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2404/2023

Baubeschluss für die Generalsanierung der Neuenahrer Straße zwischen der Kreuznacher Straße und Marienhof

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.11.2023, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5032 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 2404/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalsanierung der  Neuenahrer Straße zwischen der 
Kreuznacher Straße und Marienhof  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der Generalsanierung der 
Neuenahrer Straße zwischen der Kreuznacher Straße und Marienhof mit Gesamtkosten in 
Höhe von rd. 267.000 € (davon 11.000 € konsumtive Beleuchtungskosten).  
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   256.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und  Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden.      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  11.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.120 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils können erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden. € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bei der Straße Neuenahrer Straße handelt es sich um eine Wohnstraße im Stadtbezirk 2 
Köln-Rodenkirchen. Auf Grund des vorhandenen umfangreichen Schadensbildes wie Schlag-
löcher, Risse und Absackungen sowie der vorlaufenden Baugrunduntersuchungen wird es er-
forderlich, die Fahrbahnen und Gehwege im Vollausbau zu sanieren.  
Die Entwässerungsanlagen (Sinkkästen, Sinkkastenleitungen) werden bei Erfordernis eben-
falls saniert. 
Im Zuge der Sanierung wird die öffentliche Beleuchtung erneuert. 
 
Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2023 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate.

3 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht der Eigentümer*innen der angrenzenden Grundstücke 
nach § 8 KAG NRW aus. Nach dem Baubeschluss wird eine Beschlussvorlage für eine ent-
sprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der 
voraussichtlich beitragsfähigen Kosten, der voraussichtlichen Landesförderung sowie der ge-
schätzten Anliegerbelastung enthalten wird. Gemäß Punkt 1.1 der Förderrichtlinie Straßen-
baubeiträge übernimmt das Land NRW 100 Prozent des Anliegeranteils. 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 02.06.2023 bis zum 02.07.2023 
schriftlich durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem 
Link https://www.stadt-koeln.de/artikel/72690/ veröffentlicht. Im Ergebnis gab es weder zum 
Thema Straßenbaubeiträge noch zu bautechnischen Details Nachfragen. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 267.000 €. Sie setzen sich zusammen 
aus Investitionsauszahlungen in Höhe von 256.000 € und konsumtive Aufwendungen für die 
Beleuchtung in Höhe von 11.000 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Beleuchtungsvertrages 
seitens der Rheinenergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt 
werden. 
Die im Haushaltsjahr 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 267.000 € stehen im Teilfi-
nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, 
Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, 
Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. 
Des Weiteren stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau im Haus-
haltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 entsprechende Mittel in der Produktgruppe 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, zur Finanzierung der Ab-
schreibungen in Höhe von 5.120 € zur Verfügung 
 
Darüber hinaus stehen im Teilergebnisplan des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungs-
vertrages beauftragten Amtes für Verkehrsmanagement im Haushaltsplan 2023/2024 in bei-
den Haushaltsjahren in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze 
entsprechende Aufwandsermächtigungen für die Kosten der Straßenbeleuchtung bereit. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen 
Abschreibungen und die Beleuchtungskosten, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1610 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Die verpflichtende Beteiligung der Anlieger*innen wurde vom 02.06.2023 bis zum 02.07.2023 schriftlich 
durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Internetartikel über die Maßnahme unter dem Link https://www.stadt-
koeln.de/artikel/72690/ veröffentlicht. Im Ergebnis gab es weder zum Thema Straßenbaubeiträge noch 
zu bautechnischen Details Nachfragen. 
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Neuenahrer Straße
  • Kreuznacher Straße
  • Brückenstraße 5
  • Marienhof

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Details

Aktenzeichen
2404/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.09.2023
Erstellt
27.07.2023 14:48