Mandari Insight

1232/2023

Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.04.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 10.15

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 27.04.2023

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Kunst und Kultur 02.05.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Dringlichkeitsentscheidung BV 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

2067 Zeichen

Anlage 4 
 
Stellungnahme zur Vorlage 1232/2023 „Finanzierung der Umsetzung eines 
Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamt-
städtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals“ 
hier: Teilfinanzierung des Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt aus 
Mitteln der „Zwischennutzung Ebertplatz“ 
 
Der in Rede stehende Finanzierungsvorschlag greift nicht auf für die „Zwischennut-
zung Ebertplatz“ im politischen VN vorgesehene Mittel zurück. Es geht bei der Be-
schlussvorlage 1232/2023 vielmehr um die im Haushalt eingestellten 100.000 Euro 
an regulären Haushaltsmitteln für die „Zwischennutzung Ebertplatz“, von denen in 
Absprache mit dem Bürgerverein Kölner Eigelstein e. V. und der Kunstszene der Bür-
gerschaft am Eigelstein anteilig 40.000 Euro dem Neumarkt-Projekt zur Verfügung 
gestellt werden sollen.  
Dies ist möglich, weil weite Teile der geplanten Veranstaltungsstrecke am Ebertplatz 
von Großveranstaltern wie beispielsweise Sommerblut Kulturfestival e. V. getragen 
werden und alle anderen geplanten Interventionen dort in 2023 bereits auskömmlich 
finanziert sind. 
Der Freigabebeschluss über die 50.000 Euro des politischen VN für den Ebertplatz 
ist von diesen Überlegungen nicht betroffen. Dieser  erreicht den Ausschuss Kunst 
und Kultur in seiner nächsten Sitzung. 
Die geplanten künstlerischen Aktivitäten auf dem Neumarkt sind in 2023 ohne die 
vorgenannte Finanzierungslösung nicht im vorgesehenen Umfang oder ggf. gar nicht 
realisierbar. Die Bilanz nach vier Monaten der intensiven Partizipation vieler Beteilig-
ter ist, dass die Arbeit der Kulturverwaltung, deren konzeptionelle Herangehens-
weise, Offenheit und Einbindung vieler Professioneller verschiedener Kultursparten 
sehr wertgeschätzt wird. Zudem erfährt das Projekt Zuspruch und hohe Akzeptanz 
von Seiten relevanter Stakeholder wie beispielsweise der IG Neumarkt. 
Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass für einen kurzfristigen Start der kulturellen 
Bespielung des Neumarkts der vorliegende Vorschlag ein zielführendes Vorgehen 
ist.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2386 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1232/2023
Stand: 13.06.2024 
Sachstandsbericht  
Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als 
Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals 
Beschluss: 
Der Rat beschließt für die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt 
als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals  
1. Die Verwaltung stellt hierfür 40.000€ aus der Haushaltsstelle 0416 Kulturförderung, Teil-
planzeile 13 (Kulturentwicklungsplanung) zur Verfügung, die vorgeschlagenen 40.000€ 
aus der Position „Zwischennutzung Ebertplatz“ sind weiterhin für die Zwischennutzung 
Ebertplatz zu verwenden. Der Ausschuss für Kunst und Kultur entscheidet über die Mittel-
freigabe.  
2. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 im Teil-
ergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung. Die Deckung 
erfolgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teilergebnisplan des 
Museumsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, Teilplanzeile 13 („Um-
zugsmittel Richartzstr. 2-4“). 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit dem Projekt "Neumarkt – Nimm Platz" konnte von Ende Juni bis Ende August 2023 ein 
vielfältiges Kulturprogramm in einen speziell für diesen Anlass ausgestalteten Pavillon auf 
dem Neumarkt angeboten werden. Das Pavillonprogramm wurde von der Kulturverwaltung 
zusammen mit rund 60 Kulturmacher*innen aller Kultursparten der Stadt in Kreativwerkstätten 
und Projektgruppen entwickelt und dann umgesetzt. Der Entwurf des Pavillons stammte von 
der Künstlerin Erika Hock und die großflächige Open-Air-Ausstellung "Mittendrin" vom Foto-
grafen Wolfgang Zurborn, kuratiert vom PhotoBookMuseum. Alle 150 Veranstaltungen waren 
kostenfrei. So erhielten rund 6000 Besucher*innen und unzählige Passant*innen auch spon-
tan die Möglichkeit, das Programm zu erleben und am Platz zu verweilen. "Neumarkt – Nimm 
Platz" wurde in einer Abstimmungsaktion des Kölner Stadt-Anzeigers und der Kölnischen 
Rundschau unter die erfolgreichsten drei Kulturveranstaltungen Kölns 2023 gewählt.

