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Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle

Mitteilung Ausschuss 0797/2025 vom 26.03.2025

Stand: Am 01.04.2025 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0797/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 Sachstandsbericht der Schwerbehindertenstelle Die Schwerbehindertenstelle berichtet über die aktuelle Situation und die Entwicklung im ver- gangenen Jahr: 1. Schwerbehinderte Menschen in Köln Die Anzahl der in Köln gemeldeten Personen mit festgestellter Schwerbehinderung liegt zum Ende des Jahres 2024 bei 118.585 (Stichtag 31.12.2024). Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung nach dem Grad der Behinderung: Mit Blick auf die vergangenen Jahre steigt die Anzahl der Menschen mit festgestellter Schwerbehinderung weiter an: Zum Ende des Jahres 2023 waren 115.891 Personen schwerbehindert, im Jahr 2022 lag die Anzahl bei 114.102 sowie im Jahr 2021 bei 115.731. 2. Kennzahlen 2 Im Jahr 2024 sind bei der Schwerbehindertenstelle rund 25.000 Neuanträge abschließend be- arbeitet worden. Zusätzlich wurden knapp 5.600 eingereichte Widersprüche erledigt. Hinzu kamen 7.700 abgeschlossene Nachprüfungsverfahren, in denen bereits bestehende Feststel- lungsbescheide überprüft und bei Bedarf an die aktuellen gesundheitlichen Verhältnisse der Antragstellenden angepasst wurden. Durchschnittlich lag die Bearbeitungsdauer eines Antrags im Jahr 2024 bei 3,72 Monaten. Wi- dersprüche wurden innerhalb von 4,49 Monaten einer abschließenden Bearbeitung zugeführt. Verglichen mit den Vorjahren hat sich die Bearbeitungsdauer erfreulicherweise stetig redu- ziert: so lag die Laufzeit von Anträgen im Jahr 2020 noch bei 5,66 Monaten, im Jahr 2021 bei 4,36 Monaten, im Jahr 2022 bei 4,08 Monaten sowie im Jahr 2023 bei 3,77 Monaten. Widersprüche wurden im Jahr 2020 in 6,79 Monaten, im Jahr 2021 in 5,24 Monaten, im Jahr 2022 in 4,62 Monaten und im Jahr 2023 innerhalb von 4,85 Monaten bearbeitet. 3. Entwicklung des beschleunigten Verfahrens Über das zwischenzeitlich fest etablierte beschleunigte Verfahren wurde bereits umfassend berichtet. Ziel ist die zügige Bearbeitung der Anträge von schwerst- und potentiell lebensbe- drohlich erkrankten Menschen. Im Jahr 2024 wurden etwa 3.400 diesbezügliche Anträge mit Priorität bearbeitet. Insgesamt 1.400 dieser Anträge wurden von speziell geschulten Mitarbeitenden der Schwer- behindertenstelle unter Berücksichtigung aussagekräftiger Befundberichte eigenständig beur- teilt. Vorteil der eigenständigen Bewertung ist, dass eine sonst übliche Beurteilung durch eingebun- dene ärztliche Gutachter*innen nicht erforderlich ist. Die eindeutigen Vorgaben des Gesetzge- bers zur Beurteilung insbesondere von Krebserkrankungen ermöglichen eine Entscheidung durch die erfahrenen Mitarbeitenden. Die interne Entscheidungspraxis wirkt sich zudem posi- tiv auf die Verfahrensdauer aus. In den anderen etwa 2.000 Antragsverfahren, die beschleunigt bearbeitet wurden, waren ärzt- liche Gutachter*innen beteiligt, die die verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen auf- grund ihrer medizinischen Vorbildung umfassend einschätzen können. Eine solche Einbin- dung ist insbesondere dann erforderlich, wenn komplexe Krankheitsbilder mit verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller, im beschleunigten Verfahren bearbeiteten Anträge bei 30 Kalendertagen. 4. Aktuelle Personalsituation Aktuell sind mit Ausnahme einer Stelle in der Widerspruchssachbearbeitung sämtliche Plan- stellen in der Schwerbehindertenstelle besetzt. Die vakante Stelle kann kurzfristig ausge- schrieben werden. 5. Ausblick 2025 Auch im ersten Quartal des Jahres 2025 werden neu eingehende Anträge innerhalb einer re- lativ kurzen Zeitspanne bearbeitet: Derzeit vergehen durchschnittlich 3,29 Monate ab Antrags- eingang, ehe die Antragstellenden ihren Bescheid erhalten. Zum Vergleich lag der Landeswert bei 3,83 Monaten. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 01.04.2025

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 4.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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