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V/1004/2004

Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - HuK - für wohnungslose Männer im städt. Gebäude Fr

Vorlage 27.12.2004

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 16.02.2005, TOP 4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7333 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung - "HUK" - für wohnungslose Männer  im städtischen 
Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Das Übernachtungsangebot für wohnungslose Männer im Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 wird 
durch die „Bischof-Hermann-Stiftung“ und die „Selbsthilfe Reinhold Hach gGmbH“ fortgeführt. Über 
die Leistungen, ihre Vergütung sowie Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität wird eine Verein-
barung gemäß gem. § 75 Abs. 3 SGB XII wird zwischen den Trägern und der Stadt abgeschlos-
sen. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Für den Betrieb des Angebotes durch die unter Ziffer 1 benannten Träger entstehen Kosten in Hö-
he von jährlich 167.951,- €. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der HHST 4100.730.0000.6 „Laufende Leistungen 
außerhalb von Einrichtungen“ zur Verfügung. Die Hilfe wird als Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne 
des 3. Kapitels des SGB XII als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Kosten der Unter-
kunft) nach dem SGB II sowie als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im 
Sinne der §§ 67 ff SGB XII erbracht.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1004/2004 
Auskunft erteilt: 
Herr  Berkemeier 
Ruf: 
492 50 31 
E-Mail: 
BerkemeH@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
 
Befristung 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 
Seit dem 1.11.2003 wird das 2. Obergeschoss  des Gebäudes Friedrich-Ebert-Str. 1 durch das 
Trägerkonsortium als Übernachtungsangebot betreut. Der Rat hat am 08.10.2003 mit Vorlage 
639/2003 dieser - zunächst  bis zum 31.10.2004 -  befristeten Regelung zugestimmt mit der Maß-
gabe, dass über die Entwicklung berichtet und ggf. anschließend notwendigerweise konzeptionelle 
Weiterentwicklungen und Modifizierungen empfohlen werden.  
 
Die Übertragung auf die freien Träger erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Einrichtung zuvor in 
städtischer Regie mit beauftragten Sicherheits- und Reinigungsdiensten geführt wurde. Die fehlen-
den sozialpädagogischen Angebote, insbesondere im Rahmen der Beratung, der Kriseninterventi-
on und der Vermittlung in das Hilfesystem hatten zu unerwünschten dauerhaften Aufenthalten und 
damit eher zu einer Verfestigung der Übergangssituation für die Menschen geführt.  
 
 
2. Konzeptionelle Veränderungen und Auswirkungen 
 
Die Träger haben für den Halbjahreszeitraum Nov. 2003 – Mai 2004 für das jetzt benannte Ange-
bot „Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung – HuK“ bereits im Juli 2004 den ersten Erfah-
rungsbericht erstellt. In der Sitzung des ASG am 30.06.2004 wurde darüber mündlich berichtet. 
Der Abschlussbericht, der im wesentlichen statistische Auswertungen enthält, wurde  jetzt fertigge-
stellt und  ist als Anlage 1 
der Vorlage beigefügt. 
 
Der Charakter des niedrigschwelligen Übernachtungsangebotes  wird durch die Schließung der 
Einrichtung tagsüber unterstrichen. Die Fluktuation der Bewohner konnte deutlich erhöht und Dau-
eraufenthalte vermieden werden. 
 
Neben den veränderten Öffnungszeiten, dem optimierten Betreuungs- und Informationsangebot 
der sozialarbeiterischen Fachkraft, einem verstärkten Vermittlungsangebot in sonstige Angebote 
der Wohnungslosenhilfe etc. wurde insbesond ere auch deutlich, dass eine Nachbetreuung von 
Bewohnern in vielen Fällen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit durch die Mitarbeiter des HuK 
erforderlich ist. Es ist zu konstatieren, dass aufgrund der komplexen Problemlagen viele Woh-
nungslose auch nach erfolgter Weitervermittlung weiterhin die „Nähe zur Szene“ suchen und sich 
nur langsam von den bekannten Angeboten der Wohnungslosenhilfe abnabeln können. Gerade 
diese Übergangsphase ist oftmals durch die sozialarbeiterische Fachkraft zu begleiten. 
 
