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KRhR 3/2022

Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Großräumige Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Tagebaue auf den Wasserhaushalt und die Situation der mittel- und langfristigen Brauch- und Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier - vernetzte Betrachtung der Gesamtsituation“

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 06.05.2022

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 06.05.2022, TOP 9.1

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 16.04.2022)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Großräumige Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Tagebaue auf den Wasserhaushalt und die Situation der mittel- und langfristigen Brauch- und Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier - vernetzte Betrachtung der Gesamtsituation“)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 16.04.2022)

7480 Zeichen

Sehr geehrter Herr Spinrath,  
 
der Erfolg der zukünftigen Entwicklung des Rheinischen Reviers wird in hohem Maße dadurch bestimmt, 
wie die primären und die sekundären Anforderungen von Industrie, Gewerbe, Bildungs- und 
Forschungseinrichtungen sowie der betroffenen hier wohnenden und anzuwerbenden Bevölkerung an eine 
zukunftsfähige, nachhaltig gestaltete Region übereinstimmt. Damit die technische, soziale und 
wohnräumliche Voraussetzung erfüllt wird ist damit unter anderem verbunden, dass in ausreichender 
Menge Brauch- und Trinkwasser zu jeder Zeit verfügbar ist. 
 
Es bedarf der Klärung, wie sich während der Füllperiode der Braunkohleseen und der dadurch bedingten 
langsam ansteigenden Grundwasserstände, gepaart mit der zu erwartenden Änderung der jährlichen 
Niederschlagsmengen durch den Klimawandel auf die einzelnen Grundwasserstockwerke auswirkt.  
Zur nächsten Kommissionssitzung bitten wir daher um die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes   
 
„großräumigen Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Tagebaue 
auf den Wasserhaushalt und die Situation der mittel- und langfristigen Brauch- und 
Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier - vernetzte Betrachtung der Gesamtsituation“ 
 
Gleichzeitig bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen durch die Geschäftsstelle:  
 
1.) Welchen räumlichen Umfang haben die Tagebaue derzeit auf die Grundwasserverhältnisse? Welche 
Wasserwerke sind im Einzugsbereich des Abbaus betroffen und welche Auswirkungen auf jedes dieser 
Wasserwerke sind im Verlauf der Seenfüllung und im Anschluss zu erwarten? 
 
2.) Gibt es eine Wechselwirkung des Steinkohleabbaus im Aachener Steinkohlerevier mit dem Tagebau 
Garzweiler? 
 
GRÜNE im Regionalrat 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 16.4.2022 
An den 
 
Vorsitzenden der 
Kommission Rheinisches Revier  
Herrn N. Spinrath 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle Regionalrat 
 
50667 Köln

3.) Welche Auswirkungen sind bei dem sukzessiven Anstieg des Seespiegels (Umkehr der Druckverhältnisse, 
mögliche Pfade in die einzelnen Grundwasserstockwerke, lösliche Mineralien, oxidative Vorgänge)  auf 
welchen Stockwerken zu erwarten und wie werden die zur Gewinnung von Trinkwasser herangezogen 
Grundwasserstockwerke geschützt?  
 
4.) Der Wasserstand im Restlochsee muss immer höher sein als das ansteigende natürliche Grundwasser -  
wurde in diesem Zusammenhang berechnet, wie viel Seewasser in die Grundwasserstockwerke abgeben 
wird und welche Verdunstungsmengen jährlich an den Seeoberflächen (auch während der Befüllung) 
entstehen? 
 
5.) Welche Veränderungen ergeben sich bei den zu pumpenden Mengen der Sümpfungswässer im Laufe des 
Anstiegs des Seepegels und wie ist die Auswirkung auf die Pegelstände der Fließgewässer? 
 
6.) Welche Qualitäten wird das Grundwasser haben, wie wird die Aufbereitung technisch vorbereitet und 
wer trägt welche Kosten hierfür? Gibt es beim Wasserverband schon Rückstellungen für diese Aufgabe? 
 
7.) Stellt das Gülleaufkommen im Rheinischen Revier ein zusätzliches Problem bei der Wasseraufbereitung 
dar? Weist das Rheinische Revier „Rote Gebiete“ auf, bzw. Gebiete, die sich knapp an der Obergrenze der 
Warnstufe „ROT“ befinden? Gibt es Gewässerkooperationen im RR um den Nitratgehalt im Grundwasser zu 
reduzieren? Durch Sümpfungswasser (Anteil bis zu 80%) werden die problematischen Nitratwerte zur Zeit 
noch niedrig gehalten. Bei wieder ansteigendem Grundwasser ist anzunehmen,  dass das im Boden 
befindliche Nitrat aus der Landwirtschaft ins  Rohwasser gespült wird. Können den Wasserwerken 
Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich auf die veränderten Nitratwerte 
einstellen können?  Ist die Ausweisung eines Düngestopps in extrem belasteten Gebieten möglich? 
 
8.) Welche Kosten fallen in der Wasserwirtschaft zur Aufbereitung von belastetem Trinkwasser 
beispielsweise durch Nitrat, Pestizide, sauren Kippenwässern, Medikamentenrückständen usw. an?  
Wer trägt diese Kosten? 
 
9.) Welches Problem stellt Mikroplastik in den derzeitigen Oberflächengewässern, die auch zur Trink-
wasserversorgung dienen, dar? 
 
10.) Das Wasserwerk Dirmerzheim soll tragende Säule der zukünftigen Wasserversorgung sein. Hier muss 
die Wasserschutzzone (mindestens die Zone IIIB) und der weitere Einzugsbereich geschützt werden. Ist das 
förmliche Verfahren zur Festlegung der Wasserschutzzone IIIB angestoßen? 
 
11.) Das Wasser von Dirmerzheim soll in einem Verbundsystem bis in die Dürener Scholle geliefert werden, 
haben diese Brunnen dafür auch bei steigendem Bedarf genügend Reserven? 
 
12.) Welche Prognosen zur Deckung des Trinkwasserbedarfs werden hinsichtlich des durchschnittlichen 
Anstiegs der Bevölkerung und des durchschnittlichen Anstiegs des Pro Kopf Verbrauches berücksichtigt? 
Welche Trinkwasserbrunnen können bis wann zur Deckung des Bedarfs genutzt werden?  Mit welchem 
Ansatz wird der Wasserverbrauch der Industrie bei der Gesamtbedarfsmenge berechnet und wird dabei 
ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität geliefert? 
 
