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1042/2026

Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Str. 10

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 9.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Baumfällungen Luftbild Franz-Geuer-Str. 10

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

549 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Kein Ermessensspielraum im Rahmen des Baugenemigunsverfahrens.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1989 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1042/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fällung von sieben Straßenbäumen an der Franz-Geuer-Str. 10  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, der beantragten Fällung von sieben Stra-
ßenbäumen an der Franz-Geuer-Straße 10 zuzustimmen.  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Franz-Geuer Str. 10 acht Mehrfamilienhäuser 
mit 172 Wohneinheiten im ersten Bauabschnitt zu errichten.  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 11.03.2026 sowie im Zuge der Beratung des 
korrespondierenden Bauleitplanverfahrens keine grundsätzlichen Einwände gegen 
die, für das Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum vorgesehenen, Fällungen erho-
ben. Allerdings stimmt die Bezirksvertretung Ehrenfeld den Fällungen nur zu, wenn 
ein konkreter Termin für einen Baubeginn zu der hiermit verbundenen Maßnahme be-
nannt wird.  
 
Dem o.g. Beschluss steht folgender Sachverhalt entgegen: 
 
Die Baumschutzsatzung der Stadt Köln formuliert in § 9 (3), dass eine Fällerlaubnis im 
Rahmen und ab Zugang der erteilten Baugenehmigung gilt. Eine weitergehende 
Kopplung an einen konkreten Termin zum Baubeginn oder gar eine Bauverpflichtung 
sieht die Baumschutzsatzung nicht vor. 
  
Der Anregungen der Bezirksvertretung kann innerhalb des öffentlich-rechtlichen Ge-
nehmigungsverfahrens nach Baumschutzsatzung nicht gefolgt werden, da die Sat-
zung keine entsprechende Handhabe vorsieht.  
 
Ein gemeinsamer Ortstermin wurde seitens der Bezirksvertretung nicht gewünscht. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Baumfällungen Luftbild Franz-Geuer-Str. 10

Anlage 2 Baumfällungen Luftbild Franz-Geuer-Str. 10

130 Zeichen

Stadt Köln
Mittelpunkt: 354404, 5646076
1:625
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Der Oberbürgermeister
Erstellt am: 16.04.2026Seite 1 / 2

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Franz-Geuer-Straße 10
  • Straße 10

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Details

Aktenzeichen
1042/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.04.2026
Erstellt
13.04.2026 14:46