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3662/2017

Kostenerhöhung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke, Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, AN/1476/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.11.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 18.12.2017, TOP 2.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4540 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/69/1 
 
Vorlagen-Nummer 30.11.2017 
 3662/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
 
Kostenerhöhung für die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke, Anfrage der SPD-
Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017, AN/1476/2017 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017 
die Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung “Kostenerhöhung für die Gesamtinstandsetzung der 
Mülheimer Brücke“ (AN/1476/2017) eingereicht, die wie folgt beantwortet wird. 
 
Frage 1: 
„Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um zu erreichen, dass die bislang auf m a-
ximal 55 Mio. € gedeckelte Landesförderung angesichts der eklatant gestiegenen Projektkosten au f-
gestockt wird?“  
Antwort der Verwaltung: 
Der für die Maßnahme „Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke“ eingereichte Finanzierungsan-
trag wird derzeit von den Zuwendungsgebern Zweckverband Nahverkehr Rheinland und Bezirksre-
gierung Köln geprüft.  
 
Erste Gespräche für eine Aufstockung der derzeit auf maximal 55 Mio. € gedeckelten Landesförd e-
rung wurden bereits geführt. Ein entsprechender Termin mit den zuständigen Referaten im Minister i-
um für Verkehr, dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland sowie der Bezirksregierung Köln wird in 
Kürze vereinbart. 
„Wie schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten ein, höhere Fördermittel für das Projekt zu generie-
ren?“  
Antwort der Verwaltung: 
Die Generierung höherer Fördermittel hängt im Wesentlichen davon ab, ob das Ministerium für Ver-
kehr über entsprechende Mittel verfügt, um weitere Zuwendungen nach dem Gesetz über den öffent-
lichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen und dem Entflechtungsgesetz in Verbindung mit 
den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau zur Verfügung stellen zu können.  
Die Erfolgsaussichten, höhere Fördermittel für das Projekt zu generieren, kann die Verwaltung derzeit 
nicht einschätzen. 
 
Frage 2: 
„Bis wann muss eine Beauftragung der Hauptbauleistungen spätestens erfolgen, um die festgelegten 
Termine für die Durchführung der Baumaßnahme noch halten zu können?“  
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Die Beauftragung der Hauptbauleistungen hätte für das Halten der festgelegten Terminschiene b e-
reits erfolgen müssen. Aufgrund des durch einen Bieter am 01.09.2017 eingereichten Antrages auf  
Nachprüfung bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln - Rechtsgrundlage hierfür ist das 
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - ist jedoch eine Auftragsvergabe zurzeit nicht zulässig. 
Eine Zuschlagserteilung auf eines der vorliegenden Angebote kann  frühestens im Januar 2018 nach 
der Entscheidung der Vergabekammer erfolgen. Dies setzt jedoch voraus, dass im Nachgang hierzu 
keiner der Beteiligten vor das Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdegericht zieht, um eine für 
diesen Fall höchstrichterlic he Entscheidung zu erwirken. In welcher Größenordnung eine diesbezü g-
lich weitere Verzögerung liegt, kann nur gemutmaßt werden, dürfte nach Einschätzung der Verwa l-
tung aber auch im Bereich mehrerer Monate liegen.  
 
Frage 3:  
„Was unternimmt die Verwaltung, um die vorgesehene Zeitschiene einhalten zu können?“  
Antwort der Verwaltung: 
Die festgelegten Termine für die Durchführung der Baumaßnahme sind wie zuvor beschrieben nicht 
mehr zu halten. Die abschließende Vergabe der Hauptbaumaßnahme kann erst ab dem Zei tpunkt der 
ausstehenden Rechtsprechung initiiert werden. Die Zeitschiene zur Durchführung der Arbeiten ve r-
schiebt sich entsprechend nach hinten und wird nach dem Vorliegen der vergaberechtlichen Zulä s-
sigkeit der Vergabe, terminlich neu fixiert.  
 
Frage 4:  
„Welche finanziellen Auswirkungen sind durch eine verspätete Vergabe zu befürchten?“ 
Antwort der Verwaltung: 
Die durch das Statistische Bundesamt regelmäßig veröffentlichten Baupreisindizes spiegeln die En t-
wicklung der Preise für den Neubau und die Instan dhaltung von Bauwerken wider. Dies könnte sich 
hier durch eine verspätete Vergabe finanziell positiv wie negativ auf die Baumaßnahme auswirken. 
Seitens der Verwaltung wird jedoch aufgrund der mehrmonatigen Verschiebung der Maßnahme nicht 
von erheblichen, a llenfalls von geringfügigen Änderungen ausgegangen. Andere aus den Verzög e-
rungen heraus resultierende, finanzielle Auswirkungen werden innerhalb der Hauptbaumaßnahme 
zurzeit nicht erwartet. 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (2)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3662/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.11.2017
Erstellt
24.11.2017 09:39