13.) Welche Menge an Trinkwasser benötigt die Getränkeindustrie im Rheinischen Revier voraussichtlich 
jedes Jahr? 
 
14.) Wie wird sich der jährlich zur Verfügung stehende Trinkwasservorrat und die jährliche 
Grundwasserneubildung ab dem Abbauende der noch aktiven Tagebaue verändern? Notwendig erscheint 
eine Aufschlüsselung nach Grundwasserstockwerken und betroffenen Kreisen.  
 
15.) Welche Planungen sieht die Wasserbewirtschaftung hinsichtlich der drei neuen Seeflächen vor?  
Wie wird die Wasserqualität der Restseen überwacht? Welche Kosten werden durch die Tagebauseen

entstehen und wer ist der Kostenträger? 
 
16.) Wie weit sind die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft und die 
Grundwasserhaltung berücksichtigt? Sind bei zunehmender Versorgungsknappheit in den Sommermonaten 
durch den Klimawandel (Hitze und Dürre) Restriktionen zu befürchten? Wenn ja welche für die öffentliche 
Versorgung, die Landwirtschaft oder die industrielle Nutzung? 
Könnten die neu entstehenden Tagebauseen planerisch in ein sinnvolles Hochwassermanagement 
einbezogen werden (beispielhaft hier der Durchbruch der Inde in den Tagebau)? 
 
17.) Welche Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe  „Flurabstandsprognose“ beim zuständigen Ministerium sind 
im wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept zu berücksichtigen?  
 
18.) Neben den Braunkohletagebauen nehmen auch Kiesgruben eine nicht zu vernachlässigende Größe im 
Rheinischen Revier ein. Welchen Einfluss haben die Kiesgruben auf die Wasserwirtschaft im Rheinischen 
Revier und wie positioniert sich die Wasserwirtschaft als Träger öffentlicher Belange gegenüber den 
aktuellen Genehmigungsverfahren neuer Abgrabungsstätten?  
 
19.) Wie positioniert sich die Wasserwirtschaft zu den vorhandenen Wasserschutzgebieten? Gibt es aus 
Sicht der Wasserwirtschaft einen Bedarf, mehr Wasserschutzgebiete auszuweisen und wo besteht dieser 
Bedarf?  
 
20.) Welcher Investitionsstau liegt bei der Instandhaltung und Modernisierung in der Wasserversorgungs-
infrastruktur vor? Bitte Aufschlüsseln nach dem jeweiligen Wasserverband soweit bekannt. Wie weit ist die 
Digitalisierung in der Wasserversorgung fortgeschritten? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender     Horst Lambertz, Kommissionssprecher 
    
 
 
f.d.R. 
Annika Schmidt

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Großräumige Auswirkungen des Grundwasserwiederanstiegs nach Beendigung der Tagebaue auf den Wasserhaushalt und die Situation der mittel- und langfristigen Brauch- und Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier - vernetzte Betrachtung der Gesamtsituation“)

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Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 3/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Andreas Krimphoff 
Telefon 0221 147 4676 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 04.05.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 06.05.2022 9.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion GRÜNE ,,Großräumige Auswirkungen des Grundwasserwiederan-
stiegs nach Beendigung der Tagebaue auf den Wasserhaushalt und die Situation der mittel- 
und langfristigen Brauch- und Trinkwasserversorgung im Rheinischen Revier - vernetzte 
Betrachtung der Gesamtsituation“ 
 
Vorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Fragen wurden durch Unterstützung von Seiten des Dez. 54 der BR Köln sowie der RWE Power 
AG beantwortet. In Teilen konnten die Fragen aufgrund der kurzen Frist nicht beantwortet werden.  
Im Hinblick auf die Anfrage wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine fast identische Anfrage im 
Rahmen der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 24.06.2022 ebenfalls zur Beant -
wortung aussteht. Nach jetzigem Stand wird diese Anfrage unter zusätzlicher Zuarbeit des Erftver -
bandes sowie ggf. weiterer Institutionen beantwortet werden, welche seit Jahrzehnten in der Was -
serwirtschaft im Rheinischen Revier tätig sind und über eine entsprechende Dokumentation und 
Expertise verfügen. Einige Fragen betreffen zudem auch originär die sondergesetzlichen Aufgaben 
des Erftverbandes oder auch des LANUV. 
Im Übrigen hat der Braunkohlenausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2021 beschlossen, dass 
ein Wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept für das Rheinische Revier erstellt werden soll. Dieser 
Prozess wird derzeit auf Landesebene betrieben und dürfte ebenfalls Erkenntnisse bringen, um Teile 
der hier aufgeworfenen Fragen mit zu beantworten. 
 
Frage 1:  
Welchen räumlichen Umfang haben die Tagebaue derzeit auf die Grundwasserverhältnisse? Wel -
che Wasserwerke sind im Einzugsbereich des Abbaus betroffen und welche Auswirkungen auf jedes 
dieser Wasserwerke sind im Verlauf der Seenfüllung und im Anschluss zu erwarten?

