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V/0387/2021

Umgestaltung der Fahrradstraße Hittorfstraße

Vorlagen 10.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 08.06.2021, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Hittorfstraße_Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 - Ergebnisse Bürgerbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage

12371 Zeichen

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V/0387/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umgestaltung der Fahrradstraße Hittorfstraße 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung und dem Bau der Hittorfstraße zwischen Hüfferstraße und Hittorfstraße Hausnum-
mer 46 entsprechend der beschlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Beschlussvor-
lage V/0151/2019) gemäß dem Plan vom 10.05.2021 mit Änderungen aus dem Bürgerbeteiligungs-
verfahren (Anlage 1) wird zugestimmt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im nördlichen – bereits fertig gestell ten – Abschnitt der Hittorf-
straße die Einrichtung eines modalen Filters („Poller“) zu prüfen, um die bestehenden Kfz -
Durchgangsverkehre auszuschließen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 40.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
  
 
 
 
Rotmarkierun-
gen, Schilder 
usw. 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2021 40.000 
Ergebnis 40.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
26.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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Anlass, Netzfunktion und bisheriger Prozess 
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, ökonomische und 
gesundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Münster 
unerlässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, das Fahrrad als Verkehrsmittel gegenüber 
dem Kfz (gerade bei Pendler -Fahrten) zu attraktivieren. Um die Verkehrssicherheit und die Wahr-
nehmbarkeit der Fahrradstraßen zu optimieren, werden die Asphaltoberflächen rot eingefärbt, die 
Straßenverläufe in Tempo -30-Bereichen gegenüber anderen Straßen bevorrechtigt und ein Sicher-
heitstrennstreifen zu parkenden Kfz eingerichtet. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige 
Fahrradstraßen weiterer Radverkehr generiert werden.  
 
Die Hittorfstraße ist eine Erschließungsstraße mit der primären Funktion einer Wohnstraße (z. T. auch 
ansässig: Dienstleistungen, Apotheke etc.). Darüber hinaus ist di e Hittorfstraße im Bestand bereits 
eine Fahrradstraße, insbesondere die Konnektivität zwischen dem Gelände des Universitätsklini-
kums, den Universitätsgebäuden am Coesfelder Kreuz und dem Hüffercampus hat für Radfahrende 
eine hohe Bedeutung. Neben dieser Au fgabe im Münsteraner Straßennetz ist die Hittorfstraße im 
südlichen Bereich unmittelbar an die künftige Veloroute aus Nottuln (Hüfferstraße, Waldeyerstraße, 
Schmeddingstraße, Roxeler Straße usw.) angebunden und so perspektivisch mit dem stadtregionalen 
Radverkehrsnetz verknüpft.  
 
Abb. 1: die Lage der Hittorfstraße im Stadtgebiet 
 
Im Juli 2020 wurde ein Teil der Hittorfstraße, der Bereich zwischen der Einsteinstraße und der Haus-
nummer 46, gemäß den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet und die Fahrbahn 
dementsprechend rot eingefärbt. Da zu diesem Zeitpunkt viele Anregungen und Rückfragen aus der 
Bürgerschaft eingegangen sind, wurde die Baumaßnahme im weiteren Verlauf (Abschnitt zw ischen

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der Hausnummer 46 bis Hüfferstraße), der Gegenstand dieser Vorlage ist, bis auf weiteres ausge-
setzt und ein umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. 
 
Umfassende Bürgerbeteiligung 
  
Um die verschiedenen Planungsvarianten transparent vorzustellen sowie auf dieser Grundlage ent-
sprechende Hinweise einzuholen und diese anschließend fachlich aufzubereiten, hat zwischen Feb-
ruar / März bzw. im Mai dieses Jahres eine umfassende informelle Bür gerbeteiligung stattgefunden. 
Um der Bürgerschaft die Möglichkeit der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadt-
verwaltung ein Kommunikationsangebot geschaffen, das sowohl digitale als auch analoge Bausteine 
beinhaltete. Durch die Kombination von Printmedium und digitaler Informationsplattform sowie der 
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Fahrradbüro konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen 
und zum Mitmachen motiviert werden. In diesem informellen Beteiligungsprozess haben sich zahl rei-
che Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, sodass ein sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden 
ist. 
 
Die nachfolgenden Varianten der Straßenraumaufteilung wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung 
diskutiert.  
      
    
  
       Abb. 2.: Bestandssituation          Abb. 3: beidseitig aufgesatteltes Parken      Abb. 4: einseitiges Fahrbahnrandparken 
 
Insgesamt sind 111 Postkarten sowie 17 Emails und 4  Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegan-
gen und dokumentiert worden.  
 
Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligu ng hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im Bereich 
Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Zu den Planungen an der Hittorfstraße haben sich die Ver-
bände ADFC, VCD und die IG Fahrradstadt positioniert. 
 
Die vollständige Dokumentation der schriftlich durchgeführten Beteiligung ist als Anhang mit aufge-
führt. 
 
