Mandari Insight

V/1020/2020

Beschulung (neu) zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Münster

Vorlagen 01.12.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.06.2021, TOP 4

Anlage2

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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Anlage1

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Ansehen

Anlage2

153920 Zeichen

Ankommen
mitkommen
   Weiterkommen
Schuljahr  2020 / 2021
Amt für Schule und Weiterbildung
Praktische Hilfen zur Unterstützung 
zugewanderter Schüler/-innen
Untere staatliche
Schulaufsichtsbehörde 
für Grund-, Haupt- und Förderschulen

Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung
Redaktion: Christiane Bröcker 
Gestaltung: HEIDER DESIGN, Dingbängerweg 68, 48163 Münster, www.heiderdesign.de
Druck: Druckerei Burlage, 5. Auflage August 2020, 1.000
Fotonachweise:   S. 11 – Pexels  
S. 14 – Mockup Heider Design  
S. 18 – Pexels  
S. 22 – Shutterstock / Yakov Filimonov  
S. 25 – Shutterstock / Monkey Business Images  
S. 29 – Privat / Janine Vogel  
S. 31 – Shutterstock / Rawpixel.com  
S. 32 – Shutterstock / Oda Images  
S. 34 – Shutterstock / Jacob Lund  
S. 37 – Shutterstock / Jacob Lund  
S. 49 – Shutterstock / Finkes  
S. 51 – Privat / Lisa Nikelowski  
S. 52 – Shutterstock / Rawpixel.com  
S. 57 – Shutterstock / Monkey Business Images  
S. 61 – Pexels  
S. 62 – Pexels  
S. 67 – Wikipedia / Florian Adler  
S. 69 – Privat / Michal Zak  
S. 74 – Shutterstock / PureSolution

Sehr geehrte Schulleitungen und Lehrkräfte, Schulsekretärinnen, 
Schulsozialarbeiter/-innen und Erzieher/-innen an Schulen,
wir freuen uns, dass die Handreichung „Ankommen – Mitkommen – Weiterkommen“ in diesem Jahr 
überarbeitet und neu konzeptioniert erscheint.
Die Neuauflage ist ein gemeinsames Produkt von Stadt und Land, die in gemeinsamer Verantwortung 
die Schulen bei ihrer Arbeit mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Als Teil des „Maßnahmenprogramms 2019–2022“ im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 
2030 ist „Ankommen – Mitkommen – Weiterkommen“ dem strategischen Entwicklungsziel „Die Men-
schen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotenzial ungehindert ihrer Herkunft und ihres 
sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich“ verpflichtet.
Als Bildungsort für alle Kinder fällt den Schulen im Kontext von Integration und Entfaltung von Bil-
dungspotenzialen eine Schlüsselrolle zu: Auch zukünftig müssen sich Kinder und Jugendliche, die un-
ter unterschiedlichsten Voraussetzungen und Bedingungen nach Deutschland gekommen sind bzw. 
kommen, in einem für sie und ihre Eltern möglicherweise neuen und gänzlich unbekannten Schulsys-
tem zurechtfinden, und das häufig ohne Deutschkenntnisse. Sie haben ihre bisherige Schullaufbahn 
verlassen und steigen in Deutschland oftmals mitten im Schuljahr ein. Andere Kinder, die erst seit 
wenigen Jahren in Deutschland leben, benötigen weiterhin individuell zugeschnittene sprachliche 
und/oder fachliche Hilfen, um die bislang gewonnenen schulischen Kenntnisse abzusichern und 
weiter auszubauen.
Ein gut abgestimmtes Netz von Akteur/-innen im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie pädagogi-
sche Programme und Angebote inner- und außerhalb des Lernorts Schule tragen dazu bei, dass die 
schulische und gesellschaftliche Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen gelingt 
und sie ihre Potenziale entfalten können. Schulen erfüllen in diesem Zusammenhang auch eine 
wichtige Lotsenfunktion, indem sie auf Unterstützungsprogramme aufmerksam machen, Kontakte 
vermitteln und zur Wahrnehmung von Angeboten motivieren.
In der vorliegenden Handreichung liegt der Schwerpunkt auf einer Darstellung von Angeboten, Pro-
jekten, Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützungsprogrammen aus dem Verantwortungsbereich 
von Stadt und Land.
Im laufenden Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass zum Schutz der Bevölkerung 
stadtweit viele Vorhaben und Veranstaltungen abgesagt werden mussten. 
Viele Anbieter/-innen haben ihre Angebote, Programme oder Projekte an die besonderen Vorausset-
zungen angepasst und, soweit möglich, um digitale Formate erweitert. 
Scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall nachzufragen, unter welchen Bedingungen und in welchen 
Formaten die jeweiligen Angebote stattfinden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der vorliegenden Broschüre.
Unser herzlicher Dank geht an alle, die sich in und außerhalb von Schule für die Integration zugewan-
derter Kinder und Jugendlicher engagieren.
Andrea Kramer
Schulamtsdirektorin im 
Schulamt für die Stadt Münster 
Generale Integration
Klaus Ehling  
Leiter des Amtes für Schule und  
Weiterbildung der Stadt Münster
VORWORT

4
Integration durch Bildung Seite 06
»  Gestaltung von Integration in Münster  07
»  Schulische Integration  08
»  Wer ist schulpflichtig?   08
»  Potenzialorientierte Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen  08
»    Steuerung der potenzialorientierten Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher   
durch die Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung  09
»  Referenzschulen (Stand: 01.08.2020)  10
»  Soziale Arbeit an Schulen im Kontext von Zuwanderung und Integration  10
»  Grafik: Zugewandert und schulpflichtig  12
Integrationsstellen Seite 13
Gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle (Erst-)Ausstattung Seite 14
»  Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und Kurzinformation  
zur MünsterlandKarte  15
»  Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)  16
»  Münster-Pass 17
»  Erstattung von Kosten für Schulbücher  18
»  Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen – goCardAbo  19
Mitmachkinder - Förder- und Patenprogramm Seite 20
Übersetzen und verstehen Seite 22
»  Dolmetscher/-innen  23
»  Sprach- und Kulturmittlerinnen für Schulen – ein Angebot zur interkulturellen Elternarbeit  24
»  Mehrsprachige Unterstützung durch Ehrenamtliche  26
»  Ehrenamtliche Übersetzer/-innen zur Begleitung von Eltern  27
Begleiten und unterstützen Seite 28
»  Projekt Erziehungs- und Bildungspartnerschaften  29
»  Sozialpädagogische Unterstützung durch Fallscouts  30
»  Kultur-Übersetzer/-innen an Münsters Schulen  33
»  Projekt angekommen in deiner Stadt Münster  34
iNHALt
Infoseite 
Infoseite

5
Sprachkompetenz als Schlüssel zum Erfolg – Sprachförderung Seite 36
»  Herkunftssprachlicher Unterricht im Schulamtsbereich Münster  38
»  Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremdsprachen oder  
Wahlpflichtfremdsprachen für Schüler/-innen, die nicht in das  
Fremdsprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten  40
»  Mitreden auch auf Deutsch – Club D  42
»  Programm Rucksack Schule für Kinder im Grundschulalter  43
»  Mulingula – Multilinguale Leseaktivitäten an Grundschulen  44
»  Mulingula-Lesegeschichten: Mehrsprachige Kinderbücher und Lernangebote  
in der Zielsprache Deutsch auf der Webseite mulingula-praxis  45
»  DaZ-Förderprojekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche  46
»  JEKISS-DaZ: Singend Sprache lernen  47
»  Deutschsommer für Grundschulkinder – Ferien, die schlau machen  48
»  Ferienangebot MitSprache – Sprach-Intensivkurse in Deutsch und Englisch  50
»  Sprachbildungsnetzwerke Grundschule/OGS und Sek I/II  52
Schwimmen Seite 54
»  Ferienschwimmkurse für (geflüchtete) Kinder  55
Schwimmfibel in mehreren Sprachen
Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am Schwimmunterricht Seite 56
Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten Seite 58
Religiöse Feiertage Seite 60
Musisch-kulturelle und politisch-historische Bildung Seite 62
»  Integrative Bandprojekte  63
»  Trommeln mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen  64
»  Münsters Vergangenheit erkunden: Workshops zur Stadtgeschichte  65
»  Gemeinsam Geschichte entdecken: Ein spannender Rundgang durch das  
Stadtmuseum Münster mit anschließendem Kreativprogramm  66
»  Unterwegs im Demokratiedschungel  68
Prävention und Intervention bei Antisemitismus, Rassismus, Extremismus Seite 70
Stadtbücherei interkulturell Seite 72
Psychologische Unterstützung  Seite 74
Fortbildungen – Qualifizierungen – Schulungen Seite 76
Wenn Schüler/-innen plötzlich fehlen Seite 78
Raum für eigene Notizen   Seite 79
Infoseite 
Infoseite 
Infoseite 
Infoseite 
Infoseite 
Infoseite 
Infoseite 
Infoseite

6
  intEGRATioN
 DURCH
 BiLDUnG

7
Gestaltung von Integration in Münster
Fragen der Gestaltung von Zuwanderung und Integration bilden eines der zentralen Themen der 
Gegenwart – und das nicht nur auf der Ebene von Bund und Ländern, sondern auch und gerade 
auf der Ebene von Kommunen, denn in Städten und Gemeinden werden Aufgaben der Solidarität, 
der Gemeinschaft und der Integration – kurz: des vertrauensvollen und sozialverträglichen Zusam-
menlebens konkret.
In Münster kümmern sich eine Reihe von kommunalen Ämtern und Einrichtungen sowie zahlrei-
che weitere Akteure der Stadtgesellschaft engagiert um die Integration zugewanderter Menschen.
Wichtige Ansprechpartner/-innen rund um alle Fragen der Migration und Integration sind vor 
allem der Integrationsrat der Stadt Münster, die Migrant/-innen-Selbstorganisationen und das 
Kommunale Integrationszentrum, das sich in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat unter 
anderem für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Leitbilds „Migration und Integration 
Münster“ engagiert.
Eine Datenbank mit Informationen zu Migrant/-innen-Selbstorganisationen finden Sie auf der  
Homepage der Stadt Münster unter:
www.stadt-muenster.de/zuwanderung/migrantenselbstorganisationen/mso-datenbank.html
Die Startseite des Kommunalen Integrationszentrums Münster, die mit vielen Akteuren der  
Stadtgesellschaft verlinkt ist, ist aufrufbar unter:
www.stadt-muenster.de/zuwanderung/startseite.html
Zum Integrationsrat der Stadt Münster führt Sie der folgende Link:
www.integrationsrat-muenster.de/
Im Rahmen der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung von Bildungsangeboten für Neu-
zugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat sich das Amt für Schule 
und Weiterbildung auf den Weg gemacht, einen Überblick über die stadtweit tätigen Institutionen 
und Initiativen und ihre vielseitigen Bildungsangebote für neu Zugewanderte zu schaffen. In Müns-
ter werden neben den klassischen Sprachförderangeboten auch sportliche Aktivitäten und die 
Integration in die Vereinslandschaft als wichtige Grundbausteine für ein erfolgreiches Ankommen 
in der neuen Gesellschaft in den Blick genommen. 
Welche Bildungs-, Beratungs- und Sportangebote es für (neu) Zugewanderte in Münster gibt, kann 
der interaktiven Stadtkarte entnommen werden. Hier können Berater/-innen sowie Zugewander-
te mit einem fortgeschrittenen Sprachniveau (B2) gezielt nach Angeboten in ihrer Nähe suchen, 
erhalten weiterführende Informationen und Kontakt zu den Anbieter/-innen.
Die interaktive Stadtkarte kann aufgerufen werden unter:
geo.stadt-muenster.de/Sprache_Sport_Beratung_Zugewanderte/
Ausdrücklich hervorzuheben ist auch das große Engagement vieler weiterer Akteure in der Stadt 
Münster, ohne die eine erfolgreiche Integrationsarbeit undenkbar wäre: Freie Träger der Wohl-
fahrtsverbände, kirchliche Träger, Wirtschaftsverbände, Fachhochschulen und Hochschulen, Hilfs-
organisationen, ehrenamtliche Helfer/-innen sowie zahlreiche Vereine und Initiativen meistern 
integrative Aufgaben tatkräftig und vorbildlich und leisten auch in den Stadtteilen schnell und 
zuverlässig Unterstützung.
Die Bereitschaft der Stadtgesellschaft, Zuwandernde zu unterstützen, ist groß. - Wichtige Infor-
mationen und weiterführende Links zu Themen wie „Ehrenamt“, „Spenden“, „Sprachkurse“ und 
„Initiativen“ finden Sie im Netz unter: 
www.muenster.de/fuer_fluechtlinge.html

8
Schulische Integration
Neben der Kita kommt insbesondere der Schule eine besondere integrative Aufgabe zu: Kinder 
und Jugendliche verbringen hier oft ein Drittel ihres Tages, um zu lernen und sich zu entwickeln, 
soziale Kompetenzen aufzubauen, Identitätsarbeit zu leisten und natürlich auch, um Freundschaf-
ten zu schließen und zu pflegen. 
Für Kinder, die (neu) zugewandert sind, stellt der „Kosmos Schule“ eine besondere Heraus-
forderung dar: Sie mussten ihre bisherige Schullaufbahn verlassen, steigen - häufig noch ohne 
Deutschkenntnisse - oftmals mitten im Schuljahr ein und müssen sich in ein neues Schulsystem 
eingewöhnen. Manche dieser Schüler/-innen haben eine lange und beschwerliche Zeit der Flucht 
hinter sich. Andere sind aufgrund der beruflichen Situation ihrer Eltern in Deutschland. Für ihren 
Integrationsprozess fällt Schulen eine Schlüsselrolle zu: Ihre Arbeit trägt maßgeblich dazu bei, 
dass zugewanderte Kinder und Jugendliche in unserem Bildungssystem ankommen, mitkommen 
und weiterkommen.
Wer ist schulpflichtig?
Wie alle Kinder und Jugendlichen in NRW unterliegen auch neu zugewanderte Kinder und minder-
jährige Jugendliche der Schulpflicht. Die allgemeine Schulpflicht beginnt für sie jedoch erst, sobald 
sie einer Gemeinde zugewiesen sind. 
Bis zu ihrer Ausreise sind auch ausreisepflichtige Kinder schulpflichtig. 
Beginnen Jugendliche eine Berufsausbildung und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, 
sind sie bis zur Beendigung der Ausbildung schulpflichtig. Wer schon 21 Jahre alt ist und ein Aus-
bildungsverhältnis eingegangen ist, ist berechtigt das Berufskolleg besuchen.
Die Bezirksregierung Münster hat eine mehrsprachige Broschüre sowie einzelne Merkblätter über 
die wichtigsten Regeln zur Schulpflicht veröffentlicht. 
Die Broschüre und die Merkblätter liegen in acht verschiedenen Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, 
Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch) vor und können von der Homepage 
der Bezirksregierung heruntergeladen werden.
www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_
sprachen/schulpflicht/index.html
Potenzialorientierte Beschulung  
von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
Mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung vertritt Münster in Zusammenarbeit zwi-
schen Kommune und staatlicher Schulaufsicht seit dem Schuljahr 2015 ein neues, modernes 
Konzept, welches die Integration von neu zugewanderten Kindern in das Schulsystem nachhaltig 
unterstützt. 
Zentrales Ziel der Konzeption ist es, alle sogenannten Seiteneinsteiger/-innen grundsätzlich und 
direkt in Regelklassen aller Schulformen aufzunehmen und eine flankierende sprachliche Förde-
rung in allen aufnehmenden Schulen zu gewährleisten. 
Mit der potenzialorientierten Beschulung verbindet sich das Ziel, zugewanderte Kinder und 
Jugendliche gemäß ihrer Bildungsvoraussetzungen und -erwartungen in das Regelschulsystem ein-
zuschulen. Auf diese Weise werden Bildungspotenziale anerkannt, den Fähigkeiten und Potenzia-
len entsprechende Schullaufbahnen ermöglicht und erfolgreiche Bildungsbiografien angestoßen. 
Den zugewanderten Schüler/-innen eröffnet sich somit die Chance, ihre Schullaufbahn in Deutsch-
land von Beginn an gemäß ihren Voraussetzungen, Fähigkeiten und Neigungen fortzusetzen.
Die potenzialorientierte Beschulung steht im Einklang mit den Vorgaben und Leitideen des „Rah-
menkonzeptes zur schulischen Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern“ 
der Bezirksregierung Münster, das den Rahmen und die Verfahren schulaufsichtlichen und schuli-
schen Handelns beschreibt. 
Das Rahmenkonzept steht auf der Homepage der Bezirksregierung Münster zum Download bereit: 
www.bezreg-muenster.de/de/fluechtlinge/schulische_integration/index.html

9
Steuerung der potenzialorientierten Beschulung neu  
zugewanderter Kinder und Jugendlicher durch die Bildungsberatung 
im Amt für Schule und Weiterbildung
Mit der seit 2015 in Münster wirksamen Konzeption der potenzialorientierten Beschulung von neu 
zugewanderten Kindern und Jugendlichen ist die Bildungsberatung zur zentralen Ansprechpartne-
rin für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre Familien geworden. 
Das Kerngeschäft der Bildungsberatung besteht darin, Orientierungshilfe rund um alle Schul- und 
Bildungsfragen zu leisten und Menschen auf ihren vielfältigen Bildungswegen bei der Entwicklung 
individueller Perspektiven zu unterstützen. Für neu Zugewanderte ist sie die erste Anlaufstelle für 
die Schulwahl und berät umfassend zu den Bildungsmöglichkeiten, indem sie
»  über das Schulsystem informiert, 
»  feststellt, welchen Lernstand und welche Sprachkenntnisse das Kind hat, 
»  eine prognostische Einschätzung des möglichen Bildungsgangs ausspricht, 
»  bei Bedarf eine Zweitberatung durch Lehrkräfte organisiert und vermittelt,
»  bei der Anmeldung an einer Schule, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche individuell 
fördert, unterstützt,
»  begleitend zur Schullaufbahn berät, 
»  mit den Schulen kooperiert,
»  beim Verfahren rund um die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen hilft.
Bei Bedarf ist die Bildungsberatung zusätzlich mobil unterwegs, z.B. in Schulen, Familienzentren, 
Jugendeinrichtungen, Pfarrgemeinden, Flüchtlingsunterkünften.
Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenfrei und in mehreren Sprachen – persönlich, telefonisch 
und per E-Mail.
Die Steuerung der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher erfolgt im Auftrag und 
in enger Kooperation mit der Schulaufsicht.
Damit die Lehrkräfte, Erzieher/-innen und Sozialarbeiter/-innen die Schüler/-innen von Anfang an 
gut unterstützen können, hat die Bildungsberatung einen standardisierten Erhebungsbogen ent-
wickelt (Erfassung der Personaldaten sowie der Daten zur Schullaufbahn, Erhebung von Sprach-
kenntnissen, besonderen Interessen und Begabungen etc.), der den Schulen zugeleitet wird.
Zu den Serviceangeboten gehört außerdem der Flyer „Wir begleiten Bildung“, der in mehreren 
Sprachen (Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch) über die Dienstleistungen der 
Bildungsberatung informiert. Der Flyer ist in der Bildungsberatung, Hafenstraße 32, und in weite-
ren Auslagen der Stadt erhältlich und steht außerdem auf der Homepage zum Download bereit:
www.stadt-muenster.de/schulamt/bildungsberatung/wir-begleiten-bildung.html
Darüber hinaus macht die Bildungsberatung Schulen durch mehrsprachige Postkarten und ein 
mehrsprachiges Plakat auf ihr Beratungsangebot aufmerksam.
Einen Termin bei der Bildungsberatung sowie weitere Informationen erhalten Sie unter der Tele-
fonnummer 0251/ 492-2828. Selbstverständlich ist eine Kontaktaufnahme auch per E-Mail mög-
lich: bildungsberatung@stadt-muenster.de

10
Referenzschulen (Stand: 01.08.2020)
Referenzschulen sind Schulen, die in besonderer Weise für die sprachliche und fachliche  
Förderung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen ausgestattet sind.
Zugewanderte schulpflichtige Kinder im Grundschulalter werden in der Regel wohnortnah in eine 
Grundschule aufgenommen („Kurze Beine – kurze Wege“).
Von den weiterführenden Schulformen, inklusive der Berufs- und Weiterbildungskollegs, gehören 
die folgenden zu den Referenzschulen:
Hauptschulen:
»  Hauptschule Coerde
»  Hauptschule Hiltrup
»  Hauptschule Wolbeck
»  Waldschule Kinderhaus
Realschulen:
»  Erna-de-Vries-Realschule
»  Geschwister-Scholl-Realschule
»  Johannes-Gutenberg-Realschule 
Gymnasien:
»  Geschwister-Scholl-Gymnasium
»  Gymnasium Paulinum
»  Gymnasium Wolbeck
»  Immanuel-Kant-Gymnasium
»  Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
»  Pascal-Gymnasium
»  Wilhelm-Hittorf-Gymnasium
Soziale Arbeit an Schulen im Kontext von  
Zuwanderung und Integration
Soziale Arbeit an Schulen gewinnt, auch im Kontext von Zuwanderung und Integration, immer mehr 
an Bedeutung. In Münster unterstützen sowohl die Stadt als auch das Land die Schulen seit vielen 
Jahren durch die Bereitstellung von Stellen für Erzieher/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen.
Im Zuge der Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher hat die 
Stadt Münster Stellen für Fallscouts eingerichtet, die, mobil und flexibel, als sozialpädagogische 
Fachkräfte die Angebote der Schulsozialarbeit und der Bildungsarbeit an und im Umfeld von 
Grundschulen und weiterführenden Schulen unterstützen. Dabei kooperieren sie mit Beratungs-
stellen und Bildungsakteuren im Stadtteil. 
Als Ansprechpartner/-innen für Grundschulen sind aktuell (Stand: 1.8.2020) zwei Fallscouts im 
Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt (Stellenumfang: 1,75 Vollzeitäquivalente). Für die 
weiterführenden Schulen und Berufskollegs übernehmen aktuell sechs Fallscouts (Stellenumfang: 
3,5 Vollzeitäquivalente) bei einem Freien Träger diese Aufgabe.
In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag 2016 im Rahmen seiner Haushaltsbeschlüsse insgesamt 
226 zusätzliche Stellen im Landesdienst für Soziale Arbeit an Schulen geschaffen (Fachkräfte 
Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team), um die schulische Integration neu zugewander-
ter Schüler/-innen zusätzlich zu unterstützen („Integration durch Bildung“, vgl. RdErl. d. Ministeri-
ums für Schule und Weiterbildung v. 28.03.2017).
Der Stadt Münster wurden zehn Stellen (Vollzeitäquivalente) zugewiesen. Das Stellenprofil der 
Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team sieht unter anderem die Kooperation 
mit anderen oder an den Schulen tätigen Fachkräften sowie externen Diensten, die Zusammenar-
beit mit Eltern oder, bei unbegleiteten Minderjährigen, mit der Jugendhilfe, Mitwirkung im Kon-
text von Förderkonzepten und ein Angebot sozialpädagogischer Hilfen für Schüler/-innen (offene 
Angebote oder Projektarbeit) vor, wobei das zusätzliche Angebot mit den bestehenden Angebo-
ten der Schulsozialarbeit vernetzt werden soll.
Sekundarschule:
»    Friedensreich-Hundertwasser-Schule  
(auslaufend gestellt ab Schuljahr 2020/2021)
Berufskollegs:
»  Adolph-Kolping-Berufskolleg
»  Anne-Frank-Berufskolleg
Weiterbildungskollegs:
»   Weiterbildungskolleg Münster  
(Abendrealschule und Abendgymnasium)

11

12
ZugeWANdERT und schulpfliChtiG
Sozialpädagogische Unterstützung 
»  durch Schulsozialarbeiter/-innen (Stadt und Land) an den Schulen vor Ort
»  durch multiprofessionelle Teamer (Land) 
»  durch Fallscouts (auf Anfrage)
+
Zugewanderte, schulpflichtige Kinder 
und Jugendliche
Bildungsberatung
»   Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
»   Hafenstraße 32, 2. Etage
Schule/
Schulanmeldung
»   Grundschulen im Quartier und 
Referenzschulen
»   an allen weiterführenden Schulen 
inkl. Berufskollegs
»   Individuelle Erst- und Orientierungs-
beratung zu Schulsystem und Schul-
wahl
»   Bei Bedarf: Zweitberatung durch vom 
Land abgeordnete Lehrkräfte (im 
Tandem) zur Schärfung von Prognose 
und Schulwahl
»   Bei Bedarf mit Dolmetscher/-innen
»   Bei Bedarf: Sprach- und Kulturmittle-
rinnen zur Unterstützung der interkul-
turellen Elternarbeit an Schulen
»   Bei Bedarf: Dolmetscher/-innen für 
Elterngespräche, die rechtliche Rele-
vanz haben
1
2
3
Fall- 
scouts:
Sozialpädagogische 
Unterstützung  
der Kinder, Jugend-
lichen und ihrer 
Erziehungsberech-
tigten

13
Integrationsstellen
Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung „Vielfalt gestalten – Teilhabe und 
Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ vom 17.12.2019 (BASS 
14-21 Nr. 4) ersetzt den Runderlass des MSW vom 29. Juni 2012.
Laut Erlass ist es die Aufgabe der Schulen, Teilhabe und Integration durch Bildung, insbe-
sondere im Hinblick auf interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgän-
gige Sprachbildung, zu fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schulen bei dieser Aufgabe durch die Bereit-
stellung von sogenannten Integrationsstellen.
Die Integrationsstellen sind laut Runderlass für folgende  
Handlungsfelder zu verwenden: 
»  die Erstförderung in der deutschen Sprache für neu zugewanderte Schüler/-innen und 
im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung „Integration und 
Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ vom 15. Oktober 2018 
(BASS 13-63 Nr. 3) (Handlungsfeld A),
»  die Förderung der deutschen Sprache für alle Schüler/-innen im Regelsystem, insbeson-
dere im Bereich der Bildungssprache (Handlungsfeld B),
»  die Weiterentwicklung von Unterricht und Schulleben durch die Initiierung und Versteti-
gung von interkulturellen Schulentwicklungsprozessen (Handlungsfeld C). Dabei sind die 
Stellen für die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Schule 
und Elternhaus, zur interkulturellen Verständigung oder für verschiedene Vorhaben gegen 
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu verwenden.
Die Integrationsstellen können von den Schulen für die Handlungsfelder A (Stellen für die 
Deutschförderung innerhalb der Erstförderung) und C (Stellen für interkulturelle Schul- und 
Unterrichtsvorhaben) von Schulen bzw. im Handlungsfeld C auch von Schulnetzwerken 
beantragt werden. 
Stellen für das Handlungsfeld B werden vom Ministerium auf der Grundlage der Schüler/-in-
nenzahlen und auf der Basis eines Schulsozialindexes an die oberen Schulaufsichtsbehörden 
zugewiesen.
Antragsfrist für Stellen in den Handlungsfeldern A und C ist der 31. Oktober des Kalender-
jahres für den darauffolgenden Zuweisungszeitraum (erstmalig: 31. Oktober 2020).
Auf der Webseite des Bildungsportals des Landes NRW finden Sie Links zur Neufassung des 
Runderlasses „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von 
Integrationsstellen“ und zum Antrag auf Zuweisung von Integrationsstellen.
www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Kontext/Antrag-Integrations -
stellen/index.html
In Münster berät das Kommunale Integrationszentrum Schulen in interkulturellen Schul-
entwicklungsprozessen und ist bei der Beantragung von Integrationsstellen behilflich.
KONTAKT:
Peninna-Isabell Knollmann
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 0251/ 492-7084
E-Mail: Knollmann@stadt-muenster.de
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

