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3021/2025

Vergabe der Projektförderung an CINEPÄNZ - Junges Filmfestival Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 23.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 12.03.2026, TOP 4.4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

894 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Das Filmkulturförderkonzept sieht eine Votierung durch den Beirat Filmkultur und eine Beschlussfassung 
durch den Ausschuss Kunst und Kultur vor. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

9484 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 3021/2025 
Freigabedatum  23.02.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Projektförderung an CINEPÄNZ - Junges Filmfestival Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 31. De-
zember 2026 nachfolgenden Zuschuss: 
 
 „CINEPÄNZ – Junges Filmfestival Köln“ von jfc Medienzentrum e.V. 30.000 € 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingun-
gen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation 
In Umsetzung des vom Ausschuss Kunst und Kultur am 28.10.2014 beschlossenen Filmkul-
turförderkonzepts (Nr. 2418/2014) sollen vierjährige Projektförderungen in der Sparte Filmkul-
tur für den Förderzeitraum 2026 bis 2029 vergeben werden. Das Gesamtvolumen für die För-
derung von Projekten im Rahmen dieser vierjährigen Projektförderung liegt bei 30.000 Euro 
p.a.  
Gemäß „4.1. Vierjährige Projektförderung/Reihenförderung“ des Filmkulturförderkonzepts ent-
scheidet der Ausschuss Kunst und Kultur über die vierjährige Projektförderung Filmkultur. 
2. Antragsverfahren 
Mit einer Laufzeit von ca. sechs Wochen wurde mit Fristende 31.08.2025 zur Einreichung von 
Anträgen auf vierjährige Projektförderung für die Förderperiode 2026 bis 2029 aufgerufen. 
Ziele der vierjährigen Projektförderung sind die Profilstärkung und inhaltliche Konzentration für 
die geförderten Projekte. Einzureichen waren gemäß Ausschreibung ein vollständig ausgefüll-
tes Antragsformular, das anhand von Zahlen und frei formulierten Texten ein konkretes Vorha-
ben im Förderzeitraum erkennen lässt. Ferner war ein vierjähriger Kosten- und Finanzierungs-
plan einzureichen.

3 
Bei der Vergabe Förderung Filmkultur wird das Kulturamt durch den Beirat Filmkultur beraten. 
3. Antragslage 
Es wurden fristgerecht drei Anträge mit einem Antragsvolumen von 54.000 Euro p.a. gestellt: 
„CINEPÄNZ – Junges Filmfestival Köln" über 30.000 Euro p.a. von jfc Medienzentrum e.V. 
„Moovy Tanzfilmfestival Köln“ über 15.000 Euro p.a. von Culture Unlimited .V. 
„Kurzfilmfest für Jugendliche .mov" über 9.000 Euro p.a. von KultCrossing gGmbH 
4. Auswahlentscheidung 
Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat Filmkultur 
hat am 29.09.2025 über die eingereichten Unterlagen beraten und seine Voten abgegeben. 
Dem Beirat Filmkultur gehören folgende Mitglieder an: Beigeordneter Stefan Charles (Vorsitz), 
Nina Frese, Dr. Alexander Scholz und Prof. Dr. Manuel Zahn. Der Kulturdezernent wurde ge-
mäß Geschäftsordnung des Beirats durch den Fachreferenten Till Kniola vertreten.  
Bei der Beurteilung des eingereichten Antrags zur vierjährigen Projektförderung hat sich der 
Beirat eng an die Vorgaben des Filmkulturförderkonzepts gehalten. Maßgebend für die Ent-
scheidung war die Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Antragsunterlagen und die 
Bewertung des vorgelegten Konzepts. 
Der Beirat schlägt unter Anwendung der oben genannten Kriterien die folgende Förderung für 
den Zeitraum 2026 bis 2029 vor: 
Das Projekt „CINEPÄNZ – Junges Filmfestival Köln“ des jfc Medienzentrum e.V. soll eine vier-
jährige Projektförderung in Höhe von 30.000 Euro p.a. erhalten.  
Das CINEPÄNZ – Junges Filmfestival Köln wird als qualitätvolles und zielgruppengerechtes 
Festival geschätzt, dem es gelingt, junge Menschen an die Filmkultur heranzuführen. Im An-
trag überzeugte die Darstellung der Kooperationen mit anderen Initiativen und Orten der Kin-
der- und Jugendarbeit, des Schaffens von Zugängen und Mitwirkung für junge Menschen an 
der Festivalarbeit (Jury, Reporter) und der Auswahl des Filmprogramms nach filmkulturellen 
Qualitätskriterien. Der Beirat empfiehlt dem Festival, die vierjährige Projektförderung auch da-
für zu nutzen, die Angebote der kulturellen Teilhabe, die das Festival jetzt schon umsetzt, aus-
zubauen und sichtbarer werden zu lassen. 
Die Anträge von Culture Unlimited e.V. und der KultCrossing gGmbH wurden demgegenüber 
nicht zur Förderung vorgeschlagen. 
Der Beirat Filmkultur hat sein Votum einstimmig gefällt. 
Begründung der Notwendigkeit 
In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den 
seitens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig 
hat sie jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen 
bei Weitem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene 
Konsolidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund dürfen Aufwen-
dungen und Auszahlungen im freiwilligen Bereich nur dann getätigt werden, wenn diese für 
die Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben erforderlich sind und ohne er-
hebliche negative Folgen auch nicht auf spätere Haushaltsjahre verschoben werden können. 
Die vierjährige Projektförderung Filmkultur setzt das im vom Ausschuss Kunst und Kultur be-
schlossenen Filmkulturförderkonzept benannte Ziel um, die freie Szene strukturell zu stärken 
und weiter zu professionalisieren. Dadurch kann ein qualitätvolles Kulturangebot für die Bür-
gerinnen und Bürger entstehen. Im Sinne eines öffentlichen Zwecks wird dieses Angebot zum 
Wohle der Einwohner bzw. Einwohnerinnen der Kommune gefördert. Konkret bedeutet dies, 
dass nur mit der städtischen Förderung das hier genannte nicht-kommerzielle Filmfestival für 
Kinder und Jugendliche entstehen kann, das den Nachwuchs fördert, die Besuchenden in Me-
diennutzung schult, altersgerechte Themen in zeitgemäßer Form präsentiert und vermittelt 
und Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe für junge Menschen in Köln bietet. 
Beim genannten Vorhaben handelt es sich aus Sicht der Kulturverwaltung um ein stark förde-
rungswürdiges Projekt, das ein qualitätvolles und gut nachgefragtes Angebot für die Kölner 
Bürgerinnen und Bürger macht. Das Projekt CINEPÄNZ – Junges Filmfestival Köln wird vom

