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V/0220/2026

Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen in 2026

Vorlagen 26.03.2026

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 30.04.2026, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10488 Zeichen

V/0220/2026 
V/0220/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie 
Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen in 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   21.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   30.04.2026 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss beschließt für das Jahr 2026 folgende Maßnahmen: 
 
a. Austausch Kunstrasenbelag auf der Sportanlage August-Schepers-Straße in Münster-
Ost in Höhe von rd. 275.000 Euro. 
b. Aufstellung und Lieferung von drei Fertiggaragen für die Unterbringung der Pflegema-
schinen und für die Technik der Beregnungsanlage an der Sportanlage Feldstiege in 
Nienberge in Höhe von rd. 51.000 Euro. 
c. Aufstellung und Lieferung von zwei Fertiggaragen für die Unterbringung der Pflegema-
schinen an der Sportanlage Wienburgstraße in Münster-Mitte in Höhe von rd. 38.000 
Euro. 
d. Sanierung/Umgestaltung des Eingangsbereiches inklusive zusätzlicher Fahrradstell-
plätze an der Sportanlage Grevingstraße in Münster-Mitte in Höhe von rd. 22.500 Eu-
ro. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die übrigen Mittel der Investitionsmaßnahme 0400 
„Baukosten städtische Sportanlagen“ in Höhe von rd. 1.360.000 Euro für die Maßnahme 
Sportzentrum Roxel an der Tilbecker Straße 34 (V/0791/2024) verwendet werden. 
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auch für das Jahr 2026 ein Budget für diverse 
Kleinreparaturen im Umfang von 80.000 € eingerichtet worden ist. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem 
Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat.  
Sportamt 
 
02.04.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Westermann  
Telefon: 492-5237 
WestermannJu@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0220/2026 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Zeile 13 Aufwendung für Sach - und 
Dienstleistungen  
2026 80.000 Budget für Klein -
reparaturen auf 
Sportanlagen 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen  
   
Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen     
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2026 1.746.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind im 
Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe konsumtiv und investiv vollständig veran-
schlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Mit Schreiben vom 05. März 2007 brachten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion sowie 
der FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt ent-
wickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ ein. 
 
Ziel dieses Antrags war es, den Stadtsportbund Münster e. V. als Dachorganisation der münster-
schen Sportvereine sowie als Interessenvertretung des Sports in Münster frühzeitig und angemessen 
in die Vorbereitung von Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie zur allgemeinen Sport-
förderung einzubinden. 
 
Zu der Berichtsvorlage „Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemein-
samer Verantwortung“ (V/1064/2007), in der die Verwaltung ihre Überlegungen zu einem künftigen 
Verfahren dargestellt hat, fasste der Sportausschuss in der Sitzung am 04.03.2008 folgenden Be-
schluss, der die Grundlage des sog. 3-Millionen-Topfs1 darstellt: 
 
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
1 Dieser Sportfördertopf, der verschiedene Haushaltspositionen des Finanz - und Ergebnisplans umfasst und 
daher virtueller Art ist, unterliegt regelmäßigen Schwankungen. 2008 hatte der Topf eine Größe von 2 Mio. Eu-
ro, im Rahmen der „Nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik“ sollte er für die Jahre 2013 bis 2017 anwach-
send bis zu 145.000 Euro reduziert werden ( V/0702/2012). Dieser Konsolidierungsbeschluss wurde aber bereits 
zum Haushaltplan für das Jahr 2014 aufgehoben und der Topf auf eine Größe von 2,5 Mio. Euro erhöht. Zum 
Haushalt 2018 wurde der Topf dann auf 3 Mio. Euro ausgeweitet. Ein 3,5 Millionen -Euro-Topf, wie ihn der An-
trag an den Rat ( A-R/0007/2026) nennt, besteht weder betragsmäßig noch nominell.

- 3 - 
V/0220/2026 
2. Die Sportverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Stadtsportbund einen Maßnah-
menkatalog zu erarbeiten. Dieser soll insbesondere die Festschreibung von Neu-, Ausbau- 
und Sanierungsmaßnahmen umfassen und im Sportbudget der Stadt Münster mit einem jähr-
lichen Haushaltsansatz von bis zu 2 Mio. € bis einschließlich 2010 abgebildet werden.  
 
3. Größere Sportbaumaßnahmen, die sich aus der Fortschreibung der Sportstättenentwick-
lungsplanung ergeben, unterliegen dem regulären parlamentarischen Verfahren. Diese Maß-
nahmen stehen unter ausdrücklichem Haushaltsvorbehalt und dürfen den Zielen der Haus-
haltskonsolidierung nicht entgegenstehen.  
 
Für das Haushaltsjahr 2026 sollen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen beschlossen werden. 
 
 
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung:  
 
 
a. Austausch des Kunstrasenbelages auf der Sportanlage August-Schepers-Str. (Saxonia Müns-
ter) in Münster-Ost. 
 