2 
 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 2, Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 27.04.2023

1029 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.04.2023  
öffentlich 
3.11 Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf 
dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Auf-
wertung des Neumarkt-Areals 
1232/2023 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung - aufgrund der erst wenige Stunden vor 
Sitzungsbeginn eingereichten Vorlage - der Bezirksvertretung Innenstadt umgehend eine 
Dringlichkeitsentscheidung auf Grundlage dieser Beschlussvorlage zur Unterschrift vorzule-
gen. Dabei ist ergänzend darzustellen, welche Maßnahmen am Ebertplatz nicht stattfinden 
können. Das Ergebnis dieser Dringlichkeitsentscheidung soll bis zur Sitzung des Kunst- und 
Kulturausschuss am 02.05.2023 vorliegen.  
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

11403 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1232/2023 
Freigabedatum 
27.04.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als 
Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt für die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt 
als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals 
 
1. die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergebnisplan des Kul-
turamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Trans-
feraufwendungen, hier aus der Position „Zwischennutzung Ebertplatz“ in Höhe von bis 
zu 40.000 Euro im Jahr 2023 und  
 
2. die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 im 
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung. Die 
Deckung erfolgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teiler-
gebnisplan des Museumsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, 
Teilplanzeile 13 („Umzugsmittel Richartzstr. 2-4“). 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hinweis: Die parallel eingebrachte Mitteilung des Dezernates III – Mobilität (Vorlagen Nr. 
1111/2023, Projektfortschritt „NEUmarkt – temporäre Maßnahmen zur Aufwertung des Neu-
markts“) fasst den aktuellen Stand der Verbesserungsmaßnahmen für den Neumarkt zusam-
men.  
Kultur auf dem Neumarkt als Teilprojekt der Aufwertung 
Ziel der Kulturarbeit auf dem Neumarkt – ebenso wie der weiteren städtischen Maßnahmen – 
ist, dass der Platz im Laufe der kommenden Jahre eine neue Aufenthaltsqualität erhält, weg 
von der reinen Verkehrs-/Transferfläche oder einem Ort für punktuelle, schwerpunktmäßig 
kommerzielle Einzelveranstaltungen. Die Platzfläche soll auch als Ort der Kultur, der Begeg-
nung und des Diskurses wahrgenommen, besucht und in die Mitte bürgerlicher Nutzung zu-
rückgeführt werden. Längere Verweilzeiten und ein stärker durchmischtes Publikum werden 
deshalb angestrebt. Möglichst viele Interessierte und andernorts aktive Kulturakteur*innen 
sollten in die Kulturplanung miteinbezogen und Möglichkeiten eigenen Handelns angeboten 
werden. Den derzeitigen Verhältnissen vor Ort könne so entgegengetreten werden: Denn 
Kunst und Kultur sind selbstverständlicher Bestandteil eines urbanen und zeitgemäßen 
Selbstverständnisses der Bürger*innen und bieten Gelegenheit zu mehr realem Austausch 
und Begegnung der Stadtgesellschaft.

