Beleuchtung des Fußgängerweges am Lärmschutzwall in Porz-Lind hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 06.12.2016, TOP 8.2.2
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2119/2017 vom 06.07.2017
Stand: Am 26.09.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 2119/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.09.2017 Beleuchtung des Fußgängerweges am Lärmschutzwall in Porz-Lind hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 06.12.2016, TOP 8.2.2 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Beleuchtung des Fußgängerweges entlang des Lärmschutzwalls in Porz-Lind, zwischen der Nibelungenstraße und der Straße Am Linder Kreuz?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat zu den Beschlüssen in ihren Mitteilungen die Sachstände zu den Sitzungen am 02.06.2015 sowie 16.02.2016 dargestellt (Anlage 1 und 2). Neue Erkenntnisse liegen nicht vor, die die Verwaltung zu einer anderen Einschätzung gelangen lassen. An den dargestellten, vergangenen Sachständen wird bis auf weiteres festgehalten. -
Anlage 2- Mitteilung 16.02.2016
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/66/660/1 Vorlagen-Nummer 4133/2015 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.02.2016 Beleuchtung des Fußgängerweges am Lärmschutzwall in Porz-Lind, Beschluss der Bezirksvertretung in der Sitzung am 10.12.2015, hier: TOP 6.9 Beschlusstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Fußgängerweg entlang des Lärmschutzwalls in Porz-Lind zwi- schen der Nibelungenstraße und der Straße Am Linder Kreuz zeitnah mit einer Beleuchtungsanlage auszustatten, die es erlaubt, diesen Weg auch in der Dunkelheit gefahrlos zu nutzen. Auch im Hinblick auf die in diesem Bereich vorgesehene Bebauung ist die Einrichtung der Beleuch- tung unerzichtbar.“ Stellungnahme der Verwaltung: Hierzu verweist die Verwaltung auf ihre Stellungnahme zu der Sitzung am 02.06.2015, Session-Nr. 1581/2015. An diesem Sachstand wird bis auf weiteres festgehalten. Die vorgesehene Wohnbebauung ist abzuwarten. Die Verwaltung behält sich vor, dann eine neue Bewertung durchzuführen. -
Anlage 1- Mitteilung 02.06.2015
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Der Oberbürgermeister Dezernat, Dienststelle VI/66/660/1 Vorlagen-Nummer 1581/2015 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.06.2015 Beleuchtung des Fußgängerweges am Lärmschutzwall in Porz Lind hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 12.11.2013, TOP 6.1.7 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, den Fußgängerweg entlang des Lärmschutz- walls in Porz-Lind, zwischen der Nibelungenstraße und der Straße Am Linder Kreuz mit einer Be- leuchtungsanlage auszustatten, die es erlaubt, diesen Weg auch in der Dunkelheit gefahrlos zu nut- zen. Zur Vermeidung aufwendiger Kabelverlegungen und für einen wirtschaftlichen Betrieb ist die Installation solarbetriebener LED-Leuchten zu prüfen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Fußgängerweg befindet sich entlang einer anbaufreien Strecke (Ackerland) und ist von großen, dichten Bäumen bewachsen. Der dichte Grünwuchs würde hier an sich die Errichtung solarbetriebe- ner Leuchten verhindern. Nach Auskunft der RheinEnergie AG würde die Errichtung von Leuchtenmasten entlang des Weges Kosten in Höhe von ca. 24.000,- € verursachen. Jedoch ist auch hier die Errichtung einer normge- rechten Beleuchtung anhand des Baumwuchses erschwert möglich bzw. eine Beleuchtung dürfte gegen naturschutzrechtliche Belange sprechen. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Situation und der obigen Erkenntnisse sieht die Verwaltung nicht die Möglichkeit, diese anbaufreie Strecke zu beleuchten. In zumutbarer Entfernung stehen beleuchte- te, sichere Alternativen (über die Straßen Zu den Wiesen bzw. Viehtrift zum Linder Weg entlang zur Nibelungenstraße) zur Verfügung.
Beratungsverlauf
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26.09.2017
TOP 8.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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