V/1020/2020
Beschulung (neu) zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Münster
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Ankommen mitkommen Weiterkommen Schuljahr 2020 / 2021 Amt für Schule und Weiterbildung Praktische Hilfen zur Unterstützung zugewanderter Schüler/-innen Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen Impressum Herausgeberin: Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung Redaktion: Christiane Bröcker Gestaltung: HEIDER DESIGN, Dingbängerweg 68, 48163 Münster, www.heiderdesign.de Druck: Druckerei Burlage, 5. Auflage August 2020, 1.000 Fotonachweise: S. 11 – Pexels S. 14 – Mockup Heider Design S. 18 – Pexels S. 22 – Shutterstock / Yakov Filimonov S. 25 – Shutterstock / Monkey Business Images S. 29 – Privat / Janine Vogel S. 31 – Shutterstock / Rawpixel.com S. 32 – Shutterstock / Oda Images S. 34 – Shutterstock / Jacob Lund S. 37 – Shutterstock / Jacob Lund S. 49 – Shutterstock / Finkes S. 51 – Privat / Lisa Nikelowski S. 52 – Shutterstock / Rawpixel.com S. 57 – Shutterstock / Monkey Business Images S. 61 – Pexels S. 62 – Pexels S. 67 – Wikipedia / Florian Adler S. 69 – Privat / Michal Zak S. 74 – Shutterstock / PureSolution Sehr geehrte Schulleitungen und Lehrkräfte, Schulsekretärinnen, Schulsozialarbeiter/-innen und Erzieher/-innen an Schulen, wir freuen uns, dass die Handreichung „Ankommen – Mitkommen – Weiterkommen“ in diesem Jahr überarbeitet und neu konzeptioniert erscheint. Die Neuauflage ist ein gemeinsames Produkt von Stadt und Land, die in gemeinsamer Verantwortung die Schulen bei ihrer Arbeit mit zugewanderten Kindern und Jugendlichen unterstützen. Als Teil des „Maßnahmenprogramms 2019–2022“ im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 ist „Ankommen – Mitkommen – Weiterkommen“ dem strategischen Entwicklungsziel „Die Men- schen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotenzial ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich“ verpflichtet. Als Bildungsort für alle Kinder fällt den Schulen im Kontext von Integration und Entfaltung von Bil- dungspotenzialen eine Schlüsselrolle zu: Auch zukünftig müssen sich Kinder und Jugendliche, die un- ter unterschiedlichsten Voraussetzungen und Bedingungen nach Deutschland gekommen sind bzw. kommen, in einem für sie und ihre Eltern möglicherweise neuen und gänzlich unbekannten Schulsys- tem zurechtfinden, und das häufig ohne Deutschkenntnisse. Sie haben ihre bisherige Schullaufbahn verlassen und steigen in Deutschland oftmals mitten im Schuljahr ein. Andere Kinder, die erst seit wenigen Jahren in Deutschland leben, benötigen weiterhin individuell zugeschnittene sprachliche und/oder fachliche Hilfen, um die bislang gewonnenen schulischen Kenntnisse abzusichern und weiter auszubauen. Ein gut abgestimmtes Netz von Akteur/-innen im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie pädagogi- sche Programme und Angebote inner- und außerhalb des Lernorts Schule tragen dazu bei, dass die schulische und gesellschaftliche Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen gelingt und sie ihre Potenziale entfalten können. Schulen erfüllen in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Lotsenfunktion, indem sie auf Unterstützungsprogramme aufmerksam machen, Kontakte vermitteln und zur Wahrnehmung von Angeboten motivieren. In der vorliegenden Handreichung liegt der Schwerpunkt auf einer Darstellung von Angeboten, Pro- jekten, Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützungsprogrammen aus dem Verantwortungsbereich von Stadt und Land. Im laufenden Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass zum Schutz der Bevölkerung stadtweit viele Vorhaben und Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Viele Anbieter/-innen haben ihre Angebote, Programme oder Projekte an die besonderen Vorausset- zungen angepasst und, soweit möglich, um digitale Formate erweitert. Scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall nachzufragen, unter welchen Bedingungen und in welchen Formaten die jeweiligen Angebote stattfinden. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der vorliegenden Broschüre. Unser herzlicher Dank geht an alle, die sich in und außerhalb von Schule für die Integration zugewan- derter Kinder und Jugendlicher engagieren. Andrea Kramer Schulamtsdirektorin im Schulamt für die Stadt Münster Generale Integration Klaus Ehling Leiter des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster VORWORT 4 Integration durch Bildung Seite 06 » Gestaltung von Integration in Münster 07 » Schulische Integration 08 » Wer ist schulpflichtig? 08 » Potenzialorientierte Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen 08 » Steuerung der potenzialorientierten Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher durch die Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung 09 » Referenzschulen (Stand: 01.08.2020) 10 » Soziale Arbeit an Schulen im Kontext von Zuwanderung und Integration 10 » Grafik: Zugewandert und schulpflichtig 12 Integrationsstellen Seite 13 Gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle (Erst-)Ausstattung Seite 14 » Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und Kurzinformation zur MünsterlandKarte 15 » Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 16 » Münster-Pass 17 » Erstattung von Kosten für Schulbücher 18 » Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen – goCardAbo 19 Mitmachkinder - Förder- und Patenprogramm Seite 20 Übersetzen und verstehen Seite 22 » Dolmetscher/-innen 23 » Sprach- und Kulturmittlerinnen für Schulen – ein Angebot zur interkulturellen Elternarbeit 24 » Mehrsprachige Unterstützung durch Ehrenamtliche 26 » Ehrenamtliche Übersetzer/-innen zur Begleitung von Eltern 27 Begleiten und unterstützen Seite 28 » Projekt Erziehungs- und Bildungspartnerschaften 29 » Sozialpädagogische Unterstützung durch Fallscouts 30 » Kultur-Übersetzer/-innen an Münsters Schulen 33 » Projekt angekommen in deiner Stadt Münster 34 iNHALt Infoseite Infoseite 5 Sprachkompetenz als Schlüssel zum Erfolg – Sprachförderung Seite 36 » Herkunftssprachlicher Unterricht im Schulamtsbereich Münster 38 » Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen für Schüler/-innen, die nicht in das Fremdsprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten 40 » Mitreden auch auf Deutsch – Club D 42 » Programm Rucksack Schule für Kinder im Grundschulalter 43 » Mulingula – Multilinguale Leseaktivitäten an Grundschulen 44 » Mulingula-Lesegeschichten: Mehrsprachige Kinderbücher und Lernangebote in der Zielsprache Deutsch auf der Webseite mulingula-praxis 45 » DaZ-Förderprojekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche 46 » JEKISS-DaZ: Singend Sprache lernen 47 » Deutschsommer für Grundschulkinder – Ferien, die schlau machen 48 » Ferienangebot MitSprache – Sprach-Intensivkurse in Deutsch und Englisch 50 » Sprachbildungsnetzwerke Grundschule/OGS und Sek I/II 52 Schwimmen Seite 54 » Ferienschwimmkurse für (geflüchtete) Kinder 55 Schwimmfibel in mehreren Sprachen Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am Schwimmunterricht Seite 56 Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten Seite 58 Religiöse Feiertage Seite 60 Musisch-kulturelle und politisch-historische Bildung Seite 62 » Integrative Bandprojekte 63 » Trommeln mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen 64 » Münsters Vergangenheit erkunden: Workshops zur Stadtgeschichte 65 » Gemeinsam Geschichte entdecken: Ein spannender Rundgang durch das Stadtmuseum Münster mit anschließendem Kreativprogramm 66 » Unterwegs im Demokratiedschungel 68 Prävention und Intervention bei Antisemitismus, Rassismus, Extremismus Seite 70 Stadtbücherei interkulturell Seite 72 Psychologische Unterstützung Seite 74 Fortbildungen – Qualifizierungen – Schulungen Seite 76 Wenn Schüler/-innen plötzlich fehlen Seite 78 Raum für eigene Notizen Seite 79 Infoseite Infoseite Infoseite Infoseite Infoseite Infoseite Infoseite Infoseite 6 intEGRATioN DURCH BiLDUnG 7 Gestaltung von Integration in Münster Fragen der Gestaltung von Zuwanderung und Integration bilden eines der zentralen Themen der Gegenwart – und das nicht nur auf der Ebene von Bund und Ländern, sondern auch und gerade auf der Ebene von Kommunen, denn in Städten und Gemeinden werden Aufgaben der Solidarität, der Gemeinschaft und der Integration – kurz: des vertrauensvollen und sozialverträglichen Zusam- menlebens konkret. In Münster kümmern sich eine Reihe von kommunalen Ämtern und Einrichtungen sowie zahlrei- che weitere Akteure der Stadtgesellschaft engagiert um die Integration zugewanderter Menschen. Wichtige Ansprechpartner/-innen rund um alle Fragen der Migration und Integration sind vor allem der Integrationsrat der Stadt Münster, die Migrant/-innen-Selbstorganisationen und das Kommunale Integrationszentrum, das sich in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat unter anderem für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Leitbilds „Migration und Integration Münster“ engagiert. Eine Datenbank mit Informationen zu Migrant/-innen-Selbstorganisationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Münster unter: www.stadt-muenster.de/zuwanderung/migrantenselbstorganisationen/mso-datenbank.html Die Startseite des Kommunalen Integrationszentrums Münster, die mit vielen Akteuren der Stadtgesellschaft verlinkt ist, ist aufrufbar unter: www.stadt-muenster.de/zuwanderung/startseite.html Zum Integrationsrat der Stadt Münster führt Sie der folgende Link: www.integrationsrat-muenster.de/ Im Rahmen der „Förderrichtlinie zur kommunalen Koordinierung von Bildungsangeboten für Neu- zugewanderte“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat sich das Amt für Schule und Weiterbildung auf den Weg gemacht, einen Überblick über die stadtweit tätigen Institutionen und Initiativen und ihre vielseitigen Bildungsangebote für neu Zugewanderte zu schaffen. In Müns- ter werden neben den klassischen Sprachförderangeboten auch sportliche Aktivitäten und die Integration in die Vereinslandschaft als wichtige Grundbausteine für ein erfolgreiches Ankommen in der neuen Gesellschaft in den Blick genommen. Welche Bildungs-, Beratungs- und Sportangebote es für (neu) Zugewanderte in Münster gibt, kann der interaktiven Stadtkarte entnommen werden. Hier können Berater/-innen sowie Zugewander- te mit einem fortgeschrittenen Sprachniveau (B2) gezielt nach Angeboten in ihrer Nähe suchen, erhalten weiterführende Informationen und Kontakt zu den Anbieter/-innen. Die interaktive Stadtkarte kann aufgerufen werden unter: geo.stadt-muenster.de/Sprache_Sport_Beratung_Zugewanderte/ Ausdrücklich hervorzuheben ist auch das große Engagement vieler weiterer Akteure in der Stadt Münster, ohne die eine erfolgreiche Integrationsarbeit undenkbar wäre: Freie Träger der Wohl- fahrtsverbände, kirchliche Träger, Wirtschaftsverbände, Fachhochschulen und Hochschulen, Hilfs- organisationen, ehrenamtliche Helfer/-innen sowie zahlreiche Vereine und Initiativen meistern integrative Aufgaben tatkräftig und vorbildlich und leisten auch in den Stadtteilen schnell und zuverlässig Unterstützung. Die Bereitschaft der Stadtgesellschaft, Zuwandernde zu unterstützen, ist groß. - Wichtige Infor- mationen und weiterführende Links zu Themen wie „Ehrenamt“, „Spenden“, „Sprachkurse“ und „Initiativen“ finden Sie im Netz unter: www.muenster.de/fuer_fluechtlinge.html 8 Schulische Integration Neben der Kita kommt insbesondere der Schule eine besondere integrative Aufgabe zu: Kinder und Jugendliche verbringen hier oft ein Drittel ihres Tages, um zu lernen und sich zu entwickeln, soziale Kompetenzen aufzubauen, Identitätsarbeit zu leisten und natürlich auch, um Freundschaf- ten zu schließen und zu pflegen. Für Kinder, die (neu) zugewandert sind, stellt der „Kosmos Schule“ eine besondere Heraus- forderung dar: Sie mussten ihre bisherige Schullaufbahn verlassen, steigen - häufig noch ohne Deutschkenntnisse - oftmals mitten im Schuljahr ein und müssen sich in ein neues Schulsystem eingewöhnen. Manche dieser Schüler/-innen haben eine lange und beschwerliche Zeit der Flucht hinter sich. Andere sind aufgrund der beruflichen Situation ihrer Eltern in Deutschland. Für ihren Integrationsprozess fällt Schulen eine Schlüsselrolle zu: Ihre Arbeit trägt maßgeblich dazu bei, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche in unserem Bildungssystem ankommen, mitkommen und weiterkommen. Wer ist schulpflichtig? Wie alle Kinder und Jugendlichen in NRW unterliegen auch neu zugewanderte Kinder und minder- jährige Jugendliche der Schulpflicht. Die allgemeine Schulpflicht beginnt für sie jedoch erst, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind. Bis zu ihrer Ausreise sind auch ausreisepflichtige Kinder schulpflichtig. Beginnen Jugendliche eine Berufsausbildung und haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind sie bis zur Beendigung der Ausbildung schulpflichtig. Wer schon 21 Jahre alt ist und ein Aus- bildungsverhältnis eingegangen ist, ist berechtigt das Berufskolleg besuchen. Die Bezirksregierung Münster hat eine mehrsprachige Broschüre sowie einzelne Merkblätter über die wichtigsten Regeln zur Schulpflicht veröffentlicht. Die Broschüre und die Merkblätter liegen in acht verschiedenen Sprachen (Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch) vor und können von der Homepage der Bezirksregierung heruntergeladen werden. www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_ sprachen/schulpflicht/index.html Potenzialorientierte Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung vertritt Münster in Zusammenarbeit zwi- schen Kommune und staatlicher Schulaufsicht seit dem Schuljahr 2015 ein neues, modernes Konzept, welches die Integration von neu zugewanderten Kindern in das Schulsystem nachhaltig unterstützt. Zentrales Ziel der Konzeption ist es, alle sogenannten Seiteneinsteiger/-innen grundsätzlich und direkt in Regelklassen aller Schulformen aufzunehmen und eine flankierende sprachliche Förde- rung in allen aufnehmenden Schulen zu gewährleisten. Mit der potenzialorientierten Beschulung verbindet sich das Ziel, zugewanderte Kinder und Jugendliche gemäß ihrer Bildungsvoraussetzungen und -erwartungen in das Regelschulsystem ein- zuschulen. Auf diese Weise werden Bildungspotenziale anerkannt, den Fähigkeiten und Potenzia- len entsprechende Schullaufbahnen ermöglicht und erfolgreiche Bildungsbiografien angestoßen. Den zugewanderten Schüler/-innen eröffnet sich somit die Chance, ihre Schullaufbahn in Deutsch- land von Beginn an gemäß ihren Voraussetzungen, Fähigkeiten und Neigungen fortzusetzen. Die potenzialorientierte Beschulung steht im Einklang mit den Vorgaben und Leitideen des „Rah- menkonzeptes zur schulischen Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern“ der Bezirksregierung Münster, das den Rahmen und die Verfahren schulaufsichtlichen und schuli- schen Handelns beschreibt. Das Rahmenkonzept steht auf der Homepage der Bezirksregierung Münster zum Download bereit: www.bezreg-muenster.de/de/fluechtlinge/schulische_integration/index.html 9 Steuerung der potenzialorientierten Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher durch die Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung Mit der seit 2015 in Münster wirksamen Konzeption der potenzialorientierten Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen ist die Bildungsberatung zur zentralen Ansprechpartne- rin für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche und ihre Familien geworden. Das Kerngeschäft der Bildungsberatung besteht darin, Orientierungshilfe rund um alle Schul- und Bildungsfragen zu leisten und Menschen auf ihren vielfältigen Bildungswegen bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen. Für neu Zugewanderte ist sie die erste Anlaufstelle für die Schulwahl und berät umfassend zu den Bildungsmöglichkeiten, indem sie » über das Schulsystem informiert, » feststellt, welchen Lernstand und welche Sprachkenntnisse das Kind hat, » eine prognostische Einschätzung des möglichen Bildungsgangs ausspricht, » bei Bedarf eine Zweitberatung durch Lehrkräfte organisiert und vermittelt, » bei der Anmeldung an einer Schule, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche individuell fördert, unterstützt, » begleitend zur Schullaufbahn berät, » mit den Schulen kooperiert, » beim Verfahren rund um die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen hilft. Bei Bedarf ist die Bildungsberatung zusätzlich mobil unterwegs, z.B. in Schulen, Familienzentren, Jugendeinrichtungen, Pfarrgemeinden, Flüchtlingsunterkünften. Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenfrei und in mehreren Sprachen – persönlich, telefonisch und per E-Mail. Die Steuerung der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher erfolgt im Auftrag und in enger Kooperation mit der Schulaufsicht. Damit die Lehrkräfte, Erzieher/-innen und Sozialarbeiter/-innen die Schüler/-innen von Anfang an gut unterstützen können, hat die Bildungsberatung einen standardisierten Erhebungsbogen ent- wickelt (Erfassung der Personaldaten sowie der Daten zur Schullaufbahn, Erhebung von Sprach- kenntnissen, besonderen Interessen und Begabungen etc.), der den Schulen zugeleitet wird. Zu den Serviceangeboten gehört außerdem der Flyer „Wir begleiten Bildung“, der in mehreren Sprachen (Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch) über die Dienstleistungen der Bildungsberatung informiert. Der Flyer ist in der Bildungsberatung, Hafenstraße 32, und in weite- ren Auslagen der Stadt erhältlich und steht außerdem auf der Homepage zum Download bereit: www.stadt-muenster.de/schulamt/bildungsberatung/wir-begleiten-bildung.html Darüber hinaus macht die Bildungsberatung Schulen durch mehrsprachige Postkarten und ein mehrsprachiges Plakat auf ihr Beratungsangebot aufmerksam. Einen Termin bei der Bildungsberatung sowie weitere Informationen erhalten Sie unter der Tele- fonnummer 0251/ 492-2828. Selbstverständlich ist eine Kontaktaufnahme auch per E-Mail mög- lich: bildungsberatung@stadt-muenster.de 10 Referenzschulen (Stand: 01.08.2020) Referenzschulen sind Schulen, die in besonderer Weise für die sprachliche und fachliche Förderung der zugewanderten Kinder und Jugendlichen ausgestattet sind. Zugewanderte schulpflichtige Kinder im Grundschulalter werden in der Regel wohnortnah in eine Grundschule aufgenommen („Kurze Beine – kurze Wege“). Von den weiterführenden Schulformen, inklusive der Berufs- und Weiterbildungskollegs, gehören die folgenden zu den Referenzschulen: Hauptschulen: » Hauptschule Coerde » Hauptschule Hiltrup » Hauptschule Wolbeck » Waldschule Kinderhaus Realschulen: » Erna-de-Vries-Realschule » Geschwister-Scholl-Realschule » Johannes-Gutenberg-Realschule Gymnasien: » Geschwister-Scholl-Gymnasium » Gymnasium Paulinum » Gymnasium Wolbeck » Immanuel-Kant-Gymnasium » Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium » Pascal-Gymnasium » Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Soziale Arbeit an Schulen im Kontext von Zuwanderung und Integration Soziale Arbeit an Schulen gewinnt, auch im Kontext von Zuwanderung und Integration, immer mehr an Bedeutung. In Münster unterstützen sowohl die Stadt als auch das Land die Schulen seit vielen Jahren durch die Bereitstellung von Stellen für Erzieher/-innen und Schulsozialarbeiter/-innen. Im Zuge der Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher hat die Stadt Münster Stellen für Fallscouts eingerichtet, die, mobil und flexibel, als sozialpädagogische Fachkräfte die Angebote der Schulsozialarbeit und der Bildungsarbeit an und im Umfeld von Grundschulen und weiterführenden Schulen unterstützen. Dabei kooperieren sie mit Beratungs- stellen und Bildungsakteuren im Stadtteil. Als Ansprechpartner/-innen für Grundschulen sind aktuell (Stand: 1.8.2020) zwei Fallscouts im Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt (Stellenumfang: 1,75 Vollzeitäquivalente). Für die weiterführenden Schulen und Berufskollegs übernehmen aktuell sechs Fallscouts (Stellenumfang: 3,5 Vollzeitäquivalente) bei einem Freien Träger diese Aufgabe. In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag 2016 im Rahmen seiner Haushaltsbeschlüsse insgesamt 226 zusätzliche Stellen im Landesdienst für Soziale Arbeit an Schulen geschaffen (Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team), um die schulische Integration neu zugewander- ter Schüler/-innen zusätzlich zu unterstützen („Integration durch Bildung“, vgl. RdErl. d. Ministeri- ums für Schule und Weiterbildung v. 28.03.2017). Der Stadt Münster wurden zehn Stellen (Vollzeitäquivalente) zugewiesen. Das Stellenprofil der Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team sieht unter anderem die Kooperation mit anderen oder an den Schulen tätigen Fachkräften sowie externen Diensten, die Zusammenar- beit mit Eltern oder, bei unbegleiteten Minderjährigen, mit der Jugendhilfe, Mitwirkung im Kon- text von Förderkonzepten und ein Angebot sozialpädagogischer Hilfen für Schüler/-innen (offene Angebote oder Projektarbeit) vor, wobei das zusätzliche Angebot mit den bestehenden Angebo- ten der Schulsozialarbeit vernetzt werden soll. Sekundarschule: » Friedensreich-Hundertwasser-Schule (auslaufend gestellt ab Schuljahr 2020/2021) Berufskollegs: » Adolph-Kolping-Berufskolleg » Anne-Frank-Berufskolleg Weiterbildungskollegs: » Weiterbildungskolleg Münster (Abendrealschule und Abendgymnasium) 11 12 ZugeWANdERT und schulpfliChtiG Sozialpädagogische Unterstützung » durch Schulsozialarbeiter/-innen (Stadt und Land) an den Schulen vor Ort » durch multiprofessionelle Teamer (Land) » durch Fallscouts (auf Anfrage) + Zugewanderte, schulpflichtige Kinder und Jugendliche Bildungsberatung » Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle » Hafenstraße 32, 2. Etage Schule/ Schulanmeldung » Grundschulen im Quartier und Referenzschulen » an allen weiterführenden Schulen inkl. Berufskollegs » Individuelle Erst- und Orientierungs- beratung zu Schulsystem und Schul- wahl » Bei Bedarf: Zweitberatung durch vom Land abgeordnete Lehrkräfte (im Tandem) zur Schärfung von Prognose und Schulwahl » Bei Bedarf mit Dolmetscher/-innen » Bei Bedarf: Sprach- und Kulturmittle- rinnen zur Unterstützung der interkul- turellen Elternarbeit an Schulen » Bei Bedarf: Dolmetscher/-innen für Elterngespräche, die rechtliche Rele- vanz haben 1 2 3 Fall- scouts: Sozialpädagogische Unterstützung der Kinder, Jugend- lichen und ihrer Erziehungsberech- tigten 13 Integrationsstellen Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ vom 17.12.2019 (BASS 14-21 Nr. 4) ersetzt den Runderlass des MSW vom 29. Juni 2012. Laut Erlass ist es die Aufgabe der Schulen, Teilhabe und Integration durch Bildung, insbe- sondere im Hinblick auf interkulturelle Unterrichts- und Schulentwicklung und durchgän- gige Sprachbildung, zu fördern. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schulen bei dieser Aufgabe durch die Bereit- stellung von sogenannten Integrationsstellen. Die Integrationsstellen sind laut Runderlass für folgende Handlungsfelder zu verwenden: » die Erstförderung in der deutschen Sprache für neu zugewanderte Schüler/-innen und im Sinne des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ vom 15. Oktober 2018 (BASS 13-63 Nr. 3) (Handlungsfeld A), » die Förderung der deutschen Sprache für alle Schüler/-innen im Regelsystem, insbeson- dere im Bereich der Bildungssprache (Handlungsfeld B), » die Weiterentwicklung von Unterricht und Schulleben durch die Initiierung und Versteti- gung von interkulturellen Schulentwicklungsprozessen (Handlungsfeld C). Dabei sind die Stellen für die Entwicklung von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Schule und Elternhaus, zur interkulturellen Verständigung oder für verschiedene Vorhaben gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus zu verwenden. Die Integrationsstellen können von den Schulen für die Handlungsfelder A (Stellen für die Deutschförderung innerhalb der Erstförderung) und C (Stellen für interkulturelle Schul- und Unterrichtsvorhaben) von Schulen bzw. im Handlungsfeld C auch von Schulnetzwerken beantragt werden. Stellen für das Handlungsfeld B werden vom Ministerium auf der Grundlage der Schüler/-in- nenzahlen und auf der Basis eines Schulsozialindexes an die oberen Schulaufsichtsbehörden zugewiesen. Antragsfrist für Stellen in den Handlungsfeldern A und C ist der 31. Oktober des Kalender- jahres für den darauffolgenden Zuweisungszeitraum (erstmalig: 31. Oktober 2020). Auf der Webseite des Bildungsportals des Landes NRW finden Sie Links zur Neufassung des Runderlasses „Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen“ und zum Antrag auf Zuweisung von Integrationsstellen. www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Kontext/Antrag-Integrations - stellen/index.html In Münster berät das Kommunale Integrationszentrum Schulen in interkulturellen Schul- entwicklungsprozessen und ist bei der Beantragung von Integrationsstellen behilflich. KONTAKT: Peninna-Isabell Knollmann Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7084 E-Mail: Knollmann@stadt-muenster.de INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 14 GeseLlscHaftLiche TeiLhABe und finanzieLle (ersT-)aUsstaTtung 15 Was? (Leistungen) Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie an Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im sozialen oder kulturellen Bereich teilnehmen können. Dazu gehören beispielsweise Schulausflüge, Klassenfahren, Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten. Die Teilnahme am Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagesbetreuung wird ebenso gefördert wie geeignete Nachhilfe, wenn die schulrechtlich festgelegten Lernziele gefährdet sind. Für wen? (Zielgruppe) Die Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) erhalten, wenn sie » in einer Familie mit einem sehr geringen Haushaltseinkommen leben oder einem Haushalt angehören, der Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) oder Asylbewerber- leistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Sozialhilfe bezieht, und » eine Kita, eine allgemein- oder eine berufsbildende Schule oder ein Weiterbildungskolleg besuchen und » keine Ausbildungsvergütung erhalten. Antragsver- fahren/ Zu- ständigkeit Der Antrag für Leistungen aus dem BuT („Erklärung zu Bedarfen für Bildung und Teilhabe“) wird beim Jobcenter der Stadt Münster gestellt. Um eine finanzielle Unterstützung für Klassenfahrten, Lernförderung und Schülerbeförderung zu erhalten, sind auf entsprechenden Zusatzbögen noch ergänzende Angaben zu machen. Der Zusatzbogen für Klassenfahrten erfordert die Unterschrift der Schulleitung, der Zusatzbogen Lernförderung die Unterschrift des Antragstellenden und der Schulleitung und der Zusatzbogen Schülerbeförderung muss vom Antragstellenden und einem/einer Schulvertreter/-in unterschrie- ben werden. Die erforderlichen Formulare sind im Jobcenter erhältlich oder können auf der Homepage aufgerufen werden: www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/antraege.html Die Beratung und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Jobcenter, in der Geschäftsstelle Mitte, am Ludgeriplatz 4 in Münster. Auf der Homepage finden Sie, differenziert nach Buchstabengruppen, die Namen und Telefonnum- mern der zuständigen Sachbearbeiter/-innen: www.stadt-muenster.de/jobcenter/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe.html Weitere Hinweise (Münsterland- Karte) Wer Anspruch auf Leistungen hat, bekommt nach dem ersten BuT-Antrag vom Jobcenter die MünsterlandKarte (auch BildungsKarte genannt) geschickt. Mit ihr bezahlen berechtigte Kinder und Jugendliche die Kosten für Tagesausflüge, Mittagessen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder Bargeld. Der Anbieter notiert die Daten und rechnet über das Internet ab. Die Homepage der BildungsKarte informiert darüber, welche Anbieter/-innen die Münsterland- Karte akzeptieren, welche Angebote genutzt werden können und wie die Karte funktioniert: www.bildungs-karte.org/pages/public/info.php Kontakt Jobcenter Münster Geschäftsstelle Mitte E-Mail: BildungundTeilhabe@stadt-muenster.de Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und Kurzinformation zur MünsterlandKarte 16 Was? (Leistungen) Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) können Schüler/-innen eine Lernförderung in Anspruch nehmen. Den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen kann eine geeignete Lern- förderung im Rahmen eines schulnahen Angebotes in den Räumlichkeiten der Schule oder bei einem anerkannten privaten Träger bewilligt werden. In Münster hat die Verwaltung beginnend mit dem Schuljahr 2011/12 ein Verfahren entwickelt, das auf eine möglichst bedarfsgenaue Förderung der berechtigten Schüler/-innen „mit der Schule – in der Schule“ ausgerichtet ist. Der größte Teil der BuT-Lernförderung findet als außerschulische Maßnahme in der Schule statt. In der Regel wird Lernförderung für bis zu zwei Fächer beantragt. Die Lernförderung wird für gewöhn- lich bis zum Ende eines Schuljahres gewährt. Unter wel- chen Bedin- gungen? (Leistungs- voraus- setzungen) Unter der Voraussetzung, dass die schulischen Angebote zur individuellen Förderung ausge- schöpft sind, können leistungsberechtigte Schüler/-innen die BuT-Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn » …wesentliche, nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegte Lernziele gefährdet sind. Als Lernziele anerkannt werden in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe, das Erreichen des Schulabschlusses, das Erreichen eines höheren Leistungsniveaus (ab Klasse 8) sowie die Ver- besserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. » …Schüler/-innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zur Unterstützung einer schnelleren schuli- schen und gesellschaftlichen Integration eine zusätzliche Sprachförderung im Fach Deutsch benötigen. Für wen? (Zielgruppe) BuT-Lernförderung können Schüler/-innen unter 25 Jahre erhalten, wenn sie in Münster BuT- berechtigt sind, d.h.: » in einer Familie mit einem sehr geringen Haushaltseinkommen leben oder einem Haushalt angehö- ren, der Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) oder Asylbewerberleistungsge- setz, Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Sozialhilfe bezieht, » eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule oder ein Weiterbildungskolleg besuchen und » keine Ausbildungsvergütung erhalten. Antragsver- fahren/ Zu- ständigkeit In Münster wird die BuT-Lernförderung kooperativ durch das Jobcenter, das Sozialamt und das Amt für Schule und Weiterbildung abgewickelt. Der Antrag auf Lernförderung wird bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung eingereicht. Antragsteller sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die i.d.R. seitens der Schule hinsichtlich ihres BuT-Anspruchs auf Lernförderung beraten werden; erforderlich ist außerdem eine Stellung- nahme der Schule. Die erforderlichen Formulare können auf der Homepage der Stadt Münster aufgerufen werden unter: www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/59_jobcenter/pdf/bildung-teilha - be_lernfoerderung.pdf Nach der fachlichen Beurteilung des Antrags durch die Schulpsychologische Beratungsstelle kann anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen eine geeignete Lernförderung bewilligt werden. Die Schulpsychologische Beratungsstelle berät die münsterschen Schulen bei der Umsetzung und Organisation der Förderung vor Ort und kümmert sich bei den schulnahen Angeboten in enger Umsetzung mit der Schule um die Koordinierung der Förderung und die Auswahl der Förderkräfte. Kontakt Iris Roth Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster Tel.: 0251/ 492-4091 E-Mail: Roth@stadt-muenster.de Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 17 Was? (Leistungen) Von der MünsterlandKarte zu unterscheiden ist der Münster-Pass. Der Münster-Pass soll die ge- sellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen unterstützen. Inhaber/-innen des Münster-Passes können zahlreiche Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote zu stark ermäßigten Preisen wahrnehmen. Für wen? (Zielgruppe) Den Münster-Pass erhalten alle in Münster wohnenden Personen, die folgende Leistungen beziehen: » Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 (SGB II), » Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), » Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, » Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, » ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesver- sorgungsgesetz oder » Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz. Zustellung/ Zuständigkeit Wer laufende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 vom Jobcenter Münster oder Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt der Stadt Münster bezieht, erhält den Münster-Pass unaufge- fordert per Post. Wer Leistungen neu beantragt, erhält den Münster-Pass vom/von der Sachbearbei- ter/-in ausgehändigt. Leistungsberechtigte, die keinen Münster-Pass erhalten haben, bekommen ihn bei Vorlage ihres aktuellen Bewilligungsbescheides » im Kundenzentrum Soziales (bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12 oder Asylbewerber- leistungsgesetz sowie bei ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfür- sorge nach dem Bundesversorgungsgesetz), » in der Fachstelle Bildung und Teilhabe des Jobcenters (bei Kinderzuschlag nach § 6a Bundes- kindergeldgesetz) oder » im Kundenzentrum des Jobcenters (bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2) ausgehändigt. Die Münster-Pässe werden zum 1. Mai und zum 1. November versandt. Die Gültigkeit der Pässe beträgt sechs Monate. Bei Verlust des Münster-Passes wird pro Person einmal im Jahr ein Ersatzpass bei Vorlage des aktu- ellen Bewilligungsbescheides ausgestellt. Weitere Hinweise Einen Link zu einer Liste der teilnehmenden Anbieter und Einrichtungen finden Sie auf der Homepage der Stadt Münster unter: www.stadt-muenster.de/sozialamt/muenster-pass.html Kontakt Sozialamt Tel.: 0251/ 492-5038 E-Mail: Pape@stadt-muenster.de Münster-Pass 18 Was und für wen? (Leistung und Zielgruppe) Bei der Anschaffung von Schulbüchern müssen die Eltern einen Teil der Kosten zahlen, den soge- nannten Eigenanteil. Wer in Münster wohnt und Leistungen nach dem SGB XII, SGB II, Asylbewer- berleistungsgesetz bzw. Jugendhilfegesetz erhält, kann einen Antrag auf Erstattung dieses Eigenan- teils stellen. Antragsver- fahren/ Zu- ständigkeit Der Antrag wird beim Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster gestellt. Bei der Antragstellung sind die notwendigen Unterlagen (aktueller Bewilligungsbescheid) einzurei- chen bzw. vorzulegen. Außerdem ist eine Mitteilung der Schule erforderlich, welche Bücher unter den Eigenanteil fallen. Weitere Hinweise Aktuelle Informationen zur Antragstellung und das entsprechende Antragsformular können auf der Homepage der Stadt Münster aufgerufen werden unter: www.stadt-muenster.de/schulamt/service/formulare.html Kontakt Edith Schulte Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4045 E-Mail: SchulteEdith@stadt-muenster.de Bettina Jahnig Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4062 E-Mail: JahnigT@stadt-muenster.de Erstattung von Kosten für Schulbücher 19 Was und für wen? (Leistung und Zielgruppe) Schüler/-innen, die mit Bus oder Bahn zur Schule kommen, können die Fahrkosten bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro erstattet bekommen. Die Stadt Münster übernimmt als Schulträger die notwendigen Schüler/-innenfahrkosten, die bis zur nächstgelegenen städtischen Schule der entsprechenden Schulform entstehen. Maßgebliche Anspruchsvoraussetzung ist die Länge des Schulweges. Einen Anspruch auf die Übernahme von Schüler/-innenfahrkosten haben Schüler/-innen in NRW bei Schulwegen folgender Länge: » Grundschulen, Förderschulen (Klassen 1 - 4) bei Schulwegen von mehr als 2 km, » Förderschulen (Klassen 5 bis 10), Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien (Klassen 5 bis 10) bei Schulwegen von mehr als 3,5 km, » Gesamtschulen (Klassen 11 bis 13), Gymnasien (Klassen 11, 12 und gegebenenfalls 13), Berufskol- legs bei Schulwegen von mehr als 5 km. In der Regel haben diese Schüler/-innen einen Anspruch auf Ausstellung eines ermäßigten goCardAbos der Verkehrsgemeinschaft Münsterland, in Münster erhältlich bei mobilé am Berliner Platz 22. Mit dem goCardAbo erhalten die Schüler/-innen die Möglichkeit, mit dem ÖPNV zur Schule zu fahren, aber auch in der Freizeit ganzjährig im gesamten Münsterland beliebig zu fahren. Eigenanteil an den Kosten Für die Freizeitnutzung des goCardAbo wird ein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind einer Familie, sowie für anspruchsberechtigte Schü- ler/-innen, die laufende Leistungen nach dem SGB XII enthalten. Kinder und Jugendliche, die den Münster-Pass besitzen und deren Schul- und Wohnort Münster ist, erhalten bei Vorlage des Münster-Passes und ihres Personalausweises eine 50-prozentige Ermäßi- gung auf den zu zahlenden Eigenanteil. ES ERGEBEN SICH FOLGENDE KOSTEN: Bei Übernahme der Schüler/-innenfahrkosten durch die Stadt Münster Eigenanteil Ermäßigter Eigenteil für Münster-Pass-Inhaber/-innen …für volljährige Schüler/-innen 12 Euro pro Monat 6 Euro pro Monat …für das erste minderjährige Kind 12 Euro pro Monat 6 Euro pro Monat …für das zweite minderjährige Kind 6 Euro pro Monat 3 Euro pro Monat Ohne Übernahme der Schülerfahrkosten Normalpreis Eigenteil für Münster-Pass Inhaber/-innen …für jedes Kind 22 Euro pro Monat 11 Euro pro Monat (Stand: 30.06.2020, Preisänderung möglich) Antragsver- fahren/ Zu- ständigkeit Für die Bewilligung der Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen, die eine städtische Schule besu- chen, ist das Amt für Schule und Weiterbildung zuständig. Die Beantragung der Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung (Schulanmeldebogen) und wird an das Amt für Schule und Weiterbildung übermittelt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, schickt das Amt für Schule und Weiterbildung den Bewilligungs- bescheid an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die unter Vorlage des Bescheides das go- CardAbo bei mobilé, Berliner Platz 22, abschließen können. Bei Schulen in privater Trägerschaft (Waldorfschule, Montessorischule, Friedensschule u.a.) ist der jeweilige Träger für die Erstattung von Fahrkosten zuständig. Kontakt Marcus Ueschner Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4041 E-Mail: Ueschner@stadt-muenster.de Fahrkostenerstattung für Schüler/-innen – goCardAbo 20 Mitmachkinder - Förder- und Patenprogramm Kommunale Stiftungen Münster Die Kommunalen Stiftungen Münster sind Stiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden von der Stadt Münster treuhänderisch geführt werden. Sie sind gemeinnützig, unterstützen Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, und fördern das ehrenamtliche Engagement. Nähere Informationen finden Sie unter: www.stiftungen-muenster.de Förderung von Kindern und Jugendlichen durch die Stiftung Bürgerwaisenhaus und ihren Stiftungsfonds Mitmachkinder Ein Handlungsfeld der Kommunalen Stiftungen Münster ist die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen. Hier ist die Stiftung Bürgerwaisen- haus aktiv. Unter ihrem Dach wurde 2009 der Stiftungsfonds Mitmachkinder eingerichtet, der die gesellschaftlichen Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Münster durch außerschulische Förderung verbessert. Persön- lichkeitsentwicklung und Interessenentfaltung stehen dabei im Vordergrund. Dafür gibt es ein finanzielles Förderprogramm und ein Patenprogramm. Um die Programme durchführen zu können, ist die Stiftung Mitmachkinder auf Spenden angewiesen. Weitere Informationen finden Sie unter : www.mitmachkinder.de Finanzielles Förderprogramm der Stiftung Mitmachkinder Mit dem finanziellen Förderprogramm werden Teilnehmerbeiträge für Kinder und Jugendliche aus Münster bis zum vollendeten 17. Lebensjahr übernom- men. Gefördert werden Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit Aktivi- täten und Maßnahmen außerhalb von Schule und Kindertagesbetreuung, die wegen zu geringer materieller Mittel der Familie nicht aufgebracht werden können. So erhalten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, außerhalb der Schule z.B. eine Sportart zu betreiben, ein Musikinstrument zu lernen oder einen Kunstkurs zu besuchen. 21 Einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen Anträge können ausschließlich von Personen gestellt werden, die als haupt- berufliche Fachkräfte in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in Beratungsstellen arbeiten oder von Beschäftigten, die in einem sozialen Beratungs- bzw. Betreuungszusammenhang mit dem Kind und dessen Familie stehen. Die Fachkräfte müssen begründen, warum eine bestimmte Förder- maßnahme für ein Kind geeignet ist, und eine Prognose dazu abgeben, was die Förderung für die Entwicklung des Kindes bringen wird. Der Vergabe von Förderzuschüssen liegen stiftungseigene Richtlinien zugrun- de. Die Richtlinien sind die Fördergrundsätze des Programms mit Informatio- nen zum Antrag, zu den Antragsberechtigen, sowie den förderfähigen Kosten. Auf der Homepage der Stiftung Mitmachkinder finden Sie die Richtlinien und auch die erforderlichen Antragsformulare: www.mitmachkinder.de/de/programme--projekte/foerderprogramm/ Patenprogramm der Stiftung Mitmachkinder Im Rahmen des Patenprogramms unterstützen ehrenamtliche Erwachsene, die sogenannten Mitmachpaten, Kinder aus einkommensschwachen Familien durch gemeinsame Freizeitaktivitäten dabei, ihre Talente und Fähigkeiten zu entdecken und ihre Persönlichkeit zu stärken. Zielgruppe des Patenpro- gramms sind Kinder aus ganz Münster zwischen 5 und 12 Jahren, die von der Begleitung eines Erwachsenen profitieren können. Die gemeinsame Zeit kann eine Lücke schließen, wenn viele Geschwisterkinder zu betreuen sind, wenn Eltern alleinerziehend sind, aber auch wenn sie durch Krankheit eingeschränkt sind oder ein persönliches Netzwerk fehlt. www.mitmachkinder.de/de/programme--projekte/patenprogramm/ Kontakt Martina Kreimann Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen Münster Tel.: 0251/ 492-5901 E-Mail: Kreimann@stadt-muenster.de INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 22 ÜbERsEtZEN und VERstehEN 23 Dolmetscher/-innen Was? (Angebot) Die Dolmetscher/-innen übersetzen Gespräche über rechtsbindende Angelegenheiten. Neben persönlichen Übersetzungsgesprächen gibt es auch die Möglichkeit des Telefon- Dolmetschens (Telefonkonferenz). Für wen? (Zielgruppe) Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen an Schulen, Schulsozialarbeiter/-innen, Schulsekretärinnen. Warum? (Ziele) Professionelle Dolmetscher/-innen sind immer dann wichtig, wenn es in Gesprächen um rechtsbindende Angelegenheiten geht. Zu diesen zählen: 1. Schulpflicht (§ 34, § 37 Schulgesetz – Schullaufbahn) 2. Einhaltung der Schulpflicht (§ 41 Schulgesetz) 3. Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis (§ 42 Schulgesetz) 4. Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen (§ 43 Schulgesetz) 5. Aufnahme in die Schule, Schulwechsel (§ 46 Schulgesetz) 6. Beendigung des Schulverhältnisses (§ 47 Schulgesetz) 7. Grundsätze der Leistungsbewertung (§ 48 Schulgesetz) 8. Pädagogische Gespräche mit Schüler/-innen und deren Eltern (§ 53 Schulgesetz – Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen) 9. Schulgesundheit (§ 54 Schulgesetz) 11. Schulmitwirkungspflicht der Eltern (§ 65, § 67, § 70, § 72, § 73 Schulgesetz – Mitarbeit in Gremien) 12. Themenbereich der Sonderpädagogischen Förderung (§ 19 Schulgesetz – AO-SF-Verfahren, Gespräche zu Fördermaßnahmen) Von wem? (Anbieter/-in) Die Dolmetscher/-innen werden vermittelt durch die Abteilung Integration, Bildungsberatung, Schulsozialarbeit im Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster. Wo? Neben dem Dolmetschen vor Ort (z.B. in Schulen, Flüchtlingseinrichtungen, Familien) besteht die Möglichkeit des Telefondolmetschens (Telefonkonferenz). Antrags- verfahren Das für die Anforderung von Dolmetscher/-innen zu verwendende Antragsformular ist im Intranet der Stadtverwaltung abrufbar: intranet-ms.stadt-muenster.de/amt-fuer-schule-und-weiterbildung/formulare/sekretariat.html Die Intranet-Seite kann von allen kommunalen Schulverwaltungs-PCs in den Sekretariaten aufgerufen werden. Sekretariate können das Formular aber auch per Mail beim Amt für Schule und Weiterbildung anfordern. Kosten und Antragsfrist Die Kosten für den Einsatz der beim Amt für Schule und Weiterbildung angeforderten Dolmet- scher/-innen für rechtlich relevante Gespräche übernimmt die Stadt Münster. Bitte stellen Sie Ihren Antrag ca. eine Woche vor dem gewünschten Termin. Weitere Hinweise Nach einem Dolmetscher/-innen-Einsatz vor Ort bestätigen Sie bitte Termin und Dauer auf der von dem/der Dolmetscher/-in vorzulegenden Bescheinigung mit Ihrem Schulstempel und der Unterschrift der Ansprechperson. Nach einem Dolmetscher/-innen-Einsatz im Rahmen einer Telefonkonferenz teilen Sie dem Amt für Schule und Weiterbildung bitte Termin und Dauer per E-Mail mit. Kontakt Silke Neugebauer Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4065 E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de Eva Maria Witte Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-2881 E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de Was? (Leistungen) Sprach- und Kulturmittlerinnen sind mehrsprachig (u.a. deutsch, türkisch, ukrainisch, russisch, polnisch, französisch, arabisch, persisch, afghanisch) und mit mindestens zwei Kulturen und den kulturspezifischen Unterschieden der Sprache vertraut. Sie sind geschult in interkultureller Kom- munikation und leisten, vor Ort in der Schule oder bei Bedarf auch telefonisch, Unterstützung bei der Verständigung. Sprach- und Kulturmittlerinnen haben die Qualifizierung zur „Sprach- und Kulturmittlerin für Schulen“ und die Kompaktausbildung des „Transkulturellen und interreligiösen Lernhauses der Frauen“ im Haus der Familie absolviert. Sie können: » die interkulturelle Kommunikation in der Schule begleiten (z.B. Elterngespräche), » unterschiedliche Sichtweisen verstehen und vermitteln, » in Konfliktsituationen moderieren, » die Strukturen des deutschen Schulsystems erklären, » interkulturelle Begegnungen gestalten, » Familien für die Mitwirkung in der Schule begeistern. Für wen? (Zielgruppe) Schulleitungen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen an Schulen, Schulsozialarbeiter/-innen, Schulsekretärinnen. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele der Sprach- und Kulturmittlerinnen sind: » Eltern in das schulische Leben ihrer Kinder einzubeziehen, » die Integration und den Lernerfolg von zugewanderten Kindern und Jugendlichen durch gute Kommunikation zwischen Eltern und Schule zu unterstützen, » zugewanderte Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg zu stärken, » dabei zu helfen, Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden. Von wem? (Anbieter/-in) Es handelt sich um ein kooperatives Angebot des Amtes für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und des Hauses der Familie, Katholisches Bildungsforum im Stadtdekanat Münster. Den Einsatz der Sprach- und Kulturmittler/-innen koordiniert die Abteilung Integration, Bildungs- beratung, Schulsozialarbeit im Amt für Schule und Weiterbildung. Wo? Die Sprach- und Kulturmittlerinnen kommen in die Schulen. Antrags- verfahren Das für die Anforderung einer Sprach- und Kulturmittlerin zu verwendende Antragsformular ist im Intranet der Stadtverwaltung abrufbar: intranet-ms.stadt-muenster.de/amt-fuer-schule-und-weiterbildung/formulare/sekretariat.html Die Intranet-Seite ist von allen kommunalen Schulverwaltungs-PCs in den Sekretariaten aufrufbar. Sekretariate können das Formular aber auch per Mail bei der Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung anfordern. Kosten und Antragsfrist Die Kosten für den Einsatz der beim Amt für Schule und Weiterbildung angeforderten Sprach- und Kulturmittlerinnen übernimmt die Stadt Münster. Bitte stellen Sie Ihren Antrag ca. eine Woche vor dem gewünschten Termin. Sprach- und Kulturmittlerinnen für Schulen – ein Angebot zur interkulturellen Elternarbeit 24 Weitere Hinweise Nach einem Sprach- und Kulturmittlerinnen-Einsatz vor Ort bestätigen Sie bitte Termin und Dauer auf der von der Sprach- und Kulturmittlerin vorzulegenden Bescheinigung mit Ihrem Schulstempel und der Unterschrift der Ansprechperson. Kontakt Silke Neugebauer Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4065 E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de Eva Maria Witte Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-2881 E-Mail: Bildungsberatung@stadt-muenster.de 25 26 Was? (Angebot) Eine mehrsprachige interkulturelle Unterstützung in der Elternarbeit durch kompetente ehrenamt- liche Muttersprachler/-innen bietet der Integrationsrat der Stadt Münster in Kooperation mit den Migrant/-innen-Selbstorganisationen an. Die Muttersprachler/-innen agieren als Brücke zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtungen und unterstützen zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche auf dem Weg ins deutsche Schulsystem in allen Fragen der Bildungslaufbahn sowie beim Übergang Schule - Beruf in den fol- genden Sprachen: Albanisch, Arabisch, Aserbaidschanisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Grie- chisch, Kurdisch-Kurmandschi, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Slowenisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch. Für wen? (Zielgruppe) Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen können von allen am Schulleben Beteiligten nachgefragt werden. Warum? (Ziele) Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen unterstützen Eltern und Schüler/-innen bei der Orientie- rung im Schulsystem und sind eine wichtige Hilfe bei der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule. Von wem? (Anbieter/-in) Integrationsrat der Stadt Münster in Kooperation mit den Migrant/-innen-Selbstorganisationen. Wo? Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen kommen in die Schulen. Wann? Nach Absprache. Kosten und Verfahren Für Eltern und Schulen entstehen keine Kosten. Schulen, die Bedarf an ehrenamtlichen Übersetzer/-innen haben, wenden sich an den Integrations- rat der Stadt Münster. Kontakt Dr. Ömer Lütfü Yavuz Integrationsrat der Stadt Münster Tel.: 0176/ 25191257 E-Mail: Yavuz@muenster.de Mehrsprachige Unterstützung durch Ehrenamtliche 27 Was? (Angebot) Das Kommunale Integrationszentrum Münster hält einen Pool von ehrenamtlichen Übersetzer/-in- nen vor. Diese begleiten Eltern mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen zu unterschiedlichen Veranstaltungen, wie z.B. Sprechstunden, Elternabenden oder Informationsveranstaltungen. Durch ihre Sprachkenntnisse helfen sie, vorhandene Sprachbarrieren abzubauen und unterstützen den Dialog zwischen Eltern und Schule. Für wen? (Zielgruppe) Der Pool kann angefragt werden von Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sowie Einrichtungen im Rahmen des offenen Ganztags. Warum? (Ziele) Ehrenamtliche Übersetzer/-innen unterstützen Eltern darin, sich in das schulische Leben ihrer Kinder einzubringen. Sie sind eine wichtige Hilfe bei der Kommunikation, stärken Eltern im Rahmen von schulischen Beteiligungsprozessen und helfen dabei, Missverständnisse in der Kommunikation zu vermeiden. Von wem? (Anbieter/-in) Ehrenamtliche Übersetzer/-innen zur Begleitung von Eltern werden vermittelt durch das Kommu- nale Integrationszentrum Münster. Wo? Die ehrenamtlichen Übersetzer/-innen kommen in die Schulen. Wann? Nach Absprache. Weitere Hinweise Ein Verzeichnis der Sprachen, für die ehrenamtliche Übersetzer/-innen nachgefragt werden können, findet sich auf der folgenden Webseite des Kommunalen Integrationszentrums Münster: www.stadt-muenster.de/zuwanderung/unsere-handlungsfelder/bildung-und-sprache/ehrenamtli - che-uebersetzerinnen-und-uebersetzer.html Auf dieser Seite findet sich außerdem der Link „Mini-Dolmetscher in verschiedenen Sprachen“, der vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Olpe in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Serbisch herausgeben worden ist und mit hilfreichen Wörtern und Sätzen aus verschiedenen Alltagssituationen den Einstieg in Gespräche erleichtern soll. Kontakt Ellen Brings Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7082 E-Mail: Brings@stadt-muenster.de Else Gellinek Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7059 E-Mail: GellinekE@stadt-muenster.de Nidha Kochukandathil Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7086 E-Mail: Kochukandathil@ stadt-muenster.de Ehrenamtliche Übersetzer/-innen zur Begleitung von Eltern 28 begLeiten unD unteRstützen 29 Was? (Angebot) Kindertageseinrichtungen (Kitas), Grundschulen und die Einrichtungen des offenen Ganztags (OGS) tragen engagiert und motiviert zur Integration zugewanderter Familien in Münster bei. Unterstützung bietet dabei das Projekt „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften (EBP) – Bildung gemeinsam gestalten“. Es dient der Entwicklung und dem Ausbau einer guten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern und der Vernetzung mit weiteren bildungsrelevanten Akteuren, wie z.B. Familienberatungsstellen, Jugendzentren, Kultur- und Sportvereinen und Migrant/-in- nen-Selbstorganisationen. Verfolgt wird ein sozialräumlicher Ansatz, wobei bereits bestehende lokale Netzwerke und Strukturen genutzt und ausgebaut werden sollen. Das Kommunale Integrationszentrum Münster übernimmt ein Jahr lang die Projektkoordination, in deren Rahmen Qualifizierungsmaßnahmen organisiert und Vernetzungsprozesse unterstützt werden und die Begleitung und Fachberatung der Umsetzung von Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung erfolgt. Für wen? (Zielgruppe) Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Einrichtungen des Offenen Ganztags. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des Projekts sind: » das Lernen und die Entwicklung von Kindern kooperativ zu fördern und » die Bildungschancen von Kindern mit Migrationsvorgeschichte zu verbessern. Von wem? (Anbieter/-in) Träger des Projektes ist das Kommunale Integrationszentrum Münster. Es führt das Projekt in Abstimmung mit dem Sozialamt, dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie der unteren Schulaufsichtsbehörde durch. Wo und wann? Treffpunkte und Zeitpunkte werden individuell zwischen den Projektbeteiligten abgestimmt. Kosten und Verfahren Die Projektkoordination erfolgt kostenlos. Interessenten wenden sich an das Kommunale Integrationszentrum Münster. Kontakt ELEMENTARBEREICH: Ellen Brings Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 492-7082 E-Mail: Brings@stadt-muenster.de Nidha Kochukandathil Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 492-7086 E-Mail: kochukandathil@stadt-muenster.de Projekt Erziehungs- und Bildungspartnerschaften GRUNDSCHULBEREICH: Sarah Rieke Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 492-7083 E-Mail: RiekeS@stadt-muenster.de Kristina Schöning Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 492-7094 E-Mail: SchoeningK@stadt-muenster.de 30 Was? (Angebot) Fallscouts sind Sozialpädagog/-innen, die Angebote der Schulsozialarbeit und der Bildungsarbeit an und im Umfeld von Grund- und weiterführenden Schulen unterstützen. Dabei kooperieren sie mit Beratungsstellen und Bildungsakteuren im Stadtteil. Bei Bedarf arbeiten Fallscouts mit Dolmet- scher/-innen, ehrenamtlichen Übersetzer/-innen oder Sprach- und Kulturmittlerinnen zusammen. Sie unterstützen zugewanderte Schüler/-innen » beim Ankommen im deutschen Schulalltag, » durch die Begleitung ihrer schulischen Laufbahn (Bildungsziele, Förderbedarf, Begabungen etc.), » bei Beratungsgesprächen in der Schule oder mit den Eltern. Sie unterstützen Eltern » bei der Orientierung im deutschen Schul- und Bildungssystem, » bei Elterngesprächen, an Elternabenden und allgemein in der Kommunikation mit der Schule, » bei Problemen, Krisen oder Konflikten im schulischen Kontext, » durch Elterncafés in Stadtteilen und Schulen, u.a. mit dem Themenschwerpunkt „Schule und Ankommen im deutschen Schulalltag“. Sie unterstützen Lehrkräfte » durch Vernetzung von Bildungsakteuren im Stadtteil, » durch Teilnahme an Elterngesprächen oder an Elternabenden, » durch die Begleitung interkultureller Elternarbeit, » durch Mediation in Krisen- und Konfliktsituationen. Für wen? (Zielgruppe) Zugewanderte Familien, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Schulsozialarbeiter/-innen an Grund- und weiterführenden Schulen. Warum? (Ziele) Zentrales Ziel ist es, die Bildungsteilhabe und die Chancengleichheit von zugewanderten Schüler/-innen zu erhöhen. Von wem? (Anbieter/-in) Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in Kooperation mit dem Verbund Sozialthera- peutischer Einrichtungen NRW e.V. (VSE NRW e.V.). Wo und wann? Bei den Fallscouts handelt es sich um ein mobiles und flexibles Angebot. Fallscouts agieren auf Nachfrage hin, werden aber auch selbst aktiv, indem sie vorhandene Ressour- cen im Stadtteil für die Zielgruppe aktivieren und neue erschließen. Kosten Für die sozialpädagogische Unterstützung durch Fallscouts fallen für Familien und Schulen keine Kosten an. Weitere Hinweise Ein Flyer informiert in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kur- disch, Russisch und Serbisch über das Angebot der Fallscouts. Er ist an allen Schulen, in Auslagen der Stadt sowie im Amt für Schule und Weiterbildung erhältlich sowie auf der Webseite: www.stadt-muenster.de/schulamt/zuwanderung-und-schule/fallscouts.html Sozialpädagogische Unterstützung durch Fallscouts 31 Kontakt GRUNDSCHULEN: Amt für Schule und Weiterbildung Freddy Kika Tel.: 0251/ 492-2886 oder 0151/ 12285328 E-Mail: Kikakongo@stadt-muenster.de Colleen Püschel Tel.: 0251/ 492-2823 oder 0176/ 14950071 E-Mail: Pueschel@stadt-muenster.de Eva Brüning Tel.: 0251/ 492-2823 oder 0176/ 14950071 E-Mail: BrueningE@stadt-muenster.de WEITERFÜHRENDE SCHULEN: Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e.V. Fiona Hinz (Stadtteil Nord, Nordost) Tel.: 0178/ 4705824 E-Mail: hinz.fallscout@vse-nrw.de Joanna Harmus (Stadtteil Südost) Tel.: 0178/ 4705912 E-Mail: harmus.fallscout@vse-nrw.de Ludgera Voß (Stadtteil Südost) Tel.: 0178/ 4705819 E-Mail: voss.fallscout@vse-nrw.de Katharina Schöne (Stadtteil West) Tel.: 0178/ 4705970 E-Mail: schoene.fallscout@vse-nrw.de Anna Nienerowski (Stadtteil Südwest) Tel.: 0178/ 4705837 E-Mail: nienerowski.fallscout@vse-nrw.de Philipp Naumann (Stadtteil Südwest) Tel.: 0176/ 14705741 E-Mail: naumann.fallscout@vse-nrw.de 32 33 Was? (Angebot) Im Rahmen des Projekts „Kultur-Übersetzer/-innen“ werden Schüler/-innen mit Migrationsvorge- schichte oder Fluchterfahrung zu Sprach- und Kulturvermittler/ -innen für ihre Schulen ausgebildet. Dabei reflektieren die beteiligten Jugendlichen eigene Erfahrungen mit Fremdheit und dem An- kommen im deutschen System „Schule“ und lernen u.a. kulturelle Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu sehen und konfliktvermeidend zu moderieren. Als Kultur-Übersetzer/-innen bieten sie neu zugewanderten Kindern Orientierungshilfen in der Schule und fungieren als Ansprechpartner/-innen. Zudem stehen sie aufgrund ihrer Mehrsprachig- keit und ihres kulturellen Wissens Lehrkräften beratend zur Seite. Das Projekt umfasst einen einwöchigen Workshop sowie anschließende Coachings mit Lehrkräften und Kultur-Übersetzer/-innen. Am Ende des Projekts erhalten die Jugendlichen ein Zertifikat. Für wen? (Zielgruppe) Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte oder Fluchterfahrung an weiterführenden Schulen, die über eine andere Herkunftssprache als Deutsch verfügen. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des Projekts: » Unterstützung des „Ankommens“ neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher in der Schule und Abbau von Gefühlen wie dem des Fremdseins oder der Sprachlosigkeit und damit ein besserer Zugang zu dem deutschen Bildungssystem, » Wertschätzung und Nutzung der Ressourcen (Sprache, Erfahrungen, Sichtweisen) von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte, » Unterstützung der interkulturellen Öffnung von Schule. Von wem? (Anbieter/-in) Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e.V. in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster. Wo und wann? Der Beginn des Projekts sowie die Räumlichkeiten, in denen der Workshop stattfindet, werden kurzfristig abgesprochen. Die sich anschließenden Coachings finden in der Schule statt, die der/ die Kultur-Übersetzer/-in besucht. Kosten Die Teilnahme an dem Projekt ist für Jugendliche, die eine Schule in Münster besuchen, kostenlos. Anmelde- verfahren Die Schulen werden rechtzeitig vor Projektbeginn von ESE angeschrieben und über das Projekt und den genauen zeitlichen Ablauf informiert. Interessierte Schulen bzw. Lehrkräfte nehmen daraufhin Kontakt zu ESE auf. Im Rahmen einer Infor- mationsveranstaltung erhalten sie Gelegenheit, Fragen zu dem Projekt und zur Umsetzung an der Schule zu klären. Schulen, die an dem Projekt teilnehmen wollen, wählen geeignete Schüler/-innen aus, die sich ihrerseits auf einer Informationsveranstaltung noch genauer über das Projekt informieren können. Die Anmeldung der Schüler/-innen, die sich zur Teilnahme entschließen, erfolgt über die Schule bei ESE. Weitere Hinweise Die Handreichung „Die Kultur-Übersetzer/-innen. Interkulturelle Kompetenzen in der Schule – Erfahrungen und Perspektiven“ basiert auf den Erfahrungen der Kultur-Übersetzer/-innen-Ausbil- dung 2017 sowie auf interkulturellen Trainings im Bereich Schule. Sie ist als Broschüre erhältlich sowie online abrufbar unter: www.ese-web.de/wp-content/uploads/2019/09/Brosch%C3%BCre-Kultur-Uebersetzer-druck.pdf Kontakt Nathalie Schattner Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e.V. Tel.: 0251/ 8327318 E-Mail: schattner@ese-web.de Kultur-Übersetzer/-innen an Münsters Schulen 34 Was? (Angebot) Das Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ bietet in Kooperation mit kompetenten loka- len Partner/-innen ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsprogramm für zugewanderte Jugend- liche. In den Projekträumlichkeiten, mit denen ein zentraler und kommunikativer Ort entstanden ist, ermöglicht das Projekt den Jugendlichen ein ganzheitliches Ankommen, erleichtert es ihnen, sich in die Stadtgesellschaft einzuleben und bietet ihnen gezielte Unterstützung beim Erwerb von Bildungsabschlüssen sowie im Rahmen der beruflichen Orientierung. Das Angebotsspektrum umfasst u.a.: » Bildungs- und Beratungsangebote, » Sprachförderung Deutsch und Englisch, » Lernförderung Mathematik, » Hilfe bei den Hausaufgaben, » berufspraktische Maßnahmen, wie etwa Bewerbungstrainings und EDV-Kurse, » Sport-, Musik-, Kultur- und Kreativangebote sowie » Ferien-Sprachintensivkurse Deutsch. Die Angebote werden den Bedarfen kontinuierlich angepasst. Ein Wochenplan, der über einen umfassenden Verteiler (u.a. an Schulen, Ämter, Wohngruppen, Vormünder etc.) kommuniziert wird, bietet eine genaue Übersicht aller aktuellen Angebote. Projekt angekommen in deiner Stadt Münster 35 Für wen? (Zielgruppe) Zielgruppe des Angebots sind junge, zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 21 Jahren, die geringe oder keine Deutschkenntnisse haben und zum Teil mit einem ungesi- cherten Aufenthaltsstatus in Münster leben. Diese Zielgruppe lässt sich in drei Teilgruppen differenzieren: » schulpflichtige Seiteneinsteiger: Schüler/-innen ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnisse(n), die 15 Jahre alt sind, » berufsschulpflichtige Jugendliche ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnisse(n) zwischen 16 und 18 Jahren, die an den sechs städtischen Berufskollegs in den Internationalen Förderklassen beschult werden und » junge Erwachsene zwischen 19 und 21 Jahren ohne Deutschkenntnisse, die über keinen bzw. keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des Projekts sind: » das Ankommen der Jugendlichen in der Stadtgesellschaft ganzheitlich zu unterstützen, » möglichst zeitnah die Weichen für eine erfolgreiche Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu stellen, » durch Angebote am Nachmittag und auch in den Schulferien eine kontinuierliche Unterstützung und (Sprach-)Förderung, die über die schulische Unterrichtszeit hinausgeht, zu gewährleisten und zu einer nachhaltigen Integration beizutragen. Von wem? (Anbieter/-in) Kooperationsprojekt der Stadt Münster (Amt für Schule und Weiterbildung), des Ministeriums für Schule und Bildung und der Walter Blüchert Stiftung. Wo? Die Projekträumlichkeiten befinden sich an der Kinderhauser Straße 112 in Münster. Hier hat die Stadt im Jugendausbildungszentrum der Caritas (JAZ) Räume für das Projekt angemie- tet. Wann? Die Angebote finden in der Regel nachmittags in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr statt. Vereinzelt werden auch Workshops am Wochenende durchgeführt. Die Sprachintensivkurse im Fach Deutsch, die in allen Schulferien angeboten werden, beginnen in der Regel um 08.30 Uhr. Kosten und Anmelde- fristen Alle Angebote innerhalb des Projekts sind für die Teilnehmenden kostenfrei. Je nach Angebot gibt es unterschiedliche Anmeldefristen, die über einen umfassenden Verteiler (s.o.) mitgeteilt werden. Anmelde- verfahren Eine Anmeldung für die anmeldepflichtigen Kurse erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Projektbüro. Dies geschieht in der Regel durch die Schüler/-innen selbst, Lehrer/-innen, Schulsozial- arbeiter/-innen oder durch Sozialarbeiter/-innen in den Einrichtungen. Kontakt Anđela Rakowski Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ Tel.: 0251/ 492-2814 E-Mail: Rakowski@stadt-muenster.de Annette van Bebber Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ Tel.: 0251/ 492-2815 E-Mail: vanBebber@stadt-muenster.de Patrick Hartz Projekt „angekommen in deiner Stadt Münster“ Tel.: 0251/ 609-4443 E-Mail: Hartz@jaz-muenster.de 36 spracHkompetenz aLs schLüssEL zum erfolG - spracHförDerung 37 Was? (Angebot) Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein freiwilliges Angebot des Landes NRW. Er findet im Bereich des Schulamtes für die Stadt Münster in der Regel im Umfang von 2 bis 3 Wochenstun- den statt, zusätzlich zum Regelunterricht. In Münster wird HSU aktuell in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Italienisch, Neugrie- chisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch (als Sprachengruppe), Spa- nisch und Türkisch angeboten, wobei sich das Angebot je nach Bedarfslage und personellen und organisatorischen Voraussetzungen auch ändern kann. Für den HSU gibt es einen für alle Sprachen geltenden Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4, 5 bis 6 sowie einen Lehrplan für die Jahrgänge 7 bis 10. Für wen? (Zielgruppe) Schüler/-innen der Primarstufe und der Klassen 5 bis 10 mit internationaler Familiengeschichte, die zwei- oder mehrsprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwach- sen, sowie für neu zugewanderte Schüler/-innen ohne Deutschkenntnisse. Warum? (Ziele) Der HSU trägt zur Förderung natürlicher Sprachenvielfalt und Wertschätzung lebensweltlicher Mehrsprachigkeit bei. Die herkunftssprachlichen Fähigkeiten der Schüler/-innen in Wort und Schrift sollen erhalten und in Richtung Bildungssprache erweitert werden. Die gute Beherrschung der Herkunftssprache unter- stützt die Aneignung der deutschen Sprache auf bildungssprachlichem Niveau. Außerdem werden wichtige interkulturelle Kompetenzen vermittelt. Nicht zuletzt dient der HSU auch dem Nachweis zusätzlicher Sprachkenntnisse. Von wem? (Anbieter/-in) Die Durchführung von Herkunftssprachlichem Unterricht für Kinder und Jugendliche, die öffentli- che Schulen besuchen, ist Aufgabe des Landes. Erteilt wird der HSU von Lehrkräften, die Beschäftigte des Landes NRW sind. Unter wel- chen Voraus- setzungen? HSU-Gruppen können gebildet werden, wenn in der Primarstufe mindestens 15 und in der Sekun- darstufe I mindestens 18 Schüler/-innen mit derselben Herkunftssprache von den Erziehungsbe- rechtigten an den Schulen angemeldet werden. Möglich sind nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde auch schulform- und schulübergreifen- de Lerngruppen. Die Einrichtung des HSU erfolgt zum einen nach den Bedarfen und zum anderen nach Maßgabe der personellen, haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Wo und Wann? Der Herkunftssprachliche Unterricht findet nachmittags außerhalb des regulären Unterrichts statt. Ein jährlich aktualisierter Stundenplan, der ca. 14 Tage vor den Sommerferien vom Schulamt an die Schulen gesandt wird, informiert über die Unterrichtsorte und -zeiten. Anmelde- verfahren/ Organisation Anmeldungen zum Herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen in der Regel bis Ende Februar bei den Grundschulen und bis Mitte/ Ende März bei den weiterführenden Schulen. Während des laufenden Schuljahres können nur Kinder zusätzlich in den Unterricht aufgenommen werden, die in Münster neu zuziehen. Ein genauer organisatorischer Ablaufplan für das laufende Schuljahr ist im Intranet der Stadtverwaltung abrufbar: intranet-ms.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/40_schule-weiterbildung/rathaus_in - tern_40/Formulare/Herkunftssprachlicher_Unterricht/allgemein/infoblatt_hsu_2020_01.pdf Herkunftssprachlicher Unterricht im Schulamtsbereich Münster 38 Wie werden die Leistungen gewertet? Bewertung der im HSU erbrachten Leistungen Die im Herkunftssprachlichen Unterricht erteilte Leistungsnote wird in das Zeugnis unter „Bemer- kungen“ aufgenommen. Die im Unterricht erzielte Note hat in Bezug auf Versetzung, Abschlüsse und Berechtigungen keine Wirkung, im Unterschied zur HSU-Sprachprüfung am Ende eines Bil- dungsganges. In den Zeugnissen der Schuleingangsphase der Grundschule wird statt der Leistungsnote eine Aus- sage über die Lernentwicklung im Herkunftssprachlichen Unterricht bei „Hinweise zu den Lernbe- reichen/ Fächern“ aufgenommen. HSU-Sprachprüfung am Ende des Bildungsganges Am Ende ihres Bildungsganges in der Sekundarstufe I legen die Schüler/-innen, die den HSU besucht haben, eine Sprachprüfung nach § 5 Abs. 3 APO-SI auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab: a) Hauptschulabschluss nach Klasse 9 b) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 c) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Die Prüfungsnote wird im Zeugnis unter „Leistungen“ eingetragen. Unter „Bemerkungen“ wird eingetragen, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am HSU beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Prüfung abgelegt wurde. Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann bei den genannten Abschlüssen eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen und damit zum Abschluss führen (vgl. § 5 Abs. 3 APO-SI). Für Schüler/-innen des Gymnasiums gilt, dass auch diese am Ende der letzten Klasse der Sekun- darstufe I eine Sprachprüfung auf der Anspruchshöhe des mittleren Schulabschlusses (Fachober- schulreife) ablegen. Bei Vergabe des Abschlusses gemäß § 40 (Hauptschulabschluss) kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen (vgl. § 5 Abs. 3 Nr. 5.3.9 APO-SI). Bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote in der Sprachprüfung auf dem An- spruchsniveau des Mittleren Schulabschlusses kann diese Sprache in der gymnasialen Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden (vgl. BASS 13-61 Nr. 2 Abs. 5.4), sofern seitens der Schule ein entsprechendes Angebot vorgehalten wird. Für neu zugewanderte Schüler/-innen, die nicht in das reguläre Sprachangebot einer Schule einge- gliedert werden können, ersetzt bei den Schulabschlüssen Hauptschule 9 bzw. Hauptschule 10 (Typ A) die Sprachprüfung im HSU die Sprachfeststellungsprüfung der Bezirksregierung (vgl. BASS 13-61 1.5.2). Diese Schüler/-innen erhalten folgende Zeugnisbemerkung: „Die Note in _______wurde aufgrund einer Leistung erteilt, die in einem den Regelunterricht ergän- zenden Unterrichtsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen erbracht wurde.“ Dies gilt nicht für den Mittleren Schulabschluss. In diesem Fall ist die Sprachfeststellungsprüfung abzulegen. Kontakt SCHULAUFSICHT: Andrea Kramer Schulamtsdirektorin im Schulamt für die Stadt Münster Generale Integration Tel.: 0251/492-4007 E-Mail: KramerAndrea@stadt-muenster.de ORGANISATION: Winfried Engbert Schulamt für die Stadt Münster Tel.: 0251/492-4054 E-Mail: EngbertW@stadt-muenster.de FACHBERATUNG: Dr. Reinhard Kottmann Fachberater im Bereich Integration durch Bildung im Schulamt für die Stadt Münster Tel.: 0251/492-2816 E-Mail: Kottmann@stadt-muenster.de 39 Was? (Angebot) Schüler/-innen, die erst im Verlauf der Sekundarstufe I oder zu Beginn der Sekundarstufe II nach Deutschland kommen, können in der Regel nicht all das nachholen, was gleichaltrige Kinder bzw. Jugendliche in Englisch oder einer weiteren Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache bereits gelernt haben. Zusätzlich stehen viele von ihnen noch vor der Aufgabe, Deutsch zu lernen. Ihnen gibt das Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zum Erwerb der folgenden Abschlüs- se eine Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache ihres Herkunftslandes abzulegen: » Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) » Hauptschulabschluss (nach Klasse 10) » Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) » Anspruchsniveau der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in einer fortgeführten Fremd- sprache » Fachhochschulreife (Abschluss an berufsbildenden Schulen) Ausgesiedelte Schüler/-innen haben die Option, statt in der Amtssprache ihres Herkunftslandes eine Sprachprüfung in Russisch abzulegen. Das Ergebnis der Note in der Sprachfeststellungsprüfung tritt an die Stelle der Note der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache; im Abschlusszeugnis erscheint anstelle der Fremdsprache die Her- kunftssprache und die in der Prüfung erreichte Note. In der Spalte Bemerkungen ist aufzunehmen: „Die Note in ___________ wurde aufgrund der Sprachprüfung gemäß RdErl. d. KM v. 10.03.1992 (BASS 13-61 Nr. 1) erteilt.“ In Nordrhein-Westfalen fanden laut Bildungsportal des Landes NRW in den letzten Jahren Prü- fungen in den folgenden Sprachen statt: Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch, Vietnamesisch. Für wen? (Zielgruppe) Die Möglichkeit der Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahl- pflichtfremdsprachen besteht ausschließlich für zugewanderte Schüler/-innen, die die Sekundar- stufe I der deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben, nicht in das Fremdsprachenan- gebot der Schule eingegliedert werden konnten und ihre Herkunftssprache an der Schule nicht anstelle einer Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache fortführen konnten. Warum? (Ziele) Für einen Schulabschluss in Nordrhein-Westfalen sind Kenntnisse in mindestens einer oder auch in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. Schüler/-innen, die in das Sprachenangebot der Schule nicht mehr eingegliedert werden konnten, erhalten durch die Sprachfeststellungsprüfung in der Amtssprache die Möglichkeit, durch den Nachweis ihrer herkunftssprachlichen Kompetenz einen Schulabschluss zu erlangen. Unter wel- chen Voraus- setzungen? Voraussetzung für das Ablegen der Sprachfeststellungsprüfung ist, dass fachkundige Prüfer/-innen zur Verfügung stehen; ein Rechtsanspruch auf die Prüfung besteht nicht. Daher sollte die Integration der Schüler/-innen in das Sprachenangebot der Schulen als vorrangig gegenüber einer Sprachfeststellungsprüfung angesehen werden. Ist bei einem/ einer Schüler/-in die Teilnahme an einer Sprachfeststellungsprüfung beabsichtigt, so gilt, dass auf seinem/ ihrem Zeugnis keine Note in der jeweiligen Pflichtfremdsprache erteilt wer- den darf. Schüler/-innen, die eine Note in der Pflichtfremdsprache erhalten, werden zur Sprachfest- stellungsprüfung nicht zugelassen. Sprachfeststellungsprüfung anstelle von Pflichtfremd- sprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen für Schü- ler/-innen, die nicht in das Fremdsprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten 40 Anmeldever- fahren/ Durch- führung Die Verantwortung für die Durchführung der Sprachprüfung liegt bei der Bezirksregierung als obe- rer Schulaufsichtsbehörde. Bei einer geringen Teilnehmer/-innenzahl können die Prüfungen auch landesweit zentral bei einer der fünf Bezirksregierungen durchgeführt werden. Die Schulleitungen bzw. die Leitungen der Weiterbildungseinrichtungen regeln die Information der Schüler/-innen und das Anmeldeverfahren zur Prüfung und stellen sicher, dass der Bezirksregierung Münster die jeweiligen Anträge fristgerecht vorliegen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in dem Schuljahr, in dem der Schulabschluss erworben werden soll. Anträge von Hauptschulen werden auf dem Dienstweg zunächst den Schulämtern (Herrn Dr. Kottmann) vorgelegt. Alle anderen Schu- len richten ihre Anträge unmittelbar an die Bezirksregierung Münster. Laut der Richtlinien für die Sprachfeststellungsprüfung (BASS 13-61 Nr. 1) ist die Frist der 15.9 jeden Jahres. Über abweichende Fristen informiert die Bezirksregierung Münster. Die Bezirksregierung entscheidet über die Zulassung zur Sprachfeststellungsprüfung und orga- nisiert Ort und Zeitpunkt der Prüfungen. Die Sprachfeststellungsprüfungen finden für die allge- meinbildenden Schulen und die Berufskollegs einmal jährlich zwischen dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres und dem 15. März statt. Für Teilnehmer/-innen aus Lehrgängen von Weiterbil- dungseinrichtungen kann bei Bedarf eine weitere Prüfung im Jahr angeboten werden. Das Anmeldeformular für die Sprachfeststellungsprüfung kann auf der Internetseite der Bezirksre- gierung heruntergeladen werden: https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschlues - se_sprachen/sprachpruefungen/index.html Weitere Hin- weise Die Bezirksregierung Münster geht davon aus, dass eine benotbare Eingliederung in das Fremdspra- chenangebot der Schule in der Regel noch bis zum Ende des 6. Schuljahres möglich ist. Sollte dies im Einzelfall nicht erfolgt sein, müssen bei einer Antragsstellung die Gründe dafür dargelegt werden. Die beabsichtigte Teilnahme an einer Sprachfeststellungsprüfung befreit die Schüler/-innen nicht vom Englischunterricht. Sie erhalten obligatorisch die Möglichkeit, Englischkenntnisse zu erwer- ben, indem sie entweder am Regelunterricht oder an einem den Regelunterricht ergänzenden Un- terricht im Fach Englisch teilnehmen. Auf den Zeugnissen der Sekundarstufe I wird die Teilnahme unter „Bemerkungen“ dokumentiert, jedoch nicht benotet. Die Schule ermöglicht den Schüler/-in- nen am Ende der Sekundarstufe I die Teilnahme an der Zentralen Prüfung Englisch zum Hauptschul- abschluss nach Klasse 10 oder zum Mittleren Schulabschluss. Schüler/-innen aus den Internationalen Förderklassen (IFK) der Berufskollegs werden nicht zur Sprachfeststellungsprüfung zugelassen. Ihr Bildungsgang sieht die Möglichkeit vor, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erwerben, wobei eine nicht ausreichende Leistung im Fach Englisch unberücksichtigt bleibt. Somit ergibt sich für diese Schüler/-innengruppe keine Notwendigkeit, eine Feststellungsprüfung durchzuführen. Kontakt SCHULAUFSICHT: Andrea Kramer Schulamtsdirektorin im Schulamt für die Stadt Münster Generale Integration Tel.: 0251/492-4007 E-Mail: KramerAndrea@stadt-muenster.de FACHBERATUNG: Dr. Reinhard Kottmann Fachberater im Bereich Integration durch Bildung im Schulamt für die Stadt Münster Tel.: 0251/492-2816 E-Mail: Kottmann@stadt-muenster.de 41 Was? (Angebot) Lernen mit viel Spaß und ohne Zensuren: Der Club D bietet zugewanderten Kindern und Jugend- lichen ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen Unterstützung beim Lernen der deutschen Sprache an. Gelernt wird auf verschiedenen Sprachniveaus in kleinen Gruppen ohne Notenstress mit bewährten, jugendgerechten DaF/DaZ-Materialien. Ein Einstieg ist auch während des bereits laufenden Schuljahrs möglich. Die Kinder und Jugendlichen lernen in drei Altersgruppen: » 10-12 Jahre, » 13-15 Jahre, » 16-18 Jahre. Für wen? (Zielgruppe) Schüler/-innen ab Klasse 5 ohne oder mit geringen Vorkenntnissen in der deutschen Sprache. Warum? (Ziele) Club D hilft, sich im Alltag besser orientieren zu können. Das zusätzliche Sprachtraining vermittelt mehr Sicherheit in der Sprache und unterstützt die Kinder und Jugendlichen dabei, in der Schule erfolgreich zu lernen. Von wem? (Anbieter/-in) Stadt Münster, Volkshochschule (vhs). Wo? In den Räumen der Volkshochschule (vhs), Aegidimarkt 3, Münster. Wann? Ein- bis zweimal in der Woche, nachmittags. Kosten und Anmeldefris- ten Club D ist für die teilnehmenden Schüler/-innen ein kostenloses Angebot. Ein Einstieg ist auch während des Schuljahres möglich. Anmelde- verfahren Die Spracheinstufung, Beratung und Anmeldung erfolgt im Rahmen der Sprachberatung „Deutsch als Fremdsprache“ in den Räumen des Info-Treffs der Volkshochschule, Aegidimarkt 3, montags von 14 – 16 Uhr sowie donnerstags von 14 – 18 Uhr (nicht in den Schulferien). Weitere Hinweise Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Schüler/-innen eine positive Bemerkung auf dem Zeugnis. Der mehrsprachig abgefasste Flyer „Mitreden? Auch auf Deutsch. Na klar!