In einem digitalen öffentlichen Infotermin am 3. Mai 2021 wurden die Planungen noch einmal erläu-
tert, die Anregungen aus der Bürgerschaft vorgestellt, bewertet und diskutiert. Rund 55 intere ssierte 
Bürgerinnen und Bürger haben an der Veranstaltung teilgenommen und sind mit der Verwaltung ins 
Gespräch gekommen. Im Rahmen des Infotermins wurde ein weiterer Ortstermin in Aussicht gestellt, 
um die unterschiedlichen Planungsvarianten (s.o.) zu erö rtern. Dieser Termin hat am 18. Mai 2021 
unter Beteiligung weniger Anwohnenden, Politik und Verwaltung im (pandemie -bedingt) kleinen Kreis 
stattgefunden.

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Planung (nach Bürgerbeteiligung) 
 
Im Zuge der Beteiligung der Bürgerschaft wurden noch Modifizierungen der ursprünglichen Planung 
vorgenommen. Nachfolgend wird der Vorschlag der Verwaltung dargestellt und erläutert. 
 
Anpassung an die neuen Qualitätsstandards 
 
Die vorliegende Planung sieht die Roteinfärbung der Fahrbahn 
unter Beibehaltung des einseitigen Kfz-Parkens auf westlicher Sei-
te der Hittorfstraße vor  (Anm.: ursprünglich waren Parkmög-
lichkeiten auf der Ostseite vorgesehen, aufgrund von Anre-
gungen aus der Bürgerschaft wird nun die Westseite favori-
siert).  
 
Die Roteinfärbung beginnt an der Kreuzung Hüfferstraße / Hittorf-
straße, endet mit Anschluss an die im vergangenen Jahr fertigge-
stellte Roteinfärbung ab Höhe der Hausnummer 46 und variiert in 
ihrer Breite im Verlauf zwischen 4,25 m und 4,60 m. So erhält die 
Hittorfstraße einen spürbaren Gewinn an Sicherheit und Komfort 
für den Radverkehr. 
 
Zu den parkenden Kraftfahrzeugen, die einen markierten Parkstrei-
fen auf der Fahrbahn mit einer Breite von 2,00 m erhalten, befindet 
sich ein Sicherheitstrennstreifen auf g esamter Länge. Mit einer 
Breite von 75 cm minimiert dieser Sicherheitsabstand die Unfallge-
fahr zwischen Kraft- und Radfahrenden (sog. Dooring-Unfälle).  
 
Um bei Bedarf die Stellplatzverfügbarkeit für Menschen mit beson-
deren Anforderungen sicherzustellen, k önnen nachträglich Behin-
dertenstellplätze auf der westlichen Seite in den geplanten Park-
streifen integriert werden. Auf östlicher Seite wird das Kfz -Parken 
durch ein absolutes Halteverbot unterbunden.  
 
Im Zuge dieser neuen Straßenraumaufteilung werden die  Gehwege, die im Bestand durch aufgesat-
telt parkende Kraftfahrzeuge genutzt und eingeschränkt werden, auf beiden Seiten der Straße voll-
ständig vom ruhenden Kfz -Verkehr befreit. Die Gehwege werden somit baulich nicht verändert und 
sind durch das Unterbinden des Kfz-Parkens im Verlauf zwischen 1,95 m und 2,75 m breit. Hierdurch 
sind ausreichende Breiten für den Begegnungsverkehr von Fußgehenden – insbesondere mobilitäts-
eingeschränkter Personen – vorhanden. Gleichzeitig verbessert sich die Aufenthaltsqualität. Des Wei-
teren erhöht sich u. a. die Verkehrssicherheit der Kinder (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr), für die 
die Benutzung des Gehweges mit dem Fahrrad verpflichtend ist.  
 
Entfall von Pkw-Stellplätzen 
In der Hittorfstraße wurde das Kfz-Parken bislang beidseitig aufgesattelt auf den Gehwegen geduldet. 
Hierdurch sind im betreffenden südlichen Abschnitt im Bestand ungefähr 90 Kfz -Stellplätze vorhan-
den. Durch das geplante einseitige Kfz-Parken entfallen auf der Ostseite ca. 40 Stellplätze.  
 
Im gesamten Stre ckenverlauf der Hittorfstraße, zwischen Hüfferstraße und Einsteinstraße, sind von 
vormals ca. 150 Stellplätzen nach vollständiger Umgestaltung der Fahrradstraße noch ca.   110 Stell-
plätze vorhanden (ca. 70 %). Im Abschnitt Einsteinstraße bis Hittorfstraße 46 sind sämtliche Stellplät-
ze erhalten geblieben (ca. 60 Stellplätze).  
In quartiersweiter Betrachtung reduziert sich die Anzahl der Parkmöglichkeiten von ca. 300 auf unge-
fähr 260 Stellplätze.

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Alternative Planungsvarianten 
Alternative Planungsvarianten mit beidseitigen Parkmöglichkeiten, wie sie im Zuge der Bürgerbeteili-
gung skizziert und diskutiert worden sind ( siehe Abb. 3), erfüllen nicht in gleichem Maße die ge-
wünschten Verbesserungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden un d der 
Komfortsteigerung für den Rad - und Fußverkehr. Vielmehr würde der Erhalt von weiteren Kfz -
Stellplätzen (≙ + ca. 20 Kfz-Stellplätze) ausschließlich zu Lasten der Gehwegbreiten erfolgen können 
(dann max. 1,50 m Gehwegbreite auf ganzer Länge der Hittorf straße). Dies hätte Auswirkungen auf 
Begegnungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität. 
 