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 2 von 14 
Antwort RWE Power AG: 
Die beeinflusste Fläche wird regelmäßig im Rahmen des 3-jährigen Revierberichtes getrennt für das 
obere Grundwasserstockwerk und für die tieferen Grundwasserleiter ermittelt.  
Für den letzten Berichtszeitraum (Oktober 2015 - Oktober 2018) ergeben sich für die beeinflussten 
Flächen des oberen Grundwasserstockwerks rund 1.657 km².  
Die beeinflussten Flächen der tieferen Grundwasserleiter beträgt rund 3.151 km². Die gesamte durch 
die Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power beeinflusste Fläche, die sich aus der Überlagerung des 
oberen Grundwasserstockwerkes mit den tieferen Grundwasserleitern ergibt, beträgt rund 3.316 
km². 
Nach dem Ende des Braunkohlenbergbaus werden Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität 
durch den Abstrom mineralisierter Wässer aus den Abraumkippen des Braunkohlenbergbaus erfol-
gen. Einige Wasserwerke der RWE in der Erft-Scholle können durch einen Anstieg der Sulfatkon -
zentrationen für mehrere Jahrzehnte in der Rohwasserförderung betroffen sein. Die Dauer der Be -
troffenheit durch Kippenwassereinflüsse hängt einerseits von der Menge des Stoffaustrags ab, der 
wiederum von der geochemisch-mineralogischen Zusammensetzung der Grundwasserleiter, der 
Geometrie der Abraumkippe (Abraummächtigkeiten) und der zeitlichen Entwicklung des Grundwas-
serwiederanstiegs bestimmt wird. Die genannten Faktoren unterliegen natürlichen Schwankungen. 
Außerdem ist die Grundwasserströmungssituation von großer Bedeutung. Da sich die Strömungs -
richtungen des Grundwassers im Tagebauumfeld mehrfach ändern, ist diese für jeden einzelnen 
Gewinnungsstandort (Glesch, Paffendorf, Sindorf und Türnich) individuell zu betrachten.  
Um Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung zu vermeiden, die in dem genannten Raum na -
hezu ausschließlich auf Grundwasserentnahmen basiert, sind Anpassungen der Wasserversor -
gungsstruktur vorgesehen. Der Prognosebedarf an Trinkwasser kann auch unter Ansatz konserva -
tiver Annahmen aus der Region selbst, i. W. aus dem Wasserwerk Dirmerzheim, langfristig sicher -
gestellt werden. Dem Wasserwerk Dirmerzheim kommt somit in der langfristigen Trinkwasserver -
sorgung der Erft-Scholle eine besondere Bedeutung zu. Zur Sicherstellung der zukünftigen Wasser-
versorgung in der Erft-Scholle wurde daher durch den Erftverband und die RWE Power AG ein lang-
fristiges Wasserversorgungskonzept erarbeitet und mit den Fachbehörden (Bezirksregierungen, LA-
NUV und MULNV) abgestimmt. Die Wasserversorgung ist somit aktuell und langfristig sichergestellt.  
Das Wasserwerk Aldenhoven wird derzeit durch ausgewählte Sümpfungsbrunnen im Bereich der 
Ortslage Bourheim versorgt. Die Galerie Bourheim wird im Grundwasserhorizont 8 voraussichtlich 
bis zum Jahr 2060 ein Einzugsgebiet aus dem unverritzten Gebirge ohne Beeinträchtigung der 
Grundwasserqualität durch den Abstrom mineralisierter Wässer behalten. Spätestens zu diesem 
Zeitpunkt ist eine Verlagerung der Trinkwasserförderung in das Wasserreservegebiet Koslar vorge-
sehen und abgestimmt.  
Die Rohwassergewinnung des Wasserwerks Fürth wird voraussichtlich ab dem Jahr 2030 verlagert. 
Entsprechende Konzepte wurden mit dem Erftverband, den betroffenen Wasserversorgungsunter -
nehmen und den zuständigen Behörden abgestimmt und werden aktuell detailliert.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 3 von 14 
Die vom Erftverband im Turnus von sechs Jahren in 2022 durchgeführte Untersuchung zur Siche -
rung der Wasserversorgung in den Monitoringgebieten Garzweiler II und Inden hat erneut bestätigt: 
„Eine Gefährdung der öffentlichen und privaten Wasserversorgung ist nach den modellbasierten 
Untersuchungen in beiden Monitoringgebieten nicht zu besorgen. Die Wasserversorgung ist weiter-
hin sichergestellt.“ 
 
Frage 2: 
Gibt es eine Wechselwirkung des Steinkohleabbaus im Aachener Steinkohlerevier mit dem Tagebau 
Garzweiler? 
Antwort RWE Power AG: 
Die Auswirkungen der mit dem Steinkohleabbau verbundenen Sümpfung wirken bis heute auf das 
Grundgebirge und das direkt aufliegende Deckgebirge, vor allem im Bereich der ehemaligen Abbau-
flächen der Zeche Sophie-Jacoba. Seit Einstellung des Abbaus 1997 steigen die Grundwasser -
stände in diesen tiefen Schichten an, was sich in Geländehebungen bemerkbar macht.  
Wechselwirkungen sind insofern nicht gegeben, da die Braunkohlensümpfung des Tagebaus Garz-
weiler auf andere Grundwasserleiter einwirkt, die hydraulisch nicht mit dem Einflussbereich von So-
phia-Jacoba in Verbindung stehen. Dies ist anhand der charakteristischen Entwicklungen von 
Grundwasserganglinien der unterschiedlichen Grundwasserleiter feststellbar.  
Überlagernde Auswirkungen bei den Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche aufgrund der 
Sümpfungsmaßnahmen für den Tagebau Garzweiler in Form von Bodensenkungen und den Gru -
benwasseranstiegen im Steinkohlenbereich in Form von Bodenhebungen sind festzustellen. 
 
Frage 3: 
Welche Auswirkungen sind bei dem sukzessiven Anstieg des Seespiegels (Umkehr der Druckver -
hältnisse, mögliche Pfade in die einzelnen Grundwasserstockwerke, lösliche Mineralien, oxidative 
Vorgänge) auf welchen Stockwerken zu erwarten und wie werden die zur Gewinnung von Trinkwas-
ser herangezogen Grundwasserstockwerke geschützt? 
Antwort RWE Power AG: 
Im Rahmen des Gewinnungs- und Verkippungsprozesses des Abraummaterials oberhalb der Braun-
kohle geraten natürlicherweise im Abraum enthaltene Pyrite (FeS2) mit Luftsauerstoff in Kontakt und 
oxidieren teilweise. Beim anschließenden Kontakt mit durch die Kippe sickerndem Niederschlags -
wasser bzw. spätestens beim Wiederanstieg des Grundwassers erfolgen weitere chemische Reak-
tionen. In der Summe entstehen bei diesem Prozess Sulfat (SO42-), Eisen (Fe) sowie Wasserstoffio-
nen.  Die Pyritgehalte der Lagerstätte sind sehr unterschiedlich.  
Zeitlich erfolgt die Pyritoxidation während des aktiven Tagebaubetriebs und im Rahmen des Grund-
wasserwiederanstiegs in den ersten Jahrzehnten nach Auskohlung der Tagebaue mit der Tagebau-
seebefüllung (siehe auch Frage 5.) Die Pyritoxidationsprodukte, sofern sie nicht wieder aufgrund

