V/0283/2025
WLE-Haltepunkt Halle Münsterland
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Anlage 2 - Folgelastenberechnung
2316 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0283/2025 Aufgestellt am: 30.04.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4013 Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.260.000 90,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 140.000 10,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.400.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.400.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.400.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 14.000 27,40 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 14.000 27,40 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 35.000 68,49 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2.100 4,11 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.100 € p.a. + Tilgung 4.200 € p.a. = Schuldendienst 6.300 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 51.100 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 31.500 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 31.500 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 19.600 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,40 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen WLE-Haltepunkt Halle Münsterland Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Haltepunkte des SPNV Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 1 - Lageplan Nr. 11272
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2 22 32 8 6 64 3030 3031 32 +10+6+6±0+10HB von h=0cm aufh=10cm verziehen HB von h=6cm aufh=10cm verziehen Detail 1.1: Ungesicherte QuerungM.: 1:50 Richtungsfeld SperrfeldAufmerksamkeitsfeldzweireihige RinneRollbord Tastbord weiß h=6cm+3±01,000,501,002,00 0,600,652,000,300,90 0,30 0,300,900,30 0,900,601,00 1,102,301,500,25 286 6 4 4 3232 32 3230 30 +10+10 +10+6+6±0±0 Tastbord weiß h=6cm HB von h=6cm aufh=10cm verziehenHB von h=0cm aufh=10cm verziehen M.: 1:50Detail 1.2: Ungesicherte Querung auf Mittelinsel zweireihige Rinne Sperrfeld RichtungsfeldRollbord +6+6±0±0 +3 +3 0,600,800,60 1,000,501,002,00 0,600,90 2,50 8,00 0,162,180,16 0,250,25 30322 230 30 3032 32 32333 0,300,30 0,300,303 Leitlinie 2.40 58.64 59.2559.27 59.08 32 3 3 3 3 3 3 3 3232 31 31 314 0,30Aufmerksam-keitsfeld LeitlinieLeitlinie0,900,901,20 Aufmerksam-keitsfeld2.40 W VII 10 IV F I 9 9 9 9 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 8 8 8 8 8 8 8 8 8 3 3 3 3 3 8 3 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 1 2 4 6 6 6 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1212 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 1212 12 12 12 12 12 12 12 12 6 6 6 6 6 6 66 6 6 6 2b 2b 2b 2b 2b 2b 2b 2b 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Wanne-Eickel - HamburgLippstädter Straße Lippstädter Straße Lippstädter Straße Lippstädter Straße Industrieweg 110.00 m+0.91 %km = 0+000.00h TS = 58.35 H = 900.00 m110.00 m+0.91 % 19.00 m-0.50 %km = 0+110.00h TS = 59.35T = 6.36f = 0.02 H = 750.00 m19.00 m-0.50 % 24.48 m+0.51 %km = 0+129.00h TS = 59.26T = 3.77f = 0.01 H = 0.00 m24.48 m+0.51 %km = 0+153.48h TS = 59.38 H = 0.00 m S=111.86H=59.33m S=128.98H=59.26m Achse 100 Grunderwerb ca. 144 m² 22 Fahrrad-anlehnbügelLastenradStellplatzShared-Mobility-Fläche10 Fahrrad-anlehnbügel Rückbau von 4Werbetafelnist erfolgt Planung der Bahnstrecke,Bahnübergänge und Bahnsteigedurch die WLE Leezenbox mit 120Fahrradstellplätzen undbegrünter Dachfläche Baum entfälltSTØ = 0,50 cmKØ = 10,00 m Angleichfläche Bord bleibt erhaltenAngleichflächeDetail 