14
GeseLlscHaftLiche 
TeiLhABe und  
finanzieLle 
(ersT-)aUsstaTtung

15
Was?
(Leistungen)
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem 
Einkommen, damit sie an Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im 
sozialen oder kulturellen Bereich teilnehmen können. Dazu gehören beispielsweise Schulausflüge, 
Klassenfahren, Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten. Die Teilnahme am Mittagessen in der Schule, 
Kita oder Tagesbetreuung wird ebenso gefördert wie geeignete Nachhilfe, wenn die schulrechtlich 
festgelegten Lernziele gefährdet sind. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 
25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) erhalten, wenn sie 
»   in einer Familie mit einem sehr geringen Haushaltseinkommen leben oder einem Haushalt 
angehören, der Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) oder Asylbewerber-
leistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Sozialhilfe 
bezieht, und
»   eine Kita, eine allgemein- oder eine berufsbildende Schule oder ein Weiterbildungskolleg  
besuchen und
»  keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Antragsver-
fahren/ Zu-
ständigkeit
Der Antrag für Leistungen aus dem BuT („Erklärung zu Bedarfen für Bildung und Teilhabe“) wird 
beim Jobcenter der Stadt Münster gestellt. Um eine finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, 
Lernförderung und Schülerbeförderung zu erhalten, sind auf entsprechenden Zusatzbögen noch 
ergänzende Angaben zu machen. 
Der Zusatzbogen für Klassenfahrten erfordert die Unterschrift der Schulleitung, der Zusatzbogen 
Lernförderung die Unterschrift des Antragstellenden und der Schulleitung und der Zusatzbogen 
Schülerbeförderung muss vom Antragstellenden und einem/einer Schulvertreter/-in unterschrie-
ben werden.
Die erforderlichen Formulare sind im Jobcenter erhältlich oder können auf der Homepage  
aufgerufen werden:
www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/antraege.html
Die Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Jobcenter, in der Geschäftsstelle Mitte, am 
Ludgeriplatz 4 in Münster.
Auf der Homepage finden Sie, differenziert nach Buchstabengruppen, die Namen und Telefonnum-
mern der zuständigen Sachbearbeiter/-innen:
www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe.html
Weitere  
Hinweise 
(Münsterland-
Karte)
Wer Anspruch auf Leistungen hat, bekommt nach dem ersten BuT-Antrag vom Jobcenter die  
MünsterlandKarte (auch BildungsKarte genannt) geschickt. Mit ihr bezahlen berechtigte Kinder 
und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge 
direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder Bargeld. Der Anbieter notiert die Daten und rechnet 
über das Internet ab. 
Die Homepage der BildungsKarte informiert darüber, welche Anbieter/-innen die Münsterland-  
Karte akzeptieren, welche Angebote genutzt werden können und wie die Karte funktioniert:
www.bildungs-karte.org/pages/public/info.php
Kontakt Jobcenter Münster 
Geschäftsstelle Mitte
E-Mail: BildungundTeilhabe@stadt-muenster.de
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 
und Kurzinformation zur MünsterlandKarte

16
Was?
(Leistungen)
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) können Schüler/-innen eine Lernförderung in 
Anspruch nehmen. Den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen kann eine geeignete Lern-
förderung im Rahmen eines schulnahen Angebotes in den Räumlichkeiten der Schule oder bei einem 
anerkannten privaten Träger bewilligt werden.
In Münster hat die Verwaltung beginnend mit dem Schuljahr 2011/12 ein Verfahren entwickelt, 
das auf eine möglichst bedarfsgenaue Förderung der berechtigten Schüler/-innen „mit der Schule 
– in der Schule“ ausgerichtet ist. Der größte Teil der BuT-Lernförderung findet als außerschulische 
Maßnahme in der Schule statt.
In der Regel wird Lernförderung für bis zu zwei Fächer beantragt. Die Lernförderung wird für gewöhn-
lich bis zum Ende eines Schuljahres gewährt.
Unter wel-
chen Bedin-
gungen? 
(Leistungs- 
voraus- 
setzungen)
Unter der Voraussetzung, dass die schulischen Angebote zur individuellen Förderung ausge-
schöpft sind, können leistungsberechtigte Schüler/-innen die BuT-Lernförderung in Anspruch 
nehmen, wenn 
»  …wesentliche, nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegte Lernziele gefährdet sind. Als 
Lernziele anerkannt werden in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe, das Erreichen 
des Schulabschlusses, das Erreichen eines höheren Leistungsniveaus (ab Klasse 8) sowie die Ver-
besserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
»  …Schüler/-innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zur Unterstützung einer schnelleren schuli-
schen und gesellschaftlichen Integration eine zusätzliche Sprachförderung im Fach Deutsch benötigen.
Für wen? 
(Zielgruppe)
BuT-Lernförderung können Schüler/-innen unter 25 Jahre erhalten, wenn sie in Münster BuT-  
berechtigt sind, d.h.:
»  in einer Familie mit einem sehr geringen Haushaltseinkommen leben oder einem Haushalt angehö-
ren, der Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) oder Asylbewerberleistungsge-
setz, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Sozialhilfe bezieht,
»  eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule oder ein Weiterbildungskolleg besuchen und
»  keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Antragsver-
fahren/ Zu-
ständigkeit
In Münster wird die BuT-Lernförderung kooperativ durch das Jobcenter, das Sozialamt und das Amt 
für Schule und Weiterbildung abgewickelt. 
Der Antrag auf Lernförderung wird bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Amtes für 
Schule und Weiterbildung eingereicht. 
Antragsteller sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die i.d.R. seitens der Schule hinsichtlich 
ihres BuT-Anspruchs auf Lernförderung beraten werden; erforderlich ist außerdem eine Stellung-
nahme der Schule. Die erforderlichen Formulare können auf der Homepage der Stadt Münster 
aufgerufen werden unter: 
www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/59_jobcenter/pdf/bildung-teilha -
be_lernfoerderung.pdf
Nach der fachlichen Beurteilung des Antrags durch die Schulpsychologische Beratungsstelle kann 
anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen eine geeignete Lernförderung bewilligt werden.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle berät die münsterschen Schulen bei der Umsetzung und 
Organisation der Förderung vor Ort und kümmert sich bei den schulnahen Angeboten in enger 
Umsetzung mit der Schule um die Koordinierung der Förderung und die Auswahl der Förderkräfte.
Kontakt Iris Roth
Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster
Tel.: 0251/ 492-4091
E-Mail: Roth@stadt-muenster.de
Lernförderung im Rahmen des Bildungs-  
und Teilhabepakets (BuT)

17
Was?
(Leistungen)
Von der MünsterlandKarte zu unterscheiden ist der Münster-Pass. Der Münster-Pass soll die ge-
sellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen unterstützen. Inhaber/-innen des 
Münster-Passes können zahlreiche Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote zu stark ermäßigten 
Preisen wahrnehmen. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Den Münster-Pass erhalten alle in Münster wohnenden Personen, die folgende Leistungen 
beziehen:
»  Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II),
»  Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII),
»  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII,
»  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
»   ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesver-
sorgungsgesetz oder
»  Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. 
Zustellung/ 
Zuständigkeit
Wer laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 vom Jobcenter Münster oder Leistungen 
zum Lebensunterhalt vom Sozialamt der Stadt Münster bezieht, erhält den Münster-Pass unaufge-
fordert per Post. Wer Leistungen neu beantragt, erhält den Münster-Pass vom/von der Sachbearbei-
ter/-in ausgehändigt.
Leistungsberechtigte, die keinen Münster-Pass erhalten haben, bekommen ihn bei Vorlage 
ihres aktuellen Bewilligungsbescheides 
»   im Kundenzentrum Soziales (bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 oder Asylbewerber-
leistungsgesetz sowie bei ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfür-
sorge nach dem Bundesversorgungsgesetz), 
»   in der Fachstelle Bildung und Teilhabe des Jobcenters (bei Kinderzuschlag nach § 6a Bundes-  
kindergeldgesetz) oder 
»    im Kundenzentrum des Jobcenters (bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2) ausgehändigt.
Die Münster-Pässe werden zum 1. Mai und zum 1. November versandt. Die Gültigkeit der Pässe 
beträgt sechs Monate.
Bei Verlust des Münster-Passes wird pro Person einmal im Jahr ein Ersatzpass bei Vorlage des aktu-
ellen Bewilligungsbescheides ausgestellt.
Weitere 
Hinweise 
Einen Link zu einer Liste der teilnehmenden Anbieter und Einrichtungen finden Sie auf der  
Homepage der Stadt Münster unter:
www.stadt-muenster.de/sozialamt/muenster-pass.html
Kontakt Sozialamt
Tel.: 0251/ 492-5038
E-Mail: Pape@stadt-muenster.de
Münster-Pass

18
Was und für 
wen? 
(Leistung und 
Zielgruppe)
Bei der Anschaffung von Schulbüchern müssen die Eltern einen Teil der Kosten zahlen, den soge-
nannten Eigenanteil. Wer in Münster wohnt und Leistungen nach dem SGB XII, SGB II, Asylbewer-
berleistungsgesetz bzw. Jugendhilfegesetz erhält, kann einen Antrag auf Erstattung dieses Eigenan-
teils stellen. 
Antragsver-
fahren/ Zu-
ständigkeit
Der Antrag wird beim Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster gestellt.
Bei der Antragstellung sind die notwendigen Unterlagen (aktueller Bewilligungsbescheid) einzurei-
chen bzw. vorzulegen. Außerdem ist eine Mitteilung der Schule erforderlich, welche Bücher unter 
den Eigenanteil fallen.
Weitere  
Hinweise 
Aktuelle Informationen zur Antragstellung und das entsprechende Antragsformular können auf der 
Homepage der Stadt Münster aufgerufen werden unter:
www.stadt-muenster.de/schulamt/service/formulare.html
Kontakt Edith Schulte 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Tel.: 0251/ 492-4045
E-Mail: SchulteEdith@stadt-muenster.de
Bettina Jahnig 
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-4062
E-Mail: JahnigT@stadt-muenster.de
Erstattung von Kosten für Schulbücher

19
Was und für 
wen?
(Leistung und 
Zielgruppe) 
Schüler/-innen, die mit Bus oder Bahn zur Schule kommen, können die Fahrkosten bis zu einem 
Höchstbetrag von 100 Euro erstattet bekommen. Die Stadt Münster übernimmt als Schulträger 
die notwendigen Schüler/-innenfahrkosten, die bis zur nächstgelegenen städtischen Schule der 
entsprechenden Schulform entstehen. Maßgebliche Anspruchsvoraussetzung ist die Länge des 
Schulweges.
Einen Anspruch auf die Übernahme von Schüler/-innenfahrkosten haben Schüler/-innen in NRW 
bei Schulwegen folgender Länge:
»   Grundschulen, Förderschulen (Klassen 1 - 4) bei Schulwegen von mehr als 2 km,
»   Förderschulen (Klassen 5 bis 10), Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen 
und Gymnasien (Klassen 5 bis 10) bei Schulwegen von mehr als 3,5 km,
»   Gesamtschulen (Klassen 11 bis 13), Gymnasien (Klassen 11, 12 und gegebenenfalls 13), Berufskol-
legs bei Schulwegen von mehr als 5 km.
In der Regel haben diese Schüler/-innen einen Anspruch auf Ausstellung eines ermäßigten goCardAbos 
der Verkehrsgemeinschaft Münsterland, in Münster erhältlich bei mobilé am Berliner Platz 22.
Mit dem goCardAbo erhalten die Schüler/-innen die Möglichkeit, mit dem ÖPNV zur Schule zu 
fahren, aber auch in der Freizeit ganzjährig im gesamten Münsterland beliebig zu fahren. 
Eigenanteil an 
den Kosten
Für die Freizeitnutzung des goCardAbo wird ein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt für das 
dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie, sowie für anspruchsberechtigte Schü-
ler/-innen, die laufende Leistungen nach dem SGB XII enthalten.
Kinder und Jugendliche, die den Münster-Pass besitzen und deren Schul- und Wohnort Münster ist, 
erhalten bei Vorlage des Münster-Passes und ihres Personalausweises eine 50-prozentige Ermäßi-
gung auf den zu zahlenden Eigenanteil.
ES ERGEBEN SICH FOLGENDE KOSTEN:
Bei Übernahme der Schüler/-innenfahrkosten durch die Stadt Münster
 Eigenanteil  Ermäßigter Eigenteil für  
Münster-Pass-Inhaber/-innen
…für volljährige Schüler/-innen 12 Euro pro Monat 6 Euro pro Monat
…für das erste minderjährige Kind 12 Euro pro Monat 6 Euro pro Monat
…für das zweite minderjährige Kind   6 Euro pro Monat 3 Euro pro Monat
Ohne Übernahme der Schülerfahrkosten 
 Normalpreis  Eigenteil für Münster-Pass  
Inhaber/-innen
…für jedes Kind 22 Euro pro Monat 11 Euro pro Monat
 (Stand: 30.06.2020, Preisänderung möglich)
Antragsver-
fahren/ Zu-
ständigkeit
Für die Bewilligung der Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen, die eine städtische Schule besu-
chen, ist das Amt für Schule und Weiterbildung zuständig. Die Beantragung der Kostenübernahme 
erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung (Schulanmeldebogen) und wird an das Amt für Schule und 
Weiterbildung übermittelt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, schickt das Amt für Schule und Weiterbildung den Bewilligungs-
bescheid an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die unter Vorlage des Bescheides das go-
CardAbo bei mobilé, Berliner Platz 22, abschließen können.
Bei Schulen in privater Trägerschaft (Waldorfschule, Montessorischule, Friedensschule u.a.) ist der 
jeweilige Träger für die Erstattung von Fahrkosten zuständig.
Kontakt Marcus Ueschner
Amt für Schule und Weiterbildung 
Tel.: 0251/ 492-4041
E-Mail: Ueschner@stadt-muenster.de
Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen – goCardAbo

20
Mitmachkinder - 
Förder- und Patenprogramm
Kommunale Stiftungen Münster
Die Kommunalen Stiftungen Münster sind Stiftungen, die nach dem Willen 
der Stiftenden von der Stadt Münster treuhänderisch geführt werden. Sie sind 
gemeinnützig, unterstützen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, und 
fördern das ehrenamtliche Engagement. 
Nähere Informationen finden Sie unter: 
www.stiftungen-muenster.de
Förderung von Kindern und Jugendlichen durch die 
Stiftung Bürgerwaisenhaus und ihren Stiftungsfonds 
Mitmachkinder
Ein Handlungsfeld der Kommunalen Stiftungen Münster ist die individuelle 
Förderung von Kindern und Jugendlichen. Hier ist die Stiftung Bürgerwaisen-
haus aktiv. Unter ihrem Dach wurde 2009 der Stiftungsfonds Mitmachkinder 
eingerichtet, der die gesellschaftlichen Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen in Münster durch außerschulische Förderung verbessert. Persön-
lichkeitsentwicklung und Interessenentfaltung stehen dabei im Vordergrund. 
Dafür gibt es ein finanzielles Förderprogramm und ein Patenprogramm. Um 
die Programme durchführen zu können, ist die Stiftung Mitmachkinder auf 
Spenden angewiesen. 
Weitere Informationen finden Sie unter :
www.mitmachkinder.de
Finanzielles Förderprogramm der Stiftung  
Mitmachkinder
Mit dem finanziellen Förderprogramm werden Teilnehmerbeiträge für Kinder 
und Jugendliche aus Münster bis zum vollendeten 17. Lebensjahr übernom-
men. Gefördert werden Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit Aktivi-
täten und Maßnahmen außerhalb von Schule und Kindertagesbetreuung, die 
wegen zu geringer materieller Mittel der Familie nicht aufgebracht werden 
können. So erhalten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, außerhalb 
der Schule z.B. eine Sportart zu betreiben, ein Musikinstrument zu lernen oder 
einen Kunstkurs zu besuchen.

21
Einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen
Anträge können ausschließlich von Personen gestellt werden, die als haupt-
berufliche Fachkräfte in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in 
Beratungsstellen arbeiten oder von Beschäftigten, die in einem sozialen 
Beratungs- bzw. Betreuungszusammenhang mit dem Kind und dessen Familie 
stehen. Die Fachkräfte müssen begründen, warum eine bestimmte Förder-
maßnahme für ein Kind geeignet ist, und eine Prognose dazu abgeben, was 
die Förderung für die Entwicklung des Kindes bringen wird.
Der Vergabe von Förderzuschüssen liegen stiftungseigene Richtlinien zugrun-
de. Die Richtlinien sind die Fördergrundsätze des Programms mit Informatio-
nen zum Antrag, zu den Antragsberechtigen, sowie den förderfähigen Kosten. 
Auf der Homepage der Stiftung Mitmachkinder finden Sie die Richtlinien und 
auch die erforderlichen Antragsformulare: 
www.mitmachkinder.de/de/programme--projekte/foerderprogramm/
Patenprogramm der Stiftung Mitmachkinder
Im Rahmen des Patenprogramms unterstützen ehrenamtliche Erwachsene, 
die sogenannten Mitmachpaten, Kinder aus einkommensschwachen Familien 
durch gemeinsame Freizeitaktivitäten dabei, ihre Talente und Fähigkeiten 
zu entdecken und ihre Persönlichkeit zu stärken. Zielgruppe des Patenpro-
gramms sind Kinder aus ganz Münster zwischen 5 und 12 Jahren, die von der 
Begleitung eines Erwachsenen profitieren können. Die gemeinsame Zeit kann 
eine Lücke schließen, wenn viele Geschwisterkinder zu betreuen sind, wenn 
Eltern alleinerziehend sind, aber auch wenn sie durch Krankheit eingeschränkt 
sind oder ein persönliches Netzwerk fehlt. 
www.mitmachkinder.de/de/programme--projekte/patenprogramm/
Kontakt
Martina Kreimann
Geschäftsstelle Kommunale 
Stiftungen Münster
Tel.: 0251/ 492-5901
E-Mail: Kreimann@stadt-muenster.de
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

22
ÜbERsEtZEN 
und VERstehEN

23
Dolmetscher/-innen 
Was?
(Angebot)
Die Dolmetscher/-innen übersetzen Gespräche über rechtsbindende Angelegenheiten.
Neben persönlichen Übersetzungsgesprächen gibt es auch die Möglichkeit des Telefon-  
Dolmetschens (Telefonkonferenz).
Für wen? 
(Zielgruppe)
Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen an Schulen, Schulsozialarbeiter/-innen,  
Schulsekretärinnen.
Warum?
(Ziele) 
Professionelle Dolmetscher/-innen sind immer dann wichtig, wenn es in Gesprächen um  
rechtsbindende Angelegenheiten geht. 
Zu diesen zählen:
1. Schulpflicht (§ 34, § 37 Schulgesetz – Schullaufbahn)
2. Einhaltung der Schulpflicht (§ 41 Schulgesetz)
3. Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis (§ 42 Schulgesetz) 
4. Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen (§ 43 Schulgesetz)
5. Aufnahme in die Schule, Schulwechsel (§ 46 Schulgesetz)
6. Beendigung des Schulverhältnisses (§ 47 Schulgesetz)
7. Grundsätze der Leistungsbewertung (§ 48 Schulgesetz)
8.  Pädagogische Gespräche mit Schüler/-innen und deren Eltern   
(§ 53 Schulgesetz – Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen) 
9. Schulgesundheit (§ 54 Schulgesetz)
11.   Schulmitwirkungspflicht der Eltern  
(§ 65, § 67, § 70, § 72, § 73 Schulgesetz – Mitarbeit in Gremien)
12.   Themenbereich der Sonderpädagogischen Förderung  
 (§ 19 Schulgesetz – AO-SF-Verfahren, Gespräche zu Fördermaßnahmen)
Von wem?
(Anbieter/-in)
Die Dolmetscher/-innen werden vermittelt durch die Abteilung Integration, Bildungsberatung, 
Schulsozialarbeit im Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster.
Wo? Neben dem Dolmetschen vor Ort (z.B. in Schulen, Flüchtlingseinrichtungen, Familien) besteht die 
Möglichkeit des Telefondolmetschens (Telefonkonferenz).
Antrags-
verfahren
Das für die Anforderung von Dolmetscher/-innen zu verwendende Antragsformular ist  
im Intranet der Stadtverwaltung abrufbar:
intranet-ms.stadt-muenster.de/amt-fuer-schule-und-weiterbildung/formulare/sekretariat.html
Die Intranet-Seite kann von allen kommunalen Schulverwaltungs-PCs in den Sekretariaten  
aufgerufen werden.  Sekretariate können das Formular aber auch per Mail beim Amt für Schule und 
Weiterbildung anfordern.
Kosten und 
Antragsfrist
Die Kosten für den Einsatz der beim Amt für Schule und Weiterbildung angeforderten Dolmet-
scher/-innen für rechtlich relevante Gespräche übernimmt die Stadt Münster. 
Bitte stellen Sie Ihren Antrag ca. eine Woche vor dem gewünschten Termin.
Weitere  
Hinweise
Nach einem Dolmetscher/-innen-Einsatz vor Ort bestätigen Sie bitte Termin und Dauer auf der  
von dem/der Dolmetscher/-in vorzulegenden Bescheinigung mit Ihrem Schulstempel und der 
Unterschrift der Ansprechperson.
Nach einem Dolmetscher/-innen-Einsatz im Rahmen einer Telefonkonferenz teilen Sie dem  
Amt für Schule und Weiterbildung bitte Termin und Dauer per E-Mail mit.
Kontakt Silke Neugebauer
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-4065
E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de
Eva Maria Witte
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-2881
E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de

Was?
(Leistungen)
Sprach- und Kulturmittlerinnen sind mehrsprachig (u.a. deutsch, türkisch, ukrainisch, russisch, 
polnisch, französisch, arabisch, persisch, afghanisch) und mit mindestens zwei Kulturen und den 
kulturspezifischen Unterschieden der Sprache vertraut. Sie sind geschult in interkultureller Kom-
munikation und leisten, vor Ort in der Schule oder bei Bedarf auch telefonisch, Unterstützung bei 
der Verständigung. Sprach- und Kulturmittlerinnen haben die Qualifizierung zur „Sprach- und 
Kulturmittlerin für Schulen“ und die Kompaktausbildung des „Transkulturellen und interreligiösen 
Lernhauses der Frauen“ im Haus der Familie absolviert. Sie können:
»   die interkulturelle Kommunikation in der Schule begleiten (z.B. Elterngespräche), 
»   unterschiedliche Sichtweisen verstehen und vermitteln, 
»   in Konfliktsituationen moderieren, 
»   die Strukturen des deutschen Schulsystems erklären, 
»   interkulturelle Begegnungen gestalten, 
»   Familien für die Mitwirkung in der Schule begeistern.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen an Schulen, Schulsozialarbeiter/-innen,  
Schulsekretärinnen.
Warum? 
(Ziele)
Zentrale Ziele der Sprach- und Kulturmittlerinnen sind:
»   Eltern in das schulische Leben ihrer Kinder einzubeziehen,
»   die Integration und den Lernerfolg von zugewanderten Kindern und Jugendlichen durch gute 
Kommunikation zwischen Eltern und Schule zu unterstützen,
»   zugewanderte Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg zu stärken, 
»   dabei zu helfen, Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden. 
Von wem?
(Anbieter/-in)
Es handelt sich um ein kooperatives Angebot des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt 
Münster und des Hauses der Familie, Katholisches Bildungsforum im Stadtdekanat Münster. 
Den Einsatz der Sprach- und Kulturmittler/-innen koordiniert die Abteilung Integration, Bildungs-
beratung, Schulsozialarbeit im Amt für Schule und Weiterbildung.
Wo? Die Sprach- und Kulturmittlerinnen kommen in die Schulen.
Antrags-
verfahren
Das für die Anforderung einer Sprach- und Kulturmittlerin zu verwendende Antragsformular ist 
im Intranet der Stadtverwaltung abrufbar:
intranet-ms.stadt-muenster.de/amt-fuer-schule-und-weiterbildung/formulare/sekretariat.html
Die Intranet-Seite ist von allen kommunalen Schulverwaltungs-PCs in den Sekretariaten aufrufbar. 
Sekretariate können das Formular aber auch per Mail bei der Bildungsberatung im Amt für Schule 
und Weiterbildung  anfordern.
Kosten und 
Antragsfrist
Die Kosten für den Einsatz der beim Amt für Schule und Weiterbildung angeforderten Sprach- und 
Kulturmittlerinnen übernimmt die Stadt Münster.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag ca. eine Woche vor dem gewünschten Termin.
Sprach- und Kulturmittlerinnen für Schulen –  
ein Angebot zur interkulturellen Elternarbeit
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Weitere  
Hinweise
Nach einem Sprach- und Kulturmittlerinnen-Einsatz vor Ort bestätigen Sie bitte Termin und Dauer 
auf der von der Sprach- und Kulturmittlerin vorzulegenden Bescheinigung mit Ihrem Schulstempel 
und der Unterschrift der Ansprechperson.
Kontakt Silke Neugebauer
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-4065
E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de
Eva Maria Witte
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-2881
E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de
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26
Was?
(Angebot)
Eine mehrsprachige interkulturelle Unterstützung in der Elternarbeit durch kompetente ehrenamt-
liche Muttersprachler/-innen bietet der Integrationsrat der Stadt Münster in Kooperation mit den 
Migrant/-innen-Selbstorganisationen an.
Die Muttersprachler/-innen agieren als Brücke zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtungen 
und unterstützen zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche auf dem Weg ins deutsche 
Schulsystem in allen Fragen der Bildungslaufbahn sowie beim Übergang Schule - Beruf in den fol-
genden Sprachen: Albanisch, Arabisch, Aserbaidschanisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Grie-
chisch, Kurdisch-Kurmandschi, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, 
Tamilisch und Türkisch. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen können von allen am Schulleben Beteiligten nachgefragt 
werden.
Warum?
(Ziele) 
Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen unterstützen Eltern und Schüler/-innen bei der Orientie-
rung im Schulsystem und sind eine wichtige Hilfe bei der Kommunikation zwischen Elternhaus und 
Schule.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Integrationsrat der Stadt Münster in Kooperation mit den Migrant/-innen-Selbstorganisationen.
Wo? Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen kommen in die Schulen.
Wann? Nach Absprache.
Kosten und 
Verfahren
Für Eltern und Schulen entstehen keine Kosten.
Schulen, die Bedarf an ehrenamtlichen Übersetzer/-innen haben, wenden sich an den Integrations-
rat der Stadt Münster.
Kontakt Dr. Ömer Lütfü Yavuz
Integrationsrat der Stadt Münster
Tel.: 0176/ 25191257
E-Mail: Yavuz@muenster.de
Mehrsprachige Unterstützung  
durch Ehrenamtliche

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Was?
(Angebot)
Das Kommunale Integrationszentrum Münster hält einen Pool von ehrenamtlichen Übersetzer/-in-
nen vor. 
Diese begleiten Eltern mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen zu unterschiedlichen 
Veranstaltungen, wie z.B. Sprechstunden, Elternabenden oder Informationsveranstaltungen. Durch 
ihre Sprachkenntnisse helfen sie, vorhandene Sprachbarrieren abzubauen und unterstützen den 
Dialog zwischen Eltern und Schule. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Der Pool kann angefragt werden von Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sowie 
Einrichtungen im Rahmen des offenen Ganztags.
Warum?
(Ziele) 
Ehrenamtliche Übersetzer/-innen unterstützen Eltern darin, sich in das schulische Leben ihrer 
Kinder einzubringen. Sie sind eine wichtige Hilfe bei der Kommunikation, stärken Eltern im Rahmen 
von schulischen Beteiligungsprozessen und helfen dabei, Missverständnisse in der Kommunikation 
zu vermeiden. 
Von wem?
(Anbieter/-in)
Ehrenamtliche Übersetzer/-innen zur Begleitung von Eltern werden vermittelt durch das Kommu-
nale Integrationszentrum Münster.
Wo? Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen kommen in die Schulen.
Wann? Nach Absprache.
Weitere 
Hinweise
Ein Verzeichnis der Sprachen, für die ehrenamtliche Übersetzer/-innen nachgefragt werden können, 
findet sich auf der folgenden Webseite des Kommunalen Integrationszentrums Münster:
www.stadt-muenster.de/zuwanderung/unsere-handlungsfelder/bildung-und-sprache/ehrenamtli -
che-uebersetzerinnen-und-uebersetzer.html
Auf dieser Seite findet sich außerdem der Link „Mini-Dolmetscher in verschiedenen Sprachen“, 
der vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Olpe in den Sprachen Albanisch, Arabisch, 
Englisch, Französisch, Russisch und Serbisch herausgeben worden ist und mit hilfreichen Wörtern 
und Sätzen aus verschiedenen Alltagssituationen den Einstieg in Gespräche erleichtern soll.
Kontakt Ellen Brings
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 0251/ 492-7082
E-Mail: Brings@stadt-muenster.de
Else Gellinek
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 0251/ 492-7059
E-Mail: GellinekE@stadt-muenster.de
Nidha Kochukandathil
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 0251/ 492-7086
E-Mail: Kochukandathil@ stadt-muenster.de
Ehrenamtliche Übersetzer/-innen  
zur Begleitung von Eltern

28
begLeiten unD 
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29
Was?
(Angebot)
Kindertageseinrichtungen (Kitas), Grundschulen und die Einrichtungen des offenen Ganztags 
(OGS) tragen engagiert und motiviert zur Integration zugewanderter Familien in Münster bei. 
Unterstützung bietet dabei das Projekt „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften (EBP) – Bildung 
gemeinsam gestalten“. Es dient der Entwicklung und dem Ausbau einer guten, partnerschaftlichen 
Zusammenarbeit mit den Eltern und der Vernetzung mit weiteren bildungsrelevanten Akteuren, 
wie z.B. Familienberatungsstellen, Jugendzentren, Kultur- und Sportvereinen und Migrant/-in-
nen-Selbstorganisationen. Verfolgt wird ein sozialräumlicher Ansatz, wobei bereits bestehende 
lokale Netzwerke und Strukturen genutzt und ausgebaut werden sollen.
Das Kommunale Integrationszentrum Münster übernimmt ein Jahr lang die Projektkoordination, 
in deren Rahmen Qualifizierungsmaßnahmen organisiert und Vernetzungsprozesse unterstützt 
werden und die Begleitung und Fachberatung der Umsetzung von Maßnahmen zur interkulturellen 
Öffnung erfolgt.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Einrichtungen des Offenen Ganztags.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des Projekts sind:
»   das Lernen und die Entwicklung von Kindern kooperativ zu fördern und
»   die Bildungschancen von Kindern mit Migrationsvorgeschichte zu verbessern.
 
