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Beantwortung einer Anfrage, AN/0195/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0802/2020 vom 06.03.2020

Stand: Am 09.03.2020 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle /1000/13 Vorlagen-Nummer 06.03.2020 0802/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.03.2020 Beantwortung einer Anfrage, AN/0195/2020 Die FDP-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung am 09.03.2020 fol- gende Anfrage gestellt: 1. Inwieweit wird die Reinigung jeder Schule einzeln und individuell ausgeschrieben und inwie- weit wird die Grundreinigung in den Sommerferien gesondert ausgeschrieben? 2. Inwieweit wird bei der Reinigung von Schulen auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort ein- gegangen (beispielsweise der Kammermusiksaal Humboldt-Gymnasium Köln mit seinen stoff- bezogenen Sitzen und der hochwertigen Holzwandverkleidung oder Parkett in einigen Schu- len)? 3. Inwieweit werden die Reinigung und der allgemeine Pflegezustand regelmäßig kontrolliert? 4. Inwieweit gibt es schon Erfahrungswerte von den verdoppelten Reinigungsintervallen (2x täg- lich) an den Schulen? 5. Inwieweit wird bereits bei Planung, Ausschreibung und Bau einer Schule auf den künftigen Pflegeaufwand und möglichst langlebige, unempfindliche und pflegeleichte Materialien Rück- sicht genommen? Die Verwaltung nimmt zu diesen Fragen wie folgt Stellung: Zu 1: Für jede Schule wird ein separates Reinigungsaufmaß erstellt, in dem alle (zu reinigenden) Raumein- heiten erfasst sind und in dem die Reinigungshäufigkeit dieser Räume festgelegt ist. In den Aufma- ßen wird ebenfalls vermerkt, in welchen Räumen 1x jährlich die Grundreinigung durchzuführen ist. Insofern wird die Unterhalts- und Grundreinigung immer zusammen ausgeschrieben, aber individuell für jede Schule. Zu 2: Grundsätzlich gilt für alle Schulen der gleiche Standard hinsichtlich Reinigungshäufigkeit und - umfang. Sofern es bei der Reinigung darüber hinaus allerdings spezifische Besonderheiten gibt (z.B. besonderer Bodenbelag oder Inventar), sind diese Informationen in der Regel in den Pflegeanleitun- gen z.B. der Bodenhersteller/-verleger oder der Hersteller der Innenausstattung hinterlegt und werden als objektspezifische Besonderheit bei der Beauftragung bzw. Ausschreibung der Reinigung berück- sichtigt Zu 3: Der Reinigungszustand in den Schulen wird zunächst (täglich) von den Hausmeistern überprüft. Bei Beschwerden erfolgt eine Meldung an den Servicebetrieb Reinigung und eine anlassbezogene Kon- trolle durch den hiesigen Außendienst. Darüber hinaus führt der Servicebetrieb Reinigung turnusmä- ßig aber auch eigene Kontrollen in allen Objekten durch. Zu 4: 2 Seit Einführung der 2. WC-Reinigung ist festzustellen, dass das Beschwerdeaufkommen bezüglich der WC-Reinigung an Schulen stark nachgelassen hat. Zu 5: Die Belange der Reinigung werden in der Planung soweit möglich berücksichtigt und im Zweifel mit dem Fachamt abgestimmt. Darüber hinaus werden Materialien bzw. Bodenbeläge im Rahmen der Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln vorgegeben, die entsprechend geeignet sind. gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.2.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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