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 4 von 14 
weiterer chemischer Prozesse vor Ort immobilisiert werden, werden anschließend anteilig mit dem 
Grundwasserstrom ausgetragen. Bergbauseitig wird seit etwa den 1990er-Jahren der Entstehung 
und Ausbreitung dieser Pyritoxidationsprodukte im Wesentlichen durch drei Maßnahmen entgegen-
gewirkt:  
1. Verkippung der Abraumschichten mit höheren Pyritgehalten in den tieferen Kippenbereichen, da-
durch Reduzierung des Abstroms von Pyritoxidationsprodukten insbesondere im obersten Grund -
wasserleiter.  
2. Positionierung der Tagebausohlen in Schichten mit geringeren Pyritgehalten, dadurch Reduzie -
rung der Expositionszeit der Schichten mit höheren Pyritgehalten zum Luftsauerstoff und Verringe -
rung des Oxidationspotenzials der Pyrite.  
3. Im Tagebau Garzweiler Kalkung des Abraummaterials zur Begrenzung der Konzentration der 
Pyritoxidationsprodukte im Grundwasser und zur Anhebung des pH-Wertes in den Neutralbereich.  
Diese Maßnahmen haben sich als außerordentlich wirksam zur Begrenzung der Pyritoxidation bzw. 
zur Steuerung des Abstroms der Pyritoxidationsprodukte etabliert sowie bewährt und werden im 
Rahmen eines umfangreichen Monitorings regelmäßigen überprüft. In den Tagebauen Hambach 
und Inden liegen niedrige Pyritgehalte vor und sind ausreichend hohe natürliche Carbonatgehalte 
zur Pufferung des pH-Wertes im Abraummaterial vorhanden. 
 
Frage 4: 
Der Wasserstand im Restlochsee muss immer höher sein als das ansteigende natürliche Grund -
wasser - wurde in diesem Zusammenhang berechnet, wie viel Seewasser in die Grundwasserstock-
werke abgeben wird und welche Verdunstungsmengen jährlich an den Seeoberflächen (auch wäh -
rend der Befüllung) entstehen? 
Antwort RWE Power AG: 
Während der Befüllung wird der Seewasserstand durch den Einsatz von Tagebauseebegleitbrunnen 
höher als der Grundwasserstand im unmittelbar umliegenden Gebirge gehalten. Das auf diese 
Weise gehobene Wasser wird i.d.R. dem Seekörper wieder zugeführt und ergänzt die aus Rhein 
und Rur eingeleitete Menge. Darüber hinaus wird über die Einleitung in den See auch das in der 
Bergbauphase gebildete Grundwasserdefizit im Gebirge abgebaut. Die Versickerung vom See in 
das Gebirge ergänzt somit die natürliche Regeneration des Grundwasserkörpers über die Grund -
wasserneubildung. Diese Versickerung ist abhängig vom Gradienten vom Seewasserspiegel zu der 
Druckhöhe in den angebundenen Grundwasserleiter und damit über die Dekaden der Füllung dyna-
misch. Nach Erreichen des Zielwasserspiegels wird über einige Jahre die Einleitung weitergeführt 
werden, bis sich auch das Grundwasserdefizit im unmittelbaren Umfeld zurückgebildet hat und der 
Zustrom in den Seekörper seine Versickerungsverluste übersteigt. Damit wird auch der Überlauf des 
Sees Wasser führen und die dem See zugeführte Vorflut in die angeschlossenen Fließgewässer 
abführen. Der Zustrom in diese erhöht sich sukzessive, bis sich ein dauerhaftes Gleichgewicht von 
Zustrom und Überlauf gebildet haben wird.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 5 von 14 
Die Verdunstung über die Seeflächen entspricht weitgehend den über die Fläche eingetragenen 
Niederschlägen und ist bilanziell von untergeordneter Relevanz.  
 
Frage 5: 
Welche Veränderungen ergeben sich bei den zu pumpenden Mengen der Sümpfungswässer im 
Laufe des Anstiegs des Seepegels und wie ist die Auswirkung auf die Pegelstände der Fließgewäs-
ser? 
Antwort RWE Power AG: 
Aus Standsicherheitsgründen müssen Tagebauseen aktiv durch eine externe Wasserzuführung be-
füllt werden. Damit ist sichergestellt, dass während der Befüllung der Wasserspiegel im See stets 
höher ist als der umgebende Grundwasserstand. Hierfür müssen auch nach Auskohlung der Tage-
baue noch Brunnen am Rande des Tagebaus für einen begrenzten Zeitraum weiter betrieben wer -
den, um den ansteigenden Grundwasserstand unter dem Niveau des ansteigenden Seewasserspie-
gels zu halten.  
Die Mengen der Tagebauseebegleitbrunnen können in Abhängigkeit der Entwicklung des Seewas -
serspiegels und je nach Grundwasserleiter sukzessive reduziert werden. Eine potentielle Auswir -
kung auf Fließgewässer ist nur dort vorhanden, wo Sümpfungwässer zur Abführung der Wasser -
mengen in Vorfluter eingeleitet werden. Durch das Ende des Braunkohlenbergbaus im rheinischen 
Braunkohlenrevier wird die Erft, die derzeit das Sümpfungswasser aus den Tagebauen Hambach 
und Garzweiler aufnimmt und in den Rhein ableitet, deutlich weniger Wasser führen. Um eine leben-
dige Flusslandschaft mit vielen verschiedenen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen zu schaffen 
und für den Menschen zu erschließen, wird das Gewässerbett planmäßig an die geänderten Was -
sermengen angepasst und mit dem „Perspektivkonzept Erft“ unter Federführung des Erftverbandes 
umgestaltet.  
 
Frage 6: 
Welche Qualitäten wird das Grundwasser haben, wie wird die Aufbereitung technisch vorbereitet 
und wer trägt welche Kosten hierfür? Gibt es beim Wasserverband schon Rückstellungen für diese 
Aufgabe? 
Antwort RWE Power AG: 
Die mit den Fachbehörden abgestimmten Wasserversorgungskonzepte sehen im Falle einer lokalen 
Veränderung der Qualität des Grundwassers eine Verlagerung der Rohwassergewinnung in lang -
fristig nicht betroffene Bereiche vor (siehe Frage 1). Ob infolge der Infiltration von Wasser aus dem 
Rhein eine erweiterte Aufbereitung an einem Standort zur Trinkwassergewinnung erforderlich sein 
wird, muss einzelfallbezogen geprüft und entschieden werden. Ein Monitoring zur Überwachung der 
Wasserqualität wurde aufgesetzt, erste Berichte liegen vor.  
Grundsätzlich gilt, dass bei bergbaubedingter Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit vom 
Bergbautreibenden entsprechend des, aufgrund der Versickerung entstandenen, zusätzlichen Auf -

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 6 von 14 
wandes Dritter bei der Wassergewinnung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz 
geleistet wird.  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Genaue Daten, mit deren Hilfe sich die zukünftige Grundwasserqualität für das gesamte Revier be-
schreiben ließe, liegen dem Dezernat 54 nicht vor. Bekannt ist aber, dass für bestimmte Bereiche 
aufgrund von Ausströmen von Sulfat aus den Kippenbereichen der Großtagebaue das Grundwasser 
für einen längeren Zeitraum nicht nutzbar sein wird. Eine großtechnische Aufbereitung ist in diesem 
Zusammenhang nicht vorgesehen. Für die betroffenen Standorte (z.B. in der Erftscholle) werden 
alternative Gewinnungsstandorte erschlossen bzw. bestehende Standorte ausgebaut.  
Zu Rückstellungen der Wasserversorgungsunternehmen im Rheinischen Revier liegen mir keine 
Informationen vor. 
 
Frage 7 (diverse Teilfragen): 
Stellt das Gülleaufkommen im Rheinischen Revier ein zusätzliches Problem bei der Wasseraufbe -
reitung dar?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Wie in vielen landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen gibt es auch im Rheinischen Revier 
Bereiche, in denen hohe Nitratwerte die Gewinnung von Trinkwasser erschweren. Nitrat wird in der 
Regel nicht durch eine Aufbereitung entfernt. Stattdessen werden stark betroffene Bereiche nicht 
mehr oder nur noch eingeschränkt zur Trinkwassergewinnung genutzt und es werden andere, in der 
Regel tiefere Grundwasserstockwerke erschlossen. Hygienische Probleme ergeben sich i.d.R. im 
Rheinischen Revier nicht durch die Gülleaufbringung, weil diese in der Zone II von Wasserschutz -
gebieten verboten ist. 
 
Weist das Rheinische Revier „Rote Gebiete“ auf, bzw. Gebiete, die sich knapp an der Obergrenze 
der Warnstufe „ROT“ befinden?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Es gibt im Rheinischen Revier – wie in der gesamten, landwirtschaftlich intensiv genutzten Nieder -
rheinischen Bucht – Grundwasserkörper, für die in der letzten WRRL-Zustandsbewertung ein 
schlechter Zustand bezüglich des Parameters Nitrat festgestellt wurde. Unter www.elwasweb.nrw.de 
sind die Ergebnisse der Zustandsbewertungen für alle Grundwasserkörper in NRW öffentlich ein -
sehbar.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 7 von 14 
Gibt es Gewässerkooperationen im RR um den Nitratgehalt im Grundwasser zu reduzieren?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Es gibt im Rheinischen Revier zahlreiche Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirt-
schaft, die als ein maßgebliches Ziel die Reduktion von Nitrat im Grundwasser der Einzugsgebiete 
der Wassergewinnungsanlagen haben. 
 
Durch Sümpfungswasser (Anteil bis zu 80%) werden die problematischen Nitratwerte zur Zeit noch 
niedrig gehalten. Bei wieder ansteigendem Grundwasser ist anzunehmen, dass das im Boden be -
findliche Nitrat aus der Landwirtschaft ins Rohwasser gespült wird. Können den Wasserwerken Be-
rechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich auf die veränderten Nitratwerte 
einstellen können? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Vom Infiltrationswasseranteil („Anteil bis zu 80% Sümpfungswasser“) profitieren aktuell einzelne 
Wassergewinnungsstandorte im äußersten Nordwesten des Regierungsbezirks Köln (Einflussgebiet 
des Tagebaus Garzweiler), wo der Grundwasserstand zurzeit künstlich gestützt wird (v.a. für den 
Erhalt von Feuchtgebieten). Zu der Annahme, dass im Boden befindliches Nitrat aus der Landwirt -
schaft bei Wiederanstieg des Grundwassers verstärkt ins Rohwasser gespült werde, liegen dem 
Dezernat 54 keine Daten vor, die als Berechnungsgrundlage den Wasserwerken zur Verfügung ge-
stellt werden könnten.  
 
Ist die Ausweisung eines Düngestopps in extrem belasteten Gebieten möglich? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Die Düngung in nitratbelasteten Gebieten wird in §13a der Düngeverordnung DüV geregelt. Ein voll-
ständiger Düngestopp ist nicht vorgesehen. 
 
Frage 8 (diverse Teilfragen): 
Welche Kosten fallen in der Wasserwirtschaft zur Aufbereitung von belastetem Trinkwasser bei -
spielsweise durch Nitrat, Pestizide, sauren Kippenwässern, Medikamentenrückständen usw. an?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Zu den Kosten für die Aufbereitung von belastetem Rohwasser zu Trinkwasser im Rheinischen Re-
vier liegen dem Dezernat 54 keine Daten vor. 
 
Wer trägt diese Kosten? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
In der Regel sind Kosten für die Aufbereitung im Wasserpreis enthalten.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 8 von 14 
Frage 9: 
Welches Problem stellt Mikroplastik in den derzeitigen Oberflächengewässern, die auch zur Trink -
wasserversorgung dienen, dar?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Da es bisher keine standardisierten Methoden zur Untersuchung von Mikroplastik in Gewässern 
bzw. keine Bewertungsverfahren oder Grenzwerte gibt, wurde bislang kein größeres Monitoring-
Programm in NRW aufgebaut. Aus diesem Grunde liegen dem Dezernat 54 keine entsprechenden 
Daten vor. 
 