Daher empfiehlt die Planungsverwaltung in Abwägung aller örtlichen Umstände die vorliegende Pla-
nung entsprechend der Qualitätsstandards für Fahrradstraßen.  
 
Nachfolgend sind weitere Themen aus der Bürgerbeteiligung aufgeführt.  
 
Parkraumbewirtschaftung 
In der Bürgerschaft kam die Frage nach einer Parkraumbewirtschaftung in der Hittorfstraße und be-
treffender Umgebung auf. Diese Fragestellung kann im Rahmen des integrierten Parkraumkonzeptes 
behandelt werden. Dieses Konzept hat zum Ziel, das Thema Parken in Münster nach einheitlichen 
Maßstäben und mit einem einheitlichen Maßnahmenrepertoire - anpassbar und anwendbar auf die 
jeweiligen Gegebenheiten in den Quartieren - zu behandeln. Mit ersten Ergebnissen ist Ende 2022 zu 
rechnen. Aufbauend auf diesem Konzept, werden Aussagen und mögliche Maßnahmen zur Hittorf-
straße und der Umgebung erfolgen können.  
 
Kfz-Durchgangsverkehre 
Aus der stattgefundenen Bürgerbeteiligung  ging hervor, dass in der Hittorfstraße Pkw -
Schleichverkehre zu verzeichnen sind. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat diesen Umstand geprüft 
und Pkw -Schleichverkehre nachweisen können. Daher soll geprüft werden, ob eine Kfz -
Durchfahrtssperre (modaler Fil ter) eingerichtet werden kann. Den genauen Standort wird die Fach-
verwaltung unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange festlegen (Wendemöglichkeiten, 
Rettungswege, Müllfahrzeuge). 
 
Auch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung zur Einschränkung des Durchgangsverkehrs 
wurde durch die Bürgerschaft angeregt. Diese Option wird von der Planungsverwaltung kritisch be-
trachtet. Im Zuge einer Einbahnstraße kann weiterhin Kfz -Durchgangsverkehr stattfinden. Erschwe-
rend kommt hinzu, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge sich erfahrungsgemäß 
erhöhen, da sie ohne Begegnungsverkehr Kfz / Kfz „frei“ fließen können. Auf einer Fahrradstraße ist 
von dieser Maßnahme daher abzuraten.   
 
Kosten / Finanzierung / Umsetzung: 
 
Die Gesamtkosten betragen ca. 40.000  €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem 
KAG aus.  
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf 
Anlage 2: Ergebnisse Bürgerbeteiligung

Anlage 1 - Hittorfstraße_Lageplan

425 Zeichen

V/0387/2021 Anlage 1

Act}

- Bestandsbeschilderung bleibt erhalten, wenn nicht anders dargestellt
- vorhandene Fahrrad-Pikogramme entfernen

Datum Name
STA DEE | | | IM Ü N STE Bearbeitet |Mai 2021 |[Pliquett
VZ 283-30 Gezeichnet |Mai 2021 |Revermann|
aufstellen Blatt Nr. 1(1)
Amt für Mobilität Maßstab |1:500
und Tiefbau Plotdatum 10.05.2021

Hittorfstraße

VZ 283-10 . .
aufstellen c \ Markierungs- und Beschilderungsplan

Anlage A

2421 Zeichen

Anlage A zur V/0387/2021 
Kurzüberblick 
Bei der Hittorfstraße handelt es sich um eine bestehende Fahrradstraße. Im Juli 2020 wurde ein 
Teil der Hittorfstraße, der Bereich zwischen der Einsteinstraße und der Hausnummer 46, gemäß 
den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet. Mit der vorliegenden Planung soll 
nun der bislang ausgesetzte Abschnitt zwischen der Hausnummer 46 und der Hüfferstraße eben-
falls entsprechend der neuen Qualitätsstandards umgebaut werden. Nach stattgefundener infor-
meller Bürgerbeteiligung ist hinsichtlich der Verbesserungen für die Verkehrssicherheit aller Ver-
kehrsteilnehmenden und der Komfortsteigerung für den Rad- und Fußverkehr die Roteinfärbung 
der Fahrradstraße mit einseitigem Kfz-Parken auf der Westseite Bestandteil dieser Beschlussvor-
lage. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und 
sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Fahrradstraße Hittorfstraße zwischen der Hittorfstraße 
Hausnummer 46 und der Hüfferstraße zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 
und der Verkehrssicherheit“. 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Für den 
Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 40.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige 
Verkehrsplanung zu entschärfen.