“ bietet alljährlich einen aktuellen Überblick über die Club D-Kurse. Er ist an allen weiterführenden Schulen, in Auslagen der Stadt sowie der Volkshochschule (vhs) erhältlich. Kontakt Heike Epping-Hellrung Volkshochschule Münster Tel.: 0251/ 492-4362 E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de Mitreden auch auf Deutsch – Club D 42 43 Was? (Angebot) Das Programm Rucksack Schule basiert auf der sprachwissenschaftlichen Erkenntnis, dass für einen guten Erwerb der deutschen Sprache eine solide Basis in den Herkunfts-/Familiensprachen unter- stützend wirkt. Es richtet sich an Kinder und Eltern/Familien mit und ohne internationale Familiengeschichte. Bedingung für die Durchführung des Programms ist die Anbindung an die Schule: Die Eltern und die Schule gehen eine Bildungspartnerschaft ein, bei der der systematische Aufbau bildungssprach- licher Fähigkeiten im Fokus steht, wobei die Förderung der Herkunfts-/Familiensprache und die För- derung der deutschen Sprache Hand in Hand gehen. Konkret heißt das, dass Eltern zu Hause bzw. in alltäglichen Situationen Themenbereiche des Klassenunterrichts in gezielten Übungseinheiten in der Herkunfts-/Familiensprache aufgreifen. Fachlich angeleitet werden sie im Rahmen wöchentlicher Elterntreffen durch entsprechend quali- fizierte, mehrsprachige Elternbegleiter/-innen. Unterstützt wird die Arbeit von und mit den Eltern durch die mehrsprachigen Rucksack Schule-Materialien, die an die Unterrichtsinhalte anknüpfen und von den Eltern für Übungen in der jeweiligen Herkunfts-/Familiensprache genutzt werden können. Das Programm läuft über einen Zeitraum von neun Monaten. Es begreift sich als Angebot zur diversitätsbewussten und interkulturellen Unterrichts- und Schulentwicklung. Für die Elternbeglei- ter/-innen und die von schulischer Seite beteiligten Fachkräfte („Kontaktlehrkräfte“) finden regel- mäßige Qualifizierungen und Reflexionstreffen statt. Für wen? (Zielgruppe) Grundschulen bzw. mehrsprachig aufwachsende Grundschulkinder und ihre Eltern. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des Programms sind: » eine durchgängige sprachliche Bildung zu unterstützen, » sprachliche Vielfalt, Ressourcen und Kompetenzen wertzuschätzen und zu fördern, » die interkulturelle Öffnung von Schule zu unterstützen, » Eltern in die Bildungsarbeit von Schule einzubeziehen. Von wem? (Anbieter/-in) Kommunales Integrationszentrum Münster. Wo? In der Schule. Wann? Das Programm startet in der Regel nach den Herbstferien. Kosten und Vorlaufzeit Das Angebot ist für die Grundschulen bzw. die Grundschulkinder und ihre Eltern kostenlos. Schulen, die an dem Programm teilnehmen wollen, sollten zu Beginn eines Kalenderjahres Kontakt zum Kommunalen Integrationszentrum aufnehmen, damit vor dem Start des Programms im Herbst ein hinreichender Planungs- und Vorbereitungszeitraum gewährleistet ist. Weitere Hinweise Die Universität Hamburg hat eine Evaluation des Programms durchgeführt. Die Kurzzusammenfas- sung der Ergebnisse finden Sie unter: kommunale-integrationszentren-nrw.de/sites/default/files/public/system/downloads/kurzzusam - menfassung_erkenntnisse_evaluation_rucksack_schule_lengyel_u.a.pdf Kontakt Kristina Schöning Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 492-7094 E-Mail: SchoeningK@stadt-muenster.de Programm Rucksack Schule für Kinder im Grundschulalter 44 Was? (Angebot) Mulingula ist ein mehrsprachiges Vorleseprojekt für Grundschulen, das die sprachliche Vielfalt von Kindern als selbstverständliches Merkmal einer interkulturellen Schul- und Bildungskultur aufgreift. Bei Mulingula lesen Muttersprachler/-innen den Kindern einmal wöchentlich Kindertexte in ihren Erstspra- chen vor. Auf diese Weise wird den Kindern ein grundlegender Zugang zur Bildungssprache eröffnet: Vorlesen geschieht mündlich, doch der Inhalt wird vermittelt über die Schriftsprache, so dass Kinder Er- zählstrukturen, wie Reihenfolgen, logische Textzusammenhänge und grammatische Aspekte, die nur in der Schriftsprache vorkommen, erfassen und somit wichtige Texterfahrungen sammeln. Dabei erhalten die Kinder Raum, ihr Sprachwissen einzubringen und sammeln Erfahrungen im Umgang mit herkunfts- sprachlicher Literatur. Sie reden gemeinsam über den Text, setzen Szenen in Bilder oder in ein Spiel um. Die Vorlesestunden sind im Stundenplan der Kinder fest verankert. Das Team der Vorleser/-innen vertritt aktuell neun verschiedene Sprachgruppen: Albanisch, Ara- bisch, Farsi, Kurdisch, Romanes, Russisch, Serbisch, Tamilisch und Türkisch. Zeichnet sich ein Bedarf an weiteren Sprachen ab, so werden Muttersprachler/-innen gesucht und in das Team integriert. Für wen? (Zielgruppe) Grundschulen mit Kindern aus zugewanderten Familien, deren Familiensprache eine andere als Deutsch ist. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele von Mulingula sind: » Leselust zu wecken und eine nachhaltige Lesemotivation aufzubauen, die auf positiven Vor-Lese-Erlebnissen der Kinder in ihrer Herkunftssprache aufbaut, » die Sprach- und Leseentwicklung gezielt zu unterstützen, » grundlegende Textkompetenzen aufzubauen und zu fördern, » einen Zugang zur Bildungssprache zu eröffnen. Von wem? (Anbieter/-in) Mulingula ist ein Kooperationsprojekt des Schulamtes für die Stadt Münster und des Amtes für Schule und Weiterbildung, das seit Februar 2015 unter dem Dach des Kompetenzteams Münster angesiedelt ist. Wo und wann? Die Vorlesestunden finden einmal wöchentlich während des Schulvormittags in der Schule statt; sie sind fest im Stundenplan verankert. Kosten und Vorlaufzeit Für die teilnehmenden Grundschulen fallen keine Kosten an. Das Projekt kann mit einer Vorlaufzeit von etwa sechs Wochen realisiert werden. Weitere Hinweise Mulingula bietet außerdem an Grundschulen, an denen das Vorleseprojekt verankert ist, zweispra- chige Vorleseworkshops in einer Klasse für alle Kinder an. So können die deutschsprachigen Kinder die jeweilige Herkunftssprache von Mitschüler/-innen wahrnehmen und Kinder literaturbezogene Begegnungen mit anderen Sprachkulturen erleben. Kontakt Krystyna Strozyk E-Mail: krystyna.strozyk@kt.nrw.de oder E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de Christiane Finger E-Mail: Christiane.finger@aol.de oder E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de Mulingula – Multilinguale Leseaktivitäten an Grundschulen Was? (Angebot) Auf der Webseite mulingula-praxis finden sich ausgewählte Kindertexte namhafter und belieb- ter Buchautor/-innen, die diese dem Projekt „Mulingula“ als Geschenk überlassen haben: https://www.mulingula-praxis.de/ Die Texte stehen in den Sprachen Arabisch, Farsi, Romanes, Russisch, Tamil und Türkisch als Hör- und Lesedateien zur Verfügung. Die Kinder können wählen: Sie hören oder lesen in der Herkunfts- sprache oder auf Deutsch oder in beiden Sprachen. Zu jeder Geschichte gibt es interaktive Lernangebote zum Hören, Lesen und Schreiben. In individu- alisierten Unterrichtsphasen können Kinder damit selbstständig am PC oder am Tablet arbeiten. Die Texte und Bilder stehen aber auch zum Download zur Verfügung und können somit auch off- line, z.B. für eine angeleitete gemeinsame Erschließung, genutzt werden. Für Lehrkräfte finden sich auf der Webseite zu jedem Kindertext zusätzliche Lehrmaterialien zum Download. Alle Übungen beziehen sich konsequent auf das Wort- und Sprachmaterial des jeweili- gen Kindertextes. Für wen? (Zielgruppe) Grundschulen mit Kindern aus zugewanderten Familien, deren Familiensprache eine andere als Deutsch ist. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele der Mulingula-Lesegeschichten sind: » Leselust zu wecken und eine nachhaltige Lesemotivation aufzubauen, » eigenständige Lese- und Lernerfahrungen zu ermöglichen, » die Sprach- und Leseentwicklung gezielt zu unterstützen, » einen Zugang zur Bildungssprache zu eröffnen. Von wem? (Anbieter/-in) Mulingula ist ein Kooperationsprojekt des Schulamtes für die Stadt Münster und des Amtes für Schule und Weiterbildung, das seit Februar 2015 unter dem Dach des Kompetenzteams Münster angesiedelt ist. Weitere Hinweise Eine genaue Kenntnis der jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schüler/-innen ist die Bedingung für einen differenzierten Einsatz der Lehrmaterialien. Kontakt Krystyna Strozyk E-Mail: krystyna.strozyk@kt.nrw.de oder E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de Christiane Finger E-Mail: Christiane.finger@aol.de oder E-Mail: mulingula@stadt-muenster.de Mulingula–Lesegeschichten: Mehrsprachige Kinder- bücher und Lernangebote in der Zielsprache Deutsch auf der Webseite mulingula-praxis 45 Was? (Angebot) Im Rahmen des Projekts Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche führen Lehramtsstudierende ein ganzes Schuljahr lang an Grund- und weiterführenden Schulen in Münster DaZ-Förderunterricht durch. Fachlich ausgebildet, angeleitet und begleitet werden sie durch das Centrum für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) des Germanistischen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU). Die beteiligten Studierenden haben mindestens das dritte Fachsemester Bachelor Germanistik bzw. Lehramt Deutsch oder eines Fremdsprachenstudiums abgeschlossen. Im Schuljahr 2020/21 sind 18 Studierende in das Projekt eingebunden. Der DaZ-Förderunterricht umfasst vier Unterrichtsstunden pro Woche und findet in Kleingruppen von vier Schüler/-innen statt. Für wen? (Zielgruppe) Grund- und weiterführende Schulen mit einem hohen Anteil an zugewanderten Schüler/-innen mit Förderbedarf in Deutsch. Die Auswahl der Schulen trifft die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des DaZ-Förderprojekts sind: » die Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu unterstützen, » einen Beitrag zur Verbesserung ihrer Bildungschancen zu leisten, » Lehramtsstudierenden wertvolle Praxiserfahrungen für ihre zukünftige Profession als Lehrer/-in zu eröffnen. Von wem? (Anbieter/-in) Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit und Spracherwerb (CEMES) des Germanistischen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster. Wo und wann? Die DaZ-Förderung umfasst ein Schuljahr lang vier Unterrichtsstunden pro Woche und erfolgt an und in Absprache mit den beteiligten Schulen. Kosten Für die teilnehmenden Schulen fallen keine Kosten an. Kontakt Dr. Agnieszka Gedack Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4028 E-Mail: Gedack@stadt-muenster.de Janine Vogel Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4008 E-Mail: VogelJ@stadt-muenster.de DaZ-Förderprojekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche 46 Was? (Angebot) JEKISS-DaZ erweitert das JEKISS Projekt, indem es die bewährte Singlernförderung und Grund- musikalisierung um eine intensivierte Förderung in der deutschen Sprache erweitert: Ein speziell entwickelter Förderunterricht in Kleingruppen von acht bis fünfzehn Teilnehmer/-innen ermöglicht Kindern, die noch nicht in der Lage sind, alles zu verstehen oder sich in einer großen Gruppe zu verorten, einen musikalischen Einstieg in die deutsche Sprache. An den teilnehmenden Grundschulen arbeitet die DaZ-Lehrkraft einmal in der Woche im Rahmen einer Schulstunde im Tandem mit der JEKISS-Chorlehrkraft mit Kleingruppen von acht bis fünfzehn Kindern. Die Aufgabe der DaZ-Lehrkraft ist es, Worte und inhaltliche Zusammenhänge bildlich und sprachlich zu erläutern, während die JEKISS-Chorlehrkraft das Gelernte über Gesang, Rhythmus und Bewegung vertieft. Die gelernten Inhalte können im Klassenunterricht oder im Schulsingen ange- wandt und mit anderen Kindern musikalisch geteilt werden. Für wen? (Zielgruppe) Grundschulen, die sich auch am JEKISS-Projekt beteiligen bzw. beteiligen möchten. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des JEKISS-DaZ-Projektes sind: » Kindern dabei zu helfen, sprachliche, soziale und kulturelle Barrieren zu überwinden, » das Selbstbewusstsein der Kinder durch den Einsatz der eigenen Singstimme zu stärken, » musikalische und sprachliche Förderung miteinander zu verbinden. Von wem? (Anbieter/-in) Stadt Münster, Westfälische Schule für Musik. Wo? In den sich beteiligenden Schulen. Kosten, Verfahren, Vorlaufzeit Das Projekt JEKISS-DaZ ist für die teilnehmenden Schulen ein kostenloses Angebot, das das pädago- gische Programm an „singenden“ JEKISS-Grundschulen um ein Integrationsprogramm erweitert. Eine Beteiligung ist auf Antrag bei der Westfälischen Schule für Musik möglich. An JEKISS-DaZ interessierte Schulen sollten bis zum 30. Mai oder 30. November eines Kalenderjah- res Kontakt zur Westfälischen Schule für Musik aufnehmen, damit ein hinreichender Planungs- und Vorbereitungszeitraum gewährleistet ist. Kontakt Inga Mareile Reuther Westfälische Schule für Musik Tel.: 0251/ 492-4418 (Mo: 16.00 – 18.00 Uhr, Di: 12.30 – 13.45 Uhr) E-Mail: Reuther@stadt-muenster.de JEKISS-DaZ: Singend Sprache lernen 47 Was? (Angebot) Der Deutschsommer der Stiftung Mitmachkinder ist ein dreiwöchiges Ferienprogramm für Grund- schulkinder, bei dem es um die deutsche Sprache in ihrer Gesamtheit geht. Schriftsprache, Erwei- terung des Wortschatzes, freies Sprechen, Grammatik und Rechtschreibung sind die Themen im Deutschsommer. Die Kinder entwickeln ein besseres Verständnis dafür, wie die deutsche Sprache funktioniert. Die Teilnehmenden erwartet ein abwechslungsreiches und methodisch vielfältiges Angebot aus Deutsch- und Theaterunterricht sowie Sport und Spielen, das von einem Team aus sozialpädagogi- schen Fachkräften, Deutschlehrkräften und Theaterpädagogen durchgeführt wird. Für wen? (Zielgruppe) Das Angebot ist konzipiert für Schüler/-innen am Ende der dritten Klasse, denen bildungssprachli- che Deutschkenntnisse fehlen. Der Deutschsommer richtet sich an Kinder, die alltagssprachlich gut zurechtkommen, aber z.B. noch Schwierigkeiten haben, Bücher zu lesen, eine Textaufgabe richtig zu entschlüsseln oder einen längeren Text im Sachkundeunterricht zu verstehen. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des Deutschsommers sind: » die bewusste Wahrnehmung der deutschen Sprache zu fördern, » die deutsche Sprache spielerisch zu vertiefen, » den Wortschatz zu erweitern, » den kreativen Umgang mit Sprache zu fördern, » Lese und Schreibkompetenzen zu fördern und » bessere Ausgangsbedingungen für den weiteren Schulbesuch zu schaffen. Von wem? (Anbieter/-in) Die kommunale Stiftung Bürgerwaisenhaus mit ihrem Stiftungsfonds Mitmachkinder führt den Deutschsommer in Münster durch. Sie kooperiert dabei mit der Stiftung Polytechnische Gesell- schaft in Frankfurt am Main, die den Deutschsommer entwickelt hat. Wann? Drei Wochen in den Sommerferien, montags bis freitags, ca. 9.00 – 16.00 Uhr. Wo? Der Deutschsommer findet in Münster statt. In den drei Wochen ist aber ggf. ein mehrtägiger Aufenthalt mit Übernachtung in einer Jugendherberge im Umland enthalten. Kosten Für die Teilnehmenden fällt ein Kostenbeitrag von 30 Euro an. Anmelde- verfahren Die Anmeldung der Kinder erfolgt über die Grundschulen. Die Schulen erhalten Anfang des Kalenderjahres von der Stiftung Mitmachkinder einen Ordner mit allen Informationen und Materialien, die für die Anmeldung benötigt werden (sprachdiagnosti- scher Test, Anmeldeunterlagen etc.). Die Schulen treffen eine Vorauswahl der in Frage kommenden Drittklässler/-innen, führen den Sprachtest durch und sprechen mit den Eltern, die natürlich erlauben müssen, dass ihr Kind teil- nimmt. Die Anzahl der Plätze im Deutschsommer ist begrenzt. Deutschsommer für Grundschulkinder – Ferien, die schlau machen 48 Weitere Hinweise Der Deutschsommer Münster wird von der Westfalen AG und der Stiftung Piepenhorst unterstützt. Auf der Homepage der Stiftung Mitmachkinder sind unter dem Menüpunkt Programme/Projekte die Deutschsommer der Jahre 2017, 2018 und 2019 anschaulich dokumentiert und vermitteln einen überzeugenden Eindruck von der inhaltlichen und methodischen Vielfalt des Projekts: www.mitmachkinder.de/ Kontakt Martina Kreimann Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen Münster Tel.: 0251/ 492-5903 E-Mail: Kreimann@stadt-muenster.de 49 Was? (Angebot) MitSprache bietet in allen Schulferien Sprachintensivkurse an. Dabei erfahren zugewanderte Kinder und Jugendliche über kultur- und erlebnispädagogische Elemente Spaß am Lernen und verbessern ihre Sprachkenntnisse. Folgende Angebote sind fest in allen Schulferien installiert: Deutsch lernen: » Intensivkurse für Anfänger/-innen und fortgeschrittene Anfänger/-innen, » MitSprache auf der Bühne – Theater-Sprachkurse für fortgeschrittene Anfänger/-innen und Fort- geschrittene, » Schreibwerkstatt für Fortgeschrittene. Englisch lernen: » Intensivkurse für fortgeschrittene Anfänger/-innen. Die Kinder und Jugendlichen lernen in drei Altersgruppen: » 6-9 Jahre, » 10-13 Jahre, » 14-17 Jahre. Je nach Angebot finden die Kurse in einem Zeitraum von ein, zwei oder drei Wochen statt. Außerdem umfasst die Angebotspalette von MitSprache diverse Ferienworkshops (z.B. in den Bereichen Film, Theater, Kunst, Musik), die bedürfnisorientiert konzipiert und kontinuierlich weiter entwickelt werden. Für wen? (Zielgruppe) Zugewanderte Schüler/-innen mit Anfänger- und Fortgeschrittenen-Kenntnissen in Deutsch und/ oder Englisch, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele der Mit-Sprache-Kurse sind: » Deutsch bzw. Englisch spielerisch und in alltäglichen Situationen zu erlernen, » die Stadt kennenzulernen, » die sprachliche Bewältigung des Schul-, Lern- und Lebensalltags zu erleichtern, » Kreativität und sprachliche Förderung miteinander zu verbinden. Von wem? (Anbieter/-in) Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster in Zusammenarbeit mit vielfältigen Kooperationspartner/-innen, u.a. aus den Bereichen Theater, Kunst, Musik, Literatur, Geschichte, Medienpädagogik. Wo? Die Kurse finden an unterschiedlichen Lernorten in der Stadt Münster statt (z.B. in der Oxford- Kaserne, im Paul-Gerhardt-Haus, im Theaterpädagogischen Zentrum, in Schulräumen). Wann? Je nach Angebot in den Osterferien und/ oder Sommerferien und/ oder Herbstferien, i.d.R. von 9.00 – 14 Uhr (mittags gibt es einen Imbiss). Kosten und Anmelde- fristen Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an. Anmeldungen werden bis zu drei Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn erbeten. Da die Kurse stark nachgefragt sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Ferienangebot MitSprache – Sprach-Intensivkurse in Deutsch und Englisch 50 Anmelde- verfahren Die Anmeldung erfolgt per Anmeldebogen, der telefonisch oder per E-Mail durch interessierte Schüler/-innen, Eltern oder die Schule beim Amt für Schule und Weiterbildung angefragt werden kann. Weitere Hinweise Ein Flyer bietet alljährlich einen aktuellen und detaillierten Überblick über alle MitSprache-Kurse. Er ist an allen Schulen, in Auslagen der Stadt und im Amt für Schule und Weiterbildung erhältlich. Sie finden ihn außerdem auf der Homepage des Amtes für Schule und Weiterbildung unter www.stadt-muenster.de/schulamt/zuwanderung-und-schule/deutsch-lernen.html Über das Amt für Schule und Weiterbildung kann außerdem die mobile Sprachbox MitSprache unterwegs entliehen werden. Sie enthält ausgewählte Materialien für den Unterricht im Bereich Deutsch als Zweitsprache. Die Materialien eignen sich zur spielerischen und selbstgesteuerten Erarbeitung des Wortschatzes und zur individuellen Sprachförderung. Die Leihfrist für die MitSprache-Box beträgt vier Wochen. Kontakt WEITERFÜHRENDE SCHULEN: Dr. Agnieszka Gedack Amt für Schule und Weiterbildung Tel.: 0251/ 492-4028 E-Mail: Gedack@stadt-muenster.de GRUNDSCHULEN: Janine Vogel Amt für Schule und Weiterbildung Tel: 0251/ 492-4008 E-Mail: VogelJ@stadt-muenster.de 51 52 Was? (Angebot) Die Sprachbildungsnetzwerke sind offene Netzwerke, in denen es um den Austausch von Erfahrun- gen und Wissen rund um die sprachliche Bildung in Schule geht. Dabei liegt der Fokus auf einer durchgängigen Sprachbildung. In zwei schulformübergreifenden Netzwerken – Primarstufe/ OGS sowie Sek I/ II – entwickeln die Beteiligten Ideen und Strategien, die geeignet sind, den Erwerb der Bildungsprache systematisch zu fördern, Verstehensprozesse zu erleichtern und mehrsprachige Ressourcen einzubeziehen, um die Sprachbildung zu unterstützen. Die Teilnehmenden erstellen, erproben und überarbeiten Materialien und Methoden, reflektieren ihre Arbeit und tauschen sich kollegial aus. Darüber hinaus werden Materialien, die sich in der Praxis bereits bewährt haben, vorgestellt. Die Sprachbildungsnetzwerke treffen sich viermal im Jahr. Für wen? (Zielgruppe) Lehrkräfte aller Unterrichtsfächer, Fachleute der Schulsozialarbeit sowie Mitarbeitende des Offenen Ganztags aus Münster. Sprachbildungsnetzwerke Grundschule/OGS und Sek I/II 53 Warum? (Ziele) Zentrale Ziele der Sprachbildungsnetzwerke sind: » Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und Vernetzung zu fördern, » für eine vorurteilsbewusste Pädagogik zu sensibilisieren, » eine durchgängige Sprachbildung im Lebensraum Schule zu implementieren, » sprachsensiblen Fachunterricht, auch unter Ausschöpfung der Möglichkeiten im Kontext der Digitalisierung, zu unterstützen. Von wem? (Anbieter/-in) Die Netzwerkarbeit wird koordiniert vom Kommunalen Integrationszentrum Münster (KI). Wo? Die Räumlichkeiten, in denen die Sprachbildungsnetzwerke sich treffen, werden kurzfristig abgesprochen. Wann? Die Termine der Sprachbildungsnetzwerke sind online abrufbar unter: www.muenster.de/stadt/zuwanderung/aktuelles Kosten Sprachbildungsnetzwerke sind für die Teilnehmenden ein kostenloses Angebot. Anmelde- verfahren Wer an den Netzwerktreffen teilnehmen möchte, meldet sich beim Kommunalen Integrationszentrum Münster. Ein Einstieg ist jederzeit möglich. Weitere Hinweise Kommunale Integrationszentren gibt es in allen kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfa- lens. Sie werden von der übergeordneten Landeskoordinierungsstelle (LaKi) beraten und begleitet. Auf den Webseiten der Landeskoordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren NRW finden sich ausgewählte Materialien, wie z.B. Literaturlisten, mehrsprachiges Informationsmaterial, Arbeitsblätter für kreativen Unterricht in mehrsprachigen Klassen: kommunale-integrationszentren-nrw.de/node/277 Kontakt GRUNDSCHULE/OGS: Sarah Rieke Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7083 E-Mail: RiekeS@stadt-muenster.de SEK I/II: Peninna-Isabell Knollmann Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7084 E-Mail: Knollmann@stadt-muenster.de 54 scHwimmen 55 Was? (Angebot) Ferienschwimmkurse, in deren Rahmen ca. 10 Kinder pro Gruppe unterrichtet werden, die von erfahrenen Schwimmlehrer/-innen angeleitet werden. Für wen? (Zielgruppe) Kinder der 4. und 5. Klassen, die noch nicht schwimmen können. Warum? (Ziele) Schwimmen macht Spaß, ist gesund, fördert Bewegungserfahrungen und stärkt das Selbstbewusst- sein der Kinder. Einige Kinder hatten aber noch keine Gelegenheit, das Schwimmen zu erlernen. Diese Lücke im Übergang zwischen Grund- und weiterführender Schule soll durch die Ferien- schwimmkurse geschlossen werden, zumal Schwimmen eine verbreitete Kulturtechnik darstellt. Darüber hinaus kann es bei Ausflügen und im Rahmen des Sportunterrichts ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn Kinder das Schwimmen nicht erlernt haben. Auch daher sollten sie die Gelegen- heit erhalten, sich die entsprechenden Fähigkeiten anzueignen. Von wem? (Anbieter/-in) Sportamt der