Frage 10: 
Das Wasserwerk Dirmerzheim soll tragende Säule der zukünftigen Wasserversorgung sein. Hier 
muss die Wasserschutzzone (mindestens die Zone IIIB) und der weitere Einzugsbereich geschützt 
werden. Ist das förmliche Verfahren zur Festlegung der Wasserschutzzone IIIB angestoßen? 
Antwort RWE Power AG: 
In der Leitentscheidung 2021 der Landesregierung NRW wird im Entscheidungssatz 11 auf die her-
ausragende Stellung der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim hingewiesen. Es wird festgestellt, 
dass frühzeitig ein ausreichend hohes Schutzniveau für das später erweiterte Einzugsgebiet festzu-
setzen ist.  
Die Bergbautreibende wurde mit Schreiben vom 02.12.2021 von der Bezirksregierung Köln aufge -
fordert ein aktuelles Wasserschutzgebietsgutachten vorzulegen, bei dem auch die zukünftige Ent -
wicklung der Wasserversorgung und damit eine Vergrößerung des Einzugsgebietes Berücksichti -
gung findet.  
Das förmliche Verfahren zur Festlegung der Wasserschutzzone IIIB Dirmerzheim wurde damit an -
gestoßen. Die Erstellung eines Schutzzonengutachtens ist beauftragt.  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Das förmliche Verfahren wird derzeit vorbereitet: Zuletzt hat am 07.04.2022 dazu ein Austausch 
zwischen der Dirmerzheim GbR, dem Geologischem Dienst und der BR Köln stattgefunden, in dem 
die Inhalte eines neuen WSG-Gutachtens abgestimmt wurden.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 9 von 14 
Frage 11: 
Das Wasser von Dirmerzheim soll in einem Verbundsystem bis in die Dürener Scholle geliefert wer-
den, haben diese Brunnen dafür auch bei steigendem Bedarf genügend Reserven? 
Antwort RWE Power AG: 
Die Wasserhebung der Brunnen für das Wasserwerk Dirmerzheim ist in einer gehobenen wasser -
rechtlichen Erlaubnis geregelt. Hierbei wurden Wasserbedarf und Dargebot bilanziert und eine jähr-
liche Hebungsmenge zugelassen. Etwaige Wasserlieferungen aus dem Wasserwerk Dirmerzheim 
entsprechen den Vorgaben aus der wasserrechtlichen Erlaubnis.  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Die Brunnen in Dirmerzheim haben noch Reserven, auch bei steigendem Bedarf. 
 
Frage 12 (diverse Teilfragen): 
Welche Prognosen zur Deckung des Trinkwasserbedarfs werden hinsichtlich des durchschnittlichen 
Anstiegs der Bevölkerung und des durchschnittlichen Anstiegs des Pro Kopf Verbrauches berück -
sichtigt? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Diese Angaben werden in jedem Wasserrechtsverfahren passend zur örtlichen Situation ermittelt. 
Eine pauschale Antwort für das Rheinische Revier ist nicht möglich. 
 
Welche Trinkwasserbrunnen können bis wann zur Deckung des Bedarfs genutzt werden?   
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Alle derzeit betriebenen Wassergewinnungsanlagen im Rheinischen Revier sind unter www.elwas-
web.nrw.de einsehbar. Für die meisten Anlagen ergeben sich in Zukunft keine Einschränkungen 
durch die Lage im Rheinischen Revier. Allerdings sind die wasserrechtlichen Gestattungen i.d.R. 
auf 20 Jahre beschränkt. 
Für folgende Wassergewinnungsstandorte ist absehbar, dass sie aufgrund der Folgen der Braun -
kohletagebaue nicht dauerhaft betrieben werden können: 
Bourheim  Betrieb bis ca. 2060, dann Ersatz vermutlich durch den Standort Koslar 
Holzweiler  Verlagerung zum Standort Kückhoven in ca. 10-15 Jahren 
Sindorf  Betrieb bis ca. 2080; dann Ersatz durch WGA Dirmerzheim 
Paffendorf  Betrieb bis ca. 2050; dann Ersatz durch WGA Dirmerzheim 
Glesch  Betrieb bis ca. 2050; dann Ersatz durch WGA Dirmerzheim 
Türnich  Betrieb bis ca. 2070 gesichert, danach unsicher; ggfls. Ersatz durch WGA Dirmerzheim

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 10 von 14 
Alle Angaben basieren auf Daten, die den vorzeitigen Braunkohleausstieg noch nicht berücksichti -
gen. Es ist also näherungsweise davon auszugehen, dass die entsprechenden Einschränkungen 
auf der Erftscholle mit einhergehender Kompensation durch die WGA Dirmerzheim ca. 15 Jahre 
früher eintreten werden. 
 
Mit welchem Ansatz wird der Wasserverbrauch der Industrie bei der Gesamtbedarfsmenge berech-
net und wird dabei ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität geliefert? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Diese Frage kann nicht pauschal für das Rheinische Revier beantwortet werden. 
 
Frage 13: 
Welche Menge an Trinkwasser benötigt die Getränkeindustrie im Rheinischen Revier voraussichtlich 
jedes Jahr? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Dazu liegen dem Dezernat 54 keine Daten vor. 
 
Frage 14: 
Wie wird sich der jährlich zur Verfügung stehende Trinkwasservorrat und die jährliche Grundwas -
serneubildung ab dem Abbauende der noch aktiven Tagebaue verändern? Notwendig erscheint eine 
Aufschlüsselung nach Grundwasserstockwerken und betroffenen Kreisen. 
Antwort RWE Power AG: 
Mit Abschluss der bergbaulichen Aktivitäten erfolgt eine Erholung der Grundwasserstände zum ei -
nen durch die natürliche Grundwasserneubildung und zum anderen durch die Speisung der Grund-
wasserleiter über die Seefüllung. Beides hat einen positiven Einfluss auf die Trinkwasservorräte. 
Nach Beendigung der Abbautätigkeit in den derzeit noch aktiven Tagebauen ist keine vorlaufende 
Erweiterung der Sümpfungsbrunnengalerien mehr erforderlich. Anstelle eines dynamischen Sys -
tems wird sich diesbezüglich ein größtenteils statischer Zustand einstellen. Eine Steigerung der 
Sümpfungsmengen ist dann folglich nicht mehr erforderlich. Um eine sichere Seebefüllung zu ge -
währleisten, müssen auch nach Auskohlung der Tagebaue noch Brunnen am Rande des Tagebaus 
für einen begrenzten Zeitraum weiter betrieben werden. Mit ansteigendem Seewasserspiegel kön -
nen dann schrittweise auch Sümpfungsbrunnen außer Betrieb genommen werden. Die Grundwas -
serleiter werden in der Folge wieder aufgefüllt und die Grundwasserstände nähern sich sukzessive 
dem vorbergbaulichen Zustand an. Die Grundwasserneubildung, also die Speisung eines Grund -
wasserleiters durch Sickerwasser, ist in erster Linie von den (zukünftigen) Niederschlagsverhältnis-
sen und Verdunstungsprozessen sowie den sich aus der Landnutzung ergebenden Untergrundver-
hältnissen (z. B. Flächenversiegelung) abhängig. Das Forschungszentrum Jülich hat im Auftrag des 
LANUV mithilfe eines Multi-Modell-Ensembles analysiert, wie sich der Klimawandel auf den Grund-

