AN/0617/2025
Osterkirmes 2025 im Landschaftsschutzgebiet „Rodenkirchener Rheinufer“
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KLIMA FREUNDE-GUT Anfrage nach § 4
2730 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.05.2025 AN/0617/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Osterkirmes 2025 im Landschaftsschutzgebiet „Rodenkirchener Rheinufer„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 zu setzen. Die diesjährige Osterkirmes konnte nicht wie gewohnt auf der versiegelten Fläche der Deutzer Werft statt- finden. Der Veranstaltungsort wurde ins Landschaftsschutzgebiet am „Rodenkirchener Rheinufer“ verlegt. Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schön- heit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Das Aufstellen von großen und tonnenschweren Fahrgeschäften, sowie deren Publikumsbetrieb in orts- üblicher Kirmesart erscheint mit den Zielen des Landschaftsschutzgebietes nur schwer vereinbar. Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass dem Veranstalter neben der jährlich stattfindenden Herbst- kirmes im Landschaftsschutzgebiet „Rodenkirchener Rheinufer“ zusätzlich eine jährlich stattfindende Os- terkirmes in Aussicht gestellt werde. An die Vorsitzende des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün Frau Denise Abé Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Isabell Ullrich Isabell.Ullrich@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Unter wessen Beteiligung (bspw. Untere Naturschutzbehörde, Naturschutzbeirat, Naturschutzver- bände, etc.) wurde die Osterkirmes von welcher Stelle genehmigt? 2. Wie wurde sichergestellt, dass keine unter Schutz stehenden Tierarten, insbesondere die dort le- benden und brütenden Wasservögel gestört werden? 3. Wie wird die Fläche wiederhergestellt (inklusive etwaige Schäden durch Bodenverdichtung auf- grund der tonnenschweren Fahrgeschäfte) und wer kommt für die entstehenden Kosten auf? 4. Handelt es sich um ein einmaliges Ereignis in 2025 oder ist künftig ein jährliches Stattfinden ge- plant? gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende gez. Caroline Michel, Sachkundige Einwohnerin, Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0617/2025
- Typ
- KLIMA-GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 12.05.2025 09:49