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AN/0303/2017

Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld. Ein Beitrag zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele

Antrag nach § 3 BV4 (Linke) 07.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 8.8

Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV4)

4464 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld 
 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421, 50825 Köln 
Tel: 0221 / 221-94317 
Fax: 0221 / 22194320 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 02.03.2017 
AN/0303/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017, TOP 8.8 
Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld. Ein Beitrag zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung 
sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele 
Sehr geehrter Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgenden Antrag in die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20. März 2017 
aufzunehmen: 
 
Seit einiger Zeit sind Elektrobusse jetzt auch im regulären Betrieb in Köln unterwegs.1 
Doch obwohl ein weiterer Ausbau von Elektrobuslinien im 3. Nahverkehrsplan 
zunächst als zu teuer angesehen wurde,2 plant die KVB sechs neue E-Bus-Linien 
einzurichten.3 
 
Viele Buslinien befahren Straßen, für die die Lärmaktionsplanung Handlungsbedarfe 
erster und zweiter Ordnung identifiziert. So auch im Stadtbezirk Ehrenfeld. 
Die Lärmaktionsplanung weist mehrere teilweise hochbelastete Straßen im 
Stadtbezirk aus,4 die von mehreren Buslinien befahren werden. 
 
                                                 
1 http://www.rundschau-online.de/region/koeln/elektro-busse-in-koeln-kvb-sagt-umstellung-der-linie-133-
zu-24832638, Zugriff: 19.09.2016. 
2 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=60728&search=1, Zugriff: 17.10.2016, 
Anlage 01, S. 209. 
3 http://www.ksta.de/koeln/verkehr-in-koeln-koelner-verkehrs-betriebe-planen-sechs-neue-e-bus-linien--
25749788, Zugriff: 17.02.2017. 
4 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=53797&search=1, Zugriff: 17.10.2016. 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
  Handlungsbedarfe 
Buslinie 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung 4. Ordnung 
139  - Subbelrather Straße - Äußere Kanalstraße - Sandweg 
140 - Äußere Kanalstraße - Äußere Kanalstraße - Äußere Kanalstraße - Oskar-Jäger-Straße 
141 - Ehrenfeldgürtel 
- Melatengürtel 
- Subbelrather Straße - Äußere Kanalstraße 
- Widdersdorfer Straße 
- Vogelsanger Straße 
- Goldammerweg 
- Steinkauzweg 
- Kolkrabenweg 
142 - Ehrenfeldgürtel 
- Melatengürtel 
- Liebigstraße - Weinsbergstraße   
143 - Ehrenfeldgürtel 
- Melatengürtel 
- Subbelrather Straße - Äußere Kanalstraße 
- Widdersdorfer Straße 
- Vogelsanger Straße 
- Goldammerweg 
- Steinkauzweg 
- Kolkrabenweg 
 
 
Beschluss: 
 
(1) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben 
genannten Buslinien auf Elektrobetrieb, die größtmögliche Wirkung 
hinsichtlich einer Lärmreduktion im Sinne der Lärmaktionsplanung hätte. 
(2) Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB 
in Kontakt zu treten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf 
Elektrobetrieb vorzuschlagen. 
(3) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller 
den Ehrenfeldgürtel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die 
Lärmbelastung so vermindern würde, dass eine Bebauung des Dreieck südlich 
Bahnhof Ehrenfeld möglich würde. 
 
 
Begründung: 
 
Wenngleich die Busse des ÖPNV nicht die Hauptverursacher von Lärm sind, ließe sich 
die Lärmbelastung gerade auch an den viel befahrenen, hochbelasteten Straßen 
reduzieren. An einigen Straßen ist die Lärmbelastung so hoch, dass dort unter den 
bestehenden Bedingungen trotz eines bestehenden Bebauungsplans kein 
Wohnungsbau verwirklichen lässt.5 Dies gilt unter anderem für das so genannte 
"Bermudadreieck", das wegen der Lärmsituation nur schwer mit Wohnungsbau zu 
                                                 
5 http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-
bebauungsplaene/dreieck-suedlich-bahnhof-ehrenfeld-ehrenfeld, Zugriff: 17.02.2017.