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wasserhaushalt in NRW auswirkt. Auf Basis einer durchgeführten Robustheitsprüfung wird hierin 
aus statistischer Sicht die Schlussfolgerung gezogen, „dass in NRW langfristig eine Grundwasser -
neubildung erwartet werden kann, die sich nicht grundlegend vom Niveau der Periode 1971-2000 
unterscheidet“ (Herrmann et al. 2021). Basierend auf dieser Modellierung ist von keiner systemati -
schen und signifikanten Änderung der Grundwasserneubildung bis zum Jahr 2100 auszugehen. 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Die gewünschten Daten liegen dem Dezernat 54 in der gewünschten Form nicht vor.  
Grundsätzlich ändert sich die natürliche Grundwasserneubildung aber durch das Abbauende nicht, 
da sie ganz überwiegend von der Entwicklung der Niederschläge abhängig ist.  
Im Bereich der Tagebauseen wird sich die Grundwasserneubildung erhöhen, da das künstlich ein -
geleitete Wasser zusätzlich in den Untergrund versickert. 
Im Nordraum werden gegen Ende des Grundwasserwiederanstiegs die Stützungsmaßnahmen ent-
fallen, so dass damit diese künstliche Komponente der Grundwasserneubildung regional mangels 
Erforderlichkeit entfallen wird. 
 
Frage 15: 
Welche Planungen sieht die Wasserbewirtschaftung hinsichtlich der drei neuen Seeflächen vor? Wie 
wird die Wasserqualität der Restseen überwacht? Welche Kosten werden durch die Tagebauseen 
entstehen und wer ist der Kostenträger?  
Antwort RWE Power AG: 
Nach Beendigung der drei Braunkohlentagebaue Inden, Garzweiler und Hambach, werden die ver-
bleibenden Resträume mit Wasser aus Oberflächengewässern (Rur und Rhein) befüllt, die nach -
weislich eine gute Wasserqualität besitzen. Verschiedene Gutachten bestätigen bereits heute die 
Machbarkeit dieser Vorhaben. Die Entwicklung der Gewässergüte und Limnologie der geplanten 
Seen wurde untersucht. Die Ergebnisse bestätigen, dass die zukünftigen Tagebauseen in jeder 
Phase der Befüllung und des Endzustandes aufgrund der entsprechenden Planungen von Seegeo-
metrie und -zuströmen eine gute Wasserqualität aufweisen werden, die vielfältige Nutzungsmöglich-
keiten für Mensch und Natur zulässt. Weitere Untersuchungen und Regelungen erfolgen im Rahmen 
der anstehenden Tagebauseeverfahren. Nachsorgemaßnahmen werden nicht erforderlich sein.  
Während der Befüllung der Tagebauseen ist die Bergbautreibende als Vorhabenträgerin für die Ent-
wicklung der drei Tagebauseen hin zu ihrem Zielzustand verantwortlich. Die Kosten für die Herstel-
lung der Tagebauseen trägt die Bergbautreibende. Hierin enthalten sind bspw. die Kosten für die 
Profilierung der Uferbereiche, den Bau der Zu- und Einleitung, die Betriebskosten der Wasserzufüh-
rung, die weiterhin notwendigen Sümpfungsmaßnahmen etc. Nach vollständiger Befüllung der Ta -
gebauseen und abgeschlossenem Grundwasserwiederanstieg werden die Tagebauseen natürlich 
in den Grundwasserspiegel eingebunden sein.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 12 von 14 
Frage 16 (diverse Teilfragen): 
Wie weit sind die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft und die Grundwasser-
haltung berücksichtigt? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Modellrechnungen erwarten bezüglich der Grundwasserneubildung in NRW, dass die Wirkung der 
klimatischen Erwärmung durch eine Zunahme der Winterniederschläge kompensiert wird – auch 
wenn dabei mehrjährige Trockenphasen auftreten können. Ein langfristiger Rückgang der Grund -
wasserneubildung wird demnach nicht erwartet. 
 
Sind bei zunehmender Versorgungsknappheit in den Sommermonaten durch den Klimawandel 
(Hitze und Dürre) Restriktionen zu befürchten?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Bei Annahme einer zunehmenden Versorgungsknappheit muss von Restriktionen ausgegangen 
werden. Grundsätzlich haben viele Wasserversorger die Erfahrungen in den besonders trockenen 
und heißen Jahren 2018 und 2019 zum Anlass genommen, ihre Wasserversorgung insgesamt ro -
buster zu gestalten, z.B. indem durch die Planung neuer Verbundleitungen zusätzliche Redundan -
zen geschaffen werden. 
 
Wenn ja welche für die öffentliche Versorgung, die Landwirtschaft oder die industrielle Nutzung?  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
In den besonders trockenen Jahren 2018 und 2019 entstanden bei einigen Wasserversorgern be -
reits Engpässe durch den extrem gestiegenen Wasserbedarf - bedingt durch die hohen Außentem-
peraturen. Dies hat in einzelnen deutschen Regionen dazu geführt, dass durch einzelne Gemeinden 
Einschränkungen für die Verwendung von Trinkwasser erlassen wurden (typischerweise: Untersa -
gung von Gartenbewässerung, Befüllen von Swimmingpools und Waschen von Fahrzeugen). Eine 
solche Untersagung könnte in Zukunft auch im Rheinischen Revier eine mögliche Restriktion sein. 
 