Anlage 2 - Ergebnisse Bürgerbeteiligung

22886 Zeichen

Fahrradstraße  
Hittorfstraße 
 
Dokumentation der Bürgerbeteiligung: 
26. Februar bis 5. März 2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der bereits eingefärbte Teil der Fahrradstraße Hittorfstraße (Foto: Patrick Schulte)  
V/0387/2021 Anlage 2

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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INHALT 
 
HINTERGRUND | Anlass        Seite 3 
INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten  Seite 4 
AUFBEREITUNG | sammeln, ordnen und strukturieren    Seite 5 
STELLUNGNAHMEN | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr Seite 9 
AUSBLICK | weiteres Vorgehen       Seite 11 
ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte  Seite 12 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kontakt 
Fahrradbüro der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon: 0251 / 492 – 7212 
E-Mail: fahrradbuero@stadt-muenster.de

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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HINTERGRUND | Anlass 
 
Die Hittorfstraße liegt zwischen dem Gelände des Universitätsklinikums, dem Hüffercampus 
und den Universitätsgebäuden am Coesfelder Kreuz. Das macht die Hittorfstraße zu einer 
wichtigen Durchgangsverbindung für Radfahrende  und Zufußgehende . Aber auch Pkw -
Schleichverkehre sind hier zu beobachten. 
Im Sommer 2020 hat die Stadt Münster begonnen, die Hittorfstraße entsprechend der neuen 
Qualitätsstandards für Fahrradstraßen baulich umzugestalten. 
Neben der Roteinfärbung sollte die nutzbare Fahrbahn durch ein einseitiges Kfz -Halteverbot 
für den Radverkehr verbreitert werden. Auch die Situation für die Zufußgehenden sollte sich 
dadurch bessern. Aufgrund von zahlreichen Anregungen und Rückfragen aus der Anwohner-
schaft ist der Abschnitt zwischen Hausnummer 46 und der Hüfferstraße bislang nicht rot ein-
gefärbt worden. Auch die geplanten Kfz-Halteverbote wurden nicht eingeführt und bleiben bis 
zu einer abschließenden politischen Entscheidung ausgesetzt.  
Um umfassend zu informieren und ein Meinungsbild der Anwohnerschaft und von weiteren 
Verkehrsteilnehmenden zu den Planungen einzuholen. Angesichts der aktuellen Pandemiesi-
tuation war es erforderlich, kontaktlose Beteiligu ngsmöglichkeiten anzubieten . Die Beteili-
gungsformate werden nachfolgend dargestellt. 
 
 
 
 
 
 
 
Lage im Stadtgebiet (Kartengrundlage: Stadt Münster)

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten 
 
Um die Bürgerschaft über das Vorhaben an der Hittorfstraße umfassend informieren und 
gleichzeitig die Möglichkeit der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadtver-
waltung ein Kommunikationsangebot geschaffen, das sowohl digitale als auch analoge Bau-
steine beinhaltete. Durch die Kombination von Printmedium und digitaler Informationsplattform 
sowie der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Fahrradbüro konnte eine breite Öffentlich-
keit angesprochen und zum Mitmachen motiviert werden. In diesem informellen Beteiligungs-
prozess haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, sodass ein sehr 
vielfältiges Meinungsbild entstanden ist. Dadurch, dass Materialien auch online veröffentlicht 
wurden, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und sehr differen-
zierte (qualitativ hochwertige) Rückmeldungen an die Stadtverwaltung geben. 
Als Print-Medium ist ein Informationsfaltblatt erstellt worden, in dem Ziel und Zweck der Qua-
litätsstandards für Fahrradstraßen sowie die Auswirkungen auf den Verkehrsraum verständ-
lich beschrieben worden sind. Durch die visuelle Darstellung der Bestandssituation, eines An-
wohnervorschlags zum beidseitig aufgesattelten Parken sowie die vollumfängliche Umsetzung 
der Fahrradstraßen-Qualitätsstandards konnten die Auswirkungen auf den Straßenraum um-
fassend abgebildet werden. Dieses Informationsfaltblatt ist, samt rückfrankierter Beteiligungs-
postkarte, an die entsprechenden Haushalte im Quartier gegangen. Die Eigentümerinnen und 
Eigentümer sind auf dem Postweg benachrichtigt worden. Auf der Beteiligungspostkarte hat-
ten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Stadtverwaltung schriftlich Hinweise und 
Anregungen zum Vorhaben mitzuteilen. Zusätzlich konnten alle Interessierten die Informatio-
nen zu den Planungen an der Hittorfstraße online unter https://www.stadt-muenster.de/ver-
kehrsplanung/mit-dem-rad/fahrradstrassen/hittorfstrasse einsehen. 
Vom 26. Februar bis zum 5. März konnte sich die interessierte Öffentlichkeit schriftlich und 
telefonisch im Fahrradbüro melden. Insgesamt sind 111 Postkarten sowie 17 Emails und 4  
Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegangen und dokumentiert worden. Die Hinweise und 
Anregungen auf den Beteiligungskarten wurden digitalisiert und mit den weiteren Anmerkun-
gen strukturiert und den Themenfeldern „Parken“, „Verkehrsberuhigung“, „Kontrolle“ und 
„Sonstiges“ zugeordnet. Dabei haben viele Bürgerinnen und Bürger mehrere Themen gleich-
zeitig angesprochen. Sie sind in aufbereiteter und aggregierter Form im nächsten Kapitel auf-
geführt.  
Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligung hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im 
Bereich Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Zu den Planungen an der Hittorfstraße ha-
ben sich die Verbände ADFC, VCD und die IG Fahrradstadt positioniert.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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AUFBEREITUNG | sammeln, ordnen und strukturieren 
 
