V/1004/2004
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städt. Gebäude Fr
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - "HUK" - für wohnungslose Männer im städtischen Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 Beratungsfolge 19.01.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Das Übernachtungsangebot für wohnungslose Männer im Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 wird durch die „Bischof-Hermann-Stiftung“ und die „Selbsthilfe Reinhold Hach gGmbH“ fortgeführt. Über die Leistungen, ihre Vergütung sowie Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität wird eine Verein- barung gemäß gem. § 75 Abs. 3 SGB XII wird zwischen den Trägern und der Stadt abgeschlos- sen. Kosten/Folgekosten Für den Betrieb des Angebotes durch die unter Ziffer 1 benannten Träger entstehen Kosten in Hö- he von jährlich 167.951,- €. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der HHST 4100.730.0000.6 „Laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen“ zur Verfügung. Die Hilfe wird als Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne des 3. Kapitels des SGB XII als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Kosten der Unter- kunft) nach dem SGB II sowie als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Sinne der §§ 67 ff SGB XII erbracht. Vorlagen-Nr.: V/1004/2004 Auskunft erteilt: Herr Berkemeier Ruf: 492 50 31 E-Mail: BerkemeH@stadt-muenster.de Datum: 21.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Befristung keine Begründung: 1. Antrags- und Beschlusslage Seit dem 1.11.2003 wird das 2. Obergeschoss des Gebäudes Friedrich-Ebert-Str. 1 durch das Trägerkonsortium als Übernachtungsangebot betreut. Der Rat hat am 08.10.2003 mit Vorlage 639/2003 dieser - zunächst bis zum 31.10.2004 - befristeten Regelung zugestimmt mit der Maß- gabe, dass über die Entwicklung berichtet und ggf. anschließend notwendigerweise konzeptionelle Weiterentwicklungen und Modifizierungen empfohlen werden. Die Übertragung auf die freien Träger erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Einrichtung zuvor in städtischer Regie mit beauftragten Sicherheits- und Reinigungsdiensten geführt wurde. Die fehlen- den sozialpädagogischen Angebote, insbesondere im Rahmen der Beratung, der Kriseninterventi- on und der Vermittlung in das Hilfesystem hatten zu unerwünschten dauerhaften Aufenthalten und damit eher zu einer Verfestigung der Übergangssituation für die Menschen geführt. 2. Konzeptionelle Veränderungen und Auswirkungen Die Träger haben für den Halbjahreszeitraum Nov. 2003 – Mai 2004 für das jetzt benannte Ange- bot „Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung – HuK“ bereits im Juli 2004 den ersten Erfah- rungsbericht erstellt. In der Sitzung des ASG am 30.06.2004 wurde darüber mündlich berichtet. Der Abschlussbericht, der im wesentlichen statistische Auswertungen enthält, wurde jetzt fertigge- stellt und ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Der Charakter des niedrigschwelligen Übernachtungsangebotes wird durch die Schließung der Einrichtung tagsüber unterstrichen. Die Fluktuation der Bewohner konnte deutlich erhöht und Dau- eraufenthalte vermieden werden. Neben den veränderten Öffnungszeiten, dem optimierten Betreuungs- und Informationsangebot der sozialarbeiterischen Fachkraft, einem verstärkten Vermittlungsangebot in sonstige Angebote der Wohnungslosenhilfe etc. wurde insbesond ere auch deutlich, dass eine Nachbetreuung von Bewohnern in vielen Fällen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit durch die Mitarbeiter des HuK erforderlich ist. Es ist zu konstatieren, dass aufgrund der komplexen Problemlagen viele Woh- nungslose auch nach erfolgter Weitervermittlung weiterhin die „Nähe zur Szene“ suchen und sich nur langsam von den bekannten Angeboten der Wohnungslosenhilfe abnabeln können. Gerade diese Übergangsphase ist oftmals durch die sozialarbeiterische Fachkraft zu begleiten. Die Begrifflichkeiten „Aktivierung, Steuerung und Vermittlung“ beschreiben im wesentlichen die Aufgabenschwerpunkte des neuen Angebotes. Dieses Aufgabenspektrum ist zentraler Bestandteil eines professionellen Hilfeansatzes in der niedrigschwelligen Wohnungslosenhilfe. Die vorliegenden Arbeitsergebnisse verdeutlichen, dass tatsächlich in einem erheblichen Umfang – d.h. innerhalb eines Jahres von ca. 600 unterschiedlichen Bewohnern – eine Veränderung der Wohn/Aufenthaltssituation im HuK stattgefunden hat. Unter Berücksichtigung der bereits zu Beginn der Projektphase vorgenommenen Reduzierung der Unterbringungskapazitäten von 40 auf 30 Plätze und der Tatsache, dass die durchschnittliche Verweildauer der Bewohner sich auf 13 Tage verkürzte, ist fachlich derzeit eine weitere Reduzierung der Platzkapazitäten nicht geplant. - 3 - In regelmäßig stattfindenden Arbeitsgesprächen unter Beteiligung der Sozialverwaltung und der beiden Träger werden grundsätzliche Fragestellungen zur Optimierung von Arbeitsabläufen und besonderen Handlungsbedarfen etc. erörtert. 3. Veränderte Finanzierungsbedarfe Abweichend von der bisherigen kommunalen Finanzierung in Höhe von jährlich 129.847,- € beläuft sich ab dem 01.04.2005 der jährliche Finanzierungsbedarf auf 167.951,- €. Die nachvollziehbaren Mehraufwendungen sind im wesentlichen auf di e nicht mehr zur Verfügung stehenden Eigenmittel (Spenden) der Bischof – Hermann - Stiftung, den gestiegenen Personal- und nachgewiesenen Betriebskosten zurückzuführen. Die unausweichlichen Kostensteigerungen sind mit den Trägern intensiv diskutiert worden und sachlich und fachlich gerechtfertigt. Zum Vergleich: Die Stadt wand- te für den Betrieb der Einrichtung im Jahr 2002 156.300 € auf, die im wesentlichen für den Sicher- heitsdienst benötigt wurden. Die Kostenaufstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen. 4. Fazit und weiteres Verfahren In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2004 berichtete die Ver- waltung bereits über die ersten Erfahrungen. Die konzeptionelle Veränderung des Angebotes führ- te im Ergebnis zu der erwarteten höheren Fluktuation im Übernachtungsangebot, einer guten Ak- zeptanz des sozialarbeiterischen Angebotes und der Betreuung. Die Sicherheitslage und die Ord- nung im Gebäude wurden deutlich verbessert. Den besonderen sozialen Bedürfnissen der wohnungslosen Menschen einerseits und der kommu- nalen ordnungsbehördlichen Notwendigkeit entsprechende Angebote vorzuhalten andererseits, wird die „Bischof – Hermann – Stiftung“ und die „Selbsthilfe Reinhold Hach gGmbH“ durch den Betrieb des Übernachterangebotes gerecht. Verwaltung und Träger haben die Ergebnisse der Projektphase bilanziert. Die Träger sind bereit, zu den nachvollziehbaren geänderten Bedingungen die Einrichtung fortzuführen. Die Verwaltung wird mit den Trägern eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII abschließen und den Betrieb der Einrichtung somit – zeitlich unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende – vertragsmäßig absichern. Der Ausschuss wird periodisch durch die Verwaltung über etwaige Veränderungsbedarfe infor- miert. I.V. Dr. Klein
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Straße 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1004/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.12.2004
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37