3601/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Fußgänger-Radfahrer auf der Longericher Straße (Az.: 02-1600-117/18)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2952 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3601/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Situation Fußgänger-Radfahrer auf der Longericher Straße (Az.: 02-1600-117/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe, spricht sich jedoch aufgrund der Ausführungen der Verwaltung gegen eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr aus. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des widerrechtlichen Parkens zu treffen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 2 Begründung: Die Petenten beantragen eine klare optische Trennung zwischen einem Gehwegbereich und einem Fahrradweg (auf der Longericher Straße auf der linken Seite – stadtauswärts – zwischen dem Schie- fersburger Weg und Am Bilderstöckchen) einzurichten. Außerdem soll das Parken von PKW auf dem gesamten, von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden gemeinsam genutzten Bereich durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der vormals getrennte Geh- und Radweg entlang der Longericher Str. war aufgrund von Wurzelschä- den sanierungsbedürftig. Um künftigen Wurzelschäden vorzubeugen, wurde der Grünfläche mehr Platz zugesprochen. Darüber hinaus soll die wichtige Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße unsicher fühlen- de Radfahrende, beibehalten werden. Die daraus resultierende Restfläche ermöglicht keine Trennung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Aufgrund der in den Regelwerken ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) und RASt (Richtli- nien für die Anlage von Stadtstraßen) hinterlegten Breiten ist eine bedarfsgerechte Trennung von Fuß- und Radverkehr entlang der Longericher Straße nicht möglich. Für einen einseitigen Zweirich- tungsradweg mit angrenzendem Gehweg sehen die Regelwerke eine Breite von mindestens 5 Metern vor. Die vorhandenen Breiten ermöglichen jedoch eine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr. Die Verwaltung hat hier entschieden, diese mit einem Gehweg und einer Freigabe für den Radverkehr einzurichten. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist nach der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zulässig geworden. Dies geschah im Vorlauf der Sanierung und Neugestaltung der Straße. Die aufgehobene Benutzungspflicht der Nebenanlage führt dazu, dass schnellere Radfahrende schon jetzt in der Regel die Fahrbahn benutzen. Die ergänzende Planung sieht vor, einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden einzurichten. Zusätzlich werden Piktogramme auf der Nebenanlage markiert, um die gemeinsame Führung zu verdeutlichen. Das widerrechtliche Parken auf dem Gehweg wird dem Amt für öffentliche Ordnung zwecks Ahndung mitgeteilt. Parallel werden weitere Maßnahmen geprüft. Anlage 1. Eingabe
Anlage 1- Eingabe.pdf
8081 Zeichen
1 Dr. Herbert Clasen Seniorenvertreter Köln-Nippes 17.07.2018 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW: Schutz der Fußgängerinnen vor Radfahrern (und umgekehrt) auf der Longericher Straße auf der linken Seite (stadtauswärts) zwischen Schiefersburger Weg und Am Bilderstöckchen Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine klare optische Trennung zwischen einem Gehwegbereich und einem Fahrradweg einzurichten. 2. Das Parken von PKW auf dem gesamten, von Fußgängern und Radfahrerinnen gemeinsam genutzten Bereich soll durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Begründung Die Senioren-AG der Bilderstöckchen-Konferenz haben Ängste und Sorgen von Seniorinnen und auch Senioren erreicht, die sich durch die Neuordnung eines gemeinsamen Weges von Fußgängern und Radfahrerinnen ergeben haben. Beide bewegen sich in beiden Richtungen, was dazu führt, dass Fußgängerinnen – gleich in welche Richtung sie gehen, Fahrradfahrer nicht nur von vorn auf sich zufahren sehen, sondern dass – oft überraschend – die Fahrradfahrer von hinten kommen. Verstärkt werden die Ängste und Sorgen durch das Verhalten von etlichen Radlern, die sich rücksichtslos verhalten, und auch dadurch, dass Ältere zum Teil im Hören eingeschränkt sind. Auf der anderen Seite gibt es auch Gefährdungen durch Fußgänger, sei es dadurch, dass sie sich plötzlich seitwärts bewegen, sei es dadurch dass sie breit die Flächen in Anspruch nehmen, so dass es für Fahrradfahrerinnen nur sehr schmale Bereiche gibt. Verstärkt wird die Problematik zudem dadurch, dass in dem genannten Bereich der Fußgänger und Radfahrerinnen etliche PKW – insbesondere abends - parken, was die Fläche verschmälert. Dies betrifft nicht das Parken zwischen den Bäumen. Der Zugang von den Häusern zum öffentlichen, gemeinsam genutzten Weg birgt durch sein Betreten Gefahren, denn oft ist keine gute Sicht vorhanden und zum Beispiel bei der Benutzung von Rollatoren ist es schwierig, die Übersicht zu behalten. Dieser Bürgerantrag wird von der Senioren-AG der Bürgerstöckchen-Konferenz vollinhaltlich unterstützt. (Dr. Herbert Clasen) 2 Anhang: Chronologie und Bewertungen Der Verwaltung ist die Problematik bekannt. So wurde in der Bezirksvertretung Köln Nippes am 7. Dezember 2017 angemerkt: „Herr Dr. Clasen bittet darum, die [anderen] Maßnahmen nicht so durchzuführen, wie in der Longericher Straße, wo Fuß- und Radwege ohne Markierung zusammengelegt wurden.