Von wem?
(Anbieter/-in)
Träger des Projektes ist das Kommunale Integrationszentrum Münster.
Es führt das Projekt in Abstimmung mit dem Sozialamt, dem Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien, dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie der unteren Schulaufsichtsbehörde durch. 
Wo und 
wann?
Treffpunkte und Zeitpunkte werden individuell zwischen den Projektbeteiligten abgestimmt.
Kosten und 
Verfahren
Die Projektkoordination erfolgt kostenlos.
Interessenten wenden sich an das Kommunale Integrationszentrum Münster.
Kontakt ELEMENTARBEREICH:
Ellen Brings
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 492-7082
E-Mail: Brings@stadt-muenster.de
Nidha Kochukandathil
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 492-7086
E-Mail: kochukandathil@stadt-muenster.de
Projekt Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 
GRUNDSCHULBEREICH: 
Sarah Rieke
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 492-7083
E-Mail: RiekeS@stadt-muenster.de
Kristina Schöning
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 492-7094
E-Mail: SchoeningK@stadt-muenster.de

30
Was?
(Angebot)
Fallscouts sind Sozialpädagog/-innen, die Angebote der Schulsozialarbeit und der Bildungsarbeit 
an und im Umfeld von Grund- und weiterführenden Schulen unterstützen. Dabei kooperieren sie 
mit Beratungsstellen und Bildungsakteuren im Stadtteil. Bei Bedarf arbeiten Fallscouts mit Dolmet-
scher/-innen, ehrenamtlichen Übersetzer/-innen oder Sprach- und Kulturmittlerinnen zusammen.
Sie unterstützen zugewanderte Schüler/-innen
»   beim Ankommen im deutschen Schulalltag,
»   durch die Begleitung ihrer schulischen Laufbahn (Bildungsziele, Förderbedarf, Begabungen etc.),
»   bei Beratungsgesprächen in der Schule oder mit den Eltern.
Sie unterstützen Eltern
»   bei der Orientierung im deutschen Schul- und Bildungssystem, 
»   bei Elterngesprächen, an Elternabenden und allgemein in der Kommunikation mit der Schule, 
»   bei Problemen, Krisen oder Konflikten im schulischen Kontext, 
»   durch Elterncafés in Stadtteilen und Schulen, u.a. mit dem Themenschwerpunkt „Schule und 
Ankommen im deutschen Schulalltag“.
Sie unterstützen Lehrkräfte
»   durch Vernetzung von Bildungsakteuren im Stadtteil,
»   durch Teilnahme an Elterngesprächen oder an Elternabenden, 
»   durch die Begleitung interkultureller Elternarbeit,
»   durch Mediation in Krisen- und Konfliktsituationen.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Zugewanderte Familien, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen an Grund- und 
weiterführenden Schulen.
Warum?
(Ziele) 
Zentrales Ziel ist es, die Bildungsteilhabe und die Chancengleichheit von zugewanderten  
Schüler/-innen zu erhöhen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in Kooperation mit dem Verbund Sozialthera-
peutischer Einrichtungen NRW e.V. (VSE NRW e.V.).
Wo und 
wann?
Bei den Fallscouts handelt es sich um ein mobiles und flexibles Angebot.
Fallscouts agieren auf Nachfrage hin, werden aber auch selbst aktiv, indem sie vorhandene Ressour-
cen im Stadtteil für die Zielgruppe aktivieren und neue erschließen.
Kosten Für die sozialpädagogische Unterstützung durch Fallscouts fallen für Familien und Schulen keine 
Kosten an.
Weitere  
Hinweise
Ein Flyer informiert in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kur-
disch, Russisch und Serbisch über das Angebot der Fallscouts. 
Er ist an allen Schulen, in Auslagen der Stadt sowie im Amt für Schule und Weiterbildung erhältlich 
sowie auf der Webseite:
www.stadt-muenster.de/schulamt/zuwanderung-und-schule/fallscouts.html 
Sozialpädagogische Unterstützung  
durch Fallscouts

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Kontakt GRUNDSCHULEN: 
Amt für Schule und Weiterbildung
Freddy Kika
Tel.: 0251/ 492-2886 oder 0151/ 12285328
E-Mail: Kikakongo@stadt-muenster.de
Colleen Püschel
Tel.: 0251/ 492-2823 oder 0176/ 14950071
E-Mail: Pueschel@stadt-muenster.de
Eva Brüning
Tel.: 0251/ 492-2823 oder 0176/ 14950071
E-Mail: BrueningE@stadt-muenster.de
WEITERFÜHRENDE SCHULEN:
Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V.
Fiona Hinz (Stadtteil Nord, Nordost)
Tel.: 0178/ 4705824 
E-Mail: hinz.fallscout@vse-nrw.de
Joanna Harmus (Stadtteil Südost) 
Tel.: 0178/ 4705912 
E-Mail: harmus.fallscout@vse-nrw.de
Ludgera Voß (Stadtteil Südost)
Tel.: 0178/ 4705819 
E-Mail: voss.fallscout@vse-nrw.de
Katharina Schöne (Stadtteil West)
Tel.: 0178/ 4705970 
E-Mail: schoene.fallscout@vse-nrw.de
Anna Nienerowski (Stadtteil Südwest)
Tel.: 0178/ 4705837
E-Mail: nienerowski.fallscout@vse-nrw.de
Philipp Naumann (Stadtteil Südwest)
Tel.: 0176/ 14705741
E-Mail: naumann.fallscout@vse-nrw.de

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33
Was?
(Angebot)
Im Rahmen des Projekts „Kultur-Übersetzer/-innen“ werden Schüler/-innen mit Migrationsvorge-
schichte oder Fluchterfahrung zu Sprach- und Kulturvermittler/ -innen für ihre Schulen ausgebildet. 
Dabei reflektieren die beteiligten Jugendlichen eigene Erfahrungen mit Fremdheit und dem An-
kommen im deutschen System „Schule“ und lernen u.a. kulturelle Sachverhalte aus verschiedenen 
Perspektiven zu sehen und konfliktvermeidend zu moderieren. 
Als Kultur-Übersetzer/-innen bieten sie neu zugewanderten Kindern Orientierungshilfen in der 
Schule und fungieren als Ansprechpartner/-innen. Zudem stehen sie aufgrund ihrer Mehrsprachig-
keit und ihres kulturellen Wissens Lehrkräften beratend zur Seite. 
Das Projekt umfasst einen einwöchigen Workshop sowie anschließende Coachings mit Lehrkräften 
und Kultur-Übersetzer/-innen. Am Ende des Projekts erhalten die Jugendlichen ein Zertifikat. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte oder Fluchterfahrung an weiterführenden Schulen, die 
über eine andere Herkunftssprache als Deutsch verfügen.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des Projekts:
»   Unterstützung des „Ankommens“ neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in der Schule und 
Abbau von Gefühlen wie dem des Fremdseins oder der Sprachlosigkeit und damit ein besserer 
Zugang zu dem deutschen Bildungssystem,
»   Wertschätzung und Nutzung der Ressourcen (Sprache, Erfahrungen, Sichtweisen) von Kindern 
und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte,
»   Unterstützung der interkulturellen Öffnung von Schule.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Amt für  
Schule und Weiterbildung der Stadt Münster.
Wo und 
wann?
Der Beginn des Projekts sowie die Räumlichkeiten, in denen der Workshop stattfindet, werden 
kurzfristig abgesprochen. 
Die sich anschließenden Coachings finden in der Schule statt, die der/ die Kultur-Übersetzer/-in besucht.
Kosten Die Teilnahme an dem Projekt ist für Jugendliche, die eine Schule in Münster besuchen, kostenlos.
Anmelde- 
verfahren
Die Schulen werden rechtzeitig vor Projektbeginn von ESE angeschrieben und über das Projekt und 
den genauen zeitlichen Ablauf informiert.
Interessierte Schulen bzw. Lehrkräfte nehmen daraufhin Kontakt zu ESE auf. Im Rahmen einer Infor-
mationsveranstaltung erhalten sie Gelegenheit, Fragen zu dem Projekt und zur Umsetzung an der 
Schule zu klären. 
Schulen, die an dem Projekt teilnehmen wollen, wählen geeignete Schüler/-innen aus, die sich ihrerseits 
auf einer Informationsveranstaltung noch genauer über das Projekt informieren können. 
Die Anmeldung der Schüler/-innen, die sich zur Teilnahme entschließen, erfolgt über die Schule bei ESE.
Weitere  
Hinweise
Die Handreichung „Die Kultur-Übersetzer/-innen. Interkulturelle Kompetenzen in der Schule –  
Erfahrungen und Perspektiven“ basiert auf den Erfahrungen der Kultur-Übersetzer/-innen-Ausbil-
dung 2017 sowie auf interkulturellen Trainings im Bereich Schule. Sie ist als Broschüre erhältlich 
sowie online abrufbar unter:
www.ese-web.de/wp-content/uploads/2019/09/Brosch%C3%BCre-Kultur-Uebersetzer-druck.pdf
Kontakt Nathalie Schattner
Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e.V. 
Tel.: 0251/ 8327318
E-Mail: schattner@ese-web.de
Kultur-Übersetzer/-innen an Münsters Schulen

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Was?
(Angebot)
Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ bietet in Kooperation mit kompetenten loka-
len Partner/-innen ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsprogramm für zugewanderte Jugend-
liche. In den Projekträumlichkeiten, mit denen ein zentraler und kommunikativer Ort entstanden 
ist, ermöglicht das Projekt den Jugendlichen ein ganzheitliches Ankommen, erleichtert es ihnen, 
sich in die Stadtgesellschaft einzuleben und bietet ihnen gezielte Unterstützung beim Erwerb von 
Bildungsabschlüssen sowie im Rahmen der beruflichen Orientierung. 
Das Angebotsspektrum umfasst u.a.:
»   Bildungs- und Beratungsangebote,
»   Sprachförderung Deutsch und Englisch,
»   Lernförderung Mathematik,
»   Hilfe bei den Hausaufgaben, 
»   berufspraktische Maßnahmen, wie etwa Bewerbungstrainings und EDV-Kurse, 
»   Sport-, Musik-, Kultur- und Kreativangebote sowie
»   Ferien-Sprachintensivkurse Deutsch.
Die Angebote werden den Bedarfen kontinuierlich angepasst.
Ein Wochenplan, der über einen umfassenden Verteiler (u.a. an Schulen, Ämter, Wohngruppen, 
Vormünder etc.) kommuniziert wird, bietet eine genaue Übersicht aller aktuellen Angebote.
Projekt angekommen in deiner Stadt Münster

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Für wen? 
(Zielgruppe)
Zielgruppe des Angebots sind junge, zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 
15 und 21 Jahren, die geringe oder keine Deutschkenntnisse haben und zum Teil mit einem ungesi-
cherten Aufenthaltsstatus in Münster leben. 
Diese Zielgruppe lässt sich in drei Teilgruppen differenzieren:
»   schulpflichtige Seiteneinsteiger: Schüler/-innen ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnisse(n), 
die 15 Jahre alt sind, 
»   berufsschulpflichtige Jugendliche ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnisse(n) zwischen 16 
und 18 Jahren, die an den sechs städtischen Berufskollegs in den Internationalen Förderklassen 
beschult werden und
»   junge Erwachsene zwischen 19 und 21 Jahren ohne Deutschkenntnisse, die über keinen bzw. 
keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des Projekts sind:
»   das Ankommen der Jugendlichen in der Stadtgesellschaft ganzheitlich zu unterstützen,
»   möglichst zeitnah die Weichen für eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt 
zu stellen,
»   durch Angebote am Nachmittag und auch in den Schulferien eine kontinuierliche Unterstützung 
und (Sprach-)Förderung, die über die schulische Unterrichtszeit hinausgeht, zu gewährleisten 
und zu einer nachhaltigen Integration beizutragen. 
Von wem?
(Anbieter/-in)
Kooperationsprojekt der Stadt Münster (Amt für Schule und Weiterbildung), des Ministeriums für 
Schule und Bildung und der Walter Blüchert Stiftung.
Wo? Die Projekträumlichkeiten befinden sich an der Kinderhauser Straße 112 in Münster.
Hier hat die Stadt im Jugendausbildungszentrum der Caritas (JAZ) Räume für das Projekt angemie-
tet. 
Wann? Die Angebote finden in der Regel nachmittags in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr statt.
Vereinzelt werden auch Workshops am Wochenende durchgeführt. 
Die Sprachintensivkurse im Fach Deutsch, die in allen Schulferien angeboten werden, beginnen in 
der Regel um 08.30 Uhr.
Kosten und 
Anmelde- 
fristen
Alle Angebote innerhalb des Projekts sind für die Teilnehmenden kostenfrei. 
Je nach Angebot gibt es unterschiedliche Anmeldefristen, die über einen umfassenden Verteiler 
(s.o.) mitgeteilt werden.
Anmelde- 
verfahren
Eine Anmeldung für die anmeldepflichtigen Kurse erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail im 
Projektbüro. Dies geschieht in der Regel durch die Schüler/-innen selbst, Lehrer/-innen, Schulsozial-
arbeiter/-innen oder durch Sozialarbeiter/-innen in den Einrichtungen.
Kontakt Anđela Rakowski
Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“
Tel.: 0251/ 492-2814
E-Mail: Rakowski@stadt-muenster.de
Annette van Bebber
Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“
Tel.: 0251/ 492-2815
E-Mail: vanBebber@stadt-muenster.de
Patrick Hartz
Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“
Tel.: 0251/ 609-4443
E-Mail: Hartz@jaz-muenster.de

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spracHkompetenz 
aLs schLüssEL 
zum erfolG - 
spracHförDerung

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Was?
(Angebot)
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW. Er findet 
im Bereich des Schulamtes für die Stadt Münster in der Regel im Umfang von 2 bis 3 Wochenstun-
den statt, zusätzlich zum Regelunterricht.
In Münster wird HSU aktuell in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Italienisch, Neugrie-
chisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch (als Sprachengruppe), Spa-
nisch und Türkisch angeboten, wobei sich das Angebot je nach Bedarfslage und personellen und 
organisatorischen Voraussetzungen auch ändern kann.
Für den HSU gibt es einen für alle Sprachen geltenden Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4, 5 bis 6 
sowie einen Lehrplan für die Jahrgänge 7 bis 10.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Schüler/-innen der Primarstufe und der Klassen 5  bis 10 mit internationaler Familiengeschichte, 
die zwei- oder mehrsprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwach-
sen, sowie für neu zugewanderte Schüler/-innen ohne Deutschkenntnisse.
Warum?
(Ziele) 
Der HSU trägt zur Förderung natürlicher Sprachenvielfalt und Wertschätzung lebensweltlicher 
Mehrsprachigkeit bei. 
Die herkunftssprachlichen Fähigkeiten der Schüler/-innen in Wort und Schrift sollen erhalten und 
in Richtung Bildungssprache erweitert werden. Die gute Beherrschung der Herkunftssprache unter-
stützt die Aneignung der deutschen Sprache auf bildungssprachlichem Niveau. Außerdem werden 
wichtige interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Nicht zuletzt dient der HSU auch dem Nachweis 
zusätzlicher Sprachkenntnisse.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Die Durchführung von Herkunftssprachlichem Unterricht für Kinder und Jugendliche, die öffentli-
che Schulen besuchen, ist Aufgabe des Landes. 
Erteilt wird der HSU von Lehrkräften, die Beschäftigte des Landes NRW sind.
Unter wel-
chen Voraus-
setzungen?
HSU-Gruppen können gebildet werden, wenn in der Primarstufe mindestens 15 und in der Sekun-
darstufe I mindestens 18 Schüler/-innen mit derselben Herkunftssprache von den Erziehungsbe-
rechtigten an den Schulen angemeldet werden.
Möglich sind nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde auch schulform- und schulübergreifen-
de Lerngruppen.
Die Einrichtung des HSU erfolgt zum einen nach den Bedarfen und zum anderen nach Maßgabe der 
personellen, haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten.
Wo und 
Wann?
Der Herkunftssprachliche Unterricht findet nachmittags außerhalb des regulären Unterrichts statt.
Ein jährlich aktualisierter Stundenplan, der ca. 14 Tage vor den Sommerferien vom Schulamt an die 
Schulen gesandt wird, informiert über die Unterrichtsorte und -zeiten.
Anmelde-
verfahren/ 
Organisation
Anmeldungen zum Herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen in der Regel bis Ende Februar bei 
den Grundschulen und bis Mitte/ Ende März bei den weiterführenden Schulen.
Während des laufenden Schuljahres können nur Kinder zusätzlich in den Unterricht aufgenommen 
werden, die in Münster neu zuziehen. 
Ein genauer organisatorischer Ablaufplan für das laufende Schuljahr ist im Intranet der  
Stadtverwaltung abrufbar:
intranet-ms.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/40_schule-weiterbildung/rathaus_in -
tern_40/Formulare/Herkunftssprachlicher_Unterricht/allgemein/infoblatt_hsu_2020_01.pdf
Herkunftssprachlicher Unterricht  
im Schulamtsbereich Münster
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Wie werden 
die Leistungen 
gewertet?
Bewertung der im HSU erbrachten Leistungen
Die im Herkunftssprachlichen Unterricht erteilte Leistungsnote wird in das Zeugnis unter „Bemer-
kungen“ aufgenommen. Die im Unterricht erzielte Note hat in Bezug auf Versetzung, Abschlüsse 
und Berechtigungen keine Wirkung, im Unterschied zur HSU-Sprachprüfung am Ende eines Bil-
dungsganges.
In den Zeugnissen der Schuleingangsphase der Grundschule wird statt der Leistungsnote eine Aus-
sage über die Lernentwicklung im Herkunftssprachlichen Unterricht bei „Hinweise zu den Lernbe-
reichen/ Fächern“ aufgenommen. 
HSU-Sprachprüfung am Ende des Bildungsganges
Am Ende ihres Bildungsganges in der Sekundarstufe I legen die Schüler/-innen,  
die den HSU besucht haben, eine Sprachprüfung nach § 5 Abs. 3 APO-SI auf der  
Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab:
a)   Hauptschulabschluss nach Klasse 9
b)   Hauptschulabschluss nach Klasse 10
c)   Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Die Prüfungsnote wird im 
Zeugnis unter „Leistungen“ eingetragen. Unter „Bemerkungen“ wird eingetragen, dass die Note 
auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am HSU beruht und auf welcher Anspruchshöhe die 
Prüfung abgelegt wurde.
Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann bei den genannten Abschlüssen eine 
mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen und damit zum Abschluss führen (vgl. § 5 
Abs. 3 APO-SI). 
Für Schüler/-innen des Gymnasiums gilt, dass auch diese am Ende der letzten Klasse der Sekun-
darstufe I eine Sprachprüfung auf der Anspruchshöhe des mittleren Schulabschlusses (Fachober-
schulreife) ablegen. Bei Vergabe des Abschlusses gemäß § 40 (Hauptschulabschluss) kann eine 
mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache 
ausgleichen (vgl. § 5 Abs. 3 Nr. 5.3.9 APO-SI).
Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote in der Sprachprüfung auf dem An-
spruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als 
fortgeführte Fremdsprache belegt werden (vgl. BASS 13-61 Nr. 2 Abs. 5.4), sofern seitens der Schule 
ein entsprechendes Angebot vorgehalten wird. 
Für neu zugewanderte Schüler/-innen, die nicht in das reguläre Sprachangebot einer Schule einge-
gliedert werden können, ersetzt bei den Schulabschlüssen Hauptschule 9 bzw. Hauptschule 10 (Typ 
A) die Sprachprüfung im HSU die Sprachfeststellungsprüfung der Bezirksregierung (vgl. BASS 13-61 
1.5.2). Diese Schüler/-innen erhalten folgende Zeugnisbemerkung:
„Die Note in _______wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die in einem den Regelunterricht ergän-
zenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde.“
Dies gilt nicht für den Mittleren Schulabschluss. In diesem Fall ist die Sprachfeststellungsprüfung 
abzulegen.
Kontakt SCHULAUFSICHT:
Andrea Kramer
Schulamtsdirektorin im
Schulamt für die Stadt Münster
Generale Integration       
Tel.: 0251/492-4007
E-Mail: KramerAndrea@stadt-muenster.de
ORGANISATION: 
Winfried Engbert
Schulamt für die Stadt Münster
Tel.: 0251/492-4054
E-Mail: EngbertW@stadt-muenster.de
FACHBERATUNG:
Dr. Reinhard Kottmann
Fachberater im Bereich Integration durch  
Bildung im Schulamt für die Stadt Münster
Tel.: 0251/492-2816
E-Mail: Kottmann@stadt-muenster.de
39

Was?
(Angebot)
Schüler/-innen, die erst im Verlauf der Sekundarstufe I oder zu Beginn der Sekundarstufe II nach 
Deutschland kommen, können in der Regel nicht all das nachholen, was gleichaltrige Kinder bzw. 
Jugendliche in Englisch oder einer weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache bereits gelernt 
haben. Zusätzlich stehen viele von ihnen noch vor der Aufgabe, Deutsch zu lernen. 
Ihnen gibt das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zum Erwerb der folgenden Abschlüs-
se eine Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes abzulegen:
»   Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
»   Hauptschulabschluss (nach Klasse 10)
»   Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
»   Anspruchsniveau der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in einer fortgeführten Fremd-
sprache
»   Fachhochschulreife (Abschluss an berufsbildenden Schulen)
Ausgesiedelte Schüler/-innen haben die Option, statt in der Amtssprache ihres Herkunftslandes 
eine Sprachprüfung in Russisch abzulegen.
Das Ergebnis der Note in der Sprachfeststellungsprüfung tritt an die Stelle der Note der ersten oder 
zweiten Pflichtfremdsprache; im Abschlusszeugnis erscheint anstelle der Fremdsprache die Her-
kunftssprache und die in der Prüfung erreichte Note. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen: 
„Die Note in ___________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 
(BASS 13-61 Nr. 1) erteilt.“
In Nordrhein-Westfalen fanden laut Bildungsportal des Landes NRW in den letzten Jahren Prü-
fungen in den folgenden Sprachen statt: Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Griechisch, Italienisch, 
Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, 
Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Die Möglichkeit der Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahl-
pflichtfremdsprachen besteht ausschließlich für zugewanderte Schüler/-innen, die die Sekundar-
stufe I der deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben, nicht in das Fremdsprachenan-
gebot der Schule eingegliedert werden konnten und ihre Herkunftssprache an der Schule nicht 
anstelle einer Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache fortführen konnten. 
Warum?
(Ziele) 
Für einen Schulabschluss in Nordrhein-Westfalen sind Kenntnisse in mindestens einer oder auch in 
zwei Fremdsprachen nachzuweisen. 
Schüler/-innen, die in das Sprachenangebot der Schule nicht mehr eingegliedert werden konnten, 
erhalten durch die Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache die Möglichkeit, durch den 
Nachweis ihrer herkunftssprachlichen Kompetenz einen Schulabschluss zu erlangen.
Unter wel-
chen Voraus-
setzungen?
Voraussetzung für das Ablegen der Sprachfeststellungsprüfung ist, dass fachkundige Prüfer/-innen 
zur Verfügung stehen; ein Rechtsanspruch auf die Prüfung besteht nicht.
Daher sollte die Integration der Schüler/-innen in das Sprachenangebot der Schulen als vorrangig 
gegenüber einer Sprachfeststellungsprüfung angesehen werden. 
Ist bei einem/ einer Schüler/-in die Teilnahme an einer Sprachfeststellungsprüfung beabsichtigt, so 
gilt, dass auf seinem/ ihrem Zeugnis keine Note in der jeweiligen Pflichtfremdsprache erteilt wer-
den darf. Schüler/-innen, die eine Note in der Pflichtfremdsprache erhalten, werden zur Sprachfest-
stellungsprüfung nicht zugelassen.
Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremd-
sprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen für Schü-
ler/-innen, die nicht in das Fremdsprachenangebot der 
Schule eingegliedert werden konnten
40

Anmeldever-
fahren/ Durch-
führung
Die Verantwortung für die Durchführung der Sprachprüfung liegt bei der Bezirksregierung als obe-
rer Schulaufsichtsbehörde. Bei einer geringen Teilnehmer/-innenzahl können die Prüfungen auch 
landesweit zentral bei einer der fünf Bezirksregierungen durchgeführt werden.
Die Schulleitungen bzw. die Leitungen der Weiterbildungseinrichtungen regeln die Information der 
Schüler/-innen und das Anmeldeverfahren zur Prüfung und stellen sicher, dass der Bezirksregierung 
Münster die jeweiligen Anträge fristgerecht vorliegen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in dem 
Schuljahr, in dem der Schulabschluss erworben werden soll. Anträge von Hauptschulen werden auf 
dem Dienstweg zunächst den Schulämtern (Herrn Dr. Kottmann) vorgelegt. Alle anderen Schu-
len richten ihre Anträge unmittelbar an die Bezirksregierung Münster. Laut der Richtlinien für die 
Sprachfeststellungsprüfung (BASS 13-61 Nr. 1) ist die Frist der 15.9 jeden Jahres. Über abweichende 
Fristen informiert die Bezirksregierung Münster. 
Die Bezirksregierung entscheidet über die Zulassung zur Sprachfeststellungsprüfung und orga-
nisiert Ort und Zeitpunkt der Prüfungen. Die Sprachfeststellungsprüfungen finden für die allge-
meinbildenden Schulen und die Berufskollegs einmal jährlich zwischen dem Beginn des zweiten 
Schulhalbjahres und dem 15. März statt. Für Teilnehmer/-innen aus Lehrgängen von Weiterbil-
dungseinrichtungen kann bei Bedarf eine weitere Prüfung im Jahr angeboten werden. 
Das Anmeldeformular für die Sprachfeststellungsprüfung kann auf der Internetseite der Bezirksre-
gierung heruntergeladen werden: 
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschlues -
se_sprachen/sprachpruefungen/index.html
Weitere Hin-
weise
Die Bezirksregierung Münster geht davon aus, dass eine benotbare Eingliederung in das Fremdspra-
chenangebot der Schule in der Regel noch bis zum Ende des 6. Schuljahres möglich ist. Sollte dies im 
Einzelfall nicht erfolgt sein, müssen bei einer Antragsstellung die Gründe dafür dargelegt werden.
Die beabsichtigte Teilnahme an einer Sprachfeststellungsprüfung befreit die Schüler/-innen nicht 
vom Englischunterricht. Sie erhalten obligatorisch die Möglichkeit, Englischkenntnisse zu erwer-
ben, indem sie entweder am Regelunterricht oder an einem den Regelunterricht ergänzenden Un-
terricht im Fach Englisch teilnehmen. Auf den Zeugnissen der Sekundarstufe I wird die Teilnahme 
unter „Bemerkungen“ dokumentiert, jedoch nicht benotet. Die Schule ermöglicht den Schüler/-in-
nen am Ende der Sekundarstufe I die Teilnahme an der Zentralen Prüfung Englisch zum Hauptschul-
abschluss nach Klasse 10 oder zum Mittleren Schulabschluss.
Schüler/-innen aus den Internationalen Förderklassen (IFK) der Berufskollegs werden nicht zur 
Sprachfeststellungsprüfung zugelassen. Ihr Bildungsgang sieht die Möglichkeit vor, einen dem 
Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erwerben, wobei eine nicht ausreichende 
Leistung im Fach Englisch unberücksichtigt bleibt. Somit ergibt sich für diese Schüler/-innengruppe 
keine Notwendigkeit, eine Feststellungsprüfung durchzuführen.
Kontakt SCHULAUFSICHT:
Andrea Kramer 
Schulamtsdirektorin im
Schulamt für die Stadt Münster
Generale Integration
Tel.: 0251/492-4007
E-Mail: KramerAndrea@stadt-muenster.de
FACHBERATUNG:
Dr. Reinhard Kottmann
Fachberater im Bereich Integration durch  
Bildung im Schulamt für die Stadt Münster
Tel.: 0251/492-2816
E-Mail: Kottmann@stadt-muenster.de
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Was?
(Angebot)
Lernen mit viel Spaß und ohne Zensuren: Der Club D bietet zugewanderten Kindern und Jugend-
lichen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen Unterstützung beim Lernen der deutschen 
Sprache an. Gelernt wird auf verschiedenen Sprachniveaus in kleinen Gruppen ohne Notenstress 
mit bewährten, jugendgerechten DaF/DaZ-Materialien.
Ein Einstieg ist auch während des bereits laufenden Schuljahrs möglich.
Die Kinder und Jugendlichen lernen in drei Altersgruppen:
»   10-12 Jahre,
»   13-15 Jahre,
»   16-18 Jahre.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Schüler/-innen ab Klasse 5 ohne oder mit geringen Vorkenntnissen in der deutschen Sprache.
Warum?
(Ziele) 
Club D hilft, sich im Alltag besser orientieren zu können. Das zusätzliche Sprachtraining vermittelt 
mehr Sicherheit in der Sprache und unterstützt die Kinder und Jugendlichen dabei, in der Schule 
erfolgreich zu lernen. 
Von wem?
(Anbieter/-in)
Stadt Münster, Volkshochschule (vhs).
Wo? In den Räumen der Volkshochschule (vhs), Aegidimarkt 3, Münster.
Wann? Ein- bis zweimal in der Woche, nachmittags.
Kosten und 
Anmeldefris-
ten
Club D ist für die teilnehmenden Schüler/-innen ein kostenloses Angebot.
Ein Einstieg ist auch während des Schuljahres möglich.
Anmelde-
verfahren
Die Spracheinstufung, Beratung und Anmeldung erfolgt im Rahmen der Sprachberatung „Deutsch 
als Fremdsprache“ in den Räumen des Info-Treffs der Volkshochschule, Aegidimarkt 3, montags von 
14 – 16 Uhr sowie donnerstags von 14 – 18 Uhr (nicht in den Schulferien).
Weitere  
Hinweise
Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Schüler/-innen eine positive Bemerkung auf dem Zeugnis.
Der mehrsprachig abgefasste Flyer „Mitreden? Auch auf Deutsch. Na klar!“ bietet alljährlich einen 
aktuellen Überblick über die Club D-Kurse.
Er ist an allen weiterführenden Schulen, in Auslagen der Stadt sowie der Volkshochschule (vhs) 
erhältlich.
Kontakt Heike Epping-Hellrung
Volkshochschule Münster
Tel.: 0251/ 492-4362
E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de
Mitreden auch auf Deutsch – Club D  
42

43
Was?
(Angebot)
Das Programm Rucksack Schule basiert auf der sprachwissenschaftlichen Erkenntnis, dass für einen 
guten Erwerb der deutschen Sprache eine solide Basis in den Herkunfts-/Familiensprachen unter-
stützend wirkt. 
Es richtet sich an Kinder und Eltern/Familien mit und ohne internationale Familiengeschichte.
Bedingung für die Durchführung des Programms ist die Anbindung an die Schule: Die Eltern und 
die Schule gehen eine Bildungspartnerschaft ein, bei der der systematische Aufbau bildungssprach-
licher Fähigkeiten im Fokus steht, wobei die Förderung der Herkunfts-/Familiensprache und die För-
derung der deutschen Sprache Hand in Hand gehen. Konkret heißt das, dass Eltern zu Hause bzw. in 
alltäglichen Situationen Themenbereiche des Klassenunterrichts in gezielten Übungseinheiten in 
der Herkunfts-/Familiensprache aufgreifen. 
Fachlich angeleitet werden sie im Rahmen wöchentlicher Elterntreffen durch entsprechend quali-
fizierte, mehrsprachige Elternbegleiter/-innen. Unterstützt wird die Arbeit von und mit den Eltern 
durch die mehrsprachigen Rucksack Schule-Materialien, die an die Unterrichtsinhalte anknüpfen und 
von den Eltern für Übungen in der jeweiligen Herkunfts-/Familiensprache genutzt werden können. 
Das Programm läuft über einen Zeitraum von neun Monaten. Es begreift sich als Angebot zur 
diversitätsbewussten und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung. Für die Elternbeglei-
ter/-innen und die von schulischer Seite beteiligten Fachkräfte („Kontaktlehrkräfte“) finden regel-
mäßige Qualifizierungen und Reflexionstreffen statt.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Grundschulen bzw. mehrsprachig aufwachsende Grundschulkinder und ihre Eltern.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des Programms sind:
»   eine durchgängige sprachliche Bildung zu unterstützen,
»   sprachliche Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen wertzuschätzen und zu fördern, 
»   die interkulturelle Öffnung von Schule zu unterstützen,
»   Eltern in die Bildungsarbeit von Schule einzubeziehen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Kommunales Integrationszentrum Münster.
Wo? In der Schule.
Wann? Das Programm startet in der Regel nach den Herbstferien. 
Kosten und 
Vorlaufzeit
Das Angebot ist für die Grundschulen bzw. die Grundschulkinder und ihre Eltern kostenlos.
Schulen, die an dem Programm teilnehmen wollen, sollten zu Beginn eines Kalenderjahres Kontakt 
zum Kommunalen Integrationszentrum aufnehmen, damit vor dem Start des Programms im Herbst 
ein hinreichender Planungs- und Vorbereitungszeitraum gewährleistet ist. 
Weitere  
Hinweise
Die Universität Hamburg hat eine Evaluation des Programms durchgeführt. Die Kurzzusammenfas-
sung der Ergebnisse finden Sie unter: 
kommunale-integrationszentren-nrw.de/sites/default/files/public/system/downloads/kurzzusam -
menfassung_erkenntnisse_evaluation_rucksack_schule_lengyel_u.a.pdf
Kontakt Kristina Schöning
Kommunales Integrationszentrum Münster
Tel.: 492-7094
E-Mail: SchoeningK@stadt-muenster.de
Programm Rucksack Schule  
für Kinder im Grundschulalter

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Was?
(Angebot)
Mulingula ist ein mehrsprachiges Vorleseprojekt für Grundschulen, das die sprachliche Vielfalt von 
Kindern als selbstverständliches Merkmal einer interkulturellen Schul- und Bildungskultur aufgreift. Bei 
Mulingula lesen Muttersprachler/-innen den Kindern einmal wöchentlich Kindertexte in ihren Erstspra-
chen vor. Auf diese Weise wird den Kindern ein grundlegender Zugang zur Bildungssprache eröffnet: 
Vorlesen geschieht mündlich, doch der Inhalt wird vermittelt über die Schriftsprache, so dass Kinder Er-
zählstrukturen, wie Reihenfolgen, logische Textzusammenhänge und grammatische Aspekte, die nur in 
der Schriftsprache vorkommen, erfassen und somit wichtige Texterfahrungen sammeln. Dabei erhalten 
die Kinder Raum, ihr Sprachwissen einzubringen und sammeln Erfahrungen im Umgang mit herkunfts-
sprachlicher Literatur. Sie reden gemeinsam über den Text, setzen Szenen in Bilder oder in ein Spiel um.
Die Vorlesestunden sind im Stundenplan der Kinder fest verankert.
Das Team der Vorleser/-innen vertritt aktuell neun verschiedene Sprachgruppen: Albanisch, Ara-
bisch, Farsi, Kurdisch, Romanes, Russisch, Serbisch, Tamilisch und Türkisch. Zeichnet sich ein Bedarf 
an weiteren Sprachen ab, so werden Muttersprachler/-innen gesucht und in das Team integriert.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Grundschulen mit Kindern aus zugewanderten Familien, deren Familiensprache eine andere als 
Deutsch ist.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele von Mulingula sind:
»   Leselust zu wecken und eine nachhaltige Lesemotivation aufzubauen, die auf positiven  
Vor-Lese-Erlebnissen der Kinder in ihrer Herkunftssprache aufbaut,
»   die Sprach- und Leseentwicklung gezielt zu unterstützen,
»   grundlegende Textkompetenzen aufzubauen und zu fördern,
»   einen Zugang zur Bildungssprache zu eröffnen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Mulingula ist ein Kooperationsprojekt des Schulamtes für die Stadt Münster und des Amtes für 
Schule und Weiterbildung, das seit Februar 2015 unter dem Dach des Kompetenzteams Münster 
angesiedelt ist.
Wo und 
wann?
Die Vorlesestunden finden einmal wöchentlich während des Schulvormittags in der Schule statt; 
sie sind fest im Stundenplan verankert.
Kosten und 
Vorlaufzeit
Für die teilnehmenden Grundschulen fallen keine Kosten an.
Das Projekt kann mit einer Vorlaufzeit von etwa sechs Wochen realisiert werden. 
Weitere  
Hinweise
Mulingula bietet außerdem an Grundschulen, an denen das Vorleseprojekt verankert ist, zweispra-
chige Vorleseworkshops in einer Klasse für alle Kinder an. So können die deutschsprachigen Kinder 
die jeweilige Herkunftssprache von Mitschüler/-innen wahrnehmen und Kinder literaturbezogene 
Begegnungen mit anderen Sprachkulturen erleben.
Kontakt Krystyna Strozyk
E-Mail: krystyna.strozyk@kt.nrw.de  oder
E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de
Christiane Finger
E-Mail: Christiane.finger@aol.de  oder
E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de
Mulingula – Multilinguale Leseaktivitäten  
an Grundschulen

Was?
(Angebot)
Auf der Webseite mulingula-praxis finden sich ausgewählte Kindertexte namhafter und belieb-
ter Buchautor/-innen, die diese dem Projekt „Mulingula“ als Geschenk überlassen haben: 
https://www.mulingula-praxis.de/
Die Texte stehen in den Sprachen Arabisch, Farsi, Romanes, Russisch, Tamil und Türkisch als Hör- 
und Lesedateien zur Verfügung. Die Kinder können wählen: Sie hören oder lesen in der Herkunfts-
sprache oder auf Deutsch oder in beiden Sprachen. 
Zu jeder Geschichte gibt es interaktive Lernangebote zum Hören, Lesen und Schreiben. In individu-
alisierten Unterrichtsphasen können Kinder damit selbstständig am PC oder am Tablet arbeiten. 
Die Texte und Bilder stehen aber auch zum Download zur Verfügung und können somit auch off-
line, z.B. für eine angeleitete gemeinsame Erschließung, genutzt werden.
Für Lehrkräfte finden sich auf der Webseite zu jedem Kindertext zusätzliche Lehrmaterialien zum 
Download. Alle Übungen beziehen sich konsequent auf das Wort- und Sprachmaterial des jeweili-
gen Kindertextes.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Grundschulen mit Kindern aus zugewanderten Familien, deren Familiensprache eine andere als 
Deutsch ist.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele der Mulingula-Lesegeschichten sind:
»   Leselust zu wecken und eine nachhaltige Lesemotivation aufzubauen, 
»   eigenständige Lese- und Lernerfahrungen zu ermöglichen,
»   die Sprach- und Leseentwicklung gezielt zu unterstützen,
»   einen Zugang zur Bildungssprache zu eröffnen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Mulingula ist ein Kooperationsprojekt des Schulamtes für die Stadt Münster und des Amtes für 
Schule und Weiterbildung, das seit Februar 2015 unter dem Dach des Kompetenzteams Münster 
angesiedelt ist.
Weitere  
Hinweise
Eine genaue Kenntnis der jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schüler/-innen ist die Bedingung für 
einen differenzierten Einsatz der Lehrmaterialien.
Kontakt Krystyna Strozyk
E-Mail: krystyna.strozyk@kt.nrw.de  oder
E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de
Christiane Finger
E-Mail: Christiane.finger@aol.de  oder
E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de
Mulingula–Lesegeschichten: Mehrsprachige Kinder-  
bücher und Lernangebote in der Zielsprache Deutsch 
auf der Webseite mulingula-praxis
45

Was?
(Angebot)
Im Rahmen des Projekts Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche
führen Lehramtsstudierende ein ganzes Schuljahr lang an Grund- und weiterführenden Schulen in 
Münster DaZ-Förderunterricht durch. 
Fachlich ausgebildet, angeleitet und begleitet werden sie durch das Centrum für Mehrsprachigkeit 
und Spracherwerb (CEMES) des Germanistischen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität 
Münster (WWU).
Die beteiligten Studierenden haben mindestens das dritte Fachsemester Bachelor Germanistik bzw. 
Lehramt Deutsch oder eines Fremdsprachenstudiums abgeschlossen. Im Schuljahr 2020/21 sind 18 
Studierende in das Projekt eingebunden.
Der DaZ-Förderunterricht umfasst vier Unterrichtsstunden pro Woche und findet in Kleingruppen 
von vier Schüler/-innen statt. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Grund- und weiterführende Schulen mit einem hohen Anteil an zugewanderten Schüler/-innen mit 
Förderbedarf in Deutsch. Die Auswahl der Schulen trifft die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem 
Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des DaZ-Förderprojekts sind:
»   die Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu  
unterstützen, 
»   einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Bildungschancen zu leisten, 
»   Lehramtsstudierenden wertvolle Praxiserfahrungen für ihre zukünftige Profession  
als Lehrer/-in zu eröffnen.
 
Von wem?
(Anbieter/-in)
Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in Kooperation mit dem Centrum für  
Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) des Germanistischen Instituts der Westfälischen 
Wilhelms-Universität (WWU) Münster.
Wo und 
wann?
Die DaZ-Förderung umfasst ein Schuljahr lang vier Unterrichtsstunden pro Woche und erfolgt  
an und in Absprache mit den beteiligten Schulen. 
Kosten Für die teilnehmenden Schulen fallen keine Kosten an.
Kontakt Dr. Agnieszka Gedack
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-4028
E-Mail: Gedack@stadt-muenster.de 
Janine Vogel
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-4008
E-Mail: VogelJ@stadt-muenster.de
DaZ-Förderprojekt Sprachförderung  
für zugewanderte Kinder und Jugendliche
46

Was?
(Angebot)
JEKISS-DaZ erweitert das JEKISS Projekt, indem es die bewährte Singlernförderung und Grund-
musikalisierung um eine intensivierte Förderung in der deutschen Sprache erweitert: Ein speziell 
entwickelter Förderunterricht in Kleingruppen von acht bis fünfzehn Teilnehmer/-innen ermöglicht 
Kindern, die noch nicht in der Lage sind, alles zu verstehen oder sich in einer großen Gruppe zu 
verorten, einen musikalischen Einstieg in die deutsche Sprache.
An den teilnehmenden Grundschulen arbeitet die DaZ-Lehrkraft einmal in der Woche im Rahmen 
einer Schulstunde im Tandem mit der JEKISS-Chorlehrkraft mit Kleingruppen von acht bis fünfzehn 
Kindern. Die Aufgabe der DaZ-Lehrkraft ist es, Worte und inhaltliche Zusammenhänge bildlich und 
sprachlich zu erläutern, während die JEKISS-Chorlehrkraft das Gelernte über Gesang, Rhythmus und 
Bewegung vertieft. Die gelernten Inhalte können im Klassenunterricht oder im Schulsingen ange-
wandt und mit anderen Kindern musikalisch geteilt werden. 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Grundschulen, die sich auch am JEKISS-Projekt beteiligen bzw. beteiligen möchten.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des JEKISS-DaZ-Projektes sind:
»   Kindern dabei zu helfen, sprachliche, soziale und kulturelle Barrieren zu überwinden,
»   das Selbstbewusstsein der Kinder durch den Einsatz der eigenen Singstimme zu stärken, 
»   musikalische und sprachliche Förderung miteinander zu verbinden.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Stadt Münster, Westfälische Schule für Musik.
Wo? In den sich beteiligenden Schulen.
Kosten,  
Verfahren,
Vorlaufzeit
Das Projekt JEKISS-DaZ ist für die teilnehmenden Schulen ein kostenloses Angebot, das das pädago-
gische Programm an „singenden“ JEKISS-Grundschulen um ein Integrationsprogramm erweitert.
Eine Beteiligung ist auf Antrag bei der Westfälischen Schule für Musik möglich. 
An JEKISS-DaZ interessierte Schulen sollten bis zum 30. Mai oder 30. November eines Kalenderjah-
res Kontakt zur Westfälischen Schule für Musik aufnehmen, damit ein hinreichender Planungs- und 
Vorbereitungszeitraum gewährleistet ist. 
Kontakt Inga Mareile Reuther
Westfälische Schule für Musik
Tel.: 0251/ 492-4418 (Mo: 16.00 – 18.00 Uhr, Di: 12.30 – 13.45 Uhr)
E-Mail: Reuther@stadt-muenster.de
JEKISS-DaZ: Singend Sprache lernen
47

Was?
(Angebot)
Der Deutschsommer der Stiftung Mitmachkinder ist ein dreiwöchiges Ferienprogramm für Grund-
schulkinder, bei dem es um die deutsche Sprache in ihrer Gesamtheit geht. Schriftsprache, Erwei-
terung des Wortschatzes, freies Sprechen, Grammatik und Rechtschreibung sind die Themen im 
Deutschsommer. Die Kinder entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie die deutsche Sprache 
funktioniert.
Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches und methodisch vielfältiges Angebot aus 
Deutsch- und Theaterunterricht sowie Sport und Spielen, das von einem Team aus sozialpädagogi-
schen Fachkräften, Deutschlehrkräften und Theaterpädagogen durchgeführt wird.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Das Angebot ist konzipiert für Schüler/-innen am Ende der dritten Klasse, denen bildungssprachli-
che Deutschkenntnisse fehlen. Der Deutschsommer richtet sich an Kinder, die alltagssprachlich gut 
zurechtkommen, aber z.B. noch Schwierigkeiten haben, Bücher zu lesen, eine Textaufgabe richtig 
zu entschlüsseln oder einen längeren Text im Sachkundeunterricht zu verstehen.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele des Deutschsommers sind:
»   die bewusste Wahrnehmung der deutschen Sprache zu fördern,
»   die deutsche Sprache spielerisch zu vertiefen,
»   den Wortschatz zu erweitern,
»   den kreativen Umgang mit Sprache zu fördern,
»   Lese und Schreibkompetenzen zu fördern und
»   bessere Ausgangsbedingungen für den weiteren Schulbesuch zu schaffen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Die kommunale Stiftung Bürgerwaisenhaus mit ihrem Stiftungsfonds Mitmachkinder führt den 
Deutschsommer in Münster durch. Sie kooperiert dabei mit der Stiftung Polytechnische Gesell-
schaft in Frankfurt am Main, die den Deutschsommer entwickelt hat.
Wann? Drei Wochen in den Sommerferien, montags bis freitags, ca. 9.00 – 16.00 Uhr.
Wo? Der Deutschsommer findet in Münster statt. In den drei Wochen ist aber ggf. ein mehrtägiger  
Aufenthalt mit Übernachtung in einer Jugendherberge im Umland enthalten.
Kosten Für die Teilnehmenden fällt ein Kostenbeitrag von 30 Euro an.
Anmelde- 
verfahren
Die Anmeldung der Kinder erfolgt über die Grundschulen.
Die Schulen erhalten Anfang des Kalenderjahres von der Stiftung Mitmachkinder einen Ordner mit 
allen Informationen und Materialien, die für die Anmeldung benötigt werden (sprachdiagnosti-
scher Test, Anmeldeunterlagen etc.).
Die Schulen treffen eine Vorauswahl der in Frage kommenden Drittklässler/-innen, führen den 
Sprachtest durch und sprechen mit den Eltern, die natürlich erlauben müssen, dass ihr Kind teil-
nimmt. 
Die Anzahl der Plätze im Deutschsommer ist begrenzt.
Deutschsommer für Grundschulkinder –  
Ferien, die schlau machen 
48

Weitere 
Hinweise
Der Deutschsommer Münster wird von der Westfalen AG und der Stiftung Piepenhorst unterstützt.
Auf der Homepage der Stiftung Mitmachkinder sind unter dem Menüpunkt Programme/Projekte 
die Deutschsommer der Jahre 2017, 2018 und 2019 anschaulich dokumentiert und vermitteln 
einen überzeugenden Eindruck von der inhaltlichen und methodischen Vielfalt des Projekts:
www.mitmachkinder.de/
Kontakt Martina Kreimann
Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen Münster
Tel.: 0251/ 492-5903
E-Mail: Kreimann@stadt-muenster.de
49

Was?
(Angebot)
MitSprache bietet in allen Schulferien Sprachintensivkurse an. Dabei erfahren zugewanderte Kinder 
und Jugendliche über kultur- und erlebnispädagogische Elemente Spaß am Lernen und verbessern 
ihre Sprachkenntnisse.
Folgende Angebote sind fest in allen Schulferien installiert:
Deutsch lernen: 
»   Intensivkurse für Anfänger/-innen und fortgeschrittene Anfänger/-innen,
»   MitSprache auf der Bühne – Theater-Sprachkurse für fortgeschrittene Anfänger/-innen und Fort-
geschrittene,
»   Schreibwerkstatt für Fortgeschrittene.
Englisch lernen:
»   Intensivkurse für fortgeschrittene Anfänger/-innen.
Die Kinder und Jugendlichen lernen in drei Altersgruppen:
»   6-9 Jahre, 
»   10-13 Jahre, 
»   14-17 Jahre.
Je nach Angebot finden die Kurse in einem Zeitraum von ein, zwei oder drei Wochen statt.
Außerdem umfasst die Angebotspalette von MitSprache diverse Ferienworkshops (z.B. in den 
Bereichen Film, Theater, Kunst, Musik), die bedürfnisorientiert konzipiert und kontinuierlich weiter 
entwickelt werden.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Zugewanderte Schüler/-innen mit Anfänger- und Fortgeschrittenen-Kenntnissen in Deutsch und/ 
oder Englisch, die eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele der Mit-Sprache-Kurse sind:
»   Deutsch bzw. Englisch spielerisch und in alltäglichen Situationen zu erlernen, 
»   die Stadt kennenzulernen,
»   die sprachliche Bewältigung des Schul-, Lern- und Lebensalltags zu erleichtern,
»   Kreativität und sprachliche Förderung miteinander zu verbinden.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in Zusammenarbeit mit vielfältigen  
Kooperationspartner/-innen, u.a. aus den Bereichen Theater, Kunst, Musik, Literatur, Geschichte, 
Medienpädagogik.
Wo? Die Kurse finden an unterschiedlichen Lernorten in der Stadt Münster statt (z.B. in der Oxford-  
Kaserne, im Paul-Gerhardt-Haus, im Theaterpädagogischen Zentrum, in Schulräumen).
Wann? Je nach Angebot in den Osterferien und/ oder Sommerferien und/ oder Herbstferien,  
i.d.R. von 9.00 – 14 Uhr (mittags gibt es einen Imbiss).
Kosten und 
Anmelde- 
fristen
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Anmeldungen werden bis zu drei Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn erbeten. 
Da die Kurse stark nachgefragt sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. 
Ferienangebot MitSprache –  
Sprach-Intensivkurse in Deutsch und Englisch                                                                                                         
50

Anmelde- 
verfahren
Die Anmeldung erfolgt per Anmeldebogen, der telefonisch oder per E-Mail durch interessierte 
Schüler/-innen, Eltern oder die Schule beim Amt für Schule und Weiterbildung angefragt werden 
kann.
Weitere  
Hinweise
Ein Flyer bietet alljährlich einen aktuellen und detaillierten Überblick über alle MitSprache-Kurse. 
Er ist an allen Schulen, in Auslagen der Stadt und im Amt für Schule und Weiterbildung erhältlich. 
Sie finden ihn außerdem auf der Homepage des Amtes für Schule und Weiterbildung unter 
www.stadt-muenster.de/schulamt/zuwanderung-und-schule/deutsch-lernen.html
Über das Amt für Schule und Weiterbildung kann außerdem die mobile Sprachbox MitSprache 
unterwegs entliehen werden. Sie enthält ausgewählte Materialien für den Unterricht im Bereich 
Deutsch als Zweitsprache. Die Materialien eignen sich zur spielerischen und selbstgesteuerten 
Erarbeitung des Wortschatzes und zur individuellen Sprachförderung. Die Leihfrist für die  
MitSprache-Box beträgt vier Wochen.
Kontakt WEITERFÜHRENDE SCHULEN:
Dr. Agnieszka Gedack
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel.: 0251/ 492-4028
E-Mail: Gedack@stadt-muenster.de 
GRUNDSCHULEN:
Janine Vogel
Amt für Schule und Weiterbildung
Tel: 0251/ 492-4008
E-Mail: VogelJ@stadt-muenster.de
51

52
Was?
(Angebot)
Die Sprachbildungsnetzwerke sind offene Netzwerke, in denen es um den Austausch von Erfahrun-
gen und Wissen rund um die sprachliche Bildung in Schule geht. Dabei liegt der Fokus auf einer 
durchgängigen Sprachbildung.
In zwei schulformübergreifenden Netzwerken – Primarstufe/ OGS sowie Sek I/ II – entwickeln die 
Beteiligten Ideen und Strategien, die geeignet sind, den Erwerb der Bildungsprache systematisch zu 
fördern, Verstehensprozesse zu erleichtern und mehrsprachige Ressourcen  einzubeziehen, um die 
Sprachbildung zu unterstützen. 
Die Teilnehmenden erstellen, erproben und überarbeiten Materialien und Methoden, reflektieren 
ihre Arbeit und tauschen sich kollegial aus. Darüber hinaus werden Materialien, die sich in der 
Praxis bereits bewährt haben, vorgestellt. 
Die Sprachbildungsnetzwerke treffen sich viermal im Jahr.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Lehrkräfte aller Unterrichtsfächer, Fachleute der Schulsozialarbeit sowie Mitarbeitende des Offenen 
Ganztags aus Münster.
Sprachbildungsnetzwerke  
Grundschule/OGS und Sek I/II

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Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele der Sprachbildungsnetzwerke sind:
»   Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Vernetzung zu fördern,
»   für eine vorurteilsbewusste Pädagogik zu sensibilisieren, 
»   eine durchgängige Sprachbildung im Lebensraum Schule zu implementieren,
»   sprachsensiblen Fachunterricht, auch unter Ausschöpfung der Möglichkeiten im Kontext der 
Digitalisierung, zu unterstützen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Die Netzwerkarbeit wird koordiniert vom Kommunalen Integrationszentrum Münster (KI).
Wo? Die Räumlichkeiten, in denen die Sprachbildungsnetzwerke sich treffen, werden kurzfristig  
abgesprochen. 
Wann? Die Termine der Sprachbildungsnetzwerke sind online abrufbar unter:
www.muenster.de/stadt/zuwanderung/aktuelles
Kosten Sprachbildungsnetzwerke sind für die Teilnehmenden ein kostenloses Angebot.
Anmelde-
verfahren
Wer an den Netzwerktreffen teilnehmen möchte, meldet sich beim Kommunalen  
Integrationszentrum Münster.
Ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Weitere  
Hinweise
Kommunale Integrationszentren gibt es in allen kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfa-
lens. Sie werden von der übergeordneten Landeskoordinierungsstelle (LaKi) beraten und begleitet. 
Auf den Webseiten der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren NRW 
finden sich ausgewählte Materialien, wie z.B. Literaturlisten, mehrsprachiges  Informationsmaterial, 
Arbeitsblätter für kreativen Unterricht in mehrsprachigen Klassen: 
kommunale-integrationszentren-nrw.de/node/277
Kontakt GRUNDSCHULE/OGS:
Sarah Rieke
Kommunales Integrationszentrum 
Münster
Tel.: 0251/ 492-7083
E-Mail: RiekeS@stadt-muenster.de
SEK I/II: 
Peninna-Isabell Knollmann
Kommunales Integrationszentrum 
Münster
Tel.: 0251/ 492-7084
E-Mail: Knollmann@stadt-muenster.de

