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3836/2018

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 22.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

7219 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer 22.11.2018 
 3836/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 22.11.2018 
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln 
Anfrage der Ratsgruppe BUNT (AN/1643/2018)  
 
Zum 1. Februar dieses Jahres trat die 2017 in Deutschland ratifizierte Istanbul -Konvention in Kraft. 1 
Diese sieht einen umfassenden Schutz von Frauen und Mädchen gegen geschlechtsspezifische G e-
walt vor und ist nach ihrem U nterzeichnungsort Istanbul benannt. Im Jahr 2011 haben sich in der 
Stadt am Bosporus viele Staaten auf ein gemeinsames internationales Vorgehen im Kampf gegen 
Gewalt an Mädchen und Frauen verständigt und dabei auch Definitionen und Mindestanforderungen 
formuliert. Die Bundesrepublik ist einer der Istanbul -Konventions-Forderungen durch die Strafrecht s-
reform von 2016 bereits nachgekommen, die das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht vo r-
sieht. Trotzdem besteht an vielen Punkten noch Nachholbedarf, und  ein signifikantes Absinken der 
Zahlen im Hell- und im Dunkelfeld ist zunächst nicht abzusehen. Dazu bedarf es einer konseque nten 
Überwachung von der Konvention entsprechenden Maßnahmen bzw. ihrer Einführung, des Schli e-
ßens von Versorgungslücken und nicht zuletzt eines prinzipiellen Kulturwandels auf allen gesel l-
schaftlichen Ebenen. 
  
Die Ratsgruppe BUNT bittet um Beantwortung folgender Frage: 
 
Mit welchen Maßnahmen und zugehörigen Finanzen verfolgt die Stadt Köln die Durchsetzung der in 
der Istanbul-Konvention beschlossenen Mindeststandards für ein Leben ohne Gewalt für Frauen und 
Mädchen? 
 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln 
 
Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu 
tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung 
zu bieten. 
 
Die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein 
wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat bereits frühzeitig mit seinem Beschluss vom 18.11.2000 „Keine Toleranz 
für Gewalt an Frauen“ den Willen bekundet, in Köln ein Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen 
                                                 
1  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/deutschland-ratifiziert-istanbul-konvention/119928

2 
 
Frauen und Kinder geächtet wird und Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von 
Gewalt entwickelt und ausgebaut werden. Unerlässlich ist hierzu eine kontinuierliche Aufklärungs- 
und Öffentlichkeitsarbeit. 
2011 hat die Stadt Köln die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf 
lokaler Ebene unterzeichnet.  
Im 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan hat sie zum Themenfeld „Partysicherheit für Jungen und 
Mädchen“ 29, im Handlungsfeld „Gewalt in häuslichen Partnerschaften“ 19 konkrete Maßnahmen 
formuliert, die zur Zeit umgesetzt werden.  
Der Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ unter der Leitung der Gleichstellungsbeauftragten arbei-
tet seit Jahren zu allen Facetten von Gewalt gegen Frauen. Er führt Schulungen „Häusliche Gewalt: 
Erkennen und Dokumentieren von Gewaltverletzungen“ in Krankenhäusern, Krankenpflegeschulen 
etc. durch. Jedes Jahr findet zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen eine öffentlichkeits-
wirksame Aktion statt (2018: am 26.11.2018 im DOMFORUM: Informationsveranstaltung mit Filmbei-
trägen, Infoständen und Begleitprogramm). 
Das Netzwerk „Häusliche Gewalt“ unter der Federführung des Jugendamtes sorgt zudem für ein ef-
fektives Vorgehen im polizeilichen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialen Bereich. Die beiden 
Kölner Gewaltschutzzentren stehen hier in kontinuierlichem Austausch und effektiver Zusammenar-
beit mit unterschiedlichen Institutionen (u.a. Polizei, Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, 
Kinderschutzbund, autonome Fraueneinrichtungen).  
In Köln bestehen zwei autonome Frauenhäuser des Vereines Frauen helfen Frauen e.V. mit jeweils 
10 Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen. Die Stadt Köln finanziert die Personal- und Sachkosten 
für den Betrieb der Frauenhäuser (unter Berücksichtigung von Zuschüssen des Landes). Es ist beab-
sichtigt, die Platzzahl für Frauen in einem Frauenhaus von derzeit 10 Plätzen auf insgesamt 16 Plätze 
durch einen Neubau zu erhöhen (Baubeginn 2019). 
Ausgewählte Mädchen- und Frauenberatungsstellen erhalten eine jährliche Förderung aus dem Sozi-
aletat der Stadt Köln. 
Darüber hinaus hat sich nach den Silvestervorfällen 2015/2016 unter Beteiligung des Amtes für 
Gleichstellung ein breites Bündnis, die Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt, gegründet. Sie 
macht verstärkt auf das Thema „Sicherheit für Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum“ aufmerk-
sam und initiiert Projekte, die die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen im 
öffentlichen Raum erhöhen. 
Im Rahmen des strategischen Handlungsfeldes „Sicherheit in Köln“ wurden beim Amt für Gleichstel-
lung personelle Ressourcen von zwei Stellen zugesetzt und ein jährliches Budget in Höhe von 40.000 
Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.  
 
