- die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstr a-
ße zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen.  
 
Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge 
vorhanden.

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Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  
Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radve r-
kehrs ein sog enannter „Runder Tisch“ eingerichtet, dem der städtische Fahrradbeauftragte, 
der ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören. 
Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige 
Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszen t-
rum sowie zur H altestelle der Stadtbahn, der  Buslinien Porz -Markt und zum Rheinufer.

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 39 
Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit 
Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes. 
Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich 
eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße , welches die 
einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen de m Bezirkszentrum und dem Rhei n-
ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Ve rbindungsstück stellt 
sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausg e-
prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezi e-
hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere i n den Nachtstunden. 
Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti-
on und die Niederlegung der Aufbauten. 
 
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Ruhender Verkehr 
Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhe n-
den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle: 
Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). D er Parkplatz an der Philipp -Reis-Straße ist durch 
private Dauermieter und einen Carsharing -Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere 
bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben 
dem CityCenter (siehe Abbildung 30). 
Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der 
städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant.

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Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraß e gelegene städtische Parkplatzareal östlich 
der Stadtbahntrasse  zwischen Philipp -Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits 
beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbau s des Parkhau-
ses provisorisch hergerichtet und wird he ute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau 
und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben.  
 
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  
Quelle: NRW.URBAN 2016

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3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,  
     HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE 
 
 
 
Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Han d-
lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiede rum die 
Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen.  
Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des 
öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum  Ver-
weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des 
Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum 
mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumlich e Anbindung 
an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel 
und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt.  
Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrum s einen wichtigen 
Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen 
wichtigen Beitrag bilden.  
Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwi r-
kung der ansässigen Bevölkerung  von hoher Relevanz und über entsprechende Maßna h-
men zu stärken.

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Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe 
Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die 
Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identif i-
ziert.  
Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen  
Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im 
Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund  sind eine soz iale Balance 
und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle 
Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen.  Vor dem Hintergrund 
des prognostizierten  Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung un d Bereitstellung i n-
tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.  
Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswo h-
nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark 
verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und 
Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv  wahrgenommen, die 
Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert. 
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die 
Planung von Maßnahmen, die Po rz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete 
Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil geg e-
ben und die I dentifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von 
lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit 
Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und sp e-
zielle Beteiligungsformate zu konzipieren. 
Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen 
erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz  Mitte dar  und können 
einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern.  
 
Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten  
Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung 
eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert we r-
den muss, entsc heidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und s i-
cherlich steigende Nachfrage abgestimmte n Verkaufsfläche k önnen Kaufkraft und Kunden 
erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale 
ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fußläufig und 
mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vo r-
handen sind.

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 43 
Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neu ordnung des Fried-
rich-Ebert-Platzes und seine r angrenzenden Flächen . Durch die damit verbundene Steig e-
rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte 
ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. 
In der Stärkung de r bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels - und Dienstleistungsa n-
gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale 
gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer 
Bedeutung sind.  
Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufen t-
haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading-
down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ve r-
besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu z um Beispiel  
auch außengastronomische Angebote  sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und 
Gewerbetreibenden. 
 
Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial -
infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum ‚Glashütte‘ 
eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein -Westfalen. Durch die zahlreichen 
bereits bestehenden Bildungs - und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an 
sozialintegrativen Angeboten in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben 
sich Anknüpfungspunkte , auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese 
untereinander zu vernetzen. 
Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bi l-
dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den 
Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellung en formuliert, dass die Grundschule 
GGS Hauptstraße und die Carl -Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in  
einem Bildungsverband bestehen bleiben. 
Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten 
kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch 
über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende 
Struktur aufgebaut werden kann.  
Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche , die im Rahmen der vorgeschlagenen 
Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatza n-
lage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre S i-
tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung d es öffentlichen Raumes und die Aufwertung 
bestehender Anlagen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil 
Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich  jedoch in der Ausgestaltung und Nu t-
zung des Rheinboulevards nic ht wi der. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss 
der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht 
werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein a n-
schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden. 
Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen. Daher gilt 
es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur  Anlage neu-
er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen 
öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum 
Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im 
Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. 
Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung , 
City Trees, Spielpunkte  sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Scha f-
fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das 
Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.  
 
Handlungsfeld 5: Verkehr 
Porz verfügt über eine gute innerstädti sche, regionale und überregionale verkehrliche Infr a-
struktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr 
und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränku n-
gen positiv bewertet. Außerdem  verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stel l-
plätze für den ruhenden Verkehr.  
Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbu n-
denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die f eh-
lenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß - und 
Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend 
miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz.  
Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs - und 
Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu 
verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch 
weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt - und Quartiersentwicklung spielt die 
Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi-
lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fuß wegebe-
ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Ra d-
wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächend e-
ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten.

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 45 
 Stärken / Potenziale 
Herausforderungen /  
Risiken 
Handlungsbedarf 
Bevölkerung und Wohnen 
Bevölkerungszuwachs 
Ausgewogene Alters-
struktur 
Ausgewogene Haus-
haltsstruktur 
Heterogene Wohnungs-
marktstruktur 
Hoher Anteil öffentlich 
geförderter Wohnungen 
Baulücken und minder-
genutzte Grundstücke 
bilden Potenzialflächen 
Soziale Segregation 
Hohe Quote SGB-II-
Empfänger (besonders der 
unter 15-jährigen) 
Hohe Arbeitslosigkeit 
Räumlich konzentrierte 
Problemlagen 
Fehlender Dialog mit Be-
wohnern 
Integrationsprobleme 
Sanierungsbedarf im Ge-
schosswohnungsbau der 
1970er Jahre 
Baulückenschließung und 
Nachverdichtung 
Sanierung bestehender mehr-
geschossiger Wohnbebauung 
Stärkere Einbindung der Bevöl-
kerung bei Planungen 
Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange-
bote im Geschäftszent-
rum 
Gute Erreichbarkeit mit 
ÖPNV 
Städtebaulich durchgrei-
fende Neustrukturierung 
des zentralen Bereiches 
Unterdurchschnittliche Be-
schäftigungsquote 
Hohe Leerstandszeiten bei 
Geschäftsflächen  
Fehlende Aufenthaltsqualität 
im Geschäftszentrum 
Bedarfsorientierte Schaffung 
von Einzelhandels- und Dienst-
leistungsflächen 
Stärkere Kooperation zwischen 
Eigentümern, Geschäftsinha-
bern und Dienstleistern 
Vernetzung der lokalen Einzel-
händler und Gewerbetreibenden  
Leerstände verringern 
Maßnahmen zur Qualifizierung 
für den Arbeitsmarkt 
Soziale Infrastruk-
tur, Bildung, Kultur Gute Bildungs- und sozi-
ale Infrastruktur 
Jugend- und Gemein-
schaftszentrum  
‚Glashütte‘ 
Vielfältiges kulturelles 
Angebot  
Qualifizierungsniveau 
Wenig Vernetzung der Ein-
richtungen untereinander 
Spielplatzbedarfe 
Ergänzende Qualifizierungsan-
gebote für benachteiligte Bevöl-
kerungsgruppen 
Schaffung neuer / Aufwertung 
vorhandener Spielflächen 
Vernetzung der bestehenden 
Angebote durch Quartiersma-
nagement 
Grün- und Freiflä-
chen, Umwelt 
Neugestaltung Friedrich-
Ebert-Platz als „Initial-
zündung“ 
Lage am Rhein 
Potenzialflächen vor-
handen  
Kompaktheit des Be-
zirkszentrums 
Öffentliche Grün- und Frei-
flächen defizitär 
Fehlende Aufenthaltsqualität 
Angsträume 
Barrieren im öffentlichen 
Raum durch Brückenbau-
werke und Straßen 
Aufwertung, Erweiterung, Neu-
gestaltung bestehender Grün- 
und Freiflächen 
Herstellung von Wegeverbin-
dungen (Rhein – Porz Mitte – 
Glashüttenstraße) und 
Sichtachsen  
Beleuchtungskonzept   
Verkehr 
Überörtliches und örtli-
ches Verkehrsnetz 
ÖPNV- und Fernver-
kehrsanbindung 
Viele Fuß- und Radwege 
Ausreichendes Angebot 
im Bezirkszentrum an 
Stellplätzen 
Hohes Verkehrsaufkommen 
vor allem im Durchgangs-
verkehr 
Hohe Lärmemissionen 
Fehlende Netzschlüsse der 
Rad- und Fußwegeverbin-
dungen 
 
Schließung der Lücken im Fuß- 
und Radwegenetz / Verlänge-
rung der Radwegeverbindungen 
Nahmobilität stärken 
Stadtverträgliche Verkehrslen-
kung  
Stadtverträgliche Umgestaltung 
der Hauptstraße

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 46 
Zielsystem  
Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich -Ebert-Platzes unter Einbeziehung de r 
Fläche de s ehemaligen Hertie -Warenhauses und der a ngrenzenden Verflechtungsräume 
erfährt das  Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst 
2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie -Gebäudes. Mit 
dieser Maßnahme allein l assen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte  
jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal-
tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten 
und um die Lebensumstände für die hie r lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer 
Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern 
gegengesteuert werden.  
Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte  sollen fachliche 
Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um 
einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive 
Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisieru ng für 
ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen.  
 
Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die  
nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung  
des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort.  
Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla-
nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.  
 
Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisi e-
rung der Vision von Porz  Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperi e-
rendes Bezirkszentrum . Dieses Bezirkszentrum nimmt  seine Rolle in der Entwicklung der 
wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr  und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung 
und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein.  
 
Strategische und operative Ziele 
Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt, 
die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im w eiteren Planungs- und Entwicklungs-
prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als 
relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 47 
 Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung  
 Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit  
 Gleichstellung von Frauen und Männern 
 Stärkung von Identität und Image  
 Nachhaltigkeit und Verstetigung  
 
Um das Leitziel  der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des B e-
zirkszentrums als Einkau fs- / Arbeits- und Wohnstandort “ zu erreichen und damit der Vor-
stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wu r-
den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert: 
 Gut leben 
 Gut wohnen 
 Zukunftsfähig und attraktiv 
 Besser einkaufen 
 Konstruktives Miteinander 
 Gerne draußen 
 Sicher unterwegs 
 
Diese wurden aus der städtebaulichen , sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands-
aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse a bgeleitet. Dabei 
kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden .

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 48

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 49 
 
 
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem we i-
teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen han d-
habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgele i-
tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht w erden sollen. Die operativen Ziele werden 
durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht.  
 
Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst 
und veranschaulicht.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 50 
 
 
 
 
  
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 51 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. MAßNAHMEN 
 
 
Ziel des Integr ierten Stadtentwicklungskonzept es ist es , das Bezirkszentrum und die a n-
grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies 
soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden. 
Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen 
begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als 
Einkaufs- / Arbeits - und Wohnstandort  unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der 
Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einze l-
nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.  
Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte:  
 „Porzity“ inklusive Rheinboulevard Porz 
 Schulareal 
 Glashütte 
Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Unters u-
chungsgebiet.  
Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzept es umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Be i-
trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen 
werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umg e-
setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 52 
 
Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  
Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 53 
 4.1. Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Porzity inkl usive Rheinboulevard Porz“ umfas st den 
zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich -Ebert-Platz mit 
dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen 
das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich  des denkmal-
geschützten Kiosks an der Mühlenstraße zu dem Handlungsraum „Porzity inkl usive Rhein-
boulevard Porz“. Dieser ist im Norden durch den Rathausplatz, die Karlstraße und die Ph i-
lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die  Bahnhofstraße 
begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein. 
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 54 
Folgende Maßnahmen wurden fü r den Handlungsschwerpunkt „Porzity einschließlich Rhein-
boulevard Porz“ formuliert.  
1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 
1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 55 
Maßnahme 1.01 
Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 
 
Lage:     Rheinboulevard Porz 
Handlungsfeld:    Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:     2018 - 2023 
 
Ausgangslage: 
Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprec hend gestaltet, birgt aber viele Möglic h-
keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung.  
Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht  
erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt. 
 
Projektbeschreibung: 
Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und 
die Aufenthaltsqualität verbessert werden.  
Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszent rum aufmerksam zu m a-
chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im B e-
reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad - und 
Fußwege zu beachten.  
Über ein attraktives Beleuchtungskonzept soll en sowohl der Raum als auch die Wegeve r-
bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden. 
Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie 
Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detai lliert untersucht werden. Der Rhei n-
boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich-
Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere-
freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt. 
Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu b e-
wertenden personellem und finanziellem Aufwand  umfasst, bedarf es einer federführenden 
Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird.  
 
Gesamtkosten:        3.901.000,-€ 
      
Radwegsanierung (Leinpfad)  2022-2023  1.600.000,-€ 
 
Platz-/Flächengestaltung  2023   1.070.000,-€ 
 
Begrünung    2022-2023     476.000,-€ 
 
Neubau/Anpassung Rampe  2022-2023     235.000,-€ 
 
Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023     400.000,-€ 
 
Beleuchtungskonzept   2023      120.000,-€

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 56 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Stadtplanungsamt 
Zielgruppe:      Gesamtes Quartier und Besucherinnen  
      und Besucher 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |  
sicher unterwegs | gerne draußen 
Zielindikatoren:     Frequentierung des Rheinboulevards Porz;  
      Aufenthaltsdauer 
Zeitraum:     Kurzfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 57 
Maßnahme 1.02 
Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 
 
Lage:   Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 
Handlungsfeld:   Verkehr 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2017 - 2022 
 
Ausgangslage: 
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein. 
Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße  von Porz Mitte zu  dem südlich gelegenen 
Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund 
des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung 
für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch.  
 
Projektbeschreibung: 
Das Ziel der Umgestaltung d er Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einka u-
fen und dem Durchgangsverkehr  sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmer n unter 
stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen 
Maßnahmen sollen zu einer  funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zei t-
gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen.  
Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht: 
 
 Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinande rs verschiedener 
Verkehrsteilnehmer 
 Optimierung der Stellplatzordnung 
 Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger 
 Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen 
Ansprüche 
 Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben 
 Schutzstreifen für Radfahrer 
 bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard 
 
Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen.  
Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen.  
Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Bau beginn für 2021/20 22 vorgesehen.  
 
Kosten:  Gesamt: 3.870.000,-€ (Bau inkl. Planungskosten) 
 
2018                 35.000,- € Planungskosten 
2019                 35.000,- € Planungskosten 
2020          760.000,- € Baukosten 
2021     1.520.000,- € Baukosten 
2022      1.520.000,- € Baukosten 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
Stadtplanungsamt 
Zielgruppe:   Gesamtes Quartier und Besucherinnen und  
Besucher 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs 
Zielindikatoren:  Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh-
mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums 
Zeitraum:     Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 58 
Nachrichtliche Maßnahmen „Porzity einschließlich Rheinboulevard“ 
Die vorher definierten Maßnahmen im Bereich „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ we r-
den durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum  
ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnah men, die außerhalb des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des  Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, je doch kein Förderzugang über die 
Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. 
 
Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes und Neuordnung der 
angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ) 
Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende eh emalige 
Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch 
Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional g e-
schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt.  Die städtebauliche 
Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur U m-
nutzung der Hertie -Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für 
heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im J ahr 2014 
erwarb die Stadt Köln das Warenhaus -Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirk s-
zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie -Gebäude zusammen mit Friedrich -Ebert-Platz und 
unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Ent wicklungsge-
sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklung s-
möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi-
tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste d er Rat der 
Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal 
mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machba r-
keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Auswe itung der Angebotsstruktur ist ein 
Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kultu rellen Einrichtungen vorges e-
hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto -Grundfläche 
für gewerbliche Nutzungen entstehen.  Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter 
und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli-
che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europ ä-
ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufw eitungen, wobei kleinkl i-
matische Aspekte Berücksichtigung finden. 
Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 
28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie -Immobilie und der 
Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 202 2 
beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper  erfolgt die abschließende 
Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04).

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 59 
Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren ent wickelt. In Haus 2 werden Handel und 
Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen 
und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei 
Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht 
die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen 
der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts - 
und Dienstleistungsangebote und zu einer  stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen 
Bereichs. 
Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der 
Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine 
qualitätsvolle und einheitli che Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die 
Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des 
Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper s o-
wie der Niederlegu ng des Dechant -Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung 
der öffentlichen Flächen am Friedrich -Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert 
werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderse t-
zung mit den  Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räuml i-
ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebaul i-
chen Qualitäten verbunden werden. 
Die „Neue Mitte Porz“ wird von moderne stadt  GmbH in enger Abstimmung mit den beteili g-
ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt. 
 
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße 
Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich 
des denkmalgesch ützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnu t-
zungen im Erdgeschoss und Büro - und / oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu 
realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem spät e-
ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum 
nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 60 
Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten 
Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Grü nden nicht die Voraussetzung en der Städt e-
bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft: 
 
Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz  
Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastrono mie sollen im Rahmen 
der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote 
realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch 
verbessert werden.  Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso 
Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden. 
 
Mobilitäts- und Servicestation 
Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes  ge-
stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an.  
Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines 
gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stä r-
kung des Mobilitäts - und Dienstleistungsangebotes inklusive  aller Synergieeffekte als neue 
belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können  
 
 der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien  
(E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs),  
 haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten  
(z.B. „Porzer Wäsch- und Kochwiever“) und 
 in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden.  
 
Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra-
strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität 
bedeuten.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 61 
 4.2. Schulareal 
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Schulareal“ umfasst den Entwicklungsbereich zw i-
schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße.  
Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende 
Maßnahme vorgesehen:  
2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal 
 
 
 
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",  
Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 62

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 63 
Maßnahme 2.01 
Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal 
 
Lage:   Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße  
  und Josefstraße 
Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    bis 2020 
 
Ausgangslage: 
Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer 
Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz  Mit-
te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene 
Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäud e-
zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgeb äude und 
einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2 -fach Turnhalle. Die Carl -Stamitz-
Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nac h-
frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metallt echnik soll 
langfristig in den Berufskolleg -Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt 
sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen 
alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet. 
 
Projektbeschreibung: 
Ein geeignetes Architektur - und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten 
Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Ma ß-
stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arb eit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen 
und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Bran d-
schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur, 
Wohnen) entstehen. Die Erweiterung  der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grun d-
schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl -Stamitz-Musikschule ist 
ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebaul i-
che Konzeption zu entwicke ln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musi k-
schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf 
Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt. 
 
Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 201 0 soll im 
Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbi n-
dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz).  
Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200  etc.) 
sowie Konzeptmodelle gefordert. 
 
Kosten:    25.000 ,-€ (einschließlich Modellbau) 
 
2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung  
 Mittelabfluss: 25.000,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Schulentwicklung 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Stadtplanungsamt 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
 
Zielgruppe:   Alle Schichten 
 
Strategisches Ziel:  Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |  
  gut wohnen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 64 
   
Zielindikatoren:    Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen,  
      Verbesserung der Freiraumqualität. 
 