Der vorhandene Kunstrasenbelag, eingebaut im Jahr 2013, muss altersbedingt ausgetauscht werden. 
Die Kunstrasenfasern sind stark abgespielt. Gerade bei Feuchtigkeit ist der Belag sehr schnell und 
glatt, sodass die Fußballer*innen keinen richtigen Halt mehr auf dem Belag haben. Kleinere Repara-
turarbeiten im Unterbau sind vor der Verlegung des neuen Kunstrasenbelages notwendig. Die Kosten 
für den Austausch des Kunstrasenbelages liegen bei ca. 275.000€. 
 
 
b. Aufstellung und Lieferung von drei Fertiggaragen für die Unterbringung der Pflegemaschinen 
und für die Technik der Beregnungsanlage an der Sportanlage Feldstiege in Nienberge 
 
Das ehemalige Freibadgebäude in Nienberge wurde bereits vollständig abgerissen.  
Eine neue Gymnastikhalle ist an gleicher Stelle gerade i n Planung. Zu dem ehemaligen Freibadge-
bäude gehörten auch zwei Garagen, die aus Fertigteilelementen zusammengesetzt waren. Dem Zu-
stand und dem Alter entsprechend wurden diese beiden Garagen im Zuge der Abrissarbeiten abge-
baut und entsorgt. 
Damit zukünftig, u.a. die dem Verein zur Verfügung gestellten Pflegemaschinen und die Technik der 
Beregnungsanlage untergebracht werden können, sollen drei Fertiggaragen geliefert und aufgestellt 
werden. Die Kosten i.H.v. 51.000 € beinhalten u.a. das Aufstellen und die Lieferung der Garagen, die 
Versorgung der Garagen mit Strom, Beleuchtung sowie den Umbau der Beregnungsanlage und Erd- 
und Pflasterarbeiten. 
 
 
c. Aufstellung und Lieferung von zwei Fertiggaragen für die Unterbringung der Pflegmaschinen 
an der Sportanlage Wienburgstraße in Münster-Mitte. 
 
Durch die Festlegung, auf der Fläche der Sportanlage Wangeroogeweg zukünftig Bebauung zu er-
möglichen, fehlt es an Unterstellmöglichkeiten für städtische Pflegemaschinen. An der Sportanlage 
Wienburgstraße sollen dauerhaft zu diesem Zweck zwei Garagen aufgestellt werden. Neben der Lie-
ferung und dem Aufstellen der Garagen  werden die Garagen mit Strom und Beleuchtung ausgestat-
tet. Die Kosten liegen bei ca. 38.000 €.

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V/0220/2026 
d. Sanierung/Umgestaltung des Eingangsbereiches inklusive zusätzlicher Fahrradstellplätze an 
der Sportanlage Grevingstraße in Münster-Mitte. 
 
Im Eingangsbereich zur Sportanlage sind Schäden in den Pflasterflächen und der Zaunanlage fest-
gestellt worden. Es fehlen Fahrradständer, die, soweit es die Größe der Fläche zulässt, nachgerüstet 
werden sollen. Die angrenzenden, unbefestigten Flächen, auf denen sich aktuell noch Zuschau-
er*innen an Spieltagen des Vereins aufhalten, sollen durch die Umgestaltung des Eingangsbereiches 
entfallen. Stattdessen soll für das Publikum eine  neue Sitzmöglichkeit angrenzend entstehen. Es 
werden Erd-, Pflaster und Zaunbauarbeiten ausgeführt. 
 
Die Kosten für die Umgestaltung des Eingangsbereiches liegen bei ca. 22.500 €.  
 
 
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung: 
 
An der Bezirkssportanlage Roxel ist eine umfassende Sanierung der 400 -m-Laufbahn einschließlich 
der zugehörigen Segmente sowie des Rasenspielfeldes erforderlich. In diesem Zusammenhang wird 
auch die Beregnungsanlage erneuert. Da die Wasserversorgung für die Beregnung seit etwa zwei 
Jahren nicht mehr über das städtische Hallenbad sichergestellt werden kann, ist die Herstellung eines 
neuen Wasseranschlusses zwingend notwendig. 
 
Zudem ist vorgesehen, die technische Infrastruktur für den Betrieb der Beregnungsanlage sowie der 
Flutlichtanlage künftig in zwei hierfür zu errichtenden Garagen unterzubringen. Im Norden der Anlage 
entstehen zudem neben einem Pumptrack, ein Kleinspielfeld sowie eine multifunktionale Anlage für 
Beachvolleyball, Beachfußball und Beachhandball. Die Beachanlage am Hallenbad wird saniert.  
 
Die Umsetzung dieser Gesamtmaßnahme ist bereits durch die Vorlage V/0791/2024 beschlossen 
worden. Die in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen dienen somit der weiteren Konkretisierung 
und finanziellen Abwicklung der bereits politisch beschlossenen Maßnahme. 
 
Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1.360.000 € werden zur Finanzierung dieser Maßnahme einge-
setzt. 
 
Zu Punkt 3 der Sachentscheidung: 
 
Zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebs sind jeweils kleine Reparaturmaßnahmen an 
Sportanlagen bei Vorliegen jeglicher Art von Schäden in der Regel kurzfristig notwendig. Es handelt 
sich um Reparaturmaßnahmen u.a. an Kunstrasenplätzen, Pflasterflächen, Zaunanlagen oder Bereg-
nungsanlagen. Im Stadtgebiet Münster sind ca. 75 Großspielfelder, 50 Schulsportaußenanlagen so-
wie weitere Sportanlagen wie Tennisplätze und Beachanlagen vorhanden. Hierfür werden 80.000 € 
vorgehalten. 
 
Zu Punkt 4 der Sachentscheidung: 
 
Vor dem Hintergrund des Beschlusses über die Vorlage V/1064/2007 – „Stadtsportbund und Stadt 
entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ wurde der in dieser Vorlage enthaltene Be-
schlussvorschlag im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, 
um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. 
 
In Vertretung 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.04.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2026 Sportausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Tilbecker Straße 34
  • Wienburgstraße
  • August-Schepers-Straße
  • Grevingstraße
  • Wangeroogeweg
  • Feldstiege

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Details

Aktenzeichen
V/0220/2026
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2026
Erstellt
26.03.2026 11:46