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1955/2022

Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022

Beschlussvorlage Ausschuss 02.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022, TOP 7.5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

1467 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1955/2022
Stand: 22.02.2023 
Sachstandsbericht  
Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die in der Begründung beschriebene Aus-
weitung des Angebots auf der Buslinie 505 der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft 
mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Ausweitung soll zunächst auf zwei Jahre 
befristet werden und zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 in Kraft treten. 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Rhein-
Sieg-Kreis (RSK) die Fahrgastentwicklung in 1,5 Jahren ab dem Umsetzungszeit-
punkt zu bewerten und das Angebot gegebenenfalls zu modifizieren oder wieder 
einzustellen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen 
Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 
3. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung des Verkehrsver-
bunds Rhein-Sieg (VRS). Die Mehrkosten betragen 80.000 Euro pro Jahr. 
4. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem RSK, für 
eine dauerhafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts V erhandlungen über eine Be-
teiligung an den Betriebskosten mit den ansässigen Unternehmen aufzunehmen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 umgesetzt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1677 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es gibt in diesem Fall keine Varianten, die 
abzuwägen sind, sondern den Vorschlag 
einer Taktverdichtung anhand von 
erhobenen Fahrgastzahlen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

10669 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1955/2022 
Freigabedatum 
 02.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die in der Begründung beschriebene Ausweitung des 
Angebots auf der Buslinie 505 der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbe-
zirk Porz aus. Die Ausweitung soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden und zum Fahr-
planwechsel im Dezember 2022 in Kraft treten. 
 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis 
(RSK) die Fahrgastentwicklung in 1,5 Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt zu bewerten und 
das Angebot gegebenenfalls zu modifizieren oder wieder einzustellen. Die Verwaltung wird 
den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 
 
3. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung des Verkehrsverbunds 
Rhein-Sieg (VRS). Die Mehrkosten betragen 80.000 Euro pro Jahr. 
 
4. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem RSK, für eine dauer-
hafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts Verhandlungen über eine Beteiligung an den Be-
triebskosten mit den ansässigen Unternehmen aufzunehmen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage 
uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Alternative: 
 
Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen eine Ausweitung des Angebots auf der Linie 505 aus. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 
Verkehrsausschuss 27.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    in 2022: 3.400 €    
ab 2023: jährlich 80.000     € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Die Buslinie 505 verkehrt grenzüberschreitend zwischen den ÖPNV-Knotenpunkten Wahn Bf und 
Spich Bf. Ihre Aufgabe liegt in der Anbindung der beiden großen, miteinander zusammengewachse-
nen Gewerbegebiete in Lind (Stadt Köln) und Spich (Stadt Troisdorf) an die S-Bahn-Linien S12 und 
S19. Der Betrieb der Linie ist vom Rhein-Sieg-Kreis (RSK) an die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft 
mbH (RSVG) betraut. 
Gemäß VRS-Erhebung 2018 wird die Linie 505 von ca. 580 Fahrgästen pro Werktag genutzt. Zum 
Zeitpunkt der Erhebung verkehrte die Linie im Stundentakt. In Lastrichtung wiesen die Fahrten eine 
hohe Auslastung mit Spitzen von bis zu 60 Fahrgästen auf, was aufgrund der sehr eingeschränkten 
Verfügbarkeit des Angebotes bemerkenswert ist. Gegen die Lastrichtung bzw. außerhalb der Haupt-
verkehrszeiten gibt es aufgrund der Ausrichtung auf den Berufsverkehr nur eine geringe Nachfrage. 
Auf Initiative eines großen ortsansässigen Unternehmens mit über 2000 Mitarbeitern gab es zum Jah-
reswechsel 2018/19 eine Abstimmung mit dem RSK, das Angebot auf der Linie 505 in den Hauptver-
kehrszeiten (HVZ) nachfragegerecht zu verstärken. Zum 01.01.2020 konnten daraufhin durch die 
Umschichtung von Verkehrsleistungen einzelne zusätzliche Fahrten nachmittags umgesetzt werden

