V/0870/2011
Eisenbahner-Sportverein Schwarz-Weiß Münster 1927 e. V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
5294 Zeichen
V/0870/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Eisenbahner-Sportverein Schwarz-Weiß Münster 1927 e. V.; hier: Baukostenzuschuss zur Sanierung der Abwassersammel- und Hebeanlage Beratungsfolge 30.11.2011 Sportausschuss Entscheidung 08.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung I. Sachentscheidung 1.1 Die Stadt Münster bewilligt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup in ihrer Sitzung am 08.12.2011 dem Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß 1927 e. V. für die Sanierung der Hebeanlage auf seiner Tennisanlage 3.786,52 € Baukostenzuschuss. 2. Die Stadt Münster bewilligt den Baukostenzuschuss nach Beschlusspunkt 1.1 unter der Voraussetzung, dass der Eisenbahner-Sportverein Schwarz-Weiß Münster 1927 e. V. di e Tennisanlage mindestens noch 25 Jahre für Sportzwecke nutzen wird. 3. Die Stadt Münster zahlt dem Eise nbahner Sportverein Schwarz-Weiß 1927 e. V. den nach Beschlusspunkt 1.1 bewilligten Zuschuss nach dem nachgewiesenen Baufortschritt inne rhalb der Fristen der Sportförder- richtlinie. 4. Die Stadt Münster behält sich Änderungen beim gem. Beschlusspunkt 1.1 bewilligten Zuschuss für den Fall vor, dass nach ihrer Zuschussent- scheidung Änderungen zu den Antr agsvoraussetzungen oder dem Bau- projekt bekanntwerden. II. Die Finanzierung der be willigte n Baukostenzuschüsse Die Stadt Münster finanziert den Bauk ostenzuschuss nach Beschlusspunkt Zif- fer 1.1 aus den städtischen Mitteln, die 2011 im Teilergebnisplan Produktgrup- pe 0801 Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung stehen. Vorlagen-Nr.: V/0870/2011 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0870/2011 1. Vereinsbauten und städtische Förderung Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Sportvereine aus dem Sportetat Bau- kostenzuschüsse für Baumaßnahmen auf den Vereinsanlagen. Grundlage ist die Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Der Eisenbahner-Sport-Verein Münster 1927 e. V. hatte im September einen Defekt an der Abwassersammel- und Hebeanlage seiner Tennisanlage. Um den Betrieb der Sportanlage zu sichern, musste die technische Anlage kurzfristig durch Fachkräfte wieder in Gang gebracht werden. Der Verein hatte am 29.09.2011 bei der Stadt einen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand bean- tragt und die Genehmigung, die Arbeiten unverzüglich in Auftrag geben zu dürfen, ohne eine mögliche städtische Förderung zu gefährden. Der Sportaus- schuss hatte ihm am 05.10.2011 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Über den Baukostenzuschuss wird der Sportausschuss voraussichtlich im Sommer 2013 entscheiden. In der Zwischenzeit muss der Verein seinen Aufwand ohne Zuschuss finanzieren. Er hat die Arbeiten durch- führen lassen und Handwerkerrechnungen bezahlt. 2. Städtische Zuschüsse Die Stadt Münster finanziert die Baukostenzuschüsse und Zuschüsse für sozial- integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit, die sie Sportvereinen bewilligt, aus den Ermächtigungen im Haushaltsplan bei der Produktgruppe 0801, „Sportentwicklung, Sportanlagen und Sportstätten“ in der Zeile 15, Transfer- aufwendungen. 2011 standen mit dem Etat 368.000 € laufende Mittel für die Vereinsförderung bereit. Mit der Beschlussfassung über die 2011 förderfähigen Vereinsanträge bewilligte der Sportausschuss am 16.06.2011 (Beschlussvorlage Nr. V/0213/2011) die Mittel bis auf 5.230 €. Diese Restmittel stehen bis zum Bu- chungsschluss 2011 für Bauprojekte bereit, die seit der Zuschussvergabe im Juni zuschussfähig wurden. Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeiten an der Abwassersammel- und Hebe- anlage des Eisenbahner-Sportverein Münster 1927 e. V. bereits 2011 zu för- dern, da die Arbeiten unter besonderer Dringlichkeit standen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein 50% Baukostenzuschuss als Höchstförderung zu be- willigen und den Zuschuss aus den v. g. Restmitteln zu finanzieren. Der Zu- schuss soll bis zum Buchungsschluss 2011 an den Verein gezahlt werden. Nach Bauende wird der Eisenbahner-Sport-Verein Münster 1927 e. V. seinen tatsächlichen Aufwand für die Baumaßnahmen belegen. Die Verwaltung prüft dann, welcher Aufwand förderfähig ist und legt dem entsprechend den Bau- kostenzuschuss fest. Belegt der Eisenbahner-Sport-Verein Münster 1927 e. V. weniger Aufwand als für die o. g. Zuschussentscheidung geschätzt wurde, re- duziert sich der städtische Baukostenzuschuss; belegt er sachlich begründeten Mehraufwand, wird der Sportausschuss ggf. über eine weitere Förderung ent- scheiden. - 3 - V/0870/2011 Gegenstand der städtischen Sportförderung ist u. a. eine 25jährige Bindungs- frist für den Baukostenzuschuss. Nutzt der Eisenbahner-Sportverein Münster 1927 e. V. die Tennisanlage nicht bis zum Jahr 2036, wird die Stadt eine antei- lige Rückforderung der Förderung prüfen. Der Verein hat einen Erbbaurechts- vertrag mit der Stadt bis zum Jahr 2060. 3. Wahrung der Vereinsinteressen Die Verwaltung stimmte die Beschlussvorschläge mit dem Arbeitskreis Ver- einseigene Anlagen im Stadtsportbund Münster e. V., der Interessenvertretung der Münsteraner Sportvereine, ab. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0870/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37