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V/0526/2010

Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B 51, hier: Ergänzung um eine Bussonderspur

Vorlagen 22.06.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.09.2010, TOP 7.2

Beschlussvorlage

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Anlage 1_verkehrstechnischer Entwurf

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Beschlussvorlage

5134 Zeichen

V/0526/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B 51, hier: Ergänzung um eine Bussonderspur 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Verkehrstechnische Entwurf zum Ausbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B 51 vom Ok-
tober 2008 wird um den Ausbau einer Bussonderspur vom Autobahnzubringer (B 51) in Fahrtrich-
tung Weseler Straße (B 219) ergänzt (Anlage 1). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Gesamtumbau des Knotenpunktes  einschließlich 
Bussonderspur Kosten in Höhe von ca. 1,265 Mio. € entstehen. Diese sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen    
Investitions- 
maßnahme 
4071 Weseler Straße L 551/ 
B 219 doppelte Linksabbieger 
  
Auszahlungen   2011 
2012 
2013
 
770.000
475.000
20.000
 
Insgesamt: 1.265.000  
 
Einzahlungen   2011 
2012 
2013 
380.000
500.000
120.000
 
Insgesamt: 1.000.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0526/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.07.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0526/2010 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Der Fördersatz beträgt z. Z. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. 
 
 
Begründung: 
Der Knotenpunkt Weseler Straße / B 51 wird von mehr als 80.000 Kfz/24h befahren und ist damit 
einer der am stärksten belasteten Knotenpunkte in Münster. Aufgrund des bestehenden Ausbau-
standards kann während der Spitzenstunden das Verkehrsaufkommen nicht verkraftet werden. 
Rückstaus, insbesondere in der Weseler Straße (L 551) und im Autobahnzubringer Fahrtrichtung 
stadteinwärts sind die Folge. 
 
Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs am Knotenpunkt Weseler Straße / B 51 hatte die Verwal-
tung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den parlamentarischen Gremien mit 
der Vorlage V/0422/2008 eine Planung zum Umbau des Knotenpunktes vorgelegt. Folgende Maß-
nahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs waren vorgesehen: 
 
• Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße (B 219) zur B 51 in Fahrtrich-
tung Osten. 
• Bau einer zweiten Geradeausspur von der Weseler Straße (L 551) zur B 51 in Fahrtrich-
tung Osten. 
• Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der B 51 (Autobahnzubringer) zur Weseler Straße 
(L 551) in Fahrtrichtung stadtauswärts. 
 
Des Weiteren waren eine Verbesserung der Radfahrerführung und der Einbau einer Verkehrsinsel 
am Knotenpunkt Weseler Straße / Boeselagerstraße vorgesehen. Der Verkehrstechnische Entwurf 
berücksichtigte zudem optional die Möglichkeit zur Anlage einer Bussonderspur vom Autobahnzu-
bringer in Fahrtrichtung Weseler Straße (B 219) stadteinwärts. 
 
Nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-West am 29.05.2008 und der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte am 10.06.2008 hatte der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft am 11.06.2008 der Vorlage V/0422/2008 mehrheitlich zugestimmt. 
 
In den zwischenzeitlich geführten Abstimm ungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau 
NRW wurde vereinbart, dass die Bussonderspur vom Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Weseler 
Straße (B 219) stadteinwärts gemeinsam mit den o. g. Maßnahmen umgesetzt werden soll. Durch 
den Ausbau der Bussonderspur soll erreicht werden, dass die Schnellbuslinien S60, S75 und S90, 
die über die A 43 in Richtung Münster fahren, möglichst ohne Verlustzeiten den Knotenpunkt pas-
sieren und die bestehende Bussonderspur an der Weseler Straße Richtung stadteinwärts errei-
chen können.  
 
Der Knotenpunktsausbau wird insgesamt von der Stadt Münster durchgeführt. Die Gesamtkosten 
der Maßnahme belaufen sich auf ca. 1,265 Mio. Euro. Diese gliedern sich wie folgt: 
 
• Knotenpunktsumbau gem. Vorlage V/0422/2008 ca.    800.000,- € 
• Bussonderspur     ca.    200.000,- € 
• Lärmvorsorge      ca.      50.000,- € 
• Kanalsanierung (Straßenentwässerung)  ca.    100.000,- € 
• 10% für Unvorhergesehenes    ca.    115.000,- € 
 
Gesamtkosten: ca. 1.265.000,- €

- 3 - 
V/0526/2010 
Nach dem Bundesfernstraßengesetz beteiligt sich der Bund mit 58% an den Ausbaukosten. Auf 
den verbleibenden städtischen Anteil von 42% erhält die Stadt Münster nach den Richtlinien zur 
Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) Zuschüsse von z. Z. 
60% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Die Umsetzung der Maßnahme soll ab dem Jahr 2011 
erfolgen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1_verkehrstechnischer Entwurf

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Beratungsverlauf (2)

14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Boeselagerstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0526/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37