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scHwimmen

55
Was?
(Angebot)
Ferienschwimmkurse, in deren Rahmen ca. 10 Kinder pro Gruppe unterrichtet werden, die von 
erfahrenen Schwimmlehrer/-innen angeleitet werden.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Kinder der 4. und 5. Klassen, die noch nicht schwimmen können.
Warum?
(Ziele) 
Schwimmen macht Spaß, ist gesund, fördert Bewegungserfahrungen und stärkt das Selbstbewusst-
sein der Kinder. Einige Kinder hatten aber noch keine Gelegenheit, das Schwimmen zu erlernen. 
Diese Lücke im Übergang zwischen Grund- und weiterführender Schule soll durch die Ferien-
schwimmkurse geschlossen werden, zumal Schwimmen eine verbreitete Kulturtechnik darstellt.
Darüber hinaus kann es bei Ausflügen und im Rahmen des Sportunterrichts ein Sicherheitsrisiko 
darstellen, wenn Kinder das Schwimmen nicht erlernt haben. Auch daher sollten sie die Gelegen-
heit erhalten, sich die entsprechenden Fähigkeiten anzueignen.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Sportamt der Stadt Münster in Kooperation mit dem Stadtsportbund Münster e.V. und den Sport-
vereinen in Münster.
Wo? Das Kursangebot findet verteilt über das Stadtgebiet in allen Hallenbädern der Stadt Münster statt.
Wann? Die Schwimmkurse werden in den Oster- und in den Herbstferien angeboten.
In den jeweiligen Ferienwochen findet montags bis freitags je eine Kurseinheit im Umfang einer 
Zeitstunde statt; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage: Statt Karfreitag und Ostermontag findet 
der Schwimmunterricht jeweils am darauf folgenden Samstag statt. 
Kosten und 
Anmeldefrist
Die Ferienschwimmkurse sind für die Schüler/-innen ein kostenloses Angebot, zu dem die Kinder 
ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn angemeldet werden sollten.
Anmelde- 
verfahren
Die Anmeldunvg erfolgt über die Schulen beim Sportamt der Stadt Münster.
Die Schulen werden ca. acht Wochen vor den jeweiligen Ferien durch das Sportamt angeschrieben 
und erhalten die notwendigen Anmeldeformulare. Jede Schule kann bis zu vier Kinder anmelden; 
die Auswahl der teilnehmenden Kinder trifft die Schule. Mit der Anmeldung gilt die Teilnahme als 
verbindlich.
Sollte es nach Abschluss des Anmeldeverfahrens überzählige Plätze geben, erfolgt eine gesonderte 
Information an die Schulen durch das Sportamt.
Weitere  
Hinweise
Gerne informiert Sie das Sportamt (Herr Imsieke) über weitere Anbieter von Schwimmkursen wie 
auch weitere Sportmöglichkeiten für (geflüchtete) Kinder und Jugendliche in Münster.
Informationen zum Thema „Integration und Sport“ finden Sie außerdem auf der Webseite des 
Stadtsportbundes Münster e.V.: 
https://ssb.ms/integration/
Kontakt Thorsten Imsieke
Sportamt
Tel.: 0251/ 492-5214
E-Mail: Imsieke@stadt-muenster.de
Ferienschwimmkurse für (geflüchtete) Kinder

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Schwimmfibel in  
mehreren Sprachen
  Die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKi) und die Landes-
stelle für den Schulsport haben gemeinsam eine Schwimmfibel in mehreren Sprachen entwi-
ckelt, die vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und der 
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden ist.
  Zielgruppe der Schwimmfibel sind Kinder, die keine oder nur geringe Schwimmerfahrungen 
haben.
  Unter dem Titel „Schwimmen lernen in der Schule – einfach und sicher. Zweisprachige Tipps 
und Informationen für Kinder und Jugendliche mit wenig Schwimmerfahrung“ enthält die 
Schwimmfibel grundlegende Informationen zum Schwimmbadbesuch und zum schulischen 
Schwimmunterricht.
  Die Schwimmfibel liegt in jeweils zweisprachiger Form (Deutsch + weitere Sprache) in acht 
Versionen vor: Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Farsi, -Französisch, -Rumänisch, -Rus-
sisch, -Türkisch.
  Die Schwimmfibel kann von der Webseite des Schulportals des Landes Nordrhein-Westfalen 
wie auch von der Webseite der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. 
Über die Unfallkasse können mit dem Suchbegriff „Schwimmen lernen in der Schule“ auch 
gedruckte Exemplare aller acht Versionen bestellt werden.
 https://www.schulsport-nrw.de/home.html
 https://www.unfallkasse-nrw.de/service/medien.html
  Rechtlich gesehen besteht i.d.R. keine Möglichkeit, muslimische Schülerinnen aus religiösen  
Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Sie können zum Schwimmen einen sogenann-
ten „Burkini“ (Badeanzug mit hoch geschlossenem Kragen und fest sitzender Kopfbedeckung) 
tragen, der rechtlich als Bade- und Schwimmbekleidung gilt, die eine Teilnahme am Schwim-
munterricht ermöglicht, ohne in einen Glaubenskonflikt zu geraten.
  Genauere Informationen zur diesbezüglichen Rechtsprechung finden Sie  
auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes  
Nordrhein-Westfalen:
	 	www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Aktuelle-rechtliche-Themen/  
Schwimmunterricht-Muslime/index.html
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN
Teilnahme von muslimischen  
Schülerinnen am Schwimmunterricht

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Teilnahme an 
Ausflügen und Klassenfahrten
Wenn Ausflüge und Klassenfahrten geplant sind, hängt es von verschiedenen Faktoren, wie z. B. 
dem Reiseziel und der Nationalität bzw. dem Aufenthaltsstatus des zugewanderten Kindes ab, ob 
eine Teilnahme erlaubt ist. Lehrkräfte können sich zunächst telefonisch bei der Ausländerbehörde 
nach möglichen Einschränkungen erkundigen. Dafür sind Namen, Nationalitäten und Aufenthalts-
status sowie Geburtsdaten der betreffenden Kinder erforderlich. Falls benötigt kann für Ausflüge 
und Klassenfahrten innerhalb des Bundesgebietes die erforderliche Genehmigung direkt oder 
zumindest kurzfristig erteilt werden. 
Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union
Kinder und Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines 
EU-Mitgliedsstaates benötigen für eine Klassenfahrt in ein Land der EU, das zu den Schengener 
Staaten gehört, nur ihren Kinderausweis bzw. ihren Personalausweis. Für sie, als EU-Bürger/-innen, 
besteht für eine Reise in EU-Schengener Staaten keine Visapflicht. 
Kinder anderer Staatsangehörigkeiten (Nicht-EU-Bürger/-innen) benötigen einen Nationalpass 
und/ oder einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis). In ihrem 
Fall ersetzt in den EU-Schengener Staaten der deutsche Aufenthaltstitel die Visapflicht.
Wenn Schüler/-innen keinen eigenen Pass besitzen, keinen Aufenthaltstitel haben oder aber ein 
Visum benötigen, weil die Reise in ein EU-Land geht, das nicht Mitglied der EU-Schengener Staaten 
ist (z.B. Irland), ist es hilfreich die sogenannte „Reisendenliste“ zu nutzen, um Grenzen problemlos 
überqueren zu können.
Reisendenliste
Die Reisendenliste wird auf Antrag der Schule vom Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster 
ausgestellt. 
Das funktioniert folgendermaßen:
Die Schule reicht im Rahmen eines formlosen Antrags beim Rechts- und Ausländeramt eine Über-
sicht über alle Schüler/-innen, die in die Reisendenliste aufgenommen werden sollen, ein. 
Das Rechts- und Ausländeramt benötigt:
»   zu jedem Kind bzw. Jugendlichen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, 
»   ein Passfoto (biometrisches Lichtbild) für jede/n Schüler/-in, der/die keinen Pass besitzt,
»   eine Passkopie für jede/n Schüler/-in, der/die einen Pass besitzt
»   eine Information über das Reiseziel und die Reisedauer,
»   die Namen der begleitenden Lehrkräfte,
»   fünf Euro Bearbeitungsgebühr pro Kind.
Die Unterlagen sind mindestens 10 Tage vor Beginn der Reise einzureichen. Zur Abholung verein-
bart die Schule einen Termin mit dem Rechts- und Ausländeramt. Die Schulleitung bestätigt die 
Angaben auf der Originalliste mit dem Dienstsiegel.

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Ergänzende Information: Biometrisches Lichtbild
Aufenthaltstitel, Bescheinigungen und Personaldokumente müssen seit dem 01.01.2006 mit 
einem biometrischen Lichtbild versehen werden, welches folgende Voraussetzungen erfüllen 
muss:
»   nicht älter als sechs Monate,
»   Lichtbildgröße von 35x45 mm, wobei das Gesicht in einer Höhe von  
32 bis 36 mm dargestellt wird, 
»   gerade Kopfhaltung (frontal – nicht geneigt, gedreht oder gekippt),
»   Gesichtsausdruck neutral, Lippen geschlossen,
»   Augen offen und deutlich sichtbar (auch bei Brillenträgern),
»   Foto scharf, kontrastreich, gleichmäßig ausgeleuchtet und mit einfarbigem Hintergrund, nicht 
geknickt, verunreinigt oder beschädigt.
Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für Klassenfahrten in die EU-Osterweiterungsstaaten und nach Großbri-
tannien zum Teil abweichende Regelungen gelten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt 
an die entsprechende Botschaft des Landes und informieren Sie sich über die Einreisemodalitäten.
Da für eine Reisegruppe nur eine Reisendenliste ausgestellt werden kann, ist der Antrag hierfür 
von der Schule und nicht von einem/einer Schüler/-in zu stellen. Die Liste kann nur an eine Lehr-
kraft oder eine durch Vollmacht autorisierte Person ausgehändigt werden.
Deutsche Schüler/-innen, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei 
der Meldebehörde einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Personalausweises 
stellen.
Schüler/-innen aus anderen EU-Staaten müssen sich in diesem Fall an die für sie zuständige Aus-
landsvertretung (Botschaft, Konsulat) wenden. 
Klassenfahrten außerhalb der Europäischen Union
Liegt das Ziel einer Klassenfahrt in einem Land, das nicht der EU angehört, brauchen alle Schü-
ler/-innen Pässe und meist auch Visa. 
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes. 
Informationen zu den Auslandsvertretungen finden Sie im Internet unter: 
www.auswaertiges-amt.de
Kontakt
Abteilung Ausländerbehörde
im Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
Tel.: 0251/492-3636
E-Mail: auslaenderamt@stadt-muenster.de
Web:	www.stadt-muenster.de/auslaenderamt/index.html
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

60
Religiöse Feiertage
Laut BASS gehören religiöse Feiertage zu den wichtigen Gründen, aus denen eine Schulleitung 
Schüler/-innen vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen beurlauben kann, sofern 
„wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen“. (BASS 2019/2020 – 12-52 Nr.1, Abs. 3).
Insbesondere an den im Serviceteil der BASS „Termine“ genannten religiösen Feiertagen ist eine 
Beurlaubung möglich. 
https://bass.schul-welt.de/Service/Termine#menuheader
Voraussetzung für eine Beurlaubung ist, dass sich „das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindli-
che Glaubensüberzeugung und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Reli-
gionsgemeinschaft“ feststellen lassen.  „Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine 
Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensrichtung.“ (BASS 2019/2020 – 12-52 Nr.1, Abs. 3.7)
Ein Interkultureller Kalender mit Erläuterungen zu den vielfältigen religiösen Festen, ist in verschie-
denen Versionen auf der Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integrati-
on des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar: 
https://www.mkffi.nrw/interreligioeser-kalender 	
Hier finden Sie außerdem Informationen zur Bestellmöglichkeit des Kalenders.
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

61
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

62
musiscH-kuLtuRelLe 
und poLitiscH-
historische bilDunG

63
Was?
(Angebot)
In Münster sind „Kinderhaus rockt“ und „Hiltrup rockt“ Beispiele für außerschulische, integrative 
Bandprojekte, bei denen die Westfälische Schule für Musik mit weiterführenden Schulen in Stadt-
teilen/ Stadtvierteln kooperiert, um überwiegend Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte 
oder aus bildungsfernen Schichten zum gemeinsamen Musizieren zu motivieren und ihnen so 
einen aktiven Zugang zur Musik zu verschaffen.
Zur Veranschaulichung:
„Kinderhaus rockt“ besteht aus zwei Projektlinien, aus BasicRock Kinderhaus und dem Poporches-
ter Kinderhaus. Beide Projektlinien sind jeweils für die Dauer eines Jahres konzipiert. BasicRock 
startet zum Beginn der 6. Klasse mit zwei Kennenlern-Workshops und einem Instrumentenkarus-
sell, bei dem die Kinder die Instrumente und Gesangsunterricht kennenlernen. Sie erhalten dann 
wöchentlich in einem Block von zwei Unterrichtsstunden in Kleingruppen Unterricht in Gesang, 
E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Perkussion und Keyboard, sowie Bandunterricht. 
Bei BasicRock werden Kinder und Jugendliche ohne Vorkenntnisse angesprochen, anschließend 
können sie am Poporchester teilnehmen. Ins Poporchester aufgenommen werden auch andere 
Kinder mit den notwendigen Voraussetzungen.
Im Rahmen der integrativen Bandprojekte stellt die Westfälische Schule für Musik das künst-
lerisch-pädagogische Personal, organisiert Leihinstrumente, ist für Instrumenten-Reparaturen 
zuständig und übernimmt die Verantwortung für die rechtmäßige Durchführung der Projekte.
Die Schulen übernehmen die Aufgabe, Kennenlern-Workshops in ihren Schultag zu integrieren, bei 
der Auswahl der Schüler/-innen zu helfen und vor allem in den Anfangswochen Begleitpersonal für 
die Wege von der Schule zum jeweiligen Probenort zur Verfügung zu stellen.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Für eine Teilnahme an einem integrativen Band-Projekt müssen die zugrunde liegenden Förderkri-
terien erfüllt werden: Das Angebot soll überwiegend Kinder im Alter von 11 bis ca. 14 Jahren mit 
Migrationsgeschichte oder aus bildungsfernen Schichten erreichen.
Warum?
(Ziele) 
Zentrale Ziele der integrativen Bandprojekte sind:
»  aktive Zugänge zur Musik zu schaffen,
»  Kindern und Jugendlichen die Chance zu bieten, ihr musikalisches Potenzial zu entdecken und zu 
entwickeln,
»  ihr Selbstvertrauen in die eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten zu stärken, 
»  Integration,
»  die soziale und musikalische Identität im Stadtteil/ Stadtviertel zu fördern.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Stadt Münster, Westfälische Schule für Musik, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung 
und Forschung im Rahmen von „Kultur macht stark“.
Wo und 
wann?
Optimalerweise beim Kooperationspartner und direkt im Anschluss an den Unterricht.
Kosten, Ver-
fahren,
Vorlaufzeit
Die Teilnahme an einem integrativen Bandprojekt ist für die Teilnehmenden kostenfrei.
Interessierte Schulen wenden sich an die Westfälische Schule für Musik. Damit ein hinreichender 
Planung- und Vorbereitungszeitraum gewährleistet ist, sollten Schulen mindestens ein dreiviertel 
Jahr vor dem intendierten Projektstart – in der Regel zum Schuljahresbeginn – Kontakt zur Westfäli-
schen Schule für Musik aufnehmen.
Kontakt Lars Motel
Westfälische Schule für Musik
Tel.: 0251/ 492-4415
E-Mail: Motel@stadt-muenster.de
Integrative Bandprojekte

Was?
(Angebot)
In den Flüchtlingseinrichtungen Warendorfer Straße und Dahlweg wird aktuell einmal wöchentlich 
ein Trommelkurs für geflüchtete Kinder und Jugendliche angeboten. Es handelt sich um ein offenes 
Angebot, weil die Verweildauer der Teilnehmenden in den Flüchtlingseinrichtungen nicht feststeht. 
Angestrebt wird aber eine möglichst regelmäßige Teilnahme, um gemeinsam eine musikalische 
Entwicklung zu erleben.
Zur Vermittlung der Rhythmen wird eine spezielle Silbensprache eingesetzt, die selbsterklärend 
ist und sich im Tun vermittelt. So können Menschen mit unterschiedlichen Herkunftssprachen von 
Anfang an miteinander musizieren.
 
Für wen? 
(Zielgruppe)
Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren, die in den genannten Flüchtlingseinrichtungen 
leben.
Warum?
(Ziele) 
Da die Trommelkurse keine spezifischen Sprachkenntnisse voraussetzen, stellen sie ein universelles 
musikalisches Einstiegsangebot dar und können ein wichtiger Baustein im Rahmen einer Integrati-
on sein.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Stadt Münster, Westfälische Schule für Musik, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung 
und Forschung im Rahmen von “Kultur macht stark“.
Wo und 
wann?
Flüchtlingseinrichtung Dahlweg: Mo, 18.30 – 20.00 Uhr
Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße: Do, 18.30 – 20.00 Uhr
Kosten Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten.
Wer Schüler/-innen aus den genannten Einrichtungen auf das Angebot aufmerksam machen und 
Näheres über das Projekt erfahren möchte, wendet sich an die Westfälische Schule für Musik.
Weitere Hin-
weise
Das Angebot kann bei Bedarf auch als außerschulische Maßnahme in den Räumen von allgemein-
bilden Schulen etc. stattfinden. Eindrücke: 
https://youtu.be/Tw1SiHd7XEA	&	https://youtu.be/B0bLEaO2z4U
Kontakt Lars Motel
Westfälische Schule für Musik
Tel.: 0251/ 492-4415
E-Mail: Motel@stadt-muenster.de
Trommeln mit geflüchteten  
Kindern und Jugendlichen
64

Was?
(Angebot)
Das Stadtarchiv bewahrt wertvolle Dokumente zur Geschichte Münsters vom Mittelalter bis zur Ge-
genwart. In Workshops erforschen Gruppen unterschiedliche Stationen der Stadtgeschichte: Wer 
waren die Wiedertäufer, die 1536 in Käfigen an der Lambertikirche aufgehängt wurden? Warum 
fanden die berühmten Friedensverhandlungen 1648 in Münster statt? Wo haben die Weltkriege 
ihre Spuren in der Stadt hinterlassen? Und – für die Teilnehmenden oftmals besonders spannend: 
Worüber haben die Tageszeitungen an ihren Geburtstagen berichtet?
Methodisch abwechslungsreich können Gruppen im Archiv einzelne Phasen und Themen der Stadt-
geschichte entdecken und erforschen. Nach Vorabsprachen wird das Angebot individuell an die 
Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Gruppen angepasst. Nach einer Begrüßung und einem Kennen-
lernen erkunden die Gäste das Archiv und seine Bestände. Dabei arbeiten sie mit originalen Quel-
len: Alte Urkunden, Fotos, Karten oder Zeitungen werden erschlossen und gegenseitig vorgestellt. 
Aufgrund der vielfältigen methodischen Möglichkeiten eröffnen sich auch für Gruppen, die beim 
Erwerb der deutschen Sprache noch zu den Anfänger/-innen gehören, interessante Zugangswege 
zur münsterschen Stadtgeschichte.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Die Workshops werden individuell auf die Gruppen zugeschnitten. Das Angebot richtet sich an 
Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen jeden Alters.
Warum?
(Ziele) 
Auf Spurensuche in Münsters Vergangenheit treten die Teilnehmer/-innen in Austausch über ihr le-
bensweltliches Umfeld und über ihre eigene Vergangenheit. So sollen Anreize zum selbstständigen 
Forschen und Entdecken geschaffen und Orientierung in der Geschichte geboten werden.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Stadtarchiv Münster.
Wo? Im Stadtarchiv Münster in der Speicherstadt, An den Speichern 8.
Wann? Termine werden individuell vereinbart.
Kosten Es steht eine begrenzte Anzahl an kostenfreien Angeboten für Schul- und Jugendgruppen aus 
Münster zur Verfügung. Eine zeitige Terminabsprache ist zu empfehlen.
Anmelde-
verfahren
Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail.
Kontakt Dr. Philipp Erdmann
Stadtarchiv Münster
Tel: 0251/ 492-4707 oder 0251/ 492-4701
E-Mail: Erdmann@stadt-muenster.de 
oder: archiv@stadt-muenster.de
Münsters Vergangenheit erkunden:  
Workshops zur Stadtgeschichte
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Was?
(Angebot)
Das Angebot besteht aus zwei Modulen, die beispielsweise am Vormittag und Nachmittag eines 
Tages in einer Gruppe von bis zu 12 Schüler/-innen durchgeführt werden können.
Modul 1 (1 Stunde), Rundgang durch die Schausammlung:
In sprachlich angepasster und dem Alter der Kinder und Jugendlichen angemessener Weise werden 
verschiedene Aspekte aus der Geschichte der Stadt Münster vermittelt. 
Gemeinsam werden wir uns mit z. B. mit der Frage befassen, wie Münster entstand und sich zu 
seiner heutigen Gestalt entwickelte. Im Fokus stehen besonders die Menschen der Vergangenheit: 
Wie lebten sie? Welche Berufe übten sie aus? Und in welcher Beziehung steht ihr Leben zu unse-
rem Alltag: Welche Veränderungen gab es, und was ist gleich oder ähnlich geblieben?
Der Rundgang wird als eine entdeckende Reise durch die Vergangenheit der Stadt gestaltet. So 
wird bei den Kindern und Jugendlichen sowohl das Interesse als auch ein Grundverständnis für die 
münstersche Geschichte geweckt und die kulturelle Auseinandersetzung mit dem neuen Heimat-
land erleichtert.
Modul 2 (2 Stunden), Kreativprogramm des Stadtmuseums Münster: 
Hier werden ausgewählte Exponate in der Schausammlung gemeinsam angeschaut und erläutert. 
Mit welchen Materialien haben die Menschen früher z. B. Farben hergestellt? Welche Bildthemen 
waren ihnen wichtig? Anschließend können die Kinder und Jugendlichen die jeweiligen Kulturtech-
niken, wie z. B. Drucken oder Schreiben mit Gänsekielen, im Museumspädagogischen Zentrum des 
Stadtmuseums ausprobieren. Auch hierbei kann interkulturelles Lernen und Verstehen wachsen, 
denn die meisten der angebotenen Techniken existieren in ähnlicher Form auch in anderen Kultur-
kreisen. Die entstandenen Werke dürfen die Kinder und Jugendlichen mit nach Hause nehmen.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse mit geringen oder mittleren Deutschkenntnissen in den 
Altersgruppen 10-14 Jahre und 15-18 Jahre.
Warum?
(Ziele) 
Die Kinder und Jugendlichen lernen die Geschichte ihrer neuen Heimat kennen und können darauf 
aufbauend vielfältige kulturelle Aspekte gesellschaftlichen Handelns besser verstehen. Darüber 
hinaus hilft die vergleichende Reflexion der Geschichte und Kultur ihres Herkunftslandes ihnen, Ge-
meinsamkeiten zu entdecken und Unterschiede zu verstehen. Gerade Kinder und Jugendliche, die 
gerade dabei sind, Sprache und Kultur in Deutschland kennen zu lernen, zeigen zumeist eine hohe 
Bereitschaft, kulturelle Codes ihrer neuen Heimat zu entschlüsseln. Sie benötigen dabei jedoch 
Hilfe und Erläuterung sowie Anregung, die durch die museumspädagogisch geschulten Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Stadtmuseum Münster.
Wann? Es gibt drei feste Termine, die beim Stadtmuseum gebucht werden können, sowie flexible Termine, 
die individuell mit den Schulen vereinbart werden.
Feste Termine im Schuljahr 2020/21 sind der 27., 29. und 30.04.2021.
Flexible Termine können ab dem Ende der Sommerferien 2020 für dienstags, donnerstags und 
freitags vereinbart werden.
Gemeinsam Geschichte entdecken: Ein spannender 
Rundgang durch das Stadtmuseum Münster mit an-
schließendem Kreativprogramm
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Wo? In den Räumlichkeiten des Stadtmuseums Münster in der Salzstraße 28.
Kosten und 
Anmelde- 
fristen
Im Schuljahr 2020/21 kann der Rundgang mit anschließendem Kreativangebot zu den festen Termi-
nen für die Teilnehmenden kostenlos angeboten werden.
Für andere, individuell abgesprochene Termine fällt ein Unkostenbeitrag von 60 Euro pro Gruppe an.
Bitte melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin an.
Anmelde-
verfahren
Interessierte Schulen wenden sich telefonisch oder per E-mail an das Stadtmuseum.
Kontakt Stadtmuseum Münster
Tel.: 0251/ 492-4503.
E-Mail: Museum-Info@stadt-muenster.de
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68
Was?
(Angebot)
Der Demokratiedschungel ist ein niedrigschwelliges Angebot, das Gästen den Zugang zum Ge-
schichtsort Villa ten Hompel kreativ ermöglicht und innerhalb der Gastgruppe zu offenen Diskussi-
onen über Zeit- und Streitfragen anregt. 
Die Villa ten Hompel ist seit 1999 die NS-Erinnerungsstätte der Stadt Münster. Der Demokratie-  
dschungel steht als gedenkstättenpädagogische Eigenkreation dafür, den einstigen „Tatort Schreib-
tisch“ heute zu nutzen, um Geschichte altersgerecht ins Gespräch zu bringen und den Einsatz für 
Minderheitenschutz und Menschenwürde mit Meinungsfreude zu verbinden. Das geschieht im 
Rahmen von moderierten Debatten über Zeitgeschichte, Zivilcourage und gesellschaftlich „heiße 
Eisen“. 
Sprach- und Diskussionsanreize schaffen durch Meinungsbilder aus der eigenen Peer-Group – das 
funktioniert im Demokratiedschungel v.a. anhand eines engmaschigen Betreuungsschlüssels: Auf 
3-5 Gäste kommt eine Begleitung.
In den Kleingruppen animieren sich die Teilnehmenden untereinander, kreativ und kritisch Position 
zu beziehen.
Inhaltlich und methodisch wird der Demokratiedschungel genau auf die jeweiligen Gastgruppen 
zugeschnitten. Dementsprechend ist es auch möglich, das Projekt durch interkulturelle Rundgänge 
oder Workshops, ebenfalls mit dialogischem Schwerpunkt, zu erweitern, in denen auch Sprach-
förderung erfolgt, indem den Teilnehmenden z.B. „usefull phrases“ zum Debattieren an die Hand 
gegeben werden.
Bei allem Ernst der Thematik bereitet der Demokratiedschungel allen Gruppen erfahrungsgemäß 
viel Freude, weil gutes Miteinander im Umgang gestärkt wird.
Für wen? 
(Zielgruppe)
Das Projekt eignet sich für Jugend- und Erwachsenengruppen gleichermaßen. Schulklassen  
und -kurse sowie Sprach- und Integrationskurse werden besonders gut erreicht.
Warum?
(Ziele)
Zentrale Ziele des Projekts sind :
»   Sprach- und Diskussionsanreize zu schaffen, 
»   kontroverse Diskussionen auszutragen und Meinungsfreiheit als wirkliche Freiheit zu begreifen,
»  zu lebendiger und selbstreflexiver Erinnerungskultur (Gedenken an Verfolgte und Opfer) einzula-
den.
Von wem?
(Anbieter/-in)
Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster in Kooperation mit „Gegen Vergessen –  
Für Demokratie“ e.V., einer parteiübergreifenden Vereinigung.
Wo? In der Bildungsetage der Villa ten Hompel, Kaiser-Wilhelm-Ring 28, in Münster.
Wann? Auf Termin nach individueller Absprache: Sinnvoll sind mindestens 3-4 Zeitstunden.
Kosten und 
Anmeldefris-
ten
Der Preis pro Person liegt zwischen 6 und 10 Euro inklusive Seminargetränke. Er richtet sich  
je nach Zeit- und Projektzuschnitt. 
Wegen der hohen Nachfrage ist es empfehlenswert, ein Jahr im Voraus die Terminabsprache  
vorzunehmen.
Unterwegs im Demokratiedschungel

69
Anmeldever-
fahren
Jeweils nach den schulischen Herbstferien in NRW wird der Kalender für das neue Jahr geöffnet, so 
dass telefonische Buchungen möglich sind. Die Buchung mehrerer Termine für Parallelgruppen ist 
möglich. Pro Projekt sind 35 Gäste das Maximum (exklusive Leitung/Aufsicht).
Weitere Hin-
weise
Weil der Demokratiedschungel inhaltlich genau auf die jeweiligen Gastgruppen zugeschnitten 
wird, ist das Vormelden von Besonderheiten (z.B. Inklusionserfordernisse, Konfliktlagen oder 
Sprachbarrieren) wichtig. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch gibt es Vor-
gespräche mit den begleitenden Teams. Ausdrücklich sind auch Menschen ohne geschichtliche 
Vorkenntnisse herzlich willkommen. 
Gerne zugebucht werden Trainings für Zivilcourage oder ein Modul „Antisemi- was?“, aus einem 
Projekt zur Prävention gegen Antisemitismus in Kooperation der Villa ten Hompel mit dem Jüdi-
schen Museum Westfalen, Dorsten.
Kontakt TERMINVERGABE BEI PROJEKTEN:
Barbara Schragen
Geschichtsort Villa ten Hompel
Tel.: 0251/492-7101
E-Mail: tenhomp@stadt-muenster.de
Bürozeiten: 
Di, Mi, Fr: 9.00 – 12.00 Uhr
Do: 9.00 – 16.00 Uhr
INHALTLICHE AUSGESTALTUNG: 
Stefan Querl, Reinhardt Liesert, Gert Uetz 
Geschichtsort Villa ten Hompel
Tel.: 0251/492-7107
E-Mail: demokratie.dschungel@stadt-muenster.de

