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4119/2023

Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 8.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Oeffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Fahrradstraßennetz Kalk

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5421 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4119/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Kalk  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im 
Stadtbezirk Kalk. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Kalk (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskonzept 
Kalk (0878/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Rad-
verkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zu-
künftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzu-
stand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares 
Radverkehrsnetz, das den Bezirk Kalk mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und inner-
bezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebün-
delt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahr-
radstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bilden somit 
einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Kalk.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
 
Die Umsetzung des Fahrradstraßenkonzeptes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit ho-
her Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwi-
ckelt werden. 
 
Fahrradstraße im Sinne der StVO: 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.

3 
Das Netzkonzept als Zielkonzept: 
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Kalk ist das Radverkehrskonzept 
Kalk, das Fahrradstraßenkonzept Kalk sowie die RadPendlerRouten-Netz Köln (dieses wurde 
in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstellung der zukünfti-
gen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichtigung des Radver-
kehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zusammenhängen-
des, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Kalk mit den benachbar-
ten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radver-
kehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und komfortabel 
befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Kalk intensiv 
mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert.  
Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei 
Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelplanungen wird die Bezirksver-
tretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstra-
ßenplanungen wird die Bezirksvertretung Kalk erneut beteiligt. 
 
Das geplante Fahrradstraßenkonzept umfasst 107 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 
47,7 km. 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Kalk bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der 
Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von 
Fahrradstraßen im Bezirk Kalk. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative 
zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu ei-
ner möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi-
ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2: Fahrradstraßenkonzept Kalk

Anlage 1 Oeffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Fahrradstraßennetz Kalk

549 Zeichen

Fahrradstraßenkonzept
Bestand Fahrradstraße
Potenzielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf
Prinzipiell als Fahrradstraße geeignet
 Radverkehrshauptnetz
Gelbes Netz
Grünes Netz
Grünes Netz (geplant)
straßenunabhängige Verbindung
Fahrradstraßenkonzept Kalk Anlage 2
Stand: 15.12.2023 © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dl-de/by-2-0, Datengrundlagen: ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: dl-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-Mitwirkende (License: ODbL). Stand: Januar 2023  
Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4119/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.01.2024
Erstellt
18.12.2023 10:47