V/0387/2021
Umgestaltung der Fahrradstraße Hittorfstraße
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Beschlussvorlage
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V/0387/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umgestaltung der Fahrradstraße Hittorfstraße
Planungs- und Baubeschluss
Beratungsfolge
08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Planung und dem Bau der Hittorfstraße zwischen Hüfferstraße und Hittorfstraße Hausnum-
mer 46 entsprechend der beschlossenen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen (vgl. Beschlussvor-
lage V/0151/2019) gemäß dem Plan vom 10.05.2021 mit Änderungen aus dem Bürgerbeteiligungs-
verfahren (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im nördlichen – bereits fertig gestell ten – Abschnitt der Hittorf-
straße die Einrichtung eines modalen Filters („Poller“) zu prüfen, um die bestehenden Kfz -
Durchgangsverkehre auszuschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 40.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Rotmarkierun-
gen, Schilder
usw.
Zeile
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2021 40.000
Ergebnis 40.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
26.05.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
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Anlass, Netzfunktion und bisheriger Prozess
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um klima - und umweltpolitische, ökonomische und
gesundheitspolitische Zielsetzungen ist eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Münster
unerlässlich. Denn sie trägt in erheblichem Maße dazu bei, das Fahrrad als Verkehrsmittel gegenüber
dem Kfz (gerade bei Pendler -Fahrten) zu attraktivieren. Um die Verkehrssicherheit und die Wahr-
nehmbarkeit der Fahrradstraßen zu optimieren, werden die Asphaltoberflächen rot eingefärbt, die
Straßenverläufe in Tempo -30-Bereichen gegenüber anderen Straßen bevorrechtigt und ein Sicher-
heitstrennstreifen zu parkenden Kfz eingerichtet. Unter anderem soll durch qualitativ hochwertige
Fahrradstraßen weiterer Radverkehr generiert werden.
Die Hittorfstraße ist eine Erschließungsstraße mit der primären Funktion einer Wohnstraße (z. T. auch
ansässig: Dienstleistungen, Apotheke etc.). Darüber hinaus ist di e Hittorfstraße im Bestand bereits
eine Fahrradstraße, insbesondere die Konnektivität zwischen dem Gelände des Universitätsklini-
kums, den Universitätsgebäuden am Coesfelder Kreuz und dem Hüffercampus hat für Radfahrende
eine hohe Bedeutung. Neben dieser Au fgabe im Münsteraner Straßennetz ist die Hittorfstraße im
südlichen Bereich unmittelbar an die künftige Veloroute aus Nottuln (Hüfferstraße, Waldeyerstraße,
Schmeddingstraße, Roxeler Straße usw.) angebunden und so perspektivisch mit dem stadtregionalen
Radverkehrsnetz verknüpft.
Abb. 1: die Lage der Hittorfstraße im Stadtgebiet
Im Juli 2020 wurde ein Teil der Hittorfstraße, der Bereich zwischen der Einsteinstraße und der Haus-
nummer 46, gemäß den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet und die Fahrbahn
dementsprechend rot eingefärbt. Da zu diesem Zeitpunkt viele Anregungen und Rückfragen aus der
Bürgerschaft eingegangen sind, wurde die Baumaßnahme im weiteren Verlauf (Abschnitt zw ischen
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der Hausnummer 46 bis Hüfferstraße), der Gegenstand dieser Vorlage ist, bis auf weiteres ausge-
setzt und ein umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt.
Umfassende Bürgerbeteiligung
Um die verschiedenen Planungsvarianten transparent vorzustellen sowie auf dieser Grundlage ent-
sprechende Hinweise einzuholen und diese anschließend fachlich aufzubereiten, hat zwischen Feb-
ruar / März bzw. im Mai dieses Jahres eine umfassende informelle Bür gerbeteiligung stattgefunden.
Um der Bürgerschaft die Möglichkeit der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadt-
verwaltung ein Kommunikationsangebot geschaffen, das sowohl digitale als auch analoge Bausteine
beinhaltete. Durch die Kombination von Printmedium und digitaler Informationsplattform sowie der
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Fahrradbüro konnte eine breite Öffentlichkeit angesprochen
und zum Mitmachen motiviert werden. In diesem informellen Beteiligungsprozess haben sich zahl rei-
che Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, sodass ein sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden
ist.
Die nachfolgenden Varianten der Straßenraumaufteilung wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung
diskutiert.
Abb. 2.: Bestandssituation Abb. 3: beidseitig aufgesatteltes Parken Abb. 4: einseitiges Fahrbahnrandparken
Insgesamt sind 111 Postkarten sowie 17 Emails und 4 Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegan-
gen und dokumentiert worden.
Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligu ng hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im Bereich
Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Zu den Planungen an der Hittorfstraße haben sich die Ver-
bände ADFC, VCD und die IG Fahrradstadt positioniert.
Die vollständige Dokumentation der schriftlich durchgeführten Beteiligung ist als Anhang mit aufge-
führt.