Stadt Münster in Kooperation mit dem Stadtsportbund Münster e.V. und den Sport- vereinen in Münster. Wo? Das Kursangebot findet verteilt über das Stadtgebiet in allen Hallenbädern der Stadt Münster statt. Wann? Die Schwimmkurse werden in den Oster- und in den Herbstferien angeboten. In den jeweiligen Ferienwochen findet montags bis freitags je eine Kurseinheit im Umfang einer Zeitstunde statt; ausgenommen sind gesetzliche Feiertage: Statt Karfreitag und Ostermontag findet der Schwimmunterricht jeweils am darauf folgenden Samstag statt. Kosten und Anmeldefrist Die Ferienschwimmkurse sind für die Schüler/-innen ein kostenloses Angebot, zu dem die Kinder ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Ferienbeginn angemeldet werden sollten. Anmelde- verfahren Die Anmeldunvg erfolgt über die Schulen beim Sportamt der Stadt Münster. Die Schulen werden ca. acht Wochen vor den jeweiligen Ferien durch das Sportamt angeschrieben und erhalten die notwendigen Anmeldeformulare. Jede Schule kann bis zu vier Kinder anmelden; die Auswahl der teilnehmenden Kinder trifft die Schule. Mit der Anmeldung gilt die Teilnahme als verbindlich. Sollte es nach Abschluss des Anmeldeverfahrens überzählige Plätze geben, erfolgt eine gesonderte Information an die Schulen durch das Sportamt. Weitere Hinweise Gerne informiert Sie das Sportamt (Herr Imsieke) über weitere Anbieter von Schwimmkursen wie auch weitere Sportmöglichkeiten für (geflüchtete) Kinder und Jugendliche in Münster. Informationen zum Thema „Integration und Sport“ finden Sie außerdem auf der Webseite des Stadtsportbundes Münster e.V.: https://ssb.ms/integration/ Kontakt Thorsten Imsieke Sportamt Tel.: 0251/ 492-5214 E-Mail: Imsieke@stadt-muenster.de Ferienschwimmkurse für (geflüchtete) Kinder 56 Schwimmfibel in mehreren Sprachen Die Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKi) und die Landes- stelle für den Schulsport haben gemeinsam eine Schwimmfibel in mehreren Sprachen entwi- ckelt, die vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen veröffentlicht worden ist. Zielgruppe der Schwimmfibel sind Kinder, die keine oder nur geringe Schwimmerfahrungen haben. Unter dem Titel „Schwimmen lernen in der Schule – einfach und sicher. Zweisprachige Tipps und Informationen für Kinder und Jugendliche mit wenig Schwimmerfahrung“ enthält die Schwimmfibel grundlegende Informationen zum Schwimmbadbesuch und zum schulischen Schwimmunterricht. Die Schwimmfibel liegt in jeweils zweisprachiger Form (Deutsch + weitere Sprache) in acht Versionen vor: Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Farsi, -Französisch, -Rumänisch, -Rus- sisch, -Türkisch. Die Schwimmfibel kann von der Webseite des Schulportals des Landes Nordrhein-Westfalen wie auch von der Webseite der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden. Über die Unfallkasse können mit dem Suchbegriff „Schwimmen lernen in der Schule“ auch gedruckte Exemplare aller acht Versionen bestellt werden. https://www.schulsport-nrw.de/home.html https://www.unfallkasse-nrw.de/service/medien.html Rechtlich gesehen besteht i.d.R. keine Möglichkeit, muslimische Schülerinnen aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Sie können zum Schwimmen einen sogenann- ten „Burkini“ (Badeanzug mit hoch geschlossenem Kragen und fest sitzender Kopfbedeckung) tragen, der rechtlich als Bade- und Schwimmbekleidung gilt, die eine Teilnahme am Schwim- munterricht ermöglicht, ohne in einen Glaubenskonflikt zu geraten. Genauere Informationen zur diesbezüglichen Rechtsprechung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Aktuelle-rechtliche-Themen/ Schwimmunterricht-Muslime/index.html INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am Schwimmunterricht 57 58 Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten Wenn Ausflüge und Klassenfahrten geplant sind, hängt es von verschiedenen Faktoren, wie z. B. dem Reiseziel und der Nationalität bzw. dem Aufenthaltsstatus des zugewanderten Kindes ab, ob eine Teilnahme erlaubt ist. Lehrkräfte können sich zunächst telefonisch bei der Ausländerbehörde nach möglichen Einschränkungen erkundigen. Dafür sind Namen, Nationalitäten und Aufenthalts- status sowie Geburtsdaten der betreffenden Kinder erforderlich. Falls benötigt kann für Ausflüge und Klassenfahrten innerhalb des Bundesgebietes die erforderliche Genehmigung direkt oder zumindest kurzfristig erteilt werden. Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union Kinder und Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates benötigen für eine Klassenfahrt in ein Land der EU, das zu den Schengener Staaten gehört, nur ihren Kinderausweis bzw. ihren Personalausweis. Für sie, als EU-Bürger/-innen, besteht für eine Reise in EU-Schengener Staaten keine Visapflicht. Kinder anderer Staatsangehörigkeiten (Nicht-EU-Bürger/-innen) benötigen einen Nationalpass und/ oder einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis). In ihrem Fall ersetzt in den EU-Schengener Staaten der deutsche Aufenthaltstitel die Visapflicht. Wenn Schüler/-innen keinen eigenen Pass besitzen, keinen Aufenthaltstitel haben oder aber ein Visum benötigen, weil die Reise in ein EU-Land geht, das nicht Mitglied der EU-Schengener Staaten ist (z.B. Irland), ist es hilfreich die sogenannte „Reisendenliste“ zu nutzen, um Grenzen problemlos überqueren zu können. Reisendenliste Die Reisendenliste wird auf Antrag der Schule vom Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster ausgestellt. Das funktioniert folgendermaßen: Die Schule reicht im Rahmen eines formlosen Antrags beim Rechts- und Ausländeramt eine Über- sicht über alle Schüler/-innen, die in die Reisendenliste aufgenommen werden sollen, ein. Das Rechts- und Ausländeramt benötigt: » zu jedem Kind bzw. Jugendlichen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, » ein Passfoto (biometrisches Lichtbild) für jede/n Schüler/-in, der/die keinen Pass besitzt, » eine Passkopie für jede/n Schüler/-in, der/die einen Pass besitzt » eine Information über das Reiseziel und die Reisedauer, » die Namen der begleitenden Lehrkräfte, » fünf Euro Bearbeitungsgebühr pro Kind. Die Unterlagen sind mindestens 10 Tage vor Beginn der Reise einzureichen. Zur Abholung verein- bart die Schule einen Termin mit dem Rechts- und Ausländeramt. Die Schulleitung bestätigt die Angaben auf der Originalliste mit dem Dienstsiegel. 59 Ergänzende Information: Biometrisches Lichtbild Aufenthaltstitel, Bescheinigungen und Personaldokumente müssen seit dem 01.01.2006 mit einem biometrischen Lichtbild versehen werden, welches folgende Voraussetzungen erfüllen muss: » nicht älter als sechs Monate, » Lichtbildgröße von 35x45 mm, wobei das Gesicht in einer Höhe von 32 bis 36 mm dargestellt wird, » gerade Kopfhaltung (frontal – nicht geneigt, gedreht oder gekippt), » Gesichtsausdruck neutral, Lippen geschlossen, » Augen offen und deutlich sichtbar (auch bei Brillenträgern), » Foto scharf, kontrastreich, gleichmäßig ausgeleuchtet und mit einfarbigem Hintergrund, nicht geknickt, verunreinigt oder beschädigt. Weitere Hinweise: Bitte beachten Sie, dass für Klassenfahrten in die EU-Osterweiterungsstaaten und nach Großbri- tannien zum Teil abweichende Regelungen gelten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an die entsprechende Botschaft des Landes und informieren Sie sich über die Einreisemodalitäten. Da für eine Reisegruppe nur eine Reisendenliste ausgestellt werden kann, ist der Antrag hierfür von der Schule und nicht von einem/einer Schüler/-in zu stellen. Die Liste kann nur an eine Lehr- kraft oder eine durch Vollmacht autorisierte Person ausgehändigt werden. Deutsche Schüler/-innen, die keinen eigenen Pass oder Passersatz besitzen, müssen rechtzeitig bei der Meldebehörde einen Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Personalausweises stellen. Schüler/-innen aus anderen EU-Staaten müssen sich in diesem Fall an die für sie zuständige Aus- landsvertretung (Botschaft, Konsulat) wenden. Klassenfahrten außerhalb der Europäischen Union Liegt das Ziel einer Klassenfahrt in einem Land, das nicht der EU angehört, brauchen alle Schü- ler/-innen Pässe und meist auch Visa. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes. Informationen zu den Auslandsvertretungen finden Sie im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de Kontakt Abteilung Ausländerbehörde im Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster Tel.: 0251/492-3636 E-Mail: auslaenderamt@stadt-muenster.de Web: www.stadt-muenster.de/auslaenderamt/index.html INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 60 Religiöse Feiertage Laut BASS gehören religiöse Feiertage zu den wichtigen Gründen, aus denen eine Schulleitung Schüler/-innen vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen beurlauben kann, sofern „wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen“. (BASS 2019/2020 – 12-52 Nr.1, Abs. 3). Insbesondere an den im Serviceteil der BASS „Termine“ genannten religiösen Feiertagen ist eine Beurlaubung möglich. https://bass.schul-welt.de/Service/Termine#menuheader Voraussetzung für eine Beurlaubung ist, dass sich „das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindli- che Glaubensüberzeugung und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Reli- gionsgemeinschaft“ feststellen lassen. „Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensrichtung.“ (BASS 2019/2020 – 12-52 Nr.1, Abs. 3.7) Ein Interkultureller Kalender mit Erläuterungen zu den vielfältigen religiösen Festen, ist in verschie- denen Versionen auf der Webseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integrati- on des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar: https://www.mkffi.nrw/interreligioeser-kalender Hier finden Sie außerdem Informationen zur Bestellmöglichkeit des Kalenders. INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 61 INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 62 musiscH-kuLtuRelLe und poLitiscH- historische bilDunG 63 Was? (Angebot) In Münster sind „Kinderhaus rockt“ und „Hiltrup rockt“ Beispiele für außerschulische, integrative Bandprojekte, bei denen die Westfälische Schule für Musik mit weiterführenden Schulen in Stadt- teilen/ Stadtvierteln kooperiert, um überwiegend Kinder und Jugendliche mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsfernen Schichten zum gemeinsamen Musizieren zu motivieren und ihnen so einen aktiven Zugang zur Musik zu verschaffen. Zur Veranschaulichung: „Kinderhaus rockt“ besteht aus zwei Projektlinien, aus BasicRock Kinderhaus und dem Poporches- ter Kinderhaus. Beide Projektlinien sind jeweils für die Dauer eines Jahres konzipiert. BasicRock startet zum Beginn der 6. Klasse mit zwei Kennenlern-Workshops und einem Instrumentenkarus- sell, bei dem die Kinder die Instrumente und Gesangsunterricht kennenlernen. Sie erhalten dann wöchentlich in einem Block von zwei Unterrichtsstunden in Kleingruppen Unterricht in Gesang, E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, Perkussion und Keyboard, sowie Bandunterricht. Bei BasicRock werden Kinder und Jugendliche ohne Vorkenntnisse angesprochen, anschließend können sie am Poporchester teilnehmen. Ins Poporchester aufgenommen werden auch andere Kinder mit den notwendigen Voraussetzungen. Im Rahmen der integrativen Bandprojekte stellt die Westfälische Schule für Musik das künst- lerisch-pädagogische Personal, organisiert Leihinstrumente, ist für Instrumenten-Reparaturen zuständig und übernimmt die Verantwortung für die rechtmäßige Durchführung der Projekte. Die Schulen übernehmen die Aufgabe, Kennenlern-Workshops in ihren Schultag zu integrieren, bei der Auswahl der Schüler/-innen zu helfen und vor allem in den Anfangswochen Begleitpersonal für die Wege von der Schule zum jeweiligen Probenort zur Verfügung zu stellen. Für wen? (Zielgruppe) Für eine Teilnahme an einem integrativen Band-Projekt müssen die zugrunde liegenden Förderkri- terien erfüllt werden: Das Angebot soll überwiegend Kinder im Alter von 11 bis ca. 14 Jahren mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsfernen Schichten erreichen. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele der integrativen Bandprojekte sind: » aktive Zugänge zur Musik zu schaffen, » Kindern und Jugendlichen die Chance zu bieten, ihr musikalisches Potenzial zu entdecken und zu entwickeln, » ihr Selbstvertrauen in die eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten zu stärken, » Integration, » die soziale und musikalische Identität im Stadtteil/ Stadtviertel zu fördern. Von wem? (Anbieter/-in) Stadt Münster, Westfälische Schule für Musik, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen von „Kultur macht stark“. Wo und wann? Optimalerweise beim Kooperationspartner und direkt im Anschluss an den Unterricht. Kosten, Ver- fahren, Vorlaufzeit Die Teilnahme an einem integrativen Bandprojekt ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Interessierte Schulen wenden sich an die Westfälische Schule für Musik. Damit ein hinreichender Planung- und Vorbereitungszeitraum gewährleistet ist, sollten Schulen mindestens ein dreiviertel Jahr vor dem intendierten Projektstart – in der Regel zum Schuljahresbeginn – Kontakt zur Westfäli- schen Schule für Musik aufnehmen. Kontakt Lars Motel Westfälische Schule für Musik Tel.: 0251/ 492-4415 E-Mail: Motel@stadt-muenster.de Integrative Bandprojekte Was? (Angebot) In den Flüchtlingseinrichtungen Warendorfer Straße und Dahlweg wird aktuell einmal wöchentlich ein Trommelkurs für geflüchtete Kinder und Jugendliche angeboten. Es handelt sich um ein offenes Angebot, weil die Verweildauer der Teilnehmenden in den Flüchtlingseinrichtungen nicht feststeht. Angestrebt wird aber eine möglichst regelmäßige Teilnahme, um gemeinsam eine musikalische Entwicklung zu erleben. Zur Vermittlung der Rhythmen wird eine spezielle Silbensprache eingesetzt, die selbsterklärend ist und sich im Tun vermittelt. So können Menschen mit unterschiedlichen Herkunftssprachen von Anfang an miteinander musizieren. Für wen? (Zielgruppe) Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren, die in den genannten Flüchtlingseinrichtungen leben. Warum? (Ziele) Da die Trommelkurse keine spezifischen Sprachkenntnisse voraussetzen, stellen sie ein universelles musikalisches Einstiegsangebot dar und können ein wichtiger Baustein im Rahmen einer Integrati- on sein. Von wem? (Anbieter/-in) Stadt Münster, Westfälische Schule für Musik, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen von “Kultur macht stark“. Wo und wann? Flüchtlingseinrichtung Dahlweg: Mo, 18.30 – 20.00 Uhr Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße: Do, 18.30 – 20.00 Uhr Kosten Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Wer Schüler/-innen aus den genannten Einrichtungen auf das Angebot aufmerksam machen und Näheres über das Projekt erfahren möchte, wendet sich an die Westfälische Schule für Musik. Weitere Hin- weise Das Angebot kann bei Bedarf auch als außerschulische Maßnahme in den Räumen von allgemein- bilden Schulen etc. stattfinden. Eindrücke: https://youtu.be/Tw1SiHd7XEA & https://youtu.be/B0bLEaO2z4U Kontakt Lars Motel Westfälische Schule für Musik Tel.: 0251/ 492-4415 E-Mail: Motel@stadt-muenster.de Trommeln mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen 64 Was? (Angebot) Das Stadtarchiv bewahrt wertvolle Dokumente zur Geschichte Münsters vom Mittelalter bis zur Ge- genwart. In Workshops erforschen Gruppen unterschiedliche Stationen der Stadtgeschichte: Wer waren die Wiedertäufer, die 1536 in Käfigen an der Lambertikirche aufgehängt wurden? Warum fanden die berühmten Friedensverhandlungen 1648 in Münster statt? Wo haben die Weltkriege ihre Spuren in der Stadt hinterlassen? Und – für die Teilnehmenden oftmals besonders spannend: Worüber haben die Tageszeitungen an ihren Geburtstagen berichtet? Methodisch abwechslungsreich können Gruppen im Archiv einzelne Phasen und Themen der Stadt- geschichte entdecken und erforschen. Nach Vorabsprachen wird das Angebot individuell an die Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Gruppen angepasst. Nach einer Begrüßung und einem Kennen- lernen erkunden die Gäste das Archiv und seine Bestände. Dabei arbeiten sie mit originalen Quel- len: Alte Urkunden, Fotos, Karten oder Zeitungen werden erschlossen und gegenseitig vorgestellt. Aufgrund der vielfältigen methodischen Möglichkeiten eröffnen sich auch für Gruppen, die beim Erwerb der deutschen Sprache noch zu den Anfänger/-innen gehören, interessante Zugangswege zur münsterschen Stadtgeschichte. Für wen? (Zielgruppe) Die Workshops werden individuell auf die Gruppen zugeschnitten. Das Angebot richtet sich an Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen jeden Alters. Warum? (Ziele) Auf Spurensuche in Münsters Vergangenheit treten die Teilnehmer/-innen in Austausch über ihr le- bensweltliches Umfeld und über ihre eigene Vergangenheit. So sollen Anreize zum selbstständigen Forschen und Entdecken geschaffen und Orientierung in der Geschichte geboten werden. Von wem? (Anbieter/-in) Stadtarchiv Münster. Wo? Im Stadtarchiv Münster in der Speicherstadt, An den Speichern 8. Wann? Termine werden individuell vereinbart. Kosten Es steht eine begrenzte Anzahl an kostenfreien Angeboten für Schul- und Jugendgruppen aus Münster zur Verfügung. Eine zeitige Terminabsprache ist zu empfehlen. Anmelde- verfahren Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail. Kontakt Dr. Philipp Erdmann Stadtarchiv Münster Tel: 0251/ 492-4707 oder 0251/ 492-4701 E-Mail: Erdmann@stadt-muenster.de oder: archiv@stadt-muenster.de Münsters Vergangenheit erkunden: Workshops zur Stadtgeschichte 65 Was? (Angebot) Das Angebot besteht aus zwei Modulen, die beispielsweise am Vormittag und Nachmittag eines Tages in einer Gruppe von bis zu 12 Schüler/-innen durchgeführt werden können. Modul 1 (1 Stunde), Rundgang durch die Schausammlung: In sprachlich angepasster und dem Alter der Kinder und Jugendlichen angemessener Weise werden verschiedene Aspekte aus der Geschichte der Stadt Münster vermittelt. Gemeinsam werden wir uns mit z. B. mit der Frage befassen, wie Münster entstand und sich zu seiner heutigen Gestalt entwickelte. Im Fokus stehen besonders die Menschen der Vergangenheit: Wie lebten sie? Welche Berufe übten sie aus? Und in welcher Beziehung steht ihr Leben zu unse- rem Alltag: Welche Veränderungen gab es, und was ist gleich oder ähnlich geblieben? Der Rundgang wird als eine entdeckende Reise durch die Vergangenheit der Stadt gestaltet. So wird bei den Kindern und Jugendlichen sowohl das Interesse als auch ein Grundverständnis für die münstersche Geschichte geweckt und die kulturelle Auseinandersetzung mit dem neuen Heimat- land erleichtert. Modul 2 (2 Stunden), Kreativprogramm des Stadtmuseums Münster: Hier werden ausgewählte Exponate in der Schausammlung gemeinsam angeschaut und erläutert. Mit welchen Materialien haben die Menschen früher z. B. Farben hergestellt? Welche Bildthemen waren ihnen wichtig? Anschließend können die Kinder und Jugendlichen die jeweiligen Kulturtech- niken, wie z. B. Drucken oder Schreiben mit Gänsekielen, im Museumspädagogischen Zentrum des Stadtmuseums ausprobieren. Auch hierbei kann interkulturelles Lernen und Verstehen wachsen, denn die meisten der angebotenen Techniken existieren in ähnlicher Form auch in anderen Kultur- kreisen. Die entstandenen Werke dürfen die Kinder und Jugendlichen mit nach Hause nehmen. Für wen? (Zielgruppe) Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse mit geringen oder mittleren Deutschkenntnissen in den Altersgruppen 10-14 Jahre und 15-18 Jahre. Warum? (Ziele) Die Kinder und Jugendlichen lernen die Geschichte ihrer neuen Heimat kennen und können darauf aufbauend vielfältige kulturelle Aspekte gesellschaftlichen Handelns besser verstehen. Darüber hinaus hilft die vergleichende Reflexion der Geschichte und Kultur ihres Herkunftslandes ihnen, Ge- meinsamkeiten zu entdecken und Unterschiede zu verstehen. Gerade Kinder und Jugendliche, die gerade dabei sind, Sprache und Kultur in Deutschland kennen zu lernen, zeigen zumeist eine hohe Bereitschaft, kulturelle Codes ihrer neuen Heimat zu entschlüsseln. Sie benötigen dabei jedoch Hilfe und Erläuterung sowie Anregung, die durch die museumspädagogisch geschulten Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden. Von wem? (Anbieter/-in) Stadtmuseum Münster. Wann? Es gibt drei feste Termine, die beim Stadtmuseum gebucht werden können, sowie flexible Termine, die individuell mit den Schulen vereinbart werden. Feste Termine im Schuljahr 2020/21 sind der 27., 29. und 30.04.2021. Flexible Termine können ab dem Ende der Sommerferien 2020 für dienstags, donnerstags und freitags vereinbart werden. Gemeinsam Geschichte entdecken: Ein spannender Rundgang durch das Stadtmuseum Münster mit an- schließendem Kreativprogramm 66 Wo? In den Räumlichkeiten des Stadtmuseums Münster in der Salzstraße 28. Kosten und Anmelde- fristen Im Schuljahr 2020/21 kann der Rundgang mit anschließendem Kreativangebot zu den festen Termi- nen für die Teilnehmenden kostenlos angeboten werden. Für andere, individuell abgesprochene Termine fällt ein Unkostenbeitrag von 60 Euro pro Gruppe an. Bitte melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin an. Anmelde- verfahren Interessierte Schulen wenden sich telefonisch oder per E-mail an das Stadtmuseum. Kontakt Stadtmuseum Münster Tel.: 0251/ 492-4503. E-Mail: Museum-Info@stadt-muenster.de 67 68 Was? (Angebot) Der Demokratiedschungel ist ein niedrigschwelliges Angebot, das Gästen den Zugang zum Ge- schichtsort Villa ten Hompel kreativ ermöglicht und innerhalb der Gastgruppe zu offenen Diskussi- onen über Zeit- und Streitfragen anregt. Die Villa ten Hompel ist seit 1999 die NS-Erinnerungsstätte der Stadt Münster. Der Demokratie- dschungel steht als gedenkstättenpädagogische Eigenkreation dafür, den einstigen „Tatort Schreib- tisch“ heute zu nutzen, um Geschichte altersgerecht ins Gespräch zu bringen und den Einsatz für Minderheitenschutz und Menschenwürde mit Meinungsfreude zu verbinden. Das geschieht im Rahmen von moderierten Debatten über Zeitgeschichte, Zivilcourage und gesellschaftlich „heiße Eisen“. Sprach- und Diskussionsanreize schaffen durch Meinungsbilder aus der eigenen Peer-Group – das funktioniert im Demokratiedschungel v.a. anhand eines engmaschigen Betreuungsschlüssels: Auf 3-5 Gäste kommt eine Begleitung. In den Kleingruppen animieren sich die Teilnehmenden untereinander, kreativ und kritisch Position zu beziehen. Inhaltlich und methodisch wird der Demokratiedschungel genau auf die jeweiligen Gastgruppen zugeschnitten. Dementsprechend ist es auch möglich, das Projekt durch interkulturelle Rundgänge oder Workshops, ebenfalls mit dialogischem Schwerpunkt, zu erweitern, in denen auch Sprach- förderung erfolgt, indem den Teilnehmenden z.B. „usefull phrases“ zum Debattieren an die Hand gegeben werden. Bei allem Ernst der Thematik bereitet der Demokratiedschungel allen Gruppen erfahrungsgemäß viel Freude, weil gutes Miteinander im Umgang gestärkt wird. Für wen? (Zielgruppe) Das Projekt eignet sich für Jugend- und Erwachsenengruppen gleichermaßen. Schulklassen und -kurse sowie Sprach- und Integrationskurse werden besonders gut erreicht. Warum? (Ziele) Zentrale Ziele des Projekts sind : » Sprach- und Diskussionsanreize zu schaffen, » kontroverse Diskussionen auszutragen und Meinungsfreiheit als wirkliche Freiheit zu begreifen, » zu lebendiger und selbstreflexiver Erinnerungskultur (Gedenken an Verfolgte und Opfer) einzula- den. Von wem? (Anbieter/-in) Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster in Kooperation mit „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ e.V., einer parteiübergreifenden Vereinigung. Wo? In der Bildungsetage der Villa ten Hompel, Kaiser-Wilhelm-Ring 28, in Münster. Wann? Auf Termin nach individueller Absprache: Sinnvoll sind mindestens 3-4 Zeitstunden. Kosten und Anmeldefris- ten Der Preis pro Person liegt zwischen 6 und 10 Euro inklusive Seminargetränke. Er richtet sich je nach Zeit- und Projektzuschnitt. Wegen der hohen Nachfrage ist es empfehlenswert, ein Jahr im Voraus die Terminabsprache vorzunehmen. Unterwegs im Demokratiedschungel 69 Anmeldever- fahren Jeweils nach den schulischen Herbstferien in NRW wird der Kalender für das neue Jahr geöffnet, so dass telefonische Buchungen möglich sind. Die Buchung mehrerer Termine für Parallelgruppen ist möglich. Pro Projekt sind 35 Gäste das Maximum (exklusive Leitung/Aufsicht). Weitere Hin- weise Weil der Demokratiedschungel inhaltlich genau auf die jeweiligen Gastgruppen zugeschnitten wird, ist das Vormelden von Besonderheiten (z.B. Inklusionserfordernisse, Konfliktlagen oder Sprachbarrieren) wichtig. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch gibt es Vor- gespräche mit den begleitenden Teams. Ausdrücklich sind auch Menschen ohne geschichtliche Vorkenntnisse herzlich willkommen. Gerne zugebucht werden Trainings für Zivilcourage oder ein Modul „Antisemi- was?