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Prävention und Intervention 
bei Antisemitismus, 
Rassismus, Extremismus
Rassismuskritische Arbeit/ Netzwerk Rassismuskritik
Die rassismuskritische Arbeit ist ein Schwerpunkt im Aufgabenspektrum des 
Kommunalen Integrationszentrums Münster (KI). Die rassismuskritische 
Arbeit deckt die strukturelle Ungleichbehandlung von Schwarzen Menschen 
(Selbstbezeichnung von Menschen, die Rassismuserfahrungen machen) auf 
und entwickelt ein öffentliches Bewusstsein mit dem Ziel, sich bewusst gegen 
Rassismus zu stellen. 
Ein fester und wichtiger Bestandteil der Aktivitäten sind die jährlichen „Müns-
teraner Wochen gegen Rassismus“, die vom Kommunalen Integrationszent-
rum koordiniert werden. Das Kommunale Integrationszentrum arbeitet dafür 
mit vielen Kooperationspartner/-innen zusammen: Mit der Intention, die 
Arbeit und die unterschiedlichen Kooperationen zusammenzuführen, wurde 
im September 2017 das Netzwerk Rassismuskritik gegründet, das u. a. eine 
dauerhafte, stabile rassismuskritische Arbeit in Münster ermöglichen, eine 
kontinuierliche öffentliche und politische Debatte anregen und den Blick für 
das Thema Rassismus schärfen soll.
Das Netzwerk arbeitet an der Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der 
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR), in dem die Stadt 
Münster seit November 2019 Mitglied ist. Dazu bietet es Workshops an, führt 
Aktionen für die Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit Rassismus 
durch und hat eine Meldestelle für rassistische Vorfälle eingerichtet. Weitere 
Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Münster unter: 
www.stadt-muenster.de/zuwanderung/rassismuskritische-arbeit.html
Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist allen Münsteraner Schulen als Bil-
dungsort und Bildungspartner bekannt. Forschung und Vermittlung zu  
Holocaust, Diktaturerfahrungen und den Herausforderungen durch Rechts-
extremismus und Antisemitismus bilden den Kern des menschenrechtsorien-
tierten Engagements in der Villa ten Hompel. 
Informationen zum laufenden Programm sowie aktuelle Meldungen finden 
Sie auf der Homepage: 
www.stadt-muenster.de/villa-ten-hompel/startseite.html
Interessierte können sich das gedruckte Halbjahresprogramm auch kostenlos 
nach Hause schicken lassen, indem sie es per E-Mail anfordern.
KONTAKT
Kommunales Integrationszentrum 
Münster
André Gunsthövel
Tel.: 0251/492-7085
E-Mail: Gunsthoevel@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Barbara Schragen
Geschichtsort Villa ten Hompel
Tel.: 0251/ 492-7101
E-Mail: tenhomp@stadt-muenster.de
Bürozeiten: 
Di, Mi, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr, 
Do: 9.00 - 16.00 Uhr

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Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus
Seit Anfang Oktober 2008 ist das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextre-
mismus und für Demokratie im Regierungsbezirk Münster tätig. Die im Ge-
schichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster angesiedelte Beratungsstelle 
wird durch das Programm „Demokratie Leben!“ des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium 
für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell geför-
dert. Die Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster unterstützt Schulen, 
Vereine, Verbände, Behörden und Einzelpersonen bei Handlungsunsicherhei-
ten und Informations- und Qualifizierungsbedarf im Umgang mit Rechtsex-
tremismus, Rassismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Das 
Beratungsangebot ist prozessorientiert und soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten. 
Zudem arbeitet die Mobile Beratung eng vernetzt mit weiteren Beratungs-
einrichtungen im Themenfeld, beispielsweise mit Ausstiegsinitiativen und 
Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt. Die Beratung 
erfolgt vertraulich, vor Ort und kostenfrei. 
Weitere Informationen finden Sie auf der projekteigenen Webseite unter: 
www.mobim.info
Systemberatung Extremismusprävention in der Schul-
psychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster
Die Systemberatung Extremismusprävention in der Schulpsychologischen 
Beratungsstelle der Stadt Münster berät Schulen im Kontext der Prävention 
und Intervention bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Antisemi-
tismus, Islamismus und Salafismus sowie Rechts- und Linksextremismus und 
unterstützt Schulen dabei, Problemlagen rechtzeitig zu erkennen und ange-
messene Handlungsschritte einzuleiten.
Handreichung „Antisemitismus an Schulen“
Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden Münster und Gelsenkirchen sowie 
dem Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster hat die Bezirksregie-
rung Münster im Januar 2020 die Handreichung „Antisemitismus an Schulen“, 
herausgegeben, die Handlungsempfehlungen gibt, um antisemitischen Ten-
denzen an Schulen im Regierungsbezirk entschieden entgegen zu treten.
Exemplare der Broschüre können telefonisch oder per E-Mail bei der Bezirks-
regierung bestellt oder von der Internetseite der Bezirksregierung herunter-
geladen werden:
www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanage -
ment_an_schulen/antisemitismus_an_schulen/index.html
KONTAKT:
Kathalena Essers,  
Anna-Lena Herkenhoff,  
Heiko Klare, Michael Sturm
Mobile Beratung im Regierungsbezirk 
Münster (mobim)
c/o Geschichtsort Villa ten Hompel
Tel.: 0251/ 492-7109
E-Mail: kontakt@mobim.info
KONTAKT
Christian Steinhoff
Schulpsychologische Beratungsstelle
Tel.: 0251/ 492-2836
Mail: SteinhoffCh@stadt-muenster.de
KONTAKT: 
Kim Keen
Bezirksregierung Münster
Tel.: 0251/ 411-4240
Mail: praevention@brms.nrw.de
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

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Stadtbücherei 
interkulturell 
Die Stadtbücherei Münster am Alten Steinweg bietet ein breites Spektrum an interkulturellen 
Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und eröffnet individuelle Zugangs-
möglichkeiten zu Medien und Informationen. Die wichtigsten Informationen zum Angebot und 
zur Nutzung sind auf der Homepage der Stadtbücherei in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, 
Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch aufrufbar: 
www.stadt-muenster.de/buecherei/startseite.html; 
Informationen rund um die „Bücherei interkulturell“ sind in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi 
und Französisch verfügbar: 
www.stadt-muenster.de/buecherei/buecherei-interkulturell.html. 
Zum interkulturellen Medienspektrum 
gehören folgende Angebote:
Ankommen in Deutschland
Eine zentrale Anlaufstelle und vielfältige Medien rund um die Förderung der interkulturellen 
Kommunikation und der deutschen Sprache bietet die Stadtbücherei am Alten Steinweg in der 
Eingangsetage. Das breit gefächerte Medienangebot setzt folgende Schwerpunkte:
Hintergründe
»  Leben in Deutschland
»  Flucht/ Einwanderung
»  Religion
»  Recht
Deutsch lernen 
»  Wörterbücher
»  Sprachkurse
»  leichte Lektüre
Deutsch lehren
»  interkulturelle Pädagogik
»  Lesen und Schreiben
»  Sprachförderung
Sprachlernprogramm Rosetta Stone
Mit dem interaktiven Sprachlernprogramm Rosetta Stone kann online von zu Hause am PC oder 
mit einer App auf dem Smartphone Deutsch bis ca. zum Niveau B1 gelernt werden.
Aber nicht nur Deutschlernende können von Rosetta Stone profitieren: Es gibt Kurse in 30 Spra-
chen, die sich sowohl an Anfänger (A1) als auch an Fortgeschrittene (B 1) richten. Die Sprachen-
vielfalt reicht von Englisch, Französisch und Spanisch bis hin zu Arabisch und Chinesisch.
Deutsch als Zweitsprache
»  präsentes Medienangebot, das eine 
Übersicht über empfehlenswerte 
Materialien zum Einsatz für den 
Sprachunterricht bietet
Mit Kindern lernen
»  Wörterbücher
»  deutsche Sprache
»  Deutschland
»  Kinderalltag
»  Bilderbücher, ohne Wörter oder 
auch mehrsprachig
»  Sprachlernspiele

73
Thementaschen zum Deutschlernen und Deutschland entdecken 
Thementaschen enthalten Bücher und Medien zu unterschiedlichen Unterrichtsthemen und sind 
konzipiert für Grundschulen und weiterführende Schulen bis zur 7. Klasse. Sie sind in der Kinder-
bücherei, im Untergeschoss der Stadtbücherei am Alten Steinweg, verfügbar. Zielgruppe der The-
mentaschen Deutschlernen und Deutschland entdecken sind die Grundschulen. Eine Übersicht 
über alle Thementaschen, (ausleihbar für Lehrkräfte, Sozialpädagog/-innen, Erzieher/-innen) ist auf 
der Homepage der Stadtbücherei zu finden: 
www.stadt-muenster.de/buecherei/angebote/fuer-schulen-und-lehrkraefte/thementaschen.html
Zweisprachige Lesungen in der Kinderbücherei in Kooperation mit 
dem Integrationsrat der Stadt Münster
Der Integrationsrat bietet 5-6 x jährlich in der Kinderbücherei, im Untergeschoss der Stadtbüche-
rei am Alten Steinweg, zweisprachige Lesungen mit wechselndem Sprachangebot an. Es handelt 
sich meist um Bilderbücher. Im Anschluss besteht ein Bastelangebot.
Muttersprache stärken
Fremdsprachige Romane
Auf der Kulturetage im ersten Obergeschoss sind Romane in vielen unterschiedlichen Sprachen 
zu finden. Neben den verbreitetsten europäischen Sprachen gibt es ein Angebot in arabischer und 
persischer Sprache.
Online-Presseportal PressReader
Die Stadtbücherei bietet den Kund/-innen Online-Zugang zu mehr als 7000 Zeitungen, Magazinen 
und Zeitschriften aus aller Welt – in der Bibliothek und von zu Hause aus. Tagesaktuelle Zeitungen 
und Zeitschriften aus 100 Ländern in über 60 Sprachen können online gelesen werden.
Internet
In der Q-thek im ersten Obergeschoss der Bücherei stehen 20 Internet-/Office-PCs mit der Mög-
lichkeit zum Drucken. Weitere Plätze gibt es in den Büchereien im Aaseemarkt, in Coerde, am 
Hansaplatz, in Kinderhaus und in Gievenbeck-Auenviertel. Nähere Informationen sind auf der 
Homepage zu finden: 
www.stadt-muenster.de/buecherei/buecherei-am-alten-steinweg/q-thek.html
Lernort Bücherei und WLAN
In der Bücherei am Alten Steinweg gibt es im Regelbetrieb zwei Gruppenlernräume, die von 
Kund/-innen für maximal vier Stunden reserviert werden können. Außerdem gibt es überall im 
Gebäude auch Einzelarbeitsplätze und WLAN.
Auch in den Büchereien am Aaseemarkt, in Coerde, in Kinderhaus und in Gievenbeck-Auenviertel 
steht WLAN zur Verfügung.
Die Bücherei am Alten Steinweg verfügt darüber hinaus über einen städtischen Access-Point: 
MS-Public. Das WLAN erreicht das Café, den Zeitungslesesaal und den Eingangsbereich der Büche-
rei. Für diese WLAN-Verbindung wird kein Büchereiausweis benötigt. 
ANMELDEINFORMATION:
Wer die Angebote der Stadtbücherei nutzen möchte, bekommt nach Vorlage eines Identitäts- und 
Adressennachweises einen Büchereiausweis. Nähere Informationen sind auf der Homepage unter 
„Anmeldung“ zu finden:
www.stadt-muenster.de/buecherei/anmeldung.html
KONTAKT:
Maria Dittberner
Stadtbücherei Münster
Tel.: 0251/492-4223
Mail: dittberner@stadt-muenster.de
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

74
Psychologische Unterstützung
Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland (neu) zugewandert sind, müs-
sen Verlust- und möglicherweise auch Fluchterfahrungen verarbeiten. Dabei 
stehen sie gleichzeitig vor der Aufgabe, sich in einer ganz neuen Umgebung 
zurechtfinden zu müssen. Ihre Bildungsgänge wurden unterbrochen und müs-
sen jetzt in einer neuen Sprache fortgeführt werden.
Nicht jede Schüchternheit, Unsicherheit oder Verhaltensabweichung ist Zei-
chen eines therapiebedürftigen Traumas. Für die Schulen ist es dennoch wich-
tig, Anzeichen, die auf Traumata, seelische Probleme und Krisen hinweisen, 
zu erkennen und ernst zu nehmen. Die an Schulen lehrenden und nicht-leh-
renden Pädagog/-innen bieten Sicherheit und Struktur. Sie nehmen eine 
Lotsenfunktion ein im Hinblick auf außerschulische Unterstützungsangebote. 
Generell gilt dabei, dass die Verantwortung für alle zu treffenden Maßnahmen 
selbstverständlich bei den Erziehungsberechtigten liegt.
Schulpsycholog/-innen als feste  
Ansprechpersonen für Schulen
Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster ist allen Schulen 
als zentrale Anlaufstelle, die auch bei psychischen Belastungen und Störungen 
von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Ansprechpartnerin ist, bekannt.
Seit Sommer 2019 ist die Schulzuständigkeit so geregelt, dass jeder Schule 
ein/eine Schulpsychologe/-psychologin als feste Ansprechperson zur Verfü-
gung steht.
Über das Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle informiert ein 
Flyer in verschiedenen Sprachen (Arabisch, Englisch, Deutsch, Farsi, Kurdisch, 
Paschtu und Russisch), der in Auslagen der Stadt und in der Schulpsychologi-
schen Beratungsstelle erhältlich ist. Sie finden ihn außerdem auf der Home-
page der Schulpsychologischen Beratungsstelle unter:
www.stadt-muenster.de/schulamt/schulpsychologische-beratungsstelle.html 
KONTAKT:
Schulpsychologische 
Beratungsstelle
Sekretariat
Tel.: 0251/ 492-4081
E-Mail: schulpsy@stadt-muenster.de

75
Schularzt/Schulärztin 
Grundsätzlich ist auch der/die für Ihre Schule zuständige Schularzt/  
Schulärztin im Gesundheits- und Veterinärämt der Stadt Münster  
Ansprechperson bei Gesundheitsstörungen.
Gesundheitswegweiser und Filme  
zu Gesundheitsthemen 
Auf der Webseite des Gesundheits- und Veterinäramts der Stadt Münster fin-
det sich ein Link zu einem Gesundheitswegweiser für Migrant/-innen, der über 
die ersten Schritte im Gesundheitsversorgungssystem informiert. Der Gesund-
heitswegweiser liegt in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Kurdisch 
und Persisch vor; weitere Sprachen folgen.
www.stadt-muenster.de/gesundheit/startseite.html
Außerdem verweist das Gesundheitsamt auf mehrere leicht verständliche Fil-
me zu verschiedenen Gesundheitsthemen, die im Rahmen eines vom Gesund-
heitsministeriums NRW geförderten Projekts für zugewanderte Menschen 
erstellt wurden. Die Informationsfilme sind auf den Webseiten des Deutschen 
Roten Kreuzes in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, 
Paschtu und Sorani (Kurdisch) verfügbar. Sie können auf der mehrsprachigen 
Internetseite angesehen und kostenlos herunter geladen werden: 
www.drk-gesundheitsfilme.de
Sprechstunde 
Eine Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche, deren Eltern 
sowie das beteiligte Helfersystem bietet der Kinder- und Jugendpsychiatri-
sche Dienst der Abteilung Psychische Gesundheit im Gesundheitsamt der 
Stadt Münster an. Die Sprechstunde richtet sich sowohl an unbegleitete 
Minderjährige als auch an Minderjährige im Familiensystem. Es erfolgt eine 
erste diagnostische Einschätzung zum Unterstützungsbedarf der Kinder und 
Jugendlichen. Gemeinsam werden Empfehlungen mit Handlungsvorschlägen 
erarbeitet und ggf. schulische, sozialpädagogische und/oder therapeutische 
Hilfen vermittelt. 
Sprechstunde 
Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psycho-
therapie der Universität Münster bietet ebenfalls eine Spezialsprechstunde 
für Flüchtlingskinder, ihre Familien und Bezugspersonen an. Bei Bedarf erfolgt 
eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und eine auf die jeweiligen 
Bedürfnisse ausgerichtete weiterführende Unterstützung und Vermittlung. 
Das beinhaltet auch die Begleitung fortlaufender psychotherapeutischer 
Prozesse.
Weitere Angebote zur psychosozialen Versorgung  
von Flüchtlingen
Weitere Angebote zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen  
finden Sie bei Refugio Münster: 
www.ggua.de/arbeitsbereiche/refugio-muenster
KONTAKT:
Gesundheits- und Veterinäramt
Sekretariat
Tel.: 0251/ 492-5411
E-Mail: schularzt@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Gesundheits- und Veterinäramt
Roswitha Sterz und Jakob Burmeister
Tel.: 0251/ 492-5352 
E-Mail: SterzR@stadt-muenster.de 
und Burmeister@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Universitätsklinikum Münster
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, 
-psychosomatik und -psychotherapie
Sekretariat 
Tel.: 02 51/ 83-53636
E-Mail: kipsych-ambulanz@ukmuenster.de
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

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Fortbildungen –  
Qualifizierungen –   
Schulungen
Kompetenzteam Münster
Moderator/-innen des Kompetenzteams Münster begleiten Schulen in ihren 
Entwicklungsvorhaben und bieten u.a. zum Themenbereich „Interkulturelle 
Schulentwicklung“ passgenaue schulinterne Fortbildungen an, z.B. im Hinblick 
auf Beziehungen und Kommunikation in einer Schule der Vielfalt, Lernpro-
zessbegleitung und individuelle Förderung in der Sprachbildung und sprach-
sensiblen Fachunterricht. 
Neben individuell mit Schulen abgestimmten Fortbildungen bietet das Kom-
petenzteam Münster auch schulexterne Fortbildungen zur Schul- und Unter-
richtsentwicklung an, zum Beispiel zum Übergangsmanagement beim Wech-
sel der Schulform oder zur Förderung von Leseleistungen, auch im Hinblick 
auf Deutsch als Zweitsprache.
Eine Übersicht über die aktuell angebotenen Fortbildungen des Kompetenz-
teams Münster finden Sie auf der Webseite des Schulamtes für die Stadt 
Münster unter: 
www.schulamt-muenster.de/category/kompetenzteam
Suchmaschine
Um zielgerichtet die Arbeit der Fortbildungsbeauftragten an den Schulen zu 
unterstützen, können alle Fortbildungen der Kompetenzteams NRW online 
eingesehen und abgerufen werden. Die Suchmaschine für Fortbildungen 
umfasst auch die Angebote der Bezirksregierungen, privater und kirchlicher 
Anbieter/-innen sowie Angebote von Verbänden, Universitäten und Vereinen.
Die Suchmaschine ist aufrufbar unter: 
www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Startseite
Kommunales Integrationszentrum (KI) Münster
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Münster unterstützt und berät 
Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Konzeption und Umsetzung der 
interkulturellen Schulentwicklung, der durchgängigen Sprachbildung und 
der Förderung von Mehrsprachigkeit. Es werden verschiedene Programme für 
Bildungseinrichtungen angeboten, die die Akteur/-innen vor Ort unterstützen. 
Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert weiterhin Sprachbildungs-
netzwerke für die Bereiche Grundschule/ OGS sowie Sekundarstufe I und II.
Das kommunale Integrationszentrum (KI) Münster informiert außerdem 
online unter www.stadt-muenster.de/zuwanderung/fortbildungen.html über 
Veranstaltungstermine von Qualifizierungen, Fachtagungen und Informations-
veranstaltungen verschiedener Anbieter/-innen in Münster und Umgebung zu 
unterschiedlichen migrationsspezifischen Themen. Bitte beachten Sie, dass 
auf dieser Seite die Angebote lediglich angekündigt werden. Für Rückfragen 
zu den Inhalten der Veranstaltungen und für die Anmeldung sind die jeweili-
gen, mit Kontaktdaten angegebenen Anbieter/-innen verantwortlich. 
KONTAKT:
Lisa Quiter 
Kompetenzteam Münster
Tel.: 0251/ 492-4055
E-Mail: quiter@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Peninna-Isabell Knollmann
Kommunales Integrationszentrum 
Münster
Tel.: 0251/ 492-7084
E-Mail: Knollmann@stadt-muenster.de
Sarah Rieke
Kommunales Integrationszentrum 
Münster
Tel.: 0251/ 492-7083
E-Mail: RiekeS@stadt-muenster.de

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Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster
Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster bietet rund um 
das Thema Zuwanderung regelmäßig interkulturelle Trainings für Schulperso-
nal sowie verschiedene Fortbildungen, z.B. im Hinblick auf Kinder mit Migra-
tions- und Fluchterfahrungen, an. Die Veranstaltungen bieten die Möglichkeit 
zum Austausch mit Fachkolleg/-innen und zur Weiterentwicklung der Sensibi-
lität für kulturelle Diversität. Ausführlichere Informationen zu den Angeboten 
finden Sie auf der Hompage: www.schulpsychologie.muenster.de
Auch bei Interesse an einer passgenauen, schulinternen themenbezogenen 
Fortbildung/ kollegialen Fallberatung können sich Kollegien oder Fachgrup-
pen an die Schulpsychologische Beratungsstelle wenden.
Deutscher Volkshochschulverband e.V. (DVV)
Unter www.vhs-lernportal.de hält der deutsche Volkshochschulverband e.V. 
(DVV) ein kostenfreies digitales Lernangebot für Deutsch als Zweitsprache, 
für Alphabetisierung und Grundbildung vor. Damit stellt er ein Instrument zur 
Unterstützung der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integrati-
on von Zugewanderten zur Verfügung. 
Dass Kursleiter/-innen sich kostenfrei als Kurs-Tutor/-innen oder Lernbeglei-
ter/-innen registrieren lassen und eigene Kurse sowie ihre Lernenden online 
anleiten und betreuen können, könnte auch für Lehrer/-innen sowie weiteres 
Fachpersonal an Schulen interessant sein, das zugewanderte Schüler/-in-
nen-Gruppen beim Deutschlernen digital anleiten und unterstützen will. 
Der deutsche Volkshochschulverband bietet kostenlose Präsenz- oder On-
line-Schulungen zum Lernportal an, in deren Rahmen die Teilnehmenden eine 
Einführung in die Inhalte und das didaktische Konzept, die Lernbereiche und 
Übungen, den Registrierungsprozess, die Anmeldung von Lernenden sowie 
in weitere Funktionen erhalten. Schulungen wie auch weitere Informationen 
können bei der vhs Münster angefragt werden.
Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster in 
Kooperation mit der Volkshochschule Münster
Für städtisches Personal bietet das Personal- und Organisationsamt der Stadt 
Münster in Kooperation mit der Volkshochschule Münster Fortbildungen, 
unter anderem zum Thema Interkulturelle Kompetenz oder zum Erwerb von 
Sprachen (Englisch, Arabisch) an.
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
der Stadt Münster
Für pädagogische Fach- und Unterstützungskräfte in den Offenen Ganztags-
schulen stellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
jährlich ein Fortbildungsprogramm zur Verfügung, das auch interkulturelle 
Themenbereiche einschließt. An den Angeboten können auch Lehrkräfte 
teilnehmen.
KONTAKT: 
Schulpsychologische  
Beratungsstelle
Sekretariat
Tel.: 0251/ 492-4081
E-Mail: schulpsy@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Heike Epping-Hellrung 
Volkshochschule Münster 
Tel.: 02 51 / 492 - 43 62 
E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Karin Schild 
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
Fachdienst OGS 
Tel.: 02 51 / 492 - 51 43 
E-Mail: schildK@stadt-muenster.de
KONTAKT:
Fortbildungsteam der Stadt Münster
Tel.: 0251/ 492-1199
E-Mail: fortbildung@stadt-muenster.de
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN

78
INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN
Schulen kontrollieren die regelmäßige Anwesenheit ihrer schulpflichtigen 
Schüler/-innen und leiten bei unentschuldigten Versäumnissen pädagogische 
Maßnahmen und ggf. Ordnungsmaßnahmen ein.
Sollten schulpflichtige Kinder und Jugendliche aufgrund einer Abschiebung 
dem Unterricht fernbleiben, informiert die Ausländerbehörde die Schulleitun-
gen sowie die Schulsozialarbeiter/-innen nach erfolgter Abschiebung. Sind die 
besuchten Schulen der Ausländerbehörde nicht bekannt, kann es passieren, 
dass diese über eine erfolgte Abschiebung nicht informiert sind. Sollten Schu-
len/Lehrkräfte vermuten, dass Schüler/-innen aufgrund einer Abschiebung 
nicht mehr zum Unterricht erscheinen und sollten Schüler/-innen auch telefo-
nisch nicht erreichbar sein, können Schulen/Lehrkräfte die Ausländerbehörde 
der Stadt Münster kontaktieren.
KONTAKT:
Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster
Beate Kranz 
Tel.: 0251 / 492-3620 
Sophie Nienhaus 
Tel.: 0251 / 492-3621
E-Mail: auslaenderamt@stadt-muenster.de
Wenn Schüler/-innen 
plötzlich fehlen

79
Raum für eigene 
Notizen

80

Berichtsvorlage

47871 Zeichen

V/1020/2020 
V/1020/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Beschulung (neu) zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Münster: Mehrsprachigkeit/ 
Herkunftssprachen als Ressource anerkennen, fördern und gesellschaftlich nutzen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.01.2021 Integrationsrat Bericht 
   04.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
   09.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Beschulung (neu) zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Münster: Mehrsprachigkeit/  
Herkunftssprachen als Ressource anerkennen, fördern und gesellschaftlich nutzen 
 
 
1. Potenzialorientierte Beschulung in Münster als Voraussetzung für mehr Teilhabechancen 
 
Durch die „Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Re-
gelschulen“ (Vorlagen V/0697/2014/1 und V/0090/2014) wu rde in Zusammenarbeit zwischen Kom-
mune und staatlicher Schulaufsicht ab 2015 mit einem Bildungs - und Beschulungskonzept, das an 
den Potenzialen zugewanderter Kinder und Jugendlicher ansetzt, in Münster eine wichtige Grundlage 
für mehr Teilhabechancen neu z uwandernder Schüler/-innen geschaffen. Die sogenannten Seiten-
einsteiger/-innen werden ihren Bildungsvoraussetzungen und -erwartungen entsprechend grundsätz-
lich und direkt in Regelklassen aller Schulformen aufgenommen und erhalten eine flankierende 
sprachliche Förderung in der Zielsprache Deutsch. Dies eröffnet ihnen die Chance, ihre Schullauf-
bahn in Deutschland von Beginn an  gemäß ihren Fähigkeiten und Neigungen fortzusetzen. Mit der 
Verabschiedung der „Neukonzeption“ hat der Rat der Stadt Münster somit die  Voraussetzungen für 
ein Beschulungskonzept geschaffen, das auf frühestmögliche Bildungspartizipation ausgerichtet ist.  
Die potenzialorientierte Beschulung steht im Einklang mit den Vorgaben und Leitideen des „Rahmen-
konzeptes zur schulischen Integration v on neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern“ der Be-
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.12.2020 
 
Ihre  
Ansprechpartnerinnen: 
 
Frau Czepok 
Telefon: 492-4042 
Czepok@stadt-muenster.de 
 
Frau Bröcker 
Telefon: 492-2818 
BroeckerC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1020/2020 
zirksregierung Münster, welches den Rahmen und die Verfahren schulaufsichtlichen und schulischen 
Handelns beschreibt.1 
Im Rahmen der „Neukonzeption“ unterstützen Schulträger und Schulaufsicht die Schule n nachhaltig 
durch flankierende, inner- und außerschulische Unterstützungsinstrumente.2  
 
 
2. Überblick: Zentrale Unterstützungssysteme der Neukonzeption der Beschulung in Regel-
schulen von Schulträger und Schulaufsicht 
 
Das für die zugewanderten Kinder, Jugen dlichen und ihre Familien geschnürte Maßnahmenpaket, 
das der Schulträger gemeinsam mit der Schulaufsicht entwickelt und stetig an sich verändernde Er-
fordernisse angepasst hat (Qualifizierung und Weiterentwicklung), umfasst die folgenden Elemente: 
 Die strukturierte, potenzialorientierte Zusteuerung der Seiteneinsteiger/ -innen in die Schulen 
auf Basis einer qualifizierten Beratung durch die Bildungsberatung im Amt für Schule und Wei-
terbildung, 
 die Ausstattung von Schulen als Referenzschulen durch die Erhöhung  von Sekretariatsstun-
den, die Erhöhung des Schuletats um einmalig 1000 Euro und eine personelle Aufstockung im 
Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ), 
 die sozialpädagogische Begleitung durch Fallscouts, 
 die sprachliche und kulturelle Unterstützung durch Dolmetscher/-innen, v.a. im Kontext rechts-
relevanter Angelegenheiten, sowie durch Sprach- und Kulturmittlerinnen, 
 die sprachliche Förderung durch additive (Sprach -)-Bildungsprogramme und Förderangebote 
(Projekt MitSprache, DaZ -Förderprojekt Sprachförderung f ür zugewanderte Kinder und Ju-
gendliche), 
 das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster zur Unterstützung jugendlicher und junger 
erwachsener Zugewanderter im Alter zwischen 15 und 21 Jahre, die zum Teil mit einem un-
gesicherten Aufenthaltsstatus in Münster leben,  
 die Handreichung Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen, in der „Praktische Hilfen zur Un-
terstützung zugewanderter Schüler/ -innen“ aus dem Verantwortungsbereich von Stadt und 
Land versammelt sind (als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt). 
 