In einem digitalen öffentlichen Infotermin am 3. Mai 2021 wurden die Planungen noch einmal erläu-
tert, die Anregungen aus der Bürgerschaft vorgestellt, bewertet und diskutiert. Rund 55 intere ssierte
Bürgerinnen und Bürger haben an der Veranstaltung teilgenommen und sind mit der Verwaltung ins
Gespräch gekommen. Im Rahmen des Infotermins wurde ein weiterer Ortstermin in Aussicht gestellt,
um die unterschiedlichen Planungsvarianten (s.o.) zu erö rtern. Dieser Termin hat am 18. Mai 2021
unter Beteiligung weniger Anwohnenden, Politik und Verwaltung im (pandemie -bedingt) kleinen Kreis
stattgefunden.
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Planung (nach Bürgerbeteiligung)
Im Zuge der Beteiligung der Bürgerschaft wurden noch Modifizierungen der ursprünglichen Planung
vorgenommen. Nachfolgend wird der Vorschlag der Verwaltung dargestellt und erläutert.
Anpassung an die neuen Qualitätsstandards
Die vorliegende Planung sieht die Roteinfärbung der Fahrbahn
unter Beibehaltung des einseitigen Kfz-Parkens auf westlicher Sei-
te der Hittorfstraße vor (Anm.: ursprünglich waren Parkmög-
lichkeiten auf der Ostseite vorgesehen, aufgrund von Anre-
gungen aus der Bürgerschaft wird nun die Westseite favori-
siert).
Die Roteinfärbung beginnt an der Kreuzung Hüfferstraße / Hittorf-
straße, endet mit Anschluss an die im vergangenen Jahr fertigge-
stellte Roteinfärbung ab Höhe der Hausnummer 46 und variiert in
ihrer Breite im Verlauf zwischen 4,25 m und 4,60 m. So erhält die
Hittorfstraße einen spürbaren Gewinn an Sicherheit und Komfort
für den Radverkehr.
Zu den parkenden Kraftfahrzeugen, die einen markierten Parkstrei-
fen auf der Fahrbahn mit einer Breite von 2,00 m erhalten, befindet
sich ein Sicherheitstrennstreifen auf g esamter Länge. Mit einer
Breite von 75 cm minimiert dieser Sicherheitsabstand die Unfallge-
fahr zwischen Kraft- und Radfahrenden (sog. Dooring-Unfälle).
Um bei Bedarf die Stellplatzverfügbarkeit für Menschen mit beson-
deren Anforderungen sicherzustellen, k önnen nachträglich Behin-
dertenstellplätze auf der westlichen Seite in den geplanten Park-
streifen integriert werden. Auf östlicher Seite wird das Kfz -Parken
durch ein absolutes Halteverbot unterbunden.
Im Zuge dieser neuen Straßenraumaufteilung werden die Gehwege, die im Bestand durch aufgesat-
telt parkende Kraftfahrzeuge genutzt und eingeschränkt werden, auf beiden Seiten der Straße voll-
ständig vom ruhenden Kfz -Verkehr befreit. Die Gehwege werden somit baulich nicht verändert und
sind durch das Unterbinden des Kfz-Parkens im Verlauf zwischen 1,95 m und 2,75 m breit. Hierdurch
sind ausreichende Breiten für den Begegnungsverkehr von Fußgehenden – insbesondere mobilitäts-
eingeschränkter Personen – vorhanden. Gleichzeitig verbessert sich die Aufenthaltsqualität. Des Wei-
teren erhöht sich u. a. die Verkehrssicherheit der Kinder (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr), für die
die Benutzung des Gehweges mit dem Fahrrad verpflichtend ist.
Entfall von Pkw-Stellplätzen
In der Hittorfstraße wurde das Kfz-Parken bislang beidseitig aufgesattelt auf den Gehwegen geduldet.
Hierdurch sind im betreffenden südlichen Abschnitt im Bestand ungefähr 90 Kfz -Stellplätze vorhan-
den. Durch das geplante einseitige Kfz-Parken entfallen auf der Ostseite ca. 40 Stellplätze.
Im gesamten Stre ckenverlauf der Hittorfstraße, zwischen Hüfferstraße und Einsteinstraße, sind von
vormals ca. 150 Stellplätzen nach vollständiger Umgestaltung der Fahrradstraße noch ca. 110 Stell-
plätze vorhanden (ca. 70 %). Im Abschnitt Einsteinstraße bis Hittorfstraße 46 sind sämtliche Stellplät-
ze erhalten geblieben (ca. 60 Stellplätze).
In quartiersweiter Betrachtung reduziert sich die Anzahl der Parkmöglichkeiten von ca. 300 auf unge-
fähr 260 Stellplätze.
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Alternative Planungsvarianten
Alternative Planungsvarianten mit beidseitigen Parkmöglichkeiten, wie sie im Zuge der Bürgerbeteili-
gung skizziert und diskutiert worden sind ( siehe Abb. 3), erfüllen nicht in gleichem Maße die ge-
wünschten Verbesserungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden un d der
Komfortsteigerung für den Rad - und Fußverkehr. Vielmehr würde der Erhalt von weiteren Kfz -
Stellplätzen (≙ + ca. 20 Kfz-Stellplätze) ausschließlich zu Lasten der Gehwegbreiten erfolgen können
(dann max. 1,50 m Gehwegbreite auf ganzer Länge der Hittorf straße). Dies hätte Auswirkungen auf
Begegnungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität.
