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3601/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Fußgänger-Radfahrer auf der Longericher Straße (Az.: 02-1600-117/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.12.2018, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2952 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3601/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Fußgänger-Radfahrer auf der Longericher Straße 
(Az.: 02-1600-117/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe, spricht sich jedoch aufgrund der 
Ausführungen der Verwaltung gegen eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr aus. Die 
Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des widerrechtlichen Parkens 
zu treffen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018

2 
Begründung: 
Die Petenten beantragen eine klare optische Trennung zwischen einem Gehwegbereich und einem 
Fahrradweg (auf der Longericher Straße auf der linken Seite – stadtauswärts – zwischen dem Schie-
fersburger Weg und Am Bilderstöckchen) einzurichten. Außerdem soll das Parken von PKW auf dem 
gesamten, von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gemeinsam genutzten Bereich durch geeignete 
Maßnahmen unterbunden werden (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der vormals getrennte Geh- und Radweg entlang der Longericher Str. war aufgrund von Wurzelschä-
den sanierungsbedürftig. Um künftigen Wurzelschäden vorzubeugen, wurde der Grünfläche mehr 
Platz zugesprochen. Darüber hinaus soll die wichtige  
Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße unsicher fühlen-
de Radfahrende, beibehalten werden. Die daraus resultierende Restfläche ermöglicht keine Trennung 
von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. 
 
Aufgrund der in den Regelwerken ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und RASt (Richtli-
nien für die Anlage von Stadtstraßen) hinterlegten Breiten ist eine bedarfsgerechte Trennung von 
Fuß- und Radverkehr entlang der Longericher Straße nicht möglich. Für einen einseitigen Zweirich-
tungsradweg mit angrenzendem Gehweg sehen die Regelwerke eine Breite von mindestens 5 Metern 
vor. 
 
Die vorhandenen Breiten ermöglichen jedoch eine gemeinsame Führung von Fuß- und  
Radverkehr. Die Verwaltung hat hier entschieden, diese mit einem Gehweg und einer Freigabe für 
den Radverkehr einzurichten. 
 
Das Radfahren auf der Fahrbahn ist nach der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zulässig 
geworden. Dies geschah im Vorlauf der Sanierung und Neugestaltung der Straße. 
Die aufgehobene Benutzungspflicht der Nebenanlage führt dazu, dass schnellere Radfahrende schon 
jetzt in der Regel die Fahrbahn benutzen. Die ergänzende Planung sieht vor, einen Schutzstreifen in 
Fahrtrichtung Norden einzurichten. Zusätzlich werden Piktogramme auf der Nebenanlage markiert, 
um die gemeinsame Führung zu verdeutlichen. 
 
Das widerrechtliche Parken auf dem Gehweg wird dem Amt für öffentliche Ordnung zwecks Ahndung 
mitgeteilt. Parallel werden weitere Maßnahmen geprüft. 
 
 
Anlage 
1. Eingabe

Anlage 1- Eingabe.pdf

8081 Zeichen

1 
 
Dr. Herbert Clasen 
Seniorenvertreter Köln-Nippes    17.07.2018 
 
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW:  Schutz der Fußgängerinnen vor Radfahrern (und 
umgekehrt) auf der Longericher Straße auf der linken Seite (stadtauswärts) zwischen 
Schiefersburger Weg und Am Bilderstöckchen 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine klare optische Trennung zwischen einem 
Gehwegbereich und einem Fahrradweg einzurichten. 
2. Das Parken von PKW auf dem gesamten, von Fußgängern und Radfahrerinnen gemeinsam 
genutzten Bereich soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. 
 