Zeitraum:     Kurzfristig 
 
Plan:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 65 
 4.3. Glashütte 
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ umfasst das Jugend - und Gemeinschafts -
zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied-
lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im 
Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp -Reis-Straße. Die westliche 
Begrenzung bildet die KVB-Trasse. 
 
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",  
Quelle: NRW.URBAN 2017 
Folgende Maßnahmen sind für den räumlichen Handlungsschwerpunkt „Glashütte“  
vorgesehen: 
3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffent lichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer 
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen  an der 
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 
3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 66 
Maßnahme 3.01 
Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer 
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der 
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 
 
Lage:     Grünfläche an der Glashüttenstraße 
Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur │ 
      Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2019 - 2025 
 
Ausgangslage: 
Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB 
liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein 
mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des City Center-Parkhauses als Provisorium angelegt 
wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf. 
In Porz  Mitte besteht ein erhebli cher Fehlbedarf an öffentlichen Grün -, Spiel -, Sport - und 
Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche 
Flächen für adäquate öffentliche Spiel - und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der 
vorhandenen Bevölk erungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen 
Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlung s-
bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie 
Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz -Mitte 
festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im 
Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist 
zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen.  
 
Projektbeschreibung: 
Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung 
Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwi ckelt und 
ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die 
daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen.  
Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindu ngen geschaffen 
werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und 
Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen 
sind eine Grillstation, ein Open -Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz z ur Steigerung der 
körperlichen Aktivität im S tadtgebiet denkbar. Die  Multifunktionsanlage wird in Zusammena r-
beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant.  
Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu 
erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, 
generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen 
bei der Planung berücksichtigt. 
 
Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzuste llende öffentliche Parkanlage, Spielplatz, 
Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage), 
Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz 
 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Entwicklung der Parkanlage 
 Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums 
 Aufwertung der Grünfläche 
 Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 67 
 Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität 
 Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen 
 Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und 
nutzbaren Park 
 
 
Kosten:  
Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-€ belaufen sich die Gesamtkosten für die 
neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf 
4.000.000,-€: 
 
2019 - 2020: Ausschreibung, Planung      290.000,-€ 
2021: Ausführungsplanung       195.000,-€ 
2022: Ausführungsplanung       195.000,-€ 
2022: Baubeginn         700.000,-€ 
2023: Baumaßnahmen     1.000.000,-€ 
2024: Baumaßnahmen        900.000,-€ 
2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung      720.000,-€ 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtplanungsamt 
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte-
ressen und Jugendförderung 
Sportamt  
Zielgruppe:    Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher  
      aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher  
unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:    Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite  
      Bevölkerungsschichten; Verbesserung des  
      Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung  
      zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der  
      Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und  
      Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in  
      Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend-  
      und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des  
      Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden  
      Fläche 
Zeitraum:    Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 68 
Maßnahme 3.02 
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte 
 
Lage:     Glashüttenstraße 
Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2019-2020 
 
Ausgangslage: 
Das Porzer Jugend- und Gemeinschafts zentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und 
Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern, de ren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der 
1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen, 
Sport und Übermittagsbet reuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen 
genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche, 
Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung. 
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketbal l-
korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld.  
 
Projektbeschreibung: 
Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung  
sind bauliche Maßna hmen notwendig.  So soll d er Außenbereic h, der das Gebäude umgibt, 
umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen 
zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal 
im Ra hmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und 
angebunden werden.  
 
Kosten:  90.000,-€ 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe:  Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des 
gesamten Quartiers 
Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Verfüllung des Amphitheaters 
Zeitraum:  Kurzfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 69 
Nachrichtliche Maßnahmen „Glashütte“ 
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Glashütte“ werden durch weitere, hier nachrichtlich 
aufgenommene Maßnahmen  ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb 
des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen 
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förde r-
zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten we r-
den geprüft. 
 
 
Wohnbebauung an der Friedrichstraße 
Bei der Maßnahme „Wohnbebauung an der Friedrichstraße“  ist geplant, auf dem mindergenut z-
ten Parkplatzareal  an der Friedrichstraße , dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein-
Energie AG Köln  sind, neue Wohnbebau ung zu errichten.  Es werden etwa 120 qualitätsvolle 
Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch 
Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen 
gemäß der Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells 
30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang  provisorisch bestehende Kin-
dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort  durch einen Neubau. Die strategischen 
Ziele „gut leben und gut wohnen“ werden mit dieser Maßnahme verfolgt. 
 
Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte 
Die „sozial-integrativen Maßnahmen Glashütte “ wurden im Rahmen des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet , erfüllen jedoch nicht die Vo raussetzungen der Stä d-
tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. 
 
Das Porzer Jugend - und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und J u-
gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeite rn im Plangebiet, de s-
sen Träger die Jugendzentren Köln gGmbH ist. Bereits heute finden in der „Glashütte“ zahlre i-
che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen 
in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der 
Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hi n-
aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf 
einzelner Angebote gerade für  Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhä u-
sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige 
Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltu n-
gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Ne u-
gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen 
und angebunden werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 70

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 71 
 
 4.4. Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet 
Die begleitenden Maß nahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchung s-
raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der 
langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor 
Ort aktiviert werden.  
 
Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert: 
4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
4.02 Quartiersmanagement 
4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil 
4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz 
4.06 Innenstadtmanagement für Porz , Prüfung der Gründung einer Immobilien - und Standortg e-
meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds  für gestalterische Maßnahmen im 
Geschäftszentrum 
4.07 Rad- und Fußwegekonzept 
4.08 Prozessbegleitende Evaluation

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 72 
Maßnahme 4.01  
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
 
Lage:   Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld:   Bevölkerung und Wohnen 
Maßnahmentyp:    Flankierende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2020 - 2023 
 
 
Ausgangslage: 
Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei 
sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die  Erneuerung und soziale Stabil i-
sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen  unterstützt 
werden.  
 
Projektbeschreibung: 
Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhä u-
sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf-
enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz 
zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus -, Hof- und Fas-
sadenprogramms vorgesehen.  
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen dungen zur 
Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien 
von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassa denverbesserung, Begrünung, He r-
richtung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwä n-
den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben.  
 
Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straße n-
seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter - und Eigentümerschaft 
von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschön e-
rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe.  
Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und B e-
wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von viel en sozia-
len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung.  
 
Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütte n-
straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgänge n sowie 
Optimierung von  Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufen t-
haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohn siedlung als Ganzes gestärkt  
werden.  
 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität  
 Aufwertung des Wohnumfeldes 
 Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld  
 Steigerung der privaten Investitionen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 73 
Kosten:  Gesamtkosten für den Sozialraum: 500.000,-€ 
 
Davon Kostenanteil Dritter:  250.000,-€ 
(Zuwendungsempfangende) 
 
Davon förderfähige Kosten:  250.000,-€ 
 
- 2020       41.700,-€ 
- 2021       83.300,-€ 
- 2022       83.300,-€ 
- 2023       41.700,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:   Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Zielgruppe:  Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein-
schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte,  
Wohnungswirtschaftliche Akteure  
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |  
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm; 
Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der 
Bevölkerung 
Zeitraum:   Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 74 
Maßnahme 4.02  
Quartiersmanagement 
 
Lage: Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen 
Maßnahmentyp:  Soziale flankierende Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023 
 
Ausgangslage: 
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßna h-
men vorgesehen, die zu einer Stabilis ierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen. 
Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und 
Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte 
entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zent raler Ansprechpartner und steuert 
die einzelnen Maßnahmen.  
 
Projektbeschreibung: 
Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im 
Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Ma ß-
nahmen. Das Quart iersmanagement ist zentrale  Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart-
ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die 
Lotsenfunktion für alle Belange des Programms.  
 
Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung 
Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge-
rinnen und Träger n, welche die Maßnahmen umsetzen , bei den Zugängen zu den Zie l-
gruppen und bei der Akquise der Teilnehmenden im Sinne eines „One -face-to-the-
customer“ zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Quartiersmanagement die Verne t-
zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnitt stelle zur Verwaltung her und  dient so-
mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das 
Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und 
Akteure für das Programm, n ützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit 
den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. 
 
Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele: 
 
 Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes vorgesehenen Maßnahmen  
 Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen  
Engagements durch den Verfügungsfonds 
 Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure 
 
Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivi e-
ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierend e 
Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die Ma ß-
nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohn e-
rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für d as „eigene  Veedel“ 
langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 75 
Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft  
Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des I ntegrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von  hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im 
Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstü t-
zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem  Haus-, Hof - und 
Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt.  
 
 Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs-
fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen) 
 
 Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße  
Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La-
ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn-
zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und 
Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar-
tiershausmeister vorgesehen.  
 
o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über 
eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den 
Eigentümerinnen und Eigentümern: 
Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte 
Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen 
und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf-
ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in 
die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem 
ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit 
angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden.  
o Quartiershausmeister: 
Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An-
sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen-
tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als „Kümmerer“ des Wohnumfeldes, 
beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im 
Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutr a-
gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren. 
Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Wo h-
nungswirtschaft umgesetzt. 
 
Kosten:  Quartiersmanagement:  
Personalkosten: 
1 x 1,0 Stellenanteil EG 12  
  87.000,-€ pro Stelle p.a. 
261.000,-€ für 3,5 Jahre  
 Sachkosten (z.B. Raummiete, Material):  
  15.000,-€ p. a. / 52.500,-€ für 3,5 Jahre  
 Gesamtkosten: 313.500,-€ für 3,5 Jahre 
 
Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer:  
Bewohnerbefragung und Aktivierung: 
35 Tagessätze à 900,-€ = 31.500,-€  
Wohndialog: 
25 Tagessätze à 900,-€ = 22.500,-€ 
Gesamtkosten: 54.000,-€ für 3,5 Jahre

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 76 
 
Quartiershausmeister: 
Personalkosten: 
1 x 0,5 Stellenanteile EG 6  
24.550,-€ p. a. / 85.925,-€ für 3,5 Jahre  
Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld): 
  7.000,-€ p. a. / 24.500,-€ für 3,5 Jahre 
Gesamtkosten: 110.425,-€ für 3,5 Jahre 
 
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,-€ für 3,5 Jahre 
(externe Vergabe) 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers,  
lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und 
Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen  
und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | 
konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten  
Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl 
der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten 
Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 77 
Maßnahme 4.03  
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
 
Lage: Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen 
Maßnahmentyp:  Soziale flankierende Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023  
 
Ausgangslage: 
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und 
damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. D abei sind die 
Themen vielfältig:  von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeit en, 
soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt. 
 
Projektbeschreibung: 
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der 
Menschen vor Ort. Sie richte t sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatore n und 
Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure  und verfolgt dabei das Ziel, das Pr o-
gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu 
erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs - und Umsetzungsstand der 
Maßnahmen einbezogen werden. 
 
Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mö g-
lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsf ormate wie Workshops, Ru ndgänge und Informationsstän-
de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegri f-
fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln. 
 
Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und 
weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf U m-
setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die 
Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online -Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einz u-
bringen – auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten.  
 
Jugendforum  
Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der 
Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt v on Kindern und Jugendlichen orientieren 
und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder - 
und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen  Handelns. Über 
das Jugendforum  sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich 
ansonsten nicht aktiv beteiligen.  Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im 
Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren. 
 
Damit möglichst alle Kinder und Jugendliche n mitbestimmen kö nnen, bedarf es unterschiedl i-
cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivi e-
rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unte r-
schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jew eils unterschiedliches methodisches Vorgehen. 
Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der 
Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte 
und den Einsatz digitaler M edien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche 
haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 78 
Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt  
sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen.  
Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur 
Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer 
verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung 
an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der 
Umsetzung der Vereinbarung „Kinderfreundliche Kommune“ oder Jugendbefragung.  
 
Bewohnerorientierter Verfügungsfonds 
Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf 
ab, programmbegleitend „kleinere“ Maßnahmen umzusetzen. Bewohnerinnen und Bewohner, 
Trägerinnen und Träger vor Ort sow ie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende 
etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass 
die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz  Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen. 
Mit Hilfe des Verfügun gsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden. 
Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz  Mitte zu flankieren 
und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen 
wie M alwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Bege g-
nungstage zur Aktivierung der Mieter - und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen ko n-
krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügung s-
fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das 
Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewo h-
nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellu ng zu m o-
tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ve r-
fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen 
und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fo kus steht die Intensivierung 
des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige 
und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur 
Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in 
der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander.  
 
Kosten:  Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung:  
Personalkosten:  
27.000,-€ p.a. (30 Tagessätze a 900,-€)  
94.500,-€ für 3,5 Jahre  
Sachkosten:  
20.000,-€ p. a. / 70.000,-€ für 3,5 Jahre  
Gesamtkosten: 164.500,-€ für 3,5 Jahre 
 
Jugendforum:  
Personalkosten: 
1 Stelle 73.320,-€ p. a. / 256.620,-€ für 3,5 Jahre  
Sachkosten:  
3.000,-€ p.a. / 10.500,-€ für 3,5 Jahre  
Gesamtkosten: 267.120,-€ für 3,5 Jahre 
 
Bewohnerorientierter Verfügungsfonds:  
rund 4.300 Einwohner x 5,-€ = 21.500,-€ p.a. 
Gesamtkosten: 75.250,-€ für 3,5 Jahre 
 
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,-€ für 3,5 Jahre 
(externe Vergabe)

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale 
Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger 
sowie Politik und Verwaltung 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | 
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Anzahl der beantragten Maßnahmen;  
Anzahl der durchgeführten Maßnahmen;  
Anzahl der beteiligten Personen 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Maßnahme 4.04 
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit  
Realisierungsteil 
 
 
Lage:    Friedrich-Ebert-Platz 
Handlungsfeld:   Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2018 - 2021 
 
Ausgangslage: 
Im Zuge der städtebaulichen Neuor dnung auf dem Friedrich -Ebert-Platz (Revitalisierung) 
sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant -Scheben-Haus niedergelegt 
werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels - und Wohngebäu-
de hindurch zum Rhein geschaffen werd en. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone 
ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB -Linie 
7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines 
Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung d er Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des 
Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spa r-
kasse notwendig.  
 
Projektbeschreibung: 
Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes  soll ein landschaftsplanerischer  Wettbewerb aus-
gelobt werden  (Modul 1) , der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und 
Rheinufer betrachtet , um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie 
alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei 
sind Wege verbindungen und Sichtachsen, vor allem  zum Rhein, in die Planung einzub e-
ziehen. 
Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstru k-
turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich -Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag 
kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3).  
Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses und 
angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung  für die vorgesehene öf fentliche 
Platzgestaltung sowie einer g esamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht - und Wege-
beziehungen ermöglicht. 
 
Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als 
einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu qual i-
fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind 
im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubri n-
gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksic h-
tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben. 
 
Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden:  
Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu 
setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus 
den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in 
die Aufgabenstellung eingearbeitet werden.  
 
Ziel der Maßnahme sind 
 die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und  
 die Attraktivierung des Bezirkszentrums 
 die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen  
 die Steigerung der Aufenthaltsqualität.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 81 
Kosten:  MODUL 1 
 
Wettbewerb:  
Preisgeld:      125.000,-€ 
Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3  
Planungsbüro für Auslobung  
und Durchführung:       26.000,-€ 
Honorar Preisgericht, Regiekosten:    21.000,-€ 
 
Gesamtkosten Wettbewerb:                 172.000,-€ 
Verausgabung vorauss. in 2018 
 
 
 
 
MODUL 2 
 
Aufwendungen für Grundstücksregulierungen  
(u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende  
Verkehrsflächen) 
 
voraussichtliche Gesamtkosten   ca. 3.405.000,-€ 
 
 
 
 
MODUL 3 
 
Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der  
Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz:  
Planungskosten:      226.000,-€ 
Baukosten:    2.380.000,-€ 
 
 
2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1 – 3 
          Planungsbeschluss, Förderantrag, 
Mittelabfluss:         96.000,-€ 
 
Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.  
LPH 5 - 9 
Mittelabfluss:      130.000,-€ 
 
2020: Ausführung etc. LPH 5 - 9 
Mittelabfluss Bau :   1.190.000,-€ 
 
2021 : Ausführung etc. LPH 5 - 9 
Mittelabfluss Bau :   1.190.000,-€ 
 
Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-€ 
 
 
 
GESAMTKOSTEN MODULE 1 bis 3: 6.183.000,-€

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 82 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Stadtplanungsamt 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/  
Koordinationsstelle Klimaschutz 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
moderne stadt GmbH 
 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 83 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |  
gerne draußen 
 
Zielindikatoren:  Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer 
im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs-
schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens; 
Verbesserung der Sauberkeit 
 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig 
 
 
Plan:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 84 
Maßnahme 4.05 
Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz 
 
Lage:    Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld:   Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2020 - 2024 
 
Ausgangslage: 
Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen 
(A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum e i-
nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, a l-
lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kre u-
zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im 
Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche 
Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen 
im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anl a-
gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke:  
 
 Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße 
 Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur  
Alfred-Nobel-Straße 
 Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße 
 Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz 
und Alfred-Moritz Platz 
 Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt 
 
Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosph ä-
re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben 
den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese S i-
tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar. 
 
Projektbeschreibung: 
Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegeve r-
bindung in das Zentrum verbessert  werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder a n-
dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel - und Brückenräume als 
Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen.  Hier-
bei sollen diese in ihr Umfeld eing ebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompe n-
sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen we r-
den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanung s-
teams zur Abgabe von Entwürfen au fgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden 
Freiflächen einzubeziehen. 
Ziel der Maßnahme ist 
 die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen 
 die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums  
 die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion 
 die Verbesserung der Orientierung.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 85 
Kosten:  Lichtplanungswettbewerb:    30.000,-€ 
Baukosten und Planungshonorare:  400.000,-€ 
 
 
2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung  
 Mittelabfluss:     30.000,-€ 
 
2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1 - 3 
 Mittelabfluss:     10.000,-€ 
 
2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1 - 3 
 Mittelabfluss:     10.000,-€ 
 
2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.  
  LPH 5 - 9 
 Mittelabfluss:     10.000,-€ 
 
2024: Ausführung etc. LPH 5 - 9 
 Mittelabfluss Planung :   10.000,-€ 
 Mittelabfluss Bau :   360.000,-€ 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Verkehrsmanagement 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Stadtplanungsamt 
Deutsche Bahn (DB) 
RheinEnergie 
 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher 
 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen 
 
Zielindikatoren:  Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl-
kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin-
dens; Verbesserung der Sauberkeit 
 
Zeitraum:  Mittelfristig 
 
Plan:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 86 
Maßnahme 4.06 
Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und  
Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische 
Maßnahmen im Geschäftszentrum 
 
Lage: Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten 
Maßnahmentyp:  Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023 
 
Ausgangslage: 
Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schli e-
ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak-
tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe 
aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet. 
2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobi lien- 
und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da z u-
künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich -Ebert-
Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt.  
Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden 
Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der 
Attraktivität des Geschäftszentrums zun ächst zurückgestell t worden. Das Porzer Bezirkszen t-
rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck. 
 