Die Begrifflichkeiten „Aktivierung, Steuerung und Vermittlung“ beschreiben im wesentlichen die 
Aufgabenschwerpunkte des neuen Angebotes. Dieses Aufgabenspektrum ist zentraler Bestandteil 
eines professionellen Hilfeansatzes in der niedrigschwelligen Wohnungslosenhilfe. 
 
Die vorliegenden Arbeitsergebnisse verdeutlichen, dass tatsächlich in einem erheblichen Umfang – 
d.h. innerhalb eines Jahres von ca. 600 unterschiedlichen Bewohnern – eine Veränderung der 
Wohn/Aufenthaltssituation im HuK stattgefunden hat. Unter Berücksichtigung der bereits zu Beginn 
der Projektphase vorgenommenen Reduzierung der Unterbringungskapazitäten von 40 auf 30 
Plätze und der Tatsache, dass die durchschnittliche  Verweildauer der Bewohner sich auf 13 Tage 
verkürzte, ist fachlich derzeit eine weitere Reduzierung der Platzkapazitäten nicht geplant.

- 3 - 
 
In regelmäßig stattfindenden Arbeitsgesprächen unter Beteiligung der Sozialverwaltung und der 
beiden Träger werden grundsätzliche Fragestellungen zur Optimierung von Arbeitsabläufen und 
besonderen Handlungsbedarfen etc. erörtert. 
 
3. Veränderte Finanzierungsbedarfe 
 
Abweichend von der bisherigen kommunalen Finanzierung in Höhe von jährlich 129.847,- € beläuft 
sich ab dem 01.04.2005 der jährliche Finanzierungsbedarf auf 167.951,- €. Die nachvollziehbaren 
Mehraufwendungen sind im wesentlichen auf di e nicht mehr zur Verfügung stehenden Eigenmittel 
(Spenden) der Bischof – Hermann - Stiftung, den gestiegenen Personal- und nachgewiesenen 
Betriebskosten zurückzuführen. Die unausweichlichen Kostensteigerungen sind mit den Trägern 
intensiv diskutiert worden und sachlich und fachlich gerechtfertigt. Zum Vergleich: Die Stadt wand-
te für den Betrieb der Einrichtung im Jahr 2002  156.300 € auf, die im wesentlichen für den Sicher-
heitsdienst benötigt wurden. Die Kostenaufstellung ist der Anlage 2
 zu entnehmen.  
 
 
4. Fazit und weiteres Verfahren 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.06.2004 berichtete die Ver-
waltung bereits über die ersten Erfahrungen. Die konzeptionelle Veränderung des Angebotes führ-
te im Ergebnis zu der erwarteten höheren Fluktuation im Übernachtungsangebot, einer guten Ak-
zeptanz des sozialarbeiterischen Angebotes und der Betreuung. Die Sicherheitslage und die Ord-
nung im Gebäude wurden deutlich verbessert.  
 
Den besonderen sozialen Bedürfnissen der wohnungslosen Menschen einerseits und der kommu-
nalen ordnungsbehördlichen Notwendigkeit entsprechende Angebote vorzuhalten andererseits, 
wird die „Bischof – Hermann – Stiftung“ und die „Selbsthilfe Reinhold Hach gGmbH“ durch den 
Betrieb des Übernachterangebotes  gerecht. 
 
Verwaltung und Träger haben die Ergebnisse der Projektphase bilanziert. Die Träger sind bereit, 
zu den nachvollziehbaren geänderten Bedingungen die Einrichtung fortzuführen.  
 
Die Verwaltung wird mit den Trägern eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach 
§ 75 Abs. 3 SGB XII abschließen und den Betrieb der  Einrichtung somit – zeitlich unbefristet mit 
einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende – vertragsmäßig absichern. 
 
Der Ausschuss wird periodisch durch die Verwaltung über etwaige Veränderungsbedarfe infor-
miert. 
 
 
I.V. 
 
 
Dr. Klein

Beratungsverlauf (3)

09.02.2005 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
09.02.2005 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
16.02.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Straße 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1004/2004
Typ
Vorlage
Datum
27.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37