1955/2022
Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023
1467 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
1955/2022
Stand: 22.02.2023
Sachstandsbericht
Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die in der Begründung beschriebene Aus-
weitung des Angebots auf der Buslinie 505 der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft
mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Ausweitung soll zunächst auf zwei Jahre
befristet werden und zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 in Kraft treten.
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Rhein-
Sieg-Kreis (RSK) die Fahrgastentwicklung in 1,5 Jahren ab dem Umsetzungszeit-
punkt zu bewerten und das Angebot gegebenenfalls zu modifizieren oder wieder
einzustellen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen
Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.
3. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung des Verkehrsver-
bunds Rhein-Sieg (VRS). Die Mehrkosten betragen 80.000 Euro pro Jahr.
4. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem RSK, für
eine dauerhafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts V erhandlungen über eine Be-
teiligung an den Betriebskosten mit den ansässigen Unternehmen aufzunehmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 umgesetzt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
1677 Zeichen
Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es gibt in diesem Fall keine Varianten, die abzuwägen sind, sondern den Vorschlag einer Taktverdichtung anhand von erhobenen Fahrgastzahlen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
10669 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1955/2022 Freigabedatum 02.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Taktverdichtung der Buslinie 505 (RSVG) - Fahrplanwechsel 2022 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss spricht sich für die in der Begründung beschriebene Ausweitung des Angebots auf der Buslinie 505 der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbe- zirk Porz aus. Die Ausweitung soll zunächst auf zwei Jahre befristet werden und zum Fahr- planwechsel im Dezember 2022 in Kraft treten. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem Rhein-Sieg-Kreis (RSK) die Fahrgastentwicklung in 1,5 Jahren ab dem Umsetzungszeitpunkt zu bewerten und das Angebot gegebenenfalls zu modifizieren oder wieder einzustellen. Die Verwaltung wird den politischen Gremien in diesem Fall einen Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. 3. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS). Die Mehrkosten betragen 80.000 Euro pro Jahr. 4. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, zusammen mit dem RSK, für eine dauer- hafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts Verhandlungen über eine Beteiligung an den Be- triebskosten mit den ansässigen Unternehmen aufzunehmen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die Bezirksvertretung Porz der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Alternative: Der Verkehrsausschuss spricht sich gegen eine Ausweitung des Angebots auf der Linie 505 aus. Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Verkehrsausschuss 27.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. in 2022: 3.400 € ab 2023: jährlich 80.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Die Buslinie 505 verkehrt grenzüberschreitend zwischen den ÖPNV-Knotenpunkten Wahn Bf und Spich Bf. Ihre Aufgabe liegt in der Anbindung der beiden großen, miteinander zusammengewachse- nen Gewerbegebiete in Lind (Stadt Köln) und Spich (Stadt Troisdorf) an die S-Bahn-Linien S12 und S19. Der Betrieb der Linie ist vom Rhein-Sieg-Kreis (RSK) an die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) betraut. Gemäß VRS-Erhebung 2018 wird die Linie 505 von ca. 580 Fahrgästen pro Werktag genutzt. Zum Zeitpunkt der Erhebung verkehrte die Linie im Stundentakt. In Lastrichtung wiesen die Fahrten eine hohe Auslastung mit Spitzen von bis zu 60 Fahrgästen auf, was aufgrund der sehr eingeschränkten Verfügbarkeit des Angebotes bemerkenswert ist. Gegen die Lastrichtung bzw. außerhalb der Haupt- verkehrszeiten gibt es aufgrund der Ausrichtung auf den Berufsverkehr nur eine geringe Nachfrage. Auf Initiative eines großen ortsansässigen Unternehmens mit über 2000 Mitarbeitern gab es zum Jah- reswechsel 2018/19 eine Abstimmung mit dem RSK, das Angebot auf der Linie 505 in den Hauptver- kehrszeiten (HVZ) nachfragegerecht zu verstärken. Zum 01.01.2020 konnten daraufhin durch die Umschichtung von Verkehrsleistungen einzelne zusätzliche Fahrten nachmittags umgesetzt werden 3 (30‘-Takt zwischen ca. 14 und 16 Uhr). Mangels Fahrzeugverfügbarkeit waren aber weitergehende Verbesserungen seinerzeit noch nicht möglich. Das Angebot wird den Bedürfnissen des Berufsver- kehrs auch mit Blick auf die große Zahl der Arbeitsplätze daher bislang nicht gerecht. So verkehrt die Linie 505 in der HVZ morgens nur stündlich und der Takt nachmittags ist nicht zum 20-Minuten-Takt der S-Bahn kompatibel. Für wahlfreie Fahrgäste stellt der Bus keine relevante Mobilitätsalternative dar. Geplante Maßnahmen Taktverdichtung Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgt im RSK eine Neustrukturierung des Troisdorfer Busnetzes, im Zuge dessen das Leistungsangebot erheblich ausgebaut wird. Die Linie 505 soll dabei auf Troisdorfer Seite modifiziert werden, indem der Arbeitsplatzschwerpunkt „Camp Spich“ zusätzlich mit eingebunden und gleichzeitig der Takt in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Dadurch ste- hen zusätzliche Fahrzeug- und Personalkapazitäten der RSVG zur Verfügung, mit denen auch das Angebot auf Kölner Seite verbessert werden kann. Auf Grundlage dieser Beschlussfassung ist für die Linie 505 in den HVZ (ca. 5:30-8:30 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) passend zur S-Bahn ein 20-Minuten-Takt vorgesehen. Außerhalb der HVZ soll zur Gewährleistung einer Grundanbindung bis ca. 22:00 Uhr stündlich gefahren werden, wobei die abendlichen Schichtwechselzeiten in den Gewerbegebieten berücksichtigt werden. Am Wochenende ist weiterhin kein Betrieb vorgesehen. Der RSK und die Stadt Köln beabsichtigen, das verbesserte Angebot anhand von Fahrgastzahlen nach 1,5 Jahren zu evaluieren, um die Wirksamkeit der Maßnahme beurteilen und das Angebot bei Bedarf zum Fahrplanwechsel 2024 anzupassen oder gegebenenfalls wieder einstellen zu können. Haltestellen Flankierend zu den betrieblichen Maßnahmen sollen im Gewerbegebiet Lind die Standorte der Halte- stellen optimiert werden, um den Fahrgästen kürzere Fußwege zu ermöglichen. Es ist die Verlegung der vorhandenen Haltestelle „Niederkasseler Straße“ (2 Haltekanten) in Richtung Frankfurter Straße sowie die Einrichtung einer neuen Haltestelle (2 Haltekanten) auf der Niederkasseler Straße auf Höhe Am Grott vorgesehen. Der Linienweg der Linie 505 bleibt dabei unverändert. Die Haltestellen werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nur provisorisch und noch nicht barriere- frei eingerichtet. Es werden lediglich durch die RSVG Haltestellenmaste aufgestellt bzw. vorhandene Maste versetzt. Ggf. sind seitens der Stadt Köln geringfügige Anpassungsarbeiten (z.B. Pol- ler/Schilder setzen, Markierung) vorzunehmen. Die Planung und der endgültige barrierefreie Ausbau erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt entspre- chend der vorhandenen Personalkapazitäten. Entsprechende Baubeschlüsse werden den politischen Gremien in separaten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. Finanzierung Betriebskosten Auf Grundlage der vorliegenden Planung würde sich auf Kölner Stadtgebiet eine Mehrleistung von rd. 41.000 km pro Jahr ergeben. Gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS ist die Stadt Köln grund- sätzlich verpflichtet, die auf ihrem Stadtgebiet anfallenden Betriebskosten für vereinbarte interlokale Verkehre zu finanzieren; es sei denn, es wird eine abweichende Regelung vereinbart. Die interlokalen Verkehre werden gemäß VRS-Zweckverbandssatzung mit Durchschnittskosten ver- rechnet (derzeit rd. 2 Euro pro km), so dass für die Stadt Köln ab 2023 Mehrkosten von rd. 80.000 Euro pro Jahr entstehen. Dieser Wert berücksichtigt bereits durchschnittliche Einnahmeanteile des RSVG-Gesamtverkehrs und ist insofern unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Linie im Gewerbegebiet Lind. Da die Taktverdichtung für die Buslinie 505 bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgen soll, fallen für das Jahr 2022 zusätzliche Aufwendungen von 3.400 Euro für die Stadt Köln an. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen für 2022 i. H. v. rd. 3.400 Euro stehen im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (Teilplanzeile 15 - Transferauf- 4 wendungen) zur Verfügung. Die ab 2023 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von jährlich 80.000 Euro wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024ff. (inkl. Mittelfristplanung) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls im Teilergebnisplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen). Für eine dauerhafte Finanzierung des 20-Minuten-Takts sieht die Verwaltung zusammen mit dem RSK vor, in Gespräche mit den großen ansässigen Unternehmen zur Mitfinanzierung dieses ausge- weiteten Betriebsangebotes zu gehen. Infrastrukturkosten Die im Rahmen der Einrichtung der provisorischen Haltestellen anfallenden Kosten für das Aufstellen der Haltestellenmaste sind durch die RSVG in den jährlichen Betriebskosten berücksichtigt. Die darüber hinaus eventuell noch anfallenden Kosten für Anpassungsarbeiten im öffentlichen Stra- ßenland (z. B. Poller, Markierung) werden derzeit auf rd. 2.500 Euro geschätzt und sind konsumtiv bereitzustellen. Hierfür stehen für die in 2022 durchzuführenden Arbeiten (Provisorien und Anpassun- gen) im Hpl. 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege und Plätze in der Teilplanzeile 13 (Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen) Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Für den Fall, dass die Arbeiten ganz oder teilweise erst im Jahr 2023 erfolgen können, wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023/2024 innerhalb des dann zugewie- senen Budgets entsprechende Mittel im Hj. 2023, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die im Rahmen des endgültigen barrierefreien Ausbaus der Haltestellen anfallenden investiven Aus- zahlungen werden derzeit auf ca. 120.000 Euro geschätzt und werden voraussichtlich aus der ÖPNV- Pauschale gem. § 11 ÖPNVG NRW refinanziert. Hierzu erfolgen separate Baubeschlüsse in zukünfti- gen Jahren. Die notwendigen Veranschlagungen erfolgen dementsprechend zu gegebener Zeit im Rahmen zukünftiger Hpl.-Aufstellungsprozesse. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1955/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 08.06.2022 18:13