In Münster erg änzen und erweitern die hier genannten Angebote und Projekte ein breites Spektrum 
an Unterstützungsprogrammen und -strukturen, die durch eine Reihe von kommunalen Ämtern und 
Einrichtungen, Ämtern und Einrichtungen des Landes sowie zahlreichen weiteren engagierten Akteur/ 
-innen der Stadtgesellschaft initiiert und getragen werden.3  
                                                
1 Vgl. URL: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/fluechtlinge/schulische_integration/BR-MS-
Rahmenkonzept-schulische-Integration.pdf  
2 Die Genese und stetige Weiterentwicklung der „Neukonzeption“ wie auch ihre Evaluation und die Markierung von Nach-
steuerungsbedarfen können anhand der folgenden Vorlagen detailliert nachvollzogen werden: 
- Auftakt (V/0090/2014): Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen 
- Konkretisierung (V0697/2014): Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen 
- Ausbau und Weiterentwicklung (V/0759/2015): Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von 
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster – Ausbau und Weiterentwicklung der kom-
munalen Konzeption 
- Evaluation und Nachsteuerung (V/ 0803/2016): Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und 
Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggf. Nachsteuerung 
- Chancengleichheit (V/0889/2017): Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit 
- Anpassung (V/0627/2018): Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler 
3  Vgl. dazu ausführlicher die Ausführungen in der Handreichung „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 
2020/21, Münster: Burlage, August 2020.

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V/1020/2020 
2.1. Potenzialorientierte Zusteuerung der Seiteneinsteiger/ -innen durch die Bildungsbera-
tung im Amt für Schule und Weiterbildung 
 
2.1.1 Bildungsberatung als zentrale Ansprechpartnerin  
 
Die wesentliche Aufgabe der Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung besteht darin, 
Orientierungshilfe rund um alle Schul- und Bildungsfragen zu leisten und Menschen auf ihren vielfälti-
gen Bildungswegen bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. 
Mit der Konzeption der potenzialorientierten Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher 
ist die Bildungsberatung zur zentralen Ansprechpartnerin für neu zugewanderte Kinder und Jugendli-
che bzw. ihre Eltern geworden. Hier erfo lgt, im Auftrag und in enger Kooperation mit der Schulauf-
sicht, die potenzialorientierte Zusteuerung in die Schulen. 
Die Bildungsberatung ist die erste Anlaufstelle für die Schulwahl, berät umfassend zu den Bildungs-
möglichkeiten und macht sich ein Bild von den individuellen Voraussetzungen, Stärken und ggf. Prob-
lemlagen jeden Kindes und Jugendlichen, um eine treffende Prognose bezüglich der geeigneten 
Schulform zu treffen. Die Bildungsberatung prüft, welche Schulform für ein Kind bzw. für eine/n Ju-
gendliche/n die geeignetste ist und schlägt vor, in welchem Bildungsgang das Kind beschult werden 
soll. Schulwechsel, wie sie sich in anderen Kommunen beim Übergang von der Erst - in die An-
schlussförderung oft ergeben und die die Schüler/ -innen oftmals emotional belasten, werden so weit-
gehend vermieden. Im Einzelfall können die Bildungsberaterinnen für eine eventuell notwendige 
Schärfung der prognostischen Ersteinschätzung auf eine vom Land abgeordnete Lehrkraft zurück-
greifen. 
Die Bildungsberatung unterstützt darüber  hinaus die Schulanmeldung zugewanderter Kinder und Ju-
gendlicher, berät begleitend zur Schullaufbahn und hilft bei Verfahren rund um die Anerkennung von 
ausländischen Abschlüssen. Sie kooperiert eng mit den Schulen und verfügt über eine Reihe von 
Netzwerkpartner/-innen im Bereich Bildung und Integration, so dass sie häufig auch in ihrer Lotsen-
funktion angefragt wird.  
Die Beratung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern erfolgt vertraulich, kos-
tenfrei und in mehreren Sprachen – persönlich, telefonisch, per E-Mail; zunehmend werden auch On-
line-Beratungsformate genutzt, entweder ausschließlich oder in Ergänzung telefonischer und/oder 
persönlicher Beratungsgespräche. Bei Bedarf ist die Bildungsberatung zusätzlich mobil unterwegs, 
z.B. in Schulen, Familienzentren, Flüchtlingsunterkünften. Zu den Serviceangeboten gehören außer-
dem mehrsprachige Informationsmaterialien zu verschiedenen Themenbereichen.  
 
 
 
 
2.1.2 Beratungsumfang und Beratungsthemen  
 
Im Zeitraum von Juli 2015 bis September 2020 wur den 4023 Beratungsgespräche mit neu zugewan-
derten Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Eltern in der Bildungsberatung geführt. Der größte Teil 
der Beratungen erfolgte persönlich, daneben traten Beratungen per Telefon oder per E -Mail. Darüber 
hinaus fanden 633 mobile Beratungen (z.B. in Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen, Flüchtlings-
unterkünften, Schulen, Jugendeinrichtungen, Familienzentren etc.) statt. 
 
Im ersten Jahr der Neukonzeption (genauer Auswertungszeitraum: 01.07.2015 – 30.09.2016) domi-
nierte aufgrund des vergleichsweise hohen Zuzugs von Geflüchteten nach Münster die individuelle 
Erst- und Orientierungsberatung zur Schulwahl und die Unterstützung bei der Schulanmeldung die 
Arbeit der Bildungsberatung (vgl. Anlage 1, Seite 1). Andere Themen waren z. B. die „Anerkennung 
von Bildungsabschlüssen“, „Sprachkurse mit Kinderbetreuung für Erwachsene“ sowie „Außerschuli-
sche Sprachförderangebote“. 
 
Auch in den Folgejahren (Auswertungszeitraum: 01.10.2016 – 30.09.2020) gehörte und gehört die 
individuelle Erst- und Orientierungsberatung für Neuankömmlinge zum Kerngeschäft der Bildungsbe-
ratung, hat sich aber, in Entsprechung zu den rückläufigen Flüchtlingsraten, vom Umfang her verrin-
gert.

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V/1020/2020 
Erhöht hat sich das Beratungsaufkommen im Hinblick auf Themen wie „Beratung zur Schullaufbahn“, 
„Schulformwechsel“, „Schulsystem“ „Nachholen von Schulabschlüssen“ sowie „Andere Themen“ (vgl. 
Anlage 1, Seite 1). Hierunter fallen z.B. Sprachförderung, auch für Eltern, Sprachförderung in den 
Ferien, außerschulische Bildungsangebote, Herkunftssprachlicher Unterricht, Nachhilfe etc.  
 
Dass eine Reihe von Kindern und Jugendlichen bzw. ihre Eltern das Angebot der Bildungsberatung 
nach der Erstberatung ein weiteres oder auch mehrere Male in Anspruch nehmen (Folgeberatungen), 
macht deutlich , dass die Komplexität des Bildungssystems auch Seiteneinsteiger/ -innen vor große 
Herausforderungen stellt.  
 
Zur Beratungsarbeit der Bildungsberatung gehört außerdem die Erfüllung einer Lotsenfunktion im 
Hinblick auf weitere unterstützende Ämter und Einri chtungen (z.B. Kommunales Integrationszentrum, 
Schulpsychologische Beratungsstelle, Agentur für Arbeit, Einrichtungen von Freien Trägern etc.).  
 
 
 
 
2.2 Beschulung in Grund- und Referenzschulen 
 
Im Bereich der Sek.I -/Sek.II-Schulen unterstützen in Münster in erster Linie die sogenannten Refe-
renzschulen den potenzialorientierten Ansatz. Referenzschulen sind Schulen, die vom Schulträger 
und der Schulaufsicht in besonderer Weise für die sprachliche und fachliche Förderung der zugewan-
derten Kinder und Jugendlic hen ausgestattet worden sind, indem ihr Etat einmalig um 1.000 Euro 
aufgestockt wurde, ihre Sekretariatsstunden erhöht wurden und zusätzliche DaZ -Lehrkräfte einge-
stellt wurden.  
Darüber hinaus war und ist es möglich, maßgeschneiderte Fortbildungen durch da s Kompetenzteam 
Münster als Anbieter der Staatlichen Lehrer/ -innenfortbildung – auch in Kooperation mit dem Kom-
munalen Integrationszentrum – in Anspruch zu nehmen.   
 
Zugewanderte schulpflichtige Kinder im Grundschulalter werden in der Regel wohnortnah in eine 
Grundschule aufgenommen („kurze Beine, kurze Wege“). 
Von den weiterführenden Schulen gehören im Berichtsjahr 2020 die vier Hauptschulen, drei Real-
schulen, sieben Gymnasien, die Sekundarschule (auslaufend gestellt ab Schuljahr 2020/21), zwei 
Berufskollegs sowie das Weiterbildungskolleg zu den Referenzschulen.  
Zum Stichtag 01.11.2020 verfügen die Grundschulen über 11,00 Stellenanteile für die Erstförderung, 
die Hauptschulen über 4,00, die Realschulen über 3,00, die Sekundarschule über 1,00, die Gymnasi-
en über 2,50 und die Berufskollegs über 4,00 Stellenanteile. Das sind insgesamt 25,5 Stellenanteile. 
 
In den Referenzschulen erhalten die zugewanderten Kinder und Jugendlichen in altersentsprechen-
den Regelklassen eine bis zu zweijährige sogenannte Erstförde rung im Umfang von bis zu 12 Stun-
den pro Woche, die in die jeweilige Stundentafel integriert wird und zum Erwerb der deutschen Spra-
che und zur Unterstützung des fachlichen Lernens dient. 
Zum Stichtag 01.11.2020 befanden sich insgesamt 665 Kinder und Jugend liche in der Erstförderung, 
davon 345 an Grundschulen, 89 an Hauptschulen, 57 an Realschulen, 10 an der Sekundarschule, 68 
an Gymnasien, 59 an Berufskollegs und 37 am Weiterbildungskolleg. 
 
An die Erstförderung schließt sich, zeitlich unbefristet, eine Ans chlussförderung an, um den Ausbau 
der Deutschkenntnisse und die Fortschritte auch im Bereich von Deutsch als Bildungssprache weiter-
hin zu unterstützen. 
In den vergangenen vier Jahren verblieben im Übergang von der Erst - in die Anschlussförderung gut 
85% de r Schüler/ -innen an den Referenzschulen in der prognostizierten Schulform bzw. dem Bil-
dungsgang.  
 
Die Erst- und Anschlussförderung werden durch das Land NRW durch die Bereitstellung von soge-
nannten Integrationsstellen unterstützt. Diese können für die Ers tförderung in der deutschen Sprache 
für neu zugewanderte Schüler/ -innen (Handlungsfeld A) oder für interkulturelle Schul - und Unter-

- 5 - 
V/1020/2020 
richtsvorhaben (Handlungsfeld C) beantragt werden. Für das Handlungsfeld B „Förderung der deut-
schen Sprache für alle Schüleri nnen und Schüler im Regelsystem, insbesondere im Bereich der Bil-
dungssprache“ werden den oberen Schulaufsichtsbehörden auf der Grundlage der  
Schüler/-innenzahlen und auf Basis eines Schulsozialindexes Stellen bzw. Stellenanteile durch das 
Ministerium zugewiesen.4 Diese dienen auch dazu, die Anschlussförderung neu zugewanderter Kin-
der und Jugendlicher sicherzustellen.  
Die Zuweisung von Stellen für das Schuljahr 2021/22 im Rahmen der Neufassung des sogenannten 
„Integrationsstellenerlasses“ (vgl. Fußnote 4) ist Ende März 2021 zu erwarten.  
 
Seit 2015 sind in Münster eine Hauptschule (Geistschule) und zwei Realschulen (Realschule Roxel, 
Fürstin-von-Gallizin-Realschule), ehemals Referenzschulen, auslaufend gestellt und geschlossen 
worden. 
Die Anzahl der Referenzschulen im Bereich der Berufskollegs – ehemals sechs Berufskollegs – wur-
de seitens der Schulaufsicht den abnehmenden Zuwanderungszahlen entsprechend auf zwei redu-
ziert. 
 
Im Erhebungszeitraum vom 01.07.2015 bis 30.09.2020 sind insgesamt 2721 neu zugewander te Kin-
der und Jugendliche nach einer Beratung durch die Bildungsberatung in Referenzschulen beschult 
worden. 
 
Der weitaus größte Anteil der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen der Neukonzeption beschult 
worden sind, kam aus Syrien, gefolgt von Zugewande rten aus dem Irak und Afghanistan (vgl. Anlage 
1, Seite 2). 
Bei den Herkunftssprachen überwiegen Arabisch, Kurdisch und Albanisch (vgl. Anlage 1, Seite 3). 
 
Von den 2721 Kindern und Jugendlichen wurden im Beratungszeitraum vom 01.07.2015 bis 
30.09.2020 981 Kinder an Grundschulen und 1740 Kinder an weiterführenden Schulen beschult (vgl. 
Anlage 1, Seite 4). 
 
Grundsätzlich gilt, dass Schulerfolg und das Erreichen eines Abschlusses an einer hiesigen Schule 
umso realistischer sind, je jünger das Kind bei seinem Eintritt in das hiesige Schulsystem ist und je 
günstiger die integrativen Bedingungen (früh einsetzende und kontinuierlich fortgesetzte Förderung/ 
Förderketten, gesellschaftliches Klima, soziales Umfeld, Schulklima, Bildungsaspiration der Eltern 
etc.) von Anfang an ausfallen.  
 
Insgesamt sind die schulischen Vorerfahrungen  der nach Münster zugewanderten Kinder und Ju-
gendlichen ausgesprochen unterschiedlich. Schüler/-innen mit guten Vorkenntnissen und einer hohen 
Bildungsaspiration sind unter ihnen ebenso ve rtreten wie nicht alphabetisierte Kinder und Jugendli-
che. Daneben tritt eine große Gruppe an zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit von Krieg 
und/oder Flucht bestimmten Lebens- und Bildungs(um)wegen. 
 
Als Nichtherkunftssprachler/-innen Deutsch und häuf ig belastet durch große Lücken in der Bildungs-
biografie weisen häufig insbesondere Geflüchtete große Startnachteile auf. Land auf Land ab besteht 
daher die Gefahr, dass nicht alle im Schulsystem ihrem Potenzial entsprechend starten können. Die 
Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher wirkt diesem Mechanis-
mus entgegen. Um nachhaltig sicherzustellen, dass sich die Potenziale und Begabungen von Ge-
flüchteten im Verlauf ihrer schulischen Entwicklung ausschöpfen lassen, bedürfte es a ber einer noch 
durchlässigeren Struktur im Schulsystem, die den Aufstieg von einem Bildungsgang in den nächst 
höheren erleichterte. Eine vermehrte Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Schulen, die zu 
unterschiedlichen Abschlüssen führen und den Weg länger offenhalten, wären ein Lösungsansatz.  
                                                
4 Vgl. BASS 14-21 Nr. 4: Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen, 
Neufassung. RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung v. 17.12.2019. 
https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Instegrationsstellenerlass%20vom%2017.12.2019.pdf

- 6 - 
V/1020/2020 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage fehlen für die Beschulung zugewanderter Schüler/ -innen 
Schulplätze an den Realschulen. Die Schulaufsicht hat sich darauf verständigt, aktuell fehlende Real-
schulplätze durch Plätze an Gymnasien zu kompensieren.  
 
 
2.3 Sozialpädagogische Begleitung durch Fallscouts 
 
Im Rahmen der Neukonzeption agieren seit 2015 Fallscouts als Bildungspartner/ -innen zugewander-
ter Familien, um die Integration der Kinder und Jugendlichen in das deuts che Schulsystem zu unter-
stützen.  
Fallscouts sind Sozialpädagog/-innen, die, mobil und flexibel, bestehende Angebote der Schulsozial-
arbeit und der Bildungsarbeit an und im Umfeld von Grund - und weiterführenden Schulen unterstüt-
zen. Ihr Focus liegt darauf, Familien so zu stärken, dass sie selbstbestimmte Bildungsentscheidungen 
treffen können (Stichwort: Empowerment). Dabei kooperieren sie mit Beratungsstellen und Bildungs-
akteuren im Stadtteil.  
 
Aktuell sind im Bereich der weiterführenden Schulen und der Berufskollegs Fallscouts im Umfang von 
3,5 Vollzeitäquivalenten als Ansprechpartner/ -innen bei einem freien Träger (VSE) angesiedelt. Für 
den Bereich der Grundschulen übernehmen aktuell zwei Fallscouts (Stellenumfang: 1,75 Vollzeitäqui-
valente), angestellt beim Amt für Schule und Weiterbildung, diese Aufgabe. 
 
Das Fallscout-Angebot zeichnet sich durch Niedrigschwelligkeit, interkulturelle Sensibilität und - bei 
Bedarf - längerfristige und wiederkehrende Unterstützung aus. Es ist eng verzahnt mit den Leistungen 
der Bildungsberatung und soll dazu beitragen, eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe zugewanderter 
Kinder und Jugendlicher zu gewährleisten.  
 
In den ersten Jahren der Fallscout -Arbeit stand aufgrund des vermehrten Zuzugs von Geflüchteten 
das Thema „Ankom men und Orientierung im Schulsystem“ im Vordergrund: Fallscouts begleiteten 
Seiteneinsteiger/-innen zur Schulanmeldung und unterstützten, wenn notwendig, Kinder, Jugendliche 
und Eltern während der ersten Wochen der Eingewöhnung in ein für sie neues Schulsy stem. Inzwi-
schen haben sich die Themen der Fallscout -Arbeit vielfältig ausdifferenziert und umfassen auch Be-
reiche wie z.B. schulische und schulisch vermittelte Fördermaßnahmen (Tutorien, Nachhilfe, Paten-
systeme), stadtteilspezifische Freizeitangebote und Möglichkeiten der Betreuung und Förderung in 
den Ferien.  
Die Anfragen nach Unterstützung und Begleitung erfolgen sowohl unmittelbar durch die Schulen so-
wie auch durch die Eltern selbst. 
 
Die Arbeit der Fallscouts erfolgt abgestimmt und vernetzt mit der Sc hulsozialarbeit an den Schulen 
vor Ort. An Schulen, die einen besonders hohen Anteil an neu zugewanderten Schüler/ -innen zu ver-
zeichnen haben, trägt vor allem eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch mit den 
dort angesiedelten „Fachkräften f ür Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team“ 5 dazu bei, die 
Zielgruppe möglichst umfassend zu erreichen. Darüber hinaus sorgen die Vernetzung mit weiteren 
Bildungsakteuren im Stadtteil, Kooperationen mit Migrant/ -innenselbstorganisationen und Beratungs- 
und Anlaufstellen sowie die Initiierung und regelmäßige Durchführung von Elterncafés für einen le-
bensweltbezogenen Kontakt. Zukünftig werden die Fallscouts außerdem vermehrt digitale Möglichkei-
ten ausloten und nutzen.  
                                                
5 Um die schulische Integration neu zugewanderter Schüler/ -innen zusätzlich zu unterstützen hat der Landtag in Nordrhein-
Westfalen 2016 im Rahmen seiner Haushaltsbeschlüsse insgesamt 226 zusätzliche Stellen im Landesdienst für Soziale 
Arbeit an Schulen geschaffen ( „Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team “), („I ntegration durch Bildung“, 
vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.03.2017).  Der Stadt Münster wurden zehn Stellen (Vollzeit-
äquivalente) zugewiesen. Das Stellenprofil der „Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team “ sieht unter an-
derem die Kooperation mit anderen oder an den Schulen tätigen Fachkräften sowie externen Diensten, die Zusammenarbeit 
mit Eltern oder, bei unbegleiteten Minderjährigen, mit der Jugendhilfe, Mitwirkung im Kontext von Förderkonzepten und ein 
Angebot sozialpädagogischer Hilfen für Schüler/ -innen (offene Angebote oder Projektarbeit) vor, wobei das zusätzliche 
Angebot mit den bestehenden Angeboten der Schulsozialarbeit vernetzt werden soll.

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2.4 Für Verständigung Sorge tragen: Dolmetscher/-innen und Sprach- und Kulturmittlerinnen 
 
Die Arbeit der Schulen, die Anliegen der Eltern sowie die Arbeit der Bildungsberatung und der Falls-
couts werden maßgeblich unterstützt durch die Möglichkeit, bei Verständigungsschwierigkeiten 
(Stichwort: Sprachbarrieren) auf Dolmetscher/ -innen und Sprach - und Kulturmittlerinnen zurückzu-
greifen. Diese Möglichkeiten ergänzen die Angebote einer mehrsprachigen Unterstützung durch Eh-
renamtliche, die der Integrationsrat in Kooperation mit den Migrant/ -innen-Selbstorganisationen vor-
hält, wie auch die Möglichkeit, Übersetzungsleistungen über den „Sprachmittlungspool“ beim Kom-
munalen Integrationszentrum der Stadt Münster nachzufragen. 
Die Termine für den Einsatz von Dolmetscher/ -innen oder Sprach- und Kulturmittlerinnen werden im 
Amt für Schule und Weiterbildung koordiniert. Neben persönlichen Übersetzungsgesprächen können 
bei Bedarf auch Übersetzungsleistungen per Telefon in Anspruch genommen werden. 
Dolmetscher/-innen übersetzen Gespräche über rechtsbindende Angelegenheiten.6 
Themen in Elterngesprächen unter Beteiligung einer Sprach - und Kulturmittlerin sind z.B. Fragen der 
schulischen und beruflichen Perspektive, Sozial - und Lernverhalten/ Schulschwierigkeiten eines Kin-
des, schulische Hilfen sowie schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten und Erläuterungen 
zur Leistungsbewertung.7 
 
 
 
 
 
2.5 Additive (Sprach-)Bildungsprogramme und Förderangebote 
 
2.5.1 MitSprache-Angebote – stadtzentral und quartiersbezogen 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung bietet im Rahme n des MitSprache-Projekts bereits seit dem 
Schuljahr 2013/2014 (Ferien -)Sprachkurse für zugewanderte Schüler/ -innen an. Dabei erfahren die 
Kinder und Jugendlichen über kultur - und erlebnispädagogische Elemente Spaß am Lernen und ver-
bessern ihre Sprachkenntnisse.  
Im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendli-
cher wurde das Angebot aufgrund seines Erfolgs und der damit verbundenen sehr hohen Nachfrage 
kontinuierlich ausgebaut und an aktuelle Entwicklungen und Bedar fe angepasst. Inzwischen (Be-
richtsjahr 2020) können MitSprache-Ferienkurse in allen Ferien angeboten werden; außerdem haben 
sich die Formate vervielfältigt. Unterstützung erhält MitSprache dabei von unterschiedlichen Koopera-
tionspartner/-innen, u.a. aus de n Bereichen Theater, Musik, Literatur, Geschichte und Medienpäda-
gogik, wie z.B. Stadtbücherei Münster, Theater Münster, Stadtmuseum, Stadtarchiv, LWL -Museum 
für Kunst und Kultur, Kunstmuseum Pablo Picasso, Echtzeit -Theater, Musifratz Theater- und Kinder-
kulturwerkstatt, Theaterpädagogisches Zentrum Münster, Vorleseprojekt Mulingula, Radio -Kaktus 
Münster, Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e.V., Projektinitiative Mutmachen.  
So lernen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen von MitSprache vielfältige kulturelle Institutionen 
und Einrichtungen in Münster kennen, die sie perspektivisch auch selbstständig nutzen können. 
 
Zielgruppe des Projekts sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, die eine allge-
meinbildende Schule besuchen; im Ra hmen der Feriensprachkurse erlernen sie spielerisch und in 
alltäglichen Situationen Deutsch bzw. Englisch.  
Darüber hinaus bietet MitSprache außerhalb der Ferien für Schüler/-innen von weiterführenden Schu-
len seit 2017 einen Theatersprachkurs (12 Plätze) a n, der einmal pro Woche im Umfang von zwei 
Unterrichtsstunden stattfindet. Und für das Jahr 2021 sind im Rahmen einer Pilotphase (Februar bis 
Juni 2021) nachmittägliche MitSprache-Angebote in zwei Grundschulen geplant, in denen in enger 
Abstimmung mit Klassenleitungen und Förderkräften MitSprache im AG-Format erprobt wird.  
                                                
6 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 23. 
7 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 24.

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2.5.2 Projekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche  in Kooperation mit 
dem Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES) 
 
In Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES) des Germanistischen Instituts der 
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird seit dem Schuljahr 2016/2017 das Projekt Sprach-
förderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche  durchgeführt. Im Schuljahr 2020/21 werden im 
Rahmen des Projekts 18 Lehramtss tudierende zu Förderlehrkräften in Deutsch als Zweitsprache 
(DaZ) ausgebildet. Sie erteilen an Grundschulen und an weiterführenden Schulen in Münster Förder-
unterricht.  
Ziel des Projektes ist einerseits die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendli-
chen mit Zuwanderungsgeschichte und andererseits die praxisnahe Ausbildung zukünftiger Lehrerin-
nen und Lehrer. Für den DaZ -Unterricht werden Kleingruppen von vier Kindern gebildet, die vier 
Stunden Sprachförderunterricht pro Woche erhalten.  
Im Schuljahr 2020/21 ist das Projekt an insgesamt 14 Schulen (acht Grundschulen, vier Hauptschu-
len, eine Realschule, ein Gymnasium) angesiedelt. Die Auswahl der an dem Projekt beteiligten Schu-
len trifft das Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit der Schulaufsicht. 
 
 
 
 
2.6 Kooperationsprojekt mit der Walter-Blüchert-Stiftung: angekommen in deiner Stadt Müns-
ter 
 
Das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster  existiert seit Sommer 2016 und nutzt für sein Pro-
gramm im JAZ angemietete Räumlichkeiten, zu denen auch Werkstätten gehören. Als es startete, 
bestand die Zielgruppe aus geflüchteten Jugendlichen der Internationalen Förderklassen an Berufs-
kollegs, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten, sowie einer Gruppe von nicht 
mehr schulpflichtigen jungen Erwachsenen, die statusunabhängig im Rahmen eines einjährigen 
Deutschkurses die Chance erhielten, beginnend mit dem Niveau A1 sukzessive ein Sprachniveau B2 
nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) zu erwerben.  
Zentrales Ziel der Einrichtung war und ist es, in erster Linie für schulpflichtige Jugendliche und junge 
Erwachsene mit Flucht -/Migrationshintergrund zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote sowie be-
rufsorientierende und sozialpädagogische Maßnahmen bereitzuhalten. Diese solle n mittelfristig dazu 
beitragen, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft anzukommen und schließlich Fuß zu fassen.  
In den Folgejahren ergänzten weiterführende Bildungsgänge der Berufskollegs und Weiterbildungs-
kollegs, in die die IFK -Abgänger/-innen einmündeten, die Klientel und führten zu einem erweiterten 
Kursprogramm an Nachmittagen, Wochenenden und während Ferienzeiten, das den größtenteils 
sehr bildungsaffinen jungen Erwachsenen Unterstützung im Hinblick auch auf berufsbezogene The-
mengebiete (Praktika, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungsverfahren, mediengestützte Bewerbungs-
verfahren, branchenspezifische berufliche Voraussetzungen etc.) bot. 
Bereits seit 2018 – vorausgegangen war 2017 ein Pilot, der von MitSprache organisiert und aus Mit-
Sprache-Mitteln finanziert wurde – beteiligt sich das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster  
außerdem an dem vom Schulministerium angebotenen FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch, das 
darauf abzielt, zugewanderten Schüler/ -innen eine kontinuierliche, auch die Feri en einschließende, 
intensive Deutschförderung zu ermöglichen. Diese schließt auch alltagsbezogene Aktivitäten und 
Ausflüge ein, in deren Rahmen die erworbenen Kompetenzen unmittelbar und alltagsnah angewandt 
und verfestigt werden können. 
Das reguläre FIT i n Deutsch -Kursprogramm im Rahmen von angekommen umfasst vier viertägige 
Deutschkurse in den Osterferien, vier zweiwöchige Deutschkurse in den Sommerferien und vier ein-
wöchige Deutschkurse in den Herbstferien, wobei die Kurse jeweils auf 15 Teilnehmer/ -innen ausge-
legt sind.  
Insgesamt wird es zunehmend wichtiger, vor allem was die Bildungsmaßnahmen angeht, auf die je-
weiligen individuellen Bedarfe zu reagieren. Je nachdem, ob ein höherwertiger Schulabschluss ange-
strebt oder eine berufliche Ausbildung absolvie rt wird, ist ein sehr individuelles Coaching unabding-
bar.

