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Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1552/2018 vom 17.05.2018

Stand: Am 04.06.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1552/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt Frau Stephanie Ollig zur stellvertretenden Schriftführerin für den Rest der die Wahlperiode 2014 – 2020 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 GO NW. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 52 Abs. 1 GO NW bestellen die Bezirksvertretungen die Schriftführer/innen und ihre Stellvertreter/innen. Die Schriftführerin Frau Martina Werner ist in eine andere Dienststelle gewechselt. Seit November 2017 übernimmt die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wieder Frau Miriam Paßmann. Die Verwaltung schlägt vor, dass Frau Ollig die Stellvertretung für die bestellte Schriftführerin Frau Miriam Paßmann für den Rest der Wahlperiode 2014 – 2020 übernimmt.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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