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3596/2022

Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 gefassten Beschluss zum Windmühlenquartier

Mitteilung Ausschuss 22.11.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 23.01.2023, TOP 6.1

Anlage 2- Lageplan Windmühlenquartier

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4- Vorab-Auszug aus der Niederschrift 15.1.1 - Windmühlenquartier

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Anlage 3- Auszug Beschlussprotokoll

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Anlage 1- Mitteilung 2957-2022

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Anlage 2- Lageplan Windmühlenquartier

160 Zeichen

Anlage 2- Lageplan Windmühlenquartier
Mittelpunkt: 359000, 5646803
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 07.09.2022Seite 1 / 1

Mitteilung Ausschuss

495 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  22.11.2022 
 3596/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
Liegenschaftsausschuss 23.01.2023 
 
Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 
gefassten Beschluss zum Windmühlenquartier 
Die als Anlage beigefügte Mitteilung und die Auszüge aus der BV Mülheim werden erneut in den  
öffentlichen Beratungslauf gegeben. 
 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 4- Vorab-Auszug aus der Niederschrift 15.1.1 - Windmühlenquartier

752 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 221 - 99322  
Fax       :  (0221) 221 - 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 19.10.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 17.10.2022 
nicht öffentlich 
15.1.1 Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim 
vom 02.05.2022 unter 8.1.2 gefassten Beschluss zum Windmühlen-
quartier 
2957/2022 
 
 
 
Herr Höltig (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Mitteilung nochmals 
im öffentlichen Teil zur Verfügung zu stellen. Für ihn sei inhaltlich nicht erkennbar, 
warum es sich um eine nichtöffentliche Mitteilung handele. Die Mitteilung würde  
keine Daten enthalten.

Anlage 3- Auszug Beschlussprotokoll

1075 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 02.05.2022 
öffentlich 
8.1.2 Windmühlenquartier  
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion 
DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 
14.02.2022 
AN/0370/2022 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänderten Beschlussvorschlag ab-
stimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt den Beschluss vom 07.03.2022 als Empfeh-
lung für den Liegenschaftsausschuss und empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss 
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung im Falle des Weiterverkaufs 
des Baugebiets Windmühlen Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch 
zu machen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Hengstenberg 
(AfD)

Anlage 1- Mitteilung 2957-2022

1429 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 2957/2022 
Mitteilung 
nicht öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 19.09.2022 
Liegenschaftsausschuss 26.09.2022 
 
Mitteilung zu dem in der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 02.05.2022 unter 8.1.2 
gefassten Beschluss zum Windmühlenquartier 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer 12. Sitzung vom 02.05.2022 unter 8.1.2 dem Liegen-
schaftsausschuss empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
„Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, im Falle des Weiter-
verkaufs des Baugebiets Windmühlen Quartier/ Cologneo III von ihrem Vor-
kaufsrecht Gebrauch zu machen.“ 
 
 
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon aus, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies ist jedoch nicht 
der Fall. Vielmehr existiert weder ein im Grundbuch eingetragenes, sog. dingliches, noch ein gesetzli-
ches Vorkaufsrecht (§ 24 und 25 BauGB).  
 
Ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB ist unbeschadet der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen 
deshalb nicht gegeben, weil der derzeit noch gültige Bebauungsplan 70470/06 vom 05.10.1962 die 
Flächen als Gewerbegebiet festsetzt.  
 
Eine Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet existiert ebenfalls nicht, weshalb auch § 25 BauGB kein 
Vorkaufsrecht vermittelt. 
 
Aus vorgenannten Gründen kann der Empfehlung nicht gefolgt werden.

Beratungsverlauf (2)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.01.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3596/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.11.2022
Erstellt
26.10.2022 14:26