“, aus einem Projekt zur Prävention gegen Antisemitismus in Kooperation der Villa ten Hompel mit dem Jüdi- schen Museum Westfalen, Dorsten. Kontakt TERMINVERGABE BEI PROJEKTEN: Barbara Schragen Geschichtsort Villa ten Hompel Tel.: 0251/492-7101 E-Mail: tenhomp@stadt-muenster.de Bürozeiten: Di, Mi, Fr: 9.00 – 12.00 Uhr Do: 9.00 – 16.00 Uhr INHALTLICHE AUSGESTALTUNG: Stefan Querl, Reinhardt Liesert, Gert Uetz Geschichtsort Villa ten Hompel Tel.: 0251/492-7107 E-Mail: demokratie.dschungel@stadt-muenster.de 70 Prävention und Intervention bei Antisemitismus, Rassismus, Extremismus Rassismuskritische Arbeit/ Netzwerk Rassismuskritik Die rassismuskritische Arbeit ist ein Schwerpunkt im Aufgabenspektrum des Kommunalen Integrationszentrums Münster (KI). Die rassismuskritische Arbeit deckt die strukturelle Ungleichbehandlung von Schwarzen Menschen (Selbstbezeichnung von Menschen, die Rassismuserfahrungen machen) auf und entwickelt ein öffentliches Bewusstsein mit dem Ziel, sich bewusst gegen Rassismus zu stellen. Ein fester und wichtiger Bestandteil der Aktivitäten sind die jährlichen „Müns- teraner Wochen gegen Rassismus“, die vom Kommunalen Integrationszent- rum koordiniert werden. Das Kommunale Integrationszentrum arbeitet dafür mit vielen Kooperationspartner/-innen zusammen: Mit der Intention, die Arbeit und die unterschiedlichen Kooperationen zusammenzuführen, wurde im September 2017 das Netzwerk Rassismuskritik gegründet, das u. a. eine dauerhafte, stabile rassismuskritische Arbeit in Münster ermöglichen, eine kontinuierliche öffentliche und politische Debatte anregen und den Blick für das Thema Rassismus schärfen soll. Das Netzwerk arbeitet an der Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR), in dem die Stadt Münster seit November 2019 Mitglied ist. Dazu bietet es Workshops an, führt Aktionen für die Auseinandersetzung der Stadtgesellschaft mit Rassismus durch und hat eine Meldestelle für rassistische Vorfälle eingerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Münster unter: www.stadt-muenster.de/zuwanderung/rassismuskritische-arbeit.html Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist allen Münsteraner Schulen als Bil- dungsort und Bildungspartner bekannt. Forschung und Vermittlung zu Holocaust, Diktaturerfahrungen und den Herausforderungen durch Rechts- extremismus und Antisemitismus bilden den Kern des menschenrechtsorien- tierten Engagements in der Villa ten Hompel. Informationen zum laufenden Programm sowie aktuelle Meldungen finden Sie auf der Homepage: www.stadt-muenster.de/villa-ten-hompel/startseite.html Interessierte können sich das gedruckte Halbjahresprogramm auch kostenlos nach Hause schicken lassen, indem sie es per E-Mail anfordern. KONTAKT Kommunales Integrationszentrum Münster André Gunsthövel Tel.: 0251/492-7085 E-Mail: Gunsthoevel@stadt-muenster.de KONTAKT: Barbara Schragen Geschichtsort Villa ten Hompel Tel.: 0251/ 492-7101 E-Mail: tenhomp@stadt-muenster.de Bürozeiten: Di, Mi, Fr: 9.00 - 12.00 Uhr, Do: 9.00 - 16.00 Uhr 71 Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Seit Anfang Oktober 2008 ist das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextre- mismus und für Demokratie im Regierungsbezirk Münster tätig. Die im Ge- schichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster angesiedelte Beratungsstelle wird durch das Programm „Demokratie Leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell geför- dert. Die Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster unterstützt Schulen, Vereine, Verbände, Behörden und Einzelpersonen bei Handlungsunsicherhei- ten und Informations- und Qualifizierungsbedarf im Umgang mit Rechtsex- tremismus, Rassismus und anderen Ungleichwertigkeitsvorstellungen. Das Beratungsangebot ist prozessorientiert und soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten. Zudem arbeitet die Mobile Beratung eng vernetzt mit weiteren Beratungs- einrichtungen im Themenfeld, beispielsweise mit Ausstiegsinitiativen und Beratungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt. Die Beratung erfolgt vertraulich, vor Ort und kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf der projekteigenen Webseite unter: www.mobim.info Systemberatung Extremismusprävention in der Schul- psychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster Die Systemberatung Extremismusprävention in der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Münster berät Schulen im Kontext der Prävention und Intervention bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Antisemi- tismus, Islamismus und Salafismus sowie Rechts- und Linksextremismus und unterstützt Schulen dabei, Problemlagen rechtzeitig zu erkennen und ange- messene Handlungsschritte einzuleiten. Handreichung „Antisemitismus an Schulen“ Gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden Münster und Gelsenkirchen sowie dem Geschichtsort Villa ten Hompel der Stadt Münster hat die Bezirksregie- rung Münster im Januar 2020 die Handreichung „Antisemitismus an Schulen“, herausgegeben, die Handlungsempfehlungen gibt, um antisemitischen Ten- denzen an Schulen im Regierungsbezirk entschieden entgegen zu treten. Exemplare der Broschüre können telefonisch oder per E-Mail bei der Bezirks- regierung bestellt oder von der Internetseite der Bezirksregierung herunter- geladen werden: www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanage - ment_an_schulen/antisemitismus_an_schulen/index.html KONTAKT: Kathalena Essers, Anna-Lena Herkenhoff, Heiko Klare, Michael Sturm Mobile Beratung im Regierungsbezirk Münster (mobim) c/o Geschichtsort Villa ten Hompel Tel.: 0251/ 492-7109 E-Mail: kontakt@mobim.info KONTAKT Christian Steinhoff Schulpsychologische Beratungsstelle Tel.: 0251/ 492-2836 Mail: SteinhoffCh@stadt-muenster.de KONTAKT: Kim Keen Bezirksregierung Münster Tel.: 0251/ 411-4240 Mail: praevention@brms.nrw.de INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 72 Stadtbücherei interkulturell Die Stadtbücherei Münster am Alten Steinweg bietet ein breites Spektrum an interkulturellen Bildungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und eröffnet individuelle Zugangs- möglichkeiten zu Medien und Informationen. Die wichtigsten Informationen zum Angebot und zur Nutzung sind auf der Homepage der Stadtbücherei in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Türkisch aufrufbar: www.stadt-muenster.de/buecherei/startseite.html; Informationen rund um die „Bücherei interkulturell“ sind in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch verfügbar: www.stadt-muenster.de/buecherei/buecherei-interkulturell.html. Zum interkulturellen Medienspektrum gehören folgende Angebote: Ankommen in Deutschland Eine zentrale Anlaufstelle und vielfältige Medien rund um die Förderung der interkulturellen Kommunikation und der deutschen Sprache bietet die Stadtbücherei am Alten Steinweg in der Eingangsetage. Das breit gefächerte Medienangebot setzt folgende Schwerpunkte: Hintergründe » Leben in Deutschland » Flucht/ Einwanderung » Religion » Recht Deutsch lernen » Wörterbücher » Sprachkurse » leichte Lektüre Deutsch lehren » interkulturelle Pädagogik » Lesen und Schreiben » Sprachförderung Sprachlernprogramm Rosetta Stone Mit dem interaktiven Sprachlernprogramm Rosetta Stone kann online von zu Hause am PC oder mit einer App auf dem Smartphone Deutsch bis ca. zum Niveau B1 gelernt werden. Aber nicht nur Deutschlernende können von Rosetta Stone profitieren: Es gibt Kurse in 30 Spra- chen, die sich sowohl an Anfänger (A1) als auch an Fortgeschrittene (B 1) richten. Die Sprachen- vielfalt reicht von Englisch, Französisch und Spanisch bis hin zu Arabisch und Chinesisch. Deutsch als Zweitsprache » präsentes Medienangebot, das eine Übersicht über empfehlenswerte Materialien zum Einsatz für den Sprachunterricht bietet Mit Kindern lernen » Wörterbücher » deutsche Sprache » Deutschland » Kinderalltag » Bilderbücher, ohne Wörter oder auch mehrsprachig » Sprachlernspiele 73 Thementaschen zum Deutschlernen und Deutschland entdecken Thementaschen enthalten Bücher und Medien zu unterschiedlichen Unterrichtsthemen und sind konzipiert für Grundschulen und weiterführende Schulen bis zur 7. Klasse. Sie sind in der Kinder- bücherei, im Untergeschoss der Stadtbücherei am Alten Steinweg, verfügbar. Zielgruppe der The- mentaschen Deutschlernen und Deutschland entdecken sind die Grundschulen. Eine Übersicht über alle Thementaschen, (ausleihbar für Lehrkräfte, Sozialpädagog/-innen, Erzieher/-innen) ist auf der Homepage der Stadtbücherei zu finden: www.stadt-muenster.de/buecherei/angebote/fuer-schulen-und-lehrkraefte/thementaschen.html Zweisprachige Lesungen in der Kinderbücherei in Kooperation mit dem Integrationsrat der Stadt Münster Der Integrationsrat bietet 5-6 x jährlich in der Kinderbücherei, im Untergeschoss der Stadtbüche- rei am Alten Steinweg, zweisprachige Lesungen mit wechselndem Sprachangebot an. Es handelt sich meist um Bilderbücher. Im Anschluss besteht ein Bastelangebot. Muttersprache stärken Fremdsprachige Romane Auf der Kulturetage im ersten Obergeschoss sind Romane in vielen unterschiedlichen Sprachen zu finden. Neben den verbreitetsten europäischen Sprachen gibt es ein Angebot in arabischer und persischer Sprache. Online-Presseportal PressReader Die Stadtbücherei bietet den Kund/-innen Online-Zugang zu mehr als 7000 Zeitungen, Magazinen und Zeitschriften aus aller Welt – in der Bibliothek und von zu Hause aus. Tagesaktuelle Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern in über 60 Sprachen können online gelesen werden. Internet In der Q-thek im ersten Obergeschoss der Bücherei stehen 20 Internet-/Office-PCs mit der Mög- lichkeit zum Drucken. Weitere Plätze gibt es in den Büchereien im Aaseemarkt, in Coerde, am Hansaplatz, in Kinderhaus und in Gievenbeck-Auenviertel. Nähere Informationen sind auf der Homepage zu finden: www.stadt-muenster.de/buecherei/buecherei-am-alten-steinweg/q-thek.html Lernort Bücherei und WLAN In der Bücherei am Alten Steinweg gibt es im Regelbetrieb zwei Gruppenlernräume, die von Kund/-innen für maximal vier Stunden reserviert werden können. Außerdem gibt es überall im Gebäude auch Einzelarbeitsplätze und WLAN. Auch in den Büchereien am Aaseemarkt, in Coerde, in Kinderhaus und in Gievenbeck-Auenviertel steht WLAN zur Verfügung. Die Bücherei am Alten Steinweg verfügt darüber hinaus über einen städtischen Access-Point: MS-Public. Das WLAN erreicht das Café, den Zeitungslesesaal und den Eingangsbereich der Büche- rei. Für diese WLAN-Verbindung wird kein Büchereiausweis benötigt. ANMELDEINFORMATION: Wer die Angebote der Stadtbücherei nutzen möchte, bekommt nach Vorlage eines Identitäts- und Adressennachweises einen Büchereiausweis. Nähere Informationen sind auf der Homepage unter „Anmeldung“ zu finden: www.stadt-muenster.de/buecherei/anmeldung.html KONTAKT: Maria Dittberner Stadtbücherei Münster Tel.: 0251/492-4223 Mail: dittberner@stadt-muenster.de INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 74 Psychologische Unterstützung Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland (neu) zugewandert sind, müs- sen Verlust- und möglicherweise auch Fluchterfahrungen verarbeiten. Dabei stehen sie gleichzeitig vor der Aufgabe, sich in einer ganz neuen Umgebung zurechtfinden zu müssen. Ihre Bildungsgänge wurden unterbrochen und müs- sen jetzt in einer neuen Sprache fortgeführt werden. Nicht jede Schüchternheit, Unsicherheit oder Verhaltensabweichung ist Zei- chen eines therapiebedürftigen Traumas. Für die Schulen ist es dennoch wich- tig, Anzeichen, die auf Traumata, seelische Probleme und Krisen hinweisen, zu erkennen und ernst zu nehmen. Die an Schulen lehrenden und nicht-leh- renden Pädagog/-innen bieten Sicherheit und Struktur. Sie nehmen eine Lotsenfunktion ein im Hinblick auf außerschulische Unterstützungsangebote. Generell gilt dabei, dass die Verantwortung für alle zu treffenden Maßnahmen selbstverständlich bei den Erziehungsberechtigten liegt. Schulpsycholog/-innen als feste Ansprechpersonen für Schulen Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster ist allen Schulen als zentrale Anlaufstelle, die auch bei psychischen Belastungen und Störungen von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Ansprechpartnerin ist, bekannt. Seit Sommer 2019 ist die Schulzuständigkeit so geregelt, dass jeder Schule ein/eine Schulpsychologe/-psychologin als feste Ansprechperson zur Verfü- gung steht. Über das Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle informiert ein Flyer in verschiedenen Sprachen (Arabisch, Englisch, Deutsch, Farsi, Kurdisch, Paschtu und Russisch), der in Auslagen der Stadt und in der Schulpsychologi- schen Beratungsstelle erhältlich ist. Sie finden ihn außerdem auf der Home- page der Schulpsychologischen Beratungsstelle unter: www.stadt-muenster.de/schulamt/schulpsychologische-beratungsstelle.html KONTAKT: Schulpsychologische Beratungsstelle Sekretariat Tel.: 0251/ 492-4081 E-Mail: schulpsy@stadt-muenster.de 75 Schularzt/Schulärztin Grundsätzlich ist auch der/die für Ihre Schule zuständige Schularzt/ Schulärztin im Gesundheits- und Veterinärämt der Stadt Münster Ansprechperson bei Gesundheitsstörungen. Gesundheitswegweiser und Filme zu Gesundheitsthemen Auf der Webseite des Gesundheits- und Veterinäramts der Stadt Münster fin- det sich ein Link zu einem Gesundheitswegweiser für Migrant/-innen, der über die ersten Schritte im Gesundheitsversorgungssystem informiert. Der Gesund- heitswegweiser liegt in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Kurdisch und Persisch vor; weitere Sprachen folgen. www.stadt-muenster.de/gesundheit/startseite.html Außerdem verweist das Gesundheitsamt auf mehrere leicht verständliche Fil- me zu verschiedenen Gesundheitsthemen, die im Rahmen eines vom Gesund- heitsministeriums NRW geförderten Projekts für zugewanderte Menschen erstellt wurden. Die Informationsfilme sind auf den Webseiten des Deutschen Roten Kreuzes in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Paschtu und Sorani (Kurdisch) verfügbar. Sie können auf der mehrsprachigen Internetseite angesehen und kostenlos herunter geladen werden: www.drk-gesundheitsfilme.de Sprechstunde Eine Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie das beteiligte Helfersystem bietet der Kinder- und Jugendpsychiatri- sche Dienst der Abteilung Psychische Gesundheit im Gesundheitsamt der Stadt Münster an. Die Sprechstunde richtet sich sowohl an unbegleitete Minderjährige als auch an Minderjährige im Familiensystem. Es erfolgt eine erste diagnostische Einschätzung zum Unterstützungsbedarf der Kinder und Jugendlichen. Gemeinsam werden Empfehlungen mit Handlungsvorschlägen erarbeitet und ggf. schulische, sozialpädagogische und/oder therapeutische Hilfen vermittelt. Sprechstunde Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psycho- therapie der Universität Münster bietet ebenfalls eine Spezialsprechstunde für Flüchtlingskinder, ihre Familien und Bezugspersonen an. Bei Bedarf erfolgt eine kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und eine auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete weiterführende Unterstützung und Vermittlung. Das beinhaltet auch die Begleitung fortlaufender psychotherapeutischer Prozesse. Weitere Angebote zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen Weitere Angebote zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen finden Sie bei Refugio Münster: www.ggua.de/arbeitsbereiche/refugio-muenster KONTAKT: Gesundheits- und Veterinäramt Sekretariat Tel.: 0251/ 492-5411 E-Mail: schularzt@stadt-muenster.de KONTAKT: Gesundheits- und Veterinäramt Roswitha Sterz und Jakob Burmeister Tel.: 0251/ 492-5352 E-Mail: SterzR@stadt-muenster.de und Burmeister@stadt-muenster.de KONTAKT: Universitätsklinikum Münster Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie Sekretariat Tel.: 02 51/ 83-53636 E-Mail: kipsych-ambulanz@ukmuenster.de INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 76 Fortbildungen – Qualifizierungen – Schulungen Kompetenzteam Münster Moderator/-innen des Kompetenzteams Münster begleiten Schulen in ihren Entwicklungsvorhaben und bieten u.a. zum Themenbereich „Interkulturelle Schulentwicklung“ passgenaue schulinterne Fortbildungen an, z.B. im Hinblick auf Beziehungen und Kommunikation in einer Schule der Vielfalt, Lernpro- zessbegleitung und individuelle Förderung in der Sprachbildung und sprach- sensiblen Fachunterricht. Neben individuell mit Schulen abgestimmten Fortbildungen bietet das Kom- petenzteam Münster auch schulexterne Fortbildungen zur Schul- und Unter- richtsentwicklung an, zum Beispiel zum Übergangsmanagement beim Wech- sel der Schulform oder zur Förderung von Leseleistungen, auch im Hinblick auf Deutsch als Zweitsprache. Eine Übersicht über die aktuell angebotenen Fortbildungen des Kompetenz- teams Münster finden Sie auf der Webseite des Schulamtes für die Stadt Münster unter: www.schulamt-muenster.de/category/kompetenzteam Suchmaschine Um zielgerichtet die Arbeit der Fortbildungsbeauftragten an den Schulen zu unterstützen, können alle Fortbildungen der Kompetenzteams NRW online eingesehen und abgerufen werden. Die Suchmaschine für Fortbildungen umfasst auch die Angebote der Bezirksregierungen, privater und kirchlicher Anbieter/-innen sowie Angebote von Verbänden, Universitäten und Vereinen. Die Suchmaschine ist aufrufbar unter: www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Startseite Kommunales Integrationszentrum (KI) Münster Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Münster unterstützt und berät Bildungseinrichtungen hinsichtlich der Konzeption und Umsetzung der interkulturellen Schulentwicklung, der durchgängigen Sprachbildung und der Förderung von Mehrsprachigkeit. Es werden verschiedene Programme für Bildungseinrichtungen angeboten, die die Akteur/-innen vor Ort unterstützen. Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert weiterhin Sprachbildungs- netzwerke für die Bereiche Grundschule/ OGS sowie Sekundarstufe I und II. Das kommunale Integrationszentrum (KI) Münster informiert außerdem online unter www.stadt-muenster.de/zuwanderung/fortbildungen.html über Veranstaltungstermine von Qualifizierungen, Fachtagungen und Informations- veranstaltungen verschiedener Anbieter/-innen in Münster und Umgebung zu unterschiedlichen migrationsspezifischen Themen. Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite die Angebote lediglich angekündigt werden. Für Rückfragen zu den Inhalten der Veranstaltungen und für die Anmeldung sind die jeweili- gen, mit Kontaktdaten angegebenen Anbieter/-innen verantwortlich. KONTAKT: Lisa Quiter Kompetenzteam Münster Tel.: 0251/ 492-4055 E-Mail: quiter@stadt-muenster.de KONTAKT: Peninna-Isabell Knollmann Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7084 E-Mail: Knollmann@stadt-muenster.de Sarah Rieke Kommunales Integrationszentrum Münster Tel.: 0251/ 492-7083 E-Mail: RiekeS@stadt-muenster.de 77 Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster Die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster bietet rund um das Thema Zuwanderung regelmäßig interkulturelle Trainings für Schulperso- nal sowie verschiedene Fortbildungen, z.B. im Hinblick auf Kinder mit Migra- tions- und Fluchterfahrungen, an. Die Veranstaltungen bieten die Möglichkeit zum Austausch mit Fachkolleg/-innen und zur Weiterentwicklung der Sensibi- lität für kulturelle Diversität. Ausführlichere Informationen zu den Angeboten finden Sie auf der Hompage: www.schulpsychologie.muenster.de Auch bei Interesse an einer passgenauen, schulinternen themenbezogenen Fortbildung/ kollegialen Fallberatung können sich Kollegien oder Fachgrup- pen an die Schulpsychologische Beratungsstelle wenden. Deutscher Volkshochschulverband e.V. (DVV) Unter www.vhs-lernportal.de hält der deutsche Volkshochschulverband e.V. (DVV) ein kostenfreies digitales Lernangebot für Deutsch als Zweitsprache, für Alphabetisierung und Grundbildung vor. Damit stellt er ein Instrument zur Unterstützung der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integrati- on von Zugewanderten zur Verfügung. Dass Kursleiter/-innen sich kostenfrei als Kurs-Tutor/-innen oder Lernbeglei- ter/-innen registrieren lassen und eigene Kurse sowie ihre Lernenden online anleiten und betreuen können, könnte auch für Lehrer/-innen sowie weiteres Fachpersonal an Schulen interessant sein, das zugewanderte Schüler/-in- nen-Gruppen beim Deutschlernen digital anleiten und unterstützen will. Der deutsche Volkshochschulverband bietet kostenlose Präsenz- oder On- line-Schulungen zum Lernportal an, in deren Rahmen die Teilnehmenden eine Einführung in die Inhalte und das didaktische Konzept, die Lernbereiche und Übungen, den Registrierungsprozess, die Anmeldung von Lernenden sowie in weitere Funktionen erhalten. Schulungen wie auch weitere Informationen können bei der vhs Münster angefragt werden. Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster in Kooperation mit der Volkshochschule Münster Für städtisches Personal bietet das Personal- und Organisationsamt der Stadt Münster in Kooperation mit der Volkshochschule Münster Fortbildungen, unter anderem zum Thema Interkulturelle Kompetenz oder zum Erwerb von Sprachen (Englisch, Arabisch) an. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster Für pädagogische Fach- und Unterstützungskräfte in den Offenen Ganztags- schulen stellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster jährlich ein Fortbildungsprogramm zur Verfügung, das auch interkulturelle Themenbereiche einschließt. An den Angeboten können auch Lehrkräfte teilnehmen. KONTAKT: Schulpsychologische Beratungsstelle Sekretariat Tel.: 0251/ 492-4081 E-Mail: schulpsy@stadt-muenster.de KONTAKT: Heike Epping-Hellrung Volkshochschule Münster Tel.: 02 51 / 492 - 43 62 E-Mail: Epping-Hellrung@stadt-muenster.de KONTAKT: Karin Schild Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Fachdienst OGS Tel.: 02 51 / 492 - 51 43 E-Mail: schildK@stadt-muenster.de KONTAKT: Fortbildungsteam der Stadt Münster Tel.: 0251/ 492-1199 E-Mail: fortbildung@stadt-muenster.de INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN 78 INFOSEITE . . . GUT ZU WISSEN Schulen kontrollieren die regelmäßige Anwesenheit ihrer schulpflichtigen Schüler/-innen und leiten bei unentschuldigten Versäumnissen pädagogische Maßnahmen und ggf. Ordnungsmaßnahmen ein. Sollten schulpflichtige Kinder und Jugendliche aufgrund einer Abschiebung dem Unterricht fernbleiben, informiert die Ausländerbehörde die Schulleitun- gen sowie die Schulsozialarbeiter/-innen nach erfolgter Abschiebung. Sind die besuchten Schulen der Ausländerbehörde nicht bekannt, kann es passieren, dass diese über eine erfolgte Abschiebung nicht informiert sind. Sollten Schu- len/Lehrkräfte vermuten, dass Schüler/-innen aufgrund einer Abschiebung nicht mehr zum Unterricht erscheinen und sollten Schüler/-innen auch telefo- nisch nicht erreichbar sein, können Schulen/Lehrkräfte die Ausländerbehörde der Stadt Münster kontaktieren. KONTAKT: Rechts- und Ausländeramt der Stadt Münster Beate Kranz Tel.: 0251 / 492-3620 Sophie Nienhaus Tel.: 0251 / 492-3621 E-Mail: auslaenderamt@stadt-muenster.de Wenn Schüler/-innen plötzlich fehlen 79 Raum für eigene Notizen 80
Berichtsvorlage
47871 Zeichen
V/1020/2020
V/1020/2020
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Beschulung (neu) zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Münster: Mehrsprachigkeit/
Herkunftssprachen als Ressource anerkennen, fördern und gesellschaftlich nutzen
Beratungsfolge
27.01.2021 Integrationsrat Bericht
04.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
09.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
Bericht:
Beschulung (neu) zugewanderter Kinder und Jugendlicher in Münster: Mehrsprachigkeit/
Herkunftssprachen als Ressource anerkennen, fördern und gesellschaftlich nutzen
1. Potenzialorientierte Beschulung in Münster als Voraussetzung für mehr Teilhabechancen
Durch die „Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Re-
gelschulen“ (Vorlagen V/0697/2014/1 und V/0090/2014) wu rde in Zusammenarbeit zwischen Kom-
mune und staatlicher Schulaufsicht ab 2015 mit einem Bildungs - und Beschulungskonzept, das an
den Potenzialen zugewanderter Kinder und Jugendlicher ansetzt, in Münster eine wichtige Grundlage
für mehr Teilhabechancen neu z uwandernder Schüler/-innen geschaffen. Die sogenannten Seiten-
einsteiger/-innen werden ihren Bildungsvoraussetzungen und -erwartungen entsprechend grundsätz-
lich und direkt in Regelklassen aller Schulformen aufgenommen und erhalten eine flankierende
sprachliche Förderung in der Zielsprache Deutsch. Dies eröffnet ihnen die Chance, ihre Schullauf-
bahn in Deutschland von Beginn an gemäß ihren Fähigkeiten und Neigungen fortzusetzen. Mit der
Verabschiedung der „Neukonzeption“ hat der Rat der Stadt Münster somit die Voraussetzungen für
ein Beschulungskonzept geschaffen, das auf frühestmögliche Bildungspartizipation ausgerichtet ist.
Die potenzialorientierte Beschulung steht im Einklang mit den Vorgaben und Leitideen des „Rahmen-
konzeptes zur schulischen Integration v on neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern“ der Be-
Amt für Schule und
Weiterbildung
22.12.2020
Ihre
Ansprechpartnerinnen:
Frau Czepok
Telefon: 492-4042
Czepok@stadt-muenster.de
Frau Bröcker
Telefon: 492-2818
BroeckerC@stadt-
muenster.de
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V/1020/2020
zirksregierung Münster, welches den Rahmen und die Verfahren schulaufsichtlichen und schulischen
Handelns beschreibt.1
Im Rahmen der „Neukonzeption“ unterstützen Schulträger und Schulaufsicht die Schule n nachhaltig
durch flankierende, inner- und außerschulische Unterstützungsinstrumente.2
2. Überblick: Zentrale Unterstützungssysteme der Neukonzeption der Beschulung in Regel-
schulen von Schulträger und Schulaufsicht
Das für die zugewanderten Kinder, Jugen dlichen und ihre Familien geschnürte Maßnahmenpaket,
das der Schulträger gemeinsam mit der Schulaufsicht entwickelt und stetig an sich verändernde Er-
fordernisse angepasst hat (Qualifizierung und Weiterentwicklung), umfasst die folgenden Elemente:
Die strukturierte, potenzialorientierte Zusteuerung der Seiteneinsteiger/ -innen in die Schulen
auf Basis einer qualifizierten Beratung durch die Bildungsberatung im Amt für Schule und Wei-
terbildung,
die Ausstattung von Schulen als Referenzschulen durch die Erhöhung von Sekretariatsstun-
den, die Erhöhung des Schuletats um einmalig 1000 Euro und eine personelle Aufstockung im
Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ),
die sozialpädagogische Begleitung durch Fallscouts,
die sprachliche und kulturelle Unterstützung durch Dolmetscher/-innen, v.a. im Kontext rechts-
relevanter Angelegenheiten, sowie durch Sprach- und Kulturmittlerinnen,
die sprachliche Förderung durch additive (Sprach -)-Bildungsprogramme und Förderangebote
(Projekt MitSprache, DaZ -Förderprojekt Sprachförderung f ür zugewanderte Kinder und Ju-
gendliche),
das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster zur Unterstützung jugendlicher und junger
erwachsener Zugewanderter im Alter zwischen 15 und 21 Jahre, die zum Teil mit einem un-
gesicherten Aufenthaltsstatus in Münster leben,
die Handreichung Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen, in der „Praktische Hilfen zur Un-
terstützung zugewanderter Schüler/ -innen“ aus dem Verantwortungsbereich von Stadt und
Land versammelt sind (als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt).