Themenfeld Parken 
Viele der im Fahrradbüro eingegangenen Rückmeldungen beziehen sich auf die Auswirkun-
gen der im Informationsfaltblatt dargestellten Straßen raumaufteilungen. Dabei wird deutlich, 
dass der Pkw -Parkdruck im gesamten Quartier wahrgenommen wird und der Straßenraum 
oftmals auch von „Fremdparkern“ bzw. Nicht-Anliegern in Anspruch genommen wird (u. a. be-
dingt durch die Nähe zum Uniklinikum und dem Hüffercampus mit einer hohen Anzahl an Mit-
arbeitenden und Studierenden, aber auch die – bedingt durch die innenstadtnahe Lage – at-
traktive und kostengünstige Parkmöglichkeit für Auswärtige). 
Zurzeit wird ein städtebauliches Realisierungskonzept für den Musik-Campus im Schlossum-
feld und im Bereich Hittorfstraße / Einsteinstraße erarbeitet . Die damit einhergehenden ver-
kehrlichen Auswirkungen sollten in den Planungen der Fahrradstraße Hittorfstraße berück-
sichtigt werden. Zusätzlich wird die Sorge geäußert, dass durch eine Verlagerung von Verkeh-
ren die Park-Problematik weiter verstärkt wird. In diesem Zusammenhang ist vielfach betont 
worden, dass ausreichend breite Fahrgassen für die schnelle Durchfahrt von Rettungskräften, 
Einsatzwagen und Müllabfuhr notwendig sind. 
Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den Straßenraumaufteilungen in der Hittorf-
straße zeigen ein sehr ausgewogenes Meinungsbild. Der Parkdruck wird überwiegend als sehr 
hoch beschrieben, sodass gefordert wird, entsprechende Pkw -Stellflächen bereit zustellen. 
Dadurch, dass bei der Umsetzung der Qualitätsstandards an Fahrradstraßen ein einseitiges 
Parken weiterhin möglich wäre, plädieren die Bürgerinnen und Bürger ebenso für diese Vari-
ante, wie auch den Anwohnervorschlag mit beidseitig aufgesatteltem Parken. 
Dieses Meinungsbild wird nachfolgend vorgestellt: 
 
Beibehaltung der Bestandssituation (beidseitiges Parken) 
Aufgrund des hohen Parkdruckes im Quartier plädiert ein Teil der Bürgerschaft für eine Beibe-
haltung der Bestandsituation. Der Wegfall von Parkplätzen hätte eine Erhöhung der Parksuch-
verkehre in den Nebenstraßen zur Folge. Zudem besteht insbesondere für die Anwohnerinnen 
und Anwohner in Mietwohnungen oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Kfz auf dem Grundstück 
abzustellen. Einige Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass die Schaffung von Pkw-
Stellflächen im Bestand nicht möglich ist.  Bei der Herstellung von Parkraum auf den Grund-
stücken wird die evtl. damit einhergehende Versiegelung von Vorgärten kritisch gesehen.  
Die Beibehaltung der bestehenden Situation führt nach Aussage der Befürworter zu einer ma-
ximalen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden, da die Verengung der Fahrbahn eine 
langsame und bedachte Verhaltensweise erforderlich macht.  
Zudem werde den Zufußgehenden durch eine Veränderung der Straßenraumaufteilung nicht 
mehr Platz als bisher eingeräumt, da die Gehwegbreiten durch die Baumscheibe n einge-
schränkt bleiben. Andere Stimmen aus der Bürgerschaft kritisieren die Verengung der Geh-
wege durch parkende Kfz. Breite Gehwege seien insbesondere für junge Familien, ältere Men-
schen und mobilitätseingeschränkte Personen wichtig, um komfortabel und sicher zu zweit 
nebeneinander gehen zu können. Der Platz zwischen den Baumscheiben macht „begegnen“ 
und „überholen“ der Zufußgehenden möglich.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
Seite 6 von 13 
 
 
 
Möglichkeit des beidseitig aufgesattelten Parkens 
Die Möglichkeit der Einrichtung von beidseitig aufgesatteltem Parken wird von einigen Bürge-
rinnen und Bürgern begrüßt, da dies aus ihrer Sicht eine gute Kompromisslösung für alle Ver-
kehrsteilnehmenden darstellt. 
Pkw-Stellflächen sind insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen wichtig, 
um den entsprechenden Bedürfnissen gerecht zu werden  und die alltägliche Versorgung si-
cherzustellen. Hierbei ist auch die Idee eingebracht worden, diese Stellflächen in Verbindung 
mit Anwohner-Parkausweisen zu kombinieren.  Zudem ist der Vorschlag entstanden, diese 
Straßenraumaufteilung mit dem beidseitig aufgesattelten Parken als Interimslösung umzuset-
zen und nach einiger Zeit zu evaluieren (unter Berücksichtigung der Unfallstatistiken). 
Kritisch wird bei dieser Straßenraumaufteilung die Verengung der Gehwege gesehen, durch 
die insbesondere junge Familien, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen 
nicht die Möglichkeit haben, komfortabel und sicher zu zweit nebeneinander gehen zu können. 
 