4 
jfc medienzentrum e.V. durchgeführt, einem Verein, der mit großer Expertise seit Jahrzehnten 
an der Schnittstelle von Kulturarbeit und kultureller Bildung tätig ist.  
Bei Nicht-Förderung müsste das Filmfestival ersatzlos entfallen, da der Verein für die Umset-
zung des Festivals auf Förderungen angewiesen ist. Ein Kultur- und Bildungsangebot, das 
jährlich von über 7000 Kindern und Jugendlichen stadtweit genutzt wird, würde entfallen. Seit 
über zehn Jahren erhält der jfc medienzentrum e.V. für die Durchführung des CINEPÄNZ – 
Junges Filmfestival Köln wiederkehrend eine mehrjährige Projektförderung. So hat der jfc Me-
dienzentrum e.V. bereits in den Jahren 2022 bis 2025 eine Unterstützung in identischem Um-
fang erhalten. 
Eine Nicht-Förderung würde einen Bruch im bisher verlässlichen städtischen Förderagieren 
bedeuten, das auch als Wertschätzung für die wiederholte und strukturbildende Arbeit des jfc 
– Medienzentrum e.V. in der Durchführung des Kinder- und Jugendfilmfestivals zu verstehen 
ist. Das CINEPÄNZ – Junges Filmfestival Köln wird als größtes und ältestes Kinderfilmfestival 
in NRW ebenfalls vom Land NRW gefördert. Bei Aussetzen der städtischen Förderung entfällt 
auch die Landesförderung NRW. Ebenfalls müsste bei Ausbleiben der städtischen Förderung 
einem Mitarbeiter des jfc Medienzentrum e.V. gekündigt werden, der für die Planung und 
Durchführung der Festival-Workshops für Kinder und Jugendliche in den Bürgerzentren und 
OTs im Stadtgebiet verantwortlich ist. 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Nicht-Umsetzung der Förderung die Gefahr be-
steht, dass die hier gewachsene Struktur wegbricht, Drittmittel verloren gehen, Möglichkeiten 
der kulturellen Teilhabe für junge Menschen in Köln wegfallen und das größte und wichtigste 
Angebot für Kinder und Jugendliche der Filmkultur in Köln entfällt. 
Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände, insbesondere den 
vorgenannten strengen Haushaltsvorgaben, schließt sich die Verwaltung den Beiratsempfeh-
lungen grundsätzlich an und schlägt dem Ausschuss eine entsprechende Beschlussfassung 
für das Jahr 2026 vor. Hintergrund für die zeitliche Beschränkung ist die Gültigkeit des aktuel-
len Haushalts 2025/2026 bzw. die noch offenen Ergebnisse der Haushaltsplanverfahren 
2027ff. 
Finanzierung 
Im Haushaltsplan 2025/2026 stehen 30.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnis-
plan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für das Haushaltsjahr 
2026 unter der Position „Projektförderung Filmkultur“ zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3021/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.02.2026
Erstellt
22.10.2025 10:32