Begründung 
Die Senioren-AG der Bilderstöckchen-Konferenz haben Ängste und Sorgen von Seniorinnen 
und auch Senioren erreicht, die sich durch die Neuordnung eines gemeinsamen Weges von 
Fußgängern und Radfahrerinnen ergeben haben. Beide bewegen sich in beiden Richtungen, 
was dazu führt, dass Fußgängerinnen – gleich in welche Richtung sie gehen, Fahrradfahrer 
nicht nur von vorn auf sich zufahren sehen, sondern dass – oft überraschend – die 
Fahrradfahrer von hinten kommen. Verstärkt werden die Ängste und Sorgen durch das 
Verhalten von etlichen Radlern, die sich rücksichtslos verhalten, und auch dadurch, dass 
Ältere zum Teil im Hören eingeschränkt sind.  
Auf der anderen Seite gibt es auch Gefährdungen durch Fußgänger, sei es dadurch, dass sie 
sich plötzlich seitwärts bewegen, sei es dadurch dass sie breit die Flächen in Anspruch 
nehmen, so dass es für Fahrradfahrerinnen nur sehr schmale Bereiche gibt. 
Verstärkt wird die Problematik zudem dadurch, dass in dem genannten Bereich der 
Fußgänger und Radfahrerinnen etliche PKW – insbesondere abends - parken, was die Fläche 
verschmälert. Dies betrifft nicht das Parken zwischen den Bäumen. 
Der Zugang von den Häusern zum öffentlichen, gemeinsam genutzten Weg birgt durch sein 
Betreten Gefahren, denn oft ist keine gute Sicht vorhanden und zum Beispiel bei der 
Benutzung von Rollatoren ist es schwierig, die Übersicht zu behalten. 
 
Dieser Bürgerantrag wird von der Senioren-AG der Bürgerstöckchen-Konferenz 
vollinhaltlich unterstützt. 
 
 
(Dr. Herbert Clasen)

2 
 
Anhang: Chronologie und Bewertungen  
 
Der Verwaltung ist die Problematik bekannt. So wurde in der Bezirksvertretung Köln Nippes 
am 7. Dezember 2017 angemerkt: „Herr Dr. Clasen bittet darum, die [anderen] Maßnahmen 
nicht so durchzuführen, wie in der Longericher Straße, wo Fuß- und Radwege ohne 
Markierung zusammengelegt wurden.“ Die Antwort der Verwaltung lautete am 30. Mai 
2018: „Die vorhandene Breite des Fuß- und Radwegs entlang der Longericher Straße reicht 
nicht aus, um eine räumliche Trennung vorzunehmen. Deshalb wurde hier eine ca. vier 
Meter breite gemeinsame Führung für den Rad- und Fußverkehr eingerichtet. (…)  Das 
Radfahren auf der Fahrbahn wird zukünftig zulässig sein. Darüber hinaus soll die wichtige 
Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße 
unsicher fühlende Radfahrende, beibehalten werden.“ Und: „Die ergänzende Planung sieht 
vor, einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden [also stadtauswärts] einzurichten.“ 
Dies schreibt die Verwaltung in Kenntnis eines Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes 
vom 26. April 2018, in dem es unter Anderem heißt: 
„Die Verwaltung wird gebeten, zur Unfallprävention folgende Maßnahmen umzusetzen: 
1. Eine Einrichtung eines Trennstreifens zwischen Rad- und Fußweg für den gesamten 
Streckenbereich. 
2. Eine Abpollerung aller möglichen Zufahrtsmöglichkeiten, damit dort auf dem Rad- 
und Fußweg keine Kraftfahrzeuge mehr abgestellt werden können. Alternativ sollten dort 
verstärkt und regelmäßig Kontrollen des ruhenden Verkehrs eingerichtet werden.“ 
 
Zu 1.) Und was hat die Verwaltung getan? 
Sie hat Schilder ausgewechselt! 
Dies Zeichen Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO) bedeutet: „Sonderweg für 
Fußgänger und Radfahrer. Im Unterschied zum getrennten Fuß- und Radweg weist dieses 
Zeichen auf die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer hin. Für Radfahrer gilt: 
Bitte Rücksicht auf Fußgänger nehmen!“ 
https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/verkehrszeichen.de 03.07.2018 
13:59 
Die entsprechenden Schilder wurden lediglich ersetzt durch die Zeichen „Sonderweg 
Fußgänger mit Zusatzzeichen“ nunmehr "Radfahrer frei“ (Zeichen 239 mit 1022-10 StVO)  
In der einschlägigen Erläuterung dazu heißt es: „Dieser Weg ist für Fußgänger bestimmt – 
Radverkehr ist jedoch zugelassen. Fahrradfahrer müssen in diesem Fall auf Fußgänger 
Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger 
dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrradfahrer 
warten.“ https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/verkehrszeichen.de
 03.07.2018 13:59 
Glaubt die Verwaltung ernsthaft, dass das etwas ändert und die Probleme löst?!? 
 