Projektbeschreibung: 
Innenstadtmanagement: 
Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den G e-
werbetreibenden auf der einen und de r Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende 
Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte 
Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das  Porzer Bezirkszentrum seine Position als 
Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstad t-
manager eingestellt werden, der  
 als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die 
Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert,  
 Marketingmaßnahmen für alle Be reiche, die zur Förderung der geschäftlichen In f-
rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind 
(einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit),  
 Kommunikationskampagnen führt,  
 Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt 
 die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern  
vernetzt,  
 an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und  
 ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung vo n 
Leerständen aufbaut. 
 
Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft: 
Durch die Gründung  einer gesetzlichen Immobilien - und Standortgemeinschaft nach ISGG 
NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und  Immobilieneigentümerinnen und  
-eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakt i-
vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die 
Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 87 
Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im  
Geschäftszentrum: 
Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich 
des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B.  
 
 die Begrünung von Straßen und Plätzen, 
 die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke, 
 die Verbesserung von Wegebeziehungen und 
 die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen. 
 
Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort z u-
nächst auf ihre g rundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf prior i-
siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzul e-
gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung  des Verfügungsfonds e r-
folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln.  
 
Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Bete i-
ligung der  Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zus ätzlicher städtischer  Mittel Vorau s-
setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt  
finanziert. 
 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums 
 Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien 
 Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums 
 Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums 
 
 
Kosten:  Innenstadtmanagement:  
Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund  
45.000,-€ p. a. für den Innenstadtmanager 
15.000,-€ p. a. für Sachmittel 
 
Prüfung der Gründung einer ISG:  
50.000,-€ p. a. 
 
Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds: 
100.000,-€ p. a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%) 
 
 
Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.-€ 
Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten       840.000.-€ 
 
Davon Kostenanteil Dritter:        200.000,-€ 
(Zuwendungsempfangende) 
 
Davon förderfähige Kosten:       640.000,-€ 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Stadtplanungsamt 
 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und  
Besucherinnen und Besucher

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 88 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen |  
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben-
den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B. 
der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere 
des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge-
werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds 
geförderten Maßnahmen 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 89 
Maßnahme 4.07 
Rad- und Fußwegekonzept 
 
Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet 
Handlungsfeld: Verkehr 
Maßnahmentyp:  Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2022 
 
Ausgangslage: 
Ein Rad - und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad - und 
Fußwegeverbindungen ausbauen. 
 
Projektbeschreibung: 
Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet  Porz Mitte der Radverkehr gestärkt 
werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen siche r-
gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für 
den gegenläuf igen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Ma ß-
nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind. 
Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Sta dt-
bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum 
bestehenden Radweg an der Stadtbahntras se, die Netzschlüsse in der Rathausstr a-
ße, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der 
Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich -Ebert-Ufer ausgebaut werden. Auße r-
dem soll die Radwegeverbindung zwischen S -Bahn-Trasse und F riedrich-Ebert-Ufer 
gestärkt werden.  Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit 
werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten 
und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Mög lichkeit 
eines Radwegenetzschlusses überprüft. 
Ziel des Radwegekonzeptes ist es , ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf 
verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrss i-
cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhaft e Radwegenetz zu schließen 
und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten.  Die Maßnahme wird als 
Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen. 
 
Kosten:  2020: 
Rad- und Fußwegekonzept   30.000,-€ 
Einbahnstraßenöffnung    50.000,-€ 
 
2021-2022: 
Glashüttenareal  
(Zusatz für Radführung)    70.000,-€ 
Umgestaltung/Verbesserung 
Radführung   280.000,-€ 
Netzschluss     32.000,-€ 
 
Gesamtkosten:    462.000,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |  
gerne draußen 
Zielindikatoren:  Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 90 
 
 Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 91 
Maßnahme 4.08 
Prozessbegleitende Evaluation 
 
Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet 
Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder 
Maßnahmentyp:  Maßnahme zur Städtebauförderung 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023 
 
Projektbeschreibung: 
Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die 
in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungs pro-
zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt 
auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick.  
Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende 
Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf di e-
ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen syste matisch erfasst werden und bei Verä n-
derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation 
nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunik a-
tions- und Abstimmungsprozessen an.  
Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites 
Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist , Schwerpunkte zu unte r-
schiedlichen Zeithorizonten zu setzten.  Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpr o-
gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird.  
Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control-
lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt 
die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von 
Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzel gesprächen, 
World-Cafés u. ä.  
Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und we r-
den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammeng e-
fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Lei tung und wird extern vergeben, um 
die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten.  
Zur Ermittlung valider Erfolgs - und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits 
mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite S chritt der Prozessevaluation findet während 
der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögl i-
chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur 
Ermittlung der Zielerreichung der Maßnahmen durchgeführt („Vorher-Nachher-Betrachtung“).  
 
Kosten:  Kalkulierte Tagessätze brutto:  900,-€  
Kalkulierter zeitlicher Umfang:  100 Tage 
 
Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,-€ 
davon 2020: 18.000,-€ 
davon 2021: 18.000,-€ 
davon 2022: 18.000,-€ 
davon 2023: 36.000,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 92 
 
Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be-
sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen 
und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik 
und Verwaltung 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei-
terentwicklung der Programmumsetzung 
Zielindikatoren:  Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent-
haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im 
Laufe des Projektes 
 
Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen 
Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke-
rung und lokale Akteurinnen und Akteure 
 
Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher  
Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa-
mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni-
scher Aktivitäten 
 
Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen 
Struktur des Untersuchungsgebietes 
 
Zeitraum:  Kurzfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 93 
Nachrichtliche Maßnahmen „Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet“ 
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Flankierende Maßnahmen im Untersuchung s-
gebiet“ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hie r-
bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungsko n-
zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklung s-
konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförd e-
rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.  
 
Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon 
Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des  Rheinpavillons 
am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und 
bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal. 
 
Baulückenschließung  im Untersuchungsgebiet 
Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigen tümern können mindergenutzte 
Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst -Mühlendyck-Straße 16, 
der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26 -32 wurden bereits Neubauten auf eh e-
maligen Baulücken fertiggestellt.  
 
Tempo-30-Zonen 
Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Tempo -30-Zonen“ wurde in den Straßen, in denen 
dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max -von-Schenkdorf-
Straße, Theodor -Körner-Straße und Heinrich -von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Te m-
po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und 
Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer-
den von der KVB -Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo -30-
Zone integr iert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen 
Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehung s-
weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnho f-
straße und Kli ngerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütte n-
straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Te m-
po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einric h-
tungen bestehen, zu lässige Höchstgeschwindigkeiten von 30  Stundenkilometer angeordnet 
werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung 
speziell in Wohnstraßen bewirkt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 94 
Porzer Talente 
Die Maßnahme „Porzer Talente“ wurden im Rahme n des Integrierten Stadtentwicklungsko n-
zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförd e-
rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.  
Mit der  Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ soll eine St ärkung der Bildungschancen 
durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch 
die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekunda r-
stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufl i-
che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich 
sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem 
Maße auf Unterstützung angewiesen  sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung 
ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie 
oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst leben s-
weltnah und in einer g rundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Z u-
wendung angesprochen werden.  
Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung 
und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdu rch ihre indivi-
duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das 
unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken. 
Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Beruf swahl eingesetzt wer-
den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehöri g-
keit und schulischer Leistung führt.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 95 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-,  
     FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN 
 
 
Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich -
Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die 
zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten -, Finanzierungs - und Zeitplanung (KuF) ve r-
deutlicht den Ablauf der vorg esehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Proze s-
ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Ma ß-
nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann.  
Kosten 
Für jede Einzelmaßnahme wird der Fi nanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzung s-
zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes 
eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungsti e-
fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und 
Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden 
Maßnahmen, ermittelt. 
Zeitplanung 
Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl d er 
Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden.  
Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche 
Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor 
Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsve r-
fahren durchgeführt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 96 
 
Finanzierung 
Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von 
Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen  sollen aufgrund knapper städtischer 
Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel 
eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und 
Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche u nd städtebauliche Missstände benachteili g-
ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem 
Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 98

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Anlage 3.3 Anträge der Interessengemeinschaften der Stadtteile Blatt 1-25

16998 Zeichen

19. STREET GALLERY
LINDENTHAL
KUNST
Sa.7.10. bis Sa.14.10.2017
KATALOG
AUSGABE 4

Foto: Krzysztof Swider
Der Rautenstrauch Kanal in Lindenthal

Herausgeber und Veranstalter
Ring Lindenthaler Geschäftsleute e.V.
Vorsitzender: Georg Hempsch, Dürener Str. 148, 50931 Köln
www.wirsindlindenthal.de, info@wirsindlindenthal.de
Tel 0221-29995585
Konzeption: 
Bettina Spillmann, www.colognecouture.de, info@colognecouture.de
Krzysztof Swider, RLG e.V.
Gestaltung: reyesnova-design.de
Druck: Druckerei Lutz GmbH
Dürener Str. 165a, 50931 Köln
Tel 0221-401784, Fax 0221-4000315, mail@druckerei-lutz.de
Für Inhalte verantwortlich sind die jeweiligen Verfasser bzw. 
Einreicher der Texte und Abbildungen, nicht jedoch der RLG e.V.
reyesnova-design

19. STREET GALLERY PROGRAMM
 
Samstag, 7.10.17  
Eröffnung der STREET GALLERY auf der Dürener Straße bis 18 Uhr 
Konzert von Björn Bergener bei S.A.L.E.
19-22 Uhr Vernissage in der Kunsthalle Rathaus Lindenthal, Aachener Str. 220 
mit Grußwort Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker und RLG e.V. Vorstand
Sammelausstellung in der Kunsthalle bis 14.10.17 
Die Öffnungszeiten der Kunsthalle werden auf der 
RLG e.V. Website www.wirsindlindenthal.de veröffentlicht
Sonntag, 8.10.17 17.00 Uhr, St. Stephan (Bachemer Straße) 
Ökumenisches Abendlob
Über 100 Sänger und Instrumentalisten der katholischen und evangelischen 
Gemeinden Lindenthals finden sich zu diesem klangvollen Abendlob 
zusammen: Der Eintritt ist frei. www.st-stephan-koeln.de
Mittwoch, 11.10. 20.00 Uhr Lesung
Wein und Signierstunde mit Andrea Volk und Andreas Ganter im VOM FASS 
(Dürener Str. 212)
Samstag, 14.10. Finissage 
Kunstspaziergang mit Martina Weigand (ehemal. Kunstgaleristin) 
11 Uhr Treffpunkt: Kölner Kaffeemanufaktur, Dürener Str. 123

Liebe Kunstinteressierte,
wir freuen uns, Sie zu unserer 19. STREET GALLERY in Lindenthal 
begrüßen zu dürfen.
In diesem Jahr konnten wir 46 Teilnehmer gewinnen, in ihren Ladengeschäften 
Raum für die Kunst zu schaffen, zu Beginn der STREET GALLERY  mit einer 
verlängerten Öffnungszeit Samstag, den 7. 10. bis 18 Uhr.  
Als musikalischen Programmpunkt haben wir erstmalig das 
ökumenische Abendlob mit 100 Sängern und Instrumentalisten in der 
St. Stephan Kirche (8.10.) integriert. 
Ebenfalls wurde wieder eine Sammelausstellung in der Kunsthalle des  
Rathauses Lindenthal zusammengestellt, in der weitere Werke teilnehmender 
Künstler zu sehen sind. Die Finissage findet wieder als beliebter  
„Kunstspaziergang“ (14.10.) begleitet von der Kunstkennerin Martina  
Weigand, statt. 
Die zahlreiche Teilnahme der Geschäfte und das Engagement der 
Geschäftsleute beweist erneut das große Interesse, unser schönes Lindenthal  
für alle attraktiv und abwechslungsreich zu gestalten.  
Hierfür, sowie den ehrenamtlichen Helfer und Sponsoren ein ganz großes 
Dankeschön!
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen, Inspiration 
und gute Unterhaltung bei dieser besonderen Ausstellung!
Ihre
Bettina Spillmann & Krzysztof Swider

19. STREET GALLERY
LINDENTHAL
Sa. 7.10. bis Sa. 14.10.2017
Barbara Valder
Dürener Straße 98
50931 Köln-Lindenthal
Telefon 0221 402378
Telefax 0221 4002333
www.valder-apotheke.de
info@valder-apotheke.de
APOTHEKE
Reymer
Montag – Freitag 09.00 – 19.00 Uhr | Samstag 10.00 – 16.00 Uhr
EURONICS Reymer | Dürener Str. 237 | 50931 Köln | T 0221 403791 | F 0221 405364 | info@reymer.de | www.reymer.de
KOCH
GESCHÄFTE DER DÜRENER STRASSE WERDEN ZU GALERIEN
KUNST
LANGER SAMSTAG 7.10.17 bis 18 Uhr
VERNISSAGE SAMSTAG 7.10. 19-22 UHR 
Kunsthalle Rathaus Lindenthal, Aachener Str. 220 Grußwort der Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker und RLG e.V. Vorstand
SONNTAG 8.10. 17 UHR  KONZERT IN DER KIRCHE ST. STEPHAN Ökumenisches Abendlob
SAMMELAUSSTELLUNG: 7.10.-14.10. Kunsthalle* 
SAMSTAG 14.10. 11 UHR
Kunstspaziergang zur Finissage mit Martina Weigand (ehem. Kunstgaleristin) 
Treffpunkt: Kölner Kaffeemanufaktur, Dürener Str. 123
*Die Öffnungszeiten der Sammelausstellung in der Kunsthalle werden auf der RLG e.V. Website www.wirsindlindenthal.de veröffentlicht

DÜRENER STR.
Theresienstr. Theresienstr.
Landgrafenstr.
Hillerstr.
LINDENTHALGÜRTEL
29
17 16 15 142021 1923
27 28 30 31 32 33 36 37
18Wittgensteinstr.
1. Café Hirsch
2. Café Zweiblatt
3. Valder Apotheke
4. Merlê Brot- und Teegenuss 
5. Laufwerk
6. König Reich
7. Cologne Couture
8. Weinkontor
9. Eiscafé Azzurro
10. Adler Apotheke
11. Gianni
12. Sanitätshaus Salgert
13. M´Philippi
14. Hosenmatz
15. Buchhandlung Kaiser
16. vom Fass
17. Nordstern
18. Corner 212
19. S.A.L.E.
20. Koch Schuhmode
21. Zabel
22. KLEE stilvoll leben
23. Optik Baart
24. Raumausstattung & Interior Design 
2526
24
Bachemer Str.
22
34 35

DÜRENER STR.
KlosterStr.
Geibelstr.
Hans-Sachs Str.
DÜRENER STR.
Lindenburger  Allee
Karl- 
Schwering- 
Platz
Schuhmannstr. 25781112
1
13 10 9
25. Falkenburg Apotheke
26. Estilo Argentino West
27. Radio Reymer
28. Colflor Blumendesign 
29. Fleischerei Eckart
30. Köttgen Hörakustik
31. Kölner Bank
32. Somewear
33. Wolford
34. die Brille
35. Dahlmeyer
36. Lindenthal Apotheke
37. A+E Idee
38. Luisa goes shopping
39. Engels & Völkers
40. Marc O´Polo
41. 50 Grad Cologne
42. Parfümerie Becker
43. Brillen Galerie
44. Galerie Hubert Wichelmann
45. Kölner Kaffeemanufaktur 
46. Niova
KUNSTHALLE IM 
RATHAUS LINDENTHAL
346
38 39 44 45 4640 41 42 43

1. Café Hirsch
Wenn es einen nach einem Einkaufsbummel durch Lindenthal nach etwas Süßem 
gelüstet, ist Café Hirsch genau das Richtige. Die traditionsreiche Konditorei steht seit 
1978 mit dem Namen Hirsch in Köln für Qualität. Hier werden die Produkte täglich 
frisch und mit Liebe zum Handwerk gefertigt. Bewußt wird auf Convenience-Produkte 
verzichtet, um den hohen Standard zu wahren. „Die leckersten und wahrscheinlich 
auch die größten Tortenstücke in Köln.“ „Eierlikörtorte sieht nicht nur so aus, 
sie schmeckt auch nach Likör, der Rest bleibt ein köstliches Geheimrezept.“ 
„Ich liebe Café Hirsch schon seit Kindertagen und liebe die legendäre Beerentorte.“ 
„Superlecker, superfreundlich und immer ein tolles Frühstück und Mittagsangebot.“ 
Die Street Gallery ist Sammlerehepaar Frau Renate Hirsch und Herrn Peter Hirsch eine 
Herzensangelegenheit. 
Dürener Str. 80, 50931 Köln
Di.-Sa. 9.00-18.00 Uhr, So. 10.00-18.00 Uhr
0221-404953

Wilhelm Heinrich Scholl
Kunstmaler - Kirchenrestaurator
1952 in Inden geboren
Mein Malstil ist der - Phantastischer Realismus -
 
 
Gerolsteinerstr.111, 50937 Köln
0221-410628
hdscholl@gmx.de
Brennender Duft
Mischtechnik 
32 x 22 cm

2. Café Zweiblatt
Das Café Zweiblatt an der Dürener Straße 88 ist eine Sehenswürdigkeit: hier ist 
nichts von der Stange. Die Inhaberinnen Ina Koralewski und Bärbel Hambloch haben 
die bezaubernde Einrichtung in Handarbeit gestrichen, gepolstert und genäht. Alte 
Möbelstücke sind liebevoll aufgearbeitet und charmant zusammengestellt. Teilweise 
sind die alten Backsteinwände freigelegt, was dem Gastraum ein urban-rustikales Flair 
verleiht. Hell, farbenfroh und freundlich präsentiert sich das kleine Café, in dem es 
besten Schamong-Kaffee, selbstgebackene Kuchen und Quiches gibt.
Morgens ab 10 gibt es Frühstück – reichhaltig und abwechslungsreich, auch vegan 
und glutenfrei – herzhaft und süß mit Extras wie hausgemachter Avocadocreme und 
Hummus. Zum Mittag werden preiswerte selbstgekochte Eintöpfe angeboten – 
Chili con Carne oder Soja, Kürbis- oder Kartoffelsuppe. Erlesene Geschenke und 
Accessoires machen das Stöbern zu einem Vergnügen und wer ein 
ausgefallenes Geschenk sucht, ist hier richtig.
Dürener Str. 88, 50931 Köln
Di.-Fr. 10.00-18.30 Uhr, Sa. und So. 10.00-17.00 Uhr
0221-16852327, hamblowski@cafe-Zweiblatt.de