1.1 Detail 1.2 Angleichfläche Angleichfläche Flussbahn Angleichfläche Fahrrad-Reparaturstation(Luft und Werkzeug) 10 Fahrrad-anlehnbügel 376 339 340 338 380 Detail 1.3 58.35 58.1458.15 58.5858.58 58.31 58.30 58.4558.3958.20 58.3058.35 58.36 59.02 59.4759.14 59.32 59.50 59.60 59.25 59.1159.2659.27 59.3659.3959.3859.28 59.36 59.2759.3059.16 59.51 59.2859.33SteeleMobilstation 59.3359.3059.32 59.54 59.37 59.2558.77 59.58 59.64 59.00 59.3959.14 59.63 59.5259.4559.05 59.2059.26 59.5959.54 59.25 59.19 59.34 59.37 59.2558.77 59.58 59.00 59.3959.14 59.63 59.5259.4559.05 59.2059.26 59.5959.54 59.25 59.19 59.2159.34 59.37 59.1959.1359.13 59.2558.77 59.58 59.3559.2459.1759.04 59.0059.0859.1859.2259.2959.40 59.0959.0959.2259.2959.4059.4159.3059.2459.10 59.1559.2759.3259.45 59.4859.3659.3159.1859.5659.3959.3559.14 59.6359.4759.54 59.5059.4559.40 59.2959.4359.4859.53 59.5259.4559.05 59.2059.26 59.5959.5259.55 59.6859.5759.5459.4859.4559.3359.2659.3359.4759.5159.5259.4659.32 59.4459.3059.6159.5159.56 59.5359.50 59.4859.5059.4359.4559.5059.2559.2759.3959.4159.4659.5959.4159.4159.4959.97 59.45 60.6660.6560.6960.71 59.5059.3959.3959.2159.3559.34 59.1959.32 60.2059.4259.4759.4759.5359.4159.3259.3159.34 59.5959.60 58.2858.28 58.3658.36 57.96 58.0457.93 57.8257.8257.8657.8557.8357.8357.8958.0158.01 59.36 61.41 58.8258.82 58.7358.75 58.2158.1958.3458.41 58.87 58.2758.1858.1858.2758.17 58.74 58.34 58.4858.6058.5058.5858.6458.73 59.1159.0258.9758.8958.9958.82 59.11 59.49 59.47 59.3659.13 59.1959.56 59.22 59.17 59.2559.27 59.1159.08 59.59 59.60 59.9760.1960.1959.95 59.7660.0260.0259.79 59.6459.8859.8859.67 59.3359.7359.7359.57 59.05 59.0759.1359.22 59.6459.6459.50 59.4659.4659.38 59.36 59.1459.3559.3659.3659.36 59.3259.3259.36 59.3659.3059.29 59.2659.3259.3259.2859.3759.40 59.08 59.2159.1759.1459.1259.1159.1059.0258.9558.9558.9758.9558.9458.9358.9859.0359.0459.09 59.36 59.38 59.4059.4459.4659.43 59.4859.3859.32 59.2259.2859.36 59.40 59.3659.3059.20 59.25 59.3059.2559.21 59.2859.37 58.9659.0859.1359.2459.2259.0859.0459.0458.92 58.77 58.8258.87 61.1359.3159.3359.3259.37 59.5759.56 59.27 59.60 59.60 59.63 59.65 59.6459.58 59.6159.61 59.5559.59 59.58 59.5459.5459.5959.51 59.47 58.9959.1159.1659.2559.2659.1759.1259.00 59.2759.2259.2159.2759.2759.3359.3359.41 59.00 59.3959.3359.2259.14 59.6359.26 6 6 66 6 6 6 6 6 6 12 12 12 12 12 12 12 12 1212 6 12 666 6 66 66 66 59.5259.4559.31 59.05 59.2059.26 59.5959.5459.3759.3859.4260.10 59.25 59.19 59.34 59.38 59.44 59.3159.4259.4359.4959.56 59.50 59.4859.50 59.5059.51 59.5359.52 59.5659.52 59.5859.5159.5059.5759.5859.5459.5059.3859.4959.4059.4259.4459.5359.4559.4559.5459.5759.5659.5359.5459.5659.6159.5159.6059.5959.5559.5459.5359.5959.5459.56 59.46 59.3759.4759.4659.4359.2659.2759.2959.3059.4159.46 59.26 59.40 59.1459.2259.0759.1559.2459.3259.3959.4059.4259.4659.2859.3859.2859.2859.2859.2859.2959.2859.2759.23 59.1659.1259.0659.0358.9858.9358.8858.8858.8758.92 59.1059.1359.1859.2459.22 59.2659.2559.2659.1559.1459.2459.1459.1059.0759.0359.0058.9658.9358.8958.8958.89 59.04 59.24 59.4159.3259.2559.2459.13 59.4959.3559.37 59.3559.3259.0659.1659.1959.2859.36 59.0259.2859.2659.31 59.2959.2659.3159.2159.1559.1259.00 59.2359.2259.25 59.2259.1759.2559.1659.0859.0558.94 59.0359.1359.0858.8458.8258.9358.9759.0559.1159.16 59.1059.0659.0258.9358.8958.7858.9959.0459.05 59.0459.02 58.7158.8258.8558.9459.01 58.9658.9558.95 58.9458.8958.68 58.6458.7558.7758.8458.92 58.8758.8258.8658.8258.8058.8358.7558.6858.6558.54 58.47 58.7258.7658.8358.7958.7358.6858.6058.5658.4558.4458.5758.6658.8158.7358.6058.5358.5058.3958.3558.5058.5858.7058.6658.5258.4658.4458.3258.29 