Daher empfiehlt die Planungsverwaltung in Abwägung aller örtlichen Umstände die vorliegende Pla-
nung entsprechend der Qualitätsstandards für Fahrradstraßen.
Nachfolgend sind weitere Themen aus der Bürgerbeteiligung aufgeführt.
Parkraumbewirtschaftung
In der Bürgerschaft kam die Frage nach einer Parkraumbewirtschaftung in der Hittorfstraße und be-
treffender Umgebung auf. Diese Fragestellung kann im Rahmen des integrierten Parkraumkonzeptes
behandelt werden. Dieses Konzept hat zum Ziel, das Thema Parken in Münster nach einheitlichen
Maßstäben und mit einem einheitlichen Maßnahmenrepertoire - anpassbar und anwendbar auf die
jeweiligen Gegebenheiten in den Quartieren - zu behandeln. Mit ersten Ergebnissen ist Ende 2022 zu
rechnen. Aufbauend auf diesem Konzept, werden Aussagen und mögliche Maßnahmen zur Hittorf-
straße und der Umgebung erfolgen können.
Kfz-Durchgangsverkehre
Aus der stattgefundenen Bürgerbeteiligung ging hervor, dass in der Hittorfstraße Pkw -
Schleichverkehre zu verzeichnen sind. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat diesen Umstand geprüft
und Pkw -Schleichverkehre nachweisen können. Daher soll geprüft werden, ob eine Kfz -
Durchfahrtssperre (modaler Fil ter) eingerichtet werden kann. Den genauen Standort wird die Fach-
verwaltung unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Belange festlegen (Wendemöglichkeiten,
Rettungswege, Müllfahrzeuge).
Auch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung zur Einschränkung des Durchgangsverkehrs
wurde durch die Bürgerschaft angeregt. Diese Option wird von der Planungsverwaltung kritisch be-
trachtet. Im Zuge einer Einbahnstraße kann weiterhin Kfz -Durchgangsverkehr stattfinden. Erschwe-
rend kommt hinzu, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge sich erfahrungsgemäß
erhöhen, da sie ohne Begegnungsverkehr Kfz / Kfz „frei“ fließen können. Auf einer Fahrradstraße ist
von dieser Maßnahme daher abzuraten.
Kosten / Finanzierung / Umsetzung:
Die Gesamtkosten betragen ca. 40.000 €. Die Maßnahme löst keine Beitragszahlungen nach dem
KAG aus.
Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2021 erfolgen.
I. V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 2: Ergebnisse Bürgerbeteiligung
Anlage 1 - Hittorfstraße_Lageplan
425 Zeichen
V/0387/2021 Anlage 1 Act} - Bestandsbeschilderung bleibt erhalten, wenn nicht anders dargestellt - vorhandene Fahrrad-Pikogramme entfernen Datum Name STA DEE | | | IM Ü N STE Bearbeitet |Mai 2021 |[Pliquett VZ 283-30 Gezeichnet |Mai 2021 |Revermann| aufstellen Blatt Nr. 1(1) Amt für Mobilität Maßstab |1:500 und Tiefbau Plotdatum 10.05.2021 Hittorfstraße VZ 283-10 . . aufstellen c \ Markierungs- und Beschilderungsplan
Anlage A
2421 Zeichen
Anlage A zur V/0387/2021 Kurzüberblick Bei der Hittorfstraße handelt es sich um eine bestehende Fahrradstraße. Im Juli 2020 wurde ein Teil der Hittorfstraße, der Bereich zwischen der Einsteinstraße und der Hausnummer 46, gemäß den neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen umgestaltet. Mit der vorliegenden Planung soll nun der bislang ausgesetzte Abschnitt zwischen der Hausnummer 46 und der Hüfferstraße eben- falls entsprechend der neuen Qualitätsstandards umgebaut werden. Nach stattgefundener infor- meller Bürgerbeteiligung ist hinsichtlich der Verbesserungen für die Verkehrssicherheit aller Ver- kehrsteilnehmenden und der Komfortsteigerung für den Rad- und Fußverkehr die Roteinfärbung der Fahrradstraße mit einseitigem Kfz-Parken auf der Westseite Bestandteil dieser Beschlussvor- lage. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umgestaltung der Fahrradstraße Hittorfstraße zwischen der Hittorfstraße Hausnummer 46 und der Hüfferstraße zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und der Verkehrssicherheit“. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Für den Umbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 40.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nachhaltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Anlage 2 - Ergebnisse Bürgerbeteiligung