Und zu 2.  
Es gibt keine erkennbaren Aktivitäten der Verwaltung, das Parken von PKW zu beenden. 
 
Es ist schon erstaunlich, dass die Verwaltung einerseits schreibt: Es „soll die wichtige 
Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße

3 
 
unsicher fühlende Radfahrende, beibehalten werden.“ Aber auf der anderen Seite zeigt sich 
die Verwaltung ignorant gegenüber sich unsicher fühlenden Fußgängerinnen.  
Diese Schieflage will die Verwaltung nicht korrigieren – dies nicht nach einem Beschluss der 
Bezirks Vertretung Nippes – und dies auch nicht nach einer Intervention bei der zuständigen 
Person für Nippes beim Amt für Straßenverkehrstechnik durch unseren Seniorenvertreter 
Köln-Nippes, Dr. Herbert Clasen. 
Und zu den „Argumenten“ der Verwaltung: 
 
Ad 1.: mangelnde Breite 
Der gemeinsame Weg lässt sich in 6 Bereiche mit der jeweiligen Breite aufschlüsseln: 
1. Am Bilderstöckchen bis Eschenbacher Straße  3,90 m 
2. Eschenbacher Straße bis Trifelstraße   4,70 m 
3. Trifelstraße bis  Kaiserslauterer Straße   4,60 m 
4. Kaiserslauterer Straße bis Ludwigshafener Straße  3,90 m 
5. Ludwigshafener Straße bis Edenkobener Straße  3,90 m 
6. Edenkobener Straße bis Schiefersburger Weg  3,90 m 
 
Im einschlägigen Kommentar heißt es: „Da diese Regelung die Radwegebenutzungspflicht 
beinhaltet, müssen - auch wenn das derzeit in den Regelwerken nicht näher ausgeführt wird 
- die Grundmaße für die Verkehrsräume eingehalten werden: Bei weniger als ca. 4,35 Meter 
vorhandener Gesamtbreite sind die Verkehrsräume nicht richtliniengemäß unterzubringen 
und bei einer Breite unter 3,50 Metern darf auch nach der Verwaltungsvorschrift kein 
getrennter Rad- und Gehweg eingerichtet werden.“ 
http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege#Bedingungen 03.07.2018 14:43 
Dies bedeutet konkret die Möglichkeit einer Trennung, dass es durchaus bei 2. und 3. völlig 
unproblematisch ist und dass es bei den übrigen Punkten im Ermessen der Verwaltung liegt, 
entsprechend tätig zu werden. 
Ad 2.: Rücksicht auf Radfahrer 
In diesem Kommentar ist keine Rede vom Schutz der Fahrradfahrer: „Die Anordnung eines 
„getrennten Rad- und Gehweges“ (Zeichen 241 StVO) kommt „nur in Betracht, wenn die 
Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der 
Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.“ (VwV-StVO 1.I. zu Zeichen 241 StVO).“  
http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege#Bedingungen 03.07.2018 14:43 
Hiergegen wird eklatant verstoßen. 
Ad 3. Fahrräder auf die Fahrbahn: 
„Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“ (StVO, §2(1)) und Fahrräder sind Fahrzeuge“. 
Davon gibt es Ausnahmen und Einschränkungen: „Aus der Sicht des Fußverkehrs gibt es erst 
einmal die recht allgemeinen Einschränkungen: „Die Anordnung (...) kommt nur in Betracht, 
wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar (...) ist” (VwV-StVO 
zu Zeichen 240, vgl. M DV, 2.2).“ 
http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege#Bedingungen 03.07.2018 14:43 
Wenn es getrennte Bereiche gibt, so kann man diese Ausnahme für Fahrräder vertreten. 
Sonst ist diese Ausnahme nicht zulässig und die Fahrräder müssen eben auf die Straße.

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
3601/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.2018 14:32