58.6458.4858.4258.2858.2458.3658.3958.4458.6058.5858.4358.3558.2158.1958.2958.3658.4358.56 58.3558.16 58.48 58.4658.4058.3458.1358.2258.3158.4158.4258.4058.3858.3958.3858.1458.0358.0658.1758.2458.3258.3358.3058.33 58.0058.1058.1158.1658.19 58.16 58.0958.0558.0558.0158.0157.94 58.2058.1658.1258.1057.99 58.1358.1358.09 58.23 58.0558.1458.1758.2258.2658.2758.2358.1858.3058.3158.3058.3358.3358.2958.2558.1258.2358.2358.1358.3058.3458.3558.31 58.31 58.2358.3458.3458.3858.45 58.3558.2458.2758.3258.3358.3458.4058.4158.4958.5458.5858.5958.6458.6958.5958.6658.7658.5858.58 58.3358.3858.38 58.4058.4658.4658.5258.5358.6158.6058.6858.6958.7358.8458.7758.7058.6758.73 58.6758.5658.5358.5958.6058.6658.6758.8358.8458.7458.7058.6858.57 58.4758.52 58.6458.7658.7858.8258.9358.9558.8558.8158.8058.69 58.5658.7558.8758.8358.85 58.59 58.7458.8658.9059.00 59.0459.1159.1159.0359.1058.9458.9859.08 58.7658.8358.8458.9158.9259.0659.0458.9258.8558.77 58.63 58.70 58.8658.9258.9158.9858.9959.0759.0759.02 58.87 59.1159.1359.0359.0258.9658.9458.9059.0258.90 59.17 R1 R2 L3 L2 L4 L18 Leerrohre S8 S11 S4 S10 S2 S7S9 S13 S12 S3 S1S5 A2 A1 A5 A6 A3 A4Z294 Z295 Z295 Z295 Z295 Z295 Z341Z294 Z341 Z294 Z294 Z295 Z294 Anschluss anbestehenden WegGeländerPlanung des Bahnübergangsdurch die WLE hiernachrichtlich dargestellt Anschluss anPlanung WLERückbau der Mittelinselund Schrankenanlagedurch die WLE Bei der Umwandlung von versiegeltenFlächen zu Grünflächen ist vor demAndecken mit Substrat / Oberboden derEinbau von flächigen Zwiebelmischungenvorzusehen. D A A B B C C D 7 7 4 4 13 Laubbäume entfallen:STØ = 20cm: 6STØ = 25 cm: 1STØ = 30cm: 5StØ = 35cm: 1 3.00 3.00 2.853.00 1.653.00 2.60 2.40 2.40 FAA 6%6% 9 9 49 3.5%4.5%3.5% 3.5%2.5% 3.5% 2.5% 2.5% 3.5%2.5% 2.5%1.8%1.9% 2.5% 2.5% 3.5% 2.5% 3.0%3.0%2.5% 3.0% 3.5% 3.0% 0.0% 3.5% 3.5% 3.0% 2.5% 2.5% 2.5%5.0% 2.5% 2.5% 2.5% 3.5%3.5% 2.5% 2.5% 0.0%2.5%3.0% 3.0%0.0%0.0% 2.5% 2.0%3.4%2.5% 2.5% 2.5%2.5% 0.5%0.5%0.5% 0.5% 1,751,305,606,15 9,901,66 2,507,00 6,20 1,50 1,50 1,60 3,253,003,002,002,501,003,10 2,000,503,003,003,500,502,003,00 1,20 1,45 2,001,503,752,503,501,502,002,00 2,200,505,604,850,502,002,00 3,00 3,80 7,3015,00 1,801,35 3,35 0,45 3,15 2,00 3,00 3,00 4,753,25 3,255,00 +6±0+10 +10 +6±0+10+10+6±0+10 +10 +6+10+10 +5+5 +5+5 +5+5 +3+3 +3+3 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10 +10±0±0+3 +10 ±0 +3+3+10 +10 +10 59.2659.38 58.3558.3458.15 58.2758.60 59.3259.44 59.2259.06 58.58 58.70 59.04 59.11 59.1259.2559.31 59.70 58.52 58.58 58.68 59.3159.0658.75 59.70 58.40 59.70 58.8658.93 58.61 59.67 58.9758.8658.9059.0159.1959.1559.04 59.11 58.38 59.65 59.47 59.73 59.35 59.0959.3858.69 59.69 58.42 58.64 58.84 59.1058.89 59.2659.33 58.43 59.5159.73 59.2658.8958.7258.78 59.27 59.41 59.7559.7859.7159.70 58.95 59.2159.13 59.42 59.25 58.98 59.17 59.36 58.92 59.54 59.7559.6959.62 59.3359.37 59.47 59.15 59.2059.30 58.4158.38 58.8858.93 59.18 59.3759.43 59.55 59.27 59.53 59.44 59.32 59.1559.33 58.4458.4558.55 59.37 59.5459.4459.36 59.4559.2059.3058.76 59.5059.4659.35 59.34 59.4159.2659.32 59.4259.36 59.2259.37 58.96 58.39 58.8858.7458.7158.7458.44 58.8858.7958.7558.6958.6558.3458.3758.4258.45 Detail 1.4 59.1959.0559.14 Baum entfälltSTØ = 0,40 cmKØ = 9,00 mBaum entfälltSTØ = 0,40 cmKØ = 12,00 m Legende für PlanungLegende vorhanden: 12Asphalt Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 98Betonstein rot 20/10 cm Betonstein rot 16/16 cm 12Grünfläche Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Lichtsignalanlage Höhe 78.51 geplant: 1Asphalt 2Betonplatten aufnehmen und neu