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Fahrradstraße Hittorfstraße Dokumentation der Bürgerbeteiligung: 26. Februar bis 5. März 2021 Der bereits eingefärbte Teil der Fahrradstraße Hittorfstraße (Foto: Patrick Schulte) V/0387/2021 Anlage 2 Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 2 von 13 INHALT HINTERGRUND | Anlass Seite 3 INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten Seite 4 AUFBEREITUNG | sammeln, ordnen und strukturieren Seite 5 STELLUNGNAHMEN | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr Seite 9 AUSBLICK | weiteres Vorgehen Seite 11 ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte Seite 12 Kontakt Fahrradbüro der Stadt Münster Albersloher Weg 33 48155 Münster Telefon: 0251 / 492 – 7212 E-Mail: fahrradbuero@stadt-muenster.de Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 3 von 13 HINTERGRUND | Anlass Die Hittorfstraße liegt zwischen dem Gelände des Universitätsklinikums, dem Hüffercampus und den Universitätsgebäuden am Coesfelder Kreuz. Das macht die Hittorfstraße zu einer wichtigen Durchgangsverbindung für Radfahrende und Zufußgehende . Aber auch Pkw - Schleichverkehre sind hier zu beobachten. Im Sommer 2020 hat die Stadt Münster begonnen, die Hittorfstraße entsprechend der neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen baulich umzugestalten. Neben der Roteinfärbung sollte die nutzbare Fahrbahn durch ein einseitiges Kfz -Halteverbot für den Radverkehr verbreitert werden. Auch die Situation für die Zufußgehenden sollte sich dadurch bessern. Aufgrund von zahlreichen Anregungen und Rückfragen aus der Anwohner- schaft ist der Abschnitt zwischen Hausnummer 46 und der Hüfferstraße bislang nicht rot ein- gefärbt worden. Auch die geplanten Kfz-Halteverbote wurden nicht eingeführt und bleiben bis zu einer abschließenden politischen Entscheidung ausgesetzt. Um umfassend zu informieren und ein Meinungsbild der Anwohnerschaft und von weiteren Verkehrsteilnehmenden zu den Planungen einzuholen. Angesichts der aktuellen Pandemiesi- tuation war es erforderlich, kontaktlose Beteiligu ngsmöglichkeiten anzubieten . Die Beteili- gungsformate werden nachfolgend dargestellt. Lage im Stadtgebiet (Kartengrundlage: Stadt Münster) Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 4 von 13 INFORMIEREN UND BETEILIGEN | Homepage, Flyer und Postkarten Um die Bürgerschaft über das Vorhaben an der Hittorfstraße umfassend informieren und gleichzeitig die Möglichkeit der kontaktlosen Rückmeldung geben zu können, hat die Stadtver- waltung ein Kommunikationsangebot geschaffen, das sowohl digitale als auch analoge Bau- steine beinhaltete. Durch die Kombination von Printmedium und digitaler Informationsplattform sowie der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle im Fahrradbüro konnte eine breite Öffentlich- keit angesprochen und zum Mitmachen motiviert werden. In diesem informellen Beteiligungs- prozess haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet, sodass ein sehr vielfältiges Meinungsbild entstanden ist. Dadurch, dass Materialien auch online veröffentlicht wurden, konnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und sehr differen- zierte (qualitativ hochwertige) Rückmeldungen an die Stadtverwaltung geben. Als Print-Medium ist ein Informationsfaltblatt erstellt worden, in dem Ziel und Zweck der Qua- litätsstandards für Fahrradstraßen sowie die Auswirkungen auf den Verkehrsraum verständ- lich beschrieben worden sind. Durch die visuelle Darstellung der Bestandssituation, eines An- wohnervorschlags zum beidseitig aufgesattelten Parken sowie die vollumfängliche Umsetzung der Fahrradstraßen-Qualitätsstandards konnten die Auswirkungen auf den Straßenraum um- fassend abgebildet werden. Dieses Informationsfaltblatt ist, samt rückfrankierter Beteiligungs- postkarte, an die entsprechenden Haushalte im Quartier gegangen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind auf dem Postweg benachrichtigt worden. Auf der Beteiligungspostkarte hat- ten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, der Stadtverwaltung schriftlich Hinweise und Anregungen zum Vorhaben mitzuteilen. Zusätzlich konnten alle Interessierten die Informatio- nen zu den Planungen an der Hittorfstraße online unter https://www.stadt-muenster.de/ver- kehrsplanung/mit-dem-rad/fahrradstrassen/hittorfstrasse einsehen. Vom 26. Februar bis zum 5. März konnte sich die interessierte Öffentlichkeit schriftlich und telefonisch im Fahrradbüro melden. Insgesamt sind 111 Postkarten sowie 17 Emails und 4 Telefonanrufe bei der Verwaltung eingegangen und dokumentiert worden. Die Hinweise und Anregungen auf den Beteiligungskarten wurden digitalisiert und mit den weiteren Anmerkun- gen strukturiert und den Themenfeldern „Parken“, „Verkehrsberuhigung“, „Kontrolle“ und „Sonstiges“ zugeordnet. Dabei haben viele Bürgerinnen und Bürger mehrere Themen gleich- zeitig angesprochen. Sie sind in aufbereiteter und aggregierter Form im nächsten Kapitel auf- geführt. Zusätzlich zu der Bürgerbeteiligung hat die Stadtverwaltung die Interessensvertretungen im Bereich Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Zu den Planungen an der Hittorfstraße ha- ben sich die Verbände ADFC, VCD und die IG Fahrradstadt positioniert. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 5 von 13 AUFBEREITUNG | sammeln, ordnen und strukturieren Themenfeld Parken Viele der im Fahrradbüro eingegangenen Rückmeldungen beziehen sich auf die Auswirkun- gen der im Informationsfaltblatt dargestellten Straßen raumaufteilungen. Dabei wird deutlich, dass der Pkw -Parkdruck im gesamten Quartier wahrgenommen wird und der Straßenraum oftmals auch von „Fremdparkern“ bzw. Nicht-Anliegern in Anspruch genommen wird (u. a. be- dingt durch die Nähe zum Uniklinikum und dem Hüffercampus mit einer hohen Anzahl an Mit- arbeitenden und Studierenden, aber auch die – bedingt durch die innenstadtnahe Lage – at- traktive und kostengünstige Parkmöglichkeit für Auswärtige). Zurzeit wird ein städtebauliches Realisierungskonzept für den Musik-Campus im Schlossum- feld und im Bereich Hittorfstraße / Einsteinstraße erarbeitet . Die damit einhergehenden ver- kehrlichen Auswirkungen sollten in den Planungen der Fahrradstraße Hittorfstraße berück- sichtigt werden. Zusätzlich wird die Sorge geäußert, dass durch eine Verlagerung von Verkeh- ren die Park-Problematik weiter verstärkt wird. In diesem Zusammenhang ist vielfach betont worden, dass ausreichend breite Fahrgassen für die schnelle Durchfahrt von Rettungskräften, Einsatzwagen und Müllabfuhr notwendig sind. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den Straßenraumaufteilungen in der Hittorf- straße zeigen ein sehr ausgewogenes Meinungsbild. Der Parkdruck wird überwiegend als sehr hoch beschrieben, sodass gefordert wird, entsprechende Pkw -Stellflächen bereit zustellen. Dadurch, dass bei der Umsetzung der Qualitätsstandards an Fahrradstraßen ein einseitiges Parken weiterhin möglich wäre, plädieren die Bürgerinnen und Bürger ebenso für diese Vari- ante, wie auch den Anwohnervorschlag mit beidseitig aufgesatteltem Parken. Dieses Meinungsbild wird nachfolgend vorgestellt: Beibehaltung der Bestandssituation (beidseitiges Parken) Aufgrund des hohen Parkdruckes im Quartier plädiert ein Teil der Bürgerschaft für eine Beibe- haltung der Bestandsituation. Der Wegfall von Parkplätzen hätte eine Erhöhung der Parksuch- verkehre in den Nebenstraßen zur Folge. Zudem besteht insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner in Mietwohnungen oftmals nicht die Möglichkeit, ihr Kfz auf dem Grundstück abzustellen. Einige Bürgerinnen und Bürger sind der Auffassung, dass die Schaffung von Pkw- Stellflächen im Bestand nicht möglich ist. Bei der Herstellung von Parkraum auf den Grund- stücken wird die evtl. damit einhergehende Versiegelung von Vorgärten kritisch gesehen. Die Beibehaltung der bestehenden Situation führt nach Aussage der Befürworter zu einer ma- ximalen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden, da die Verengung der Fahrbahn eine langsame und bedachte Verhaltensweise erforderlich macht. Zudem werde den Zufußgehenden durch eine Veränderung der Straßenraumaufteilung nicht mehr Platz als bisher eingeräumt, da die Gehwegbreiten durch die Baumscheibe n einge- schränkt bleiben. Andere Stimmen aus der Bürgerschaft kritisieren die Verengung der Geh- wege durch parkende Kfz. Breite Gehwege seien insbesondere für junge Familien, ältere Men- schen und mobilitätseingeschränkte Personen wichtig, um komfortabel und sicher zu zweit nebeneinander gehen zu können. Der Platz zwischen den Baumscheiben macht „begegnen“ und „überholen“ der Zufußgehenden möglich. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 6 von 13 Möglichkeit des beidseitig aufgesattelten Parkens Die Möglichkeit der Einrichtung von beidseitig aufgesatteltem Parken wird von einigen Bürge- rinnen und Bürgern begrüßt, da dies aus ihrer Sicht eine gute Kompromisslösung für alle Ver- kehrsteilnehmenden darstellt. Pkw-Stellflächen sind insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen wichtig, um den entsprechenden Bedürfnissen gerecht zu werden und die alltägliche Versorgung si- cherzustellen. Hierbei ist auch die Idee eingebracht worden, diese Stellflächen in Verbindung mit Anwohner-Parkausweisen zu kombinieren. Zudem ist der Vorschlag entstanden, diese Straßenraumaufteilung mit dem beidseitig aufgesattelten Parken als Interimslösung umzuset- zen und nach einiger Zeit zu evaluieren (unter Berücksichtigung der Unfallstatistiken). Kritisch wird bei dieser Straßenraumaufteilung die Verengung der Gehwege gesehen, durch die insbesondere junge Familien, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen nicht die Möglichkeit haben, komfortabel und sicher zu zweit nebeneinander gehen zu können. Vollumfängliche Umsetzung der Qualitätsstandards (einseitiges Parken) Durch einige Anmerkungen aus der Bürgerschaft wird deutlich, dass die vollumfängliche Um- setzung der Fahrradstraßen -Qualitätsstraßen Raum für Zufußgehende und Radfahrende schafft. Die Einrichtung komfortabler Breiten, auch auf dem Gehweg, lässt die Möglichkeit des „sich überholens“ bzw. des „sich begegnens“ von Zufußgehenden zwischen den Baumschei- ben zu. Hiervon profitieren v. a. mobilitätseingeschränkte und ältere Personen, aber auch Fa- milien mit Kleinkindern. Zudem werden durch den Wegfall des aufgesattelten Parkens die Baumscheiben durch parkende Autos nicht weiter beschädigt. Eine durchgängige Fahrgassenbreiten von 4,25 m zzgl. einem ausreichend breiten Sicher- heitstrennstreifen zu parkenden Pkw erhöht die Sicherheit insbesondere für unsichere Rad- fahrende, senkt die Dooring-Gefahr und verbessert die Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteil- nehmenden. Aus der Anwohnerschaft wurde der Wunsch geäußert, die Halteverbote auf der östlichen Fahr- bahnseite zu installieren, da auf der westlichen Seite der Hittorfstraße viele ältere und mobili- tätseingeschränkte Menschen wohnen. Aus den Rückmeldungen wird deutlich, dass eine Umverteilung des Straßenraumes mitsamt einseitigem Wegfall von Pkw -Stellflächen zu einer optischen bzw. stadtgestalterischen Auf- wertung des Straßenzuges führen kann. Neben dem Meinungsbild zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Straßenraumaufteilun- gen sind zahlreiche weitere Anregungen zum Thema Verkehr an der Hittorfstraße eingegan- gen. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 7 von 13 Zielgerichtete Steuerung des Parkplatzangebotes und – nachfrage Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft machen deutlich, dass die Steuerung und Bewirt- schaftung des Parkraumes in der Hittorfstraße, aber auch in dem gesamten Quartier ein zent- rales Themenfeld ist. Es sind diverse Hinweise eingegangen, bei der die Einführu ng von Parkausweisen angeregt wird – für a) die Anwohnerschaft (z. B. ein Anliegerplatz pro Haushalt), b) Parkausweise für Externe, wie bspw. Besucher, Handwerksbetriebe, Pflege - und Lie- ferdienste sowie die Idee c) eine Anwohnerparkzone im ganzen Quartier Hittorfstraße / Rottendorfweg / Sertüner- straße / Paul-Wulf-Weg einzurichten. Überdies wird die Notwendigkeit eines eingeschränkten Halteverbots betont, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, um ein- und auszusteigen oder Waren be- und entladen zu können. Kurzzeitparkzonen sind für die anliegenden Gewerbetreibenden und So- zialeinrichtungen wichtig, um Liefer- und Besucherverkehre abwickeln zu können. Da nach Aussage der Bürgerschaft ein hoher Bedarf an Pkw-Stellplätzen im gesamten Quar- tier vorhanden ist, werden Ideen eingebracht, wie ein größeres Parkangebot entstehen kann. Es wird beispielsweise angeregt, vergünstigte Stellplätze im Universitäts-Parkhaus Coesfelder Kreuz attraktive Stellplätze anzubieten. Zudem wird vorgeschlagen, die Flächen des ehemali- gen Pharmazie-Instituts (am nördlichen Ende der Hittorfstraße) zu nutzen und dort Stellplätze zu errichten bzw. ein neues Parkhaus zu bauen, um auch die Nebenstraßen von dem Park- druck zu entlasten. Um das Parkplatzangebot auch optisch ke nntlich zu machen, gibt es Hinweise aus der Bür- gerschaft, die Parkstände mit Hilfe von entsprechenden (Boden-)Markierungen zu kennzeich- nen. Einige Bürgeranregungen verweisen darauf, diese explizit für Klein -Pkw auszuweisen und somit das Abstellen von Camping-Mobilen auszuschließen. Themenfeld Verkehrsberuhigung Auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft lassen vermuten, dass sich viele Autofah- rende nicht an dieses Tempolimit halten. Gleichzeitig wird die Sorge geäußert, dass diese Problematik durch eine Verbreiterung der Fahrgasse noch verstärkt wird. Daher wird in vielen Rückmeldungen die Forderung nach Geschwindigkeitskontrollen laut. In dem Zuge werden auch „weiche“ Maßnahmen, wie die Aufstellung von Geschwindigkeits-Dialogdisplays ange- regt, die zu einer positiven Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden führen. Aber auch die Idee der Einrichtung von Spielstraßen in diesem Quartier wird von der Bürgerschaft e inge- bracht. Viele weitere Anmerkungen beziehen sich auf Schleich- und Durchfahrtsverkehre, da die Hit- torfstraße von Kfz-Fahrenden teilweise als Abkürzung zwischen Coesfelder Kreuz und Hüffer- straße genutzt wird. Dies wird von der Anliegerschaft als problematisch angesehen. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 8 von 13 Zur Lösung sind Ideen wie eine Sperrung für Durchfahrtsverkehre mit Hilfe von modalen Filtern (z. B. in Form von Poller) bzw. die Sperrung für Nicht-Anlieger, wie bspw. Lkw-Durchfahrtsver- kehre (mit dem Zusatz Anlieger frei) eingebracht worden. Auch der Einbau von Fahrbahn- schwellen oder eine mit dem Gehweg niveaugleiche Anhebung der Fahrbahn sind vorgeschla- gene Maßnahmen. Zudem wird die Einrichtung als Einbahnstraße oder aber die Einrichtung eines Einbahnstraßen-Systems im ganzen Quartier diskutiert. Themenfeld Kontrolle Die Kontrolle von Verkehrsregeln ist für viele Bürgerinnen und Bürger zentrales Element , um alle Nutzerinnen und Nutzer zu sensibilisieren und ggf. auch zu sanktionieren. Zusätzlich zu geforderten Geschwindigkeitskontrollen wird die Kontrolle von Parkverboten (wie bspw. im Kurvenbereich Hittorfstraße Nr. 46) eingebracht, damit die Sicherheit für die Radfah- renden und Zufußgehenden erhöht werden kann. Weiterhin wird die Kontrolle der Garagennutzungen angeregt, da einige Bürgerinnen und Bür- ger vermuten, dass Garagen an der Hittorfstraße zum Teil nicht als Pkw-Stellplatz, sondern für andere Nutzungen zweckentfremdet werden. Auch die Kontrolle der „Anlieger frei“-Regelung wird von der Bürgerschaft gefordert. Themenfeld Sonstiges Mithilfe der Bürgerbeteiligung sind auch diverse Einzelanregungen gesammelt worden, welche die Verkehrssituation im gesamten Quartier rund um die Hittorfstraße betreffen. Es w ird angeregt, alternativ zur Hittorfstraße die dazu parallel verlaufende Straße „Am Schlossgarten“ zu einer Fahrradstraße umzuwidmen. Dadurch, dass dies keine direkte Durch- gansverbindung ist, wäre weniger Pkw-Verkehr vorhanden. Aus der Bürgerschaft kommt die Idee, E-Ladesäulen auf der Hittorfstraße zu errichten, damit diese alternative Mobilitätsform gestärkt werden kann. Weitere Rückmeldungen beziehen sich auf den bisher im nördlichen Abschnitt der Hittorf- straße aufgetragenen Rotbelag. Insbesondere die Oberflächenbeschaffenheit wird als zu rut- schig kritisiert, zudem ist das Material bei Sonneneinstrahlung sehr geruchsintensiv. Zudem wird der allgemeine Hinweis gegeben, dass die Gehwegbreite im ganzen Quartier durch (Lasten-)Fahrräder zum Teil stark eingeschränkt wird. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 9 von 13 Stellungnahmen | Interessensvertretungen aus dem Bereich Verkehr IG Fahrradstadt Die Hittorfstraße ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Uniklinikum, Hüffercampus und den Uni -Gebäuden am Coesfelder Kreuz, insbesondere für Radfahrende. Leider wird die Straße – trotz „Anlieger frei“ auch gerne von Autofahrenden als Schleichweg und Abkürzung genutzt, ebenso als kostenloser Parkraum durch Mitarbeitende der Uniklinik, Hüffercampus usw.. Dass die Umbaumaßnahmen im letzten Sommer von heute auf morgen aufgrund einiger Be- schwerden von Anwohnenden gestoppt wurden, hat uns und andere Interessensgemeinschaf- ten der Verkehrswende sehr enttäuscht. So war der Umbau längst von einer Ratsmehrheit beschlossen. Wir plädieren deutlich dafür, den Umbau wie geplant fortzuführen, inklusive des einseit igen Wegfalls der Parkmöglichkeiten (Einführung von Halteverboten) ab Hausnummer 46. Nur so erreichen wir ausreichend Platz für Radfahrende ohne Dooringgefahr, wie in Ihrem Papier gut dargestellt. Es handelt sich hier um eine Fahrradstraße, in der Autos zu Gast sind, das wurde in den Planungen bedacht und muss nun auch so umgesetzt werden. Aufgesattelt parken würde a) den Fußgehenden Raum nehmen und b) die Fahrbahn nicht ausreichend breit machen, da die Dooringgefahr bestehen bleibt. Auch der aktuelle Zustand ist so, dass zwischen zahlreichen Grundstückszufahrten und Baum- scheiben tlw. auf der Fahrbahn und tlw. aufgesattelt (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) ge- parkt wird. Es ist kein ausreichender Platz vorhanden, im unteren Teil ist eine Begegnung zwischen Radfahrenden und