Mehr Inklusion bei der Stadtverwaltung Köln: Fünf Prozent der Neueinstellungen sollen Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung sein
SPD Antrag nach § 3 AN/0605/2024 vom 17.04.2024
Stand: Am 16.09.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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SPD Antrag nach § 3
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.04.2024 AN/0605/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.04.2024 Mehr Inklusion bei der Stadtverwaltung Köln: Fünf Prozent der Neueinstellungen sollen Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung sein Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des AVR am 29.04.2024 zu set- zen. Beschluss: 1. Das Amt der Oberbürgermeisterin und das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement iden- tifizieren gemeinsam mit dem Personalrat, der StadtAG Behindertenpolitik, der Gesamtschwer- behindertenvertretung und der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln eventuelle Hürden in Bewerbungsverfahren und Ausschreibungen für Menschen mit Behinderung sowie Einschränkun- gen und mögliche Barrieren für die Einstellung und Übernahme und legen dem Rat bis zur Rats- sitzung im September 2024 eine Strategie vor, wie diese beseitigt werden können. 2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie die Neueinstellungsquote rasch wieder auf das Ni- veau der Jahre 2014-2016 steigen und bis wann erreicht werden kann, dass mindestens fünf Pro- zent der Neueinstellungen in der Stadtverwaltung Menschen mit Behinderung sind. Begründung: - 2 - Bereits in der Ratssitzung am 07.09.2024 wurde anlässlich des Antrags „Den krisenhaften Arbeitskräf- temangel bei der Stadt Köln bekämpfen: Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeein- trächtigung besonders in den Fokus“ der SPD-Fraktion über die Beschäftigung von Menschen mit Be- hinderung bei der Stadt beraten. In der damaligen Debatte wurde der Antrag der SPD-Fraktion u. a. mit dem Hinweis, dass die Neueinstellungsquote der Stadt bereits bei 5 Prozent liege, durch das Rats- bündnis als erledigt erklärt. Da dies laut Antwort 0291/2024[1] nicht der Fall ist, sondern die Neuein- stellungsquote sogar sinkt (seit 2020 dümpelt sie bei unter 3 Prozent), spricht vieles dafür, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, eine Neueinstellungsquote von Menschen mit Behinderung von 5 Prozent anzustreben. Lobenswert ist, dass die Stadt aktuell schon eine Kampagne gestartet hat, die Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung explizit zu einer Bewerbung bei der Stadt aufruft. Genau diese Richtung der proaktiven Suche nach Menschen mit Schwerbehin- derung oder Behinderung für freie Arbeitsplätze der Stadt sollte weiter ausgebaut werden. Die Stadt könnte z. B. in Stellengesuchen, Messen, über Xing oder bei den Werkstätten nach geeigneten Mat- ches suchen. Zudem zeigt sich auch noch viel Luft nach oben, wenn es um die Übernahme von Men- schen mit Behinderung usw. geht. Unklar ist z. B., weswegen oft in der Probezeit gekündigt wird, denn bei Kündigungen innerhalb einer sechsmonatigen Probezeit braucht es keine soziale Rechtferti- gung und keine Zustimmung des Integrationsamts für eine Kündigung. Fakt ist, dass der anhaltende Rückgang der Neueinstellungsquote in Köln uns alarmieren muss. Denn eine niedrige Neueinstellungsquote ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass Menschen mit Behinde- rung Schwierigkeiten haben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. In der Folge verhindert dies auch, dass eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung geschaffen wird. Eine hohe Neueinstellungs- quote zeigt auch, dass Menschen mit Behinderung einen wertvollen und vielfältigen Talentpool dar- stellen. Organisationen wie das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) und Aktion Mensch haben bereits darauf hingewiesen, dass Organisationen oder Unternehmen, die Vielfalt fördern, ten- denziell erfolgreicher und innovativer sind. Dies alles sieht die Koalition der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in NRW auch so und hat beschlossen, dass fünf Prozent der Neu- einstellungen in der Landesverwaltung Menschen mit Behinderungen sein sollen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender [1] https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119542
Beratungsverlauf
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16.09.2024
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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