1480/2019
Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 21.03.2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
5366 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671 Vorlagen-Nummer 29.04.2019 1480/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Anfrage der Ratsgruppe BUNT in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 21.03.2019 hier: AN/0370/2019 - Baumfällungen in Köln Seit mehreren Jahren erhitzt das Fällen von Bäumen im Stadtgebiet immer wieder die Gemüter. Zu- letzt berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger, dass die Fällung von 23 Bäumen und die Informationspoli- tik der Stadt darüber Anwohner*innen fassungslos gemacht hätten. Im Rat der Stadt Bochum wird zurzeit über die Einführung einer Stelle eines Baummanagers disku- tiert. Dieser soll für mehr Transparenz in Sachen Baumfällungen sorgen. Antwort der Verwaltung 1. Nennen Sie die fünf wichtigsten Gründe für Baumfällungen in den Jahren 2015 bis 2018, insbe- sondere für die Bereiche, in denen es zu Bürgerbeschwerden oder sogar - protesten kam. Die fünf häufigsten Gründe für Baumfällungen sind Schäden an Krone/Stamm/Wurzel (pathogen- bzw. vitalitätsbedingt), gefolgt von Fällanträgen (zumeist wegen Baumaßnahmen), abgestorbenen Bäumen, Windbruch und Unfallschäden. Eine Erfassung in welchen Fällen es zu Bürgerbe- schwerden oder –protesten gekommen ist, erfolgt nicht. 2. Wie werden Anwohner*innen über geplante Baumfällungen informiert? Die Vorgehensweise zur Information über anstehende Baumfällungen ist dem Ausschuss für Um- welt und Grün im Rahmen einer Mitteilung am 28.04.2016 zur Kenntnis gegeben worden (Vorla- gen-Nr. 0112/2016). Grundsätzlich wird bei besonders markanten oder bei einer größeren Anzahl von Bäumen, die im Rahmen der Herstellung der Verkehrssicherheit durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflä- chen gefällt werden müssen, regelmäßig die Presse vorab informiert. Die Fällung städtischer Bäume aufgrund genehmigungsfähiger Fällanträge nach Baumschutzsat- zung (BSchS), wird den Bezirksvertretungen vorab mitgeteilt. Die Bezirksvertretungen können sich innerhalb von 2 Wochen gegenüber der Verwaltung äußern. Fällungen von Bäumen unter 1 m Stammumfang sollten lediglich im Nachhinein gemeldet werden, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Äußern die Bezirksvertreter Bedenken, die nicht im Vorhinein durch die Verwaltung ausgeräumt werden können, werden die Vorgänge von der Verwaltung vorgestellt. Die Fällerlaubnis wird so- lange nicht erteilt. In den Fällen, in denen Bäume als Maßnahme der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen 2 Grün- sowie Verkehrsflächen gefällt werden müssen, jedoch keine akute Gefahr vorliegt, sollen die Bezirksvertretungen durch die Verwaltung vorab über die Fällungen informiert werden. In der Mel- deliste werden alle Solitärbäume unabhängig vom Stammumfang aufgelistet. Bei Fällungen in zu- sammenhängenden Gehölzbeständen werden nur die Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm aufgeführt. Wenn aufgrund der Gefährdungslage ein unverzügliches Fällen erforderlich ist, kann diese Information im Nachhinein erfolgen. Die in der Anfrage erwähnten 23 Fällungen in Meschenich waren eine Maßnahme des Sportam- tes, welches vorab eine Mitteilung an die Presse und die Bezirksvertretung erbracht hat. In Einzelfällen erfolgen Mitteilungen über anstehende Fällungen an die Anwohner*innen über Aus- hänge oder Briefkasteneinwürfe. Diese Vorgehensweise liegt im Ermessen des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen und einer Einschätzung im Einzelfall. 3. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern über bevorstehende Baumfällungen und deren Notwendigkeit zu verbessern? Das unter 2. aufgeführte Verfahren hat dazu geführt, dass der Informationsfluss wesentlich ver- bessert werden konnte und dass nach dem Eindruck des Amtes für Landschaftspflege und Grün- flächen die Bürgerbeschwerden abgenommen haben. Die frühzeitige Information über die fachli- chen und rechtlichen Hintergründe der erforderlichen Fällung, haben bei Bürger*innen und Be- zirksvertreter*innen wesentlich dazu beigetragen „Vertrauen“ gegenüber dem korrekten fachlichen Handeln der Verwaltung aufzubauen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Information und der fachliche Austausch mit dem „Netzwerk Bürger für Bäume“ nach mehrjähriger konstruktiver Zu- sammenarbeit verstetigt und so ein informelles Kommunikationsnetz aufgebaut werden konnte. 4. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, eine Stelle, wie sie in Bochum diskutiert wird, zu schaffen? Das Thema „Baum“ ist organisatorisch innerhalb des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen in einem eigenen Sachgebiet angesiedelt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit zwei Prüfberichten (Baumkontrolle und Baumschutzsatzung) befasst und die Empfehlungen aus- gesprochen, dass sowohl alle Fällanträge für öffentliche Bäume als auch die Baumkontrolle auf allen städtischen Grundstücken zentral im Amt gebündelt werden sollen. Die Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses ist in weiten Teilen umgesetzt worden bzw. wird umgesetzt. Die Bündelung der Fachkompetenz Baum gewährleistet auch eine zentrale Umsetzung der o.g. In- formationswege. Die Neueinrichtung einer Stelle „Baummanager“ ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1480/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 24.04.2019 14:32