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0518/2020

Umgestaltung lrh. Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm

Mitteilung Ausschuss 20.05.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.06.2020, TOP 3.1

Anlage 1 - Lageplan Verbreiterung Radweg

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Mitteilung Ausschuss

3648 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
66 
Vorlagen-Nummer 20.05.2020 
 0518/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
 
Umgestaltung lrh. Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm  
hier: Verbreiterung Radweg Am Leystapel,Ratsbeschluss vom 09.07.2019, TOP 10.6 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 folgenden Beschluss gefasst: 
 
1. „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von 
Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung 
der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. 
Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
2. Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu pla-
nen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbei-
teten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben.“ 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: 
 
Zu1. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Zonierung des Gestaltungshandbuches. 
 
Zu 2. 
Ein mindestens 5 m breiter Zweirichtungsgeh- und Radweg ist während der Bauzeit nur durch Weg-
nahme der rechten Fahrspur in Fahrtrichtung Norden möglich. 
 
Da die Herstellung und Entfernung des bauzeitlichen Geh-und Radweges einen geringen Kosten-
Nutzen aufweisen, sieht die Verwaltung vor, die Verbreiterung als endgültigen Ausbau zu betreiben.  
 
Mit dem endgültigen Ausbau lässt sich auch der Konflikt zwischen Rad Fahrenden und zu Fuß Ge-
henden auf der Promenade im Ausbaubereich dauerhaft lösen. Während des Umbaus wird der Weg 
sowohl für den Radverkehr im Zweirichtungsbetrieb als auch für den Fußverkehr zur Verfügung ge-
stellt. Wenn die Sanierung der linksrheinischen Uferpromenade abgeschlossen ist, kann der verbrei-
terte Weg direkt parallel der Rheinuferstraße zwischen Heumarkt und Malakoffturm als eigenständi-
ger Zweirichtungsradweg ausgeschildert werden.  
 
Weiterhin wird diese Maßnahme ein erster Baustein für die komplette Führung des Radverkehrs ent-
lang der Rheinuferstraße sein.   
  
Die verkehrstechnische Überprüfung hat ergeben, dass im Abschnitt Am Leystapel, von Malakoffturm 
bis Heumarkt, der Individualverkehr in Fahrtrichtung Norden auch mit 2 Fahrspuren zufriedenstellend 
abgewickelt werden kann. Auch eine makroskopische Betrachtung ergibt, dass im Straßennetz keine 
nachweisbare Verdrängung des Kfz-Verkehrs auf die umliegenden Straßen feststellbar ist.

2 
 
 
Da der geplante Zweirichtungsradweg Richtung Norden Höhe Malakoffturm beginnt (siehe Anlage), 
bietet es sich an, das vorhandene KVB-Buskap in den Bereich der heutigen Naturgroßpflastersteine, 
südlich der Drehbrücke zu verlegen. Die Ladezone für die Flusskreuzfahrtschiffe wird in die Busbucht 
des Touristenbushalts verlegt, so dass beim Be- und Entladen weniger Konflikte mit dem fließenden 
Verkehr entstehen. Der Stadtrundfahrtbus erhält seinen Haltepunkt im Bereich des gemeinsamen 
Buskaps mit der KVB.  
 
Der Bereich an der Drehbrücke ist platzartig aufgeweitet. In diesem Bereich soll das gleiche barriere-
freie Natursteinpflaster, welches im Bereich vor der Drehbrücke verlegt wird, verwendet werden. 
Hierdurch ergibt sich auch für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende ein ebenerer Belag. 
  
 
Über die sich dadurch ergebenden zusätzlichen Kosten wird die Verwaltung im Rahmen einer haus-
haltsrechtlichen Unterrichtung des Rates berichten.  
 
 
Anlage 
Lageplan der Verbreiterung 
 
Gez.  Blome

Beratungsverlauf (2)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Deutzer Brücke
  • Am Leystapel
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
0518/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.05.2020
Erstellt
14.02.2020 06:37