Celeste Palacios
Celeste Palacios wurde in Argentinien geboren. An der Akademie der schönen Küns-
te in Córdoba erhielt sie 2004 ihr Diplom als Kunstlehrerin. Anschließend arbeitete 
sie als Kunstlehrerin und freischaffende Künstlerin in Argentinien. Sie stellte ihre 
Werke sowohl in Argentinien als auch im Ausland aus. Seit 2007 lebt sie in Köln. 
Hier ist sie weiterhin als freischaffende Künstlerin und Illustratorin tätig. In mehreren 
Städten wie Berlin, Hamburg, Stuttgart, San Diego (California) wurden ihre Bilder 
ausgestellt. Illustriert hat sie für Zeitschriften aus Mexiko, Spanien, Argentinien und 
Deutschland.
Als Künstlerin hatte Celeste Palacios immer schon den Wunsch nach einem eigenen 
Atelier. Nach längerem Suchen fand sie im September 2017 den passenden Raum 
für Ihr Malatelier und den Malort, auf der Bachemer Str. 46 in Köln Lindenthal.
Malort und Malatelier Himmelblau
Bachemer Str. 46, 50931 Köln
0221-8003375
Info@malatelier-himmelblau.de
malatelier-himmelblau.de

3. Valder Apotheke
Beratung mit Herz in Ihrer Mehr - Generationen - Apotheke.
Ihre Familie Valder seit über 40 Jahren in Köln-Lindenthal.
Immer für Sie da und um Ihr Wohl bemüht!
Dürener Str. 98, 50931 Köln
Mo.-Fr. 8.30-18.30 Uhr, Sa. 9.00-13.30 Uhr
0221-402378, Fax: 0221-4002333
valder-apotheke.de
valder-apotheke@gmx.de
Barbara Valder
Dürener Straße 98
50931 Köln-Lindenthal
Telefon 0221 402378
Telefax 0221 4002333
www.valder-apotheke.de
info@valder-apotheke.de
APOTHEKE

Einigkeit macht stark
Ulla Feith
geboren 1948 in Süchteln, lebend und arbeitend in Köln
seit 1996 als freischaffende Künstlerin tätig, seit 2001 Studiengang der freien 
Malerei, 2006 Abschluss mit Diplom, 2006 Dokumentation meiner Arbeit im 
WDR-Fernsehen, seit 1998 Ausstellungen u.a.:
2004 Stiftung Gustaf-Heinemann Haus Bonn, 2005 Galerie Kunstwerk Bonn, 2006 
Haus des Handwerks Köln, 2008 Galerie elf Köln, 2011 Einzelausstellung-Bukarest,
2014 Galerie Kunst Kautsch Köln, 2014 Kunsttage Rhein-Erft, 2015 Bürgerhaus 
Stollwerk, 2015 Feuerwache Köln, 2016 Bürgerhaus Stollwerk
Ich befasse mich mit skurrilen Figuren in Alltagssituationen mit Ironie gestaltet.
Es handelt sich um Collagen mit Objets-trouvés in Acryl.
Schillingstraße 32, 50670 Köln
0221-415614
ulla-feith.de
ullafeith@web.de

4. Merlê Brot- und Teegenuss
„DIE GABEN DER NATUR UND DES GLÜCKS SIND NICHT SO SELTEN,  
WIE DIE KUNST, SIE ZU GENIESSEN.“ Luc de Clapiers Vauvenargues
Brotgenuss: Hier wird nach guten alten Traditionen gebacken. Deutsch und  
französisch. Backwaren zum Riechen, Fühlen, Schmecken. Zu genießen gleich im 
Laden, oder bei Ihnen zu Hause. 
Teegenuss: Hier gibt es Tee der langsamen Art. Zum Innehalten und Verweilen. 
Aus den Tee-Hochkulturen Indien, China und Japan. Nicht nur für die Sinne,
sondern auch für den Geist.
Dürener Str. 100, 50931 Köln
Mo. Ruhetag, Di.-Fr. 8.00-18.00 Uhr
Sa. 8.00-14.00 Uhr, So. 8.00-11.00 Uhr
0221-94103900
merle-brotundteegenuss.de

Michael Heinrichsdorff
Seit 1988 fertige ich Skulpturen und Gebrauchsgegenstände wie Möbel, 
Lampen, Kerzenständer etc. aus Schrott und anderen Fundstücken 
unterschiedlicher Herkunft. Meine Grundidee ist, weggeworfene, aussortierte, 
verloren gegangene Gegenstände unter Wahrung ihrer ästhetischen Form in einen 
neuen Zusammenhang zu setzen und ihnen einen neuen Sinn zu geben bzw. 
sie einer neuen Verwendung zuzuführen. 
Diese künstlerische Tätigkeit war für mich bisher ein idealer Ausgleich 
zu meiner beruflichen Arbeit. Sie wird auch in Zukunft ein Ausgleich zu meiner 
ehrenamtlichen Tätigkeit sein.
Ausstellung im Ofenhaus Bräuer in Daaden/Westerwald 2013
Teilnahme an der Street Gallery Lindenthal 2015
Teilnahme an der Street Gallery Lindenthal 2016
Ausstellung im Rahmen der Wachtberger Kulturwochen 2017
 
Ernst-Wilhelm-Nay-Str. 8, 50935 Köln
michael.heinrichsdorff@koeln.de

5. Laufwerk
Richtig. Gut. Laufen. 
Es liegt auf der Hand, dass sich jemand mit Schmerzen oder Beschwerden im Fuß 
umgehend Abhilfe verschaffen lassen möchte und natürlich sind diese Personen gut 
damit beraten, sich die bestmögliche therapeutische Sohle zu beschaffen, derer man 
habhaft werden kann.
Wer also wirklich bis aufs Jota genau angepasste und für jeden Bereich des Fußes 
absolut genau abgestimmte „Sohlen mit Zukunft“ wünscht: Hier sind wir sehr gerne 
mit Rat und Tat zur Stelle.
Und da unsere Einlagen gerade mal 2 Millimeter stark sind, passen sie auch in fast 
jeden Schuh, stören weder bei längeren Belastungen noch beim Schnüren des 
Schuhs auf dem Spann.
Dürener Str. 118, 50931 Köln
0221-403439
info@laufwerk-koeln.com
www.laufwerk-koeln.com

Angela Lindenlauf
Nach dem Grundlagenstudium (Farbenlehre, Bildkomposition, Zeichnen, etc.) 
habe ich mich von gegenständlicher Malerei gelöst und begonnen, frei zu malen. 
Seitdem ist abstrakte Malerei (insbesondere Informel) meine Art, mich künstlerisch 
auszudrücken. Meine abstrakten Bilder und Collagen entstehen nach Entwurfsplänen, 
verselbständigen sich aber oft während des Mal-Prozesses und geben durch zufällige 
Formationen neue Richtungen vor. Durch Übermalungen, Einritzungen, Farb-
Überlagerungen und Akzentuierungen – manchmal ergänzt durch Zeichen, Schriften 
oder andere grafische Elemente - werden imaginäre Landschaften in reliefartigen 
Strukturen sichtbar. In ruhigen Verläufen, aber auch expressiven Farbballungen 
entwickeln sich abstrakte, archaische Bildwelten, deren bizarre Gefüge immer neue 
individuelle Assoziationen des Betrachters zulassen.
Iversheimer Str. 50, 53902 Bad Münstereifel
02253-2344
orxis@web.de
A-L-ART.de

6. KönigReich
KönigReich Köln ist das etwas andere Modegschäft für Frauen.
Von Oberteilen über Hosen, Schuhe, Taschen, Schmuck - bei uns wird aus jeder 
Dame eine Königin.
Immer einen Schritt voraus, immer trendy & besonders und jede Woche neue 
Mode - das ist das KönigReich!
Dürener Str. 128, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00 Uhr, Sa. 10.00-16.00 Uhr
0221-78960666
koenigreich@gmx.net

Ariane Hoppe
arbeitet in Acrylfarbe auf Leinwand mit viel Experimentierfreude, 
teilweise unter Verwendung von Spachteltechniken mit strukturgebenden Mitteln, 
mit Blattgold und/oder Collage- und Mischtechniken.
 
Diverse Gruppen- und Einzelausstellungen, 2008-2016 Mitglied der 
Künstlerinnengruppe Atelier-Halle-30, seit August 2017 Mitglied im 
Gemeinschaftsatelier am Pater-Kolbe-Haus in Pulheim Brauweiler.
 
Heidenpfuhl 66, 50129 Bergheim
02238-44555, 0171-2316313
arianehoppe@netcologne.de

7. Cologne Couture
Neue, individuelle Abend- und Eventmode 
für Cocktail, Ball, Abiball und Hochzeit
JOVANI exclusiv in Köln
sowie 
First Class Second Hand Mode und Accessoires namhafter Designer 
Dürener Str. 142/Eingang Geibelstraße, 50931 Köln
Di.-Fr. 11.00-19.00 Uhr, Sa. 11.00-16.00 Uhr
0221-405885 
colognecouture.de,
instagram.com/cologne_couture/

Jun Schäffer
„Der Stil meiner Arbeit führt die Konzeptkunst unter Zuhilfenahme des Minimalismus 
in eine mediale Form. Bewegung dominiert oberflächlich. Dabei stehen die Idee und 
deren Umsetzung gleichberechtigt im Vordergrund. Die Installationen selber sind ruhig, 
meditativ , aber auch gerne profan und verspielt. Damit verschwimmen beim 
Betrachten die Wechselwirkungen der abendländischen und der japanischen Kultur.“ 
(*1964) wuchs in Köln und Tokio auf. Er studierte „Japanisches Theater“ an der 
Sophia Universität in Tokio und „MedialeKünste/FilmFernsehen“ an der 
Kunsthochschule für Medien in Köln. Seit 1996 arbeitet er als freier Künstler. 
Die „Halbwertuhr“ (2015) symbolisiert eine Konstante, die weder von der Anfangs-
menge, noch von der bereits verstrichenen Zeit abhängt und daher den jeweiligen 
Vorgang selbst charakterisiert.
junschaeffer@icloud.com
schaeffer.jp

8. Weinkontor Lindenthal ein Unternehmen der Véronique & Hans Spernat GbR
Weine, Spirituosen, Trockenfrüchte, Nüsse, Feinkost
In unserem Weinhandel und Familienbetrieb bieten wir über 800 Produkte an.
Sekte, Cavas und Champagnersorten oder Weine aus aller Welt. In unserer  
Spirituosenecke finden Sie verschiedene Grappa, Obstbrände, Whiskys, Cognacs, 
Liköre und viele mehr. Ca. 70 verschiedene Trockenfrüchte und Nüsse der Marke 
„Dubrous“ werden streng kontrolliert und gehören ausschließlich der höchsten 
Güteklasse an. Bei uns finden Sie auch verschiedene Feinkostspezialitäten. Wir 
verpacken und versenden gerne Ihre Präsente und liefern Ihren Wein nach Hause.
Ecke Dürener Str./Geibelstr. 33, 50931 Köln
Mo.-Fr. 10.00-19.00 Uhr, Sa. 10.00-16.00 Uhr
0221-4061523
info@weinkontor-lindenthal.de
weinkontor-lindenthal.de

Caspar Reuter
Caspar Reuter wurde 1976 in Köln geboren. Nach 5 Jahren als Assistent des Künstlers 
Wolfgang Göddertz studierte er an der ArtEZ Kunstakademie in Arnheim (NL). 
Nach seinem Examen 2011 reiste er nach China, wo er in Wuhan anderthalb Jahre als 
Kunstlehrer wirkte. Seit Ende 2015 lebt und arbeitet Caspar Reuter als freier Künstler 
in Köln. Als Bildhauer befasst er sich mit sozialen Themen. Caspar Reuter modelliert 
aus Farbe und malt mit Materie, er versteht es perfekt dem Material Silikon Leben 
einzuhauchen.
Ausstellungen 2017 (Auszug) 
„Neues aus der Unterwelt“ K49 Köln, „The last dance“ VM23 Arnhem NL, 
art‘pu:l Walzwerk Pulheim, art‘pu:l PAN Museum Emmerich,
Galerie Schönwert mit André Böxkes, „10 in der 14“ Galerie eyegenart Köln, 
contemporary art ruhr (C.A.R.) Zeche Zollverein Essen
Ansgarstraße 6, 50825 Köln
01573-2517423
casparreuter@web.de
casparreuter.de

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

69415 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 
 2541/2018 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2. 
Halbjahr 2018 in den Quartieren Severinsviertel und Neustadt-Süd 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
 
Begründung 
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 27.09.2018 ist vor dem Hintergrund der verspäteten 
Antragstellung durch die Interessengemeinschaften der Stadtteile und mit Blick auf den Termin am 
04.11.2018 (kein Termin des Rates im Oktober) zwingend erforderlich. 
 
Aufgrund der verspäteten Antragstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der zu betei-
ligenden Institutionen nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG 
NRW) mit angemessener Anhörungsfrist, ist eine fristgerechte Vorlageneinbringung nicht möglich. 
Eine fristgerechte Beteiligung der vorberatenden Ausschüsse Wirtschaftsausschuss und des Aus-
schusses Allgemeine Rechtsfragen /Vergabe und Internationales ist nicht möglich. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung, vertreten durch Bezirksbürgermeister(in) und ein Mitglied der Bezirksvertre-
tung, empfiehlt gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW dem Rat aufgrund der von der Interessenge-
meinschaft Severinsviertel und der Aktionsgemeinschaft Neustadt-Süd beantragten verkaufsoffenen 
Sonntage am 04.11.2018, 09.12.2018 und 16.12.2018 folgenden Beschluss am zu fassen: 
 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ord-
nungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018 an den aufge-
führten Tagen und Zeiten. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat dem Rat, den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen in 
der Wahlperiode des aktuellen Rates wiederholt die Sach- und Rechtslage zum Thema ver-
kaufsoffene Sonn- und Feiertage und das LÖG NRW, zuletzt mit der Verwaltungsvorlage 
1311/2018, ausführlich erläutert. Sie verzichtet daher an dieser Stelle auf eine Wiederholung. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 den Auftrag erteilt, die Vertreter der Interessen-
gemeinschaften des Kölner Einzelhandels mit Blick auf die geänderte Fassung des LÖG 
NRW, unter Einbeziehung der ersten hierzu ergangenen Gerichtsentscheidungen und auf 
der Grundlage der für Köln bestätigten Selbstbeschränkung (lediglich 3 verkaufsoffene Sonn- 
und Feiertage) auf die Genehmigungserfordernisse für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage 
hinzuweisen und diese fachlich zu beraten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwieweit der 
Prozess der Genehmigungsverfahren optimiert werden kann. 
 
Sollten sich im Laufe der Beratung für das laufende Kalenderjahr Änderungsbedarfe für Ord-
nungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen ergeben, wurde 
die Verwaltung beauftragt, die für die Entscheidung hierfür erforderlichen Beschlussvorlagen 
unverzüglich vorzulegen. 
 
Vor dem Hintergrund des Auftrages hat die Verwaltung die nachfolgenden Vorbereitungen 
und Prüfungen vorgenommen. 
 
Nach LÖG NRW liegt eine Verkaufsstellenöffnung im öffentlichen Interesse, wenn 
 
 sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veran-
staltungen stattfindet, 
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung eines zukunftsfähigen stationären Einzel-
handelsangebotes, 
 dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, 
 der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren oder 
 der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und le-
benswerter Standort insbesondere für den Tourismus, als Wohn- und Gewerbestand-
ort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen  
dient. 
 
Der zuletzt genannte Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 5 LÖG NRW zielt auf den Erhalt kleinerer 
Gemeinden ab, da diese im Gegensatz zu größeren Städten mehr Schwierigkeiten haben, 
neue Einwohner und Unternehmen anzuziehen (s. Anlage zur Anwendungshilfe der Landes-
regierung). Er wird daher als Sachgrund, hier bei allen Anträgen, außer Acht gelassen und 
bei den Einzelanträgen nicht mehr darauf eingegangen. 
 
Die Landesregierung hat versucht mit einer Anwendungshilfe, den Interessengemeinschaften 
des Handels, den anderen Beteiligten (vgl. § 6 Abs. 4 LÖG NRW) und den Kommunen ein 
Mittel an die Hand zu geben, um rechtssicher die Genehmigung von Verkaufsstellenöffnun-
gen an Sonn- und Feiertagen möglich zu machen. 
 
Die Anwendungshilfe steht auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums des Landes 
NRW zum Download bereit. 
 
Nach Inkrafttreten des LÖG NRW zum 30.03.2018 sind ein Urteil des Verwaltungsgerichtes 
Düsseldorf (VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2018 – 3 L 1462/18) und drei Beschlüs-
se des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster, Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B

3 
 
571/18 und Beschluss vom 04.05.2018 – 4 B 590/2018 sowie der Beschluss vom 
25.05.2018 – 4 B 707/2018) unter Berücksichtigung des novellierten Rechts bekannt gewor-
den. Trotz des vom Gesetzgeber gewollten Wegfalls des Anlassbezuges haben sich die 
Verwaltung und der Verordnungsgeber nach der Rechtsprechung auf einer gesicherten Tat-
sachengrundlage einen verlässlichen Eindruck bezüglich Charakter, Größe und Zuschnitt der 
Veranstaltung zu machen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann dies 
nur auf der Grundlage von Besucherzahlen geschehen. Denn trotz Wegfalls des Anlassbe-
zuges muss die Veranstaltung einen hinreichend gewichtigen Sachgrund darstellen, der die 
in der beabsichtigten Ladenöffnung liegende Ausnahme von der Regel der grundgesetzlich 
geschützten Sonntagsruhe rechtfertigt. 
 
Die Verwaltung hat den Interessengemeinschaften des Kölner Handels eine(n), das neue 
Recht berücksichtigende Anwendungshilfe/Antragsvordruck, in komprimierter Form vorberei-
tet. Diese wurde dem Handel in einem Vorgespräch, zu dem die Industrie- und Handels-
kammer zu Köln (IHK) geladen hatte, am 04.07.2018, vorgestellt. Im Rahmen dieses Ge-
spräches wurde die Errichtung einer sogenannten Clearingstelle, bestehend aus dem Han-
delsverband und der IHK besprochen. Diese unterbreitet den Interessengemeinschaften, das 
freiwillige Angebot, von dort formulierte und begründete Anträge zu sichten, auf Erfolgsaus-
sichten zu prüfen und ggf. Nachbesserungen vorzuschlagen. Die dann abschließend formu-
lierten Anträge sollten in einer Erörterung mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor Ein-
leitung des vorgeschriebenen Anhörungsverfahren nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW auch und ins-
besondere im Hinblick auf Klageerwartung/-bedrohung und damit im weitesten Sinne auf 
Rechtsicherheit besprochen werden. 
 
