2404/2023
Baubeschluss für die Generalsanierung der Neuenahrer Straße zwischen der Kreuznacher Straße und Marienhof
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 2404/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalsanierung der Neuenahrer Straße zwischen der Kreuznacher Straße und Marienhof Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der Neuenahrer Straße zwischen der Kreuznacher Straße und Marienhof mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 267.000 € (davon 11.000 € konsumtive Beleuchtungskosten). Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 256.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 11.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 5.120 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden. € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Straße Neuenahrer Straße handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2 Köln-Rodenkirchen. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlag- löcher, Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es er- forderlich, die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren. Die Entwässerungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis eben- falls saniert. Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2023 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate. 3 §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent- lichkeitsbeteiligung Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke nach § 8 KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine ent- sprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlich beitragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung sowie der ge- schätzten Anliegerbelastung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Straßen- baubeiträge übernimmt das Land NRW 100 Prozent des Anliegeranteils. Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 02.06.2023 bis zum 02.07.2023 schriftlich durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/72690/ veröffentlicht. Im Ergebnis gab es weder zum Thema Straßenbaubeiträge noch zu bautechnischen Details Nachfragen. Kosten und Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 267.000 €. Sie setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 256.000 € und konsumtive Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 11.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages seitens der Rheinenergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Die im Haushaltsjahr 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 267.000 € stehen im Teilfi- nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Des Weiteren stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau im Haus- haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, zur Finanzierung der Ab- schreibungen in Höhe von 5.120 € zur Verfügung Darüber hinaus stehen im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungs- vertrages beauftragten Amtes für Verkehrsmanagement im Haushaltsplan 2023/2024 in bei- den Haushaltsjahren in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze entsprechende Aufwandsermächtigungen für die Kosten der Straßenbeleuchtung bereit. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen und die Beleuchtungskosten, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 02.06.2023 bis zum 02.07.2023 schriftlich durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link https://www.stadt- koeln.de/artikel/72690/ veröffentlicht. Im Ergebnis gab es weder zum Thema Straßenbaubeiträge noch zu bautechnischen Details Nachfragen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Neuenahrer Straße
- Kreuznacher Straße
- Brückenstraße 5
- Marienhof
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2404/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.09.2023
- Erstellt
- 27.07.2023 14:48