3 
Genehmigungsrechtlicher Kontext 
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Platznutzungskonzept ermöglicht nur eine be-
grenzte Anzahl an größeren (Kultur-)Veranstaltungen pro Jahr. Für 2023 sind noch fünf Zeit-
fenster zur Bespielung mit größeren Events, Maßnahmen oder Kunstaktionen offen. Hinzu 
kommt die Möglichkeit, einen am Platzrand installierten temporären Pavillon täglich zu nutzen. 
Dabei sind bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Der Neumarkt bietet überdies, einvernehmlich mit dem Platznutzungskonzept, die Möglichkeit, 
untertägig Kunst und Kultur auch außerhalb des Pavillons zu zeigen. Hierzu muss der/die 
Veranstalter*in oder der/die Kunstschaffende eine Veranstaltung von maximal 4 Stunden an-
melden. 
Personal und Finanzen  
Da eine Aktivierung des Platzes in der Kürze der Zeit durch die Kulturverwaltung nur dann 
möglich ist, wenn vorhandene Finanzmittel und Personal repriorisiert werden, erfolgt der vor-
liegende Vorschlag einer finanzneutralen Umschichtung von Mitteln aus dem Dezernat VII - 
Kunst und Kultur sowie dem Kulturamt zugunsten des Neumarkts.  
Konzept zur Aufwertung des Neumarkts  
Von der Kulturverwaltung wurde die Umsetzungsplanung für eine kulturelle Aktivierung des 
Neumarkts in vier Schritte/Phasen unterteilt.  
 
1./2. Phase (bis Mitte Mai 2023):  
 
Vorbereitung und Umsetzung der Kreativwerkstätten (24.03.2023 und 28.04.2023) 
mit Kreativen, zuständigen städtischen Ämtern sowie Stakeholdern; Auswertung der 
Kreativwerkstätten und konkrete Umsetzungsvorschläge für vorgebrachte Ideen und 
Anregungen; Abstimmung der kulturellen Schwerpunkte und ggf. Erarbeitung von 
Open Calls; Entscheidungen über erste Kulturformate; Sicherstellung Budget und 
Personal; Vergaben und Vorlagen 
 
3. Phase (perspektivisch ab Mai/Juni 2023):  
 
Öffentliche Kommunikation zu den Ergebnissen der Phase 2, zu ersten Veranstaltun-
gen und dem Pavillon der Künstlerin Erika Hock 
 
4. Phase (bis 3. Quartal 2025):  
 
Fortlaufendes Roll-Out bis zur Errichtung des fest installierten Hauptpavillons (Gast-
ronomie, Kultur + Soziales); operative Umsetzung der kommunizierten und geneh-
migten künstlerischen Interventionen auf dem Neumarkt; Erarbeitung eines Konzep-
tes zur Bespielung im dann eingespielten Kreativteam  
 
 
In Verfahren, Umsetzung und Organisationsform orientiert sich das Projekt „Kultur am NEU-
markt“ am Vorbild der Zwischennutzung des Ebertplatzes. 
Am 24. März 2023 fand eine halbtägige Kreativwerkstatt Neumarkt mit 50 Teilnehmer*innen 
u.a. aus Stadtverwaltung, Kunst und Kultur, Stakeholdern, Anliegern, Neumarkt- Kümme-
rern*innen und Polizei in den Räumen der VHS am Neumarkt statt. Die Ergebnisse werden 
derzeit ausgewertet und bilden die Grundlage für ein zweites Treffen am 28. April 2023. Im 
Fall eines positiven Beschlusses können einige der gesammelten Ideen ab Ende Mai/Anfang 
Juni 2023 bereits in die Umsetzung gehen. 
Die dazu benötigten Mittel in Höhe von 80.000 Euro sollen nach derzeitigem Planungsstand in 
folgende Projekte und Vorhaben/Ideen fließen: 
 Eine möglichst intensive, d.h. tägliche Bespielung des temporären Pavillons der Kölner 
Künstlerin Erika Hock, in dem u.a. Lesungen, Gespräche, Vorträge und Film-/ Fotovorfüh-
rungen stattfinden können. Die Aufstellung des Pavillons ist zum Beginn der Sommerferi-