Vollumfängliche Umsetzung der Qualitätsstandards (einseitiges Parken) 
Durch einige Anmerkungen aus der Bürgerschaft wird deutlich, dass die vollumfängliche Um-
setzung der Fahrradstraßen -Qualitätsstraßen Raum für Zufußgehende und Radfahrende  
schafft. Die Einrichtung komfortabler Breiten, auch auf dem Gehweg, lässt die Möglichkeit des 
„sich überholens“ bzw. des „sich begegnens“ von Zufußgehenden zwischen den Baumschei-
ben zu. Hiervon profitieren v. a. mobilitätseingeschränkte und ältere Personen, aber auch Fa-
milien mit Kleinkindern. Zudem werden durch den Wegfall des aufgesattelten Parkens die 
Baumscheiben durch parkende Autos nicht weiter beschädigt. 
Eine durchgängige Fahrgassenbreiten von 4,25 m  zzgl. einem ausreichend breiten  Sicher-
heitstrennstreifen zu parkenden Pkw erhöht die Sicherheit insbesondere für unsichere Rad-
fahrende, senkt die Dooring-Gefahr und verbessert die Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteil-
nehmenden. 
Aus der Anwohnerschaft wurde der Wunsch geäußert, die Halteverbote auf der östlichen Fahr-
bahnseite zu installieren, da auf der westlichen Seite der Hittorfstraße viele ältere und mobili-
tätseingeschränkte Menschen wohnen. 
Aus den Rückmeldungen wird deutlich, dass eine Umverteilung des Straßenraumes mitsamt 
einseitigem Wegfall von Pkw -Stellflächen zu einer optischen bzw. stadtgestalterischen Auf-
wertung des Straßenzuges führen kann. 
 
Neben dem Meinungsbild zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Straßenraumaufteilun-
gen sind zahlreiche weitere Anregungen zum Thema Verkehr an der Hittorfstraße eingegan-
gen.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
Seite 7 von 13 
 
 
 
Zielgerichtete Steuerung des Parkplatzangebotes und – nachfrage 
Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft machen deutlich, dass die Steuerung und Bewirt-
schaftung des Parkraumes in der Hittorfstraße, aber auch in dem gesamten Quartier ein zent-
rales Themenfeld ist.  
Es sind diverse Hinweise eingegangen, bei der die Einführu ng von Parkausweisen angeregt 
wird – für  
a) die Anwohnerschaft (z. B. ein Anliegerplatz pro Haushalt),  
b) Parkausweise für Externe, wie bspw. Besucher, Handwerksbetriebe, Pflege - und Lie-
ferdienste sowie die Idee  
c) eine Anwohnerparkzone im ganzen Quartier Hittorfstraße / Rottendorfweg / Sertüner-
straße / Paul-Wulf-Weg  
einzurichten.  
Überdies wird die Notwendigkeit eines eingeschränkten Halteverbots betont, insbesondere für 
ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, um ein- und auszusteigen oder Waren be- und 
entladen zu können. Kurzzeitparkzonen sind für die anliegenden Gewerbetreibenden und So-
zialeinrichtungen wichtig, um Liefer- und Besucherverkehre abwickeln zu können. 
 
Da nach Aussage der Bürgerschaft ein hoher Bedarf an Pkw-Stellplätzen im gesamten Quar-
tier vorhanden ist, werden Ideen eingebracht, wie ein größeres Parkangebot entstehen kann. 
Es wird beispielsweise angeregt, vergünstigte Stellplätze im Universitäts-Parkhaus Coesfelder 
Kreuz attraktive Stellplätze anzubieten. Zudem wird vorgeschlagen, die Flächen des ehemali-
gen Pharmazie-Instituts (am nördlichen Ende der Hittorfstraße) zu nutzen und dort Stellplätze 
zu errichten bzw. ein neues Parkhaus zu bauen, um auch die Nebenstraßen von dem Park-
druck zu entlasten. 
Um das Parkplatzangebot auch optisch ke nntlich zu machen, gibt es Hinweise aus der Bür-
gerschaft, die Parkstände mit Hilfe von entsprechenden (Boden-)Markierungen zu kennzeich-
nen. Einige Bürgeranregungen verweisen darauf, diese explizit für Klein -Pkw auszuweisen 
und somit das Abstellen von Camping-Mobilen auszuschließen. 
 
