V/0111/2026
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz
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Anlage A
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Anlage A zur V/0111/2026 Kurzüberblick Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Uppenberg/Mauritz. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2026 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0111/2026 V/0111/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz Beratungsfolge 17.03.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster-Uppenberg/Mauritz wird wiedergewählt: Herr Dr. Eric Henn. Herr Dr. Henn ist 56 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Uppenberg/Mauritz. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Dr. Henn ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Uppenberg/Mauritz tätig und engagiert sich darüber hinaus im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS). Seine Amtszeit endet im März 2026. Herr Dr. Henn hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Gegen eine Wiederwahl des Herrn Dr. Henn bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und der BDS Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 09.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0111/2026 dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Dr. Henn erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0111/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.02.2026
- Erstellt
- 05.02.2026 09:46