4 
en geplant - für eine Dauer von zwei Monaten (Programmstart: 27. Juni 2023). Der Pavil-
lon ist ein verhältnismäßig witterungsunabhängiger und somit Planungssicherheit geben-
der Ankerpunkt auf dem Platz.  
 Drei bis fünf größere Open Air-Kulturveranstaltungen und/oder künstlerische Interventio-
nen auf der Platzmitte sowie ergänzend kurzfristige, kleinere Interventionen unter vier 
Stunden (laut Anforderungen des Platznutzungskonzeptes des Ordnungsamtes)  
 Bis Anfang November bietet außerdem der viele Meter lange Bauzaun, der die Brunnen-
baustelle umgibt, eine Potentialfläche. Es gibt Vorschläge, wie mit diesem Baustellenzaun 
kreativ umgegangen werden kann. Je nach vorhandenem Budget können Projektvorha-
ben bzw. Visualisierungen realisiert werden.  
 Außerdem sollen mit den Finanzmitteln Ideen von mobilen Ausstellungs- und Sitzflächen 
weiterentwickelt und der Bau erster Module ermöglicht werden. 
 Das nötige externe Personal zur operativen Koordination wird ebenfalls aus dem Budget 
honoriert werden. Parallel ist geplant, aus dem Team des Teilprojektes „Kultur am NEU-
markt“ ein handlungsfähiges Kompetenzteam aus der Mitte der Kreativwerkstatt zu etab-
lieren, das sich, analog zum Ebertplatz, ganz funktional um die operative Unterstützung 
aller kulturellen Interventionen auf dem Neumarkt kümmert. 
 
In den kommenden Monaten sollen außerdem jene Projekte, Aktionen und Schwerpunkte 
weiterentwickelt werden, die dann Eingang in das Kulturprogramm 2024 finden. Wichtig ist, 
die Maßnahmen aus dem Bereich Kultur nicht als Solitär zu sehen. Sie funktionieren nur im 
Zusammenspiel mit den weiteren, parallel initiierten Maßnahmen der Bereiche Mobilität, 
Stadtraum und Soziales (neue Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, eine 
Gastronomie), die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und dadurch Verbesserungen her-
beiführen.  
 
Finanzierung: 
Insgesamt werden 80.000 Euro für die Umsetzung des Projektes im Haushaltsjahr 2023 benö-
tigt. Die benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 - Kulturförderung 
in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht zur Verfügung.  
Daher schlägt die Verwaltung in Höhe von 40.000 Euro eine temporäre, haushaltsneutrale 
Inanspruchnahme von Transfermitteln des Kulturamtes vor. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haus-
haltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung ver-
bindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teil-
planzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen-
dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Über eine abweichende Verwendung ent-
scheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht im Rahmen des § 41 
Abs. 1 GO NRW dem Rat obliegt. 
Für die Mittelverwendung sollen aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produkt-
gruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Einzel-
position „Zwischennutzung Ebertplatz“, Mittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 
anderweitig verwendet bzw. haushaltsneutral in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen des gleichen Teilergebnisplans umgeschichtet werden.  
Ergänzender Hinweis: Für das Projekt „Zwischennutzung Ebertplatz“ verbleiben 60.000 Euro 
in 2023, in 2023/2024 ergänzt um 50.000 Euro, die im Rahmen des Finanzausschussbe-
schlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 „Interimsnutzung Ebertplatz“ zugesetzt wurden 
und deren Freigabe zeitnah per Beschluss herbeigeführt werden soll.  
Die restlichen 40.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig im Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung bereitgestellt. Die Deckung er-
folgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teilergebnisplan des Muse-
umsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, Teilplanzeile 13 („Umzugsmittel 
Richartzstr. 2-4“).  
Die Durchführung des Projekts „Zwischennutzung Ebertplatz“ ist trotz der vorliegenden Mit-
telumschichtung sichergestellt. 
 
