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4267/2019

Richtlinie der Bezirksvertretung Rodenkirchen für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Richtlinie BOM BV 2 09-12-2019

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2415 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4267/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Richtlinie der Bezirksvertretung Rodenkirchen für die Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Richtlinie für die Vergabe ihrer bezirksorientierten 
Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen in der als Anlage pa-
raphierten Fassung.  
 
 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mittels einer Neugestaltung der Fördermittelvergabe soll der Einsatz städtischer Mittel noch planvol-
ler, transparenter und nachhaltiger als bisher erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass sich die Vergabe 
an weitestgehend einheitlichen und rechtssicheren Standards orientiert und für alle nachvollziehbar 
ist. Der Einsatz der bezirksorientierten Mittel dient insoweit der Zielsetzung, die strategischen Ziele 
der Bezirksvertretungen zu verfolgen.  
 
 
Dabei bleibt die Entscheidungs- und Verfügungshoheit der Bezirksvertretung über ihre bezirksorien-
tierten Mittel gemäß § 37 Abs.3 Gemeindeordnung NRW vollumfänglich gewahrt.  
Die Richtlinie orientiert sich an übergeordneten Zielen, Handlungsfeldern, Zielgruppen und/oder 
räumlichen Handlungsschwerpunkten auf Basis festgestellter Bedarfslagen.  
Die Verwaltung hat die als Anlage 1 beigefügte Richtlinie zusammen mit Mitgliedern der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen erarbeitet und legt diese ihr nunmehr zur Beschlussfassung vor.  
 
Anlage

Richtlinie BOM BV 2 09-12-2019

9192 Zeichen

Stadt Köln  
Stadtbezirk Rodenkirchen  
 
 
 
Richtlinie der Bezirksvertretung Rodenkirchen für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW im 
Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
(gem. Beschluss der BV 2, Sitzung 09.12.2019) 
 
 
1. Rechtsgrundlage 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung vom 09.12.2019 diese 
Richtlinie beschlossen.  
 
Die Zuschussvergabe soll unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze erfolgen. 
 
Die Verwendung der Mittel nach dieser Richtlinie dient der Wahrnehmung der 
Aufgaben nach § 37 Abs. 1 GO NW.  
 
2. Ziele der Förderung  
 
Der Stadtbezirk Rodenkirchen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie 
insbesondere:  
 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit,  
 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Sports,  
 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Sozial-, Integrations- und 
Seniorenpolitik,  
 
- Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine beziehungsweise 
Elternpflegschaften an Schulen sowie der Fördervereine beziehungsweise Elternräte 
von Kindertagesstätten und der Fördervereine von Jugendzentren, 
 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen für die Umwelt und zur 
Stadtgestaltung  
 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kultur sowie der Heimat- und 
Brauchtumspflege  
 
Zuschüsse dürfen nur für solche Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen 
gewährt werden, die einen örtlichen Bezug zum Stadtbezirk Rodenkirchen haben.  
 
3. Finanzvolumen  
 
Das jährliche Finanzvolumen der bezirksorientierten Mittel wird durch 
Ratsentscheidung festgelegt.

4. Verfahren  
 
4.1 Antragsberechtigung  
 
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt. 
Bei juristischen Personen soll ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im 
Vordergrund stehen. (Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), A. 14., S. 7) 
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Vielmehr entscheidet die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.  
 
4.2 Antrag  
 
Ein Antrag auf Vergabe der bezirksorientierten Mittel sollte schriftlich bis zum 31. Mai 
des jeweiligen Jahres beim Bürgeramt Rodenkirchen eingereicht werden. Sofern 
Restmittel noch zur Verfügung stehen, können auch später eingereichte Anträge 
berücksichtigt werden. 
Der Antrag soll die Antragstellerin oder den Antragsteller sowie eine verantwortliche 
Ansprechpartnerin oder einen verantwortlichen Ansprechpartner nennen und die zu 
fördernde Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung detailliert beschreiben. 
Weiterhin soll der Antrag den Kostenrahmen, das heißt die voraussichtlichen 
Gesamtkosten, vorhandene Eigen- und Fremdmittel, sowie die Deckungslücke 
enthalten.  
 
Zusätzlich sind klare Aussagen über den erwarteten Zuschuss erforderlich.  
 
Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich 
versierte Stellen und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, 
Veranstaltungen oder Beschaffungen um Stellungnahme gebeten werden. 
 
4.3 Prüfung der Förderfähigkeit  
 
Im Rahmen der Förderung sollte mit der Maßnahme nicht begonnen werden, bevor 
eine Bewilligung der Zuschüsse vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann 
zum Förderungsausschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung von 
Zuwendungen führen. 
 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte 
oder gewerbliche Maßnahmen.  
 
Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind:  
 
- Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung  
 
- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung 
von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 
- Spenden an Dritte  
 
- Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des Zuwendungsempfängers 
entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder) 
(Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), unter A. 17., S.8)

4.4 Entscheidung über die Vergabe der Mittel  
 
Die Entscheidung über den Einsatz von Bezirksorientierten Mitteln erfolgt auf Antrag 
Dritter oder nach vorheriger Beratung in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung auf 
Initiative aus der Bezirksvertretung Rodenkirchen.  
 
Bewilligungsbehörde ist die Stadt Köln, Bürgeramt Rodenkirchen. Alle Anträge 
werden nach Vorprüfung durch die Verwaltung in der 
Fraktionsvorsitzendenbesprechung erörtert. Die Verwaltung erstellt die Vorlagen für 
die Bezirksvertretung Rodenkirchen, der die Entscheidung über die Anträge obliegt. 
 
4.5 Finanzierung  
 
Die Vergabe der Mittel erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung in Form eines 
Festbetrages. 
 
4.6 Auszahlung  
 
Die Zuschüsse werden in der Regel unmittelbar nach Zugang des 
Bewilligungsbescheides ausgezahlt, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist.  
 
Bei der Projektförderung langfristiger Vorhaben werden nur Teilbeträge ausgezahlt 
und die Auszahlung wird in der Regel davon abhängig gemacht, dass die 
Verwendung der bereits ausgezahlten Teilbeträge in summarischer Form bestätigt 
wird.  
 
5. Mitteilungspflichten  
 
Der/die Mittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens 
mitzuteilen, wenn:  
 
- das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geforderten Zeitrahmen verwirklicht 
wird 
 
- der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert 
wird,  
 
- der/die Mittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder 
sich Beteiligungsverhältnisse ändern, 
 
- die bewilligten Mittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert.  
 
(Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), A. 20., S.9)  
 
6. Verwendungsnachweise  
 
Der Verwendungsnachweis erfolgt grundsätzlich in der Weise, dass die 
Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger zunächst rechtsverbindlich 
binnen drei Monaten nach Verwendung der Mittel erklärt, dass die Zuschussmittel 
ordnungsgemäß verwendet wurden.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen behält sich vor, mit dem Bewilligungsbescheid 
zusätzlich binnen 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme anzufordern: 
 
- einen Sachbericht, in dem der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der 
Förderung dargestellt werden und ob und in welchem Umfang das Ziel der 
Förderung - gemäß des Förderantrags und -bescheids – erreicht worden ist.  
 
- einen zahlenmäßigen Nachweis über die Ausgaben und Einnahmen sowie die 
Personal- und Sachkosten in getrennter Darstellung.  
(Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), C.1., S.14) 
 
Das Bürgeramt Rodenkirchen ist berechtigt, Belege und sonstige 
Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des Zuschusses durch 
örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen.  
Die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger hat die erforderlichen 
Unterlagen noch 3 Jahre nach Abschluss der Maßnahme, Veranstaltung oder 
Beschaffung bereit zu halten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
 
7. Eigenanteil  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fördert Maßnahmen grundsätzlich nur insoweit, 
dass von dem/der Mittelempfänger/in ein angemessener Eigenanteil erbracht wird. 
Der Eigenanteil bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und steht 
dem Förderanteil gegenüber. 
Die Anerkennung des Umfangs und der Ausgestaltung des Eigenanteiles werden im 
Hinblick auf die Ziele, die Inhalte und die Höhe der Förderung von der 
Bezirksvertretung festgelegt. 
(Förderrichtlinie der Stadt Köln (v. 06.11.2018), A. 8., S.4) 
 
Ehrenamtliche Eigenleistungen können in Form von persönlicher Arbeitsleistung 
anerkannt werden.  
 
8. Rückzahlung  
 
Der Zuschuss ist ohne Aufforderung der Bewilligungsbehörde zu erstatten, wenn die 
bezuschusste Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt 
wurde. 
Der/die Mittelempfänger/in ist verpflichtet, nicht verbrauchte Mittel zurückzuzahlen. 
(Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), A. 7., S.4) 
 
Weiterhin werden Zuwendungen zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht 
gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder der/die Mittelempfänger/in die 
Voraussetzung für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und/oder entsprechend 
falsche Angaben dazu gemacht hat.  
(Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), B. 8., S.12)

9. Keine Überfinanzierung durch Doppelförderung  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fördert keine Maßnahmen, die auch von 
anderen/mehreren Mittelgebern bzw. Dienststellen der Stadt Köln gefördert wird, 
wenn die Zuwendungen insgesamt die Kosten der Maßnahme übersteigen.  
Nicht ausgeschlossen ist, dass mehrere Mittelgeber oder Förderprogramme der 
Stadt Köln ein Vorhaben unterstützen, wenn sichergestellt wird, dass insgesamt 
keine Überfinanzierung eintritt und eine Übereinkunft zwischen den benachteiligten 
Mittelgebern besteht. (Förderrichtlinie Stadt Köln (v. 06.11.2018), A. 7., S.4) 
 
10. Publizität  
 
In den Bewilligungsbescheid wird grundsätzlich aufgenommen, dass der/die 
Mittelempfänger/in auf die Bezuschussung der Maßnahme, Veranstaltung oder 
Beschaffung durch die Bezirksvertretung Rodenkirchen hinweist. Die 
Bezirksvertretung kann die Art und den Umfang des Hinweises näher bestimmen.  
 
11. Schlussbestimmungen  
 
Die Richtlinie tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4267/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.12.2019
Erstellt
05.12.2019 18:05