V/0526/2010
Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B 51, hier: Ergänzung um eine Bussonderspur
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Beschlussvorlage
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V/0526/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B 51, hier: Ergänzung um eine Bussonderspur Beratungsfolge 14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Verkehrstechnische Entwurf zum Ausbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B 51 vom Ok- tober 2008 wird um den Ausbau einer Bussonderspur vom Autobahnzubringer (B 51) in Fahrtrich- tung Weseler Straße (B 219) ergänzt (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Gesamtumbau des Knotenpunktes einschließlich Bussonderspur Kosten in Höhe von ca. 1,265 Mio. € entstehen. Diese sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen Investitions- maßnahme 4071 Weseler Straße L 551/ B 219 doppelte Linksabbieger Auszahlungen 2011 2012 2013 770.000 475.000 20.000 Insgesamt: 1.265.000 Einzahlungen 2011 2012 2013 380.000 500.000 120.000 Insgesamt: 1.000.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0526/2010 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 09.07.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0526/2010 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Der Fördersatz beträgt z. Z. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Begründung: Der Knotenpunkt Weseler Straße / B 51 wird von mehr als 80.000 Kfz/24h befahren und ist damit einer der am stärksten belasteten Knotenpunkte in Münster. Aufgrund des bestehenden Ausbau- standards kann während der Spitzenstunden das Verkehrsaufkommen nicht verkraftet werden. Rückstaus, insbesondere in der Weseler Straße (L 551) und im Autobahnzubringer Fahrtrichtung stadteinwärts sind die Folge. Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs am Knotenpunkt Weseler Straße / B 51 hatte die Verwal- tung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den parlamentarischen Gremien mit der Vorlage V/0422/2008 eine Planung zum Umbau des Knotenpunktes vorgelegt. Folgende Maß- nahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs waren vorgesehen: • Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße (B 219) zur B 51 in Fahrtrich- tung Osten. • Bau einer zweiten Geradeausspur von der Weseler Straße (L 551) zur B 51 in Fahrtrich- tung Osten. • Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der B 51 (Autobahnzubringer) zur Weseler Straße (L 551) in Fahrtrichtung stadtauswärts. Des Weiteren waren eine Verbesserung der Radfahrerführung und der Einbau einer Verkehrsinsel am Knotenpunkt Weseler Straße / Boeselagerstraße vorgesehen. Der Verkehrstechnische Entwurf berücksichtigte zudem optional die Möglichkeit zur Anlage einer Bussonderspur vom Autobahnzu- bringer in Fahrtrichtung Weseler Straße (B 219) stadteinwärts. Nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-West am 29.05.2008 und der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 10.06.2008 hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 11.06.2008 der Vorlage V/0422/2008 mehrheitlich zugestimmt. In den zwischenzeitlich geführten Abstimm ungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde vereinbart, dass die Bussonderspur vom Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Weseler Straße (B 219) stadteinwärts gemeinsam mit den o. g. Maßnahmen umgesetzt werden soll. Durch den Ausbau der Bussonderspur soll erreicht werden, dass die Schnellbuslinien S60, S75 und S90, die über die A 43 in Richtung Münster fahren, möglichst ohne Verlustzeiten den Knotenpunkt pas- sieren und die bestehende Bussonderspur an der Weseler Straße Richtung stadteinwärts errei- chen können. Der Knotenpunktsausbau wird insgesamt von der Stadt Münster durchgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1,265 Mio. Euro. Diese gliedern sich wie folgt: • Knotenpunktsumbau gem. Vorlage V/0422/2008 ca. 800.000,- € • Bussonderspur ca. 200.000,- € • Lärmvorsorge ca. 50.000,- € • Kanalsanierung (Straßenentwässerung) ca. 100.000,- € • 10% für Unvorhergesehenes ca. 115.000,- € Gesamtkosten: ca. 1.265.000,- € - 3 - V/0526/2010 Nach dem Bundesfernstraßengesetz beteiligt sich der Bund mit 58% an den Ausbaukosten. Auf den verbleibenden städtischen Anteil von 42% erhält die Stadt Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) Zuschüsse von z. Z. 60% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Die Umsetzung der Maßnahme soll ab dem Jahr 2011 erfolgen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1_verkehrstechnischer Entwurf
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Boeselagerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0526/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37