- 3 - 
entwickeln sei.6 Eine Reduzierung der Lärmbelastung könnte hier helfen, dringend 
benötigte Flächen für den Wohnungsbau bereitzustellen. 
Durch den Einsatz von E-Bussen lassen sich zudem zuvorderst die Kölner 
Klimaschutzziele erreichen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
 
Berndt Petri Christoph Besser 
(Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter) 
 
 
                                                 
6 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=59171&search=1, Zugriff: 17.10.2016.

Sachstandsbericht BV

7459 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0303/2017 
 Stand: 31.12.2017 
Sachstandsbericht  BV 4 
Mit dem Elektrobus durch Ehrenfeld. Ein Beitrag zur Umsetzung der Lärmaktionsplanung 
sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele 
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 28.02.2017 
Beschluss: 
(1) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben genannten Buslinien auf 
Elektrobetrieb, die größtmögliche Wirkung hinsichtlich einer Lärmreduktion im Sinne der Lärmak-
tionsplanung hätte. 
(2) Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB in Kontakt zu tre-
ten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf Elektrobetrieb vorzuschlagen. 
(3) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller den Ehrenfeldgür-
tel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die Lärmbelastung so vermindern würde, dass eine 
Bebauung des Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld möglich würde. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
   x erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand zum 31.12.2017: 
 
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 10.07.2017 folgenden Sachstand mitgeteilt (Mitteilung 
1692/2017, TOP 12.10): 
 
Die Kölner Verkehrsbetriebe AG beabsichtigen weitere 6 Buslinien auf E-Busse umzustellen. Vor die-
sem Hintergrund hat die Bezirksvertretung 4 in ihrer Sitzung am 20.03.2017 der Verwaltung zwei 
Prüfaufträge erteilt sowie die Verwaltung aufgefordert, mit der KVB über die Umstellung einer Buslinie 
im Stadtbezirk 4 in Kontakt zu treten.  
 
Die Festlegung der Umrüstung bestimmter Linien auf Elektrobusse hängt von verschiedenen Fakto-
ren ab. Linienlänge, die Möglichkeit der Einrichtungen von Endhaltestellen mit Ladevorrichtung, die 
Luftschadstoffbelastung von Straßen oder die Lärmbelastung sind einige dieser Faktoren. Sobald die 
KVB die bestimmenden Faktoren geprüft hat, werden im Rahmen der Nahverkehrsplanung stadtweit 
Linien geprüft und zwischen Stadt und KVB abgestimmt werden. Entscheidungen zur Nahverkehrs-
planung und damit auch zum möglichen Einsatz weiterer E-Buslinien obliegen auf Grund der gesamt-
städtischen Bedeutung dem Fachausschuss. Aus diesem Grund wird die Nr. 2 des Beschlusses in die 
Abstimmung zwischen KVB und Stadt mit einfließen. Die Stellungnahmen zu den Prüfaufträgen 
(Nummern 1 und 3 des Beschlusses) sind nachstehend aufgeführt.

2 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Umstellung der oben genannten Busli-
nien auf Elektrobetrieb die größtmöglich Wirkung hinsichtlich einer Lärmreduktion im Sinne 
der Lärmaktionsplanung hätte.  
 
Grundsätzlich steht außer Frage, dass elektrobetriebene Busse bezogen auf die Antriebstechnik we-
sentlich weniger Lärm verursachen als Busse mit Dieselantrieb. Allerdings kann nicht vernachlässigt 
werden, dass auch bei Elektrobussen Lärm durch Reifen-Fahrbahngeräusche entsteht. Bei Lastkraft-
wagen sind diese ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h im Vergleich zum Antriebsgeräusch domi-
nant. Im Hinblick auf eine Umstellung von Buslinien auf Elektrobetrieb ist außerdem zu bedenken, 
dass Busse gerade im Bereich von Straßen mit hohen Verkehrs- und damit auch Lärmbelastungen, 
nur einen geringen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen und dem dort gegebenen LKW-
Aufkommen haben. Eine Umstellung der Buslinien in diesen Bereichen führt somit lediglich zu gering-
fügigen kaum merkbaren Lärmentlastungen. Diese Aussage gilt insbesondere für alle Straßen, die 
gemäß Lärmaktionsplan den lärmfachlichen Handlungsbedarfen 1. bis 4. Ordnung zuzuordnen sind, 
da diese durch hohe Verkehrsaufkommen gekennzeichnet sind.  
Beispielhaft kann dies für den Bereich der Haltestelle Borsigstr. an der Äußeren Kanalstr. verdeutlicht 
werden, die durch eine sehr hohe Frequentierung mit Bussen gekennzeichnet ist.  
An dieser Haltestelle verkehren mit Ausnahme der Linie 142 alle anderen zur Diskussion gestellte 
Buslinien, also die Linien 139, 140,141 und 143 in beiden Fahrtrichtungen. Insgesamt sind hier pro 
Tag 386 Busfahrten zu verzeichnen. Die hier als Gemeindestraße kategorisierte Straße ist in diesem 
Abschnitt durch eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) von ca. 22.000 Fahrzeugen 
gekennzeichnet.  
 
