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Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 19.10.2017, TOP 9.3 Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Müller auf Beschilderung des Kurt-Henn-Platzes in Köln-Rath/Heumar

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3502/2017 vom 23.11.2017

Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 3502/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 19.10.2017, TOP 9.3 Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Müller auf Beschilderung des Kurt-Henn-Platzes in Köln-Rath/Heumar In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 19.10.2017 wurde die Verwaltung um Beantwortung folgender Frage gebeten: Wann wird die Beschilderung der neu benannten Platzfläche erfolgen, da beabsichtigt ist, ein Einwei- hungsfest für die Neubenennung durchzuführen? Hierzu erteilt die Verwaltung folgende Antwort: Gemäß Punkt 5.1 der Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plät- zen müssen die neuen Straßennamen im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekanntgemacht wer- den. Am gleichen Tag erfolgt ein Hinweis auf die Veröffentlichung im amtlichen Teil der Kölner Ta- geszeitungen (Punkt 5.2). Eine offizielle Benennung erfolgt erst nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln. Diese findet für alle Straßenbenennungen aus Kostengründen (gleichzeitige Veröffentlichung in den Tageszeitungen) nur einmal jährlich statt. Einen feststehenden Termin für die nächste Veröffentlichung gibt es noch nicht. Die Verwaltung merkt an, dass aktuell die derzeit geltenden Richtlinien des Rates für Neu- und Um- benennungen von Straßen und Plätzen überarbeitet werden. Im Entwurf, dessen Beschlussfassung in der Ratssitzung voraussichtlich am 06.02.2018 beabsichtigt ist, ist vorgesehen, dass die Veränderungen bei den Straßennamen im Amtsblatt der Stadt Köln öf- fentlich bekannt gemacht und zur Information auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht werden. Auf die Veröffentlichung in der Tagespresse und dem Mitteilungsblatt der IHK wird zukünftig verzich- tet. Somit wird eine schnellere Rechtskraft erreicht in deren Folge eine Beschilderung in der Örtlich- keit zügig vorgenommen werden kann.

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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