Diese Anwendungshilfe und das vorbesprochene Clearingverfahren wurden den Interessen-
gemeinschaften mit einer Einladung des Amtes für öffentliche Ordnung zur Erörterung am 
27.07.2018 zur Verfügung gestellt/vorgestellt. 
 
In dem Termin, der kurzfristig, insbesondere auf Wunsch des Handels und hier des in Köln 
eingesetzten sogenannten Handelskümmerers initiiert wurde, wurden die teilnehmenden In-
teressengemeinschaften, der Handelskümmerer, der Handelsverband und die Industrie- und 
Handelskammer zu Köln von den Rahmenbedingungen einer Beantragung verkaufsoffener 
Sonntage von der Verwaltung unterrichtet und der zwar nicht verbindliche, aber zur Antrags-
stellung empfohlene Antragsvordruck (Anlage 2) vorgestellt. Gleichzeitig wurde, insbesonde-
re wegen der Enge der Sitzungsreihenfolge das weitere Vorgehen besprochen, weil die Be-
ratungsfolge und das Ziel den Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 zu erreichen, Vorgaben 
setzt. 
 
Es wurde vereinbart, dass die nicht zum Termin erschienenen Interessengemeinschaften von 
Handelsverband, Handelskümmerer und der Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 
Besprochenen unterrichtet werden. Vom Handelsverband, der Industrie- und Handelskam-
mer sowie dem Handelskümmerer, war beabsichtigt ein verkürztes Anhörungsverfahren nach 
§ 6 Abs. 4 LÖG NRW mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di , dem DGB und den Kir-
chen am 04.09.2018 abzusprechen. Nach Informationen der Verwaltung ist der beabsichtigte 
Termin 04.09.2018 wegen Absagen der Kirchen, DGB und Urlaubsabwesenheiten der 
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verworfen worden. 
 
Die Interessengemeinschaften haben bis zum 28.08.2018 Gelegenheit bekommen, Anträge 
unter den am 27.07.2018 vorgestellten Rahmenbedingungen, zu stellen. 
 
Nachfolgende Anträge sind für die zweite Hälfte 2018 gestellt worden (Anlage 3 bis Anlage 
3.7).

4 
 
Die Verwaltung hat die vorgetragenen Anlassbegründungen der Interessengemeinschaften 
anhand der allgemein bekannten höchstrichterlichen Urteile und der zuletzt bekanntgewor-
denen Rechtsprechung zum neuen LÖG NRW (Verwaltungsgerichte; OVG Münster) mit 
nachfolgendem Ergebnis geprüft: 
 
1. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 04.11.2018, multimediale Geschichtsmei-
le 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Severinsviertel für Sonntag, dem 04.11.2018 ist 
festzustellen, dass ein öffentliches Interesse alleine aufgrund der zugrundeliegenden 
Veranstaltungen an einer Sonntagsöffnung nicht vorliegt. Die vorgetragene Anlassbe-
schreibung stellt aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG 
NRW dar. Der genannte Anlass ist daher für sich alleine nicht in der Lage, den verfas-
sungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz zurückzudrängen. Die Vorstel-
lung einer App (multimediale Geschichtsmeile) ist nicht geeignet, eine Ladenöffnung zu 
rechtfertigen bzw. ein öffentliches Interesse zu begründen. 
 
Allerdings werden von der Interessengemeinschaft Sachgründe zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 - 5 
LÖG NRW vorgetragen.  
 
Von der Interessengemeinschaft wird zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW erläutert, dass die 
Geschichtsmeile eine Kooperation mit der Immobilien- und Standortgemeinschaft Se-
verinsviertel darstellt, dessen Ziel ist, das Severinsviertel zu bereichern und den Standort 
zu stärken, damit der Einzelhandel auch weiterhin konkurrenzfähig bleibt. 
 
Zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 LÖG NRW wird erläutert, dass eine erhöhte Attraktivität des Veedels 
auch Kölner/innen aus anderen Veedeln anzieht und es so eine Stärkung für den Tou-
rismus und die Lebensmittelgeschäfte darstellt. 
 
Der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW wird damit begründet, dass der Anlass 
auf Nebenstraßen erweiterbar ist und zu einer großen Belebung des Veedels beitragen 
wird. 
 
Die Interessengemeinschaft trägt zum Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 5 LÖG NRW vor, das 
die Installation im Bundesgebiet einmalig ist. Der Tourismus wird dadurch von der Innen-
stadt bis in die Südstadt belebt. 
 
2. Interessengemeinschaft Severinsviertel, 09.12.2018, Präsentation der Weihnachts-
beleuchtung 
 
Zum Antrag der Interessengemeinschaft Severinsviertel für Sonntag, dem 09.12.2018, ist 
festzustellen, dass ein öffentliches Interesse alleine aufgrund der zugrundeliegenden 
Veranstaltungen an einer Sonntagsöffnung nicht vorliegt. Die vorgetragenen Anlassbe-
schreibungen stellt aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG 
NRW dar. Der genannte Anlass ist daher für sich alleine nicht in der Lage, den verfas-
sungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz zurückzudrängen. Die Präsenta-
tion einer Weihnachtsbeleuchtung ist nicht geeignet, eine Ladenöffnung zu rechtfertigen 
bzw. ein öffentliches Interesse zu begründen. 
 
Zur Präsentation der Weihnachtsbeleuchtung trägt die Interessengemeinschaft Sach-
gründe vor. Sie führt an, dass durch die an 33 Straßenlaternen neu installierte Weih-
nachtsbeleuchtung die Severinstraße einen neuen, einladenden Charakter erhält, was im 
öffentlichen Interesse steht. Dadurch wird die Verweildauer der Besucher/Konsumenten

5 
 
in der Südstadt erhöht. 
 
Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW führt sie aus, dass durch das Einzelhandel- & Zentren-
konzept 2010 der Stadt Köln der deutlichen Rückgang der Betriebe in der Südstadt do-
kumentiert wird und es absolut notwendig ist, die Attraktivität des Severinsviertel zu stär-
ken, aber mindestens zu erhalten. 
 
Zu § 6 Abs. 1 Nr. 3 LÖG NRW wird das zu Nr. 2 vorgetragene benannt. Durch eine er-
höhte Attraktivität des Veedels, werden auch die Lebensmittelgeschäfte gestärkt. 
 
Der Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW wird damit begründet, dass die neue Be-
leuchtung die Besucher der Severinstraße zum längeren Verweilen und Flanieren ein-
lädt. 
 
Der Weihnachtsmarkt auf dem Chlodwigplatz wird durch die neue Beleuchtung mit den 
Märkten in der Innenstadt verbunden und lädt auch die Touristen ein die alte Römerstra-
ße zu begehen, wird als Begründung des Sachgrundes Nr. 5 angeführt. 
 
3. Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz, 04.11.2018, Südstadt-
Kulturherbst 
 
Die beantragte Sonntagsöffnung der Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz für 
Sonntag, dem 04.11.2018, Südstadt-Kulturherbst, kann ein öffentliches Interesse alleine 
nicht begründen. Zum Termin 04.11.2018 finden ohne eine Öffnung der Verkaufsstellen 
und das Bereitstellen von Räumlichkeiten anderer Dienstleister Ausstellungen, Lesungen 
und Konzerte nicht statt. Hier ist die Verkaufsstellenöffnung Voraussetzung für den be-
schriebenen Anlass und damit eine Umkehr dessen, was der Gesetzes- und Verord-
nungsgeber als öffentliches Interesse anerkennt.  
 
Die Aktionsgemeinschaft beschreibt allerdings für den 04.11.2018 einen weiteren Sach-
grund, hier § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW.  
 
Sie trägt hierzu vor, dass sich die Einzelhandelssituation in der Südstadt stark verändert 
hat. Mehrere große Mieteinheiten (ehem. Strauß, 2 x Santander Bank, ehem. Apotheke 
z. Goldenen Horn, Domino Pizza) stehen leer. Es sind größere Geschäfte. Dies führt zu 
einem etwas trostlosen Bild. Der Leerstand macht die Straßen für Laufkundschaft unat-
traktiv. Oftmals werden ehemalige Einzelhandelsgeschäfte durch Gastronomie ersetzt, 
da die höhere Mieten erzielen. Das führt wiederum dazu, dass insbesondere kleine, neue 
und junge Geschäftsideen/-inhaber, keine Möglichkeit sehen, ein Geschäftslokal anzu-
mieten. Die noch bestehenden oder auch dazu gekommenen kleineren Geschäfte konn-
ten sich zwar etablieren, leiden aber teilweise unter rückläufigen Geschäftszahlen. Dem 
will die Aktionsgemeinschaft  mit verschiedenen Aktionen, eben auch dem Kulturherbst 
entgegenwirken. Der verkaufsoffene Sonntag ist eine gerade für die kleinen Einzelhänd-
ler günstige Möglichkeit, Marketing zu betreiben und auf ihre Produkte und Dienstleistun-
gen aufmerksam zu machen. 
 
4. Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz, 16.12.2018, Vringsadvent 
 
Die beantragte Sonntagsöffnung der Aktionsgemeinschaft Bonner Str./Chlodwigplatz für 
Sonntag, dem 16.12.2018, Veedelsadvent mit Südstadt-Krippenweg, kann ein öffentli-
ches Interesse alleine nicht begründen. Der zum 16.12.2018 benannte Anlass stellt kei-
nen Anlass im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW dar und ist damit nicht geeignet, ei-
ne Ladenöffnung für sich alleine zu begründen und den verfassungsrechtlich garantierten

6 
 
Sonn- und Feiertagsschutz zu verdrängen.  
Für den 16.12.2018 trägt die Aktionsgemeinschaft zu den Sachgründen § 6 Abs. 2 – 5 
LÖG NRW nachfolgendes vor. 
 
Zum § 6 Abs. 1 Nr. 2 LÖG wird erklärt, dass der Vringsadvent hauptsächlich von Men-
schen aus der Südstadt und dem Severinsviertel, sowie den umliegenden südlichen und 
westlichen Stadtteilen besucht wird. Mit dem verkaufsoffenen Sonntag wird die Vielfalt 
der Südstadt gezeigt und das es eben nicht nötig ist, für seine Weihnachts- und Ge-
schenkeinkäufe in die Innenstadt zu fahren. Noch bietet die Südstadt ein vielfältiges An-
gebot von Bekleidung, Accessoires, Bücher, Design- und Lifestyle-Artikel, Kinderspielsa-
chen etc. Alle Geschäfte beklagen in den letzten 12 Monaten Umsatzrückgänge. Neben 
dem Onlinehandel und dem Wegfall der verkaufsoffenen Sonntage in 2018 gibt es weite-
re Faktoren. Genannt werden hier erhöhter Leerstand, Wegfall einiger attraktiven Ge-
schäfte und zu viel Gastronomie statt Einzelhandel. Es fehlt vielfach der Laufkunde, da 
die Geschäfte nicht zentral zusammen liegen, sondern über die Fläche verstreut sind. 
Der Kunde muss gezielt geführt werden, es muss ihm gezeigt werden, welche geschäftli-
che Vielfalt es gibt. Es ist das Anliegen der Aktionsgemeinschaft, diese Vielfalt zu erhal-
ten. Das ist nur möglich, wenn die Geschäfte ausreichend bekannt sind und genutzt wer-
den. Der verkaufsoffene Sonntag soll dazu dienen, dies bei möglichst vielen Menschen 
noch einmal zu verdeutlichen. Eine Öffnung am Sonntag bietet den Besuchern und Kun-
den die Gelegenheit, die Geschäfte in Ruhe zu entdecken und sich beraten zu lassen, da 
auch sie mehr Zeit mitbringen, als im normalen hektischen Alltag. 
 
Zum Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 3 LÖG NRW wird vorgetragen, dass es in der Südstadt 
noch eine gute Deckung mit den Waren des täglichen Bedarfs gibt. In den letzten Jahren 
sind allerdings immer wieder Fachgeschäfte weggefallen und meistens durch Gastrono-
mie ersetzt worden. Es ist dortiges Bestreben, ein weiteres Sterben des Einzelhandels zu 
verhindern. Nur attraktive, wertige Geschäfte ziehen weitere interessante Geschäftsideen 
an. Durch die Öffnung am Sonntag können die Geschäftsinhaber sich besonders darstel-
len und ihre Stärken und Besonderheiten hervorheben. 
 
Der Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW wird damit begründet, dass sich die Einzel-
handelssituation in der Südstadt stark verändert hat. Mehrere große Mieteinheiten 
(ehem. Strauß, 2 x Santander Bank, ehem. Apotheke z. Goldenen Horn, Domino Pizza) 
stehen leer. Auch in der Merowingerstraße gibt es erste Geschäftsschließungen bzw. 
überlegen Einzelhändler, wie lange sie noch durchhalten können. Der Leerstand macht 
die Straßen für Laufkundschaft unattraktiv. Oftmals werden ehemalige Einzelhandelsge-
schäfte durch Gastronomie ersetzt, da diese höhere Mieten erzielen. Das führt wiederum 
dazu, dass insbesondere kleine, neue und junge Geschäftsideen/-inhaber, keine Mög-
lichkeit sehen, ein Geschäftslokal anzumieten. Die noch bestehenden oder auch dazu 
gekommenen kleineren Geschäfte konnten sich zwar etablieren, leiden aber teilweise un-
ter rückläufigen Geschäftszahlen. 
 
Die Aktionsgemeinschaft trägt auch einen Sachgrund zu § 6 Abs.1 Nr. 5 LÖG NRW vor.  
 
Die Aktionsgemeinschaft führt aus, dass aufgrund der geplanten Aktionen am 
16.12.2018 „ Sonderführungen für den Südstadt-Krippenweg und Lichtschau auf dem 
Veedels-Advent“ Besucher aus den umliegenden Stadtteilen (Rodenkirchen, Sülz, Zoll-
stock, Raderberg etc.) angezogen werden. Eine Sonntagsöffnung ihrer Geschäfte bietet 
den Einzelhändlern die Möglichkeit, auch diese „Besucher“ auf sich und ihr vielfältiges 
Angebot aufmerksam zu machen und so neue Kunden zu gewinnen und bestehende 
Kunden weiter an sich zu binden. Das Ziel soll sein, die Südstadt allgemein als Einkaufs-
ziel für die südlichen und südwestlichen Stadtteile bekannt zu machen und zu etablieren.

7 
 
 
5. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 04.11.2018, Rodenkirchener Martinsmarkt 
 
Die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen hat einen Antrag für Sonntag, dem 04.11.2018, 
Rodenkirchener Martinsmarkt, eingereicht.  
 
Zur Begründung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW trägt die Aktionsgemeinschaft vor, dass 
der "Martinsmarkt" eine Rodenkirchener Veranstaltung ist, die auf dem Maternusplatz 
und den umliegenden Strassen stattfindet. Hier geht es um das Begehen des heiligen St. 
Martin, der auch die Woche drauf von zahlreichen Umzügen der Rodenkirchener Bürger, 
Eltern, Schüler und Lehrer begangen wird. An diesem 4. November feiern Erwachsene 
und Kinder im Ort gemeinsam mit einem echten St. Martin, der im gesamten Stadtteil 
Rodenkirchen durch die Strassen, Geschäfte und Lokale gehen wird. Er wird in der tradi-
tionellen St. Martins-Kleidung umhergehen und in der Kirche St. Maternus mit Bewoh-
nern und Gästen von Rodenkirchen einige Lieder singen. Eingebettet ist dieser "Mar-
tinsmarkt" mit einem professionell betriebenen und geschmückten Maternusplatz und 
dem Rheingalerie-Platz. Auf beiden Plätzen werden an vielen Ständen herbstliche Artikel 
und gastronomische Produkte verkauft. Betreut werden diese von der Agentur Deutz-
mann, die Marktformate in anderen Städten bereits praktiziert hat (Anlage Konzept und 
Plakatentwurf). Die im Ort teilnehmenden Händler und Gastronomen nehmen in ihrer 
Dekoration in den Schaufenstern und in den Ladenlokalen die Idee des Martinmarktes 
mit herbstlichen einheitlichen, von der Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen zur Verfügung 
gestellten Devotionalien das Thema und Motto des Martinsmarktes mit auf. So ist die 
räumliche Ausdehnung des Martinsmarktes in allen Geschäften und den o.a. Orten und 
Straßen gewährleistet. Um 14 Uhr wird hier gezielt am Rathausplatz, um 15 Uhr im 
Sommershof und um 16 Uhr am Rheingalerieplatz der St. Martins-Zug , mit Geschenken, 
Liedern und Gemeinsinn umherziehen, gegen 17 Uhr kehrt er zum Veranstaltungsmittel-
punkt auf den Maternusplatz zurück. So will die Aktionsgemeinschaft den ganzen Ort 
Rodenkirchen als Veranstaltungsfläche bespielen. Dieser Martinsmarkt ist der erste sei-
ner Art, aber Vergleichszahlen mit anderen Veranstaltungen (Weinfest, Antikmärkte, 
Kunstfrühling etc) und die massive analoge und digitale Werbung für Veranstaltungen le-
gen nahe, dass sicher um die 2.000 Menschen den Ort besuchen. Weit mehr als Ro-
denkirchen sonst Gäste oder Kunden zum Einkaufen haben. 
 
Die Aktionsgemeinschaft trägt nachfolgend neben dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 
LÖG NRW der aus Sicht der Verwaltung kein öffentliches Interesse begründet, weitere 
Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 5 LÖG NRW vor. 
 
Die Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 3 LÖG NRW begründet die Aktionsgemeinschaft 
wie folgt: 
 
Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Ober-
zentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale 
Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Inte-
resse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirche-
ner Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkir-
chener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag, Rodenkirchener Martinsmarkt, Win-
terzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Die räumliche Ausdeh-
nung der sonntäglichen Ladenöffnung ist auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Ro-
denkirchen definiert. Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ih-
rer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen 
der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung 
der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der

8 
 
Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der 
Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbin-
dung mit den verkaufsoffenen Sonntagen geben die Möglichkeiten die Vielfalt des Ro-
denkirchener Einzelhandels zu präsentieren und sie damit im Bewusstsein der Bürgerin-
nen, Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und ver-
kaufsoffenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das ge-
sellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und 
ihnen vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld 
und eine deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden 
immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im 
Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukundengewinnung beigetragen hat. Dies belegt, dass Sonntagsöff-
nungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleichzei-
tig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen 
zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfre-
quenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbe-
triebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langfristigen Bedarfs. An bisherige 
Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Ro-
denkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Ar-
beit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsange-
bot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark 
abgenommen. 
 
