0861/2019
Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung (AN/0001/2019)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 28.03.2019 0861/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Kommunale Maßnahmen zur Luftreinhaltung (AN/0001/2019) Im Zusammenhang mit den Kommunalen Maßnahmen zur Luftreinhaltung hat die Fraktion Die Linke in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün im Januar 2019 folgende Nachfragen, in Er- gänzung zu der Beantwortung der Anfrage VN 2592/2018, eingebracht: 1. Warum sind nur drei von den dreiunddreißig Maßnahmen (siehe VN2592/2018) dem Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt zugeordnet? 2. Nachdem diese Maßnahmen vom Rat beschlossen wurden (ohne Nutzwert und Priorität), wie gehen Sie weiter bei Maßnahme 13 a vor? Der Versuch im Braunkohle-Wirbelschichtkessel al- ternative Brennstoffe zu verfeuern ist gescheitert. Das Einsparpotential beim Umsetzen der Maßnahme beträgt ca. 190 t NOx. 3. Die Bezirksregierung ermittelte 2008 für nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen 1.430 t/a Stickstoffemissionen. In der Maßnahme 13 b wird die Einführung einer Festbrenn- stoffverordnung vorgeschlagen. Wie gehen Sie weiter bei der Maßnahme 13 b vor? 4. Gibt es zur Maßnahme 33 „spezifisches Grün an Belastungsschwerpunkten“ von Seiten der Stadtverwaltung Überlegungen und wie sehen diese aus? 5. Außerdem noch eine Frage zu der Maßnahme 26 „Ladestrom“. Hier heißt es in der Bewertung der Maßnahme: „Für Hotelschiffe sind in Köln jährlich Emissionseinsparungen von 700 t CO2 25 kg PM und 500 kg NOx möglich.“ - Wobei 500 kg NOx Einsparung nicht viel ist, da die Schiffe insgesamt in Köln 2.127.000 kg NOx emittieren. (Angaben Bezirksregierung 2008) - In aktuellen Luftreinhalteplan vom 23.03.2013 heißt es hierzu: „...die Versorgung von ersten An- legestellen für Fahrgastschiffe im Bereich der linksrheinischen Altstadt und im Bereich Deutz (rechtsrheinisch) ist in Arbeit und wird kurzfristig realisiert.“ Wie weit ist die Arbeit fortgeschritten und wie stellen Sie sicher, dass die Stromtankstellen auch genutzt werden? Antwort der Verwaltung Zu Frage 1: Den Prozess zum Luftreinhalteplan begleitet das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt kon- tinuierlich, indem die Belastungsschwerpunkte definiert werden, der Runde Tisch zur Luftreinhaltung ausgerichtet wurde und über eine externe Studie die Minderungspotenziale für Stickstoffdioxid analy- siert wurden. Eine Auswertung der aus diesem Prozess hervor gegangenen Maßnahmen hat erge- ben, dass diese überwiegend einen verkehrlichen Schwerpunkt haben. Für die Umsetzung von Mobi- litätsmaßnahmen wurde die Federführung daher auf das Verkehrsdezernat übertragen. Das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt wird in diesem Prozess weiterhin eingebunden. Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der im März 2019 offengelegt wurde, bestä- 2 tigt, dass an den Messorten mit Grenzwertüberschreitung das regionale Hintergrundniveau und der lokale Straßenverkehr die höchsten Anteile an der NOx-Belastung ausmachen. Zu Frage 2: Die RheinEnergie hat bereits mit der Beantwortung der Anfrage 1319/2018 verdeutlicht, dass sämtli- che Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden und eine effiziente Versorgung gewährleis- tet wird. Die Umstellung von der Braunkohlefeuerung auf Erdgasbasis wird durch die RheinEnergie weiter verfolgt, was allerdings – wie dargestellt wurde – weiterer technischer und wirtschaftlicher Un- tersuchungen bedarf. Das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt wird diesen Prozess weiter verfolgen. Zu Frage 3: In der Variante zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, die vom 01.02. bis 10.03.2019 offenge- legt wurde, wird auf Seite 31 für das Beurteilungsjahr 2012 ein Wert von 593,5 t/a (das entspricht 593.479 kg/a) NOx-Emissionen für die Emittentengruppe der Kleinfeuerungsanlagen angegeben. Im Vergleich zu den Angaben aus dem Jahr 2008 sind die Emissionen auf ca. ein Drittel gesunken. Be- zogen auf die Emissionen im