verlegenAsphaltfläche angleichen 3Betonstein grau 24/12/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm 4Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen6Betonstein anthrazit 24/12/8 cm 8Betonstein rot 24/12/8 cm Betonstein rot aufnehmen und neu verlegenGrünfläche 12Grünfläche angleichen30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cm Baum Seitenablauf Höhe 78.51 Leuchte KantensteinHochbordWinkelkante Rinnenablauf abgesenkter Bordstein 9Betonstein rot 16/16/14 cm Rückbau 3Betonstein grau 20/10 cm Plot 30.04.2025 Blatt-Nr.:Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) 1 : _21016112721 1 Lageplan 250April 2025FluchtmannApril 2025Fluchtmann30.04.2025gez. Verrieth WLE-HaltepunktHalle MünsterlandLippstädter StraßeReaktivierung der WLE-StreckeMünster - Sendenhorst DatumName Nr.Art der Änderung Plot 30.04.2025 Detail 1.3: Leitlinie zur Treppenanlage IM.: 1:50 Flussbahn aus Betonstein grau 24/12/8 cm Fahrradreparaturstation WLE-Planungen des Bahnsteigs, Bahngleises und des Bahnübergangssind hier nachhrichtlich dargestellt. Mobilstationsstele 80 x 14 cm 7Betonstein anthrazit 16/16/14 cm Detail 1.4: Leitlinie zur Treppenanlage IIM.: 1:50
Anlage A
2030 Zeichen
Anlage A zur V/0283/2025 Kurzüberblick Im Zuge der Reaktivierung der Bahnstrecke der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) zwi- schen Münster und Sendenhorst wird ein Bahnhaltepunkt an der Lippstädter Straße hinter dem „Parkhaus Cineplex“ errichtet. Für diesen Bahnhaltepunkt errichtet die Stadt eine Mobilstation mit einer Leezenbox, 52 Fahrradanlehnbügeln, zwei Lastenradstellplätzen und einer Shared-Mobility- Fläche. Zusätzlich wird der Straßenraum im Bereich der Erschließung der Mobilstation angepasst. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele dieser Maßnahme lauten Umsetzung von Mobilitätskonzepten Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.400.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
13676 Zeichen
V/0283/2025
V/0283/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
WLE-Haltepunkt Halle Münsterland
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11272 Blatt 1(1), Anlage 1) und der baulichen Ausführung
wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.400.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.260.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4013 Haltepunkte des SPNV
Auszahlungen
2026
2027
750.000
650.000
Einzahlungen
2026
2027
675.000
585.000
90% der zu-
wendungsfähi-
gen Kosten
Saldo 140.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Julius Fluchtmann
Telefon: 492-6659
FluchtmannJ@stadt-
muenster.de
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V/0283/2025
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 teilweise bei der
o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs
2026/2027 werden die Haushaltsansätze an die voraussichtlichen Einzahlungen und Auszahlungen
angepasst. Der Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Veranschlagung wird innerhalb des investiven
Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 31.500 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 ff. 14.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 35.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2028 ff. 2.100 Folgeaufwand
Saldo der Folgelasten p.a. 19.600
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die Maßnahmen, die im Zuge dieses Projektes durchgeführt werden, stehen in Verbindung mit der
Reaktivierung der Bahnstrecke von Münster nach Sendenhorst, welche durch die Westfälische Lan-
des-Eisenbahn GmbH (WLE) geplant wird.