In Münster erg änzen und erweitern die hier genannten Angebote und Projekte ein breites Spektrum
an Unterstützungsprogrammen und -strukturen, die durch eine Reihe von kommunalen Ämtern und
Einrichtungen, Ämtern und Einrichtungen des Landes sowie zahlreichen weiteren engagierten Akteur/
-innen der Stadtgesellschaft initiiert und getragen werden.3
1 Vgl. URL: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/fluechtlinge/schulische_integration/BR-MS-
Rahmenkonzept-schulische-Integration.pdf
2 Die Genese und stetige Weiterentwicklung der „Neukonzeption“ wie auch ihre Evaluation und die Markierung von Nach-
steuerungsbedarfen können anhand der folgenden Vorlagen detailliert nachvollzogen werden:
- Auftakt (V/0090/2014): Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen
- Konkretisierung (V0697/2014): Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in
Regelschulen
- Ausbau und Weiterentwicklung (V/0759/2015): Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster – Ausbau und Weiterentwicklung der kom-
munalen Konzeption
- Evaluation und Nachsteuerung (V/ 0803/2016): Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und
Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggf. Nachsteuerung
- Chancengleichheit (V/0889/2017): Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit
- Anpassung (V/0627/2018): Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
3 Vgl. dazu ausführlicher die Ausführungen in der Handreichung „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr
2020/21, Münster: Burlage, August 2020.
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2.1. Potenzialorientierte Zusteuerung der Seiteneinsteiger/ -innen durch die Bildungsbera-
tung im Amt für Schule und Weiterbildung
2.1.1 Bildungsberatung als zentrale Ansprechpartnerin
Die wesentliche Aufgabe der Bildungsberatung im Amt für Schule und Weiterbildung besteht darin,
Orientierungshilfe rund um alle Schul- und Bildungsfragen zu leisten und Menschen auf ihren vielfälti-
gen Bildungswegen bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen.
Mit der Konzeption der potenzialorientierten Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
ist die Bildungsberatung zur zentralen Ansprechpartnerin für neu zugewanderte Kinder und Jugendli-
che bzw. ihre Eltern geworden. Hier erfo lgt, im Auftrag und in enger Kooperation mit der Schulauf-
sicht, die potenzialorientierte Zusteuerung in die Schulen.
Die Bildungsberatung ist die erste Anlaufstelle für die Schulwahl, berät umfassend zu den Bildungs-
möglichkeiten und macht sich ein Bild von den individuellen Voraussetzungen, Stärken und ggf. Prob-
lemlagen jeden Kindes und Jugendlichen, um eine treffende Prognose bezüglich der geeigneten
Schulform zu treffen. Die Bildungsberatung prüft, welche Schulform für ein Kind bzw. für eine/n Ju-
gendliche/n die geeignetste ist und schlägt vor, in welchem Bildungsgang das Kind beschult werden
soll. Schulwechsel, wie sie sich in anderen Kommunen beim Übergang von der Erst - in die An-
schlussförderung oft ergeben und die die Schüler/ -innen oftmals emotional belasten, werden so weit-
gehend vermieden. Im Einzelfall können die Bildungsberaterinnen für eine eventuell notwendige
Schärfung der prognostischen Ersteinschätzung auf eine vom Land abgeordnete Lehrkraft zurück-
greifen.
Die Bildungsberatung unterstützt darüber hinaus die Schulanmeldung zugewanderter Kinder und Ju-
gendlicher, berät begleitend zur Schullaufbahn und hilft bei Verfahren rund um die Anerkennung von
ausländischen Abschlüssen. Sie kooperiert eng mit den Schulen und verfügt über eine Reihe von
Netzwerkpartner/-innen im Bereich Bildung und Integration, so dass sie häufig auch in ihrer Lotsen-
funktion angefragt wird.
Die Beratung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Eltern erfolgt vertraulich, kos-
tenfrei und in mehreren Sprachen – persönlich, telefonisch, per E-Mail; zunehmend werden auch On-
line-Beratungsformate genutzt, entweder ausschließlich oder in Ergänzung telefonischer und/oder
persönlicher Beratungsgespräche. Bei Bedarf ist die Bildungsberatung zusätzlich mobil unterwegs,
z.B. in Schulen, Familienzentren, Flüchtlingsunterkünften. Zu den Serviceangeboten gehören außer-
dem mehrsprachige Informationsmaterialien zu verschiedenen Themenbereichen.
2.1.2 Beratungsumfang und Beratungsthemen
Im Zeitraum von Juli 2015 bis September 2020 wur den 4023 Beratungsgespräche mit neu zugewan-
derten Kindern und Jugendlichen bzw. ihren Eltern in der Bildungsberatung geführt. Der größte Teil
der Beratungen erfolgte persönlich, daneben traten Beratungen per Telefon oder per E -Mail. Darüber
hinaus fanden 633 mobile Beratungen (z.B. in Kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen, Flüchtlings-
unterkünften, Schulen, Jugendeinrichtungen, Familienzentren etc.) statt.
Im ersten Jahr der Neukonzeption (genauer Auswertungszeitraum: 01.07.2015 – 30.09.2016) domi-
nierte aufgrund des vergleichsweise hohen Zuzugs von Geflüchteten nach Münster die individuelle
Erst- und Orientierungsberatung zur Schulwahl und die Unterstützung bei der Schulanmeldung die
Arbeit der Bildungsberatung (vgl. Anlage 1, Seite 1). Andere Themen waren z. B. die „Anerkennung
von Bildungsabschlüssen“, „Sprachkurse mit Kinderbetreuung für Erwachsene“ sowie „Außerschuli-
sche Sprachförderangebote“.
Auch in den Folgejahren (Auswertungszeitraum: 01.10.2016 – 30.09.2020) gehörte und gehört die
individuelle Erst- und Orientierungsberatung für Neuankömmlinge zum Kerngeschäft der Bildungsbe-
ratung, hat sich aber, in Entsprechung zu den rückläufigen Flüchtlingsraten, vom Umfang her verrin-
gert.
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Erhöht hat sich das Beratungsaufkommen im Hinblick auf Themen wie „Beratung zur Schullaufbahn“,
„Schulformwechsel“, „Schulsystem“ „Nachholen von Schulabschlüssen“ sowie „Andere Themen“ (vgl.
Anlage 1, Seite 1). Hierunter fallen z.B. Sprachförderung, auch für Eltern, Sprachförderung in den
Ferien, außerschulische Bildungsangebote, Herkunftssprachlicher Unterricht, Nachhilfe etc.
Dass eine Reihe von Kindern und Jugendlichen bzw. ihre Eltern das Angebot der Bildungsberatung
nach der Erstberatung ein weiteres oder auch mehrere Male in Anspruch nehmen (Folgeberatungen),
macht deutlich , dass die Komplexität des Bildungssystems auch Seiteneinsteiger/ -innen vor große
Herausforderungen stellt.
Zur Beratungsarbeit der Bildungsberatung gehört außerdem die Erfüllung einer Lotsenfunktion im
Hinblick auf weitere unterstützende Ämter und Einri chtungen (z.B. Kommunales Integrationszentrum,
Schulpsychologische Beratungsstelle, Agentur für Arbeit, Einrichtungen von Freien Trägern etc.).
2.2 Beschulung in Grund- und Referenzschulen
Im Bereich der Sek.I -/Sek.II-Schulen unterstützen in Münster in erster Linie die sogenannten Refe-
renzschulen den potenzialorientierten Ansatz. Referenzschulen sind Schulen, die vom Schulträger
und der Schulaufsicht in besonderer Weise für die sprachliche und fachliche Förderung der zugewan-
derten Kinder und Jugendlic hen ausgestattet worden sind, indem ihr Etat einmalig um 1.000 Euro
aufgestockt wurde, ihre Sekretariatsstunden erhöht wurden und zusätzliche DaZ -Lehrkräfte einge-
stellt wurden.
Darüber hinaus war und ist es möglich, maßgeschneiderte Fortbildungen durch da s Kompetenzteam
Münster als Anbieter der Staatlichen Lehrer/ -innenfortbildung – auch in Kooperation mit dem Kom-
munalen Integrationszentrum – in Anspruch zu nehmen.
Zugewanderte schulpflichtige Kinder im Grundschulalter werden in der Regel wohnortnah in eine
Grundschule aufgenommen („kurze Beine, kurze Wege“).
Von den weiterführenden Schulen gehören im Berichtsjahr 2020 die vier Hauptschulen, drei Real-
schulen, sieben Gymnasien, die Sekundarschule (auslaufend gestellt ab Schuljahr 2020/21), zwei
Berufskollegs sowie das Weiterbildungskolleg zu den Referenzschulen.
Zum Stichtag 01.11.2020 verfügen die Grundschulen über 11,00 Stellenanteile für die Erstförderung,
die Hauptschulen über 4,00, die Realschulen über 3,00, die Sekundarschule über 1,00, die Gymnasi-
en über 2,50 und die Berufskollegs über 4,00 Stellenanteile. Das sind insgesamt 25,5 Stellenanteile.
In den Referenzschulen erhalten die zugewanderten Kinder und Jugendlichen in altersentsprechen-
den Regelklassen eine bis zu zweijährige sogenannte Erstförde rung im Umfang von bis zu 12 Stun-
den pro Woche, die in die jeweilige Stundentafel integriert wird und zum Erwerb der deutschen Spra-
che und zur Unterstützung des fachlichen Lernens dient.
Zum Stichtag 01.11.2020 befanden sich insgesamt 665 Kinder und Jugend liche in der Erstförderung,
davon 345 an Grundschulen, 89 an Hauptschulen, 57 an Realschulen, 10 an der Sekundarschule, 68
an Gymnasien, 59 an Berufskollegs und 37 am Weiterbildungskolleg.
An die Erstförderung schließt sich, zeitlich unbefristet, eine Ans chlussförderung an, um den Ausbau
der Deutschkenntnisse und die Fortschritte auch im Bereich von Deutsch als Bildungssprache weiter-
hin zu unterstützen.
In den vergangenen vier Jahren verblieben im Übergang von der Erst - in die Anschlussförderung gut
85% de r Schüler/ -innen an den Referenzschulen in der prognostizierten Schulform bzw. dem Bil-
dungsgang.
Die Erst- und Anschlussförderung werden durch das Land NRW durch die Bereitstellung von soge-
nannten Integrationsstellen unterstützt. Diese können für die Ers tförderung in der deutschen Sprache
für neu zugewanderte Schüler/ -innen (Handlungsfeld A) oder für interkulturelle Schul - und Unter-
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richtsvorhaben (Handlungsfeld C) beantragt werden. Für das Handlungsfeld B „Förderung der deut-
schen Sprache für alle Schüleri nnen und Schüler im Regelsystem, insbesondere im Bereich der Bil-
dungssprache“ werden den oberen Schulaufsichtsbehörden auf der Grundlage der
Schüler/-innenzahlen und auf Basis eines Schulsozialindexes Stellen bzw. Stellenanteile durch das
Ministerium zugewiesen.4 Diese dienen auch dazu, die Anschlussförderung neu zugewanderter Kin-
der und Jugendlicher sicherzustellen.
Die Zuweisung von Stellen für das Schuljahr 2021/22 im Rahmen der Neufassung des sogenannten
„Integrationsstellenerlasses“ (vgl. Fußnote 4) ist Ende März 2021 zu erwarten.
Seit 2015 sind in Münster eine Hauptschule (Geistschule) und zwei Realschulen (Realschule Roxel,
Fürstin-von-Gallizin-Realschule), ehemals Referenzschulen, auslaufend gestellt und geschlossen
worden.
Die Anzahl der Referenzschulen im Bereich der Berufskollegs – ehemals sechs Berufskollegs – wur-
de seitens der Schulaufsicht den abnehmenden Zuwanderungszahlen entsprechend auf zwei redu-
ziert.
Im Erhebungszeitraum vom 01.07.2015 bis 30.09.2020 sind insgesamt 2721 neu zugewander te Kin-
der und Jugendliche nach einer Beratung durch die Bildungsberatung in Referenzschulen beschult
worden.
Der weitaus größte Anteil der Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen der Neukonzeption beschult
worden sind, kam aus Syrien, gefolgt von Zugewande rten aus dem Irak und Afghanistan (vgl. Anlage
1, Seite 2).
Bei den Herkunftssprachen überwiegen Arabisch, Kurdisch und Albanisch (vgl. Anlage 1, Seite 3).
Von den 2721 Kindern und Jugendlichen wurden im Beratungszeitraum vom 01.07.2015 bis
30.09.2020 981 Kinder an Grundschulen und 1740 Kinder an weiterführenden Schulen beschult (vgl.
Anlage 1, Seite 4).
Grundsätzlich gilt, dass Schulerfolg und das Erreichen eines Abschlusses an einer hiesigen Schule
umso realistischer sind, je jünger das Kind bei seinem Eintritt in das hiesige Schulsystem ist und je
günstiger die integrativen Bedingungen (früh einsetzende und kontinuierlich fortgesetzte Förderung/
Förderketten, gesellschaftliches Klima, soziales Umfeld, Schulklima, Bildungsaspiration der Eltern
etc.) von Anfang an ausfallen.
Insgesamt sind die schulischen Vorerfahrungen der nach Münster zugewanderten Kinder und Ju-
gendlichen ausgesprochen unterschiedlich. Schüler/-innen mit guten Vorkenntnissen und einer hohen
Bildungsaspiration sind unter ihnen ebenso ve rtreten wie nicht alphabetisierte Kinder und Jugendli-
che. Daneben tritt eine große Gruppe an zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit von Krieg
und/oder Flucht bestimmten Lebens- und Bildungs(um)wegen.
Als Nichtherkunftssprachler/-innen Deutsch und häuf ig belastet durch große Lücken in der Bildungs-
biografie weisen häufig insbesondere Geflüchtete große Startnachteile auf. Land auf Land ab besteht
daher die Gefahr, dass nicht alle im Schulsystem ihrem Potenzial entsprechend starten können. Die
Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher wirkt diesem Mechanis-
mus entgegen. Um nachhaltig sicherzustellen, dass sich die Potenziale und Begabungen von Ge-
flüchteten im Verlauf ihrer schulischen Entwicklung ausschöpfen lassen, bedürfte es a ber einer noch
durchlässigeren Struktur im Schulsystem, die den Aufstieg von einem Bildungsgang in den nächst
höheren erleichterte. Eine vermehrte Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in Schulen, die zu
unterschiedlichen Abschlüssen führen und den Weg länger offenhalten, wären ein Lösungsansatz.
4 Vgl. BASS 14-21 Nr. 4: Vielfalt gestalten - Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen,
Neufassung. RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung v. 17.12.2019.
https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Instegrationsstellenerlass%20vom%2017.12.2019.pdf
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Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage fehlen für die Beschulung zugewanderter Schüler/ -innen
Schulplätze an den Realschulen. Die Schulaufsicht hat sich darauf verständigt, aktuell fehlende Real-
schulplätze durch Plätze an Gymnasien zu kompensieren.
2.3 Sozialpädagogische Begleitung durch Fallscouts
Im Rahmen der Neukonzeption agieren seit 2015 Fallscouts als Bildungspartner/ -innen zugewander-
ter Familien, um die Integration der Kinder und Jugendlichen in das deuts che Schulsystem zu unter-
stützen.
Fallscouts sind Sozialpädagog/-innen, die, mobil und flexibel, bestehende Angebote der Schulsozial-
arbeit und der Bildungsarbeit an und im Umfeld von Grund - und weiterführenden Schulen unterstüt-
zen. Ihr Focus liegt darauf, Familien so zu stärken, dass sie selbstbestimmte Bildungsentscheidungen
treffen können (Stichwort: Empowerment). Dabei kooperieren sie mit Beratungsstellen und Bildungs-
akteuren im Stadtteil.
Aktuell sind im Bereich der weiterführenden Schulen und der Berufskollegs Fallscouts im Umfang von
3,5 Vollzeitäquivalenten als Ansprechpartner/ -innen bei einem freien Träger (VSE) angesiedelt. Für
den Bereich der Grundschulen übernehmen aktuell zwei Fallscouts (Stellenumfang: 1,75 Vollzeitäqui-
valente), angestellt beim Amt für Schule und Weiterbildung, diese Aufgabe.
Das Fallscout-Angebot zeichnet sich durch Niedrigschwelligkeit, interkulturelle Sensibilität und - bei
Bedarf - längerfristige und wiederkehrende Unterstützung aus. Es ist eng verzahnt mit den Leistungen
der Bildungsberatung und soll dazu beitragen, eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe zugewanderter
Kinder und Jugendlicher zu gewährleisten.
In den ersten Jahren der Fallscout -Arbeit stand aufgrund des vermehrten Zuzugs von Geflüchteten
das Thema „Ankom men und Orientierung im Schulsystem“ im Vordergrund: Fallscouts begleiteten
Seiteneinsteiger/-innen zur Schulanmeldung und unterstützten, wenn notwendig, Kinder, Jugendliche
und Eltern während der ersten Wochen der Eingewöhnung in ein für sie neues Schulsy stem. Inzwi-
schen haben sich die Themen der Fallscout -Arbeit vielfältig ausdifferenziert und umfassen auch Be-
reiche wie z.B. schulische und schulisch vermittelte Fördermaßnahmen (Tutorien, Nachhilfe, Paten-
systeme), stadtteilspezifische Freizeitangebote und Möglichkeiten der Betreuung und Förderung in
den Ferien.
Die Anfragen nach Unterstützung und Begleitung erfolgen sowohl unmittelbar durch die Schulen so-
wie auch durch die Eltern selbst.
Die Arbeit der Fallscouts erfolgt abgestimmt und vernetzt mit der Sc hulsozialarbeit an den Schulen
vor Ort. An Schulen, die einen besonders hohen Anteil an neu zugewanderten Schüler/ -innen zu ver-
zeichnen haben, trägt vor allem eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch mit den
dort angesiedelten „Fachkräften f ür Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team“ 5 dazu bei, die
Zielgruppe möglichst umfassend zu erreichen. Darüber hinaus sorgen die Vernetzung mit weiteren
Bildungsakteuren im Stadtteil, Kooperationen mit Migrant/ -innenselbstorganisationen und Beratungs-
und Anlaufstellen sowie die Initiierung und regelmäßige Durchführung von Elterncafés für einen le-
bensweltbezogenen Kontakt. Zukünftig werden die Fallscouts außerdem vermehrt digitale Möglichkei-
ten ausloten und nutzen.
5 Um die schulische Integration neu zugewanderter Schüler/ -innen zusätzlich zu unterstützen hat der Landtag in Nordrhein-
Westfalen 2016 im Rahmen seiner Haushaltsbeschlüsse insgesamt 226 zusätzliche Stellen im Landesdienst für Soziale
Arbeit an Schulen geschaffen ( „Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team “), („I ntegration durch Bildung“,
vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.03.2017). Der Stadt Münster wurden zehn Stellen (Vollzeit-
äquivalente) zugewiesen. Das Stellenprofil der „Fachkräfte Schulsozialarbeit im multiprofessionellen Team “ sieht unter an-
derem die Kooperation mit anderen oder an den Schulen tätigen Fachkräften sowie externen Diensten, die Zusammenarbeit
mit Eltern oder, bei unbegleiteten Minderjährigen, mit der Jugendhilfe, Mitwirkung im Kontext von Förderkonzepten und ein
Angebot sozialpädagogischer Hilfen für Schüler/ -innen (offene Angebote oder Projektarbeit) vor, wobei das zusätzliche
Angebot mit den bestehenden Angeboten der Schulsozialarbeit vernetzt werden soll.
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2.4 Für Verständigung Sorge tragen: Dolmetscher/-innen und Sprach- und Kulturmittlerinnen
Die Arbeit der Schulen, die Anliegen der Eltern sowie die Arbeit der Bildungsberatung und der Falls-
couts werden maßgeblich unterstützt durch die Möglichkeit, bei Verständigungsschwierigkeiten
(Stichwort: Sprachbarrieren) auf Dolmetscher/ -innen und Sprach - und Kulturmittlerinnen zurückzu-
greifen. Diese Möglichkeiten ergänzen die Angebote einer mehrsprachigen Unterstützung durch Eh-
renamtliche, die der Integrationsrat in Kooperation mit den Migrant/ -innen-Selbstorganisationen vor-
hält, wie auch die Möglichkeit, Übersetzungsleistungen über den „Sprachmittlungspool“ beim Kom-
munalen Integrationszentrum der Stadt Münster nachzufragen.
Die Termine für den Einsatz von Dolmetscher/ -innen oder Sprach- und Kulturmittlerinnen werden im
Amt für Schule und Weiterbildung koordiniert. Neben persönlichen Übersetzungsgesprächen können
bei Bedarf auch Übersetzungsleistungen per Telefon in Anspruch genommen werden.
Dolmetscher/-innen übersetzen Gespräche über rechtsbindende Angelegenheiten.6
Themen in Elterngesprächen unter Beteiligung einer Sprach - und Kulturmittlerin sind z.B. Fragen der
schulischen und beruflichen Perspektive, Sozial - und Lernverhalten/ Schulschwierigkeiten eines Kin-
des, schulische Hilfen sowie schulische und außerschulische Fördermöglichkeiten und Erläuterungen
zur Leistungsbewertung.7
2.5 Additive (Sprach-)Bildungsprogramme und Förderangebote
2.5.1 MitSprache-Angebote – stadtzentral und quartiersbezogen
Das Amt für Schule und Weiterbildung bietet im Rahme n des MitSprache-Projekts bereits seit dem
Schuljahr 2013/2014 (Ferien -)Sprachkurse für zugewanderte Schüler/ -innen an. Dabei erfahren die
Kinder und Jugendlichen über kultur - und erlebnispädagogische Elemente Spaß am Lernen und ver-
bessern ihre Sprachkenntnisse.
Im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendli-
cher wurde das Angebot aufgrund seines Erfolgs und der damit verbundenen sehr hohen Nachfrage
kontinuierlich ausgebaut und an aktuelle Entwicklungen und Bedar fe angepasst. Inzwischen (Be-
richtsjahr 2020) können MitSprache-Ferienkurse in allen Ferien angeboten werden; außerdem haben
sich die Formate vervielfältigt. Unterstützung erhält MitSprache dabei von unterschiedlichen Koopera-
tionspartner/-innen, u.a. aus de n Bereichen Theater, Musik, Literatur, Geschichte und Medienpäda-
gogik, wie z.B. Stadtbücherei Münster, Theater Münster, Stadtmuseum, Stadtarchiv, LWL -Museum
für Kunst und Kultur, Kunstmuseum Pablo Picasso, Echtzeit -Theater, Musifratz Theater- und Kinder-
kulturwerkstatt, Theaterpädagogisches Zentrum Münster, Vorleseprojekt Mulingula, Radio -Kaktus
Münster, Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE) e.V., Projektinitiative Mutmachen.
So lernen die Kinder und Jugendlichen im Rahmen von MitSprache vielfältige kulturelle Institutionen
und Einrichtungen in Münster kennen, die sie perspektivisch auch selbstständig nutzen können.
Zielgruppe des Projekts sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, die eine allge-
meinbildende Schule besuchen; im Ra hmen der Feriensprachkurse erlernen sie spielerisch und in
alltäglichen Situationen Deutsch bzw. Englisch.
Darüber hinaus bietet MitSprache außerhalb der Ferien für Schüler/-innen von weiterführenden Schu-
len seit 2017 einen Theatersprachkurs (12 Plätze) a n, der einmal pro Woche im Umfang von zwei
Unterrichtsstunden stattfindet. Und für das Jahr 2021 sind im Rahmen einer Pilotphase (Februar bis
Juni 2021) nachmittägliche MitSprache-Angebote in zwei Grundschulen geplant, in denen in enger
Abstimmung mit Klassenleitungen und Förderkräften MitSprache im AG-Format erprobt wird.
6 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 23.
7 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 24.
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2.5.2 Projekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche in Kooperation mit
dem Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES)
In Kooperation mit dem Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES) des Germanistischen Instituts der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird seit dem Schuljahr 2016/2017 das Projekt Sprach-
förderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche durchgeführt. Im Schuljahr 2020/21 werden im
Rahmen des Projekts 18 Lehramtss tudierende zu Förderlehrkräften in Deutsch als Zweitsprache
(DaZ) ausgebildet. Sie erteilen an Grundschulen und an weiterführenden Schulen in Münster Förder-
unterricht.
Ziel des Projektes ist einerseits die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendli-
chen mit Zuwanderungsgeschichte und andererseits die praxisnahe Ausbildung zukünftiger Lehrerin-
nen und Lehrer. Für den DaZ -Unterricht werden Kleingruppen von vier Kindern gebildet, die vier
Stunden Sprachförderunterricht pro Woche erhalten.
Im Schuljahr 2020/21 ist das Projekt an insgesamt 14 Schulen (acht Grundschulen, vier Hauptschu-
len, eine Realschule, ein Gymnasium) angesiedelt. Die Auswahl der an dem Projekt beteiligten Schu-
len trifft das Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit der Schulaufsicht.
2.6 Kooperationsprojekt mit der Walter-Blüchert-Stiftung: angekommen in deiner Stadt Müns-
ter
Das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster existiert seit Sommer 2016 und nutzt für sein Pro-
gramm im JAZ angemietete Räumlichkeiten, zu denen auch Werkstätten gehören. Als es startete,
bestand die Zielgruppe aus geflüchteten Jugendlichen der Internationalen Förderklassen an Berufs-
kollegs, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten, sowie einer Gruppe von nicht
mehr schulpflichtigen jungen Erwachsenen, die statusunabhängig im Rahmen eines einjährigen
Deutschkurses die Chance erhielten, beginnend mit dem Niveau A1 sukzessive ein Sprachniveau B2
nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) zu erwerben.
Zentrales Ziel der Einrichtung war und ist es, in erster Linie für schulpflichtige Jugendliche und junge
Erwachsene mit Flucht -/Migrationshintergrund zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote sowie be-
rufsorientierende und sozialpädagogische Maßnahmen bereitzuhalten. Diese solle n mittelfristig dazu
beitragen, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft anzukommen und schließlich Fuß zu fassen.
In den Folgejahren ergänzten weiterführende Bildungsgänge der Berufskollegs und Weiterbildungs-
kollegs, in die die IFK -Abgänger/-innen einmündeten, die Klientel und führten zu einem erweiterten
Kursprogramm an Nachmittagen, Wochenenden und während Ferienzeiten, das den größtenteils
sehr bildungsaffinen jungen Erwachsenen Unterstützung im Hinblick auch auf berufsbezogene The-
mengebiete (Praktika, Ausbildungsplatzsuche, Bewerbungsverfahren, mediengestützte Bewerbungs-
verfahren, branchenspezifische berufliche Voraussetzungen etc.) bot.
