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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Köln bleibt sozial - Soziale Strukturen erhalten

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) AN/1763/2024 vom 12.12.2024

Stand: Am 12.12.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.12.2024 AN/1763/2024 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2024 Köln bleibt sozial - Soziale Strukturen erhalten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12.12.2024 zu setzen. Beschluss 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsfüh- rung und mit Blick auf die aktuellen Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 sicherzustellen, dass die zentralen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen in der prä- ventiven Kinder- und Jugendarbeit, in der Geflüchtetenarbeit, in der Frauen- und Mädchen- hilfe sowie bei den institutionellen Förderungen sozialer Infrastruktur erhalten und hand- lungsfähig bleiben. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die geplanten Veränderungen bei den unter 1. genannten zentralen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen so zu gestalten, dass Beschäftigungsverhält- nisse gesichert werden, bis der Rat im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse entsprechende Folgefinanzierungen zum Erhalt dieser Strukturen sicherstellen kann. Das gilt auch für Initia- tiven und Vereine, die durch die fehlenden Zuwendungen in ihrer Existenz bedroht sind. Begründung - 2 - Es darf nicht dazu kommen, dass wesentliche Säulen und Organisationsstrukturen der ziel- gruppenspezifischen Sozialarbeit, wie zum Beispiel die Ehrenamtskoordination im Rahmen der Mindeststandards für Geflüchtete, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wegbre- chen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass auch die angegliederte ehrenamtliche Arbeit al- lein nicht mehr aufrechterhalten werden kann oder es zumindest zu deutlichen Reduktionen der korrespondierenden ehrenamtlichen Arbeit kommt. Die Folge ist die dauerhafte Zerschla- gung wesentlicher Unterstützungsstrukturen für die betroffenen Gruppen, welche dringend auf Hilfe angewiesen sind. Unter dem Strich wird ein solches Vorgehen die Gesellschaft deutlich teurer zu stehen kommen. Der Rat muss in die Lage versetzt werden, die Fortführung der Arbeit von Einrichtungen, Vereinen oder Institutionen zu sichern und jahrelang erworbenes Wissen sowie die gesam- melte Erfahrung in die Zukunft zu retten. Begründung der Dringlichkeit Die Dringlichkeit ergibt sich, da bis zur Beratung im Finanzausschuss am 17.01.2025 keine Abschlagszahlungen für Projekte, deren Finanzierung zum 31.12. ausläuft, ausgezahlt wer- den können (vorl. Haushaltsführung). Dadurch käme es zu einem akuten Verlust von qualifi- ziertem Personal, was die mühsam aufgebauten Hilfs- und Unterstützungsstrukturen nach- haltig zerschlagen würde. Selbst wenn am 17.01. noch Finanzierungsvorschläge, z. B., der Opposition – verabschiedet werden könnten, kämen diese für die Sicherung der Strukturen zu spät. Um diese dramatischen Folgen zu verhindern, ist ein sofortiges Handeln erforder- lich. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Die Linke gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 12.12.2024

    Rat

    TOP 3.1.10, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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