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AN/1763/2024

Köln bleibt sozial - Soziale Strukturen erhalten

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 12.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 3.1.10

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

3378 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.12.2024 
 
AN/1763/2024 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2024 
 
Köln bleibt sozial - Soziale Strukturen erhalten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellenden bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der 
Ratssitzung am 12.12.2024 zu setzen. 
 
 
Beschluss 
1. 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsfüh-
rung und mit Blick auf die aktuellen Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 
2025/2026 sicherzustellen, dass die zentralen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen in der prä-
ventiven Kinder- und Jugendarbeit, in der Geflüchtetenarbeit, in der Frauen- und Mädchen-
hilfe sowie bei den institutionellen Förderungen sozialer Infrastruktur erhalten und hand-
lungsfähig bleiben.  
2. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die geplanten Veränderungen bei den unter 1. genannten 
zentralen Hilfs- und Unterstützungsstrukturen so zu gestalten, dass Beschäftigungsverhält-
nisse gesichert werden, bis der Rat im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse entsprechende 
Folgefinanzierungen zum Erhalt dieser Strukturen sicherstellen kann. Das gilt auch für Initia-
tiven und Vereine, die durch die fehlenden Zuwendungen in ihrer Existenz bedroht sind. 
  
 
Begründung

- 2 - 
 
Es darf nicht dazu kommen, dass wesentliche Säulen und Organisationsstrukturen der ziel-
gruppenspezifischen Sozialarbeit, wie zum Beispiel die Ehrenamtskoordination im Rahmen 
der Mindeststandards für Geflüchtete, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wegbre-
chen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass auch die angegliederte ehrenamtliche Arbeit al-
lein nicht mehr aufrechterhalten werden kann oder es zumindest zu deutlichen Reduktionen 
der korrespondierenden ehrenamtlichen Arbeit kommt. Die Folge ist die dauerhafte Zerschla-
gung wesentlicher Unterstützungsstrukturen für die betroffenen Gruppen, welche dringend 
auf Hilfe angewiesen sind. Unter dem Strich wird ein solches Vorgehen die Gesellschaft 
deutlich teurer zu stehen kommen. 
Der Rat muss in die Lage versetzt werden, die Fortführung der Arbeit von Einrichtungen, 
Vereinen oder Institutionen zu sichern und jahrelang erworbenes Wissen sowie die gesam-
melte Erfahrung in die Zukunft zu retten. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Dringlichkeit ergibt sich, da bis zur Beratung im Finanzausschuss am 17.01.2025 keine 
Abschlagszahlungen für Projekte, deren Finanzierung zum 31.12. ausläuft, ausgezahlt wer-
den können (vorl. Haushaltsführung). Dadurch käme es zu einem akuten Verlust von qualifi-
ziertem Personal, was die mühsam aufgebauten Hilfs- und Unterstützungsstrukturen nach-
haltig zerschlagen würde. Selbst wenn am 17.01. noch Finanzierungsvorschläge, z. B., der 
Opposition – verabschiedet werden könnten, kämen diese für die Sicherung der Strukturen 
zu spät. Um diese dramatischen Folgen zu verhindern, ist ein sofortiges Handeln erforder-
lich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Thomas Breustedt     gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Fraktionsgeschäftsführer Die Linke 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1763/2024
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
12.12.2024
Erstellt
12.12.2024 11:24