Könnten die neu entstehenden Tagebauseen planerisch in ein sinnvolles Hochwassermanagement 
einbezogen werden (beispielhaft hier der Durchbruch der Inde in den Tagebau)?  
Antwort RWE Power AG: 
Entsprechende Betrachtungen erfolgen bspw. für den Tagebausee Inden in Abstimmung mit dem 
für Rur und Inde zuständigen Wasserverband Eifel-Rur (WVER). Derartige Hochwasserschutzkon -
zepte werden nicht Gegenstand der Genehmigungsverfahren für die Tagebauseen sein.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 13 von 14 
Frage 17: 
Welche Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe „Flurabstandsprognose“ beim zuständigen Ministerium 
sind im wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzept zu berücksichtigen? 
Antwort RWE Power AG: 
In der Flächenkulisse, in der auch nach Grundwasserwiederanstieg auf das vorbergbauliche Niveau 
eine Nutzung als Wohn- und Gewerbefläche gemäß dem gesellschaftlichen Konsens möglich sein 
soll, ist zur Wahrung der Mindestflurabstände eine dauerhafte Wasserhebung erforderlich. Die Er -
gebnisse der Arbeitsgruppe Flurabstandsprognose zeigen, dass die Vorflutwirkung des Tagebau -
sees Hambach einen positiven Einfluss auf die Flurabstände in der Erftniederung hat und die zu 
hebende Wassermenge gegenüber einer Variante ohne Bergbau deutlich reduziert. Die Maßnah -
men zur Wahrung der Mindestflurabstände sind natürlich in einem Gesamtkonzept zu berücksichti-
gen. Insbesondere sind die durch die Arbeitsgruppe bzw. externen Gutachter ermittelten und zu 
erwartenden Änderungen der Geländehöhe bei Planung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen 
sowie der Bauleitplanung regional zu berücksichtigen. 
 
Frage 18: 
Neben den Braunkohletagebauen nehmen auch Kiesgruben eine nicht zu vernachlässigende Größe 
im Rheinischen Revier ein. Welchen Einfluss haben die Kiesgruben auf die Wasserwirtschaft im 
Rheinischen Revier und wie positioniert sich die Wasserwirtschaft als Träger öffentlicher Belange 
gegenüber den aktuellen Genehmigungsverfahren neuer Abgrabungsstätten? 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Ein möglicher Einfluss von Abgrabungsvorhaben entsteht zum Beispiel durch die Entfernung von 
Deckschichten: Potentiell können Schadstoffe lokal im Bereich einer Abgrabung einfacher in den 
Untergrund und damit auch in das Grundwasser gelangen. Damit der Trinkwasserschutz trotzdem 
gewährleistet bleibt, hat die Landesregierung die Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung 
oberirdische Bodenschatzgewinnung (LwWSGVO-OB) erlassen. Die Regelungen in dieser Verord -
nung bilden somit die Grundlage für eine Positionierung bezüglich des Belanges Trinkwasserschutz 
bei einer Beteiligung als TÖB. Grob zusammengefasst sind demnach in der Zone IIIB eines Grund-
wasserschutzgebiets Trockenabgrabungen mit dem vorbeugenden Trinkwasserschutz verträglich; 
Nassabgrabungen erschließen das Grundwasser und sind deshalb innerhalb von Wasserschutzge-
bieten auch in der Zone IIIB nicht zulässig. 
Das Schadensereignis rund um die Quarzkiesgrube Blessem bei der Flutkatastrophe vom Juli 2021 
hat die Bedeutung der Kiesgruben in den Hochwasserrisikogebieten in ein besonderes Licht gerückt. 
Die Landesregierung hat dieses Ereignis zum Anlass genommen und erfasst zurzeit alle Vorhaben 
der oberirdischen Bodenschatzgewinnung in überschwemmungsgefährdeten Bereichen und klassi-
fiziert diese nach ihrem Erosionsrisiko; mit ersten Ergebnissen wird im Herbst 2022 zu rechnen sein. 
Grundsätzlich sollten die gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete von zukünftigen Kies-
gruben freigehalten werden, in Risikogebieten außerhalb von ÜSG werden Einzelfallbetrachtungen 
vonnöten sein

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 3/2022 Seite 14 von 14 
Frage 19: 
Wie positioniert sich die Wasserwirtschaft zu den vorhandenen Wasserschutzgebieten? Gibt es aus 
Sicht der Wasserwirtschaft einen Bedarf, mehr Wasserschutzgebiete auszuweisen und wo besteht 
dieser Bedarf? 
Antwort RWE Power AG: 
siehe Antwort zu Frage 10 (Wasserwerk Dirmerzheim) 
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Das Dezernat 54 hält die Ausweisung von Wasserschutzgebiete grundsätzlich für erforderlich. Ein 
Bedarf für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten besteht überall dort, wo Trinkwasser gewon-
nen wird, sofern die Vorkommen schutzbedürftig, schutzwürdig und schutzfähig sind. 
 
Frage 20 (diverse Teilfragen): 
Welcher Investitionsstau liegt bei der Instandhaltung und Modernisierung in der Wasserversor -
gungsinfrastruktur vor? Bitte Aufschlüsseln nach dem jeweiligen Wasserverband soweit bekannt.  
Antwort Dez. 54 (BR K): 
Dem Dezernat 54 sind einzelne Maßnahmen von Versorgungsunternehmen zur Instandhaltung der 
Infrastruktur im Bereich der Wassergewinnungs- und Wasseraufbereitungsanlagen bekannt. Zu ei -
nem Investitionsstau bei Instandhaltung oder Modernisierung der gesamten Wasserversorgungsin-
frastruktur liegen aber weder Auswertungen noch konkrete Investitionssummen vor. 
 
Wie weit ist die Digitalisierung in der Wasserversorgung fortgeschritten? 
Antwort Dez. 54 (BR K) 
Zu dieser Frage liegen dem Dezernat 54 keine Auswertungen vor. Bei den größeren Wasserversor-
gern ist i.d.R. die Digitalisierung weiter fortgeschritten, bei kleineren Wasserversorgern i.d.R. weni -
ger weit. 
 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Fraktion GRÜNE vom 16.04.2022

Beratungsverlauf (1)

06.05.2022 Kommission Rheinisches Revier
TOP 9.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 3/2022
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
06.05.2022
Erstellt
22.04.2022 10:05