Den Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW begründet die Aktionsgemeinschaft damit, 
dass Rodenkirchen als Handelsstandort seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem 
Druck steht. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca. 11% der 
Lokale leer (siehe auch Leerstands-Dokumentation). Im Vergleich war 2012/2013 ange-
geben mit 2% (Seite 308 https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirchen.pdf ). Ursache ist 
der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmie-
ten, die für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind. (siehe Kurzdokumen-
tation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet-Funktion des Rodenkirchener Ein-
zelhandels als Frequenzbringer. Dennoch verfügt Rodenkirchen als größter Stadtteil im 
gleichnamigen Stadtbezirk 2 für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, viel-
fältige und weiter wachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachge-
schäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachge-
schäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Neben-
lagen außerhalb der Hauptstraße, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht wahr-
genommen und geschätzt wird. 
 
Auch die Aktionsgemeinschaft trägt den Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 5 LÖG NRW vor. Sie 
teilt hierzu mit: 
 
Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertagen ein touristischer Standort. So wird der 
Ort wegen seiner topo- und geographischen Besonderheiten (vor allem: Rheinlage mit 
ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, aber 
auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher betreibt die 
AG Rodenkirchen e.V. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbarkeit des 
Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen an dem 
beantragten Sonntag 4.11. Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Rodenkirchen - wo 
Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um Naherholung su-
chende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit und Wochenend-

9 
 
Standort Rodenkirchen zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene Sonntag aufgrund 
geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an dem Tag in und über 
Rodenkirchen informieren. 
 
6. Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen, 09.12.2018, Rodenkirchener Winterzauber 
 
Die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen hat einen Antrag für Sonntag, dem 09.12.2018, 
Rodenkirchener Winterzauber, eingereicht.  
 
Für den Rodenkirchener Winterzauber am 09.12.2018 wird der Sachgrund des § 6 Abs. 
1 Nr. 1 LÖG NRW von der Aktionsgemeinschaft wie nachfolgend begründet. 
 
Der Winterzauber ist eine Rodenkirchener Traditionsveranstaltung, die seit 2005 stattfin-
det. Er findet seit vielen Jahren von Donnerstag-Sonntag statt. Am Sonntag um Nikolaus 
feiern Erwachsene und Kinder im Ort gemeinsam mit einem echten Nikolaus, der auf der 
Bühne mit den Menschen feiert, weihnachtliche Lieder singt und Geschenke verteilt. Ein-
gebettet ist dieser Nikolausmarkt in einen geschmückten Weihnachtsmarkt vom 6.-9.12. 
auf dem Maternusplatz mit Hütten, Weihnachtsbaum und Eistockschiess-Stand. Der 
Dorfcharakter wird durch die einheitlich gestalteten Weihnachtsmarktbuden erreicht. Im 
Jahr 2016 waren an den vier Tagen ca. 6.000 Besucher auf dem Weihnachtsmarkt, da-
von ca. 2.500 Besucher am Sonntag, belegt durch Zeitungsberichterstattung und Bon-
verkauf an den diversen Glühweinständen. Dies war 2017 auch ohne verkaufsoffenen 
Sonntag so, was die Bedeutung der Veranstaltung unterstreicht. Die Veranstaltungen auf 
der Bühne finden zwischen Donnerstag bis Sonntag statt, wie beispielsweise gemeinsa-
mes Singen von Weihnachtsliedern. Die Rodenkirchener Schulen oder Kindergärten tre-
ten mit musikalischen oder anderen Darbietungen auf. Weihnachtlicher Bezug und räum-
liche Ausdehnung werden zudem durch den „Rodenkirchener Krippenweg“ durch von 
Einzelhändlern bzw. Gewerbetreibenden zentral von der Aktionsgemeinschaft Rodenkir-
chen zur Verfügung gestellte ganz individuelle Krippen hervorgehoben. So ist der Ro-
denkirchener Winterzauber in den o.a. Straßen und Plätzen räumlich ausgedehnt. Hinzu 
kommen auf dem Platz der Rheingalerie noch weitere gastronomische Buden, die den 
Gedanken des Winterzaubers dort thematisch und physisch aufgreifen sowie im Som-
mershof weihnachtliche Veranstaltungsflächen mit Glühwein, Krippenverkauf und Ge-
bäck. Hinzu kommt die Rodenkirchener Weihnachtsbeleuchtung über die gesamte 
Hauptstraße vom nördlichen Ortseingang bis Ortsausgang an der Sürther Straße und auf 
der Maternusstraße vom Rodenkirchener Bahnhof bis zum Sommershof gespannt als 
räumliche und thematische Klammer der Veranstaltung "Rodenkirchener Winterzauber. 
Die Veranstaltungsfläche deckt sich somit weitestgehend mit dem Bereich der Ge-
schäftsöffnungen. 
 
Die Aktionsgemeinschaft trägt nachfolgend neben dem Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 
LÖG NRW der aus Sicht der Verwaltung kein öffentliches Interesse begründet, weitere 
Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 5 LÖG NRW vor. 
 
„Rodenkirchen ist gemäß des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln von 2013 das Ober-
zentrum des Stadtbezirks Rodenkirchen. Demnach werden in Rodenkirchen zentrale 
Versorgungsbereiche vorgehalten. Deren Erhalt und Stärkung sind im öffentlichen Inte-
resse der Stadt Köln und werden mit zahlreichen Veranstaltungen wie der Rodenkirche-
ner Kunstmeile, Rodenkirchener Weinwoche, Kulturfrühling@Rodenkirchen, Rodenkir-
chener Sommertagen, Rodenkirchener LifestyleTag,Rodenkirchener Martinsmarkt, Win-
terzauber in Rodenkirchen und Krippenweg nachhaltig gestärkt. Oben ist die räumliche 
Ausdehnung der sonntäglichen Ladenöffnung auf die zentralen Bereiche im Stadtteil Ro-
denkirchen definiert.Daher führt die Aktionsgemeinschaft Rodenkirchen e.V. auch mit ih-

10 
 
rer eigenen Markenbildung „Treffpunkt Rodenkirchen mit dem Roten Punkt“ im Rahmen 
der Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung 
der Zentrenfunktion Rodenkirchens als Einzelhandelsstandort und zur Profilierung als der 
Gastronomie- und Ausgehstandort durch, was zunehmend auch in das Bewusstsein der 
Bürgerinnen und Bürger rückt. Die Veranstaltungen der Aktionsgemeinschaft in Verbin-
dung mit den verkaufsoffenen Sonntagen gibt die Möglichkeiten die Vielfalt des Ro-
denkirchener Einzelhandels zu präsentieren und damit im Bewusstsein der Bürgerinnen, 
Bürger und Besucher Rodenkirchens zu verfestigen. Die Veranstaltungen und verkaufs-
offenen Sonntage tragen dazu bei, die neuen Bürgerinnen und Bürger in das gesell-
schaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben von Rodenkirchen einzubinden und ihnen 
vielfältige und attraktive, stationäre Versorgungsstrukturen in ihrem Lebensumfeld und 
eine deutliche Alternative zum wachsenden Online-Handel aufzuzeigen. Hier wurden 
immer wieder vom örtlichen Handel positiv erwähnt, dass die drei Sonntagsöffnungen im 
Jahr in der Vergangenheit Besucher aus anderen Stadtteilen angezogen hatten und dies 
nachweislich zur Neukondengewinnung beigetragen hat. Diese belegt, dass Sonntags-
öffnungen die Strukturen des Rodenkirchener Einzelhandels stärken und fördern. Gleich-
zeitig soll sich Rodenkirchen als attraktiver Handelsstandort für weitere Neuansiedlungen 
zur Erweiterung des standorttypischen Branchenmixes durch eine hohe Besucherfre-
quenz empfehlen. Im Jahr 2012/2013 waren laut Zentrenkonzept 130 Einzelhandelsbe-
triebe angegeben. Durch Inhaber-Aufgabe und andere strukturelle Probleme betreiben 
derzeit knapp 115 Betriebe Sortimente mittel- und langristigen Bedarfs. An bisherige 
Standorte von Einzelhandelsbetrieben sind zwischen 2012-2018 allein im Stadtteil Ro-
denkirchen neun Maklerbüros eingezogen. Diese Tendenz belegt auch das aktuell in Ar-
beit befindliche Einzelhandelskonzept der Stadt Köln. Das vielfältige Einzelhandelsange-
bot in Rodenkirchen hat also trotz überwiegend noch belegter Ladenlokale leider stark 
abgenommen.“ 
 
„Rodenkirchen als Handelsstandort steht seit über zwei Jahren unter nachprüfbarem 
Druck. Von den gut 80 Ladenlokalen stehen seit gut 12 Monaten z.T. ca 11% der Lokale 
leer (Siehe auch Leerstands-Dokumentation) im Vergleich war Jahre 2012/2013 angege-
ben mit 2% (seite308 https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/teil_b2_stadtbezirk_rodenkirchen.pdf).   Ursache sind 
der Rückzug älterer Inhaber, d.h. nicht erfolgter Inhaberwechsel. Hinzu kommen Kaltmie-
ten, die  für potentielle Nachmieter am Markt nicht darstellbar sind.  (Siehe Kurzdoku-
mentation). Diese Leerstände beeinträchtigen die Magnet-Funktion des ROdenkirchener 
Einzelhandels als Frequenzbringer. Dennoch verfügt Rodenkirchen  als größter Stadtteil 
im gleichnamigen Stadtbezirk2  für ein Oberzentrum immer noch ungewöhnlich große, 
vielfältige und weiter wachsende Anzahl qualitativ hochwertige inhabergeführter Fachge-
schäfte und ist stets bemüht, gemeinsam mit den Immobilieneigentümern neue Fachge-
schäfte ansiedeln zu lassen. Diese Ansiedlungen erfolgen jedoch zum Teil in den Neben-
lagen außerhalb der Hauptstrasse, was von der Bevölkerung dann partiell gar nicht 
wahrgenommen und geschätzt wird.“ 
 
„Rodenkirchen ist gerade an Sonn- und Feiertage ein touristischer Standort. So wird wird 
der Ort wegen seiner topog- und geographischen Besonderheiten (Vor allem: Rheinlage 
mit ausgeprägter touristisch angelegter Gastronomie für Naherholer aus dem Umland, 
aber auch Spazierwege wie Forstbotanischer und Finkens Garten) besucht. Daher be-
treibt die AG Rodenkirchen eV. mit und für ihre Mitglieder auch die touristische Sichtbar-
keit des Stadtteils. Hierzu werden in den Geschäften und Gastronomie in Rodenkirchen 
an dem beantragten Sonntag 9.12.2018 Marketingmaßnahmen "Besuch uns in Ro-
denkirchen - wo Sonst?" mit Aufklebern und Aufstellern, Displays etc. betrieben, um 
Naherholung suchende auswärtige Besucher aus dem Umland vom attraktiven Freizeit 
und Wochenend-Standort Rodenkirchen  zu begeistern. So bringt der verkaufsoffene

11 
 
Sonntag aufgrund geöffneter Geschäfte mehr Reichweite für die Besucher, die sich an 
dem Tag in und über Rodenkirchen informieren.“ 
 
 
7. Dorfgemeinschaft Sürth, 09.12.2018, Weihnachtsmarkt 
 
Von der Dorfgemeinschaft Sürth wird ein Antrag für den 09.12.2018 gestellt. Der Be-
gründung nach wird ein Weihnachtsmarkt veranstaltet. Der Weihnachtsmarkt in der Grö-
ße Sürths kann den verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz nicht 
verdrängen und eine Öffnung der Verkaufsstellen rechtfertigen. Der Weihnachtsmarkt hat 
eine völlig untergeordnete Bedeutung und erfüllt damit nicht ansatzweise ein öffentliches 
Interesse.  
 
Die Dorfgemeinschaft Sürth trägt ergänzend den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 - 4 
LÖG NRW mit der folgenden Begründung vor: 
Der Einzelhandelsstandort Sürth weist eine enorm niedrige Einzelhandelszentralität aus. 
Im Jahr 2017 betrug der Wert 34,6. 
Zur Erläuterung des Begriffs Einzelhandelszentralität wird mitgeteilt:  
Als Einzelhandelszentralität (auch Kennziffer der Einzelhandelszentralität oder Zentrali-
tätsfaktor) einer Stadt oder sonstigen Verwaltungseinheit wird das Verhältnis aus ihrem 
Einzelhandelsumsatz zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft be-
zeichnet. Werte über 100 % weisen auf eine Anziehungskraft der Stadt hin, die sie z.B. 
als Mittel- oder Oberzentrum auf ihr Umland ausübt und dessen Bewohner stärker zum 
Einkauf in ihrem Einzelhandel bewegt als umgekehrt die eigene Bevölkerung ihre Kauf-
kraft nach außen trägt. Die Zentralitätskennziffer wird in Deutschland von den IHKen er-
rechnet und publiziert. Spezifische Rückschlüsse auf die Attraktivität eines Gewerbe-
standortes sind schwierig, da ein geringes Kaufkraftniveau der betreffenden Stadt eben-
falls zu einer hohen Einzelhandelszentralität beiträgt. Zudem unterscheidet sich die Zent-
ralität verschiedener Branchen je nach Versorgungsdichte zum Teil erheblich: Während 
beispielsweise Lebensmittel flächendeckend erhältlich sind und die diesbezügliche Zent-
ralität auch eines Oberzentrums nur gering über 100 % liegen dürfte, sind Hochtechnolo-
gieprodukte oft nur dort erhältlich (Quelle Wikipedia). 
 
8. Interessengemeinschaft Braunsfeld, 04.11.2018, Braunsfelder Martinsmeile 
 
Die Interessengemeinschaft Braunsfeld beantragt für den 04.11.2018 anlässlich der 8. 
Braunsfelder Martinsmeile die Öffnung der Verkaufsstellen. Der Anlass rechtfertigt für 
sich allein gesehen keine Ladenöffnung, weil ein Anlass, wie ihn § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG 
NRW fordert, nicht vorliegt. 
 
Um den Vortrag der Interessengemeinschaft zur Veranstaltung hier nicht zu wiederholen, 
wird auf den in der Anlage der Verwaltungsvorlage angefügten Antrag/Dokumente ver-
wiesen. 
 
Die Interessengemeinschaft stützt ihren Antrag auf weitere Sachgründe und teilt hierzu 
mit: 
 
„Neben § 6 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 LÖG NRW möchten wir den Antrag auf § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 
2 - 5 LÖG NRW (Sachgrund Nr.2, Nr.3, Nr. 4, Nr. 5) stützen. Aus der „Anlage zur An-
wendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 
LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, Nr.4 Belege angeführt 
werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Einzelhandel aufzeigen 
(„Anwendungshilfe“, Seiten 17, 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG NRW (27.04.2018,

12 
 
4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinreichende Konkretisierung 
der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzelhandelsstandort Brauns-
feld unterliegt einer konkreten und nachweisbaren Gefährdungssituation. Im Stadtteil 
Braunsfeld stehen von ca. 80 Ladenlokalen entlang der Aachener Straße zur Zeit 12 
Einheiten leer, das sind 8 mehr als im Jahr 2017. Im Vergleich zu den Daten aus dem 
Einzelhandels-und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2010 (5 Leerstände, Seite 423) zeigt 
sich damit eine deutliche Zunahme der Leerstände. Die Leerstandsdokumentation liegt 
diesem Antrag bei. Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der 
Stadt Köln lässt sich am Standort Braunsfeld ein Rückgang der Einzelhandelsflächen 
feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). 
Ein weiterer Indikator, der die Gefährdungssituation für den Einzelhandelsstandort be-
legt, ist die geringe Einzelhandelszentralität. Im Jahr 2017 liegt der Wert bei 84,2. (PLZ-
Gebiet 50933, Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). Damit lassen 
sich Kaufkraftabflüsse am Standort Braunsfeld belegen. Eine Kundenfrequenzanalyse 
von Larbig & Mortag weist einen deutlichen Rückgang der Besucherzahlen aus. Die 
durchschnittliche Besucherzahl/Stunde sank von 745 (2015) auf 497 (2016). Zusätzlich 
leidet Braunsfeld unter einer Verarmung des Einzelhandelsangebotes, da in den letzten 
Jahren große Verluste diverser Branchen zu verzeichnen sind. Hierzu gehören: Beklei-
dung, Geschenkartikel, Schuhe, Schreibwaren, Haushaltswaren, Spielwaren, diverse  
Lebensmittelgeschäfte (Metzgereien, Supermarkt). Dieser Befund deckt sich mit den In-
formationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln, wonach es am 
Standort Braunsfeld zu einem Rückgang an Einzelhandelsbetrieben gekommen ist (Ver-
gleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem Antrag bei). Des Weiteren 
zeichnet sich eine Konzentration von Branchen ab. So verfügt Braunsfeld im Bereich der 
beantragten Ladenöffnung derzeit über 13! Friseure, 4 Blumengeschäfte, 4 Bäckereien 
und 4 Schmuckgeschäfte. Zudem ist eine ungewöhnlich hohe Fluktuation zu verzeichnen 
(innerhalb von 5 Jahren 3 verschiedene Geschäfte in einem Ladenlokal). Braunsfeld ver-
sorgt mit seinem Angebot zusätzlich Müngersdorf und anteilig Junkersdorf. Dies umso 
mehr, als die im Einzelhandelskonzept von 2011 geplante Ansiedlung von Einzelhandel 
auf dem ehemaligen RTL-Gelände in einer Größenordnung von ca. 1000 qm nicht statt-
gefunden hat. Stattdessen sind hier durch die Fa. Pandion ausschließlich Wohnungen 
erstellt. Braunsfeld verfügt über eine hohe Anzahl von älteren und weniger mobilen Men-
schen (mehrere Altenheime/Clarenbachstift) für die die wohnortnahe Versorgung essen-
tiell ist. Der Zuzug junger Familien ergibt sich durch das Neubaugebiet an der Eupener 
Straße (Park Linnee). Die Martinmeile ist vor allem auch eine Aktivität, die mehrere Ge-
nerationen zusammenführen soll. Hierbei sind sowohl das Seniorennetzwerk Braunsfeld 
als auch Kölsch Hätz starke Unterstützer. Bei der Martinsmeile handelt es sich um eine 
Marketing-Aktion nicht nur für Braunsfeld sondern auch für die umgebenden Veedel. Ei-
ne Kundenfrequenzanalyse von Larbig & Mortag weist einen erheblichen Rückgang der 
Besucherzahl von Braunsfeld im Vergleich von 2015 zu 2016 aus. Die durchschnittliche 
Besucherzahl /Stunde sank von 745 auf 497. Diese Zahl hat sich durch den Verlust des 
Wochenmarktes und der großen Postfiliale an zentraler Stelle sowie die Schließung der 
Kaisers-Filiale (alles in 2017) noch verstärkt. Der Zentralitätsfaktor von Braunsfeld liegt 
mit 84,2 deutlich unter 100. Dies bedeutet eine klare Abwanderung von Kaufkraft trotz 
steigender Einwohnerzahlen (Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH, 2017). 
Auch die Anbindung des Einkaufszentrums in Weiden an die Straßenbahnlinie 1 hat die 
Abwanderung von Kaufkraft in den letzten Jahren verstärkt. Durch ein Konzept, beste-
hend aus verkaufsoffenen Sonntagen, Straßenfesten und weiteren Aktionen möchte die 
IG Braunsfeld die Attraktivität des Braunsfelder Veedels stärken, die überörtliche Sicht-
barkeit für die angrenzenden Stadtteile sowie den Wohlfühlfaktor erhöhen. Außerdem 
soll die diesjährige Martinsmeile den Startschuss zur Bekanntmachung der Aktivitäten 
rund um die Faktensammlung Handelslagen geben.“

13 
 
9. Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg, 04.11.2018, Kunst im Carée 
 
Die Interessengemeinschaft Sülz/Klettenberg beantragt den 04.11.2018 als verkaufsof-
fenen Sonntag. Dieser soll im Rahmen der einwöchigen Veranstaltung Kunst im Carée 
stattfinden. 
 
Die Beschreibung der Veranstaltung ist den angefügten Anlagen der Verwaltungsvorlage 
zu entnehmen und wird zur Vermeidung von Wiederholungen hier nicht zitiert. Auch die-
se genügt nach Auffassung der Verwaltung nicht für sich alleine ein öffentliches Interesse 
an der Sonntagsöffnung zu begründen. 
 
Neben der Veranstaltungsbeschreibung trägt die Interessengemeinschaft Sachgründe 
vor. 
 
Zum Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW wird erläutert, dass Sülz/Klettenberg 
augenblicklich noch wenig Leerstände hat. Das Viertel ist durch seine Aktivitäten, Feste, 
Kunstmeilen mit v.o. Sonntagen für die Geschäftsinhaber sehr attraktiv. Leerstände kön-
nen zügig neu vermietet werden. Das Kunst-Event im Besonderen sorgt in der tristen 
Jahreszeit für einen Kulturtourismus bei dem das Publikum neben der Kunst, neue inha-
bergeführte Geschäfte entdecken kann, die ein individuelles Sortiment führen und sich 
vom Online-Handel abheben. Das wiederum stärkt die Vielfalt und Entwicklung des stati-
onären Einzelhandelsangebots und fördert den Absatz im Veedel. 
 
Der Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 3 LÖG NRW wird damit begründet, dass, wenn es in 
Sülz/Klettenberg keine attraktiven v. o. Sonntage gibt, die Kundschaft in große Einkaufs-
zentren abwandert oder sie bestellt bei Lieferdiensten, so dass dann die Gefahr besteht, 
dass der Nahversorgungsbereich im Besonderen für Senioren und nicht ganz mobile 
Menschen nicht mehr wirtschaftlich attraktiv ist und keine Vielfalt mehr vorhanden ist, 
weil dann die Geschäfte schließen. 
 
Der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW wird damit erläutert, dass das Kunst-
Event auch einer Belebung des Einkaufszentrums (Sülzburgstr., Luxemburger Straße, 
Berrenrather Straße.) dient und einer Abwanderung von Einzelhändlern entgegenwirkt. 
Derzeit hat Köln-Sülz/Klettenberg nur ca. 3 Leerstände. 
 
Auch der Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 5 LÖG NRW wird vorgetragen.  
 
Durch die Kunst im Carrée steigert die Interessengemeinschaft die Attraktivität des Vee-
dels. Das weitere Angebot für die Freizeitgestaltung und den Kulturtourismus macht das 
Veedel lebenswert. Beim Rundgang zur Kunst lassen sich attraktive Sporteinrichtungen 
entdecken, die man sonst als Veedelsbesucher vielleicht nicht wahrnehmen würde. 
 
10. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 04.11.2018, 20. Street Gallery 
 
Der Ring Lindenthaler Geschäftsleute (RLG e.V.) beantragt anlässlich der 20. Street Gal-
lery, eine ebenfalls einwöchige Veranstaltung, den 04.11.2018 als verkaufsoffenen Sonn-
tag. 
 
Auch hier wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Anlassbeschreibung und die 
Quellen- und Belegangabe verwiesen (den Anlagen beigefügt). 
 
Vom RLG e.V. werden neben dem des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW, der von der Verwal-
tung ebenfalls für sich genommen als nicht genehmigungsfähig beurteilt wird, vorge-

14 
 
brachten Sachgrund des Anlasses ebenfalls Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG 
NRW vorgetragen. 
 
Zum Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW trägt der RLG e.V. nachfolgendes vor: 
 
Rückläufige Frequenzen und Umsätze: 
Auch in Lindenthal leidet der stationäre Einzelhandel unter rückläufigen Frequenzen und 
Umsätzen. Dies ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche des Vorstands des RLG e.V. mit 
seinen Mitgliedern. 
 
Kontinuierliche Abnahme der Einzelhandelsgeschäfte: 
Auch wenn die Leerstände nicht in dramatischer Form zunehmen, ist doch ein deutlicher 
struktureller Wandel sichtbar: Jahr für Jahr schließen Einzelhandelsgeschäfte und wer-
den durch gastronomische Angebote ersetzt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
von 2010 gibt dazu leider keine Auskünfte, so dass die Angaben auf Beobachtungen des 
RLG e.V. basieren. 
 
Unterdurchschnittliche Einzelhandelszentralität: 
Die Untersuchung zur Einzelhandelszentralität aus dem Jahr 2017 zeigt, dass aus Lin-
denthal Kaufkraft abfließt. Für das PLZ-Gebiet 50931 (Universitätsstr. bis Gürtel) liegt die 
Zentralitätskennziffer bei 88,6 und für das PLZ-Gebiet 50935 (vom Gürtel stadtauswärts) 
bei nur 30,8. 
Positive Umfrageergebnisse zum Effekt von Sonntagsöffnungen: 
Eine Umfrage unter Lindenthaler Geschäftsleuten zur wirtschaftlichen Bedeutung ver-
kaufsoffener Sonntage im Nachgang des Tags der Nostalgie 2018 offenbart zahlreiche 
positive Effekte (Umfrage durchgeführt von der IHK Köln, Ergebnistabelle liegt diesem 
Antrag bei): 
87,5% der Befragten (48) haben an der Sonntagsöffnung teilgenommen. 75% der Be-
fragten gaben an, dass die Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für den örtlichen Ein-
zelhandel hoch oder sehr hoch sei.  
Folgende Angaben unterstützen dies: 
83,3% bewerten den letzten verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung für die Ge-
schäftslage; 73,8% gewinnen neue Kunden; 81% sagen aus, dass Besucher aus ande-
ren Stadtteilen bzw. der Umgebung angelockt werden; 76,2% geben an, dass die Veran-
staltung bedeutsam ist für den Umsatz des örtlichen Einzelhandels ist. Aufgrund der po-
sitiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstand-
ort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, 
ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese 
Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteressen poten-
zieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Lindenthal. 
 
Des Weiteren bezieht sich der RLG e.V. auf den Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 3 LÖG NRW 
und teilt mit: 
 
„Wir möchten uns auf den Sachgrund Nr. 3 beziehen. Vorab möchten wir aus der „An-
wendungshilfe für Kommunen“ zitieren: "Zwar müssen die Gemeinden nicht belegen, 
dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen eine positive Wirkung für den Erhalt, 
die Stärkung oder Entwicklung eines zentralen Versorgungsbereichs haben wird. Aller-
dings muss sich der Verordnungsgeber vor Erlass der Verordnung vergewissern, dass 
die Öffnung dem Zweck jedenfalls förderlich ist und einen positiven Effekt haben kann". 
(Seite 24). Die Umfrageergebnisse unter den Gewerbetreibenden am Standort Lindent-
hal zeigen, dass eine Sonntagsöffnung positive Effekte auf die örtlichen Einzelhandels-

15 
 
strukturen haben und damit der zentrale Versorgungsbereich gestärkt wird.“ 
 
Der RLG e.V. begründet den Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW wie folgt: 
 
„Des Weiteren möchten wir uns auf Sachgrund Nr. 4 beziehen. Die Umfrageergebnisse 
zeigen, dass Sonntagsöffnungen das Potential haben, Besucher aus anderen Stadtteilen 
und der näheren Umgebung anzulocken. Diese Einschätzung haben 81% der Befragten 
abgegeben. Daraus geht hervor, dass eine Sonntagsöffnung am Standort Lindenthal zu 
einer Belebung des Einzelhandelsstandortes führt.“ 
 
11. Ring Lindenthaler Geschäftsleute, 09.12.2018, Lindenthaler Winterdorf 
 
Der RLG e.V. veranstaltet zum ersten Mal das Lindenthaler Winterdorf auf dem Karl-
Schwering-Platz. Vom 26. November bis 23. Dezember 2018 werden wir einen kleinen 
aber feinen Weihnachtsmarkt mit zehn Ständen, einer kleinen Bühne und einem Kinder-
karussell aufbauen. Das Lindenthaler Winterdorf richtet sich an die ganze Familie und 
soll ein netter Treffpunkt für die Menschen aus dem Veedel sein und darüber hinaus den 
Einzelhandelsstandort Lindenthal stärken. 
 
Lindenthaler Lichterglanz: 
Parallel dazu wird während der gesamten Adventszeit die Dürener Straße im Glanz von 
vielen tausenden Lichtern erstrahlen, mit denen zwischen Falkenburgstr. und Universi-
tätsstraße über 50 Bäume geschmückt werden. Erstmalig ist in Kooperation mit der Lo-
kalpresse ein Wettbewerb zur schönsten weihnachtlichen (Schaufenster-) Dekoration 
geplant. Dieser Wettbewerb soll seinen Höhepunkt am Sonntag, den 09.12.2018 haben. 
Entlang der Dürener Str. (Falkenburgstr. bis Universitätsstr.) werden die Passanten an 
diesem Tag über die Straße schlendern und die schönste Weihnachtsdekoration aus-
wählen. 
 
Der Antrag wird wie nachfolgend begründet: 
 
„Für die Dürener Straße ergibt die Passantenfrequenzmessung aus dem Retailbericht B-
Lagen Köln 2015 der Firma Larbig & Mortag Immobilien GmbH eine Zahl von 856 Pas-
santen je Stunde. Daraus lässt sich ableiten, dass an einem Sonntag mit fünfstündiger 
Öffnung der Geschäfte 4.280 Einkaufsbesucher zu erwarten sind. Damit ergibt sich eine 
erste Näherungsgröße für die zu vergleichenden Besucherströme. Da die Veranstaltung 
in der Art zum ersten Mal stattfindet, gibt es keine Zahlen zu den Veranstaltungsbesu-
chern des Lindenthaler Winterdorfs in Kombination mit dem Lindenthaler Lichterglanz. 
Anhand der nachfolgenden Informationen soll jedoch der prägende Charakter des Lin-
denthaler Winterdorfs in Kombination mit dem Lindenthaler Lichterglanz belegt werden 
und die Zahl der Veranstaltungsbesucher nachvollziehbar und plausibel geschätzt wer-
den. Diese Vorgehensweise, anhand von qualitativen Daten den prägenden Charakter 
einer Veranstaltung zu belegen, wird vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nord-
rhein-Westfalen (OVG) anerkannt. Auf einer Informationsveranstaltung am 21.06.2017 
mit dem OVG Münster beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand 
und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen erläuterten die OVG Richter Details ih-
rer Rechtsprechung (Information hierzu von Herrn Philip Reichardt, IHK Köln). Nach 
Aussagen der OVG Richter ist es zulässig, dass der prägende Charakter einer Veranstal-
tung beispielsweise anhand von Presseberichterstattungen der letzten Jahre, Berichten 
des Ordnungsamtes über vergangene Veranstaltungen, Sicherheitskonzepten für die ge-
plante Veranstaltung, Aussagen über Straßensperrungen, Verkehrs- und Parkraumkon-
zepten als auch anhand von der Art und dem Umfang der Veranstaltungsbewerbung be-
legt werden kann. In seinem jüngsten Urteil (Entscheidungsdatum 07.12.2017 I Akten-

16 
 
zeichen 4 B 1538/17) bekräftigt das OVG diese Sichtweise. Auf einige Punkte möchten 
wir im Folgenden eingehen: Konzept: Das Lindenthaler Winterdorf wird ein kleiner aber 
feiner Weihnachtsmarkt sein mit zehn Ständen, einer kleinen Bühne und einem Kinder-
karussell. Das Lindenthaler Winterdorf richtet sich an die ganze Familie und soll ein net-
ter Treffpunkt für die Menschen aus dem Veedel sein. (Das vollständige Konzept ist bei-
gefügt.) Werbemittel: Für das Lindenthaler Winterdorf wird intensiv geworben: 
 
Vorberichterstattungen/ PR, Anzeigen, Social Media (facebook etc.), Straßenbanner, 
Plakate und Flyer werden in Lindenthal und darüber hinaus für die Veranstaltung werben. 
Flächen: Der Lindenthaler Lichterglanz mit stimmungsvollen Lichterbäumen und weih-
nachtlichen (Schaufenster-) Dekorationen erstreckt sich über die Dürener Str. (von der 
Falkenburgstr. bis zur Universitätsstr., einschl. 250 Meter links und rechts der Fahrbahn) 
sowie den Karl- Schwering-Platz. Das Lindenthaler Winterdorf wird zentral ungefähr 
mittig auf dieser Strecke auf dem Karl-Schwering-Platz errichtet.  
Presse: Schon in der Vergangenheit haben Kölner Stadtanzeiger und Kölner Wochen-
spiegel über den besonderen, weihnachtlichen Lichterglanz entlang der Dürener Str. be-
richtet (Nachweis: Pressemeldungen). Zum neuen Lindenthaler Winterdorf und zur weih-
nachtlichen (Schaufenster-) Dekoration wird in Zukunft ein viel größeres Presseecho er-
wartet. 
Fotomaterial: Fotomaterial des weihnachtlichen Lichterglanzes finden Sie beigefügt. Zum 
neuen Lindenthaler Winterdorf gibt es noch keine Fotos. Im Ergebnis der dargestellten 
Fakten ist festzuhalten, dass das Lindenthaler Winterdorf in Kombination mit dem Lin-
denthaler Lichterglanz und Wettbewerb zur Weihnachtsdekoration prägenden Charakter 
hat und nicht die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Die Ladenöffnung hat lediglich An-
nexcharakter.  
 
Aus Sicht der Verwaltung genügt dieser Anlass ebenso für sich alleine nicht als Sach-
grund im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW. Es werden allerdings weitere Sachgrün-
de vorgetragen. 
 
Der Sachgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 LÖG NRW wird von dort wie folgt begründet: 
 
„Rückläufige Frequenzen und Umsätze: 
Auch in Lindenthal leidet der stationäre Einzelhandel unter rückläufigen Frequenzen und 
Umsätzen. Dies ist das Ergebnis zahlreicher Gespräche des Vorstands des RLG e.V. mit 
seinen Mitgliedern. Kontinuierliche Abnahme der Einzelhandelsgeschäfte: Auch wenn die 
Leerstände nicht in dramatischer Form zunehmen, ist doch ein deutlicher struktureller 
Wandel sichtbar: Jahr für Jahr schließen Einzelhandelsgeschäfte und werden durch gast-
ronomische Angebote ersetzt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2010 gibt da-
zu leider keine Auskünfte, so dass die Angaben auf Beobachtungen des RLG e.V. basie-
ren. 
 
Unterdurchschnittliche Einzelhandelszentralität: 
Die Untersuchung zur Einzelhandelszentralität aus dem Jahr 2017 zeigt, dass aus Lin-
denthal Kaufkraft abfließt. Für das PLZ-Gebiet 50931 (Universitätsstr. bis Gürtel) liegt die 
Zentralitätskennziffer bei 88,6 und für das PLZ-Gebiet 50935 (vom Gürtel stadtauswärts) 
bei nur 30,8. 
 
Positive Umfrageergebnisse zum Effekt von Sonntagsöffnungen: 
Eine Umfrage unter Lindenthaler Geschäftsleuten zur wirtschaftlichen Bedeutung ver-
kaufsoffener Sonntage im Nachgang des Tags der Nostalgie 2018 offenbart zahlreiche 
positive Effekte (Umfrage durchgeführt von der IHK Köln, Ergebnistabelle liegt diesem 
Antrag bei): 87,5% der Befragten (48) haben an der Sonntagsöffnung teilgenommen.

17 
 
75% der Befragten gaben an, dass die Bedeutung verkaufsoffener Sonntage für den ört-
lichen Einzelhandel hoch oder sehr hoch sei. Folgende Angaben unterstützen dies: 
83,3% bewerten den letzten verkaufsoffenen Sonntag als gute Werbung für die Ge-
schäftslage; 73,8% gewinnen neue Kunden; 81% sagen aus, dass Besucher aus ande-
ren Stadtteilen bzw. der Umgebung angelockt werden; 76,2% geben an, dass die Veran-
staltung bedeutsam ist für den Umsatz des örtlichen Einzelhandels ist. Aufgrund der po-
sitiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den Einzelhandelsstand-
ort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angrenzenden Kommunen, 
ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsförderung. Diese 
Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Erwerbsinteresse poten-
zieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung am Standort 
Lindenthal.“ 
 
Der Sachgrund § 6 Abs. 1 Nr. 4 LÖG NRW wird wie folgt erläutert: 
 
„Des Weiteren möchten wir uns auf Sachgrund Nr. 4 beziehen. Die Umfrageergebnisse 
zeigen, dass Sonntagsöffnungen das Potential haben, Besucher aus anderen Stadtteilen 
und der näheren Umgebung anzulocken. Diese Einschätzung haben 81% der Befragten 
abgegeben. Daraus geht hervor, dass eine Sonntagsöffnung am Standort Lindenthal zu 
einer Belebung des Einzelhandelsstandortes führt.“ 
 
12. Innenstadtgemeinschaft Porz e.V., 09.12.2018, 20. Porzer Adventsmarkt 
 
Der Antrag der Innenstadtgemeinschaft Porz e.V. wird für den 09.12.2018 gestellt. Als 
Begründung wird der Porzer Adventsmarkt mit einer Ausstellungsfläche von 500 qm an-
geführt. Dieser Markt stellt für sich alleine eine untergeordnete Rolle dar und rechtfertigt 
für sich alleine keine Öffnung der Verkaufsstellen. Ein öffentliches Interesse ist nicht er-
kennbar. 
 
Aus diesem Grunde trägt die Innenstadtgemeinschaft weitere Sachgründe vor. 
 