“ Die Antwort der Verwaltung lautete am 30. Mai 2018: „Die vorhandene Breite des Fuß- und Radwegs entlang der Longericher Straße reicht nicht aus, um eine räumliche Trennung vorzunehmen. Deshalb wurde hier eine ca. vier Meter breite gemeinsame Führung für den Rad- und Fußverkehr eingerichtet. (…) Das Radfahren auf der Fahrbahn wird zukünftig zulässig sein. Darüber hinaus soll die wichtige Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße unsicher fühlende Radfahrende, beibehalten werden.“ Und: „Die ergänzende Planung sieht vor, einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung Norden [also stadtauswärts] einzurichten.“ Dies schreibt die Verwaltung in Kenntnis eines Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes vom 26. April 2018, in dem es unter Anderem heißt: „Die Verwaltung wird gebeten, zur Unfallprävention folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Eine Einrichtung eines Trennstreifens zwischen Rad- und Fußweg für den gesamten Streckenbereich. 2. Eine Abpollerung aller möglichen Zufahrtsmöglichkeiten, damit dort auf dem Rad- und Fußweg keine Kraftfahrzeuge mehr abgestellt werden können. Alternativ sollten dort verstärkt und regelmäßig Kontrollen des ruhenden Verkehrs eingerichtet werden.“ Zu 1.) Und was hat die Verwaltung getan? Sie hat Schilder ausgewechselt! Dies Zeichen Gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO) bedeutet: „Sonderweg für Fußgänger und Radfahrer. Im Unterschied zum getrennten Fuß- und Radweg weist dieses Zeichen auf die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer hin. Für Radfahrer gilt: Bitte Rücksicht auf Fußgänger nehmen!“ https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/verkehrszeichen.de 03.07.2018 13:59 Die entsprechenden Schilder wurden lediglich ersetzt durch die Zeichen „Sonderweg Fußgänger mit Zusatzzeichen“ nunmehr "Radfahrer frei“ (Zeichen 239 mit 1022-10 StVO) In der einschlägigen Erläuterung dazu heißt es: „Dieser Weg ist für Fußgänger bestimmt – Radverkehr ist jedoch zugelassen. Fahrradfahrer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrradfahrer warten.“ https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/radverkehr/stvo/verkehrszeichen.de 03.07.2018 13:59 Glaubt die Verwaltung ernsthaft, dass das etwas ändert und die Probleme löst?!? Und zu 2. Es gibt keine erkennbaren Aktivitäten der Verwaltung, das Parken von PKW zu beenden. Es ist schon erstaunlich, dass die Verwaltung einerseits schreibt: Es „soll die wichtige Zweirichtungsverbindung zum Bilderstöckchen, insbesondere für sich auf der Straße 3 unsicher fühlende Radfahrende, beibehalten werden.“ Aber auf der anderen Seite zeigt sich die Verwaltung ignorant gegenüber sich unsicher fühlenden Fußgängerinnen. Diese Schieflage will die Verwaltung nicht korrigieren – dies nicht nach einem Beschluss der Bezirks Vertretung Nippes – und dies auch nicht nach einer Intervention bei der zuständigen Person für Nippes beim Amt für Straßenverkehrstechnik durch unseren Seniorenvertreter Köln-Nippes, Dr. Herbert Clasen. Und zu den „Argumenten“ der Verwaltung: Ad 1.: mangelnde Breite Der gemeinsame Weg lässt sich in 6 Bereiche mit der jeweiligen Breite aufschlüsseln: 1. Am Bilderstöckchen bis Eschenbacher Straße 3,90 m 2. Eschenbacher Straße bis Trifelstraße 4,70 m 3. Trifelstraße bis Kaiserslauterer Straße 4,60 m 4. Kaiserslauterer Straße bis Ludwigshafener Straße 3,90 m 5. Ludwigshafener Straße bis Edenkobener Straße 3,90 m 6. Edenkobener Straße bis Schiefersburger Weg 3,90 m Im einschlägigen Kommentar heißt es: „Da diese Regelung die Radwegebenutzungspflicht beinhaltet, müssen - auch wenn das derzeit in den Regelwerken nicht näher ausgeführt wird - die Grundmaße für die Verkehrsräume eingehalten werden: Bei weniger als ca. 4,35 Meter vorhandener Gesamtbreite sind die Verkehrsräume nicht richtliniengemäß unterzubringen und bei einer Breite unter 3,50 Metern darf auch nach der Verwaltungsvorschrift kein getrennter Rad- und Gehweg eingerichtet werden.“ http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege#Bedingungen 03.07.2018 14:43 Dies bedeutet konkret die Möglichkeit einer Trennung, dass es durchaus bei 2. und 3. völlig unproblematisch ist und dass es bei den übrigen Punkten im Ermessen der Verwaltung liegt, entsprechend tätig zu werden. Ad 2.: Rücksicht auf Radfahrer In diesem Kommentar ist keine Rede vom Schutz der Fahrradfahrer: „Die Anordnung eines „getrennten Rad- und Gehweges“ (Zeichen 241 StVO) kommt „nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann.“ (VwV-StVO 1.I. zu Zeichen 241 StVO).“ http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege#Bedingungen 03.07.2018 14:43 Hiergegen wird eklatant verstoßen. Ad 3. Fahrräder auf die Fahrbahn: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“ (StVO, §2(1)) und Fahrräder sind Fahrzeuge“. Davon gibt es Ausnahmen und Einschränkungen: „Aus der Sicht des Fußverkehrs gibt es erst einmal die recht allgemeinen Einschränkungen: „Die Anordnung (...) kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar (...) ist” (VwV-StVO zu Zeichen 240, vgl. M DV, 2.2).“ http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege#Bedingungen 03.07.2018 14:43 Wenn es getrennte Bereiche gibt, so kann man diese Ausnahme für Fahrräder vertreten. Sonst ist diese Ausnahme nicht zulässig und die Fahrräder müssen eben auf die Straße.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3601/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 31.10.2018 14:32