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Aufgrund geringeren Zuzugs der Hauptklientel nach Münster und entsprechender Reduktion der Teil-
nehmerzahlen im Schuljahr 2019/20 sowie aufgrund erhöhter Nachfrage seitens Sek.I -Schulen nach 
schulischen Unterstützungsmöglichkeiten, vor allem nach Ferienmaßnahmen, hat das Projekt ange-
kommen in deiner Stadt Münster mit Beginn des Schuljahres 2020/21 seine Angebote am Nachmittag 
auch für neu zugewanderte Schüler/ -innen der 9./10. Jahrgänge im Übergang S chule-Beruf, die an 
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Umkreis des Projektstandorts angesiedelt sind, ge-
öffnet. Mit der Erweiterung der Zielgruppe rückt die Einlösung des Wunsches nach mehr aktiver Be-
gegnung von einheimischen und zugewanderten J ugendlichen und die politische Bildung stärker in 
den Fokus. 
 
 
 
 
3. Beratung und Unterstützung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 
 
Auch unter den Bedingungen der Corona -Pandemie war und ist die Bildungsberatung für Ratsu-
chende durchgehend erreichbar. Um die Abstandsregeln hinlänglich einzuhalten, konnten für Bera-
tungen auch die Räumlichkeiten der Schulpsychologischen Beratungsstelle, der Jugendzentren, des 
Jugendinformations- und Bildungszentrums (JiB) und der Oxford-Kaserne genutzt werden. 
Selbstverständlich erfolgt(e) die Beratung außerdem per E -Mail, telefonisch und immer häufiger auch 
online. Aufgrund der Möglichkeit, Dolmetscher/ -innen auch telefonisch einbinden zu können, sind 
auch mehrsprachige Beratungen jederzeit möglich.  
Auch Corona-unabhängig wird die online- oder webbasierte Beratung als Instrument der Bildungsbe-
ratung zunehmend an Bedeutung gewinnen. 
 
Im Bereich der Dolmetscher/-innen sowie der Sprach- und Kulturmittlerinnen wurde und wird auf-
grund der coronabedingten Zugangsbes chränkungen für städtische Gebäude und Schulen für Besu-
cher/-innen und Ratsuchende die Dienstleistung „Dolmetscher/ -innen für Eltern - und Beratungsge-
spräche“ auf kontaktfreies Telefondolmetschen umorganisiert, damit eine Betreuung der zu Beraten-
den durch d ie Bildungsberatung, Schulen und Fallscouts weiterhin sichergestellt war und auch wei-
terhin ist. 
 
Das Angebot der Fallscouts wurde auch in Zeiten der Schulschließung aufrechterhalten. Durch Hin-
weise der Lehrkräfte, eigene Nachfragen und in Kooperation mit den Schulsozialarbeiter/-innen „vor 
Ort“ konnte denjenigen Familien geholfen werden, die Unterstützung im Homeschooling oder Entlas-
tung durch die Notbetreuung benötigten. Die persönliche Beratung erfolgte entweder telefonisch und 
per Mail oder aber unter E inhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in direktem Kontakt bei „Haus-
türbesuchen“ und gemeinsamen Spaziergängen.  
Während der Corona-Pandemie konnte, je nach technischer Ausstattung der Familie, digital oder tele-
fonisch Kontakt gehalten werden. Auch die Fallscouts arbeiten an einer digitalen Weiterentwicklung 
ihres Angebots. 
 
Im Bereich MitSprache hat das Amt für Schule und Weiterbildung im Hinblick auf die mit der Corona -
Pandemie einhergehenden Bildungseinschränkungen und -benachteiligungen von Schüler/ -innen 
seine Arbeitsprozesse z.T. umgestellt, angepasst und neu strukturiert.  
Zusätzlich zu den Anfang 2020 geplanten Kursen wurden sowohl in den Sommerferien als auch in 
den Herbstferien die Angebote aufgestockt.  
MitSprache war und ist darauf vorbereitet , Kurse sowohl digital als auch analog durchzuführen. So 
konnten im Berichtsjahr 2020 alle als Präsenzveranstaltung geplanten Sommerferienangebote erfolg-
reich analog durchgeführt und darüber hinaus in Kooperation mit dem Wissenschaftsjournalisten 
Joachim Hecker und dem Verein Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE e.  V.) Online-
Angebote vorgehalten werden. 
In den Herbstferien konnten etwa 200 Schüler/ -innen an analogen Kursen teilnehmen, während für 
die Weihnachtsferien 2020/21 Online-Angebote vorbereitet sind.  
Die Etablierung digitaler Angebote ist perspektivisch auch unabhängig von der Pandemie und der mit 
ihr verbundenen Kontaktbeschränkungen denkbar, „im Normalfall“ sollten aber Präsenzkurse, die

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persönliche Kontakte ermöglichen und fördern un d digitale Elemente ggf. einschließen, die Regel 
bleiben. 
 
Das Projekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche  in Kooperation mit dem 
Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES) findet in der Schule statt und konnte im Zeitraum der Schul-
schließungen 2020 nicht durchgeführt werden. Nach der Wiederöffnung der Schulen wurde das Pro-
jekt unmittelbar fortgesetzt. 
 
Das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster  bietet seit Beginn der Osterferien 2020 und 
seitdem kontinuierlich online Unterstützungsangebot e, hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Ma-
thematik und Englisch, auf verschiedenen (sprachlichen) Niveaus an. Sport/Fitness und feste Ge-
sprächskreise runden das Angebot ab.  
Im Zuge der Schulschließungen aufgrund der Corona -Pandemie deckte dieses Programm  Vor- und 
Nachmittage ab. Mit Beginn des Präsenzunterrichts in den Schulen nach den Sommerferien 2020 
wurde von angekommen bis zu den Herbstferien ein Hybridplan (Präsenz- und Online-Angebote) vor-
gehalten; seit den Herbstferien erfolgt die Unterstützung wi eder vornehmlich im Rahmen von Prä-
senzkursen, wobei das Projekt bei Bedarf in der Lage ist, das Kursangebot zeitnah und flexibel auf 
Online-Kursformate umzustellen. 
Die FIT in Deutsch -Ferienkurse (s.o.) konnten im Berichtsjahr 2020 nur zum Teil durchgeführ t wer-
den; ein Teil des entfallenen Angebots wurde seitens des Projektteams durch Online -Formate kom-
pensiert.  
 
 
 
 
4. Nachhaltige Integration als Ziel und Aufgabe von Schule 
 
Auf die erhöhte, vor allem durch Flucht bedingte Zuwanderung der Jahre 2014/15, reagi erten Stadt 
und Land mit einem Ausbau der bestehenden Strukturen für die Aufnahme von Zugewanderten in 
gesellschaftliche Systeme und Subsysteme. Aktuell geht es darum, die Integration mittel - und lang-
fristig abzusichern.  
  
Die Anforderungen an Schule sind  ausgesprochen vielfältig. Im Hinblick auf Chancengleichheit und 
Bildungsgerechtigkeit gilt es zum einen, Schüler/ -innen mit Migrationsvorgeschichte, die im hiesigen 
Schulsystem sozialisiert worden sind, im Blick zu behalten. Zum anderen müssen Schulen neu  zu-
wandernden Kindern und Jugendlichen, die unter unterschiedlichsten Voraussetzungen und Bedin-
gungen, und häufig auch ohne Deutschkenntnisse, nach Deutschland gekommen sind, weiterhin da-
bei helfen, in ein für sie und ihre Eltern möglicherweise neues und gänzlich unbekanntes Schulsystem 
hineinzuwachsen und in diesem zu bestehen. Und zugleich benötigen andere Kinder, die erst seit 
einigen Jahren in Deutschland leben, nach wie vor individuell zugeschnittene sprachliche und/oder 
fachliche Hilfen, um die bislan g gewonnenen schulischen Kenntnisse abzusichern und weiter auszu-
bauen.  
Daher gilt es im schulischen Bereich, funktionale und personell abgesicherte Strukturen zu erhalten 
und weiterzuentwickeln, die zugewanderten Kindern und Jugendlichen frühestmöglich ge sellschaftli-
che Teilhabechancen eröffnen. Dazu leistet die potenzialorientierte Beschulung einen wichtigen Bei-
trag.  
In Zukunft wird die digitale Weiterentwicklung von Angeboten (Ausbau der Online-Beratungs- und  
-Unterstützungsmöglichkeiten) dazu beitragen, die Zielgruppe noch umfassender zu erreichen.

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V/1020/2020 
 
4.1 Mehrsprachigkeit als Potenzial und Ressource für den Bildungserfolg zugewanderter 
Kinder und Jugendlicher 
 
In Münster wachsen eine Reihe von Kindern mehrsprachig auf. Bisweilen werden im täglichen Um-
feld, oft auch zu Hause, mehr als zwei Sprachen gesprochen und oftmals ist Deutsch nicht die Erst-
sprache. Entsprechend vielfältig ist die sprachliche Wirklichkeit an Münsters Schulen.  
 
Dass für eine gelingende Integration der Erwerb der deutschen Sprache eine z entrale Voraussetzung 
darstellt, ist unbestritten. In den pädagogischen und politischen Fachdiskussionen über die große 
Bedeutung sprachlicher Bildung und ihre integrative Funktion geht es aber schon lange nicht mehr 
„nur“ um das Deutschlernen, sondern auc h um die Förderung und den bildungsprachlichen Ausbau 
mitgebrachter Herkunftssprachen, deren Entfaltung mehrsprachige Kinder und Jugendliche nicht nur 
beim Erwerb und bildungssprachlichen Ausbau der deutschen Sprache unterstützt, sondern auch für 
ihre persönliche Identitätsentwicklung und die Einbindung in familiäre Zusammenhänge eine bedeut-
same Rolle spielt. Innerhalb der Kernfamilie hat die Herkunftssprache darüber hinaus eine große so-
ziale Bedeutung für den Zusammenhalt der Familie und die Selbsterfahrung von Eltern, wertgeschätzt 
zu sein und „gebraucht“ zu werden.  
 
Die Verbreitung unterschiedlicher Herkunftssprachen nicht als Integrationshemmnis, sondern grund-
sätzlich als Ressource zu sehen und zu bewerten, natürliche Mehrsprachigkeit wertzuschätzen und  
produktiv zu nutzen, zeugt von der Anerkennung einer vielsprachigen gesellschaftlichen Realität, 
stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.  
 
Ein - im wahrsten Sinne des Wortes - ausgezeichnetes Beispiel für eine gelebt e mehrsprachige Er-
ziehungs- und Bildungspraxis in Münster ist Mulingula, ein Kooperationsprojekt des Schulamtes für 
die Stadt Münster und des Amtes für Schule und Weiterbildung, das seit 2015 unter dem Dach des 
Kompetenzteams Münster angesiedelt ist. Mulingula steht für multilinguale Leseaktivitäten. Als 
mehrsprachiges Vorleseprojekt für Grundschulen greift es die sprachliche Vielfalt von Kindern als 
selbstverständliches Merkmal einer interkulturellen Schul - und Bildungskultur auf. 8 Außerdem hält 
Mulingula eine Webseite vor, auf der sich Kindertexte namhafter Autor/ -innen finden, die in der Her-
kunftssprache, auf Deutsch oder in beiden Sprachen angehört oder gelesen werden können. 9 Für die 
digitalen Kinderbücher hat Mulingula den 1. Platz des Deutschen Lesepr eises 2020 in der Kategorie 
„Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien“ gewonnen.  
Rucksack Schule, ein Programm der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszen-
tren für durchgängige Sprachbildung, Unterrichts - und Schulentwicklung un ter Einbeziehung der El-
tern als Erziehungs- und Bildungspartner, ist ein hervorragendes Beispiel für ein Sprachbildungspro-
jekt, bei dem die Würdigung und die Förderung von Herkunftssprachen und die Förderung der deut-
schen Sprache Hand in Hand gehen. In Mün ster vertritt das Kommunale Integrationszentrum das 
Programm, das auf der sprachwissenschaftlichen Erkenntnis basiert, dass für einen guten Erwerb der 
deutschen Sprache eine solide Basis in den Herkunftssprachen unterstützend wirkt.10  
 
 
 
 
4.1.1 Förderung von Meh rsprachigkeit an Schulen durch Herkunftssprachlichen Unterricht 
(HSU) 
 
In Nordrhein-Westfalen wird herkunftssprachlicher Unterricht in über 20 Sprachen angeboten, damit 
hält NRW unter allen Bundesländern das breiteste HSU-Angebot vor.  
Dass das Land aktuell 936 Lehrer/-innen-Stellen für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) zur Ver-
fügung stellt, dokumentiert die große Aufmerksamkeit, die das Thema HSU erlangt hat. Zunehmend 
                                                
8 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 44. 
9 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 45. 
10 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 43.

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setzt sich die Erkenntnis durch, dass Herkunftssprachlicher Unterricht unter dem Bl ickwinkel eines 
gesamtsprachlichen Kompetenzaufbaus entschieden dazu beiträgt, bildungssprachliche Fertigkeiten 
zu entwickeln und auszubauen. 
Im Schulamtsbereich Münster wird Herkunftssprachlicher Unterricht aktuell in den Sprachen Alba-
nisch, Arabisch, Bulgarisch, Italienisch, Kroatisch/Serbisch/Bosnisch (als Sprachengruppe), Neugrie-
chisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch erteilt.  
Zum 01.08.2020 wurden insgesamt 1.223 Schüler/-innen zum HSU angemeldet, davon besuchen 571 
die Primarstufe und 652 die Sekundarstufe. 
Aufgrund des steigenden Anteils an Schüler/ -innen mit persönlicher oder familiärer Migrationsvorge-
schichte wird der Herkunftssprachliche Unterricht in Münster weiterhin an Bedeutung gewinnen.  
 
 
 
 
4.1.2 Förderung von Mehrsprachig keit/Herkunftssprachen durch Migrant/ -innenselbst-
organisationen, Glaubensgemeinschaften und international ausgerichtete Vereine mit 
Sitz in Münster 
 
Neben dem staatlichen Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts an Schulen sind herkunfts-
sprachliche A ngebote für Kinder und Jugendliche in Münster zu erwähnen, die von  
Migrant/-innenselbstorganisationen (MSO), Glaubensgemeinschaften und international ausgerichte-
ten Vereinen initiiert werden, um Angebotslücken zu schließen und wohnortnahe Angebote für Kinder 
und Jugendliche, für die das staatliche Unterrichtsangebot in der Herkunftssprache zu dezentral gele-
gen ist (zu große räumliche Entfernung von Elternhaus/Stadtviertel), vorzuhalten. Die Stadt Münster 
unterstützt dieses Engagement durch die Bereitstellung von Räumen.  
Im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der „Datenbank der MSO, Glaubensgemeinschaften und 
international ausgerichteten Vereine mit Sitz in Münster“ erhebt das Kommunale Integrationszentrum 
Münster gerade u.a. aktuelle Zahlen zum Umfang der Angebote in den Herkunftssprachen (Rücksen-
deschluss 30.11.2020). Erfragt werden die Sprachen, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die 
das jeweilige Angebot wahrnehmen, und die Häufigkeit des Unterrichts. Die Ergebnisse der Erhebung 
sind Ende Januar 2021 zu erwarten. 
 
 
 
 
4.1.3 Fachaustausch Mehrsprachigkeit im April 2021  
 
Unter dem Titel „Mehrsprachigkeit in der Schule als Potenzial“ findet im April 2021 ein Fachaustausch 
in einem Veranstaltungsformat, das sich auch im Zuge der Entwicklung der „Neukonzeption “ bewährt 
hat, statt. Der Austausch soll die Bedeutsamkeit der Herkunftssprachen und des Herkunftssprachli-
chen Unterrichts thematisieren. Daran anschließend soll die Thematik in Dienstbesprechungen auf 
Ebene der Bezirksregierung gemeinsam mit den Schulen reflektiert und konkretisiert werden.  
An dem Austausch werden politische und schulische Verantwortungsträger sowie weitere relevante 
Akteure im Handlungsfeld Mehrsprachigkeit beteiligt sein.    
 
 
 
5. Förderung der Herkunftssprachen in der Schule als Teilberei ch einer kommunalen Ge-
samtstrategie im Bildungsfeld „Internationalisierung der Schullandschaft“  
 
Die potenzialorientierte Beschulung zielt auf Nachhaltigkeit von Integrationsprozessen im Rahmen 
eines breit angelegten kommunalen Bildungsmanagements, in dem  wichtige Teilbereiche integrativer 
Schul- und Bildungspolitik in den entsprechenden Zuständigkeitsbereichen von Stadt und Land fest 
verankert und systematisch aufeinander bezogen werden.

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V/1020/2020 
Der von Schulträger und Schulaufsicht gemeinsam getragene Fachaustausch Mehrsprachigkeit könn-
te Impulse dafür liefern, dass das herkunftssprachliche Potenzial zugewanderter Kinder und Jugendli-
cher in münsterschen Schulen vermehrt auf Strukturen und Angebote trifft, in deren Rahmen mitge-
brachte sprachliche Kompetenzen noch  mehr als bisher für den eigenen Bildungserfolg genutzt wer-
den können. Zugleich ist die Absicht, die Mehrsprachigkeit unter dem Aspekt „Herkunftssprachen in 
der Schule“ vermehrt zu fördern und für die Bildungsbiografie zugewanderter Schüler/ -innen verstärkt 
nutzbar zu machen, als Teil einer breiter angelegten Bildungsstrategie im Handlungsfeld Internationa-
lisierung der Schullandschaft (vgl. V/0340/2019) einzuordnen. Diese umfasst weitere Teilbereiche, 
darunter aktuell auch Überlegungen, die in Richtung der Profilierung von Schulen (Primarstufe, Sek. 
I/II) durch einen internationalen Zweig mit Englisch als Unterrichtssprache gehen. Zielgruppe sind 
Kinder, deren Eltern sich aus beruflichen Gründen nur temporär in Münster ansiedeln und die die 
Gewissheit haben wollen, dass die in Münster erworbene schulische Bildung ihrer Kinder international 
anschlussfähig ist. 
 
Das Vorhaben, im Rahmen der Weiterentwicklung der potenzialorientierten Beschulung die Mehr-
sprachigkeit zugewanderter Kinder und Jugendlicher verstärkt  zu fokussieren (Stichwort: Herkunfts-
sprachen als Potenziale), und der Wunsch nach einer Weiterentwicklung der Strukturen und Angebo-
te in diesem Bereich stehen im Einklang mit dem Umsetzungsprozess des Leitbilds „Migration und 
Integration“ in der Stadt Münster, insbesondere mit den Leit- und Teilzielen im Handlungsfeld „Bildung 
und Sprachen“.11  
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
 
Anlagen: 
 
- Anlage A 
- Datenübersicht Bildungsberatung 
- Handreichung „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen, Schuljahr 2020/21“ 
 
 
  
                                                
11 Vgl.: Kommunales Integrationszentrum Münster (Hrsg.): Leitbild Migration und Integration Münster. Überarbeitete Auflage. 
3. Fassung 2019. Münster 2019, S. 21f.

Anlage A

3677 Zeichen

Anlage A zur V/1020/2020 
Kurzüberblick 
Mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung vertritt Münster in Zusammenarbeit zwi-
schen Kommune und staatlicher Schulaufsicht seit dem Schuljahr 2015 ein Konzept, welches die 
Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in das Schulsystem nachhaltig 
unterstützt.  
Die Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher gewährleistet 
eine frühestmögliche Beschulung in Regelschulen und leistet durch flankierende sprachliche und 
soziale Unterstützungssystem Hilfe. Ein Fachtag wird Möglichkeiten ausloten, Mehrsprachigkeit 
als Potenzial und Ressource für den Bildungserfolg zugewanderter Kinder und Jugendlicher zu 
nutzen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage werden folgende Leitbildorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen:  
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick-
lungsstandorte in Europa  
 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz 
durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Ziel ist und bleibt, mit passgenauen Angeboten an die individuelle Lebenssituation und Bildungs-
biografie der Neuzugewanderten erfolgreich anzuknüpfen, um so Chancengleichheit und tatsäch-
liche Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 + 0302 „Leistungen für Schulen“ + „Zentrale Leistungen für 
Schülerinnen und Schüler / am Schulleben Beteiligte“ 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Die Genese und stetige Weiterentwicklung der „Neukonzeption“ wie auch ihre Evaluation und die 
Markierung von Nachsteuerungsbedarfen können anhand der folgenden Vorlagen detailliert nach-
vollzogen werden:  
- Auftakt (V/0090/2014): Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
in Regelschulen 
- Konkretisierung (V0697/2014): Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kin-
dern und Jugendlichen in Regelschulen 
- Ausbau und Weiterentwicklung (V/0759/2015): Neukonzeption der zeitnahen und potenzialori-
entierten Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in 
Münster – Ausbau und Weiterentwicklung der kommunalen Konzeption 
- Evaluation und Nachsteuerung (V/0803/2016): Neukonzeption der Beschulung von neu zuge-
wanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggf. 
Nachsteuerung 
- Chancengleichheit (V/0889/2017): Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit 
- Anpassung (V/0627/2018): Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte 
Schülerinnen und Schüler 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Der mit der Vorlage dargestellte Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für gesellschaftliche 
Teilhabe und Integration von Kinder und Jugendlichen. Verfolgt wird das Ziel Benachteiligungen 
auszugleichen und gelingende Bildungsbiographien zu ermöglichen und zu fördern. Der in der 
Vorlage beschriebene Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema Migra-
tion; es geht um Anerkennung, Wertschätzung, Stärkung und Ausbau der interkulturellen Kompe-
tenzen, die zugewanderte Kinder- und Jugendliche in ihren Heimatländern erworben haben.

Anlage1

3329 Zeichen

1 
 
1.193; 74% 
418; 26% 
01.07.2015 - 30.09.2016 
(n=1.611) 
Erst- und Orientierungsberatung 
(Seiteneinsteiger/-innen-Beratung) 
Andere Themen 
1160; 48% 
333; 14% 
323; 13% 
89; 4% 
180; 7% 
327; 14% 
01.10.2016 - 30.09.2020 
(n=2.412) 
Erst- und Orientierungsberatung 
(Seiteneinsteiger/-innen-Beratung) 
Beratung zur Schullaufbahn 
Schulformwechsel 
Nachholen von Schulabschlüssen 
Schulsystem 
Andere Themen 
Beratungsumfang und Beratungsthemen 
 
 
 
 
 
 
 
    
 
 
 
 
 
 
 
 
    
  
   
  
 
 
  
 
 
 
Anlage 1

2 
 
Herkunftsländer beschulter Kinder und Jugendlicher 
Zeitraum 01.07.2015 – 30.09.2020  
Afghanistan  221  Ghana  27  Libyen  3 Slowenien  3 
Ägypten  16  Griechenland  3 Litauen  3 Somalia  19  
Albanien  111  Großbritannien  1 Mali  2 Spanien  20  
Algerien  15  Guinea  51  Marokko  25  Sri Lanka  5 
Angola  1 Guinea -Equatorial  2 Mauretanien  1 Südafrika  3 
Argentinien  5 Honduras  5 Mazedonien  66  Sudan  1 
Armenien  26  Indien  2 Mexiko  2 Syrien  706  
Aserbaidschan  14  Irak  289  Mongolei  2 Tadschikistan  9 
Äthiopien  5 Iran  53  Montenegro  4 Tansania  2 
Bangladesch  5 Irland  1 Nepal  17  Thailand  2 
Belgien  2 Israel  1 Niederlande  3 Tunesien  2 
Benin  1 Italien  39  Niger  2 Türkei  17  
Bosnien  19  Jamaika  2 Nigeria  23  Ukraine  9 
Brasilien  14  Japan  1 Pakistan  43  Ungarn  3 
Bulgarien  105  Jordanien  2 Palästina  6 USA  5 
China  7 Kamerun  1 Polen  47  Vereinigte 
Arabische 
Emirate  
6 
Dänemark  1 Kasachstan  11  Portugal  7 Vietnam  2 
Demokratische 
Republik Kongo 
3 Kenia  2 Rumänien  36  Weißrussland  11  
Elfenbeinküste  2 Kirgistan  6 Russland  52  Ohne Angabe  175  
Eritrea  41  Kolumbien  2 Schweden  2   
Finnland  2 Kosovo  40  Senegal  1   
Frankreich  8 Kroatien  33  Serbien  75    
Gambia  4 Lettland  28  Sierra Leone  3   
Georgien  17  Libanon  29  Slowakei  9

3 
 
Mitgebrachte Herkunftssprachen   
Zeitraum 01.07.2015 – 30.09.2020 
Afrikaans  2 Farsi  97  Lettisch  23  Spanisch  38  
Albanisch  160  Finnisch  2 Mandarin  3 Tadschikisch  8 
Amharisch  2 Französisch  25  Madinka  6 Tamilisch  8 
Arabisch  769  Fula  42  Mazedonisch  46  Thai  2 
Aramäisch  2 Georgisch  17  Mongolisch  3 Tigrinisch  12  
Armenisch  27  Hausa  3 Nepalesisch  12  Tschechisch  1 
Aserbaidschanisch  10  Hindi  2 Panjabi  6 Tschetschenisch  9 
Asti  1 Hebräisch  1 Pashtu  22  Türkisch  3 
Banda  1 Igbo  3 Persisch  40  Twi  13  
Bangla  3 Italienisch  39  Polnisch  50  Ukrainisch  7 
Bengal  3 Ivorisch  1 Portugiesisch  24  Ungarnisch  18  
Bosnisch  16  Japanisch  2 Romanes  29  Urdu  34  
Bulgarisch  113  Kirgisisch  1 Rumänisch  33  Usbekisch  1 
Chinesisch  7 Kiro  1 Russisch  88  Vietnamesisch  2 
Dari  122  Kisuaheli  1 Sarawisch  1 Yoruba  1 
Deutsch  25  Kosovarisch  2 Serbisch  81  Zarma  2 
Englisch  50  Kroatisch  34  Slowakisch  3   
Ewe  2 Kurdisch  385  Somali  23

4 
 
30 
3
17 
711 
18 
74 
192 
221 
446 
28 
981 
0 200 400 600 800 1000 1200 
SONSTIGE* 
ABENDGYMNASIUM 
ABENDREALSCHULE 
BERUFSKOLLEG 
GESAMTSCHULE 
SEKUNDARSCHULE 
GYMNASIUM 
REALSCHULE 
HAUPTSCHULE 
FÖRDERSCHULE 
GRUNDSCHULE 
Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher 
01.07.2015 - 30.09.2020 
(n=2721) 
Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
 
 
 
 
 
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(*Sonstige: Sprachkurse und Bildungsmaßnahmen)

Beratungsverlauf (3)

09.06.2021 Integrationsrat
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hafenstraße 32
  • Kinderhauser Straße 112
  • Salzstraße 28
  • Dingbängerweg 68
  • Ludgeriplatz 4
  • Berliner Platz 22
  • Kaiser-Wilhelm-Ring 28
  • Hansaplatz
  • Warendorfer Straße
  • An den Speichern 8
  • Kinderhaus
  • Dahlweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1020/2020
Typ
Vorlagen
Datum
01.12.2020
Erstellt
26.11.2020 11:40