Die Maßnahmen im Einzelnen: 
Entwicklung und Durchführung 
einer Plakatkampagne  
 
Kampagne „Die Würde von Frauen und Mädchen ist unan-
tastbar!“ unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeis-
terin 
 
Entwicklung und Umsetzung 
des Projektes „EDELGARD 
mobil“ 
Es wurde ein spezielles Hilfeangebot für Frauen und Mäd-
chen ins Leben gerufen. 
Das „EDELGARD mobil“ ist eine mobile Beratungsstelle 
bei Großveranstaltungen z. B. Silvester, Karneval, Kölner 
Lichter, 11.11.. Erfahrene Fachfrauen der Kölner Frauen-
beratungsstellen und der Mädchenberatung bieten unmit-
telbar Hilfe und Unterstützung bei sexuellen Übergriffen.

3 
 
Telefonisch ist es erreichbar unter 0221/221-27777. 
 
 
Entwicklung des Projektes 
„EDELGARD schützt“ 
In 2017 wurde das Projekt „EDELGARD schützt“ konzi-
piert. Es trägt zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl für 
Frauen und Mädchen in Köln und einer verbesserten Hil-
fesituation im öffentlichen Raum bei.  
„EDELGARD schützt“ sind ausgewählte Orte in Köln, an 
denen Frauen sich sicher fühlen können.  
„EDELGARD schützt“ bietet nicht nur beim Feiern und 
Ausgehen Schutz, sondern stellt langfristig „sichere Orte“ 
zu allen Tageszeiten zur Verfügung. Auch Frauen, die z. 
B. auf der Straße belästigt wurden, können sich an 
„EDELGARD schützt“ wenden. 
Das Projekt wird seit Januar 2018 umgesetzt. 
 
„EDELGARD informiert“ Bereitstellung vielfältiger Informationen zum Thema Si-
cherheit für Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum 
(CityCards, Megalight-Kampagne, Miniposter, Internetseite 
EDELGARD.koeln, Facebook, Flyer, Infokarten, Plakate in 
Geschäften, Anzeigen in Printmedien). 
 
Entwicklung und Umsetzung 
des Projektes „Nicht mit mir!“ 
Konzeption und Durchführung einer Informationsveranstal-
tung mit Workshop zum Thema (Party-) Sicherheit und 
sexuelle Belästigung.  
Pro Jahr werden drei Veranstaltungen in Kölner Schulen 
durchgeführt.  
Es wurde umfangreiches Infomaterial erstellt. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3836/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
22.11.2018
Erstellt
20.11.2018 11:35