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0802/2020

Beantwortung einer Anfrage, AN/0195/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 09.03.2020, TOP 3.2.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3100 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/1000/13 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2020 
 0802/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage, AN/0195/2020 
Die FDP-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung am 09.03.2020 fol-
gende Anfrage gestellt: 
 
1. Inwieweit wird die Reinigung jeder Schule einzeln und individuell ausgeschrieben und inwie-
weit wird die Grundreinigung in den Sommerferien gesondert ausgeschrieben? 
2. Inwieweit wird bei der Reinigung von Schulen auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort ein-
gegangen (beispielsweise der Kammermusiksaal Humboldt-Gymnasium Köln mit seinen stoff-
bezogenen Sitzen und der hochwertigen Holzwandverkleidung oder Parkett in einigen Schu-
len)? 
3. Inwieweit werden die Reinigung und der allgemeine Pflegezustand regelmäßig kontrolliert? 
4. Inwieweit gibt es schon Erfahrungswerte von den verdoppelten Reinigungsintervallen (2x täg-
lich) an den Schulen? 
5. Inwieweit wird bereits bei Planung, Ausschreibung und Bau einer Schule auf den künftigen 
Pflegeaufwand und möglichst langlebige, unempfindliche und pflegeleichte Materialien Rück-
sicht genommen? 
 
Die Verwaltung nimmt zu diesen Fragen wie folgt Stellung: 
 
Zu 1: 
Für jede Schule wird ein separates Reinigungsaufmaß erstellt, in dem alle (zu reinigenden) Raumein-
heiten erfasst sind und in dem die Reinigungshäufigkeit dieser Räume festgelegt ist. In den Aufma-
ßen wird ebenfalls vermerkt, in welchen Räumen 1x jährlich die Grundreinigung durchzuführen ist. 
Insofern wird die Unterhalts- und Grundreinigung immer zusammen ausgeschrieben, aber individuell 
für jede Schule. 
 
Zu 2: 
Grundsätzlich gilt für alle Schulen der gleiche Standard hinsichtlich Reinigungshäufigkeit und -
umfang. Sofern es bei der Reinigung darüber hinaus allerdings spezifische Besonderheiten gibt (z.B. 
besonderer Bodenbelag oder Inventar), sind diese Informationen in der Regel in den Pflegeanleitun-
gen z.B. der Bodenhersteller/-verleger oder der Hersteller der Innenausstattung hinterlegt und werden 
als objektspezifische Besonderheit bei der Beauftragung bzw. Ausschreibung der Reinigung berück-
sichtigt 
 
Zu 3: 
Der Reinigungszustand in den Schulen wird zunächst (täglich) von den Hausmeistern überprüft. Bei 
Beschwerden erfolgt eine Meldung an den Servicebetrieb Reinigung und eine anlassbezogene Kon-
trolle durch den hiesigen Außendienst. Darüber hinaus führt der Servicebetrieb Reinigung turnusmä-
ßig aber auch eigene Kontrollen in allen Objekten durch. 
 
Zu 4:

2 
 
Seit Einführung der 2. WC-Reinigung ist festzustellen, dass das Beschwerdeaufkommen bezüglich 
der WC-Reinigung an Schulen stark nachgelassen hat. 
 
 
Zu 5: 
Die Belange der Reinigung werden in der Planung soweit möglich berücksichtigt und im Zweifel mit 
dem Fachamt abgestimmt. Darüber hinaus werden Materialien bzw. Bodenbeläge im Rahmen der 
Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln vorgegeben, die entsprechend geeignet sind. 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

09.03.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0802/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.03.2020
Erstellt
06.03.2020 10:27