In Anlehnung an die für Lärmberechnungen des Straßenverkehrs maßgebliche Berechnungsvorschrift 
RLS90 kann bei Gemeindestraßen für den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) ein LKW-Anteil von 10 % und 
für die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) ein LKW-Anteil von 3 % zum Ansatz gebracht wer-den. Dement-
sprechend wird die Äußere Kanalstraße im genannten Bereich tagsüber von ca. 2200 und nachts von 
ca. 660 LKW genutzt. Im Tagzeitraum fahren hier 351 und im Nachtzeit-raum 35 Busse. Unter der 
vereinfachten Annahme, dass diese als E-Busse lärmfachlich nicht mehr als LKW einzustufen wären, 
hätte dies eine Reduzierung des LKW Anteils am Tage auf ca. 8,4 % und in der Nacht auf ca. 2,8 % 
zur Folge. Anhand einer überschlägigen Berechnung gemäß RLS 90 lässt sich ermitteln, dass diese 
Verringerung der LKW-Anteile eine maximale Reduzierung des Beurteilungspegels von 0, 7 Dezibel 
zur Folge hätte. Aus lärmfachlicher Sicht sind Reduzierungen des Beurteilungspegels von bis zu ei-
nem Dezibel nicht hörbar und kaum nachweisbar.  
Insgesamt kann also festgehalten werden, dass die Umstellung auf E-Buslinien für die Lärmaktions-
planung keine besondere Relevanz hat. Diese muss sich vorrangig mit den besonders lärm-
belasteten verkehrlich hoch frequentierten Straßen in der Stadt befassen und gerade hier führt eine 
Umstellung auf E-Busse nur zur unwesentlichen Lärmentlastungen. Wichtig für die Lärm-minderung 
in der Stadt ist allerdings eine Förderung des ÖPNV, um insgesamt eine Verringerung des Individual-
verkehrs bewerkstelligen zu können. Hierbei sollte natürlich beachtet werden, dass bei öffentlichen 
Verkehrsmitteln lärmreduzierte Technologien wie beispielsweise Elektrobusse zum Einsatz kommen. 
  
2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Ergebnisse mit der KVB in Kontakt zu 
treten und die entsprechende Buslinie für eine Umstellung auf Elektrobetrieb vorzuschlagen.  
 
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Ausführungen auf Seite 1, Absatz 2 zur Nahverkehrsplanung.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Umstellung einer oder aller den Ehren-
feldgürtel befahrenden Buslinien auf Elektrobetrieb, die Lärmbelastung so vermindern würde, 
dass eine Bebauung des Dreieck südlich Bahnhof Ehrenfeld möglich würde.  
 
Der Bereich des Dreiecks südlich des Bahnhofs Ehrenfeld ist durch sehr hohe Belastungen aus dem 
Straßen- und dem Schienenverkehr gekennzeichnet. Entsprechend der Ausführung unter Punkt 1. 
wird eine Umstellung einer oder aller hier verlaufenden Buslinien auf E-Bustechnologie in diesem 
Bereich zu kaum nachweisbaren Reduzierungen der Straßenverkehrslärmbelastungen führen, zumal 
hier bei ähnlichen durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen ca. 100 Busfahrten weniger zu ver-
zeichnen sind, als im Bereich Borsigstr. (Äußere Kanalstr.). Hinzu kommt, dass die sehr hohen Belas-

3 
 
tungen durch den Schienenverkehrslärm weiterhin gegeben sein werden. Eine entsprechende Maß-
nahme würde insofern nicht zu einer anderen Beurteilung der Bebaubarkeit des Dreiecks führen. 
 
 
Nächste Schritte: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2017 als erledigt betrachtet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
entfällt

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0303/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Linke)
Datum
07.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27