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AN/1553/2021

TOP 4.1.: „Anbieter von Verleihsystemen müssen den verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern garantieren.“ Session-Nr. AN/1536/2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 19.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.07.2021

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

6229 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.07.2021 
 
 
AN/1553/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 19.07.2021 
 
TOP 4.1.: „Anbieter von Verleihsystemen müssen den verantwortungsvollen Umgang 
mit E-Scootern garantieren“ Session-Nr. AN/1536/2021 
Sehr geehrter Frau Reker, 
Sharing-Angebote nehmen auch im Bereich der Mobilität immer mehr zu. Zu den Leihfahrrä-
dern sind in den letzten Jahren die sog. E-Scooter und Elektrische Motorroller hinzugekom-
men.  
Ob diese Angebote zur Verkehrswende -vor allem auf der letzten Meile- beitragen können, 
soll durch den beauftragten Datenaustausch zwischen Anbietern und der Stadt Köln sowie 
dem Erfahrungsbericht evaluiert werden.  
Durch unsachgemäßes und gefährdendes Benutzen und Abstellen der E-Scooter wächst die 
Kritik an dieser Fortbewegungsart. Um hier für Entspannung zu sorgen, muss die Nutzung 
des öffentlichen Raums verbindlich geregelt werden. 
Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen, den Ausschuss wie folgt zu 
beschließen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt geändert: Die Punkte 1 und 2 werden wie folgt 
ersetzt:

- 2 - 
 
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Verleihern eine verbindliche Regelung abzu-
schließen, die folgende Punkte beinhaltet: 
 
- Ausreichendes Abstandsgebot zu Gewässern 
 
- Zur Vermeidung von unsachgemäß abgestellten E-Scootern sollen ausgewiesene 
Abstellbereiche geschaffen werden. Hierfür sollen geeignete Flächen, wie z.B. 
Parkplätze und ungenutzte versiegelte Flächen umgewandelt werden. Im inner-
städtischen Bereich sind an möglichst allen Kreuzungen Parkplätze in Abstell-
möglichkeiten für Mikromobilität mit eindeutiger Kennzeichnung und entsprechen-
der Markierung umzuwandeln. Ausgenommen hiervon sind die Verbotszonen. 
 
- Im Rahmen der Sondernutzung werden hierfür angemessene Gebühren erhoben. 
Dabei sollen die Gebühren mindestens die ausfallenden Stellplatzgebühren aus-
gleichen. Für eine bessere Verteilung der E-Scooter kann der Preis örtlich varia-
bel gestaltet werden. 
 
- Die Verleiher müssen gewährleisten, dass die E-Scooter barrierefrei und sach-
gemäß im öffentlichen Raum abgestellt werden. 
 
- Illegal entsorgte E-Scooter (Rhein/Gewässer/Grünbereiche etc.) müssen unver-
züglich von den Verleihern entfernt werden. Sollten die Verleiher dem nicht nach-
kommen, erfolgt die Beseitigung durch Dritte auf Kosten der Verleiher. 
 
- Um eine gleichmäßige Aufteilung von E-Scootern in Kölns Veedeln zu gewähr-
leisten, sollen 35 % der jeweiligen Flotte an E-Scootern in den Außenbezirken 
platziert werden. Hierfür sind Abstellplätze an den Endhaltestellen und Mobilitäts-
Hubs zu schaffen. 
 
- Gemeinsame Info-Kampagnen zu den (ordnungs- und strafrechtlichen) Konse-
quenzen vom alkoholisierten Fahren und der Gewässerverschmutzung. 
 
 
 
 
Begründung:  
 
Die Erfahrungen der letzten Monate haben verdeutlicht, dass das Qualitäts-Agreement der 
Stadt mit den Verleihern von E-Scootern in seiner jetzigen Form nicht ausreicht. Die Einstu-
fung der Leih-E-Scooter als Sondernutzung bietet eine gute Grundlage für eine stärkere In-
pflichtnahme der Verleiher. 
 
Um ein unsachgemäßes Abstellen zu verhindern, müssen ausreichend ordentliche Abstell-
flächen für Leih-Fahrräder und -E-Scooter geschaffen werden. Insbesondere in der Innen-
stadt gibt es dafür einen großen Bedarf. Hier bietet es sich an Abstellflächen für Mikromobili-
tät durch die Umwidmung von Parkplätzen an den Kreuzungen zu schaffen (vergleichbar mit 
dem Prinzip der „freien Ecke“ für Radabstellplätze). Durch diese vielen kleinen dezentralen

- 3 - 
 
Abstellflächen bleibt das Free-Floating-System weiterhin möglich und die abgestellten Fahr-
räder und Roller haben einen geringeren Einfluss auf das Stadtbild. Der Grundsatz, Leih-
Räder und -E-Scooter nur an Kreuzungen abzustellen, macht es den Nutzer*innen auch 
leichter ein Fahrzeug bzw. einen Abstellplatz zu finden. Erfahrungen aus anderen Städten 
haben gezeigt, dass Abstellflächen, wenn vorhanden, von den Benutzer*innen äußerst gut 
angenommen werden.  
Gerade in den Außenbezirken Kölns ist das Angebot an Leih-E-Scootern noch rar, obwohl 
nach Einschätzung des Umweltbundesamtes dort E-Scooter das größte Potential für die 
Verkehrswende und den Klimaschutz haben. Durch eine verbindliche Quote sollen die Ver-
leiher 35 % ihrer Flotte in den Außenbezirken bereitstellen. In den Außenbezirken werden 
die E-Scooter vor allem für die sog. „letzte Meile“ genutzt, weshalb an den Endhaltestellen 
und Mobilitäts-Hubs Abstellflächen für diese eingerichtet werden sollen. 
 
In einer dicht besiedelten Stadt wie Köln muss mit dem begrenzten öffentlichen Raum ver-
antwortungsbewusst umgegangen werden, weshalb das Bereitstellen von Flächen für die 
gewerbliche Nutzung nur gegen eine angemessene Sondernutzungsgebühr geschehen 
kann. So können auch Gelder für den Ausbau des ÖPNV und Radnetzes generiert werden. 
 
Um weitergehende und einschneidendere Regelungen seriöser weise treffen zu können, ist 
eine Evaluation der Leih-E-Scooter und ihres Beitrags zum Klimaschutz zwingend notwen-
dig. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Regelungen die Verkehrswende fördern 
und ihr nicht ungewollt entgegenwirken. 
 
Bevor höhere Strafen einen Effekt auf das Verhalten der Menschen haben können, müssen 
die bereits drohenden Strafen in der Bevölkerung besser bekannt sein. Etwa ist den wenigs-
ten Nutzer*innen bekannt, dass das Fahren der E-Scooter unter Alkoholeinfluss mit 500 €, 
zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft wird. Um das Be-
wusstsein für die Konsequenzen vom alkoholisierten Fahren und der Gewässerverschmut-
zung zu steigern. sollen Info-Kampagnen (z.B. in den Apps und auf Werbeflächen) durchge-
führt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer    gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller  
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

19.07.2021 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1553/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
19.07.2021
Erstellt
19.07.2021 13:27