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1552/2018

Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.06.2018, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1188 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1552/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bestellt Frau Stephanie Ollig zur stellvertretenden Schriftführerin 
für den Rest der die Wahlperiode 2014 – 2020 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 GO 
NW. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
In Anwendung des § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m § 52 Abs. 1 GO NW bestellen die Bezirksvertretungen die 
Schriftführer/innen und ihre Stellvertreter/innen. 
 
Die Schriftführerin Frau Martina Werner ist in eine andere Dienststelle gewechselt.  
Seit November 2017 übernimmt die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Rodenkirchen wieder 
Frau Miriam Paßmann. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dass Frau Ollig die Stellvertretung für die bestellte Schriftführerin Frau 
Miriam Paßmann für den Rest der Wahlperiode 2014 – 2020 übernimmt.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1552/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.05.2018
Erstellt
09.05.2018 13:21