Begründung der Dringlichkeit

5 
Durch die Terminierung der für den Prozess entscheidenden Kreativwerkstatt Ende März 
2023, deren Auswertung und den erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess 
konnte die Vorlage erst nach Ablauf der Fristen eingebracht werden. Ein Beschluss über die 
Verwendung der Finanzmittel ist zwingend erforderlich, um das Kulturprogramm auf dem 
Neumarkt ab Juni 2023 realisieren zu können.

Anlage 3, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Kunst und Kultur 02.05.2023

3596 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon: (0221) 221-23657 
Fax:  (0221) 221-24141 
E-Mail: DEZVII-Session@STADT -
KOELN.DE 
Datum: 03.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur  vom 02.05.2023  
öffentlich 
4.3 Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf 
dem Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Auf-
wertung des Neumarkt-Areals 
1232/2023 
I. Abstimmung über den mündlichen Antrag der FDP-Fraktion 
 
Herr Deutsch bittet um folgende Ergänzung im Änderungsantrag bei Ziffer 3:  
 
Beschluss: 
Die Finanzierung dieses Konzeptes soll aus gesamtstädtischen Mitteln erfolgen, damit 
diese Intervention mit gesamtstädtischen Anspruch nicht auf Dauer zulasten etatisier-
ter Kulturmittel der Freien Szene gehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über den geänderten Änderungsantrag 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt für die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem 
Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neu-
markt-Areals 
 
1. die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergebnisplan des 
Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen, hier aus der Position „Zwischennutzung Ebertplatz“ in 
Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 
2. die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 im 
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung.

Die Deckung erfolgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem 
Teilergebnisplan des Museumsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museums-
referat, Teilplanzeile 13 („Umzugsmittel Richartzstr. 2-4“). 
 
Ergänzung um Ziffer 3: 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Folgejahre ein kuratorisches Konzept für 
das Kunst-und Kulturprogramm am Neumarkt zu erstellen. Die Finanzierung die-
ses Konzeptes soll aus gesamtstädtischen Mitteln erfolgen, damit diese Interven-
tion mit gesamtstädtischen Anspruch nicht auf Dauer zulasten etatisierter Kultur-
mittel der Freien Szene gehen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III. Abstimmung über die so geänderte Vorlage 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt für die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem 
Neumarkt als Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neu-
markt-Areals 
1. die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teilergebnisplan 
des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 
15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „Zwischennutzung Ebert-
platz“ in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 und  
2. die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 
2023 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kultur-
förderung. Die Deckung erfolgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 
2023 aus dem Teilergebnisplan des Museumsreferates aus der Produktgruppe 
0401 - Museumsreferat, Teilplanzeile 13 („Umzugsmittel Richartzstr. 2-4“). 
3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Folgejahre ein kuratorisches Konzept für 
das Kunst-und Kulturprogramm am Neumarkt zu erstellen. Die Finanzierung 
dieses Konzeptes soll aus gesamtstädtischen Mitteln erfolgen, damit diese In-
tervention mit gesamtstädtischen Anspruch nicht auf Dauer zulasten etatisierter 
Kulturmittel der Freien Szene gehen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1_Dringlichkeitsentscheidung BV 1

12730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1232/2023/1 
Freigabedatum 
02.05.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Finanzierung der Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als 
Teilprojekt der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Durch die Terminierung der für den Prozess entscheidenden Kreativwerkstatt Ende März 
2023, deren Auswertung und den erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozess 
konnte die Vorlage erst nach Ablauf der Fristen eingebracht werden. Ein Beschluss über die 
Verwendung der Finanzmittel ist zwingend erforderlich, um das Kulturprogramm auf dem 
Neumarkt ab Juni 2023 realisieren zu können.  
 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Umsetzung eines Kunst- und Kulturprogramms auf dem Neumarkt als Teilprojekt 
der gesamtstädtischen Initiative zur Aufwertung des Neumarkt-Areals soll starten mit 
der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 40.000 Euro im Haushaltsjahr 2023 im 
Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung. Die 
Deckung erfolgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teilergeb-
nisplan des Museumsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, Teil-
planzeile 13 („Umzugsmittel Richartzstr. 2-4“). 
  