Themenfeld Verkehrsberuhigung 
Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 
30 km/h. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft lassen vermuten, dass sich viele Autofah-
rende nicht an dieses Tempolimit halten. Gleichzeitig wird die Sorge geäußert, dass diese 
Problematik durch eine Verbreiterung der Fahrgasse noch verstärkt wird. Daher wird in vielen 
Rückmeldungen die Forderung nach Geschwindigkeitskontrollen laut. In dem Zuge werden 
auch „weiche“ Maßnahmen, wie die Aufstellung von Geschwindigkeits-Dialogdisplays ange-
regt, die zu einer positiven Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden führen. Aber auch die 
Idee der Einrichtung von Spielstraßen in diesem Quartier wird von der Bürgerschaft e inge-
bracht. 
Viele weitere Anmerkungen beziehen sich auf Schleich- und Durchfahrtsverkehre, da die Hit-
torfstraße von Kfz-Fahrenden teilweise als Abkürzung zwischen Coesfelder Kreuz und Hüffer-
straße genutzt wird. Dies wird von der Anliegerschaft als problematisch angesehen.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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Zur Lösung sind Ideen wie eine Sperrung für Durchfahrtsverkehre mit Hilfe von modalen Filtern 
(z. B. in Form von Poller) bzw. die Sperrung für Nicht-Anlieger, wie bspw. Lkw-Durchfahrtsver-
kehre (mit dem Zusatz Anlieger frei) eingebracht worden. Auch der Einbau von Fahrbahn-
schwellen oder eine mit dem Gehweg niveaugleiche Anhebung der Fahrbahn sind vorgeschla-
gene Maßnahmen. Zudem wird die Einrichtung als Einbahnstraße oder aber die Einrichtung 
eines Einbahnstraßen-Systems im ganzen Quartier diskutiert. 
 
Themenfeld Kontrolle 
Die Kontrolle von Verkehrsregeln ist für viele Bürgerinnen und Bürger zentrales Element , um 
alle Nutzerinnen und Nutzer zu sensibilisieren und ggf. auch zu sanktionieren. 
Zusätzlich zu geforderten Geschwindigkeitskontrollen wird die Kontrolle von Parkverboten (wie 
bspw. im Kurvenbereich Hittorfstraße Nr. 46) eingebracht, damit die Sicherheit für die Radfah-
renden und Zufußgehenden erhöht werden kann.  
Weiterhin wird die Kontrolle der Garagennutzungen angeregt, da einige Bürgerinnen und Bür-
ger vermuten, dass Garagen an der Hittorfstraße zum Teil nicht als Pkw-Stellplatz, sondern 
für andere Nutzungen zweckentfremdet werden. 
Auch die Kontrolle der „Anlieger frei“-Regelung wird von der Bürgerschaft gefordert. 
 
Themenfeld Sonstiges 
Mithilfe der Bürgerbeteiligung sind auch diverse Einzelanregungen gesammelt worden, welche 
die Verkehrssituation im gesamten Quartier rund um die Hittorfstraße betreffen. 
Es w ird angeregt, alternativ zur Hittorfstraße die dazu parallel verlaufende Straße  „Am 
Schlossgarten“ zu einer Fahrradstraße umzuwidmen. Dadurch, dass dies keine direkte Durch-
gansverbindung ist, wäre weniger Pkw-Verkehr vorhanden. 
Aus der Bürgerschaft kommt die Idee, E-Ladesäulen auf der Hittorfstraße zu errichten, damit 
diese alternative Mobilitätsform gestärkt werden kann. 
Weitere Rückmeldungen beziehen sich auf den bisher im nördlichen Abschnitt der Hittorf-
straße aufgetragenen Rotbelag. Insbesondere die Oberflächenbeschaffenheit wird als zu rut-
schig kritisiert, zudem ist das Material bei Sonneneinstrahlung sehr geruchsintensiv.  
Zudem wird der allgemeine Hinweis gegeben, dass die Gehwegbreite im ganzen Quartier 
durch (Lasten-)Fahrräder zum Teil stark eingeschränkt wird.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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Stellungnahmen | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr 
 
