Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3836/2018 vom 22.11.2018
Stand: Am 22.11.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/1/I/1 Vorlagen-Nummer 22.11.2018 3836/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 22.11.2018 Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln Anfrage der Ratsgruppe BUNT (AN/1643/2018) Zum 1. Februar dieses Jahres trat die 2017 in Deutschland ratifizierte Istanbul -Konvention in Kraft. 1 Diese sieht einen umfassenden Schutz von Frauen und Mädchen gegen geschlechtsspezifische G e- walt vor und ist nach ihrem U nterzeichnungsort Istanbul benannt. Im Jahr 2011 haben sich in der Stadt am Bosporus viele Staaten auf ein gemeinsames internationales Vorgehen im Kampf gegen Gewalt an Mädchen und Frauen verständigt und dabei auch Definitionen und Mindestanforderungen formuliert. Die Bundesrepublik ist einer der Istanbul -Konventions-Forderungen durch die Strafrecht s- reform von 2016 bereits nachgekommen, die das Prinzip „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht vo r- sieht. Trotzdem besteht an vielen Punkten noch Nachholbedarf, und ein signifikantes Absinken der Zahlen im Hell- und im Dunkelfeld ist zunächst nicht abzusehen. Dazu bedarf es einer konseque nten Überwachung von der Konvention entsprechenden Maßnahmen bzw. ihrer Einführung, des Schli e- ßens von Versorgungslücken und nicht zuletzt eines prinzipiellen Kulturwandels auf allen gesel l- schaftlichen Ebenen. Die Ratsgruppe BUNT bittet um Beantwortung folgender Frage: Mit welchen Maßnahmen und zugehörigen Finanzen verfolgt die Stadt Köln die Durchsetzung der in der Istanbul-Konvention beschlossenen Mindeststandards für ein Leben ohne Gewalt für Frauen und Mädchen? Beantwortung der Verwaltung: Umsetzung der Istanbul-Konvention in Köln Mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen. Der Rat der Stadt Köln hat bereits frühzeitig mit seinem Beschluss vom 18.11.2000 „Keine Toleranz für Gewalt an Frauen“ den Willen bekundet, in Köln ein Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen 1 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/deutschland-ratifiziert-istanbul-konvention/119928 2 Frauen und Kinder geächtet wird und Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt entwickelt und ausgebaut werden. Unerlässlich ist hierzu eine kontinuierliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. 2011 hat die Stadt Köln die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene unterzeichnet. Im 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan hat sie zum Themenfeld „Partysicherheit für Jungen und Mädchen“ 29, im Handlungsfeld „Gewalt in häuslichen Partnerschaften“ 19 konkrete Maßnahmen formuliert, die zur Zeit umgesetzt werden. Der Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ unter der Leitung der Gleichstellungsbeauftragten arbei- tet seit Jahren zu allen Facetten von Gewalt gegen Frauen. Er führt Schulungen „Häusliche Gewalt: Erkennen und Dokumentieren von Gewaltverletzungen“ in Krankenhäusern, Krankenpflegeschulen etc. durch. Jedes Jahr findet zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen eine öffentlichkeits- wirksame Aktion statt (2018: am 26.11.2018 im DOMFORUM: Informationsveranstaltung mit Filmbei- trägen, Infoständen und Begleitprogramm). Das Netzwerk „Häusliche Gewalt“ unter der Federführung des Jugendamtes sorgt zudem für ein ef- fektives Vorgehen im polizeilichen, strafrechtlichen, zivilrechtlichen und sozialen Bereich. Die beiden Kölner Gewaltschutzzentren stehen hier in kontinuierlichem Austausch und effektiver Zusammenar- beit mit unterschiedlichen Institutionen (u.a. Polizei, Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, Kinderschutzbund, autonome Fraueneinrichtungen). In Köln bestehen zwei autonome Frauenhäuser des Vereines Frauen helfen Frauen e.V. mit jeweils 10 Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen. Die Stadt Köln finanziert die Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Frauenhäuser (unter Berücksichtigung von Zuschüssen des Landes). Es ist beab- sichtigt, die Platzzahl für Frauen in einem Frauenhaus von derzeit 10 Plätzen auf insgesamt 16 Plätze durch einen Neubau zu erhöhen (Baubeginn 2019). Ausgewählte Mädchen- und Frauenberatungsstellen erhalten eine jährliche Förderung aus dem Sozi- aletat der Stadt Köln. Darüber hinaus hat sich nach den Silvestervorfällen 2015/2016 unter Beteiligung des Amtes für Gleichstellung ein breites Bündnis, die Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt, gegründet. Sie macht verstärkt auf das Thema „Sicherheit für Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum“ aufmerk- sam und initiiert Projekte, die die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl von Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum erhöhen. Im Rahmen des strategischen Handlungsfeldes „Sicherheit in Köln“ wurden beim Amt für Gleichstel- lung personelle Ressourcen von zwei Stellen zugesetzt und ein jährliches Budget in Höhe von 40.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen im Einzelnen: Entwicklung und Durchführung einer Plakatkampagne Kampagne „Die Würde von Frauen und Mädchen ist unan- tastbar!“ unter der Schirmherrschaft der Oberbürgermeis- terin Entwicklung und Umsetzung des Projektes „EDELGARD mobil“ Es wurde ein spezielles Hilfeangebot für Frauen und Mäd- chen ins Leben gerufen. Das „EDELGARD mobil“ ist eine mobile Beratungsstelle bei Großveranstaltungen z. B. Silvester, Karneval, Kölner Lichter, 11.11.. Erfahrene Fachfrauen der Kölner Frauen- beratungsstellen und der Mädchenberatung bieten unmit- telbar Hilfe und Unterstützung bei sexuellen Übergriffen. 3 Telefonisch ist es erreichbar unter 0221/221-27777. Entwicklung des Projektes „EDELGARD schützt“ In 2017 wurde das Projekt „EDELGARD schützt“ konzi- piert. Es trägt zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl für Frauen und Mädchen in Köln und einer verbesserten Hil- fesituation im öffentlichen Raum bei. „EDELGARD schützt“ sind ausgewählte Orte in Köln, an denen Frauen sich sicher fühlen können. „EDELGARD schützt“ bietet nicht nur beim Feiern und Ausgehen Schutz, sondern stellt langfristig „sichere Orte“ zu allen Tageszeiten zur Verfügung. Auch Frauen, die z. B. auf der Straße belästigt wurden, können sich an „EDELGARD schützt“ wenden. Das Projekt wird seit Januar 2018 umgesetzt. „EDELGARD informiert“ Bereitstellung vielfältiger Informationen zum Thema Si- cherheit für Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum (CityCards, Megalight-Kampagne, Miniposter, Internetseite EDELGARD.koeln, Facebook, Flyer, Infokarten, Plakate in Geschäften, Anzeigen in Printmedien). Entwicklung und Umsetzung des Projektes „Nicht mit mir!“ Konzeption und Durchführung einer Informationsveranstal- tung mit Workshop zum Thema (Party-) Sicherheit und sexuelle Belästigung. Pro Jahr werden drei Veranstaltungen in Kölner Schulen durchgeführt. Es wurde umfangreiches Infomaterial erstellt. gez. Reker
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz