Mandari Insight

AN/1119/2021

Therapiekonzepte für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 25.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 08.11.2021, TOP 1.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2418 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses für  
Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Theresa de Bellis-Olinger 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2021 
 
AN/1119/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 
 
Therapiekonzepte für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau de Bellis-Olinger, 
 
Sexualisierte Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. 
Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch den 
(Ex-)Partner. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe 
nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventions-
maßnahmen vorzugreifen. Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-
Konvention in Kraft. Die Istanbul-Konvention zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen 
und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu garantieren. Dieses Überein-
kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und 
häuslicher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen. Die Konvention verpflichtet auch die 
Stadt Köln zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention. 
 
In Köln engagieren sich schon seit vielen Jahren zahlreiche Einrichtungen und Träger 
für den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt. Viele dieser Einrichtungen sehen 
sich konfrontiert mit einer stets kurzfristigen finanziellen Unterstützung von Jahr zu Jahr, 
weil es sich um sog. freiwillige Leistungen handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär 
Aufgabe der Kommune ist.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 
1. Wie und mit welchen Mitteln fördert die Stadt Köln therapeutische Konzep-
te/Behandlungen bei Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung?

- 2 - 
 
2. Werden diesbezüglich auch freie Träger unterstützt (z.B.: Frauenhäuser, Frauenbera-
tungszentren etc.)? 
 
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1119/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
25.05.2021
Erstellt
25.05.2021 11:59