IG Fahrradstadt 
Die Hittorfstraße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Uniklinikum, Hüffercampus und 
den Uni -Gebäuden am Coesfelder Kreuz, insbesondere für Radfahrende.  Leider wird die 
Straße – trotz „Anlieger frei“ auch gerne von Autofahrenden als Schleichweg  und Abkürzung 
genutzt, ebenso als kostenloser Parkraum durch Mitarbeitende der Uniklinik,  Hüffercampus 
usw.. 
Dass die Umbaumaßnahmen im letzten Sommer von heute auf morgen aufgrund einiger Be-
schwerden von Anwohnenden gestoppt wurden, hat uns und andere Interessensgemeinschaf-
ten der Verkehrswende sehr enttäuscht. So war der Umbau längst von  einer Ratsmehrheit 
beschlossen. 
Wir plädieren deutlich dafür, den Umbau wie geplant fortzuführen, inklusive des einseit igen 
Wegfalls der Parkmöglichkeiten (Einführung von Halteverboten) ab Hausnummer 46. 
Nur so erreichen wir ausreichend Platz für Radfahrende ohne Dooringgefahr, wie in Ihrem  
Papier gut dargestellt. Es handelt sich hier um eine Fahrradstraße, in der Autos zu Gast sind, 
das wurde in den Planungen bedacht und muss nun auch so umgesetzt werden. Aufgesattelt 
parken würde a) den Fußgehenden Raum nehmen und b) die Fahrbahn nicht ausreichend 
breit machen, da die Dooringgefahr bestehen bleibt. 
Auch der aktuelle Zustand ist so, dass zwischen zahlreichen Grundstückszufahrten und Baum-
scheiben tlw. auf der Fahrbahn und tlw. aufgesattelt (mit zwei Rädern auf dem Gehweg)  ge-
parkt wird. Es ist kein ausreichender Platz vorhanden, im unteren Teil ist eine Begegnung  
zwischen Radfahrenden und entgegenkommenden Autos nicht ohne Gefahr möglich. Beden-
ken wir, dass in Fahrradstraßen das nebeneinander fahren mit dem Fahrrad ausdrücklich er-
laubt ist, so wird die Idee der Fahrradstraße hier ad absurdum geführt. Die Lösungsmöglichkeit 
des aufgesattelten Parkens lässt also neben der weiter bestehenden Dooringgefahr auch wei-
terhin ein Nebeneinanderfahren nicht zu. 
Die Beschwerden der Anwohner:innen möchten wir noch einmal beleuchten: es besteht kein  
Anrecht auf Parken im öffentlichen Raum, zumal kostenlos! Auch gibt es zahlreiche Grundstü-
cke mit Parkmöglichkeiten auf Stellflächen oder sogar Garagen, insbesondere im unteren Teil 
der Hittorfstraße - die werden aber ander weitig oder gar nicht genutzt. 70% der  Stellplätze 
bleiben im für die Autofahrenden schlimmsten Fall vorhanden! Mehr als  ausreichend. Breite 
Gehwege sind wichtig - ebenso breite Fahrbahnen für Radfahrende ohne  Dooringgefahr in 
einer Fahrradstraße.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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ADFC Münsterland e. V. und VCD Münsterland e.V. 
„Grundsätzlich stützen wir als ökologische Verkehrsclubs die Einrichtung von Fahrradstraßen 
als eine sehr wichtige den RV attraktiv machende Maßnahme. 
Die bekannten Mängel, wie unübersichtliche Enge, bedrängender und vordrängender KFZ -
Verkehr, Dooring-Gefahr, Nicht-Erkennbarkeit dieser grundsätzlich sehr wirkungsvollen  Füh-
rungsform will die Stadt Münster mit ihren Qualitätsstandards (Beschluss 0151/2019) erfreuli-
cherweise beseitigen. Das halten wir für dringend erforderlich, um Radfahrende, überhaupt 
den Radverkehr stärker ins Sichtfeld zu bringen. Ein – subjektives - Unsicherheitsempfinden 
hält immer noch ein en zu großen Anteil von Menschen grundsätzlich oder zumindest häufig 
vom Radfahren ab.  Diese Unsicherheit zu beseitigen, das sollte nicht nur wegen des Klima-
schutzes für uns alle eine wichtige Aufgabe sein. 
Zur Hittorfstraße: Aufgrund der vom Rat beschlos senen und auch notwendigen Qualitäts-
standards wünschen wir hier das "Einseitige Fahrbahnrandparken". Damit werden RV und FV 
hier angemessen berücksichtigt. KFZ-Parken bleibt weiterhin eingeschränkt möglich. 
[Max-Winkelmann-Straße] 
Abschließend noch einige generelle Anmerkungen: Vorrangig sollten Fahrradstraßen fertig 
gestellt werden, die Teil zügiger Radschnellverbindungen (Velorouten) in  die Stadtregion be-
treffen. Denn hier werden in der Regel die klimawirksamsten Effekte erreicht. 
Eine singuläre Abweichung von den Standards in geringem Maße an weniger wichtigen Fahr-
radstraßen halten wir für akzeptabel, wenn insbesondere bei den Radschnellverbindungen die 
Abweichung mittels besonders qualifizierender Maßnahmen kompensiert wird. Abwägungs-
prozesse mit dem ruh enden KFZ-Verkehr sollten in der Regel zugunsten des sicheren und 
zügigen RV entschieden werden. Ein singuläres Unterschreiten der vier Meter Roteinfärbung 
halten wir für akzeptabler als ein Unterschreiten des grauen Sicherheitstrennstreifens.  75cm 
klingen als Sicherheitsstreifen realistischer als 50cm.   
Eine generelle Beteiligung an den Entscheidungsprozessen von Betroffenen, Öffentlichkeit 
und Verbänden begrüßen wir, um die Akzeptanz zu erhöhen. 
Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nach den ersten inzwischen fertig gestellten 
Fahrradstraßen freuen wir uns nun über jede weitere Fahrradstraße, die Sie in den nächsten 
Jahren mit den Qualitätsstandards umsetzen.

Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung 
 
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AUSBLICK | weiteres Vorgehen 
 
Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden im Rahmen einer öffentlichen digitalen Informa-
tionsveranstaltung am 3. Mai 2021 vorgestellt. Anschließend wird die Verwaltung einen Vor-
schlag zum weiteren Vorgehen erarbeiten und der Bezirksvertretung-Mitte zum Beschluss vor-
legen. Bis dahin werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen.

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ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte 
 
Informationsfaltblatt

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Rückfrankierte Beteiligungspostkarte

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Hittorfstraße 46
  • Einsteinstraße
  • Hüfferstraße
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Waldeyerstraße
  • Schmeddingstraße
  • Roxeler Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Paul-Wulf-Weg
  • Am Schlossgarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0387/2021
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2021
Erstellt
10.05.2021 11:43