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V/0111/2026

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz

Vorlagen 05.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.03.2026, TOP 4.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1385 Zeichen

Anlage A zur V/0111/2026 
Kurzüberblick 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2026 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2026 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2154 Zeichen

V/0111/2026 
V/0111/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz wird wiedergewählt: 
 
Herr Dr. Eric Henn. 
 
Herr Dr. Henn ist 56 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Uppenberg/Mauritz. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Dr. Henn ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Uppenberg/Mauritz tätig und 
engagiert sich darüber hinaus im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). 
Seine Amtszeit endet im März 2026. Herr Dr. Henn hat sich erneut um dieses Amt beworben und 
steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für eine weitere 
Amtszeit zur Verfügung. 
Gegen eine Wiederwahl des Herrn Dr. Henn bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und der 
BDS Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement  
 
09.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt -muenster.de

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V/0111/2026 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Dr. Henn erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0111/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2026
Erstellt
05.02.2026 09:46