Mandari Insight

AN/0791/2022

Änderungsantrag von Frau Bastian (FDP) "Änderung der Sondersatzung"

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 04.04.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.04.2022

Änderungsantrag FDP - Sondernutzungssatzung

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag FDP - Sondernutzungssatzung

1876 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Frau  
Bezirksbürgermeisterin  
Sabine Stiller  
Bezirksrathaus Porz 
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Tel: 02203/294227 
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
Köln, den 22. März 2022 
 
Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 
Hier: Änderungsantrag zur 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung (Vorlage 
0680/2022), Anlage 2 Gebührentarif, Ziffer 21.1 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
die FDP Porz bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Porz am 07.04.2022 zu setzen: 
 
Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie folgt geändert: 
 
Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller pro 
Fahrzeug/ Jahr in den Bezirken 10,00€. In der Innenstadt wird eine Gebühr von 
30,00 € erhoben. 
 
Begründung: 
Die vorgeschlagenen Gebühren in Höhe von 80,00-130,00 € sind aus Sicht der Freien 
Demokraten nicht verhältnismäßig und widersprechen dem Fahrrad- und 
Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2021, hier insbesondere 
Paragraph 30, (3): „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale 
Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird.“. 
 
Da die Verwaltung in Ziffer 21.2 für Leihfahrräder eine Gebühr von 10,00 € vorschlägt, sollte 
diese Gebühr ebenfalls für Elektrokleinstfahrzeuge gelten, damit hier eine Gleichbehandlung 
der individuellen Mobilität dargestellt wird. 
 
In der Innenstadt werden im Gegensatz zu den Außenbezirken die Elektrokleinstfahrzeuge 
eher als „Life-Style-Fahrzeug“ genutzt anstatt für die letzte Meile. Daher ist eine Gebühr von 
30,00€ analog der Bewohnerparkgebühr angemessen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen   
 
Elvira Bastian

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0791/2022
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
04.04.2022
Erstellt
06.04.2022 16:09