Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Str. 10
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1042/2026 vom 27.04.2026
Stand: Am 11.05.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kein Ermessensspielraum im Rahmen des Baugenemigunsverfahrens. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1042/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Str. 10 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, der beantragten Fällung von sieben Stra- ßenbäumen an der Franz-Geuer-Straße 10 zuzustimmen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Franz-Geuer Str. 10 acht Mehrfamilienhäuser mit 172 Wohneinheiten im ersten Bauabschnitt zu errichten. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 11.03.2026 sowie im Zuge der Beratung des korrespondierenden Bauleitplanverfahrens keine grundsätzlichen Einwände gegen die, für das Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum vorgesehenen, Fällungen erho- ben. Allerdings stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld den Fällungen nur zu, wenn ein konkreter Termin für einen Baubeginn zu der hiermit verbundenen Maßnahme be- nannt wird. Dem o.g. Beschluss steht folgender Sachverhalt entgegen: Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln formuliert in § 9 (3), dass eine Fällerlaubnis im Rahmen und ab Zugang der erteilten Baugenehmigung gilt. Eine weitergehende Kopplung an einen konkreten Termin zum Baubeginn oder gar eine Bauverpflichtung sieht die Baumschutzsatzung nicht vor. Der Anregungen der Bezirksvertretung kann innerhalb des öffentlich-rechtlichen Ge- nehmigungsverfahrens nach Baumschutzsatzung nicht gefolgt werden, da die Sat- zung keine entsprechende Handhabe vorsieht. Ein gemeinsamer Ortstermin wurde seitens der Bezirksvertretung nicht gewünscht. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Baumfällungen Luftbild Franz-Geuer-Str. 10 -
Anlage 2 Baumfällungen Luftbild Franz-Geuer-Str. 10
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Stadt Köln Mittelpunkt: 354404, 5646076 1:625 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 16.04.2026Seite 1 / 2
Beratungsverlauf
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