3 
(30‘-Takt zwischen ca. 14 und 16 Uhr). Mangels Fahrzeugverfügbarkeit waren aber weitergehende 
Verbesserungen seinerzeit noch nicht möglich. Das Angebot wird den Bedürfnissen des Berufsver-
kehrs auch mit Blick auf die große Zahl der Arbeitsplätze daher bislang nicht gerecht. So verkehrt die 
Linie 505 in der HVZ morgens nur stündlich und der Takt nachmittags ist nicht zum 20-Minuten-Takt 
der S-Bahn kompatibel. Für wahlfreie Fahrgäste stellt der Bus keine relevante Mobilitätsalternative 
dar. 
Geplante Maßnahmen 
Taktverdichtung 
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgt im RSK eine Neustrukturierung des Troisdorfer 
Busnetzes, im Zuge dessen das Leistungsangebot erheblich ausgebaut wird. Die Linie 505 soll dabei 
auf Troisdorfer Seite modifiziert werden, indem der Arbeitsplatzschwerpunkt „Camp Spich“ zusätzlich 
mit eingebunden und gleichzeitig der Takt in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Dadurch ste-
hen zusätzliche Fahrzeug- und Personalkapazitäten der RSVG zur Verfügung, mit denen auch das 
Angebot auf Kölner Seite verbessert werden kann. 
Auf Grundlage dieser Beschlussfassung ist für die Linie 505 in den HVZ (ca. 5:30-8:30 Uhr und 
13:00-18:00 Uhr) passend zur S-Bahn ein 20-Minuten-Takt vorgesehen. Außerhalb der HVZ soll zur 
Gewährleistung einer Grundanbindung bis ca. 22:00 Uhr stündlich gefahren werden, wobei die 
abendlichen Schichtwechselzeiten in den Gewerbegebieten berücksichtigt werden. Am Wochenende 
ist weiterhin kein Betrieb vorgesehen. 
Der RSK und die Stadt Köln beabsichtigen, das verbesserte Angebot anhand von Fahrgastzahlen 
nach 1,5 Jahren zu evaluieren, um die Wirksamkeit der Maßnahme beurteilen und das Angebot bei 
Bedarf zum Fahrplanwechsel 2024 anzupassen oder gegebenenfalls wieder einstellen zu können. 
Haltestellen 
Flankierend zu den betrieblichen Maßnahmen sollen im Gewerbegebiet Lind die Standorte der Halte-
stellen optimiert werden, um den Fahrgästen kürzere Fußwege zu ermöglichen. Es ist die Verlegung 
der vorhandenen Haltestelle „Niederkasseler Straße“ (2 Haltekanten) in Richtung Frankfurter Straße 
sowie die Einrichtung einer neuen Haltestelle (2 Haltekanten) auf der Niederkasseler Straße auf Höhe 
Am Grott vorgesehen. Der Linienweg der Linie 505 bleibt dabei unverändert.  
Die Haltestellen werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch und noch nicht barriere-
frei eingerichtet. Es werden lediglich durch die RSVG Haltestellenmaste aufgestellt bzw. vorhandene 
Maste versetzt. Ggf. sind seitens der Stadt Köln geringfügige Anpassungsarbeiten (z.B. Pol-
ler/Schilder setzen, Markierung) vorzunehmen.  
Die Planung und der endgültige barrierefreie Ausbau erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt entspre-
chend der vorhandenen Personalkapazitäten. Entsprechende Baubeschlüsse werden den politischen 
Gremien in separaten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
Finanzierung 
Betriebskosten 
Auf Grundlage der vorliegenden Planung würde sich auf Kölner Stadtgebiet eine Mehrleistung von rd. 
41.000 km pro Jahr ergeben. Gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS ist die Stadt Köln grund-
sätzlich verpflichtet, die auf ihrem Stadtgebiet anfallenden Betriebskosten für vereinbarte interlokale 
Verkehre zu finanzieren; es sei denn, es wird eine abweichende Regelung vereinbart.  
Die interlokalen Verkehre werden gemäß VRS-Zweckverbandssatzung mit Durchschnittskosten ver-
rechnet (derzeit rd. 2 Euro pro km), so dass für die Stadt Köln ab 2023 Mehrkosten von rd. 
80.000 Euro pro Jahr entstehen. Dieser Wert berücksichtigt bereits durchschnittliche Einnahmeanteile 
des RSVG-Gesamtverkehrs und ist insofern unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Linie im 
Gewerbegebiet Lind. Da die Taktverdichtung für die Buslinie 505 bereits zum Fahrplanwechsel im 
Dezember 2022 erfolgen soll, fallen für das Jahr 2022 zusätzliche Aufwendungen von 3.400 Euro für 
die Stadt Köln an.  
Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen für 2022 i. H. v. rd. 3.400 Euro stehen im Haushaltsplan 
2022 im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (Teilplanzeile 15 - Transferauf-

4 
wendungen) zur Verfügung. Die ab 2023 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 
80.000 Euro wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
2023/2024ff. (inkl. Mittelfristplanung) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch 
Umschichtungen, vorsehen. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls im Teilergebnisplan 1202 Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen). 
Für eine dauerhafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts sieht die Verwaltung zusammen mit dem 
RSK vor, in Gespräche mit den großen ansässigen Unternehmen zur Mitfinanzierung dieses ausge-
weiteten Betriebsangebotes zu gehen. 
Infrastrukturkosten 
Die im Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen 
der Haltestellenmaste sind durch die RSVG in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt.  
Die darüber hinaus eventuell noch anfallenden Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Stra-
ßenland (z. B. Poller, Markierung) werden derzeit auf rd. 2.500 Euro geschätzt und sind konsumtiv 
bereitzustellen. Hierfür stehen für die in 2022 durchzuführenden Arbeiten (Provisorien und Anpassun-
gen) im Hpl. 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege und Plätze in der Teilplanzeile 13 (Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen) Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für den 
Fall, dass die Arbeiten ganz oder teilweise erst im Jahr 2023 erfolgen können, wird das Dezernat für 
Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 innerhalb des dann zugewie-
senen Budgets entsprechende Mittel im Hj. 2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Die im Rahmen des endgültigen barrierefreien Ausbaus der Haltestellen anfallenden investiven Aus-
zahlungen werden derzeit auf ca. 120.000 Euro geschätzt und werden voraussichtlich aus der ÖPNV-
Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. Hierzu erfolgen separate Baubeschlüsse in zukünfti-
gen Jahren. Die notwendigen Veranschlagungen erfolgen dementsprechend zu gegebener Zeit im 
Rahmen zukünftiger Hpl.-Aufstellungsprozesse.  
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz 
bewertet werden. 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1955/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.08.2022
Erstellt
08.06.2022 18:13