entgegenkommenden Autos nicht ohne Gefahr möglich. Beden- ken wir, dass in Fahrradstraßen das nebeneinander fahren mit dem Fahrrad ausdrücklich er- laubt ist, so wird die Idee der Fahrradstraße hier ad absurdum geführt. Die Lösungsmöglichkeit des aufgesattelten Parkens lässt also neben der weiter bestehenden Dooringgefahr auch wei- terhin ein Nebeneinanderfahren nicht zu. Die Beschwerden der Anwohner:innen möchten wir noch einmal beleuchten: es besteht kein Anrecht auf Parken im öffentlichen Raum, zumal kostenlos! Auch gibt es zahlreiche Grundstü- cke mit Parkmöglichkeiten auf Stellflächen oder sogar Garagen, insbesondere im unteren Teil der Hittorfstraße - die werden aber ander weitig oder gar nicht genutzt. 70% der Stellplätze bleiben im für die Autofahrenden schlimmsten Fall vorhanden! Mehr als ausreichend. Breite Gehwege sind wichtig - ebenso breite Fahrbahnen für Radfahrende ohne Dooringgefahr in einer Fahrradstraße. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 10 von 13 ADFC Münsterland e. V. und VCD Münsterland e.V. „Grundsätzlich stützen wir als ökologische Verkehrsclubs die Einrichtung von Fahrradstraßen als eine sehr wichtige den RV attraktiv machende Maßnahme. Die bekannten Mängel, wie unübersichtliche Enge, bedrängender und vordrängender KFZ - Verkehr, Dooring-Gefahr, Nicht-Erkennbarkeit dieser grundsätzlich sehr wirkungsvollen Füh- rungsform will die Stadt Münster mit ihren Qualitätsstandards (Beschluss 0151/2019) erfreuli- cherweise beseitigen. Das halten wir für dringend erforderlich, um Radfahrende, überhaupt den Radverkehr stärker ins Sichtfeld zu bringen. Ein – subjektives - Unsicherheitsempfinden hält immer noch ein en zu großen Anteil von Menschen grundsätzlich oder zumindest häufig vom Radfahren ab. Diese Unsicherheit zu beseitigen, das sollte nicht nur wegen des Klima- schutzes für uns alle eine wichtige Aufgabe sein. Zur Hittorfstraße: Aufgrund der vom Rat beschlos senen und auch notwendigen Qualitäts- standards wünschen wir hier das "Einseitige Fahrbahnrandparken". Damit werden RV und FV hier angemessen berücksichtigt. KFZ-Parken bleibt weiterhin eingeschränkt möglich. [Max-Winkelmann-Straße] Abschließend noch einige generelle Anmerkungen: Vorrangig sollten Fahrradstraßen fertig gestellt werden, die Teil zügiger Radschnellverbindungen (Velorouten) in die Stadtregion be- treffen. Denn hier werden in der Regel die klimawirksamsten Effekte erreicht. Eine singuläre Abweichung von den Standards in geringem Maße an weniger wichtigen Fahr- radstraßen halten wir für akzeptabel, wenn insbesondere bei den Radschnellverbindungen die Abweichung mittels besonders qualifizierender Maßnahmen kompensiert wird. Abwägungs- prozesse mit dem ruh enden KFZ-Verkehr sollten in der Regel zugunsten des sicheren und zügigen RV entschieden werden. Ein singuläres Unterschreiten der vier Meter Roteinfärbung halten wir für akzeptabler als ein Unterschreiten des grauen Sicherheitstrennstreifens. 75cm klingen als Sicherheitsstreifen realistischer als 50cm. Eine generelle Beteiligung an den Entscheidungsprozessen von Betroffenen, Öffentlichkeit und Verbänden begrüßen wir, um die Akzeptanz zu erhöhen. Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nach den ersten inzwischen fertig gestellten Fahrradstraßen freuen wir uns nun über jede weitere Fahrradstraße, die Sie in den nächsten Jahren mit den Qualitätsstandards umsetzen. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 11 von 13 AUSBLICK | weiteres Vorgehen Die Anregungen aus der Bürgerschaft werden im Rahmen einer öffentlichen digitalen Informa- tionsveranstaltung am 3. Mai 2021 vorgestellt. Anschließend wird die Verwaltung einen Vor- schlag zum weiteren Vorgehen erarbeiten und der Bezirksvertretung-Mitte zum Beschluss vor- legen. Bis dahin werden keine Veränderungen an der Bestandssituation vorgenommen. Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 12 von 13 ANHANG | Informationsfaltblatt und rückfrankierte Beteiligungspostkarte Informationsfaltblatt Fahrradstraße Hittorfstraße: Dokumentation der Bürgerbeteiligung Seite 13 von 13 Rückfrankierte Beteiligungspostkarte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Hittorfstraße 46
- Einsteinstraße
- Hüfferstraße
- Max-Winkelmann-Straße
- Waldeyerstraße
- Schmeddingstraße
- Roxeler Straße
- Albersloher Weg 33
- Paul-Wulf-Weg
- Am Schlossgarten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0387/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 10.05.2021 11:43