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3236/2020

Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.02.2021, TOP 6.1.2

Beschlussvorlage Rat

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Satzung-Böll-Preis-Änderung-2020-final-Anlage 1.docx

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Beschlussvorlage Rat

1714 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3236/2020 
Freigabedatum 
18.12.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neufassung der Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die als Anlage1 beigefügte Neufassung der „Satzung zur Verleihung des Heinrich-
Böll-Preises der Stadt Köln“. Die am 04.04.2017 beschlossene Satzung zur Verleihung des Heinrich-
Böll-Preises der Stadt Köln wird aufgehoben. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die am 04.04.2017 beschlossene und aktuell gültige „Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-
Preises der Stadt Köln“ legt in § 3 Abs. 3 bisher fest, dass die Jury beschlussfähig ist, wenn mindes-
tens drei Viertel ihrer Mitglieder anwesend sind.  
Laut § 3 Abs. 4 der Satzung in der bisherigen Form entscheidet die Jury über die Preisträgerin/den 
Preisträger mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 
 
Damit vor dem Hintergrund von evtl. möglichen Anwesenheitsproblemen von Jury-Mitgliedern aus 
Termingründen oder bei Pandemie-bedingten Einschränkungen der Anwesenheit die Jury trotzdem 
beschlussfähig ist, soll die Satzung in § 3 Abs. 4 im Einzelfall die Teilnahme auch als Videokonferenz 
ermöglichen. Die Mitglieder der Jury müssen im Vorfeld einer Videokonferenz zustimmen. 
 
Da dies die einzige Änderung der Satzung darstellt, wird auf eine Synopse verzichtet. 
 
Anlage

Satzung-Böll-Preis-Änderung-2020-final-Anlage 1.docx

4103 Zeichen

Anlage1 
 
Satzung zur Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln 
 
vom 04.02.2021 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NRW S. 666) in 
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen: 
 
 
Präambel 
 
Heinrich Böll, Schriftsteller und Kölner Ehrenbürger, hat sein schriftstellerisches und 
persönliches Archiv im Jahre 1979 seiner Vaterstadt Köln zur wissenschaftlichen 
Auswertung und Aufbewahrung anvertraut. 
 
Die Stadt Köln versteht dieses Zeichen innerer Verbundenheit als Verpflichtung, 
zeitgenössische Literatur deutscher Sprache verstärkt zu fördern. 
 
1980 wurde deshalb der Kölner Literaturpreis wiederbelebt und 1985 in „Heinrich-Böll-Preis“ 
umbenannt. 
 
 
§ 1 
 
(1) Die Stadt Köln stiftet den Heinrich-Böll-Preis der Stadt Köln. 
 
(2) Der Preis wird alle zwei Jahre für herausragende Leistungen – auch noch unbekannter 
Autoren – auf dem Gebiet der deutschsprachigen Literatur verliehen. 
 
 
§ 2 
 
(1) Der Preis ist mit einem Geldbetrag von 30.000 Euro dotiert. 
 
(2) Er kann auch geteilt mehreren Autoren zuerkannt werden. 
 
(3) Den jeweiligen Preisträgern wird über die Verleihung eine Urkunde mit der Unterschrift 
der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Köln ausgehändigt.

2 
§ 3 
 
(1) Über die Verleihung des Preises entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine 
Jury, der angehören: 
 
a) die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ihre/seine 
Vertretung als Vorsitzende/Vorsitzender, 
b) jeweils eine Vertreterin/ein Vertreter der stimmberechtigten Fraktionen im 
Kulturausschuss, 
c) die Kulturdezernentin/der Kulturdezernent der Stadt Köln, 
d) die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek, 
e) Sachverständige, deren Anzahl der Zahl der Vertreterinnen/der Vertreter der 
stimmberechtigten Fraktionen im Kulturausschuss entspricht. Diese setzen sich 
aus einer Direktorin/einem Direktor des Instituts für deutsche Sprache und 
Literatur an der Universität zu Köln sowie Autorinnen/Autoren und 
Literaturkritikerinnen/Literaturkritikern zusammen. 
 
(2) Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Kulturdezernentin/der 
Kulturdezernent und die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek haben als geborene 
Mitglieder Sitz und Stimme in der Jury. Die übrigen Mitglieder der Jury werden vom 
Ausschuss Kunst und Kultur für die Dauer einer Wahlperiode benannt; eine 
Wiederwahl ist möglich. Bis zur Bestellung der neuen Jury bleiben die bisherigen 
Mitglieder im Amt. Die Mitglieder des Rates können sich in der Jury vertreten lassen. 
 
(3) Die Jury wird von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister der Stadt Köln 
einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel ihrer Mitglieder an der 
Sitzung teilnehmen.  
 
(4) Die Jury entscheidet mit der Mehrheit ihrer Mitglieder, ob im Einzelfall die Teilnahme 
an Jurysitzungen durch Videokonferenz erfolgen kann. Die Entscheidung darüber 
teilen die Jurymitglieder in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit.  
 
Nehmen Jurymitglieder im Wege einer Videokonferenz an der Jurysitzung teil, gilt für 
alle Jurymitglieder, dass Abstimmungen offen durch Handzeichen erfolgen.  
 
(5) Die Jury entscheidet mit den Stimmen der Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
 
(6) Vorschläge für die Vergabe des Preises können nur von den Mitgliedern der Jury 
erfolgen. Eigenbewerbungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 
 
 
§ 4 
 
(1) Eine Verpflichtung der Stadt Köln zur Verleihung des Preises besteht nicht. Aus der 
Bekanntmachung dieser Satzung können Ansprüche nach §§ 657 bis 671 BGB nicht 
hergeleitet werden. 
 
(2) Durch die Verleihung des Preises erwirbt die Stadt Köln keine Rechte an Werken der 
Preisträger. 
 
 
§ 5 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung 
über die Verleihung des Heinrich-Böll-Preises der Stadt Köln vom 13.04.2017 außer Kraft.

Beratungsverlauf (2)

04.02.2021 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
3236/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.12.2020
Erstellt
04.11.2020 17:16