Die in dieser Vorlage beschr iebene Planung ist Teil der in der Berichtsvorlage V/0282/2025 benann-
ten Verkehrsstationen entlang der WLE-Strecke auf dem Stadtgebiet Münster. Genauere Informatio-
nen zu den Voraussetzungen sind der Berichtsvorlage zu entnehmen.
Die Flächen des Haltepunk tes „Halle Münsterland“ liegen größtenteils in gewidmeten Verkehrsflä-
chen. Teile der Planung liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 139 „Industrieweg“. Dort
sind die betroffenen Bereiche als öffentliche Wegefläche festgesetzt.
Eine Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen ist nicht erforderlich.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Planung WLE:
An der Lippstädter Straße, hinter dem „Parkhaus Cineplex“ (Haus. -Nr. 10), entsteht auf einer unbe-
festigten Fläche der von der WLE geplante Bahnsteig f ür den Haltepunkt „Halle Münsterland“. Durch
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V/0283/2025
die WLE wurde ungefähr in der Mitte des Bahnsteiges eine Rampe eingeplant, damit dieser Bahn-
steig barrierefrei an das öffentliche Wegenetz der Lippstädter Straße angebunden ist. Zusätzlich zu
der Rampe erhält der Bahnsteig am Anfang und am Ende jeweils eine Treppenanlage.
Neben der Errichtung des Bahnsteigs erneuert die WLE eb enfalls den Bahnübergang Industrieweg /
Lippstädter Straße. Der Bahnübergang erhält eine neue Beschrankung. Ebenfalls wird der Radweg,
Gehweg und die Fahrbahn im Bereich des Bahnübergangs durch die WLE leicht angepasst und mit
der Planung der Stadt Münster abgestimmt.
In den vorliegenden Planunterlagen (Anlage1) ist die Planung der WLE nachrichtlich in Rot darge-
stellt.
Mobilstation:
An dem geplanten WLE -Haltepunkt „Halle Münsterland“ entsteht eine Mobilstation, welche den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit weiteren Mobilitätsangeboten des Umweltverbundes (Rad-
und Fußverkehr) verknüpft.
Um dies zu erreichen, wird die an dem Stando rt vorhandene unbefestigte Fläche, welche derzeit
hauptsächlich zum Parken genutzt wird, größtenteils mit grauem Betonstein mit den Maßen 24/12/8
cm gepflastert. Um die gesamte Fläche zur Mobilstation umzubauen, ist ein Grunderwerb von ca. 144
m² notwendig. Das Amt für Immobilienmanagement (Amt 23) führt derzeit Verhandlungen mit dem
Eigentümer.
Um den Radverkehr mit dem SPNV auf der WLE-Strecke zu verbinden, wird zuzüglich zu insgesamt
52 Fahrradanlehnbügeln mit Platz für 104 Fahrräder, eine Leezenbox mit Platz für 120 Fahrräder und
einem Gründach errichtet. Der Betrieb der Leezenbox erfolgt durch die Stadtwerke Münster GmbH.
Die Leezenboxen verfügen entsprechend der Vorlage V/0589/2023 über das Buchungs - und Zu-
gangssystem radbox.NRW.
Ebenfalls werden zwei Lastenradstellplätze und eine „Shared-Mobility-Fläche“, welche das Abstellen
von Leihfahrzeugen wie E-Scooter oder Leihräder ermöglicht, errichtet.
