3662/2017
Kostenerhöhung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke, Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, AN/1476/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/69/1 Vorlagen-Nummer 30.11.2017 3662/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Kostenerhöhung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke, Anfrage der SPD- Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, AN/1476/2017 Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017 die Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung “Kostenerhöhung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ (AN/1476/2017) eingereicht, die wie folgt beantwortet wird. Frage 1: „Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um zu erreichen, dass die bislang auf m a- ximal 55 Mio. € gedeckelte Landesförderung angesichts der eklatant gestiegenen Projektkosten au f- gestockt wird?“ Antwort der Verwaltung: Der für die Maßnahme „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ eingereichte Finanzierungsan- trag wird derzeit von den Zuwendungsgebern Zweckverband Nahverkehr Rheinland und Bezirksre- gierung Köln geprüft. Erste Gespräche für eine Aufstockung der derzeit auf maximal 55 Mio. € gedeckelten Landesförd e- rung wurden bereits geführt. Ein entsprechender Termin mit den zuständigen Referaten im Minister i- um für Verkehr, dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland sowie der Bezirksregierung Köln wird in Kürze vereinbart. „Wie schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten ein, höhere Fördermittel für das Projekt zu generie- ren?“ Antwort der Verwaltung: Die Generierung höherer Fördermittel hängt im Wesentlichen davon ab, ob das Ministerium für Ver- kehr über entsprechende Mittel verfügt, um weitere Zuwendungen nach dem Gesetz über den öffent- lichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und dem Entflechtungsgesetz in Verbindung mit den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau zur Verfügung stellen zu können. Die Erfolgsaussichten, höhere Fördermittel für das Projekt zu generieren, kann die Verwaltung derzeit nicht einschätzen. Frage 2: „Bis wann muss eine Beauftragung der Hauptbauleistungen spätestens erfolgen, um die festgelegten Termine für die Durchführung der Baumaßnahme noch halten zu können?“ Antwort der Verwaltung: 2 Die Beauftragung der Hauptbauleistungen hätte für das Halten der festgelegten Terminschiene b e- reits erfolgen müssen. Aufgrund des durch einen Bieter am 01.09.2017 eingereichten Antrages auf Nachprüfung bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln - Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - ist jedoch eine Auftragsvergabe zurzeit nicht zulässig. Eine Zuschlagserteilung auf eines der vorliegenden Angebote kann frühestens im Januar 2018 nach der Entscheidung der Vergabekammer erfolgen. Dies setzt jedoch voraus, dass im Nachgang hierzu keiner der Beteiligten vor das Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdegericht zieht, um eine für diesen Fall höchstrichterlic he Entscheidung zu erwirken. In welcher Größenordnung eine diesbezü g- lich weitere Verzögerung liegt, kann nur gemutmaßt werden, dürfte nach Einschätzung der Verwa l- tung aber auch im Bereich mehrerer Monate liegen. Frage 3: „Was unternimmt die Verwaltung, um die vorgesehene Zeitschiene einhalten zu können?“ Antwort der Verwaltung: Die festgelegten Termine für die Durchführung der Baumaßnahme sind wie zuvor beschrieben nicht mehr zu halten. Die abschließende Vergabe der Hauptbaumaßnahme kann erst ab dem Zei tpunkt der ausstehenden Rechtsprechung initiiert werden. Die Zeitschiene zur Durchführung der Arbeiten ve r- schiebt sich entsprechend nach hinten und wird nach dem Vorliegen der vergaberechtlichen Zulä s- sigkeit der Vergabe, terminlich neu fixiert. Frage 4: „Welche finanziellen Auswirkungen sind durch eine verspätete Vergabe zu befürchten?“ Antwort der Verwaltung: Die durch das Statistische Bundesamt regelmäßig veröffentlichten Baupreisindizes spiegeln die En t- wicklung der Preise für den Neubau und die Instan dhaltung von Bauwerken wider. Dies könnte sich hier durch eine verspätete Vergabe finanziell positiv wie negativ auf die Baumaßnahme auswirken. Seitens der Verwaltung wird jedoch aufgrund der mehrmonatigen Verschiebung der Maßnahme nicht von erheblichen, a llenfalls von geringfügigen Änderungen ausgegangen. Andere aus den Verzög e- rungen heraus resultierende, finanzielle Auswirkungen werden innerhalb der Hauptbaumaßnahme zurzeit nicht erwartet. Gez. BG Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3662/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 24.11.2017 09:39