Die Bezirksvertretung Innenstadt lehnt die anderweitige Verwendung von Zuschussmit-
teln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kultur-
förderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen aus der Position „Zwischennut-
zung Ebertplatz“ in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 ab und bittet die Verwal-
tung, hier eine alternative Gegenfinanzierung vorzuschlagen. 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
02.05.2023  zugestimmt mit Ände-
rung (s.o.) 
 gez. Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 gez. Leitner 
2. stellv. Bezirksbürger-
meister

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  80.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Hinweis: Die parallel eingebrachte Mitteilung des Dezernates III – Mobilität (Vorlagen Nr. 
1111/2023, Projektfortschritt „NEUmarkt – temporäre Maßnahmen zur Aufwertung des Neu-
markts“) fasst den aktuellen Stand der Verbesserungsmaßnahmen für den Neumarkt zusam-
men.  
Kultur auf dem Neumarkt als Teilprojekt der Aufwertung 
Ziel der Kulturarbeit auf dem Neumarkt – ebenso wie der weiteren städtischen Maßnahmen – 
ist, dass der Platz im Laufe der kommenden Jahre eine neue Aufenthaltsqualität erhält, weg 
von der reinen Verkehrs-/Transferfläche oder einem Ort für punktuelle, schwerpunktmäßig 
kommerzielle Einzelveranstaltungen. Die Platzfläche soll auch als Ort der Kultur, der Begeg-
nung und des Diskurses wahrgenommen, besucht und in die Mitte bürgerlicher Nutzung zu-
rückgeführt werden. Längere Verweilzeiten und ein stärker durchmischtes Publikum werden 
deshalb angestrebt. Möglichst viele Interessierte und andernorts aktive Kulturakteur*innen 
sollten in die Kulturplanung miteinbezogen und Möglichkeiten eigenen Handelns angeboten 
werden. Den derzeitigen Verhältnissen vor Ort könne so entgegengetreten werden: Denn 
Kunst und Kultur sind selbstverständlicher Bestandteil eines urbanen und zeitgemäßen 
Selbstverständnisses der Bürger*innen und bieten Gelegenheit zu mehr realem Austausch 
und Begegnung der Stadtgesellschaft.  
Genehmigungsrechtlicher Kontext

3 
 
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Platznutzungskonzept ermöglicht nur eine be-
grenzte Anzahl an größeren (Kultur-)Veranstaltungen pro Jahr. Für 2023 sind noch fünf Zeit-
fenster zur Bespielung mit größeren Events, Maßnahmen oder Kunstaktionen offen. Hinzu 
kommt die Möglichkeit, einen am Platzrand installierten temporären Pavillon täglich zu nutzen. 
Dabei sind bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Der Neumarkt bietet überdies, einvernehmlich mit dem Platznutzungskonzept, die Möglichkeit, 
untertägig Kunst und Kultur auch außerhalb des Pavillons zu zeigen. Hierzu muss der/die 
Veranstalter*in oder der/die Kunstschaffende eine Veranstaltung von maximal 4 Stunden an-
melden. 
Personal und Finanzen  
Da eine Aktivierung des Platzes in der Kürze der Zeit durch die Kulturverwaltung nur dann 
möglich ist, wenn vorhandene Finanzmittel und Personal repriorisiert werden, erfolgt der vor-
liegende Vorschlag einer finanzneutralen Umschichtung von Mitteln aus dem Dezernat VII - 
Kunst und Kultur sowie dem Kulturamt zugunsten des Neumarkts.  
Konzept zur Aufwertung des Neumarkts  
Von der Kulturverwaltung wurde die Umsetzungsplanung für eine kulturelle Aktivierung des 
Neumarkts in vier Schritte/Phasen unterteilt.  
 