Das auf der Mobilstationsfläche anfallende Niederschlagswasser wird in einer 24 cm breiten Fluss-
bahn gesammelt und von dort in Rinnenabläufe und in einer der beiden neu geplanten Baumscheiben
geleitet.
Damit die Mobilstation und auch der WLE -Bahnsteig von allen Menschen erreicht werden kann, wird
neben Bordsteinabsenkungen in den Zuwegungen zur Mobilstation au ch ein Blindenleitsystem aus
Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) eingebaut, welche blinde und sehbehinderte Men-
schen zu den Treppenanlagen des Bahnsteigs leiten.
Lippstädter Straße:
Um eine sichere Erschließung des WLE -Haltepunktes „Halle Münsterland“ und dessen Mobilstation
zu erreichen, werden auch Maßnahmen im Kurvenbereich der Lippstädter Straße zwischen der Zu-
fahrt in das „Parkhaus Cineplex“ und dem Knotenpunkt Lippstädter Straße / Industrieweg vorgenom-
men.
Da die Lippstädter Straße mit einer Breite von teilweise über 13,00 m für eine, in den meisten Berei-
chen dreistreifige Fahrbahn überdimensioniert ist, wird die Fahrbahn im Kurvenbereich zugunsten der
Nebenanlagen verschmälert.
Sie wird sich in Zukunft weiterhin aus zwei Hauptfahrspuren und einer Linksabbiegespur zusammen-
setzen. Dabei ist die Linksabbiegespur in unterschiedlichen Ausbaubereichen zum einen für den Ver-
kehr in Richtung Albersloher Weg und zum anderen für den Verkehr in Richtung Industrieweg bzw.
dem Grundstück des „MCC Halle Münsterland“ vorgesehen.
Die Hauptfahrstreifen erhalten Breiten zwischen 3,00 m und 3,75 m. Der Linksabbiegestreifen, wel-
cher zur Zufahrt auf das Gelände der „MCC Halle Münsterland“ dient, wird in einer Breite von
3,00 m hergestellt.
Der durch die V erschmälerung der Fahrbahn der Lippstädter Straße gewonnene Platz kommt den
Nebenanlagen zugute. So können die straßenbegleitenden Radwege, die im Bestand lediglich eine
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Breite zwischen 1,50 m und 1,75 m besitzen, eine durchgängige Breite von 2,00 m erhalt en. Die
Radwege werden aus rotem Betonstein mit den Maßen 24/12/8 cm hergestellt. Die Trennung zwi-
schen Fahrbahn und Radweg wird durch Bordsteine und einem 50 cm breiten Sicherheitstrennstrei-
fen aus anthrazit-farbenden Betonsteinen mit den Maßen 24/12/8 cm erzielt.
Die Gehwege entlang der Lippstädter Straße erhalten, soweit möglich, eine Breite von mindestens
2,00 m und werden aus Betonsteinen mit den Maßen 24/24/8 cm erstellt. Auf der, dem Grundstück
des „MCC Halle Münsterland“ zugewandten Seite, kann eine Breite von 2,00 m jedoch aufgrund der
bestehenden Baumscheiben nicht durchgängig eingehalten werden. Dort wird der Gehweg in einer
Breite von 1,50 m ausgeführt. Zwischen den Baumscheiben, welchen deutlich mehr Platz gegeben
wird, werden jedoch Aufstellbereiche geschaffen, auf die bei Begegnungsverkehr ausgewichen wer-
den kann.
Um dem Fuß - und Radverkehr eine Querungsmöglichkeit über die Lippstädter Straße zu ermögli-
chen, wird auf Höhe der Zufahrt zur Mobilstation eine ungesicherte Querung mit Mittelinsel geschaf-
fen. Dabei beträgt die Querungsbreite des Fußverkehrs 2,50 m und die des Radverkehrs 2,00 m. Die
Mittelinsel wird in einer Breite von 2,50 m hergestellt.
Der Radweg wird auf beiden Seiten der Querungsstelle verschwenkt, um eine 1,50 m tiefe Aufstellflä-
che für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen.
Um ein barrierefreies Überqueren der Lippstädter Straße für alle Menschen zu ermöglichen, wird die
Querungsstelle als getrennte Querung nach Standards der Stadt Münster erstellt.