Von der Innenstadtgemeinschaft werden die Sachgründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 – 4 LÖG 
NRW zusammengefasst wie folgt begründet: 
 
„Aus der „Anlage zur Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang 
mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ ist zu entnehmen, dass für Sachgrund Nr. 2 Nr. 3, 
Nr.4 Belege angeführt werden können, die eine konkrete Gefährdung des örtlichen Ein-
zelhandel aufzeigen („Anwendungshilfe“, Seiten 19-20, 29). Auch die Urteile vom OVG 
NRW (27.04.2018,4 B 571/18 - 25.05.2018, 4 B 707/18) zeigen auf, dass eine hinrei-
chende Konkretisierung der örtlichen Einzelhandelssituation erforderlich ist. Der Einzel-
handel in der Porzer Innenstadt steht in besonderer Weise und nachweisbar unter Druck. 
Im Abschlussbericht „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte (ISEK)“ vom 
04.05.2018 ist die Gefährdung des Einzelhandels ausführlich dokumentiert (Abschluss-
bericht ISEK, Seiten 20-23). Die Gefährdungssituation bezieht sich auf das gesamte Be-
zirksteilzentrum Porz. Ausgelöst wurden die „Trading Down“ Effekte vor allem durch die 
Schließung des Hertie Warenhauses. In der Folge kam es zu vermehrten Leerständen, 
Frequenzrückgängen und zu massiven Verschlechterungen von Lagequalitäten (Ab-
schlussbericht ISEK, Seite 21). Mitte 2017 wurden im Zentrumsbereich mehr als 20 leer-
stehende Ladenlokale gezählt (Abschlussbericht ISEK, Seite 22, Kartierung). Die Leer-
stände erstrecken sich u.a. über die Bahnhofsstraße, Hermannstraße, Josefstraße, 
Hauptstraße, Wilhelmstraße, Friedrich Ebert-Platz und verteilen sich über das gesamte 
Bezirksteilzentrum.  
Nach Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln lässt

18 
 
sich am Standort Porz Mitte ein Rückgang der Einzelhandelsflächen, Rückgang an Ein-
zelhandelsbetrieben, sowie ein Rückgang von Einzelhandelsbetrieben des mittelfristigen 
Bedarfes feststellen (Vergleichszeitraum 2008 mit 2016, Übersichtstabelle liegt diesem 
Antrag bei). Die konkrete Gefährdungssituation spiegelt sich ebenfalls in dem Indikator 
der Einzelhandelszentralität wider. Porz (PLZ 51143) weist im Jahr 2017 ein Wert von 
70,3 auf, so dass es an diesem Standort nachweisbar zu Kaufkraftabflüssen kommt 
(Zahlenmaterial von Michael Bauer Research GmbH). Die schwierige Wettbewerbssitua-
tion für Einzelhändler mit Sortiment mittel- und langfristigen Bedarf zeigt sich auch in 
dem Einkaufsverhalten der Porzer Innenstadtbesucher. Nach einer Datenerhebung der 
BBE Handelsberatung aus dem Jahr 2015 zeigt sich, dass Einzelhandelsangebote des 
mittel- und langfristigen Bedarfes nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden (Prä-
sentation vom 18.02.2016, „Revitalisierung der Innenstadt von Köln- Porz“, Folie 13). Ei-
ne Stärkung des Einzelhandelsangebotes in der Porzer Innenstadt ist ein explizites Ziel 
im „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ (Abschlussbericht ISEK, Seiten 42-
43). Aufgrund der positiven Effekte von Sonntagsöffnungen wie Imagesteigerung für den 
Einzelhandelsstandort, Aktivierung von Besuchern aus anderen Stadtteilen und angren-
zenden Kommunen, ist eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhan-
delsförderung. Diese Zielsetzung geht über „bloße Umsatzinteressen und alltägliche Er-
werbsinteresse potenzieller Käufer“ hinaus und dient der nachhaltigen Einzelhandels-
entwicklung am Standort Porz Mitte. Im Ergebnis ergibt sich ein öffentliches Interesse, 
den Einzelhandelsstandort Porz Mitte mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu fördern und 
rechtfertigt nach unserer Auffassung eine Ausnahme vom verfassungsrechtlich geschütz-
ten Sonntagsschutz.“ 
 
Mit Schreiben der Innenstadtgemeinschaft vom 11.09.2018 (Anlage 13) konkreti-
siert/ändert diese ihren Antrag. Hinsichtlich der Anlassbeschreibung teilt sie nachfolgen-
des mit: 
 
„Traditionelles Adventsmarkt in der Porzer Innenstadt  
- seit mehr als 40 Jahres als Weihnachtsmarkt mit Ständen von regionalen Ausstellern, 
Kunstgewerbe, Handarbeiten, Schnitzereien, Dekorationsartikeln etc., Kinderprogramm 
mit Nikolaus und Märchenzelt, Glühweinstand und der Beteiligung ortsansässiger Verei-
ne 
- in Zusammenarbeit mit dem Bürgerverein Porz-Mitte 
-Wichtige und notwendige Veranstaltung zur langfristigen Standortsicherung, zur Bele-
bung der Innenstadt von Porz um eine weitere Abwanderung der Kunden zu stoppen, der 
Porzer will sich in seinem Stadtteil wohl fühlen und dies gelingt nur, wenn wir unseren 
Porzern mehr bieten als nur den schnellen Einkauf !!“ 
 
In den Sachgründen streicht die Innenstadtgemeinschaft den Hinweis/Absatz mit der 
Aussage mit den Informationen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt 
Köln. 
 
Darüber hinaus ändert die Innenstadtgemeinschaft die Besucherzahl auf nun 9.000 Be-
sucher der Anlassveranstaltung und 5.000 Besucher  der Verkaufsstellenöffnung. Bei der 
geänderten Verkaufsstellenfläche (100 qm) kann es sich nur um ein Fassungsversehen 
der Innenstadtgemeinschaft handeln. Hinsichtlich der Veranstaltungsgröße korrigiert sie 
die Größe von 500 qm auf 350 qm. 
 
Der geänderte Antrag geht 14 Tage nach Abgabefrist hier ein. Eine Anhörung der Institu-
tionen nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW konnte daher zu diesem Antrag nicht erfolgen. 
 
Zur rechtlichen Bewertung nachfolgender Vortrag:

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Die Industrie- und Handelskammer zu Köln hat die Anwaltssozietät Redeker-Sellner-Dahs, 
bearbeitende Anwälte: Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt, Staatssekretär a.D. Julian 
Ley, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, welche die Landesregierung bei der 
Novellierung des LÖG NRW unterstützt haben, um Stellungnahme gebeten, ob die Gegen-
überstellung von Besucherzahlen und Flächen nach wie vor erforderlich ist. Die Anwaltssozi-
etät teilt hierzu am 29.08.2918 mit, dass der Bewertungsmaßstab "Besucherprognose" nach 
Maßgabe des § 6 LÖG NRW n. F. nicht mehr zwingendende Voraussetzung zur Rechtferti-
gung von Sachgrund Nr. 1 (§ 6 Abs. 1. S.2 Nr. 1 LÖG NRW n.F.) sein soll, ist zutreffend (vgl. 
insoweit bspw. LT-Drs. 17/1046, S. 105 sowie auch die Anwendungshilfe, S. 8 und 10). Wie 
in der Anwendungshilfe auf S. 10 ausgeführt, kann es jedoch hilfreich sein, Besucherzahlen 
als weitere Hintergrundinformation in die Ratsvorlage aufzunehmen, wenn Besucherzahlen 
der gleichen Veranstaltung aus den Vorjahren oder aus anderen Zusammenhängen vorlie-
gen (Anlage 5). 
 
Mit Schreiben vom 29.08.2018 ist den nach § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu beteiligenden Institutio-
nen Gelegenheit zur Anhörung gegeben worden. 
 
Der Katholikenausschuss in der Stadt Köln hat mit Schreiben vom 05.09.2018 (Anlage 6) 
vom Anhörungsrecht Gebrauch gemacht. Auf die Anlage wird verwiesen. 
 
Der Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln hat mit Schreiben vom 05.09.2018 (Anlage 7) 
die beantragten Sonntagsöffnungen uneingeschränkt befürwortet. Der Handelsverband hebt 
besonders hervor, dass die Bedeutung von verkaufsoffenen Sonntagen für die einzelnen 
Stadtviertel eindeutig im fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt 
Köln verankert werden muss. 
 
Der Evangelische Stadtkirchenverband Köln und Region teilt mit Schreiben vom 05.09.2018 
(Anlage 8) mit, dass dieser nach wie vor den Sonntagsöffnungen ablehnend gegenüber 
steht. Eine Attraktivitätssteigerung der Stadtviertel durch verkaufsoffene Sonntage ist von 
dort nicht nachvollziehbar. Die Schwierigkeiten des lokalen Einzelhandels, welche von dort 
gesehen werden, kann nach dortiger Auffassung nicht durch eine Ausweitung der Sonntags-
öffnungen begegnet werden. 
 
Mit Schreiben vom 05.09.2018 wird die Genehmigungsfähigkeit der Sonntagsöffnung durch 
die Industrie- und Handelskammer zu Köln - IHK- (Anlage 9) bestätigt. Die IHK plädiert aus-
drücklich dafür, dass die Verwaltung die neugeschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur 
Rechtfertigung von Sonntagsöffnungen voll ausschöpft und in ihrem Abwägungsprozess be-
rücksichtigt. Eine Kumulation von Sachgründen intensiviert nach Auffassung des Landesge-
setzgebers (hieran hegt die Verwaltung gar keine Zweifel) das öffentliche Interesse, sodass 
die Anforderungen an die jeweiligen Veranstaltungen sinken. Vor diesem Hintergrund emp-
fiehlt sie die Sachgründe in der Vorlage und für jeden einzelnen Standort zu prüfen und her-
anzuziehen. 
 
Die IHK stellt fest, dass eine Sonntagsöffnung ein probates Instrument der Einzelhandelsför-
derung ist und regt in diesem Zuge an, verkaufsoffene Sonntage als Maßnahme zur Förde-
rung des Einzelhandels in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln mitaufzu-
nehmen. 
 
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit Schreiben vom 07.09.2018, übermittelt am 
09.09.2018 noch nach der gesetzten Frist zu den Sonntagsöffnungen Stellung bezogen (An-
lage 10). Sie sieht alleine den Antrag der Interessengemeinschaft Braunsfeld als nicht offen-
sichtlich rechtswidrig. Zum Termin im Severinsviertel am 04.11.2018 trägt ver.di keine Ableh-

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nungsgründe vor. 
 
Eine Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln ist nicht eingegangen. 
 
Mit Schreiben vom 10.09.2018, ebenfalls nach der Frist, teilt der DGB mit, dass er in den vor-
liegenden Fällen auf die Möglichkeit einer eigenen Stellungnahme verzichtet. Er verweist 
vielmehr auf die umfangreiche Stellungnahme von ver.di  und die erfolgreich erstrittenen Ur-
teile (Anlage 12). 
 
Der Verwaltung steht aktuell neben den nachvollziehbaren und nicht zurückzuweisenden, 
also glaubhaften, Unterlagen/Belege der Interessengemeinschaften nur das Einzelhandels- 
und Zentrenkonzept für die Stadt Köln (EHZK) 2013 zur Verfügung. Das EHZK beinhaltet 
noch nicht die für eine Ladenöffnung an Sonntagen zu berücksichtigenden und nachvollzieh-
baren Daten. Diese sind zwar erhoben, aber müssen von der Verwaltung aufbereitet und zu-
nächst dem Rat vorgestellt werden, bevor sie veröffentlicht werden und als Nachweis für das 
öffentliche Interesse gelten können. 
 
Ungeachtet dessen erkennt die Verwaltung nach Prüfung (Anlage 14) die zu den Sachgrün-
den des § 6 Abs. 1 Nr. 3 LÖG NRW vorgetragenen Sachgründe als genehmigungsfähig an. 
Nach Auffassung der Verwaltung können die Ausführungen auch zur Beurteilung der Sach-
gründe des § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 4 LÖG NRW herangezogen werden. Die vorgetragenen 
Gründe belegen neben der jeweiligen Veranstaltung ein öffentliches Interesse an der jeweils 
beantragten Sonntagsöffnung. 
 
Das öffentliche Interesse (Arbeitsplatzsicherung, Erhalt von Einzelhandelsstrukturen, Stär-
kung und Erhalt sowie die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, die Belebung der In-
nenstädte, Ortskerne und Stadtteilzentren) an der Durchführung von verkaufsoffenen Sonn-
tagen ist hier höher zu bewerten, als das Interesse der klagenden Parteien, einzelne wenige 
Sonntage aus generellen Erwägungen zu schützen. 
 
Als Anlage 15 fügt die Verwaltung eine Tabelle der räumlichen Grenzen ein. Dieser können 
die räumlichen Grenzen der vergangenen Beantragungen, die aktuell beantragten räumli-
chen Grenzen und die von der Verwaltung vorgeschlagenen räumlichen Grenzen entnom-
men werden. 
 
Anlagen

Anlage 15 Grenzlinie Stand beantragte Sonntagsöffnungen Restjahr 2018

4234 Zeichen

Räumliche Grenzen - Sonntagsöffnung Restjahr 2018
Stadtbezirk 1 
Innenstadt 
Räumliche Grenzen 
aktuell bisher genehmigt Beantragte räumliche Grenzen Von der Verwaltung vorgeschlagene räumliche Begrenzung 
Neustadt- Süd 
Bonner Straße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der 
Fahrbahn) beginnend ausschließlich Chlodwigplatz– endend Ecke 
Rolandstraße Ecke Teutoburger Straße 
Chlodwigplatz Ubierring - Mainzer Str. - Alteburger Str. - 
Siegfriedstr. - Bonner Wall - Vorgebirgstr. -  Loreleystr. - 
nordwestlich entlang des Martin-Luther-Platzes - Volksgartenstr. - 
Merowingerstr. - inkl. Karolingerring bis Hausnummer südlich 19 
und nörlich bis Hausnummer 22 
Chlodwigplatz- Ubierring - Alteburger Str. - bis Kurfürstenstr. (nur westlich); 
weiter Bonner Str.  - Bonnern Wall / Alteburger Str. beidseitig; Merowinger Str. 
beidseitig ; inkl. Karolingerring bis Hausnummer südlich 19 und nördlich bis 
Hausnummer 22; Rolandstr. nördlich Hausnummer 96; s üdlich Hausnummer 
99 - 105; Volksgartenstr. 2 - 8; Martin-Luther-Platz;  Lorelystr. 1; Wormser Str. 
51 - 55 a; 
Die beantragte Größe wird von der Verwaltung toleriert! 
Severinsviertel (Altstadt-Süd) 
Severinstraße (einschließlich des Bereichs 100 m links und rechts der 
Fahrbahn) ab dem südlichen Teil der Zufahrt Severinsbrücke – 
einschließlich der Bereiches Chlodwigplatz 
keine beantragte Änderung bzw. Angabe zur räumlichen grenze Innerhalb der Grenzen des Bezirksteilzentru ms 
Stadtbezirk 2 
Rodenkirchen 
Rodenkirchen 
Rodenkirchener Brücke (Bundesautobahn 4) – Rhein – 
Grüngürtelstraße – An den vier Linden – Industriestraße – Zum 
Forstbotanischen Garten 
für den 04.11.2018 = Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. 
bis Rathausplatz - einschließlich Rheingalerie, Sommershof inkl. 
Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis 
Maternusplatz einschließlich Maternusplatz 
für den 09.12.2018= 
Kirchstr. bis Karlstr.  - Hauptstr. ab Kirchstr. bis Rathausplatz - 
einschließlich Rheingalerie, Sommershof inkl. 
Barbarastr.,Rathausplatz; Maternusstr. ab Hauptstr. bis 
einschließlich Wilhelmstr. inkl. Maternusplatz sowie Zuwegung zur 
Hauptstr.; Wilhelmstr. ab Maternusstr. bis östlich Hausnummer 53 
und westlich Hausnummer 62 
Innerhalb der Grenzen des Bezirksteilzentrums in beiden Antragsfällen 
Sürth Industriestraße – Wattigniesstraße – Kölnstraße – Rheinaustraße  
–Rhein – Sonnenblumenweg keine beantragte Änderung bzw. Angabe zur räumlichen grenze Falderstr.; Sürther Hauptstr. nördlich 41 bis Hausnummer 85; südlich 
Hausnummer 48 bis Hausnummer 90; 
Stadtbezirk 3 
Lindenthal 
Braunsfeld 
Aachener Str. beginnend Raschdorffstr. – Fürst-Pückler-Str. – gedachte 
Linie Richtung Norden bis Stolberger Str. – Stolberger Str. bis gedachte 
Linie südliche über Max-Wallraf-Str. – Aachener Str. 
Aachener Str. zwischen Raschdorffstr. und Fürst-Pückler-Str. 
stadteinwärts; und stadtauswärts zwischen Maarweg -und Paulistr. 
sowie zwischen Peter- von Fliesteden-Str. und Eupener Str. Innerhalb der Grenzen des Stadtteilzentrums 
Lindenthal Dürener Straße zwischen Lindenthalgürtel – Universitätstraße . 
(einschließlich des Bereichs 250 m links und rechts der Fahrbahn) 
Dürener Straße zwischen Falkenburgstr. – Universitätstraße . 
(einschließlich des Bereichs 250 m links und rechts der Fahrbahn) 
sowie der Karl-Schwering-Platz 
Innerhalb der Grenzen des Bezirksteilzentrums 
Sülz/Klettenberg 
Sülzgürtel – Münstereifeler Str. – Nikolausstr. – Weyertal – Arnulfstr. – 
Luxemburger Str. – Leybergstr. – Erpelerstr. – Petersbergstr. - 
Klettenberggürtel 
Sülzgürtel – Münstereifeler Str. – Nikolausstr. – Universitätsstr. - 
Luxemburger Str.  Klettenberggürtel und Gottesweg bis 
Rhöndorfer Str. 
Berrenrather Str. von Weyertal/Arnulfstr. bis Kyllburger Str./Manderscheider 
Platz und Sülzburgstr. von Berrenrather Str. bis Luxembruger Str. und 
Luxemburger Str. von Lotharstr/Leybergstr. bis Sülzgürtel und Gottesweg von 
Luxemburger Str. bis Aegidenbergerstr. 
Stadtbezirk 7 
Porz 
Porz-City Karlstraße – Philipp-Reis-Straße – Friedrichstraße – Bahnhofstraße – 
Mühlenstraße – Ernst-Mühlendyck-Straße – Hauptstraße keine beantragte Änderung bzw. Angabe zur räumlichen grenze Entspricht im Wesentlichen dem Bezirkszentr um

Beratungsverlauf (1)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2541/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.09.2018
Erstellt
01.08.2018 06:40