1./2. Phase (bis Mitte Mai 2023):  
 
Vorbereitung und Umsetzung der Kreativwerkstätten (24.03.2023 und 28.04.2023) 
mit Kreativen, zuständigen städtischen Ämtern sowie Stakeholdern; Auswertung der 
Kreativwerkstätten und konkrete Umsetzungsvorschläge für vorgebrachte Ideen und 
Anregungen; Abstimmung der kulturellen Schwerpunkte und ggf. Erarbeitung von 
Open Calls; Entscheidungen über erste Kulturformate; Sicherstellung Budget und 
Personal; Vergaben und Vorlagen 
 
3. Phase (perspektivisch ab Mai/Juni 2023):  
 
Öffentliche Kommunikation zu den Ergebnissen der Phase 2, zu ersten Veranstaltun-
gen und dem Pavillon der Künstlerin Erika Hock 
 
4. Phase (bis 3. Quartal 2025):  
 
Fortlaufendes Roll-Out bis zur Errichtung des fest installierten Hauptpavillons (Gast-
ronomie, Kultur + Soziales); operative Umsetzung der kommunizierten und geneh-
migten künstlerischen Interventionen auf dem Neumarkt; Erarbeitung eines Konzep-
tes zur Bespielung im dann eingespielten Kreativteam  
 
 
In Verfahren, Umsetzung und Organisationsform orientiert sich das Projekt „Kultur am NEU-
markt“ am Vorbild der Zwischennutzung des Ebertplatzes. 
Am 24. März 2023 fand eine halbtägige Kreativwerkstatt Neumarkt mit 50 Teilnehmer*innen 
u.a. aus Stadtverwaltung, Kunst und Kultur, Stakeholdern, Anliegern, Neumarkt- Kümme-
rern*innen und Polizei in den Räumen der VHS am Neumarkt statt. Die Ergebnisse werden 
derzeit ausgewertet und bilden die Grundlage für ein zweites Treffen am 28. April 2023. Im 
Fall eines positiven Beschlusses können einige der gesammelten Ideen ab Ende Mai/Anfang 
Juni 2023 bereits in die Umsetzung gehen. 
Die dazu benötigten Mittel in Höhe von 80.000 Euro sollen nach derzeitigem Planungsstand in 
folgende Projekte und Vorhaben/Ideen fließen: 
 Eine möglichst intensive, d.h. tägliche Bespielung des temporären Pavillons der Kölner 
Künstlerin Erika Hock, in dem u.a. Lesungen, Gespräche, Vorträge und Film-/ Fotovorfüh-
rungen stattfinden können. Die Aufstellung des Pavillons ist zum Beginn der Sommerferi-
en geplant - für eine Dauer von zwei Monaten (Programmstart: 27. Juni 2023). Der Pavil-

4 
 
lon ist ein verhältnismäßig witterungsunabhängiger und somit Planungssicherheit geben-
der Ankerpunkt auf dem Platz.  
 Drei bis fünf größere Open Air-Kulturveranstaltungen und/oder künstlerische Interventio-
nen auf der Platzmitte sowie ergänzend kurzfristige, kleinere Interventionen unter vier 
Stunden (laut Anforderungen des Platznutzungskonzeptes des Ordnungsamtes)  
 Bis Anfang November bietet außerdem der viele Meter lange Bauzaun, der die Brunnen-
baustelle umgibt, eine Potentialfläche. Es gibt Vorschläge, wie mit diesem Baustellenzaun 
kreativ umgegangen werden kann. Je nach vorhandenem Budget können Projektvorha-
ben bzw. Visualisierungen realisiert werden.  
 Außerdem sollen mit den Finanzmitteln Ideen von mobilen Ausstellungs- und Sitzflächen 
weiterentwickelt und der Bau erster Module ermöglicht werden. 
 Das nötige externe Personal zur operativen Koordination wird ebenfalls aus dem Budget 
honoriert werden. Parallel ist geplant, aus dem Team des Teilprojektes „Kultur am NEU-
markt“ ein handlungsfähiges Kompetenzteam aus der Mitte der Kreativwerkstatt zu etab-
lieren, das sich, analog zum Ebertplatz, ganz funktional um die operative Unterstützung 
aller kulturellen Interventionen auf dem Neumarkt kümmert. 
 