In den Zu- und Ausfahrtsbereichen des „Parkhauses Cineplex“ wird aufgrund der höheren Lasten,
welche dort aufgrund der Kraftfahrzeuge, welche diese Abschnitte überfahren, entstehen, die Seiten-
anlagen mit grauem Betonsteinpflaster 16/16/14 cm im Gehweg bzw. rotem Betonsteinpflaster
16/16/14 cm im Radweg hergestellt.
Das im Bereich der Lippstädter Straße und dessen Seitenräumen anfallende Niederschlagswasser
wird in Bordrinnen gesammelt und von dort aus in Seitenabläufe geleitet.
Im Zuge der Maßnahme müssen insgesamt 16 Bäume gefällt werden, wovon vier unter die Baum-
schutzsatzung fallen. Drei dieser Bäume besitzen einen Umfang in einen Meter Höhe zwischen 100
cm und 150 cm und einer einen Umfang zwischen 150 cm und 200 cm. Daraus e rgeben sich 5 Er-
satzpflanzungen. Zwei Pflanzungen sollen im Bereich der Mobilstation erfolgen. Es wird versucht wei-
tere Bäume im Bereich „Am Mittelhafen“ zu pflanzen.
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß-
nahmen sind nicht möglich.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung der Maßnahme wird aufgrund einer gemeinsamen Vergabe der Leistungsphasen
6-9 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der West fälischen Landes -
Eisenbahn GmbH und der Stadt Münster durch das Ingenieurbüro Lindschulte aus Nordhorn erstellt
und startet schon parallel zu dem Baubeschluss.
Es wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahmen für die Reaktivierung der WLE -Strecke An-
fang 2 026 starten und bis Mitte 2027 beendet werden. In welchem Zeitraum der Bau des WLE -
Haltepunktes „Halle Münsterland“ und dessen Erschließung beginnt, kann zu diesem Zeitpunkt noch
nicht gesagt werden.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Abspr ache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Da die Lippstädter Straße zum Feuerwehrvorbehaltsnetz gehört, muss diese jederzeit und auch wäh-
rend der Bauphase befahrbar sein.
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Um bauablaufbedingte Vollsperrungen von Straßen zu minimieren, müssen möglicherweise lo kale
Umfahrungen der Baubereiche eingerichtet werden. Hierbei kann es notwendig werden, dass weitere
Bäume gefällt werden müssen. Diese Möglichkeit wird vom Amt für Mobilität und Tiefbau nur in Be-
tracht gezogen, wenn sich keine verhältnismäßige Alternative zur Aufrechterhaltung der anliegenden
Verkehre bietet.
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Verlegung von Stromleitungen zu der Leezenbox und zu
der Mobilstations-Stele vorgesehen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach KAG aus.
Der Umbau der Mobilstation einschließlich der Erschließung ist gemäß Gemeindeverkehrsfinanzie-
rung (GVFG) als Fördermaßnahme über den Zweckverband Westfalen -Lippe (NWL) nach §13
ÖPNVG NRW angemeldet. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ÖPNV -
Infrastrukturmaßnahmen mit einem besonderen Landesinteresse.
Hierbei können voraussichtlich bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten aus Landes - und Bun-
desmittel gefördert werden.
Mögliche Förderobergrenzen werden im Zuge der Antragsprüfung durch den NWL aus der Anzahl der
Stellplätze bei Fahrradabstellanlagen bzw. P&R -Anlagen ermittelt. Demnach können die zuwen-
dungsfähigen Kosten gegenüber den Gesamtkosten abweichen.
Bei Bedarf werden Teile der äußeren Erschließung voraussichtlich über die Bezirksregierung Münster
gefördert. Auch hier werden Zuwendungen in Höhe von 70-90 % der zuwendungsfähigen Kosten er-
wartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es müssen ca. 144 m² Grunderwerb erfolgen. Das Amt für Immobilienmanagement ist derzeit in Ge-
sprächen mit dem Eigentümer. Sollte der Grunderwerb nicht erreicht werden, wird die nicht zu erwer-
bende Fläche weiterhin, wie im Bestand, unbefestigt bleiben. Die Leezenbox, welche zum Teil auf
dieser Fläche geplant ist müsste in dem Fall in einer schmaleren Variante ausgeführt werden, sodass
sich die Anzahl der Fahrräder, welche darin abgestellt werden können, geringer wird.
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
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Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan Nr. 11272
Anlage 2: Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Lippstädter Straße
- Industrieweg 110
- Am Mittelhafen
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0283/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 08:07