Stadtgebiet entspricht der Wert von 593,5 t/a einem Stickoxidanteil von 4,6 %. Darunter fallen Gasheizkessel, Ölkessel und Heizkessel für feste Brennstoffe aus Haushalt, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Die in diese Kategorie fallenden Holzfeuerungsanlagen stehen weniger in Bezug auf die NOx- Emissionen im Fokus, sondern vorwiegend hinsichtlich des hohen Ausstoßes an Feinstaub. Dieser Anteil ist abhängig von der Art der Befeuerung und Auswahl und Qualität des Brennstoffs. Der richtige Umgang mit der Anlage und die Nutzung eines geeigneten Brennstoffs lassen sich ordnungsbehörd- lich nur schwer überwachen. Hinzu kommt, dass mit der Novellierung der 1. Bundesimmissions- schutzverordnung im Jahr 2010 und der Verschärfung der Emissionsgrenzwerte mit der 2. Stufe im Jahr 2015 sich die kommunalen Festbrennstoffverordnungen erübrigen, da diese in anderen Städten in der Regel lediglich das Vorziehen der Emissionsgrenzwerte der 2. Stufe beinhalteten. Insofern wird das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt den Ansatz einer Festbrennstoffver- ordnung nicht weiter verfolgen. Derzeit wird geprüft, ob der bestehende Kontakt zur Schornsteinfeger Innung für den Ausbau der bestehenden Datenlage zu Festbrennstofföfen intensiviert wird. Zu Frage 4: Bisher konnte eine nachweisbare Wirkung zur Reduzierung von Stickoxid und Feinstaub durch die Installation von Mooswänden bzw. City-Trees lediglich im Laborversuch festgestellt werden. In einem Pilotversuch wurde in Stuttgart die Wirkung einer 100 m langen und ca. 3 m hohen Mooswand im Realbetrieb untersucht. Dabei stellt die Aufrechterhaltung der Vitalität der Moose während langanhal- tender Trockenperioden eine große Herausforderung dar. Nach Aussage der Projektverantwortlichen konnte, trotz ständiger Optimierung an der Bewässerungsanlage, eine dauerhafte Befeuchtung der Mooswand nicht sichergestellt werden. Letztlich konnte ein quantitativer Effekt auf die Feinstaub- und Stickoxidbelastung nach Ablauf des Pilotversuchs nicht festgestellt werden. Grundsätzlich können Begrünungsmaßnahmen in der stark verdichteten Stadt einen Beitrag zu Verschattung und Kühlleis- tung durch Verdunstung und damit zur Verbesserung der Lebensqualität leisten. Ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung von Luftschadstoffen konnte bisher unter realen Bedingungen nicht festge- stellt werden. Zu Frage 5: Auf dem Kölner Stadtgebiet befindet sich entlang des Rheins eine Vielzahl von Schiffsanlegestellen, die von unterschiedlichen Eigentümern betrieben werden. Derzeit besteht keine vertragliche Rege- lung zwischen der Stadt Köln und den Betreibern dieser Schiffsanlegestellen, um eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Bau, Betrieb und Unterhaltung sicherzustellen. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erarbeitet derzeit ein Gesamtkonzept zum Thema Schifffahrt und Anlegestellen im Stadtgebiet Köln, um mit diesem Konzept den Abschluss von Nut- zungsverträgen unter Berücksichtigung eines definierten Anforderungskataloges zu regeln. In dem Nutzungsvertrag sollen unter anderem auch die Nutzungsverpflichtung vorhandener und neu zu er- richtender Stromtankstellen, die auf städtischem Grund liegen, geregelt werden. Diese Regelung 3 muss über eine Verwaltungsentscheidung auf alle Anleger übertragen werden. Im Rahmen des Projektes „ship to grid“ wird zur Vermeidung von Schiffsemissionen innerhalb des Kölner Stadtgebietes an Anlegestellten eine Landstrominfrastruktur zur Verfügung gestellt, um die während ihrer Liegezeit erheblichen Lärm- und Schadstoffemissionen von Schiffen zu vermeiden. Bis Ende 2019 erfolgt die Projektierung zur Herrichtung von Schiff-TankE-Anschlüssen an zehn Schiffs- anlegestellen im Innenbereich der Stadt Köln (4 Anlegestellen am Konrad-Adenauer-Ufer, 5 Anlege- stellen im Bereich Am Leystapel und 1 Anlegestelle am Kennedyufer) zur Landstromversorgung der Rheinschiffe. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0861/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.03.2019
- Erstellt
- 07.03.2019 08:19