In den kommenden Monaten sollen außerdem jene Projekte, Aktionen und Schwerpunkte 
weiterentwickelt werden, die dann Eingang in das Kulturprogramm 2024 finden. Wichtig ist, 
die Maßnahmen aus dem Bereich Kultur nicht als Solitär zu sehen. Sie funktionieren nur im 
Zusammenspiel mit den weiteren, parallel initiierten Maßnahmen der Bereiche Mobilität, 
Stadtraum und Soziales (neue Wegeverbindungen, die Wiederbelebung des Brunnens, eine 
Gastronomie), die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden und dadurch Verbesserungen her-
beiführen.  
Auswirkungen für die Maßnahmen am Ebertplatz 
Alle geplanten Maßnahmen können bis dato finanziert werden. Dies wurde möglich durch Sy-
nergien, die zwischen der Planung Neumarkt und Ebertplatz entstehen. Zudem sind 2023 auf 
dem Ebertplatz Projekte präsent, die bereits über eine Programmförderung durch die Stadt 
Köln aus einem anderen Mittelbudget verfügen, wie z.B. Sommerblut oder Internationale Pho-
toszene. Hinzu kommen in diesem Jahr Projekte, die auch umfangreichere Drittmittel mitbrin-
gen, wie das Projekt der TH Köln, die in Kooperation mit den Kunsträumen und Zwischennut-
zer*innen (stadt-)räumliche Installationen entwickeln. Die Umschichtung des Programmbud-
gets vom Ebertplatz in Richtung Neumarkt wurde mit den Zwischennutzer*innen vom Ebert-
platz, die sich auch in die Kreativwerkstatt Neumarkt Ende März mit ihren Erfahrungen einge-
bracht haben, besprochen. 
 
Finanzierung: 
Insgesamt werden 80.000 Euro für die Umsetzung des Projektes im Haushaltsjahr 2023 benö-
tigt. Die benötigten Mittel stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 - Kulturförderung 
in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht zur Verfügung.  
Daher schlägt die Verwaltung in Höhe von 40.000 Euro eine temporäre, haushaltsneutrale 
Inanspruchnahme von Transfermitteln des Kulturamtes vor. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haus-
haltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung ver-
bindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teil-
planzeile 15 - Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen-
dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde. Über eine abweichende Verwendung ent-
scheidet der zuständige Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht im Rahmen des § 41 
Abs. 1 GO NRW dem Rat obliegt. 
Für die Mittelverwendung sollen aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produkt-
gruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Einzel-
position „Zwischennutzung Ebertplatz“, Mittel in Höhe von bis zu 40.000 Euro im Jahr 2023 
anderweitig verwendet bzw. haushaltsneutral in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen des gleichen Teilergebnisplans umgeschichtet werden.  
Ergänzender Hinweis: Für das Projekt „Zwischennutzung Ebertplatz“ verbleiben 60.000 Euro 
in 2023, in 2023/2024 ergänzt um 50.000 Euro, die im Rahmen des Finanzausschussbe-
schlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 „Interimsnutzung Ebertplatz“ zugesetzt wurden

5 
 
und deren Freigabe zeitnah per Beschluss herbeigeführt werden soll.  
Die restlichen 40.000 Euro werden im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßig im Teilergebnisplan 
des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung bereitgestellt. Die Deckung er-
folgt aus entsprechenden Minderaufwendungen in 2023 aus dem Teilergebnisplan des Muse-
umsreferates aus der Produktgruppe 0401 - Museumsreferat, Teilplanzeile 13 („Umzugsmittel 
Richartzstr. 2-4“).  
Die Durchführung des Projekts „Zwischennutzung Ebertplatz“ ist trotz der vorliegenden Mit-
telumschichtung sichergestellt.

Beratungsverlauf (4)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
02.05.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1232/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.04.2023
Erstellt
12.04.2023 18:34