Bereits seit 2018 – vorausgegangen war 2017 ein Pilot, der von MitSprache organisiert und aus Mit-
Sprache-Mitteln finanziert wurde – beteiligt sich das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster
außerdem an dem vom Schulministerium angebotenen FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch, das
darauf abzielt, zugewanderten Schüler/ -innen eine kontinuierliche, auch die Feri en einschließende,
intensive Deutschförderung zu ermöglichen. Diese schließt auch alltagsbezogene Aktivitäten und
Ausflüge ein, in deren Rahmen die erworbenen Kompetenzen unmittelbar und alltagsnah angewandt
und verfestigt werden können.
Das reguläre FIT i n Deutsch -Kursprogramm im Rahmen von angekommen umfasst vier viertägige
Deutschkurse in den Osterferien, vier zweiwöchige Deutschkurse in den Sommerferien und vier ein-
wöchige Deutschkurse in den Herbstferien, wobei die Kurse jeweils auf 15 Teilnehmer/ -innen ausge-
legt sind.
Insgesamt wird es zunehmend wichtiger, vor allem was die Bildungsmaßnahmen angeht, auf die je-
weiligen individuellen Bedarfe zu reagieren. Je nachdem, ob ein höherwertiger Schulabschluss ange-
strebt oder eine berufliche Ausbildung absolvie rt wird, ist ein sehr individuelles Coaching unabding-
bar.
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Aufgrund geringeren Zuzugs der Hauptklientel nach Münster und entsprechender Reduktion der Teil-
nehmerzahlen im Schuljahr 2019/20 sowie aufgrund erhöhter Nachfrage seitens Sek.I -Schulen nach
schulischen Unterstützungsmöglichkeiten, vor allem nach Ferienmaßnahmen, hat das Projekt ange-
kommen in deiner Stadt Münster mit Beginn des Schuljahres 2020/21 seine Angebote am Nachmittag
auch für neu zugewanderte Schüler/ -innen der 9./10. Jahrgänge im Übergang S chule-Beruf, die an
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Umkreis des Projektstandorts angesiedelt sind, ge-
öffnet. Mit der Erweiterung der Zielgruppe rückt die Einlösung des Wunsches nach mehr aktiver Be-
gegnung von einheimischen und zugewanderten J ugendlichen und die politische Bildung stärker in
den Fokus.
3. Beratung und Unterstützung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie im Jahr 2020
Auch unter den Bedingungen der Corona -Pandemie war und ist die Bildungsberatung für Ratsu-
chende durchgehend erreichbar. Um die Abstandsregeln hinlänglich einzuhalten, konnten für Bera-
tungen auch die Räumlichkeiten der Schulpsychologischen Beratungsstelle, der Jugendzentren, des
Jugendinformations- und Bildungszentrums (JiB) und der Oxford-Kaserne genutzt werden.
Selbstverständlich erfolgt(e) die Beratung außerdem per E -Mail, telefonisch und immer häufiger auch
online. Aufgrund der Möglichkeit, Dolmetscher/ -innen auch telefonisch einbinden zu können, sind
auch mehrsprachige Beratungen jederzeit möglich.
Auch Corona-unabhängig wird die online- oder webbasierte Beratung als Instrument der Bildungsbe-
ratung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Im Bereich der Dolmetscher/-innen sowie der Sprach- und Kulturmittlerinnen wurde und wird auf-
grund der coronabedingten Zugangsbes chränkungen für städtische Gebäude und Schulen für Besu-
cher/-innen und Ratsuchende die Dienstleistung „Dolmetscher/ -innen für Eltern - und Beratungsge-
spräche“ auf kontaktfreies Telefondolmetschen umorganisiert, damit eine Betreuung der zu Beraten-
den durch d ie Bildungsberatung, Schulen und Fallscouts weiterhin sichergestellt war und auch wei-
terhin ist.
Das Angebot der Fallscouts wurde auch in Zeiten der Schulschließung aufrechterhalten. Durch Hin-
weise der Lehrkräfte, eigene Nachfragen und in Kooperation mit den Schulsozialarbeiter/-innen „vor
Ort“ konnte denjenigen Familien geholfen werden, die Unterstützung im Homeschooling oder Entlas-
tung durch die Notbetreuung benötigten. Die persönliche Beratung erfolgte entweder telefonisch und
per Mail oder aber unter E inhaltung der Abstands- und Hygieneregeln in direktem Kontakt bei „Haus-
türbesuchen“ und gemeinsamen Spaziergängen.
Während der Corona-Pandemie konnte, je nach technischer Ausstattung der Familie, digital oder tele-
fonisch Kontakt gehalten werden. Auch die Fallscouts arbeiten an einer digitalen Weiterentwicklung
ihres Angebots.
Im Bereich MitSprache hat das Amt für Schule und Weiterbildung im Hinblick auf die mit der Corona -
Pandemie einhergehenden Bildungseinschränkungen und -benachteiligungen von Schüler/ -innen
seine Arbeitsprozesse z.T. umgestellt, angepasst und neu strukturiert.
Zusätzlich zu den Anfang 2020 geplanten Kursen wurden sowohl in den Sommerferien als auch in
den Herbstferien die Angebote aufgestockt.
MitSprache war und ist darauf vorbereitet , Kurse sowohl digital als auch analog durchzuführen. So
konnten im Berichtsjahr 2020 alle als Präsenzveranstaltung geplanten Sommerferienangebote erfolg-
reich analog durchgeführt und darüber hinaus in Kooperation mit dem Wissenschaftsjournalisten
Joachim Hecker und dem Verein Ethnologie in Schule und Erwachsenenbildung (ESE e. V.) Online-
Angebote vorgehalten werden.
In den Herbstferien konnten etwa 200 Schüler/ -innen an analogen Kursen teilnehmen, während für
die Weihnachtsferien 2020/21 Online-Angebote vorbereitet sind.
Die Etablierung digitaler Angebote ist perspektivisch auch unabhängig von der Pandemie und der mit
ihr verbundenen Kontaktbeschränkungen denkbar, „im Normalfall“ sollten aber Präsenzkurse, die
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persönliche Kontakte ermöglichen und fördern un d digitale Elemente ggf. einschließen, die Regel
bleiben.
Das Projekt Sprachförderung für zugewanderte Kinder und Jugendliche in Kooperation mit dem
Centrum für Mehrsprachigkeit (CEMES) findet in der Schule statt und konnte im Zeitraum der Schul-
schließungen 2020 nicht durchgeführt werden. Nach der Wiederöffnung der Schulen wurde das Pro-
jekt unmittelbar fortgesetzt.
Das Projekt angekommen in deiner Stadt Münster bietet seit Beginn der Osterferien 2020 und
seitdem kontinuierlich online Unterstützungsangebot e, hauptsächlich in den Fächern Deutsch, Ma-
thematik und Englisch, auf verschiedenen (sprachlichen) Niveaus an. Sport/Fitness und feste Ge-
sprächskreise runden das Angebot ab.
Im Zuge der Schulschließungen aufgrund der Corona -Pandemie deckte dieses Programm Vor- und
Nachmittage ab. Mit Beginn des Präsenzunterrichts in den Schulen nach den Sommerferien 2020
wurde von angekommen bis zu den Herbstferien ein Hybridplan (Präsenz- und Online-Angebote) vor-
gehalten; seit den Herbstferien erfolgt die Unterstützung wi eder vornehmlich im Rahmen von Prä-
senzkursen, wobei das Projekt bei Bedarf in der Lage ist, das Kursangebot zeitnah und flexibel auf
Online-Kursformate umzustellen.
Die FIT in Deutsch -Ferienkurse (s.o.) konnten im Berichtsjahr 2020 nur zum Teil durchgeführ t wer-
den; ein Teil des entfallenen Angebots wurde seitens des Projektteams durch Online -Formate kom-
pensiert.
4. Nachhaltige Integration als Ziel und Aufgabe von Schule
Auf die erhöhte, vor allem durch Flucht bedingte Zuwanderung der Jahre 2014/15, reagi erten Stadt
und Land mit einem Ausbau der bestehenden Strukturen für die Aufnahme von Zugewanderten in
gesellschaftliche Systeme und Subsysteme. Aktuell geht es darum, die Integration mittel - und lang-
fristig abzusichern.
Die Anforderungen an Schule sind ausgesprochen vielfältig. Im Hinblick auf Chancengleichheit und
Bildungsgerechtigkeit gilt es zum einen, Schüler/ -innen mit Migrationsvorgeschichte, die im hiesigen
Schulsystem sozialisiert worden sind, im Blick zu behalten. Zum anderen müssen Schulen neu zu-
wandernden Kindern und Jugendlichen, die unter unterschiedlichsten Voraussetzungen und Bedin-
gungen, und häufig auch ohne Deutschkenntnisse, nach Deutschland gekommen sind, weiterhin da-
bei helfen, in ein für sie und ihre Eltern möglicherweise neues und gänzlich unbekanntes Schulsystem
hineinzuwachsen und in diesem zu bestehen. Und zugleich benötigen andere Kinder, die erst seit
einigen Jahren in Deutschland leben, nach wie vor individuell zugeschnittene sprachliche und/oder
fachliche Hilfen, um die bislan g gewonnenen schulischen Kenntnisse abzusichern und weiter auszu-
bauen.
Daher gilt es im schulischen Bereich, funktionale und personell abgesicherte Strukturen zu erhalten
und weiterzuentwickeln, die zugewanderten Kindern und Jugendlichen frühestmöglich ge sellschaftli-
che Teilhabechancen eröffnen. Dazu leistet die potenzialorientierte Beschulung einen wichtigen Bei-
trag.
In Zukunft wird die digitale Weiterentwicklung von Angeboten (Ausbau der Online-Beratungs- und
-Unterstützungsmöglichkeiten) dazu beitragen, die Zielgruppe noch umfassender zu erreichen.
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4.1 Mehrsprachigkeit als Potenzial und Ressource für den Bildungserfolg zugewanderter
Kinder und Jugendlicher
In Münster wachsen eine Reihe von Kindern mehrsprachig auf. Bisweilen werden im täglichen Um-
feld, oft auch zu Hause, mehr als zwei Sprachen gesprochen und oftmals ist Deutsch nicht die Erst-
sprache. Entsprechend vielfältig ist die sprachliche Wirklichkeit an Münsters Schulen.
Dass für eine gelingende Integration der Erwerb der deutschen Sprache eine z entrale Voraussetzung
darstellt, ist unbestritten. In den pädagogischen und politischen Fachdiskussionen über die große
Bedeutung sprachlicher Bildung und ihre integrative Funktion geht es aber schon lange nicht mehr
„nur“ um das Deutschlernen, sondern auc h um die Förderung und den bildungsprachlichen Ausbau
mitgebrachter Herkunftssprachen, deren Entfaltung mehrsprachige Kinder und Jugendliche nicht nur
beim Erwerb und bildungssprachlichen Ausbau der deutschen Sprache unterstützt, sondern auch für
ihre persönliche Identitätsentwicklung und die Einbindung in familiäre Zusammenhänge eine bedeut-
same Rolle spielt. Innerhalb der Kernfamilie hat die Herkunftssprache darüber hinaus eine große so-
ziale Bedeutung für den Zusammenhalt der Familie und die Selbsterfahrung von Eltern, wertgeschätzt
zu sein und „gebraucht“ zu werden.
Die Verbreitung unterschiedlicher Herkunftssprachen nicht als Integrationshemmnis, sondern grund-
sätzlich als Ressource zu sehen und zu bewerten, natürliche Mehrsprachigkeit wertzuschätzen und
produktiv zu nutzen, zeugt von der Anerkennung einer vielsprachigen gesellschaftlichen Realität,
stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Ein - im wahrsten Sinne des Wortes - ausgezeichnetes Beispiel für eine gelebt e mehrsprachige Er-
ziehungs- und Bildungspraxis in Münster ist Mulingula, ein Kooperationsprojekt des Schulamtes für
die Stadt Münster und des Amtes für Schule und Weiterbildung, das seit 2015 unter dem Dach des
Kompetenzteams Münster angesiedelt ist. Mulingula steht für multilinguale Leseaktivitäten. Als
mehrsprachiges Vorleseprojekt für Grundschulen greift es die sprachliche Vielfalt von Kindern als
selbstverständliches Merkmal einer interkulturellen Schul - und Bildungskultur auf. 8 Außerdem hält
Mulingula eine Webseite vor, auf der sich Kindertexte namhafter Autor/ -innen finden, die in der Her-
kunftssprache, auf Deutsch oder in beiden Sprachen angehört oder gelesen werden können. 9 Für die
digitalen Kinderbücher hat Mulingula den 1. Platz des Deutschen Lesepr eises 2020 in der Kategorie
„Herausragende Leseförderung mit digitalen Medien“ gewonnen.
Rucksack Schule, ein Programm der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszen-
tren für durchgängige Sprachbildung, Unterrichts - und Schulentwicklung un ter Einbeziehung der El-
tern als Erziehungs- und Bildungspartner, ist ein hervorragendes Beispiel für ein Sprachbildungspro-
jekt, bei dem die Würdigung und die Förderung von Herkunftssprachen und die Förderung der deut-
schen Sprache Hand in Hand gehen. In Mün ster vertritt das Kommunale Integrationszentrum das
Programm, das auf der sprachwissenschaftlichen Erkenntnis basiert, dass für einen guten Erwerb der
deutschen Sprache eine solide Basis in den Herkunftssprachen unterstützend wirkt.10
4.1.1 Förderung von Meh rsprachigkeit an Schulen durch Herkunftssprachlichen Unterricht
(HSU)
In Nordrhein-Westfalen wird herkunftssprachlicher Unterricht in über 20 Sprachen angeboten, damit
hält NRW unter allen Bundesländern das breiteste HSU-Angebot vor.
Dass das Land aktuell 936 Lehrer/-innen-Stellen für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) zur Ver-
fügung stellt, dokumentiert die große Aufmerksamkeit, die das Thema HSU erlangt hat. Zunehmend
8 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 44.
9 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 45.
10 Vgl. ausführlicher: „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen“, Schuljahr 2020/21, Münster: Burlage, August 2020, S. 43.
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setzt sich die Erkenntnis durch, dass Herkunftssprachlicher Unterricht unter dem Bl ickwinkel eines
gesamtsprachlichen Kompetenzaufbaus entschieden dazu beiträgt, bildungssprachliche Fertigkeiten
zu entwickeln und auszubauen.
Im Schulamtsbereich Münster wird Herkunftssprachlicher Unterricht aktuell in den Sprachen Alba-
nisch, Arabisch, Bulgarisch, Italienisch, Kroatisch/Serbisch/Bosnisch (als Sprachengruppe), Neugrie-
chisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch erteilt.
Zum 01.08.2020 wurden insgesamt 1.223 Schüler/-innen zum HSU angemeldet, davon besuchen 571
die Primarstufe und 652 die Sekundarstufe.
Aufgrund des steigenden Anteils an Schüler/ -innen mit persönlicher oder familiärer Migrationsvorge-
schichte wird der Herkunftssprachliche Unterricht in Münster weiterhin an Bedeutung gewinnen.
4.1.2 Förderung von Mehrsprachig keit/Herkunftssprachen durch Migrant/ -innenselbst-
organisationen, Glaubensgemeinschaften und international ausgerichtete Vereine mit
Sitz in Münster
Neben dem staatlichen Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts an Schulen sind herkunfts-
sprachliche A ngebote für Kinder und Jugendliche in Münster zu erwähnen, die von
Migrant/-innenselbstorganisationen (MSO), Glaubensgemeinschaften und international ausgerichte-
ten Vereinen initiiert werden, um Angebotslücken zu schließen und wohnortnahe Angebote für Kinder
und Jugendliche, für die das staatliche Unterrichtsangebot in der Herkunftssprache zu dezentral gele-
gen ist (zu große räumliche Entfernung von Elternhaus/Stadtviertel), vorzuhalten. Die Stadt Münster
unterstützt dieses Engagement durch die Bereitstellung von Räumen.
Im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der „Datenbank der MSO, Glaubensgemeinschaften und
international ausgerichteten Vereine mit Sitz in Münster“ erhebt das Kommunale Integrationszentrum
Münster gerade u.a. aktuelle Zahlen zum Umfang der Angebote in den Herkunftssprachen (Rücksen-
deschluss 30.11.2020). Erfragt werden die Sprachen, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die
das jeweilige Angebot wahrnehmen, und die Häufigkeit des Unterrichts. Die Ergebnisse der Erhebung
sind Ende Januar 2021 zu erwarten.
4.1.3 Fachaustausch Mehrsprachigkeit im April 2021
Unter dem Titel „Mehrsprachigkeit in der Schule als Potenzial“ findet im April 2021 ein Fachaustausch
in einem Veranstaltungsformat, das sich auch im Zuge der Entwicklung der „Neukonzeption “ bewährt
hat, statt. Der Austausch soll die Bedeutsamkeit der Herkunftssprachen und des Herkunftssprachli-
chen Unterrichts thematisieren. Daran anschließend soll die Thematik in Dienstbesprechungen auf
Ebene der Bezirksregierung gemeinsam mit den Schulen reflektiert und konkretisiert werden.
An dem Austausch werden politische und schulische Verantwortungsträger sowie weitere relevante
Akteure im Handlungsfeld Mehrsprachigkeit beteiligt sein.
5. Förderung der Herkunftssprachen in der Schule als Teilberei ch einer kommunalen Ge-
samtstrategie im Bildungsfeld „Internationalisierung der Schullandschaft“
Die potenzialorientierte Beschulung zielt auf Nachhaltigkeit von Integrationsprozessen im Rahmen
eines breit angelegten kommunalen Bildungsmanagements, in dem wichtige Teilbereiche integrativer
Schul- und Bildungspolitik in den entsprechenden Zuständigkeitsbereichen von Stadt und Land fest
verankert und systematisch aufeinander bezogen werden.
- 13 -
V/1020/2020
Der von Schulträger und Schulaufsicht gemeinsam getragene Fachaustausch Mehrsprachigkeit könn-
te Impulse dafür liefern, dass das herkunftssprachliche Potenzial zugewanderter Kinder und Jugendli-
cher in münsterschen Schulen vermehrt auf Strukturen und Angebote trifft, in deren Rahmen mitge-
brachte sprachliche Kompetenzen noch mehr als bisher für den eigenen Bildungserfolg genutzt wer-
den können. Zugleich ist die Absicht, die Mehrsprachigkeit unter dem Aspekt „Herkunftssprachen in
der Schule“ vermehrt zu fördern und für die Bildungsbiografie zugewanderter Schüler/ -innen verstärkt
nutzbar zu machen, als Teil einer breiter angelegten Bildungsstrategie im Handlungsfeld Internationa-
lisierung der Schullandschaft (vgl. V/0340/2019) einzuordnen. Diese umfasst weitere Teilbereiche,
darunter aktuell auch Überlegungen, die in Richtung der Profilierung von Schulen (Primarstufe, Sek.
I/II) durch einen internationalen Zweig mit Englisch als Unterrichtssprache gehen. Zielgruppe sind
Kinder, deren Eltern sich aus beruflichen Gründen nur temporär in Münster ansiedeln und die die
Gewissheit haben wollen, dass die in Münster erworbene schulische Bildung ihrer Kinder international
anschlussfähig ist.
Das Vorhaben, im Rahmen der Weiterentwicklung der potenzialorientierten Beschulung die Mehr-
sprachigkeit zugewanderter Kinder und Jugendlicher verstärkt zu fokussieren (Stichwort: Herkunfts-
sprachen als Potenziale), und der Wunsch nach einer Weiterentwicklung der Strukturen und Angebo-
te in diesem Bereich stehen im Einklang mit dem Umsetzungsprozess des Leitbilds „Migration und
Integration“ in der Stadt Münster, insbesondere mit den Leit- und Teilzielen im Handlungsfeld „Bildung
und Sprachen“.11
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
- Datenübersicht Bildungsberatung
- Handreichung „Ankommen, Mitkommen, Weiterkommen, Schuljahr 2020/21“
11 Vgl.: Kommunales Integrationszentrum Münster (Hrsg.): Leitbild Migration und Integration Münster. Überarbeitete Auflage.
3. Fassung 2019. Münster 2019, S. 21f.
Anlage A
3677 Zeichen
Anlage A zur V/1020/2020 Kurzüberblick Mit dem Ansatz der potenzialorientierten Beschulung vertritt Münster in Zusammenarbeit zwi- schen Kommune und staatlicher Schulaufsicht seit dem Schuljahr 2015 ein Konzept, welches die Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in das Schulsystem nachhaltig unterstützt. Die Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher gewährleistet eine frühestmögliche Beschulung in Regelschulen und leistet durch flankierende sprachliche und soziale Unterstützungssystem Hilfe. Ein Fachtag wird Möglichkeiten ausloten, Mehrsprachigkeit als Potenzial und Ressource für den Bildungserfolg zugewanderter Kinder und Jugendlicher zu nutzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Leitbildorientierungen aus dem ISM-Prozess aufgegriffen: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Ziel ist und bleibt, mit passgenauen Angeboten an die individuelle Lebenssituation und Bildungs- biografie der Neuzugewanderten erfolgreich anzuknüpfen, um so Chancengleichheit und tatsäch- liche Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 + 0302 „Leistungen für Schulen“ + „Zentrale Leistungen für Schülerinnen und Schüler / am Schulleben Beteiligte“ Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Genese und stetige Weiterentwicklung der „Neukonzeption“ wie auch ihre Evaluation und die Markierung von Nachsteuerungsbedarfen können anhand der folgenden Vorlagen detailliert nach- vollzogen werden: - Auftakt (V/0090/2014): Schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen - Konkretisierung (V0697/2014): Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kin- dern und Jugendlichen in Regelschulen - Ausbau und Weiterentwicklung (V/0759/2015): Neukonzeption der zeitnahen und potenzialori- entierten Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster – Ausbau und Weiterentwicklung der kommunalen Konzeption - Evaluation und Nachsteuerung (V/0803/2016): Neukonzeption der Beschulung von neu zuge- wanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen, Schwerpunkte: Evaluation und ggf. Nachsteuerung - Chancengleichheit (V/0889/2017): Bildung, Integration – Zielperspektive Chancengleichheit - Anpassung (V/0627/2018): Anpassung der Unterstützungssysteme für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage dargestellte Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Kinder und Jugendlichen. Verfolgt wird das Ziel Benachteiligungen auszugleichen und gelingende Bildungsbiographien zu ermöglichen und zu fördern. Der in der Vorlage beschriebene Sachverhalt hat grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema Migra- tion; es geht um Anerkennung, Wertschätzung, Stärkung und Ausbau der interkulturellen Kompe- tenzen, die zugewanderte Kinder- und Jugendliche in ihren Heimatländern erworben haben.
Anlage1
3329 Zeichen
1
1.193; 74%
418; 26%
01.07.2015 - 30.09.2016
(n=1.611)
Erst- und Orientierungsberatung
(Seiteneinsteiger/-innen-Beratung)
Andere Themen
1160; 48%
333; 14%
323; 13%
89; 4%
180; 7%
327; 14%
01.10.2016 - 30.09.2020
(n=2.412)
Erst- und Orientierungsberatung
(Seiteneinsteiger/-innen-Beratung)
Beratung zur Schullaufbahn
Schulformwechsel
Nachholen von Schulabschlüssen
Schulsystem
Andere Themen
Beratungsumfang und Beratungsthemen
Anlage 1
2
Herkunftsländer beschulter Kinder und Jugendlicher
Zeitraum 01.07.2015 – 30.09.2020
Afghanistan 221 Ghana 27 Libyen 3 Slowenien 3
Ägypten 16 Griechenland 3 Litauen 3 Somalia 19
Albanien 111 Großbritannien 1 Mali 2 Spanien 20
Algerien 15 Guinea 51 Marokko 25 Sri Lanka 5
Angola 1 Guinea -Equatorial 2 Mauretanien 1 Südafrika 3
Argentinien 5 Honduras 5 Mazedonien 66 Sudan 1
Armenien 26 Indien 2 Mexiko 2 Syrien 706
Aserbaidschan 14 Irak 289 Mongolei 2 Tadschikistan 9
Äthiopien 5 Iran 53 Montenegro 4 Tansania 2
Bangladesch 5 Irland 1 Nepal 17 Thailand 2
Belgien 2 Israel 1 Niederlande 3 Tunesien 2
Benin 1 Italien 39 Niger 2 Türkei 17
Bosnien 19 Jamaika 2 Nigeria 23 Ukraine 9
Brasilien 14 Japan 1 Pakistan 43 Ungarn 3
Bulgarien 105 Jordanien 2 Palästina 6 USA 5
China 7 Kamerun 1 Polen 47 Vereinigte
Arabische
Emirate
6
Dänemark 1 Kasachstan 11 Portugal 7 Vietnam 2
Demokratische
Republik Kongo
3 Kenia 2 Rumänien 36 Weißrussland 11
Elfenbeinküste 2 Kirgistan 6 Russland 52 Ohne Angabe 175
Eritrea 41 Kolumbien 2 Schweden 2
Finnland 2 Kosovo 40 Senegal 1
Frankreich 8 Kroatien 33 Serbien 75
Gambia 4 Lettland 28 Sierra Leone 3
Georgien 17 Libanon 29 Slowakei 9
3
Mitgebrachte Herkunftssprachen
Zeitraum 01.07.2015 – 30.09.2020
Afrikaans 2 Farsi 97 Lettisch 23 Spanisch 38
Albanisch 160 Finnisch 2 Mandarin 3 Tadschikisch 8
Amharisch 2 Französisch 25 Madinka 6 Tamilisch 8
Arabisch 769 Fula 42 Mazedonisch 46 Thai 2
Aramäisch 2 Georgisch 17 Mongolisch 3 Tigrinisch 12
Armenisch 27 Hausa 3 Nepalesisch 12 Tschechisch 1
Aserbaidschanisch 10 Hindi 2 Panjabi 6 Tschetschenisch 9
Asti 1 Hebräisch 1 Pashtu 22 Türkisch 3
Banda 1 Igbo 3 Persisch 40 Twi 13
Bangla 3 Italienisch 39 Polnisch 50 Ukrainisch 7
Bengal 3 Ivorisch 1 Portugiesisch 24 Ungarnisch 18
Bosnisch 16 Japanisch 2 Romanes 29 Urdu 34
Bulgarisch 113 Kirgisisch 1 Rumänisch 33 Usbekisch 1
Chinesisch 7 Kiro 1 Russisch 88 Vietnamesisch 2
Dari 122 Kisuaheli 1 Sarawisch 1 Yoruba 1
Deutsch 25 Kosovarisch 2 Serbisch 81 Zarma 2
Englisch 50 Kroatisch 34 Slowakisch 3
Ewe 2 Kurdisch 385 Somali 23
4
30
3
17
711
18
74
192
221
446
28
981
0 200 400 600 800 1000 1200
SONSTIGE*
ABENDGYMNASIUM
ABENDREALSCHULE
BERUFSKOLLEG
GESAMTSCHULE
SEKUNDARSCHULE
GYMNASIUM
REALSCHULE
HAUPTSCHULE
FÖRDERSCHULE
GRUNDSCHULE
Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
01.07.2015 - 30.09.2020
(n=2721)
Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
(*Sonstige: Sprachkurse und Bildungsmaßnahmen)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Hafenstraße 32
- Kinderhauser Straße 112
- Salzstraße 28
- Dingbängerweg 68
- Ludgeriplatz 4
- Berliner Platz 22
- Kaiser-Wilhelm-Ring 28
- Hansaplatz
- Warendorfer Straße
- An den Speichern 8
- Kinderhaus
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1020/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 26.11.2020 11:40