Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 gefassten Beschluss zum Windmühlenquartier
Mitteilung Ausschuss 3596/2022 vom 22.11.2022
Stand: Am 23.01.2023 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 22.11.2022 3596/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Liegenschaftsausschuss 23.01.2023 Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 gefassten Beschluss zum Windmühlenquartier Die als Anlage beigefügte Mitteilung und die Auszüge aus der BV Mülheim werden erneut in den öffentlichen Beratungslauf gegeben. Gez. Wolfgramm -
Anlage 1- Mitteilung 2957-2022
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 2957/2022 Mitteilung nicht öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 19.09.2022 Liegenschaftsausschuss 26.09.2022 Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 gefassten Beschluss zum Windmühlenquartier Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer 12. Sitzung vom 02.05.2022 unter 8.1.2 dem Liegen- schaftsausschuss empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: „Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Falle des Weiter- verkaufs des Baugebiets Windmühlen Quartier/ Cologneo III von ihrem Vor- kaufsrecht Gebrauch zu machen.“ Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon aus, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr existiert weder ein im Grundbuch eingetragenes, sog. dingliches, noch ein gesetzli- ches Vorkaufsrecht (§ 24 und 25 BauGB). Ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB ist unbeschadet der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen deshalb nicht gegeben, weil der derzeit noch gültige Bebauungsplan 70470/06 vom 05.10.1962 die Flächen als Gewerbegebiet festsetzt. Eine Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet existiert ebenfalls nicht, weshalb auch § 25 BauGB kein Vorkaufsrecht vermittelt. Aus vorgenannten Gründen kann der Empfehlung nicht gefolgt werden. -
Anlage 3- Auszug Beschlussprotokoll
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 öffentlich 8.1.2 Windmühlenquartier Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 14.02.2022 AN/0370/2022 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ab- stimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt den Beschluss vom 07.03.2022 als Empfeh- lung für den Liegenschaftsausschuss und empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) -
Anlage 4- Vorab-Auszug aus der Niederschrift 15.1.1 - Windmühlenquartier
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 221 - 99322 Fax : (0221) 221 - 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 19.10.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.10.2022 nicht öffentlich 15.1.1 Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 gefassten Beschluss zum Windmühlen- quartier 2957/2022 Herr Höltig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Mitteilung nochmals im öffentlichen Teil zur Verfügung zu stellen. Für ihn sei inhaltlich nicht erkennbar, warum es sich um eine nichtöffentliche Mitteilung handele. Die Mitteilung würde keine Daten enthalten. -
Anlage 2- Lageplan Windmühlenquartier
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 2- Lageplan Windmühlenquartier Mittelpunkt: 359000, 5646803 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.09.2022Seite 1 / 1
Beratungsverlauf
-
28.11.2022
TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.01.2023 zuletzt
TOP 6.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz