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RR 12/2022

Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier''

Sitzungsvorlage RR 20.05.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.05.2022, TOP 11.1

Sitzungsvorlage RR (Antwortschreiben MWIDE vom 07.03.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage DIE LINKE-Volt_Rheinisches Revier)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier'')

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Sitzungsvorlage RR (Antwortschreiben MWIDE vom 07.03.2022)

12779 Zeichen

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie  
des Landes Nordrhein -Westfalen, 40190 Düsseldorf 
 
 
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, 
Digitalisierung und Energie  
des Landes Nordrhein -Westfalen  
 
   
7. März 2022  
Seite 1 von 7 
 
Aktenzeichen  
81.11.15.08-000009  
 
 
Tobias Frank 
Telefon 0211 61772-572 
tobias.frank@mwide.nrw.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Berger Allee 25 
40213 Düsseldorf 
 
 
Telefon 0211 61772-0 
poststelle@mwide.nrw.de 
www.wirtschaft.nrw 
 
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32 - Regionalentwicklung, Braunkohle 
Emine Örs 
50606 Köln 
 
 
 
Anfrage „Details zur Umsetzung der Fö rderrichtlinie zur S tärkung 
der Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen 
Revier “ 
 
Sehr geehrte Frau Örs,  
 
mit Mail vom 28. Januar haben Sie um Unterstützung bei der Beantwor-
tung der o. g. Anfrage der Fraktion Linke./Volt im Regionalrat Köln gebe-
ten. Nachfolgend sende ich Ihnen  die mit meiner Hau sleitung abge-
stimmte Antworten auf die in der Anfrage formulierten Fragen:  
 
1. Was genau beinhalten die aufgeführten Projekte u nd sind dafür 
entsprechende Konzepte hinterlegt? 
 
2. Für wen sind diese Konzepte einsehbar? 
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge-
meinsam beantwortet.  
Die Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Auf-
bruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ ist 
eine Richtlinie des Bundesministeri ums für Wirtschaft und Klimaschutz  
(BMWK). Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Konzepte sind insofern bei der 
zuständigen Bewilligungsbehörde zu erfragen. Diese liegen in Form von 
Anträgen dort vor.  
Die Projekte sind der Landesregierung bekannt und werden nachfolgend 
kurz beschrieben:

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STARKE Projekte GmbH: 
Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen im Rheinischen Revier 
mit der „STARKE Projekte GmbH) mit personellen Kapazitäten sowie 
Know-how unterstützen, um Planungsprozesse und die Schaffung von 
Baurecht zu forcieren. Sie fungiert hierzu als Dienstleister im Bereich der 
Bauflächen und der Stadtentwicklung für alle Städte- und Gemeinden so-
wie kommunale Projektträger. Als Strukturentwicklungsgesellschaft wird 
sie durch die Bündelung von Aufgaben, Verfahren und Kenntnissen Men-
geneffekte im Rheinischen Revier erzielen, die erhebliche Beschleuni-
gungen im Flächenentwicklungsprozess bewirken.  Sie fokussiert auf 
zentrale Unterstützungsbedarfe der Ko mmunen bei der Qualifizierung 
von Projekten und der Vorbereitung der Schaffung von Planungsrecht. 
Studien, Untersuchungen, Planungen und Rechtsverfahren zur Schaf-
fung von Baurecht sind in der Regel Voraussetzung einer Bewilligung von 
Investitionen. Im Mittelpunkt der STARKE Projekt GmbH  steht deshalb 
die Unterstützung der Kommunen bei der Abwicklung von Drittaufträgen 
zur Identifizierung, Konzeption und Qualifizierung von Projekten sowie 
das Management der Förderantragstellung und -abrechnung. 
 
GEC: 
Das Ziel des Vorhabens ist der Aufbau eines  Global Entrepreneurship 
Centre im Rheinischen Revier, um kreative, visionäre Gründer*innen aus 
dem Bereich der Nachhaltigen Chemie und angrenzender Bereiche, wie 
der Bioökonomie und Materialwissenschaft, durch ein weltweit einmaliges 
Serviceangebot in der Region anzusiedeln. 
 
BrainergyStartup: 
Mit dem StartUp Village soll im Brainergy Park Jülich auf einer Fläche von 
2000 m² ein Ort entstehen an dem Schüler, Studenten, Doktoranden, 
Wissenschaftler und junge ambitionierte  Unternehmer Persönlichkeiten 
einen gemeinsamen Anlaufpunkt haben, um ihre Gründungsideen von

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der Inkubation über die verschiedenen Stufen der Unternehmensentwick-
lung bis zum eigenständigen Unternehmen durchlaufen zu können. Im 
Fokus des Brainergy StartUp Village steht der Wissens - und Technolo-
gietransfer. Dabei nutzt das StartUp Village den einmaligen Standortvor-
teil seiner Lage und seinen Zugang zu den umgebenden großen For-
schungs- und Bildungseinrichtungen: FZJ, DLR, RWTH, FHA und FHG. 
Im Verbund mit diesen wird ein einzigartiges Startup-Ökosystem etabliert, 
bei dem der Brainergy Park Jülich und die Forschungspartner den Zu-
gang zu Reallabor- und Testinfrastrukturen zur Verfügung stellen. 
 
BlockchainHub: 
Das Reallabor soll die Blockchain -Technologie im Rheinischen Revier 
etablieren und mittels eines Hubs für Digitale Geschäftsmodelle die An-
siedlung von Start-Ups fördern sowie Unternehmen bei der Transforma-
tion unterstützen. Bei der Anwendung sollen u.a. die Bereiche Energie, 
Finanzen, Supply Chain (Lieferketten), Produktion und Daseinsvorsorge 
adressiert werden. In enger Kooperation mit der Industrie sollen techni-
sche Lösungen erarbeitet und zur Anwendung gebracht werden. 
 
In4climateRR: 
Das Vorhaben IN4climate.NRW im Rheinischen Revier (IN4cli-
mate.RR) bietet in zunächst drei Zukunftslaboren zu den Themen Was-
serstoff, CCUS und Circular Economy einen Rahmen zur Erforschung 
und Umsetzung einer klimaneutralen Industrie im Rheinischen Revier, 
eingebettet in die Gesamttransformation der Industrie von Nordrhein -
Westfalen. Die Entwicklung der Industrie im Rheinischen Revier (Tech-
nologien, Infrastruktur, Systeme) wird dadurch strategisch flankiert, die 
einzelnen industrieorientierten Projekte vernetzt, begleitet, sowie weitere 
Projekte angestoßen und auf die langfri stigen Gesamtziele z.B. des Eu-
ropean Green Deal ausgerichtet.

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Indeland, SEG, LANDFOLGE und Strukturwandelmanager: 
Alle weiteren in der Anfrage aufgeführten Projekte sind Vorhaben, die im 
Rahmen des Konzeptbausteins „Strukturwandelmanager“ des Entlas-
tungspakets Kernrevier gefördert werden. 
Um die Kommunen und kommunalen Akteure in die Lage zu versetzen, 
die Aufgaben des Strukturwandels erfolgreich zu bewältigen, hat die Lan-
desregierung im Rahmen des „Kommunalen Entlastungspakets“ ein Kon-
zept für die personelle Entlastung zur Unterstützung kommunaler Akteure 
im Strukturwandel entwickelt. Die Entwic klung erfolgte auf Basis der Zu-
sammenarbeit zwischen der „AG Personelle Entlastung“ mit Vertretern 
der kommunalen Akteure (Kommunen, Tagebauumfeld -Initiativen, 
Kreise, Zweckverband Region A achen) unter der Leitung der Zu-
kunftsagentur begleitet durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, 
Bau und Gleichstellung (MHKBG), das M inisterium für Wirtschaft, Inno-
vation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) und die NRW .Global Busi-
ness. 
Gefördert werden Personalstellen, sogenannter „Strukturwandelmana-
ger“ im Sinne einer direkten personellen Unterstützung für die Tagebau-
anrainerkommunen, für die Tagebauumfeld-Initiativen und für die Kreise 
des Rheinischen Reviers. 
Die 20 Anrainergemeinden, die drei Tagebauumfeldinitiativen, Inden, 
Garzweiler und Hambach sowie die fünf Kreise und die Städteregion er-
halten demnach für die Begleitung der Projektentwicklung, -qualifizierung 
und -umsetzung im Rahmen von Förderprojekten des Stru kturwandels 
Unterstützung durch Strukturwandelmanager. 
 
3. Wer hat diese Projekte ausgewählt und nach wel chen Kriterien 
wurde dabei vorgegangen? 
Federführend zuständig für die Bewilligung der Projekte ist das BAFA.  
Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie STARK si eht eine Beteiligung der Länder 
vor. Für jeden Projektantrag bittet das BAFA das Land, in dem das Projekt

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schwerpunktmäßig wirkt, um eine kurze Stellungnahme . Diese soll  eine 
Einschätzung zum Nutzen des  Projekts für die Entwicklung der Region 
sowie ein Votum zur Förderung des Projekts enthalten. Eine Förderung 
entgegen dem Landesvotum soll nur in begründeten Ausnahmen erfol-
gen.  
Die Möglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen des Förderverfahrens 
im Rheinischen Revier werden im Wesentlichen durch das Wirtschafts- 
und Strukturprogramm für das Rheinische Zukunftsrevier und die Kabi-
nettentscheidung vom 6. Oktober zur Fördersystematik definiert. Die Pro-
jektauswahl für das Rheinische Revier erfolgt grundsätzlich sowohl über 
themenbezogene Förderaufrufe als auch über die Durchführung von 
Wettbewerben oder durch die Anwendung sonstiger Förderverfahren. 
Das Projektauswahlverfahren muss dem Projektgegenstand angemes-
sen sein, eine hohe Qualität der Projekte sicherstellen und durch trans-
parente Verfahren eine  umfassende Beteiligung ermöglichen. Durch 
Wahrung dieser Grundsätze erwartet die Landesregierung, dass die Ziele 
des Wirtschafts- und Strukturprogramms erfolgreich erreicht werden. 
Die Projektaufrufe adressieren strukturwirksame Projektideen, die einen 
Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und öko-
logischen Herausforderungen bei der Umsetzung des Transformations-
prozesses im Rheinischen Braunkohlerevier leisten. Den Zielen des 
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen ist dabei Rechnung zu tragen. 
Eingangsvoraussetzung für eine Förderung nach den Projektaufrufen ist 
ein Beitrag zur  Umsetzung des Wirtschafts - und Strukturprogramms für 
das Rheinische Zukunftsrevier. Alle Vorhaben müssen einen Beitrag zur 
wirtschaftlichen Entwicklung der  Region leisten, im Einklang mit den 
Nachhaltigkeitszielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen und 
sollen räumlich ausgewogen sein. 
Daneben kann für außergewöhnliche Ausnahmefälle eine kriterienge-
steuerte Einzelfallentscheidung in der Staatssekretärskonferenz getroffen 
werden. Die so ausgewählten Projekte durchlaufen nicht die regulären

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Qualifizierungsverfahren des Landes (SofortprogrammPLUS / Starterpa-
ket Kernrevier / REVIER.GESTALTEN). 
 
4. Wie viele Arbeitsplätze mit welchen Qualifikationen werden durch 
welche Projekte geschaffen? 
Mit den von Bund und Land zur Verfügung gestellten Strukturfördermitteln 
können im Rheinischen Revier 27.000 neue Arbeitsplätze geschaffen 
werden. Damit werden die durch den Ausstieg aus der Braunkohle -Ver-
stromung voraussichtlich wegfallenden 14.400 Arbeitsplätze mehr als 
kompensiert. Das geht aus der Studie „Wertschöpfungs - und Beschäfti-
gungseffekte der Strukturförderung im Rheinischen Revier“ hervor, die 
das Forschungsinstitut IW Consult im Auftrag des Wirtschaftsminis teri-
ums Nordrhein-Westfalen erstellt hat.  
Zu Beginn des Förderzeitraums entstehen viele Arbeitsplätze durch In-
vestitionen, da beispielsweise Infrastruktur ausgebaut und neue Gebäude 
errichtet werden müssen. In der anschließenden Betriebsphase entste-
hen Arbeitsplätze u.a. durch die Weiterentwicklung von Geschäftsmodel-
len in den neuen Zukunftsbranchen, die Digitalisierung des Mittelstands, 
den Aufbau von Industrieallianzen und den Betrieb von geförderten zu-
sätzlichen Maschinen und Anlagen. 
Die dauerhafte Sch affung von Arbeitsplätzen wird umso größer, je eher 
die Strukturmittel auf die Etablierung neuer Prozesse, Produkte oder Ge-
schäftsmodelle in Unternehmen einzahlen. Entscheidend ist, dass die ge-
förderten Projekte eine hohe Wirtschaftlichkeit entfalten und a uch ohne 
Förderung weitergeführt werden können. 
Von den Strukturmitteln profitieren auch Zulieferer und Menschen außer-
halb der Region, die in Bau und Betrieb der Projekte eingebunden sind. 
Innovationsimpulse wirken zudem auch in die angrenzenden Metropolen 
Köln oder Düsseldorf hinein. Unter dem Strich e ntstehen außerhalb des 
Reviers zusätzlich rund 13.000 Arbeitsplätze, so IW Consult.

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Die oben näher bezeichneten Projekte sind Maßnahmen, mit überwie-
gend konsumtiven Bestandteilen, die im Zusammenhang mit weiteren in-
vestiven Projektteilen betrachtet werden müssen. Diese Projekte implizie-
ren Effekte für die Schaffung von Arbeitsplätzen, diese könne n jedoch 
nicht projektscharf beziffert werden. 
 
5. Können zukünftig noch weitere Projekte im Rheinischen Revier 
gefördert werden? Wie groß ist das finanzielle Budget dafür und bis 
wann müssen die Projekte beantragt werden? 
Ja, weitere Projekte werden im Rahmen des Projektaufrufs REVIER.GE-
STALTEN durch die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Rhei-
nischen Revier ausgewählt, die Impulse für einen erfolgreichen und zu-
kunftsfähigen sowie nachhaltigen Strukturwandel setzen. In einem zwei-
ten Schritt sollen die ausgewählten Projekte auf der  Grundlage von För-
derrichtlinien des Landes oder des Bundes bewilligt werden, unter ande-
rem STARK. Daneben kann für außergewöhnliche Ausnahmefälle eine 
kriteriengesteuerte Einzelfallentscheidung in der Staatssekretärskonfe-
renz getroffen werden. Die so ausgewählten Proj ekte durchlaufen nicht 
das reguläre Qualifizierungsverfahren des Landes im Rahmen von RE-
VIER.GESTALTEN. 
Das aktuell von der Bundesregierung für Projekte des Rheinischen Re-
viers vorgesehene STARK-Budget beträgt rund 1,5 Milliarden Euro. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Sitzungsvorlage RR (Anfrage DIE LINKE-Volt_Rheinisches Revier)

1684 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Zeughausstraße 2-10 | Zimmer H 454, 50667 Köln 
E-Mail: fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 
1 
 
 Donnerstag, 27. Januar 2022 
 
 
 
 
 
 
Anfrage  
Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der Transformationsdyna-
mik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe, 
 
in der Beantwortung einer kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 
11.01.2022 zum Stand der Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der Trans-
formationsdynamik und dem Aufbruch in den Revieren wurde auch eine größere An-
zahl von Projekten im Rheinischen Revier benannt und mit finanziellen Fördermitteln 
hinterlegt (siehe Tabelle unten). 
 
 
                                              
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Was genau beinhalten die aufgeführten Projekte und sind dafür entsprechende Kon-
zepte hinterlegt? 
 
2. Für wen sind diese Konzepte einsehbar? 
DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10, Zimmer H 454 | 50667 Köln 
 
An den Vorsitzenden des Regionalrats 
des Regierungsbezirks Köln

Seite 2 
2 
 
3. Wer hat diese Projekte ausgewählt und nach welchen Kriterien wurde dabei vorge-
gangen? 
 
4. Wie viele Arbeitsplätze mit welchen Qualifikationen werden durch welche Projekte 
geschaffen? 
 
5. Können zukünftig noch weitere Projekte im Rheinischen Rev ier gefördert werden? 
Wie groß ist das finanzielle Budget dafür und bis wann müssen die Projekte beantragt 
werden? 
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender   stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stärkung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier'')

12423 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 12/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 29.04.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.05.2022 11.1 beschließend 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion DIE  LINKE./Volt ,,Details zur Umsetzung der Förderrichtlinien zur Stär-
kung der Transformationsdynamik und des Aufbruchs im Rheinischen Revier'' 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
1. Was genau beinhalten die aufgeführten Projekte und sind dafür entsprechende 
Konzepte hinterlegt?  
2. Für wen sind diese Konzepte einsehbar?  
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.  
Die Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren 
und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“ ist eine Richtlinie des Bundesministeriums 
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Bundes -
amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Konzepte sind insofern bei der zustän-
digen Bewilligungsbehörde zu erfragen. Diese liegen in Form von Anträgen dort vor.  
Die Projekte sind der Landesregierung bekannt und werden nachfolgend kurz beschrieben: 
 
TARKE Projekte GmbH:  
Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen im Rheinischen Revier mit der „STARKE 
Projekte GmbH) mit personellen Kapazitäten sowie Know-how unterstützen, um Planungs-
prozesse und die Schaffung von Baurecht zu forcieren. Sie fungiert hierzu als Dienstleister 
im Bereich der Bauflächen und der Stadtentwicklung für alle Städte- und Gemeinden sowie 
kommunale Projektträger. Als Strukturentwicklungsgesellschaft wird sie durch die Bünde -
lung von Aufgaben, Verfahren und Kenntnissen Mengeneffekte im Rheinischen Revier er -
zielen, die erhebliche Beschleunigungen im Flächenentwicklungsprozess bewirken. Sie fo -
kussiert auf zentrale Unterstützungsbedarfe der Kommunen bei der Qualifizierung von Pro-
jekten und der Vorbereitung der Schaffung von Planungsrecht. Studien, Untersuchungen, 
Planungen und Rechtsverfahren zur Schaffung von Baurecht sind in der Regel Vorausset -
zung einer Bewilligung von Investitionen. Im Mittelpunkt der STARKE Projekt GmbH steht

Sitzungsvorlage RR RR 12/2022 Seite 2 von 5 
deshalb die Unterstützung der Kommunen bei der Abwicklung von Drittaufträgen zur Iden -
tifizierung, Konzeption und Qualifizierung von Projekten sowie das Management der För -
derantragstellung und -abrechnung.  
 
GEC:  
Das Ziel des Vorhabens ist der Aufbau eines Global Entrepreneurship Centre im Rheini -
schen Revier, um kreative, visionäre Gründer*innen aus dem Bereich der Nachhaltigen 
Chemie und angrenzender Bereiche, wie der Bioökonomie und Materialwissenschaft, durch 
ein weltweit einmaliges Serviceangebot in der Region anzusiedeln.  
 
BrainergyStartup:  
Mit dem StartUp Village soll im Brainergy Park Jülich auf einer Fläche von 2000 m² ein Ort 
entstehen an dem Schüler, Studenten, Doktoranden, Wissenschaftler und junge ambitio -
nierte Unternehmer Persönlichkeiten einen gemeinsamen Anlaufpunkt haben, um ihre 
Gründungsideen von der Inkubation über die verschiedenen Stufen der Unternehmensent -
wicklung bis zum eigenständigen Unternehmen durchlaufen zu können. Im Fokus des Brai-
nergy StartUp Village steht der Wissens- und Technologietransfer. Dabei nutzt das StartUp 
Village den einmaligen Standortvorteil seiner Lage und seinen Zugang zu den umgebenden 
großen Forschungs- und Bildungseinrichtungen: FZJ, DLR, RWTH, FHA und FHG. Im Ver-
bund mit diesen wird ein einzigartiges Startup-Ökosystem etabliert, bei dem der Brainergy 
Park Jülich und die Forschungspartner den Zugang zu Reallabor- und Testinfrastrukturen 
zur Verfügung stellen. 
  
BlockchainHub:  
Das Reallabor soll die Blockchain-Technologie im Rheinischen Revier etablieren und mittels 
eines Hubs für Digitale Geschäftsmodelle die Ansiedlung von Start-Ups fördern sowie Un -
ternehmen bei der Transformation unterstützen. Bei der Anwendung sollen u.a. die Bereiche 
Energie, Finanzen, Supply Chain (Lieferketten), Produktion und Daseinsvorsorge adressiert 
werden. In enger Kooperation mit der Industrie sollen technische Lösungen erarbeitet und 
zur Anwendung gebracht werden.  
 
In4climateRR:  
Das Vorhaben IN4climate.NRW im Rheinischen Revier (IN4climate.RR) bietet in zunächst 
drei Zukunftslaboren zu den Themen Wasserstoff, CCUS und Circular Economy einen Rah-
men zur Erforschung und Umsetzung einer klimaneutralen Industrie im Rheinischen Revier, 
eingebettet in die Gesamttransformation der Industrie von Nordrhein-Westfalen. Die Ent -
wicklung der Industrie im Rheinischen Revier (Technologien, Infrastruktur, Systeme) wird 
dadurch strategisch flankiert, die einzelnen industrieorientierten Projekte vernetzt, begleitet, 
sowie weitere Projekte angestoßen und auf die langfristigen Gesamtziele z.B. des European 
Green Deal ausgerichtet. 
 
Indeland, SEG, LANDFOLGE und Strukturwandelmanager:  
Alle weiteren in der Anfrage aufgeführten Projekte sind Vorhaben, die im Rahmen des Kon-
zeptbausteins „Strukturwandelmanager“ des Entlastungspakets Kernrevier gefördert wer -
den.

Sitzungsvorlage RR RR 12/2022 Seite 3 von 5 
Um die Kommunen und kommunalen Akteure in die Lage zu versetzen, die Aufgaben des 
Strukturwandels erfolgreich zu bewältigen, hat die Landesregierung im Rahmen des „Kom-
munalen Entlastungspakets“ ein Konzept für die personelle Entlastung zur Unterstützung 
kommunaler Akteure im Strukturwandel entwickelt. Die Entwicklung erfolgte auf Basis der 
Zusammenarbeit zwischen der „AG Personelle Entlastung“ mit Vertretern der kommunalen 
Akteure (Kommunen, Tagebauumfeld-Initiativen, Kreise, Zweckverband Region Aachen) 
unter der Leitung der Zukunftsagentur begleitet durch das Ministerium für Heimat, Kommu-
nales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digita-
lisierung und Energie (MWIDE) und die NRW.Global Business.  
Gefördert werden Personalstellen, sogenannter „Strukturwandelmanager“ im Sinne einer 
direkten personellen Unterstützung für die Tagebau-anrainerkommunen, für die Tagebau -
umfeld-Initiativen und für die Kreise des Rheinischen Reviers.  
Die 20 Anrainergemeinden, die drei Tagebauumfeldinitiativen, Inden, Garzweiler und Ham-
bach sowie die fünf Kreise und die Städteregion erhalten demnach für die Begleitung der 
Projektentwicklung, -qualifizierung und -umsetzung im Rahmen von Förderprojekten des 
Strukturwandels Unterstützung durch Strukturwandelmanager.  
 
3. Wer hat diese Projekte ausgewählt und nach welchen Kriterien wurde dabei vorge-
gangen?  
Federführend zuständig für die Bewilligung der Projekte ist das BAFA.  
Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie STARK sieht eine Beteiligung der Länder vor. Für jeden Pro -
jektantrag bittet das BAFA das Land, in dem das Projekt schwerpunktmäßig wirkt, um eine 
kurze Stellungnahme. Diese soll eine Einschätzung zum Nutzen des Projekts für die Ent -
wicklung der Region sowie ein Votum zur Förderung des Projekts enthalten. Eine Förderung 
entgegen dem Landesvotum soll nur in begründeten Ausnahmen erfolgen.  
Die Möglichkeiten und Zugangsvoraussetzungen des Förderverfahrens im Rheinischen Re-
vier werden im Wesentlichen durch das Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheini-
sche Zukunftsrevier und die Kabinettentscheidung vom 6. Oktober zur Fördersystematik de-
finiert. Die Projektauswahl für das Rheinische Revier erfolgt grundsätzlich sowohl über the-
menbezogene Förderaufrufe als auch über die Durchführung von Wettbewerben oder durch 
die Anwendung sonstiger Förderverfahren. Das Projektauswahlverfahren muss dem Pro -
jektgegenstand angemessen sein, eine hohe Qualität der Projekte sicherstellen und durch 
transparente Verfahren eine umfassende Beteiligung ermöglichen. Durch Wahrung dieser 
Grundsätze erwartet die Landesregierung, dass die Ziele des Wirtschafts- und Strukturpro-
gramms erfolgreich erreicht werden.  
Die Projektaufrufe adressieren strukturwirksame Projektideen, die einen Beitrag zur Bewäl-
tigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen bei der 
Umsetzung des Transformations-prozesses im Rheinischen Braunkohlerevier leisten. Den 
Zielen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen ist dabei Rechnung zu tragen. Ein -
gangsvoraussetzung für eine Förderung nach den Projektaufrufen ist ein Beitrag zur Um -
setzung des Wirtschafts- und Strukturprogramms für das Rheinische Zukunftsrevier. Alle 
Vorhaben müssen einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region leisten, im Ein-
klang mit den Nachhaltigkeitszielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehen und sol-
len räumlich ausgewogen sein.

Sitzungsvorlage RR RR 12/2022 Seite 4 von 5 
Daneben kann für außergewöhnliche Ausnahmefälle eine kriteriengesteuerte Einzelfallent -
scheidung in der Staatssekretärskonferenz getroffen werden. Die so ausgewählten Projekte 
durchlaufen nicht die regulären Qualifizierungsverfahren des Landes (Sofortpro -
grammPLUS / Starterpaket Kernrevier / REVIER.GESTALTEN).  
 
4. Wie viele Arbeitsplätze mit welchen Qualifikationen werden durch welche Projekte 
geschaffen?  
Mit den von Bund und Land zur Verfügung gestellten Strukturfördermitteln können im Rhei-
nischen Revier 27.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit werden die durch den 
Ausstieg aus der Braunkohle-Verstromung voraussichtlich wegfallenden 14.400 Arbeits -
plätze mehr als kompensiert. Das geht aus der Studie „Wertschöpfungs- und Beschäfti -
gungseffekte der Strukturförderung im Rheinischen Revier“ hervor, die das Forschungsin -
stitut IW Consult im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen erstellt hat.  
Zu Beginn des Förderzeitraums entstehen viele Arbeitsplätze durch Investitionen, da bei -
spielsweise Infrastruktur ausgebaut und neue Gebäude errichtet werden müssen. In der 
anschließenden Betriebsphase entstehen Arbeitsplätze u.a. durch die Weiterentwicklung 
von Geschäftsmodellen in den neuen Zukunftsbranchen, die Digitalisierung des Mittel -
stands, den Aufbau von Industrieallianzen und den Betrieb von geförderten zusätzlichen 
Maschinen und Anlagen.  
Die dauerhafte Schaffung von Arbeitsplätzen wird umso größer, je eher die Strukturmittel 
auf die Etablierung neuer Prozesse, Produkte oder Geschäftsmodelle in Unternehmen ein-
zahlen. Entscheidend ist, dass die geförderten Projekte eine hohe Wirtschaftlichkeit entfal -
ten und auch ohne Förderung weitergeführt werden können.  
Von den Strukturmitteln profitieren auch Zulieferer und Menschen außerhalb der Region, 
die in Bau und Betrieb der Projekte eingebunden sind. Innovationsimpulse wirken zudem 
auch in die angrenzenden Metropolen Köln oder Düsseldorf hinein. Unter dem Strich ent -
stehen außerhalb des Reviers zusätzlich rund 13.000 Arbeitsplätze, so IW Consult. Die 
oben näher bezeichneten Projekte sind Maßnahmen, mit überwiegend konsumtiven Be -
standteilen, die im Zusammenhang mit weiteren investiven Projektteilen betrachtet werden 
müssen. Diese Projekte implizieren Effekte für die Schaffung von Arbeitsplätzen, diese kön-
nen jedoch nicht projektscharf beziffert werden.  
 
5. Können zukünftig noch weitere Projekte im Rheinischen Revier gefördert werden? 
Wie groß ist das finanzielle Budget dafür und bis wann müssen die Projekte beantragt 
werden?  
Ja, weitere Projekte werden im Rahmen des Projektaufrufs REVIER.GE-STALTEN durch 
die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Revier ausgewählt, die Im -
pulse für einen erfolgreichen und zukunftsfähigen sowie nachhaltigen Strukturwandel set -
zen. In einem zweiten Schritt sollen die ausgewählten Projekte auf der Grundlage von För -
derrichtlinien des Landes oder des Bundes bewilligt werden, unter anderem STARK. Dane-
ben kann für außergewöhnliche Ausnahmefälle eine kriteriengesteuerte Einzelfallentschei -
dung in der Staatssekretärskonferenz getroffen werden. Die so ausgewählten Projekte 
durchlaufen nicht das reguläre Qualifizierungsverfahren des Landes im Rahmen von RE-
VIER.GESTALTEN. Das aktuell von der Bundesregierung für Projekte des Rheinischen Re-
viers vorgesehene STARK-Budget beträgt rund 1,5 Milliarden Euro.

Sitzungsvorlage RR RR 12/2022 Seite 5 von 5 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage DIE LINKE-Volt_Rheinisches Revier  
2. Antwortschreiben MWIDE vom 07.03.2022

Beratungsverlauf (1)

20.05.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 11.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 12/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.05.2022
Erstellt
29.04.2022 14:01