mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Umgestaltung lrh. Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm

Mitteilung Ausschuss 0518/2020 vom 20.05.2020

Stand: Am 10.06.2020 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Lageplan Verbreiterung Radweg

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 - Lageplan Verbreiterung Radweg
  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 66 Vorlagen-Nummer 20.05.2020 0518/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 26.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Umgestaltung lrh. Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm hier: Verbreiterung Radweg Am Leystapel,Ratsbeschluss vom 09.07.2019, TOP 10.6 Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 folgenden Beschluss gefasst: 1. „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 2. Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu pla- nen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbei- teten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben.“ Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: Zu1. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Zonierung des Gestaltungshandbuches. Zu 2. Ein mindestens 5 m breiter Zweirichtungsgeh- und Radweg ist während der Bauzeit nur durch Weg- nahme der rechten Fahrspur in Fahrtrichtung Norden möglich. Da die Herstellung und Entfernung des bauzeitlichen Geh-und Radweges einen geringen Kosten- Nutzen aufweisen, sieht die Verwaltung vor, die Verbreiterung als endgültigen Ausbau zu betreiben. Mit dem endgültigen Ausbau lässt sich auch der Konflikt zwischen Rad Fahrenden und zu Fuß Ge- henden auf der Promenade im Ausbaubereich dauerhaft lösen. Während des Umbaus wird der Weg sowohl für den Radverkehr im Zweirichtungsbetrieb als auch für den Fußverkehr zur Verfügung ge- stellt. Wenn die Sanierung der linksrheinischen Uferpromenade abgeschlossen ist, kann der verbrei- terte Weg direkt parallel der Rheinuferstraße zwischen Heumarkt und Malakoffturm als eigenständi- ger Zweirichtungsradweg ausgeschildert werden. Weiterhin wird diese Maßnahme ein erster Baustein für die komplette Führung des Radverkehrs ent- lang der Rheinuferstraße sein. Die verkehrstechnische Überprüfung hat ergeben, dass im Abschnitt Am Leystapel, von Malakoffturm bis Heumarkt, der Individualverkehr in Fahrtrichtung Norden auch mit 2 Fahrspuren zufriedenstellend abgewickelt werden kann. Auch eine makroskopische Betrachtung ergibt, dass im Straßennetz keine nachweisbare Verdrängung des Kfz-Verkehrs auf die umliegenden Straßen feststellbar ist. 2 Da der geplante Zweirichtungsradweg Richtung Norden Höhe Malakoffturm beginnt (siehe Anlage), bietet es sich an, das vorhandene KVB-Buskap in den Bereich der heutigen Naturgroßpflastersteine, südlich der Drehbrücke zu verlegen. Die Ladezone für die Flusskreuzfahrtschiffe wird in die Busbucht des Touristenbushalts verlegt, so dass beim Be- und Entladen weniger Konflikte mit dem fließenden Verkehr entstehen. Der Stadtrundfahrtbus erhält seinen Haltepunkt im Bereich des gemeinsamen Buskaps mit der KVB. Der Bereich an der Drehbrücke ist platzartig aufgeweitet. In diesem Bereich soll das gleiche barriere- freie Natursteinpflaster, welches im Bereich vor der Drehbrücke verlegt wird, verwendet werden. Hierdurch ergibt sich auch für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende ein ebenerer Belag. Über die sich dadurch ergebenden zusätzlichen Kosten wird die Verwaltung im Rahmen einer haus- haltsrechtlichen Unterrichtung des Rates berichten. Anlage Lageplan der Verbreiterung Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 10.06.2020 zuletzt

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz