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4229/2018

Parken auf Radwegen verhindern und sanktionieren

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.02.2019, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4896 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 4229/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 
 
Parken auf Radwegen verhindern und sanktionieren 
Die Fraktionen Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Kalk haben 
in ihrer Sitzung am 03.05.2018, TOP 9.2.3 eine gemeinsame Anfrage (AN/0652/2018)  zur Thematik 
Parken auf Radwegen eingereicht. 
 
Fragen im Detail: 
 
1. Welche realistische Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Radweg entlang der Olpener 
Straße in Köln-Brück vor dem Beparken zu schützen und wie schnell sind diese Möglichkeiten 
unter welchem finanziellen Aufwand umsetzbar (z.B. Poller)?  
2. Warum wird im Stadtbezirk Kalk das Mittel des Abschleppens nicht häufiger gegen Falschpar-
ker eingesetzt? 
3. Was kann die Stadt Köln mit ihrem derzeitigen Personalstand zur Ahndung von Falschparkern 
auf Rad- und/oder Fußwegen überhaupt leisten und wären mechanische Verhinderungen 
nicht langfristig sinnvoller?  
4. Wo außer in den Stadtteilen Brück und Rath/Heumar sowie der Kalker Hauptstraße sind der 
Verwaltung diese Missstände bekannt?  
5. Wäre es nicht sinnvoll, bereits bei der Einrichtung eines Radweges mit baulichen Maßnahmen 
ein Beparken zu verhindern oder zumindest zu erschweren?  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Frage 1: 
 
Der Radweg ist einwandfrei zu erkennen und somit auch das Parkverbot deutlich. 
Bei einem Poller handelt es sich um ein Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung. Ver-
kehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo sie zwingend geboten sind. Dies ist hier nicht der Fall, da 
der Radweg zweifelsohne erkennbar ist. 
 
Ein Schutz vor dem Beparken ist ausschließlich durch die Verkehrsüberwachung möglich. 
 
Zu Fragen 2 und 3: 
 
Wege für Fußgänger und Radfahrer genießen grundsätzlich einen besonderen Schutz und eine hohe 
Priorität bei der Verkehrsüberwachung; die Mitarbeiter*innen sind entsprechend geschult und sensibi-
lisiert. Im Stadtteil Kalk wurden in 2018 insgesamt 857 Parkverstöße auf Rad- oder Fußwegen ge-
ahndet, hiervon 203 auf der Olpener Straße und acht auf der Kalker Hauptstraße. 
 
Das Abschleppen eines Fahrzeuges wird von Mitarbeiter*innen veranlasst, wenn das parkende Fahr-
zeug den Rad- und Fußgängerverkehr erheblich behindert bzw. eine akute Gefährdung vorliegt. Das

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Abschleppen eines Fahrzeuges dient in erster Linie der Gefahrenabwehr und ist keine „strafende 
Maßnahme“. Wenn eine akute und erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, ist die 
Verkehrsüberwachung angehalten, konsequent und schnellstmöglich das Abschleppen zu veranlas-
sen. 
 
Die Verkehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung kontrolliert im gesamten Stadtgebiet, 
eingeteilt in Abschnitte, Verstöße im ruhenden Verkehr.  
 
Die Verkehrsüberwachung besteht aus ca. 250 Mitarbeiter*innen, die jeweils in Einzelschichten oder 
Doppelschichten (z.B. abends) eingesetzt werden. Es ist anhand des Personalstamms nicht möglich, 
im gesamten Stadtgebiet flächendeckend zu kontrollieren. 
 
Zu Frage 4: 
 
Missstände im Bereich Parken auf Rad- und Gehwegen und weitere Parkverstöße sind beinahe im 
gesamten Stadtgebiet ein Problem, wobei hierüber keine separate Statistik geführt werden kann.  
 
Zu Frage 5: 
 
Es ist nicht vorgesehen, bereits in der Planung von Radverkehrsanlagen bauliche Maßnahmen gegen 
das Beparken zu berücksichtigen. Auf Grundlage der StVO ist es nicht gestattet auf Radverkehrsan-
lagen zu parken und die Radverkehrsanlagen werden so gestaltet, dass sie klar als solche zu erken-
nen sind. Der Straßenraum ist möglichst klar zu gestalten und sollte nur so viel Straßenmobiliar (z.B. 
Poller) aufweisen wie unbedingt nötig. 
Zudem wird durch die Errichtung baulicher Maßnahmen Platz in Anspruch genommen, der ohne die-
se Inanspruchnahme zusätzlich für die Radverkehrsanlage hätte verwendet werden können. Auch 
Radfahrende können durch bauliche Elemente behindert werden (z.B. Lastenräder u.ä.), was dem 
eigentlichen Ziel dann entgegensteht. 
Daher werden bauliche Maßnahmen gegen das Parken auf Radverkehrsanlagen nur umgesetzt, 
wenn andere Maßnahmen, wie eine verstärkte Kontrolle durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst, 
nicht mehr ausreichend sind. 
 
Besonders aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Fahrradfahrern und den vielschichtigen For-
men von Fahrrädern (z.B. Lastenräder, Pedelecs) besteht eine hohe Verantwortung zur Sicherung 
des Verkehrs, um den steigenden Unfallzahlen entgegen treten zu können. Neben den Kontrollen 
durch die Verkehrsüberwachung sind auch andere Ämter/Dienststellen involviert um die schwächeren 
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger/Fahrradfahrer zu schützen und es werden eine Vielzahl von 
Maßnahmen umgesetzt, z.B. vermehrt gemeinsame Aktionen von Polizei und Stadtverwaltung.

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4229/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.02.2019
Erstellt
17.12.2018 13:01